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ID0207607300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1955 4161 76. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. März 1955. Geschäftliche Mitteilungen 4163 A, 4172 C Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . . . 4222 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung (Finanzverfassungsgesetz) (Drucksachen 1254, 480 Anlage I, 960 Anlage I, 1042, 1043) 4163 A Dr. Frank, Finanzminister des Landes Baden-Württemberg, Berichterstatter 4163 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4163 C Dr. Gülich (SPD) 4165 D Beschlußfassung 4166 C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern an die Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) (Drucksachen 1255, 480 Anlage II, 960 Anlage II, 1047) 4166 C Dr. Troeger, Finanzminister des Landes Hessen, Berichterstatter . . 4166 D Dr. Stammberger (FDP) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung, Anlage 3) 4223 A Beschlußfassung 4169 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksachen 1256, 1058, 1085, 1099) 4169 C Dr. Hellwig (CDU/CSU), Berichterstatter 4169 C Beschlußfassung 4170 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den Finanzausgleich unter den Ländern (Länderfinanzausgleichsgesetz) (Drucksachen 1257, 480 Anlage III, 960 Anlage III, 990, 1044) 4170 B Dr. Frank, Finanzminister des Landes Baden-Württemberg, Berichterstatter 4170 B Beschlußfassung . . . 4171 C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu idem Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (Drucksachen 1258, 68, zu 68, 1128, 1191) 4171 C Arndgen (CDU/CSU), Berichterstatter 4171 C Dr. Stammberger (FDP) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung, Anlage 3) 4223 A Beschlußfassung 4172 C Erste Beratung des von den Abg. Rademacher, Rümmele, Schneider (Bremerhaven) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande (Drucksache 1166) 4172 C Ausschußüberweisungen 4172 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen gemäß § 47 der Reichshaushaltsordnung betr. Verschmelzung der Deutsche Werke Kiel AG und der Kieler Howaldtswerke AG unter gleichzeitiger Erhöhung des Kapitals der Kieler Howaldtswerke AG (Drucksachen 1295, 1079) 4172 D Wacker (Buchen) (CDU/CSU), Berichterstatter 4172 D Samwer (GB/BHE) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung, Anlage 4) 4224 A Beschlußfassung 4174 A Beratung des Antrags der Abg. Brese, Frau Korspeter, Dannemann, Elsner, Matthes u. Gen. betr. Truppenübungsplatz Munster-Nord (Raubkammer) (Drucksache 1280) 4174 A Beschlußfassung 4174 A Beratung des Antrags der Fraktion des GB/BHE betr. Spende für den Aufbau des Reichstagsgebäudes (Drucksache 807) . . 4174 A Seiboth (GB/BHE), Antragsteller 4174 A, 4177 B Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . 4174 C Mattick (SPD) 4175 B Hübner (FDP) 4176 D Überweisung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen . . . 4177 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betr. § 96 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 1048) 4177 D Gengler (CDU/CSU), Antragsteller 4177 D, 4190 A Ritzel (SPD) 4180 A Dr. Mocker (GB/BHE) 4184 D Hoogen (CDU/CSU) 4186B Dr. Starke (FDP) 4187 D Schoettle (SPD) 4188 D, 4190 B Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuß und an den Rechtsausschuß . 4190 C Unterbrechung der Sitzung . . . 4190 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Steigerungsbeträge für Zeiten der Arbeitslosigkeit (Drucksachen 1162, 973, Umdruck 292) . 4190 D, 4223 A Voß (CDU/CSU), Berichterstatter . 4190 D Wagner (Deggenau) (SPD) 4191 D Jahn (Stuttgart) (CDU/CSU) . . . 4193 D Dr. Hammer (FDP) 4194 B Dr. Schellenberg (SPD) 4194 C Storch, Bundesminister für Arbeit 4195 D Frau Finselberger (GB/BHE) . . . 4196 B Arndgen (CDU/CSU) 4196 C Richter (SPD) 4197 A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4198 B Abstimmung vertagt 4198 A, B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Tuberkulosenhilfe (Drucksache 1208) 4198 B Frau Bennemann (SPD), Antragstellerin 4198 C Dr. Hammer (FDP) (zur Abstimmung) 4199 C Beschlußfassung 4199 C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bericht zum Kartellgesetzentwurf (Drucksache 906) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1158), der Ersten Beratung des von den Abg. Höcherl, Stücklen, Seidl (Dorfen), Dr. Dollinger u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1253) und mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Böhm (Frankfurt), Dr. Dresbach, Ruf u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetze; gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1269) 4199 D Zur Geschäftsordnung: Naegel (CDU/CSU) 4199 B, 4206 C Dr. Köhler (CDU/CSU) . . 4206 A, 4219 C, D Dr. Elbrächter (DP) 4221 B Raestrup (CDU/CSU) 4221 C Illerhaus (CDU/CSU) 4221 D Schoettle (SPD) 4221 D Zur Sache: Dr. Königswarter (SPD), Antragsteller 4200 A, 4206 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . 4203 B, 4205 D, 4207 A Dr. Arndt (SPD) 4204 B, D, 4205 A Dr. Köhler (CDU/CSU) . . . 4204 D, 4205 A Höcherl (CDU/CSU), Antragsteller . 4211 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU), Antragsteller 4213 D Dr. Reif (FDP) 4219 D Ablehnung des Antrags Drucksache 906 4206 D Weiterberatung vertagt 4222 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Schaffung eines Bundesministeriums für Fragen des Mittelstandes (Drucksache 735) 4222 A Eickhoff (DP): als Antragsteller 4222 A Schriftliche Begründung 4224 B Überweisung an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes 4222 C Nächste Sitzung 4222 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4222 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Steigerungsbeträge für Zeiten der Arbeitslosigkeit (Umdruck 292) 4223 A Anlage 3: Schriftliche Erklärung des Abg Dr. Stammberger zur Abstimmung über das Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern und über das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (Drucksachen 1255 und 1258) 4223 A Anlage 4: Schriftliche Erklärung des Abg. Samwer zur Abstimmung über den Antrag des Haushaltsausschusses betr. Verschmelzung der Deutsche Werke AG und der Kieler Howaldtswerke AG (Drucksache 1295) 4224 A Anlage 5: Schriftliche Begründung des Abg. Eickhoff zum Antrag der Fraktion der DP betr. Schaffung eines Bundesministeriums für Fragen des Mittelstandes (Drucksache 735) 4224 B Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    s) Siehe Anlage 5. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Wahl 14. Mai Stingl 14. Mai Feller 7. Mai Dr. Bucher 7. Mai Dr. Furler 7. Mai Dr. Rinke 7. Mai Neumann 7. Mai Heiland 7. Mai Dr. Lenz (Bad Godesberg) 7. Mai Peters 23. April Pelster 23. April Kunze (Bethel) 23. April Dr. Maier (Stuttgart) 16. April Kühlthau 9. April Mißmahl 9. April Frau Lockmann 9. April Bazille 2. April Frau Kettig 2. April Dr. Pfleiderer 2. April Morgenthaler 2. April Dr. Kather 2. April Gedat 2. April Bauknecht 2. April Schuler 2. April Dr. Seffrin 2. April Frau Beyer (Frankfurt) 2. April Rademacher 2. April Dr. Jentzsch 2. April Euler 2. April Dr. Hesberg 2. April Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 1. April Fürst von Bismarck 26. März Frühwald 26. März Voß 26. März Bauereisen 26. März Srock 26. März D. Dr. Gerstenmaier 26. März Meyer (Oppertshofen) 25. März Dr. Graf Henekel 24. März Dr. Bartram 24. März Dr. Kopf 24. März Frau Dr. Schwarzhaupt 24. März Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 24. März Kortmann 24. März Hufnagel 24. März Frau Dr. Probst 24. März Lahr 24. März Lemmer 24. März Hahn 24. März Wullenhaupt 24. März Keuning 24. März Dr. Bucerius 24. März Dr. von Brentano 24. März Kunz (Schwalbach) 24. März Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 24. März Dr. Atzenroth 24. März Dr. Pohle (Düsseldorf) 24. März Holla 24. März Etzenbach 24. März Gockeln 24. März Wagner (Ludwigshafen) 24. März Dr. Leverkuehn 24. März Caspers 24. März Dr. Eckhardt 24. März Gefeller 24. März Ehren 24. März Brandt (Berlin) 24. März b) Urlaubsanträge Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Kemmer (Bamberg) vom 17. April bis 28. Mai Dr. Friedensburg vom 13. April bis 8. Mai Hepp 31. März Anlage 2 Umdruck 292 (Vgl. S. 4193 D, 4198 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksachen 1162, 973) betreffend Steigerungsbeträge für Zeiten der Arbeitslosigkeit: Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, bei den Vorarbeiten zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherungen zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Personengruppen für Zeiten der Arbeitslosigkeit oder aus anderen hier noch in Frage kommenden Gründen Steigerungsbeträge in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden können. Bonn, den 16. Februar 1955 Stücklen und Fraktion Anlage 3 (Vgl. S. 4169 C, 4172 C) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Stammberger zur Abstimmung über das Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern und über das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (Drucksachen 1255 und 1258) Das Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern (Viertes Überleitungsgesetz) und das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung habe ich abgelehnt, weil das erste durch die Bestimmung des § 3, das letztere durch die vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagene Streichung des § 2, letzter Satz, und des § 47 nach meiner Ansicht eine Verschlechterung der Kriegsopferversorgung mit sich bringen und Hindernisse auf dem Wege zu einer einheitlichen Bundesverwaltung in der Kriegsopferversorgung sind. Bonn, den 24. März 1955 Dr. Stammberger Anlage 4 (Vgl. S. 4174 A) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Samwer zur Abstimmung über den Antrag des Haushaltsausschusses betreffend Verschmelzung der Deutsche Werke AG und der Kieler Howaldtswerke AG unter gleichzeitiger Erhöhung des Kapitals der Kieler Howaldtswerke AG (Drucksache 1295) Ich habe dem Antrag des Ausschusses zugestimmt, nachdem feststeht, daß die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder der Deutschen Werke Kiel AG an den hohen Verlusten dieser Werke durch eine Treuhandgesellschaft überprüft und der Prüfungsbericht u. a. dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik und dem Unterausschuß Bundesbeteiligungen vorgelegt werden wird. Dadurch ist eine sachliche Stellungnahme zu diesem Teilproblem der Verschmelzung der Deutschen Werke Kiel AG und der Kieler Howaldtswerke AG zur gegebenen Zeit gesichert. Bonn, den 24. März 1955 Samwer Anlage 5 (Val. S. 4222 C) Schriftliche Begründung des Abgeordneten Eickhoff zu dem Antrag der Fraktion der DP betreffend Schaffung eines Bundesministeriums für Fragen des Mittelstandes (Drucksache 735) Der Antrag der Fraktion der DP, einen der Herren Bundesminister für Sonderaufgaben mit der ausdrücklichen Betreuung des Mittelstandes, und zwar des Mittelstandes im breitesten Sinne zu beauftragen, gründet sich auf den weit verbreiteten öffentlichen Wunsch mittelständischer Kreise, durch einen Minister im Kabinett vertreten zu sein. Die letzte größere und eindrucksvolle Kontroverse in dieser gesellschaftspolitisch nicht unwichtigen Frage hat im Frühjahr 1954 stattgefunden, wo der inzwischen verstorbene Präsident des Deutschen Handwerks, Uhlemeyer, in aller Öffentlichkeit den Wunsch nach einem Mittelstandsminister bekanntgegeben hat, und zwar als eine politisch zeitgemäße Erwartung, hinter der das gesamte Handwerk steht. Auch im ersten Bundestag sind von Abgeordneten und Fraktionen dieses Hohen Hauses vielfach Erörterungen über die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit eines Mittelstandsministeriums oder zumindest eines Staatssekretärs für den Mittel- stand gepflogen worden. Ich erinnere an die Anträge, die nach dieser Richtung hin von der ehemaligen Zentrumsfraktion und nicht zuletzt auch von der FDP dem Hohen Hause unterbreitet worden sind. Bereits in der Weimarer Demokratie hat der deutsche Mittelstand in den verschiedenen Schichten und Berufsständen von Reichstagswahl zu Reichstagswahl und bei jeder Regierungsbildung mit steigender Intensität einen Staatssekretär gefordert. Die politische Führung zur Aufrollung und Durchsetzung dieses Problems lag wohl bei den handwerklichen Organisationen. Aber auch der Einzelhandel, die freien Berufe, der Hausbesitz und andere mittelständische gewerbliche Schichten trugen zu dieser politischen Zielsetzung in öffentlichen Erklärungen bei. Die Nichterfüllung dieses Wunsches durch die damaligen Regierungsparteien, gleich welcher Konstellation und Koalition, brachte dann die Reichspartei des Deutschen Mittelstandes (Eickhoff) auf den Plan, die Wirtschaftspartei. Erst seit Existenz der Wirtschaftspartei hat die damalige Reichsregierung eine gewisse Abschlagzahlung auf diese mittelstandspolitische Forderung geleistet, indem sie einen Reichskommissar für Handwerk und gewerblichen Mittelstand bei der Reichsregierung ernannte. Dieser Reichskommissar hatte im Rahmen der Reichsverwaltung Querschnittsaufgaben zu lösen und war nach den ihm obliegenden Geschäftsbefugnissen berechtigt, die besonderen mittelständischen Belange, Wünsche, Erwartungen und Hoffnungen bei allen Ressorts zur Sprache zu bringen und sich von vornherein bei gesetzgeberischen Maßnahmen der einzelnen Ressorts einzuschalten. Diese mit besonderen Befugnissen und Vollmachten ausgestattete Dienststelle der damaligen Reichsregierung ist auch vom nationalsozialistischen Regime übernommen und erst im Jahre 1938/39 aufgelöst worden. Es darf und kann nicht bestritten werden, daß diejenigen Männer, die als Reichskommissar für Handwerk und gewerblichen Mittelstand in der damaligen Zeit gewirkt haben, manche positiven Erfolge für eine zeitgemäße, zukunftsträchtige Mittelstandspolitik verbuchen konnten, sich im Mittelstand einen guten Ruf erobert haben und das Vertrauen breitester mittelständischer Kreise zur Politik schlechthin untermauert haben. Wir haben es vor einiger Zeit begrüßt, daß Herr Bundesminister Dr. Schäfer von der Bundesregierung beauftragt wurde, sich der Sorgen und Nöte des unselbständigen Mittelstandes anzunehmen. Man spricht heute gern vom „neuen Mittelstand". Gemeint sind besonders die Beamten, die höheren Angestellten und nicht zuletzt die Facharbeiter. Wir können den sozialen Aufstiegswillen dieser Gruppen nur begrüßen. Das betrifft zumal die Angestelltenschaft, die unter den ,Großgruppen der abhängig Schaffenden über die geringste soziale Sicherheit verfügen. Aber es geht doch nicht an, über dem verständlichen und erfreulichen Interesse am sogenannten neuen Mittelstand nun ,den alten, d. h. den eigentlichen, weil selbständigen Mittelstand zu übersehen oder geringer zu achten. Denn die Kennzeichen des sogenannten neuen Mittelstandes sind doch dem Bild des alt e n Mittelstandes weithin entnommen. Im Grunde genommen handelt es sich hier doch um abgeleitete Züge vom Typ des beruflich Selbständigen. Wenn aber diese Werte — selbständiges Arbeiten, geprägtes Berufsbild, persönliches Eigentum, Mitbesitz — als so erstrebenswerte Ziele für einen gehobenen oder wirtschaftlich zu hebenden Teil ,der Arbeitnehmerschaft gelten, dann ist doch der Schluß unabweislich, daß diese Werte erst recht dort gepflegt werden müssen, wo sie ihren gesellschaftlichen Ursprung haben, nämlich im selbständigen Mittelstand. Ich möchte noch einen Schritt weiter gehen und sagen: Eine möglichst breite und im vollen Sinn des Worts selbständige Mittelschicht ist ein Lebenserfordernis für unser Volk, wenn dies eine gesunde soziale Verfassung haben soll. Ja, heute weisen viele Männer der Gesellschaftslehre und auch der sozialen Erziehung — ich brauche nur das Werk Kolpings zu nennen — auf die so notwendige ausgleichende Kraft eines selbständigen Mittelstands zwischen den beiden großen Flügelgruppen der Gesellschaft hin. Hier — und nicht in der Verwaltung — könnte der echte dritte Sozialpartner zwischen Kapital und Arbeit herangebildet werden. Es ist deshalb kein Wunder, daß seit Existenz der Bundesrepublik, seit dem Jahre 1949, in vielen mittelständischen Kreisen der Wunsch nach einer ausdrücklichen Vertretung in der Bundesregierung nach wie vor lebendig ist und immer wieder in der Öffentlichkeit erwogen wird. Es läßt sich nun einmal nicht bestreiten, daß die organisierten Gesellschaftsschichten unseres Volkes einen politischen Einfluß ausüben, politische Meinungen von sich geben, Ideen und Gedanken als Zustände- oder Gesinnungsreform verkünden und je nach ihrer politischen Ansicht und ihren politischen Lebenserfahrungen bestimmte politische Maßnahmen vorschlagen, die sie für richtig halten. Im Jahre 1951 hat sich der Deutsche Mittelstandsblock in der Bundesrepublik gebildet, gewissermaßen der zahlenmäßig stärkste der drei großen Sozialpartner im politischen Raume, der aber ganz offenbar die schwächste Durchschlagskraft besitzt. Die Gründe hierfür mögen zunächst einmal unerörtert bleiben. Man sollte aber eines nicht übersehen: die Geschichte der Bauern, der Handwerker, der Kaufleute und der freien Berufe ist uralt. Ihre ständischen Lebensformen, ihr ständisches Gemeinschaftsbewußtsein, ihre fast sprichwörtliche Obrigkeitsgläubigkeit sind bekannt, und man rechnet mit dieser konservativen Einstellung und Haltung auch bei allen Parteien. Was echter Mittelstand ist, hat sich auch durch Kriege und Staatsumwälzungen nicht auslöschen lassen. Unsere zeitgemäßen parteipolitischen Gebilde sind, gemessen an den mittelständisch-berufsständischen Traditionen, noch flüchtige Erscheinungen. Gerade das sollte zu ,der Überlegung führen, ob bei den politischen Gewalten, wozu auch in erster Linie das Kabinett gehört, nicht ein profilierter Repräsentant des Mittelstandes hinzuzuziehen wäre. Wir können nicht dabei stehenbleiben, daß wir den Mittelstand von den einzelnen Parteien aus ansprechen, daß wir Mittelstandsgruppen innerhalb der einzelnen Parteien bilden, daß wir Arbeitsgemeinschaften der selbständig Schaffenden innerhalb der einzelnen Parteien als sachverständige Organe für wichtig und wert halten. Wir können nicht dabei stehenbleiben, daß wir in Parteiprogrammen und Wahlparolen um die Stimme des Mittelstandes werben. Wir können nicht dabei stehenbleiben, daß die einzelnen Parteien mittelständische Abgeordnete in die Parlamente entsenden, sondern der wichtigste und gewissermaßen letzte Schritt für die Echtheit, Glaubwürdigkeit und Überzeugungsfähigkeit einer zeitgemäßen Mittelstandspolitik ist die konsequente Fortsetzung der bisher von den einzelnen Parteien getragenen Maßnahmen, die ihren äußeren Ausdruck in der Beauftragung eines Kabinettsministers findet: die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sonstigen Belange des gesamten Mittelstandes von hoher Warte aus im Kabinett und gegenüber allen beteiligten Ressorts zu vertreten. Meine politischen Freunde sind überzeugt, daß dieser Auffassung, diesem politischen Ziel aus manchen Kreisen heftiger Widerstand entgegengesetzt wird. Besonders der Bundeswirtschaftsminister Erhard hat sich bereits frühzeitig in der Öffentlichkeit gegen die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit eines Ministers für den Mittelstand geäußert. Er hat wiederholt erklärt, daß er sich selbst für den geeignetsten und besten Vertreter des Mittelstandes in der Bundesregierung betrachte. (Eickhoff) Noch auf der Oktobertagung des Handwerks im Jahre 1954 rief er dem Präsidenten Uhlemeyer, der nach wie vor bei seiner Auffassung verharrte, zu: „Was der Mittelstandsminister können muß, das kann ich auch." Mit dieser mehr oder weniger lapidaren Grundhaltung ist aber das Problem keineswegs gelöst. Meine Fraktion wünscht, daß durch die Aufrollung dieser Frage nunmehr ein Teil der innenpolitischen Hauptprobleme in den Vordergrund gerückt wird. Notgedrungen haben wir uns in den letzten Monaten, zumindest seit Sommer 1954, in diesem Hohen Hause im wesentlichen mit den außenpolitischen Problemen und mit den Fragen der sozialen Notzustände, der Rentenaufbesserungen, der zeitgemäßen Regelung der Versorgungsansprüche, der Familienausgleichskassen und anderen sozialen Fragen befassen müssen. Die Probleme unserer Gesellschaftsordnung, einer echten Gesellschaftsharmonie der Schichten, Klassen und Stände untereinander sind noch weitestgehend ungelöst. Die Wirklichkeit unserer gesellschaftlichen und politischen Verfassung hat ungeschriebene Gesetze entwickelt, Spielregeln geschaffen, die von allen überzeugten Demokraten eingehalten werden. Zu diesen Spielregeln und ungeschriebenen politischen Stilformen unserer Demokratie gehört die Tatsache, daß bestimmte Schichten unseres Volkes kontinuierlich an der Machtpolitik beteiligt sind bis zur Kabinettsvertretung. Die Schicht der Arbeiter und Angestellten ist seit der Schaffung eines Arbeitsministeriums durch eine Persönlichkeit aus ihren Reihen beteiligt worden, und ich glaube nicht, daß es jemals einen Arbeitsminister gegeben hat, der nicht aus der Arbeiter- oder Angestelltenbewegung gestammt, dort seine Lebens- und Berufserfahrungen gesammelt hat und die notwendigen politischen Kenntnisse und Auffassungen von dort her mitgebracht hat. Ich glaube, daß alle Arbeitsminister, aus ihrer Schicht stammend, auch die innere Legitimation für ihr politisches Wirken als Minister daher abgeleitet haben. Bei den Ernährungsministern sieht es kaum anders aus. Ernährungsminister, die nicht von der Schicht der Bauernschaft anerkannt und getragen werden, sind im allgemeinen unmögliche Erscheinungen. Es gehört einfach dazu, daß die Bauernschaft aus ihren Reihen heraus Männer zur Verfügung stellt, die das Amt des Ernährungsministers nicht nur aus ihrer Sach- und Fachkenntnis heraus, sondern auch aus dem Autoritätsbewußtsein gegenüber der Bauernschicht ausüben. Daß die große Schicht der Staatsbeamten und Staatsbediensteten aus der Natur der Sache heraus, als Sachkenner der Verwaltung, in jedem Kabinett durch Minister vertreten ist, ist ein ungeschriebenes Gesetz, ein politisches Faktum. Nur die gewerbliche und freiberufliche Mittelschicht, die eine besonders große Gesellschaftsschicht und Wählermasse darstellt, hat bislang die letzte Stufe der Mitwirkung an der politischen Macht nicht erreicht. Es ist deshalb vom Standpunkt meiner Fraktion aus zu prüfen, ob man dieses Problem, welches seit vielen Jahren erörtert wird, nunmehr einer Verwirklichung zuführt oder nicht. Meine Fraktion glaubt, daß der gewerbliche und freiberufliche Mittelstand dasselbe Recht in Anspruch nehmen darf und muß, das auch anderen Schichten unserer Gesellschaft längst unausgesprochen im Rahmen unseres politisch-demokratischen Stils eingeräumt worden ist: politische Positionen, an denen so leicht niemand absichtlich vorbeigehen kann. Wir gehen mit unserer Forderung, einen der Herren Bundesminister für Sonderaufgaben mit der ausdrücklichen Betreuung des Mittelstandes zu beauftragen, nicht so weit, daß nun unbedingt ein profilierter Mittelständler damit beauftragt werden soll. Wir haben zu unseren Bundesministern für besondere Aufgaben das Vertrauen, daß jeder einzelne von ihnen ein objektiver Treuhänder seiner Mittelstandsklienten sein würde. Es wäre meines Erachtens eine begrüßenswerte Einrichtung, die oft entgegengesetzten Interessenlagen im Mittelstand schon vorher auszugleichen, bevor sie sich auf der politischen Bühne begegnen und gegebenenfalls aufeinanderprallen. Könnte nicht ein Bundesminister für besondere Fragen des selbständigen Mittelstandes auf erhöhter Plattform das vornehmen, was die großen Spitzenverbände der Wirtschaft ohnehin gegenüber den oft gegensätzlichen Meinungen und Interessenstandpunkten in ihrem eigenen Lager tun müssen, nämlich eine mittlere Linie herausfinden? Ich hoffe, daß die Debatte über den Antrag meiner Fraktion dazu führen wird, die mittelstandspolitischen Notwendigkeiten, die Grundzüge einer zeitgemäßen Mittelstandspolitik zu erörtern, weil sie zu einem wesentlichen Bestandteil unserer innenpolitischen Probleme überhaupt gehören. Ich nenne nur die Frage der Berufsordnungen, einer umfassenden beruflichen Ausbildung, die Forderung der selbständigen Existenzen in Handwerk, Einzelhandel, Gewerbe, freien Berufen, kleiner und mittlerer Industrie, die Frage der zukünftigen Bildung des Privateigentums nicht nur in der Arbeiterschaft, Angestelltenschaft und Beamtenschaft, sondern auch für die Kreise des Mittelstandes. Ich verweise auf die Probleme einer Wettbewerbsordnung, die den echten Leistungswettbewerb garantiert, die anständige und sittlich einwandfreie Geschäftsgesinnung und Geschäftsmoral fördert. Ich darf hinweisen auf die Regelung des öffentlichen Vergabewesens, auf die Einschränkung staatseigener Betriebe, die den Wettbewerb der Selbständigen in der sozialen Marktwirtschaft unnötig erschweren. Ich nenne die Altersversorgung der Mittelschichten, die nach zwei verlorenen Kriegen und nach den ungeheuren Vermögensverlusten entweder aus der Selbsthilfekraft der Mittelschichten gelöst werden muß oder, wo sie nicht ausreicht, vom Staat gefördert werden muß, und Sie wissen alle selbst, in welchem Ausmaß offene Fragen einer zeitgemäßen Mittelstandspolitik noch unerledigt geblieben sind. Meine Fraktion hält es für ein Gebot der Zeit, diese innenpolitischen, mittelstandspolitischen Anliegen nicht untergehen zu lassen und nicht ungelöst zu lassen in dieser Legislaturperiode dieses Hohen Hauses, und deshalb hoffe ich, daß unserem Antrag diejenige Aufgeschlossenheit entgegengebracht wird, die wir dem deutschen Mittelstand alle insgesamt schuldig sind. Bonn, den 24. März 1955 Eickhoff
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    Rede von Dr. Wilhelm Königswarter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    — rheinische Redefreiheit, würde ich sagen. Auf der
    Godesberger Tagung der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft durfte er noch einmal mit der ihm eigenen, wenn auch nicht immer ganz sachlichen Verve für das Kartellverbot eintreten.
    Inzwischen hatte man nun gemerkt, daß der Entwurf gar nicht das Hindernis bilden würde, das man fürchtete. Schon seine vom Wirtschaftspolitischen Ausschuß erweiterten Ausnahmen vom Kartellverbot ließen große Möglichkeiten offen. Ein Syndikus, dem es nicht gelingen sollte, einen erwünschten Zusammenschluß in ein Rationalisierungskartell umzufrisieren, hätte ja auch, weiß Gott, seinen Hafer nicht verdient.

    (Heiterkeit.)

    Kluge Leute — auch unter meinen Freunden — erkannten, daß Verbot und Mißbrauch überhaupt keine echten Antithesen sind, und fanden als brauchbare Maxime das Erlaubnisprinzip.
    Am 26. November 1953 erschien in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" ein sehr bemerkenswerter Artikel von Hans Ilau: „Kartellschlacht im Nebel". Er offenbarte, was die Auguren längst wußten, daß die weiche, juristisch völlig abwegige Formulierung des Gesetzestextes „Kartellverträge sind unwirksam" den Kartellverträgen lediglich den Rechtsschutz der staatlichen Gerichte verweigerte, damit aber ihre Durchsetzbarkeit, für die es noch andere Mittel gibt, keineswegs hinderte.
    Alles das genügte dem Industrieverband nicht. Nach dem Grundsatz des Hamburger Viktualienhändlers, dem die kleinen Butjes immer ins Heringsfaß spucken — „Das schadet ja nix, aber was soll das?" —,

    (Heiterkeit)

    bekämpfte man weiter leidenschaftlich den Entwurf, der endlich im Frühjahr 1954 vom Kabinett unverändert gebilligt wurde und dem Bundesrat am 21. Mai 1954 — ich darf wieder auf das Datum aufmerksam machen — vorgelegt und von ihm mit Empfehlung an das Kabinett zurückgegeben wurde. Ich bitte, diese Daten zu beachten.
    Seit dieser Zeit, also seit Mai 1954, wurde der Gesetzentwurf dem Hohen Hause quasi vorenthalten und erst jetzt, nach zehn Monaten, vorgelegt. In dieser Zeit tobten die Interessentenkämpfe in den Verbänden, in der Fachpresse, in einem reichlich wuchernden Lobby usw. Unsere Papierkörbe faßten die Eingaben fast schon nicht mehr. Wann wird man eigentlich endlich einmal einsehen, daß auf diesem Gebiet, wie Lessings Prinz in „Emilia Galotti" sagt, „weniger mehr wäre"?
    Wurde aber öffentlich immerhin noch mit Argumenten gekämpft und mag das auch zu den Techniken parlamentarischer Legislative gehören, so gingen hinter den Kulissen, sozusagen in den Garderoben der Protagonisten, der Kampf und der Einsatz aller Machtmöglichkeiten weiter. Man weiß, daß man in der Wahl der Mittel nicht gerade heikel war. Man weiß, daß man sogar eine sehr hohe Stelle bedrängte, gewisse Personalveränderungen vorzunehmen. Vielleicht war es das Drängen dieser Stelle, das zu dem unserer Meinung nach nun unerhörten Vorgang führte, der Anlaß und Inhalt unserer Interpellation ist.
    Ende September 1954 gehen sehr seltsame Mären durch die Presse. Ein von uns sehr geschätztes Mitglied der regierenden Partei konnte in einem sehr bemerkenswert kritischen Aufsatz sagen, Erhard soll seinen Kartellfrieden mit einem der wichtigsten Corps intermédiaires gemacht haben. Nach-


    (Dr. Königswarter)

    dem der Entwurf wieder den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet, dem Bundestag aber noch nicht vorgelegt war, wurde nämlich zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesverband der Deutschen Industrie ein Kompromiß verhandelt, das nun vollends das Verbotsprinzip so weit durchlöcherte, daß das ganze Gesetz ein Messer ohne Klinge geworden ist. Alles das geschieht ohne Kenntnis des Parlaments. Im Frühjahr 1953 hielt man noch Vorbesprechungen in Unkel wenigstens mit den Abgeordneten der Koalition für richtig. Heute braucht man seine eigenen Leute nicht mehr zu fragen, wohl aber den wahlgeldmächtigsten Interessenverband. Die Interessen der Konsumenten, der gewerblichen, selbständigen Mittelschichten sind „quantité négligeable". Welches Geschrei würden Sie erheben, meine Damen und Herren, wenn die Gewerkschaften in einer ähnlichen Weise in diesem Stadium einen Druck auf das Bundeswirtschaftsministerium ausgeübt hätten,

    (Beifall bei der SPD)

    welches Geschrei über Mangel an politischer Neutralität! Die Gerüchte zwingen nun endlich das Bundeswirtschaftsministerium zu einer Presseverlautbarung. Wenn der Herr Präsident es mir gestattet, möchte ich sie gern verlesen. Sie lautet:
    Am 18. Oktober 1954 fand im Bundesministerium für Wirtschaft eine Aussprache zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft, Professor Dr. Erhard, und dem Präsidenten des Bundesverbandes der Industrie, Fritz Berg, über das Kartellgesetz statt. In der Besprechung wurde der Bericht des Arbeitsausschusses „Kartellgesetz" vorgelegt. Dem Arbeitskreis gehören Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und des Bundesverbandes der Industrie an. In dem gemeinsam erarbeiteten Bericht kam eine weitgehende Annäherung der Standpunkte zum Ausdruck. Bundesminister Professor Erhard und Präsident Berg nahmen mit Befriedigung von dem Ergebnis dieses Berichtes Kenntnis und stimmten den dort gefundenen Vorschlägen zu.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ende Oktober kann dann auch der Bundesverband der Industrie bzw. seine Untergliederungen den Mitgliedern, den einzelnen Betrieben mit schlecht verhehltem Triumph eine Synopse vorlegen, die den Entwurf, die Bundesratsempfehlungen, die Abänderungsvorschläge des Wirtschaftspolitischen Ausschusses im 1. Bundestag und das nunmehr erzielte Kompromiß gegenüberstellt. Man nennt es in diesen Kreisen euphemistisch „die mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgestimmten Formulierungsvorschläge".

    (Lachen bei der SPD.)

    Es zeigt das ganze Ausmaß des Zurückweichens und die Grundsatzschwäche des Herrn Bundeswirtschaftsministers. Das wird der Herr Bundeswirtschaftsminister mit keiner Lautstärke und selbst mit den unparlamentarischsten Ausdrücken, deren er mächtig ist, nicht aus der Welt schaffen können.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit dieser Tatsache seinen eigenen Entwurf verleugnet, der heute wieder als Regierungsentwurf eingebracht wird. Noch immer können die Berufenen — unter „Berufenen" verstehe ich Parlamentarier — keine
    Aufklärung über das Geschehen erlangen. Erst auf energisches Drängen entschließt sich das Bundeswirtschaftsministerium — will ich lieber mal sagen — am 4. November, einem meiner Freunde eine aktenmäßige Zusammenfassung der „Anregungen" zu geben. Ich darf wohl annehmen, daß diese Anregungen inzwischen — in den letzten Tagen erst — auch den Abgeordneten zugestellt sind. Das ist aber doch wahrscheinlich erst unter dem Druck unserer Anfrage geschehen, deren öffentliche Behandlung man zusammen mit der zeitlichen Bindung an die Vorlage des Gesetzentwurfs verharmlosen wollte. Ich kann mir nicht versagen, aus dem Begleitschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums an meinen Freund — wiederum mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten — einige Sätze zu verlesen. Sie haben mir die Krokodilstränen der Rührung über so viel naive Hypokrisie in die Augen getrieben.

    (Abg. Dr. Köhler: Sie sind ein bedauernswerter Mensch!)

    Eine Indiskretion begehe ich nicht. Der Brief selbst sieht seine Weitergabe ausdrücklich voraus. Es heißt da:
    Da nach der Einbringung im Kabinett und während der Erörterung im Bundesrat von verschiedenen Seiten Änderungswünsche an uns herangetragen wurden, haben wir es für zweckmäßig gehalten, in Besprechungen mit Industrie, Handel und Gewerkschaften, Verbraucherverbänden und Genossenschaften f est-zustellen, wie weit diese Wünsche gehen, wo sie beginnen und wo sie enden. Die Besprechungen mit der Industrie, die natürlich vornehmlich von den Bestimmungen des Gesetzes berührt werden, haben zu einer aktenmäßigen Zusammenfassung dieser Änderungswünsche geführt. Der Sinn und Zweck der Aussprache war einmal, Klarheit darüber zu gewinnen, mit welchen Anregungen und Wünschen unter Umständen von seiten der befragten Kreise aus Industrie, Handel, Gewerkschaften usw. die Bundesregierung zu rechnen habe,
    — sie scheint die vielen Druckschriften, die wir kriegen, nicht erhalten zu haben —
    andererseits aber auch, darzutun, daß, wenn innerhalb der parlamentarischen Instanzen Meinungen bzw. Änderungsvorschläge Platz greifen, die Bundesregierung sich darüber im klaren sein könne, für welche Abänderungswünsche sie angesichts der vorgebrachten Tatsachen Verständnis haben würde. In allen Besprechungen, insbesondere auch in einer kleinen abgehaltenen Pressekonferenz, hat das Bundeswirtschaftsministerium immer betont, daß durch diese Erörterungen in keiner Weise den Zuständigkeiten der Legislative vorgegriffen würde.
    Da, meine Damen und Herren, liegt doch der Kern dieser außerordentlich bedenklichen Angelegenheit. Hier zeigt sich — leider durchaus nicht zum erstenmal — eine weitgehende, mit einer wirklich demokratischen Einstellung und dem Geist des Grundgesetzes nicht zu vereinbarende Ausschaltung des Parlaments. Unter uns doch bitte kein Wunder! Es wird sich sicher wohl im Wirtschaftspolitischen Ausschuß — ich will niemanden ansehen — jemand finden, der die so „abgestimmten Formulierungsvorschläge" aufnimmt. Und sicher werden sie dann doch mindestens die Zustimmung der Koalitionsmehrheit finden, nachdem der Bun-


    (Dr. Königswarter)

    deswirtschaftsminister bereits seine Kompromißbereitschaft zu erkennen gegeben hat und so mächtige Kreise wünschen, diese Vorschläge zum Gesetz erhoben zu sehen. Ein solches Alibi über das Parlament wird dann natürlich auch idem Herrn Bundesminister für Wirtschaft nicht unwillkommen sein, wenn er mit seinen Grundsätzen nicht mehr stehen und fallen will, wie er das früher so oft und so energisch verkündet hat.
    Ich muß an den regierenden Fürsten in Thomas Manns „Königliche Hoheit" denken, der sagte, er komme sich vor wie ein pensionierter Abfertigungsbeamter der Eisenbahn, der trotzdem immer noch zum Dienst geht, sich hinter den amtierenden Abfertigungsbeamten stellt, die Hand hochhebt und sich dann einbildet, er veranlasse das Abfahren des Zuges.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

    In diese Rolle möchte ich das Parlament nicht gebracht sehen. Ich muß auch an eine Bemerkung denken, die mir ein in der Politik eines großen Nachbarstaates bewanderter und anerkannter Staatsmann einmal machte: Alle Schwierigkeiten bei uns kommen daher. daß weder das Kabinett noch das Parlament noch selbst die Bürokratie, die nur verwaltet, regieren, sondern nur die Verbände. So weit darf es bei uns nicht kommen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Es ist die heilige Pflicht aller Abgeordneten, die wir unseren Wählern gegenüber übernommen haben, das zu verhindern. Darum müssen wir die von mir dargelegten Vorgänge mißbilligen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Durch sie hat die Demokratie meines Erachtens eine Schlacht verloren.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Lücke: Einschließlich DGB!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Der Antrag unter Punkt 13 a wurde begründet. Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Königswarter, ich danke Ihnen für Ihre launige Begründung und ich möchte vorausschicken, daß es sich in den Beratungen zeigen wird, wer wettbewerbsfreudiger ist, Sie oder ich, Ihre Partei oder ich. Nun möchte ich zu der sachlichen Anfrage auch sachlich Stellung nehmen.
    Erstens. Der Wirtschaftspolitische Ausschuß des Bundestages hat sich bereits in der ersten Legislaturperiode mit dem Entwurf eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen befaßt, ohne ihn jedoch zu verabschieden. In den Beratungen zeigte es sich, daß der Ausschuß Änderungswünsche erörtert wissen wollte, die letztlich auf eine Auflockerung des in der Regierungsvorlage enthaltenen Verbotsprinzips hinausliefen und sich mit entsprechenden Wünschen der Industrie deckten. Das Kabinett hat in seiner Sitzung vom 17. Februar 1954 den Entwurf in der alten Fassung mit der Maßgabe verabschiedet, daß bei der weiteren parlamentarischen Behandlung an die früheren Beratungsergebnisse des Wirtschaftspolitischen Ausschusses angeknüpft werden sollte.
    Darauf hat der Bundesrat in seiner 123. Sitzung am 21. Mai 1954 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gewisse Änderungen und Entschließungen vorzuschlagen, im übrigen jedoch gegen den Entwurf keine Einwendungen zu erheben.
    Zweitens. In Ziffer 1 des Antrags der Fraktion der SPD wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Bundestag unverzüglich den Bericht zuzuleiten, der nach einer amtlichen Erklärung des Bundeswirtschaftsministeriums von einem Arbeitskreis — bestehend aus Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums, des Bundesjustizministeriums und des Bundesverbands der Deutschen Industrie — zum Kartellgesetzentwurf erarbeitet worden sei und dem der Bundesminister für Wirtschaft angeblich zugestimmt habe.
    Zu dem Verlangen der SPD ist erstens f est-zustellen — und ich bitte um Entschuldigung, wenn ich jetzt gleiche Formulierungen wähle, wie Sie sie, Herr Kollege Königswarter, vorgebracht haben —: Besprechungen des erwähnten Arbeitskreises haben wiederholt stattgefunden. Diese Erörterungen wurden von mir für sachdienlich gehalten, weil nach Einbringen des Entwurfs im Kabinett, während der Beratungen im Bundesrat und auch nach dem Abschluß dieser Beratungen von verschiedenen Seiten Änderungswünsche an mich herangetragen wurden. Es erschien mir aus diesem Grunde wünschenswert, Klarheit darüber zu gewinnen, mit welchen Anregungen und Forderungen die Bundesregierung angesichts der sich ständig fortentwickelnden wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten von seiten der deutschen Wirtschaft zu rechnen habe, andererseits aber auch der Bundesregierung eine Meinungsbildung darüber zu ermöglichen, für welche Abänderungswünsche sie angesichts der vorgebrachten Tatsachen Verständnis haben könnte, falls derartige Abänderungswünsche bei der parlamentarischen Beratung des Entwurfs zur Diskussion kämen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Ich habe daher nochmals Besprechungen mit der Industrie, dem Handel, den Verbraucherverbänden und dem DGB geführt.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Leider habe ich gerade von der letzten Seite aus keine klare Stellungnahme erfahren können. Das letzte war eine Stellungnahme zu einer Mißbrauchsgesetzgebung.

    (Erneute Rufe: Hört! Hört! in der Mitte.)

    Da vornehmlich die Industrie von den Bestimmungen des Gesetzentwurfs berührt wird und da aus diesem Kreise die meisten und umfangreichsten Änderungswünsche vorgetragen wurden, haben sich besondere Besprechungen mit diesen Industriekreisen als erforderlich erwiesen. Ein Bericht ist von dem erwähnten Arbeitskreis nicht erarbeitet worden, am wenigsten ein amtlicher Bericht. Die Presseverlautbarung des Bundesministeriums für Wirtschaft, in der das Wort „Bericht" allerdings enthalten ist,

    (Zurufe von der SPD)

    hat verschiedentlich die falsche Vorstellung aufkommen lassen, daß das Arbeitsergebnis eine amtliche Niederlegung erfahren habe. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Presseverlautbarung ist insoweit mißverständlich.

    (Lachen bei der SPD.)

    Die Besprechungsergebnisse sind lediglich und nur in der Form einer aktenmäßigen Zusammenfassung der Änderungswünsche für den internen


    (Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard)

    Gebrauch meines Ministeriums festgehalten worden. Diese aktenmäßige Zusammenfassung der Änderungswünsche habe ich zur Kenntnis genommen und hierbei zu erkennen gegeben, daß eine so weitgehende Änderung der Regierungsvorlage durch die gesetzgebende Körperschaft in meinen Augen die äußerste Linie einer Verständigung sein könne.
    Drittens. In Ziffer 2 des Antrags der Fraktion der SPD wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Bundestag gleichzeitig mit der Vorlage des Entwurf eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen eine Zusammenstellung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, ob und inwieweit die Bestimmungen des gesamten Gesetzentwurfs durch die Zustimmung des Bundesministers für Wirtschaft zu dem genannten Bericht als überholt zu betrachten sind. Dazu ist festzustellen: keine Bestimmung des dem Hause vorliegenden Gesetzentwurfs ist durch das Ergebnis der Besprechung des Arbeitskreises als überholt zu betrachten.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich wiederhole und betone nochmals, daß in der aktenmäßigen Zusammenfassung der Besprechungsergebnisse des Arbeitskreises für den internen Gebrauch meines Ministeriums keine irgendwie geartete Vorwegnahme einer etwa beabsichtigten oder von mir für richtig gehaltenen Regelung erblickt werden kann. Durch die Erörterung des Arbeitskreises ist, wie von meinem Ministerium mehrfach festgestellt wurde, in keiner Weise den Zuständigkeiten der Legislative vorgegriffen worden.
    Wie sich aus der Niederschrift über die Abschlußbesprechung des Arbeitskreises am 18. Oktober 1954 eindeutig ergibt, habe ich damals zu dem weiteren Modus procedendi ausdrücklich erklärt, das Bundeswirtschaftsministerium werde nunmehr die Stellungnahme des Kabinetts zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates — und nur zu diesen — vorlegen, hierauf könnten nach dem Grundgesetz die Erörterungen des Arbeitskreises keinerlei Einfluß haben. Die Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Industrie erkannten dies ausdrücklich an. Ihnen gegenüber habe ich klar zum Ausdruck gebracht, daß das Bundeswirtschaftsministerium im Bundestag die erörterten Änderungen des Gesetzentwurfs nicht vorbringen werde, sondern sich an die Regierungsvorlage gebunden halte. Es bleibt abzuwarten, ob die meinem Ministerium von den Mitgliedern des Arbeitskreises vorgetragenen Abänderungsformulierungen in den parlamentarischen Ausschüssen vorgebracht werden. Ich jedenfalls habe sie nicht zu vertreten und ich habe insbesondere meine Meinung in dieser Sache nicht geändert. Das Verlangen der Vorlage einer Zusammenfassung von Bestimmungen des Gesetzentwurfs, die als durch außerparlamentarische Besprechungen überholt anzusehen seien, ist somit gegenstandslos.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)