Rede:
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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2076

  • date_rangeDatum: 24. März 1955

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    2. Deutscher Bundestag — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1955 4161 76. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. März 1955. Geschäftliche Mitteilungen 4163 A, 4172 C Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . . . 4222 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung (Finanzverfassungsgesetz) (Drucksachen 1254, 480 Anlage I, 960 Anlage I, 1042, 1043) 4163 A Dr. Frank, Finanzminister des Landes Baden-Württemberg, Berichterstatter 4163 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4163 C Dr. Gülich (SPD) 4165 D Beschlußfassung 4166 C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern an die Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) (Drucksachen 1255, 480 Anlage II, 960 Anlage II, 1047) 4166 C Dr. Troeger, Finanzminister des Landes Hessen, Berichterstatter . . 4166 D Dr. Stammberger (FDP) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung, Anlage 3) 4223 A Beschlußfassung 4169 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksachen 1256, 1058, 1085, 1099) 4169 C Dr. Hellwig (CDU/CSU), Berichterstatter 4169 C Beschlußfassung 4170 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den Finanzausgleich unter den Ländern (Länderfinanzausgleichsgesetz) (Drucksachen 1257, 480 Anlage III, 960 Anlage III, 990, 1044) 4170 B Dr. Frank, Finanzminister des Landes Baden-Württemberg, Berichterstatter 4170 B Beschlußfassung . . . 4171 C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu idem Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (Drucksachen 1258, 68, zu 68, 1128, 1191) 4171 C Arndgen (CDU/CSU), Berichterstatter 4171 C Dr. Stammberger (FDP) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung, Anlage 3) 4223 A Beschlußfassung 4172 C Erste Beratung des von den Abg. Rademacher, Rümmele, Schneider (Bremerhaven) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande (Drucksache 1166) 4172 C Ausschußüberweisungen 4172 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen gemäß § 47 der Reichshaushaltsordnung betr. Verschmelzung der Deutsche Werke Kiel AG und der Kieler Howaldtswerke AG unter gleichzeitiger Erhöhung des Kapitals der Kieler Howaldtswerke AG (Drucksachen 1295, 1079) 4172 D Wacker (Buchen) (CDU/CSU), Berichterstatter 4172 D Samwer (GB/BHE) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung, Anlage 4) 4224 A Beschlußfassung 4174 A Beratung des Antrags der Abg. Brese, Frau Korspeter, Dannemann, Elsner, Matthes u. Gen. betr. Truppenübungsplatz Munster-Nord (Raubkammer) (Drucksache 1280) 4174 A Beschlußfassung 4174 A Beratung des Antrags der Fraktion des GB/BHE betr. Spende für den Aufbau des Reichstagsgebäudes (Drucksache 807) . . 4174 A Seiboth (GB/BHE), Antragsteller 4174 A, 4177 B Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . 4174 C Mattick (SPD) 4175 B Hübner (FDP) 4176 D Überweisung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen . . . 4177 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betr. § 96 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 1048) 4177 D Gengler (CDU/CSU), Antragsteller 4177 D, 4190 A Ritzel (SPD) 4180 A Dr. Mocker (GB/BHE) 4184 D Hoogen (CDU/CSU) 4186B Dr. Starke (FDP) 4187 D Schoettle (SPD) 4188 D, 4190 B Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuß und an den Rechtsausschuß . 4190 C Unterbrechung der Sitzung . . . 4190 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Steigerungsbeträge für Zeiten der Arbeitslosigkeit (Drucksachen 1162, 973, Umdruck 292) . 4190 D, 4223 A Voß (CDU/CSU), Berichterstatter . 4190 D Wagner (Deggenau) (SPD) 4191 D Jahn (Stuttgart) (CDU/CSU) . . . 4193 D Dr. Hammer (FDP) 4194 B Dr. Schellenberg (SPD) 4194 C Storch, Bundesminister für Arbeit 4195 D Frau Finselberger (GB/BHE) . . . 4196 B Arndgen (CDU/CSU) 4196 C Richter (SPD) 4197 A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4198 B Abstimmung vertagt 4198 A, B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Tuberkulosenhilfe (Drucksache 1208) 4198 B Frau Bennemann (SPD), Antragstellerin 4198 C Dr. Hammer (FDP) (zur Abstimmung) 4199 C Beschlußfassung 4199 C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bericht zum Kartellgesetzentwurf (Drucksache 906) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1158), der Ersten Beratung des von den Abg. Höcherl, Stücklen, Seidl (Dorfen), Dr. Dollinger u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1253) und mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Böhm (Frankfurt), Dr. Dresbach, Ruf u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetze; gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1269) 4199 D Zur Geschäftsordnung: Naegel (CDU/CSU) 4199 B, 4206 C Dr. Köhler (CDU/CSU) . . 4206 A, 4219 C, D Dr. Elbrächter (DP) 4221 B Raestrup (CDU/CSU) 4221 C Illerhaus (CDU/CSU) 4221 D Schoettle (SPD) 4221 D Zur Sache: Dr. Königswarter (SPD), Antragsteller 4200 A, 4206 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . 4203 B, 4205 D, 4207 A Dr. Arndt (SPD) 4204 B, D, 4205 A Dr. Köhler (CDU/CSU) . . . 4204 D, 4205 A Höcherl (CDU/CSU), Antragsteller . 4211 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU), Antragsteller 4213 D Dr. Reif (FDP) 4219 D Ablehnung des Antrags Drucksache 906 4206 D Weiterberatung vertagt 4222 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Schaffung eines Bundesministeriums für Fragen des Mittelstandes (Drucksache 735) 4222 A Eickhoff (DP): als Antragsteller 4222 A Schriftliche Begründung 4224 B Überweisung an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes 4222 C Nächste Sitzung 4222 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4222 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Steigerungsbeträge für Zeiten der Arbeitslosigkeit (Umdruck 292) 4223 A Anlage 3: Schriftliche Erklärung des Abg Dr. Stammberger zur Abstimmung über das Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern und über das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (Drucksachen 1255 und 1258) 4223 A Anlage 4: Schriftliche Erklärung des Abg. Samwer zur Abstimmung über den Antrag des Haushaltsausschusses betr. Verschmelzung der Deutsche Werke AG und der Kieler Howaldtswerke AG (Drucksache 1295) 4224 A Anlage 5: Schriftliche Begründung des Abg. Eickhoff zum Antrag der Fraktion der DP betr. Schaffung eines Bundesministeriums für Fragen des Mittelstandes (Drucksache 735) 4224 B Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    s) Siehe Anlage 5. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Wahl 14. Mai Stingl 14. Mai Feller 7. Mai Dr. Bucher 7. Mai Dr. Furler 7. Mai Dr. Rinke 7. Mai Neumann 7. Mai Heiland 7. Mai Dr. Lenz (Bad Godesberg) 7. Mai Peters 23. April Pelster 23. April Kunze (Bethel) 23. April Dr. Maier (Stuttgart) 16. April Kühlthau 9. April Mißmahl 9. April Frau Lockmann 9. April Bazille 2. April Frau Kettig 2. April Dr. Pfleiderer 2. April Morgenthaler 2. April Dr. Kather 2. April Gedat 2. April Bauknecht 2. April Schuler 2. April Dr. Seffrin 2. April Frau Beyer (Frankfurt) 2. April Rademacher 2. April Dr. Jentzsch 2. April Euler 2. April Dr. Hesberg 2. April Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 1. April Fürst von Bismarck 26. März Frühwald 26. März Voß 26. März Bauereisen 26. März Srock 26. März D. Dr. Gerstenmaier 26. März Meyer (Oppertshofen) 25. März Dr. Graf Henekel 24. März Dr. Bartram 24. März Dr. Kopf 24. März Frau Dr. Schwarzhaupt 24. März Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 24. März Kortmann 24. März Hufnagel 24. März Frau Dr. Probst 24. März Lahr 24. März Lemmer 24. März Hahn 24. März Wullenhaupt 24. März Keuning 24. März Dr. Bucerius 24. März Dr. von Brentano 24. März Kunz (Schwalbach) 24. März Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 24. März Dr. Atzenroth 24. März Dr. Pohle (Düsseldorf) 24. März Holla 24. März Etzenbach 24. März Gockeln 24. März Wagner (Ludwigshafen) 24. März Dr. Leverkuehn 24. März Caspers 24. März Dr. Eckhardt 24. März Gefeller 24. März Ehren 24. März Brandt (Berlin) 24. März b) Urlaubsanträge Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Kemmer (Bamberg) vom 17. April bis 28. Mai Dr. Friedensburg vom 13. April bis 8. Mai Hepp 31. März Anlage 2 Umdruck 292 (Vgl. S. 4193 D, 4198 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksachen 1162, 973) betreffend Steigerungsbeträge für Zeiten der Arbeitslosigkeit: Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, bei den Vorarbeiten zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherungen zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Personengruppen für Zeiten der Arbeitslosigkeit oder aus anderen hier noch in Frage kommenden Gründen Steigerungsbeträge in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden können. Bonn, den 16. Februar 1955 Stücklen und Fraktion Anlage 3 (Vgl. S. 4169 C, 4172 C) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Stammberger zur Abstimmung über das Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern und über das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (Drucksachen 1255 und 1258) Das Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern (Viertes Überleitungsgesetz) und das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung habe ich abgelehnt, weil das erste durch die Bestimmung des § 3, das letztere durch die vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagene Streichung des § 2, letzter Satz, und des § 47 nach meiner Ansicht eine Verschlechterung der Kriegsopferversorgung mit sich bringen und Hindernisse auf dem Wege zu einer einheitlichen Bundesverwaltung in der Kriegsopferversorgung sind. Bonn, den 24. März 1955 Dr. Stammberger Anlage 4 (Vgl. S. 4174 A) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Samwer zur Abstimmung über den Antrag des Haushaltsausschusses betreffend Verschmelzung der Deutsche Werke AG und der Kieler Howaldtswerke AG unter gleichzeitiger Erhöhung des Kapitals der Kieler Howaldtswerke AG (Drucksache 1295) Ich habe dem Antrag des Ausschusses zugestimmt, nachdem feststeht, daß die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder der Deutschen Werke Kiel AG an den hohen Verlusten dieser Werke durch eine Treuhandgesellschaft überprüft und der Prüfungsbericht u. a. dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik und dem Unterausschuß Bundesbeteiligungen vorgelegt werden wird. Dadurch ist eine sachliche Stellungnahme zu diesem Teilproblem der Verschmelzung der Deutschen Werke Kiel AG und der Kieler Howaldtswerke AG zur gegebenen Zeit gesichert. Bonn, den 24. März 1955 Samwer Anlage 5 (Val. S. 4222 C) Schriftliche Begründung des Abgeordneten Eickhoff zu dem Antrag der Fraktion der DP betreffend Schaffung eines Bundesministeriums für Fragen des Mittelstandes (Drucksache 735) Der Antrag der Fraktion der DP, einen der Herren Bundesminister für Sonderaufgaben mit der ausdrücklichen Betreuung des Mittelstandes, und zwar des Mittelstandes im breitesten Sinne zu beauftragen, gründet sich auf den weit verbreiteten öffentlichen Wunsch mittelständischer Kreise, durch einen Minister im Kabinett vertreten zu sein. Die letzte größere und eindrucksvolle Kontroverse in dieser gesellschaftspolitisch nicht unwichtigen Frage hat im Frühjahr 1954 stattgefunden, wo der inzwischen verstorbene Präsident des Deutschen Handwerks, Uhlemeyer, in aller Öffentlichkeit den Wunsch nach einem Mittelstandsminister bekanntgegeben hat, und zwar als eine politisch zeitgemäße Erwartung, hinter der das gesamte Handwerk steht. Auch im ersten Bundestag sind von Abgeordneten und Fraktionen dieses Hohen Hauses vielfach Erörterungen über die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit eines Mittelstandsministeriums oder zumindest eines Staatssekretärs für den Mittel- stand gepflogen worden. Ich erinnere an die Anträge, die nach dieser Richtung hin von der ehemaligen Zentrumsfraktion und nicht zuletzt auch von der FDP dem Hohen Hause unterbreitet worden sind. Bereits in der Weimarer Demokratie hat der deutsche Mittelstand in den verschiedenen Schichten und Berufsständen von Reichstagswahl zu Reichstagswahl und bei jeder Regierungsbildung mit steigender Intensität einen Staatssekretär gefordert. Die politische Führung zur Aufrollung und Durchsetzung dieses Problems lag wohl bei den handwerklichen Organisationen. Aber auch der Einzelhandel, die freien Berufe, der Hausbesitz und andere mittelständische gewerbliche Schichten trugen zu dieser politischen Zielsetzung in öffentlichen Erklärungen bei. Die Nichterfüllung dieses Wunsches durch die damaligen Regierungsparteien, gleich welcher Konstellation und Koalition, brachte dann die Reichspartei des Deutschen Mittelstandes (Eickhoff) auf den Plan, die Wirtschaftspartei. Erst seit Existenz der Wirtschaftspartei hat die damalige Reichsregierung eine gewisse Abschlagzahlung auf diese mittelstandspolitische Forderung geleistet, indem sie einen Reichskommissar für Handwerk und gewerblichen Mittelstand bei der Reichsregierung ernannte. Dieser Reichskommissar hatte im Rahmen der Reichsverwaltung Querschnittsaufgaben zu lösen und war nach den ihm obliegenden Geschäftsbefugnissen berechtigt, die besonderen mittelständischen Belange, Wünsche, Erwartungen und Hoffnungen bei allen Ressorts zur Sprache zu bringen und sich von vornherein bei gesetzgeberischen Maßnahmen der einzelnen Ressorts einzuschalten. Diese mit besonderen Befugnissen und Vollmachten ausgestattete Dienststelle der damaligen Reichsregierung ist auch vom nationalsozialistischen Regime übernommen und erst im Jahre 1938/39 aufgelöst worden. Es darf und kann nicht bestritten werden, daß diejenigen Männer, die als Reichskommissar für Handwerk und gewerblichen Mittelstand in der damaligen Zeit gewirkt haben, manche positiven Erfolge für eine zeitgemäße, zukunftsträchtige Mittelstandspolitik verbuchen konnten, sich im Mittelstand einen guten Ruf erobert haben und das Vertrauen breitester mittelständischer Kreise zur Politik schlechthin untermauert haben. Wir haben es vor einiger Zeit begrüßt, daß Herr Bundesminister Dr. Schäfer von der Bundesregierung beauftragt wurde, sich der Sorgen und Nöte des unselbständigen Mittelstandes anzunehmen. Man spricht heute gern vom „neuen Mittelstand". Gemeint sind besonders die Beamten, die höheren Angestellten und nicht zuletzt die Facharbeiter. Wir können den sozialen Aufstiegswillen dieser Gruppen nur begrüßen. Das betrifft zumal die Angestelltenschaft, die unter den ,Großgruppen der abhängig Schaffenden über die geringste soziale Sicherheit verfügen. Aber es geht doch nicht an, über dem verständlichen und erfreulichen Interesse am sogenannten neuen Mittelstand nun ,den alten, d. h. den eigentlichen, weil selbständigen Mittelstand zu übersehen oder geringer zu achten. Denn die Kennzeichen des sogenannten neuen Mittelstandes sind doch dem Bild des alt e n Mittelstandes weithin entnommen. Im Grunde genommen handelt es sich hier doch um abgeleitete Züge vom Typ des beruflich Selbständigen. Wenn aber diese Werte — selbständiges Arbeiten, geprägtes Berufsbild, persönliches Eigentum, Mitbesitz — als so erstrebenswerte Ziele für einen gehobenen oder wirtschaftlich zu hebenden Teil ,der Arbeitnehmerschaft gelten, dann ist doch der Schluß unabweislich, daß diese Werte erst recht dort gepflegt werden müssen, wo sie ihren gesellschaftlichen Ursprung haben, nämlich im selbständigen Mittelstand. Ich möchte noch einen Schritt weiter gehen und sagen: Eine möglichst breite und im vollen Sinn des Worts selbständige Mittelschicht ist ein Lebenserfordernis für unser Volk, wenn dies eine gesunde soziale Verfassung haben soll. Ja, heute weisen viele Männer der Gesellschaftslehre und auch der sozialen Erziehung — ich brauche nur das Werk Kolpings zu nennen — auf die so notwendige ausgleichende Kraft eines selbständigen Mittelstands zwischen den beiden großen Flügelgruppen der Gesellschaft hin. Hier — und nicht in der Verwaltung — könnte der echte dritte Sozialpartner zwischen Kapital und Arbeit herangebildet werden. Es ist deshalb kein Wunder, daß seit Existenz der Bundesrepublik, seit dem Jahre 1949, in vielen mittelständischen Kreisen der Wunsch nach einer ausdrücklichen Vertretung in der Bundesregierung nach wie vor lebendig ist und immer wieder in der Öffentlichkeit erwogen wird. Es läßt sich nun einmal nicht bestreiten, daß die organisierten Gesellschaftsschichten unseres Volkes einen politischen Einfluß ausüben, politische Meinungen von sich geben, Ideen und Gedanken als Zustände- oder Gesinnungsreform verkünden und je nach ihrer politischen Ansicht und ihren politischen Lebenserfahrungen bestimmte politische Maßnahmen vorschlagen, die sie für richtig halten. Im Jahre 1951 hat sich der Deutsche Mittelstandsblock in der Bundesrepublik gebildet, gewissermaßen der zahlenmäßig stärkste der drei großen Sozialpartner im politischen Raume, der aber ganz offenbar die schwächste Durchschlagskraft besitzt. Die Gründe hierfür mögen zunächst einmal unerörtert bleiben. Man sollte aber eines nicht übersehen: die Geschichte der Bauern, der Handwerker, der Kaufleute und der freien Berufe ist uralt. Ihre ständischen Lebensformen, ihr ständisches Gemeinschaftsbewußtsein, ihre fast sprichwörtliche Obrigkeitsgläubigkeit sind bekannt, und man rechnet mit dieser konservativen Einstellung und Haltung auch bei allen Parteien. Was echter Mittelstand ist, hat sich auch durch Kriege und Staatsumwälzungen nicht auslöschen lassen. Unsere zeitgemäßen parteipolitischen Gebilde sind, gemessen an den mittelständisch-berufsständischen Traditionen, noch flüchtige Erscheinungen. Gerade das sollte zu ,der Überlegung führen, ob bei den politischen Gewalten, wozu auch in erster Linie das Kabinett gehört, nicht ein profilierter Repräsentant des Mittelstandes hinzuzuziehen wäre. Wir können nicht dabei stehenbleiben, daß wir den Mittelstand von den einzelnen Parteien aus ansprechen, daß wir Mittelstandsgruppen innerhalb der einzelnen Parteien bilden, daß wir Arbeitsgemeinschaften der selbständig Schaffenden innerhalb der einzelnen Parteien als sachverständige Organe für wichtig und wert halten. Wir können nicht dabei stehenbleiben, daß wir in Parteiprogrammen und Wahlparolen um die Stimme des Mittelstandes werben. Wir können nicht dabei stehenbleiben, daß die einzelnen Parteien mittelständische Abgeordnete in die Parlamente entsenden, sondern der wichtigste und gewissermaßen letzte Schritt für die Echtheit, Glaubwürdigkeit und Überzeugungsfähigkeit einer zeitgemäßen Mittelstandspolitik ist die konsequente Fortsetzung der bisher von den einzelnen Parteien getragenen Maßnahmen, die ihren äußeren Ausdruck in der Beauftragung eines Kabinettsministers findet: die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sonstigen Belange des gesamten Mittelstandes von hoher Warte aus im Kabinett und gegenüber allen beteiligten Ressorts zu vertreten. Meine politischen Freunde sind überzeugt, daß dieser Auffassung, diesem politischen Ziel aus manchen Kreisen heftiger Widerstand entgegengesetzt wird. Besonders der Bundeswirtschaftsminister Erhard hat sich bereits frühzeitig in der Öffentlichkeit gegen die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit eines Ministers für den Mittelstand geäußert. Er hat wiederholt erklärt, daß er sich selbst für den geeignetsten und besten Vertreter des Mittelstandes in der Bundesregierung betrachte. (Eickhoff) Noch auf der Oktobertagung des Handwerks im Jahre 1954 rief er dem Präsidenten Uhlemeyer, der nach wie vor bei seiner Auffassung verharrte, zu: „Was der Mittelstandsminister können muß, das kann ich auch." Mit dieser mehr oder weniger lapidaren Grundhaltung ist aber das Problem keineswegs gelöst. Meine Fraktion wünscht, daß durch die Aufrollung dieser Frage nunmehr ein Teil der innenpolitischen Hauptprobleme in den Vordergrund gerückt wird. Notgedrungen haben wir uns in den letzten Monaten, zumindest seit Sommer 1954, in diesem Hohen Hause im wesentlichen mit den außenpolitischen Problemen und mit den Fragen der sozialen Notzustände, der Rentenaufbesserungen, der zeitgemäßen Regelung der Versorgungsansprüche, der Familienausgleichskassen und anderen sozialen Fragen befassen müssen. Die Probleme unserer Gesellschaftsordnung, einer echten Gesellschaftsharmonie der Schichten, Klassen und Stände untereinander sind noch weitestgehend ungelöst. Die Wirklichkeit unserer gesellschaftlichen und politischen Verfassung hat ungeschriebene Gesetze entwickelt, Spielregeln geschaffen, die von allen überzeugten Demokraten eingehalten werden. Zu diesen Spielregeln und ungeschriebenen politischen Stilformen unserer Demokratie gehört die Tatsache, daß bestimmte Schichten unseres Volkes kontinuierlich an der Machtpolitik beteiligt sind bis zur Kabinettsvertretung. Die Schicht der Arbeiter und Angestellten ist seit der Schaffung eines Arbeitsministeriums durch eine Persönlichkeit aus ihren Reihen beteiligt worden, und ich glaube nicht, daß es jemals einen Arbeitsminister gegeben hat, der nicht aus der Arbeiter- oder Angestelltenbewegung gestammt, dort seine Lebens- und Berufserfahrungen gesammelt hat und die notwendigen politischen Kenntnisse und Auffassungen von dort her mitgebracht hat. Ich glaube, daß alle Arbeitsminister, aus ihrer Schicht stammend, auch die innere Legitimation für ihr politisches Wirken als Minister daher abgeleitet haben. Bei den Ernährungsministern sieht es kaum anders aus. Ernährungsminister, die nicht von der Schicht der Bauernschaft anerkannt und getragen werden, sind im allgemeinen unmögliche Erscheinungen. Es gehört einfach dazu, daß die Bauernschaft aus ihren Reihen heraus Männer zur Verfügung stellt, die das Amt des Ernährungsministers nicht nur aus ihrer Sach- und Fachkenntnis heraus, sondern auch aus dem Autoritätsbewußtsein gegenüber der Bauernschicht ausüben. Daß die große Schicht der Staatsbeamten und Staatsbediensteten aus der Natur der Sache heraus, als Sachkenner der Verwaltung, in jedem Kabinett durch Minister vertreten ist, ist ein ungeschriebenes Gesetz, ein politisches Faktum. Nur die gewerbliche und freiberufliche Mittelschicht, die eine besonders große Gesellschaftsschicht und Wählermasse darstellt, hat bislang die letzte Stufe der Mitwirkung an der politischen Macht nicht erreicht. Es ist deshalb vom Standpunkt meiner Fraktion aus zu prüfen, ob man dieses Problem, welches seit vielen Jahren erörtert wird, nunmehr einer Verwirklichung zuführt oder nicht. Meine Fraktion glaubt, daß der gewerbliche und freiberufliche Mittelstand dasselbe Recht in Anspruch nehmen darf und muß, das auch anderen Schichten unserer Gesellschaft längst unausgesprochen im Rahmen unseres politisch-demokratischen Stils eingeräumt worden ist: politische Positionen, an denen so leicht niemand absichtlich vorbeigehen kann. Wir gehen mit unserer Forderung, einen der Herren Bundesminister für Sonderaufgaben mit der ausdrücklichen Betreuung des Mittelstandes zu beauftragen, nicht so weit, daß nun unbedingt ein profilierter Mittelständler damit beauftragt werden soll. Wir haben zu unseren Bundesministern für besondere Aufgaben das Vertrauen, daß jeder einzelne von ihnen ein objektiver Treuhänder seiner Mittelstandsklienten sein würde. Es wäre meines Erachtens eine begrüßenswerte Einrichtung, die oft entgegengesetzten Interessenlagen im Mittelstand schon vorher auszugleichen, bevor sie sich auf der politischen Bühne begegnen und gegebenenfalls aufeinanderprallen. Könnte nicht ein Bundesminister für besondere Fragen des selbständigen Mittelstandes auf erhöhter Plattform das vornehmen, was die großen Spitzenverbände der Wirtschaft ohnehin gegenüber den oft gegensätzlichen Meinungen und Interessenstandpunkten in ihrem eigenen Lager tun müssen, nämlich eine mittlere Linie herausfinden? Ich hoffe, daß die Debatte über den Antrag meiner Fraktion dazu führen wird, die mittelstandspolitischen Notwendigkeiten, die Grundzüge einer zeitgemäßen Mittelstandspolitik zu erörtern, weil sie zu einem wesentlichen Bestandteil unserer innenpolitischen Probleme überhaupt gehören. Ich nenne nur die Frage der Berufsordnungen, einer umfassenden beruflichen Ausbildung, die Forderung der selbständigen Existenzen in Handwerk, Einzelhandel, Gewerbe, freien Berufen, kleiner und mittlerer Industrie, die Frage der zukünftigen Bildung des Privateigentums nicht nur in der Arbeiterschaft, Angestelltenschaft und Beamtenschaft, sondern auch für die Kreise des Mittelstandes. Ich verweise auf die Probleme einer Wettbewerbsordnung, die den echten Leistungswettbewerb garantiert, die anständige und sittlich einwandfreie Geschäftsgesinnung und Geschäftsmoral fördert. Ich darf hinweisen auf die Regelung des öffentlichen Vergabewesens, auf die Einschränkung staatseigener Betriebe, die den Wettbewerb der Selbständigen in der sozialen Marktwirtschaft unnötig erschweren. Ich nenne die Altersversorgung der Mittelschichten, die nach zwei verlorenen Kriegen und nach den ungeheuren Vermögensverlusten entweder aus der Selbsthilfekraft der Mittelschichten gelöst werden muß oder, wo sie nicht ausreicht, vom Staat gefördert werden muß, und Sie wissen alle selbst, in welchem Ausmaß offene Fragen einer zeitgemäßen Mittelstandspolitik noch unerledigt geblieben sind. Meine Fraktion hält es für ein Gebot der Zeit, diese innenpolitischen, mittelstandspolitischen Anliegen nicht untergehen zu lassen und nicht ungelöst zu lassen in dieser Legislaturperiode dieses Hohen Hauses, und deshalb hoffe ich, daß unserem Antrag diejenige Aufgeschlossenheit entgegengebracht wird, die wir dem deutschen Mittelstand alle insgesamt schuldig sind. Bonn, den 24. März 1955 Eickhoff
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    Rede von Dr. Karl Mocker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da der § 96 der Geschäftsordnung für das Initiativrecht der Abgeordneten von größter Bedeutung ist, versteht es sich von selbst, daß jede neue Fassung dieser Geschäftsordnungsbestimmung erst der sorgfältigsten Prüfung unterworfen werden muß, bevor man ihr endgültig zustimmen kann. Meine Fraktion hat den Antrag Drucksache 1048 mit unterschrieben, um dadurch zum Ausdruck zu bringen, daß sie eindeutig für einen Schutz des Initiativrechts vor Mißbrauch ist, daß sie also vor allem unsachliche Agitationsanträge unterbunden sehen will. Meine Fraktion glaubt auch, daß dadurch eine Versachlichung der parlamentarischen Arbeit gefördert werden kann. Eine diesbezüglich wohlabgewogene Bestimmung in der Geschäftsordnung kann wesentlich dazu beitragen, eine gewissenhafte Abwägung der Wichtigkeit der einzelnen Anliegen und auch die Aufstellung einer verantwortungsbewußten Rangordnung der einzelnen Probleme zu sichern. Wenn mit den nun einmal nur beschränkt vorhandenen finanziellen Mitteln die sozialen Probleme ihre möglichste Bewältigung erfahren sollen, dann kann ein dahin zielendes geschäftsordnungsmäßiges Regulativ einen sehr großen Wert besitzen. Wir würden also sozusagen dem Grunde nach eine derartige Bestimmung bejahen. Nur


    (Dr. Mocker)

    darf ein solches Regulativ nicht mehr wollen oder gar zur Unterbindung des Initiativrechts der Mitglieder dieses Hauses führen, die Unterschrift meiner Fraktion unter dem Antrag Drucksache 1048 bedeutet deshalb nicht, daß wir mit Wortlaut und Inhalt dieses Antrags zur Gänze einverstanden sind und seine Zielsetzung in vollem Umfange bejahen.
    Wir haben rechtliche und auch politische Bedenken.
    Bei den rechtlichen Bedenken muß man nun einmal, ob man will oder nicht, von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 1952 ausgehen, mit welcher die Absätze 3 und 4 des § 96 alter Fassung als verfassungswidrig erklärt und damit außer Kraft gesetzt wurden. Die neue Fassung ist nun ebenfalls mit einer Reihe der gleichen verfassungsrechtlichen Mängel behaftet, die zur Außerkraftsetzung der alten Absätze 3 und 4 des § 96 geführt haben. Es ist nun einmal so, daß nach dem Wortlaut des Antrags Drucksache 1048 ein Antrag von Abgeordneten einer besonderen Verfahrensprozedur unterworfen ist. Er erzwingt auch, falls eine Deckung im Bundeshaushalt nicht vorhanden ist, eine Koppelung mit dem nächsten Haushaltsplan, also mit allen finanzpolitischen und finanztechnischen Problemen eines ganzen Haushaltsjahres, und er erzeugt auch möglicherweise eine das sachliche Anliegen des betreffenden Antrags erledigende zeitliche Verzögerung.
    Alle diese Umstände, ob einzeln oder zusammengenommen, lassen doch die Initiative eines Antragstellers genausowenig das Ziel erreichen, wie es § 96 Abs. 3 der alten Fassung durch die Koppelung mit einem Deckungsvorschlag bewirkte. Wenn ein sachlich berechtigtes Anliegen eines Antragstellers keinen Aufschub bis zur Verabschiedung des nächsten Haushaltsplans vertragen kann, so kann seitens der Abgeordneten dieses Hauses eine Finanzvorlage nur dann eingebracht werden, wenn eine Deckung im Bundeshaushalt vorhanden ist. Dadurch wird doch das Initiativrecht der Mitglieder dieses Parlaments ebenso sachlich beschränkt, wie dies durch den Abs. 3 der alten Fassung des § 96 geschehen ist, die das Bundesverfassungsgericht außer Kraft gesetzt hat.
    Die bereits erwähnte Koppelung mit der zweiten und dritten Beratung des nächsten Haushaltsplans kann bewirken, daß die Beratung von dem Hauptgegenstand eines gestellten Antrags abgelenkt und auf die finanzielle Seite konzentriert wird, wie das bereits der Herr Vorredner gesagt hat. Damit geschieht dann also gerade das, was in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 1952 als „Akzentverschiebung" bezeichnet wird und mit zur Begründung für die Verfassungswidrigkeit der alten Fassung des § 96 gedient hat.
    Schließlich verstößt die vorgeschlagene neue Fassung des § 96 Abs. 3 ebenso gegen den Art. 76 Abs. 1 des Grundgesetzes wie die alte, außer Kraft gesetzte Fassung der Absätze 3 und 4, denn es wird hier wie dort in gleicher Weise das in Art. 76 Abs. 1 des Grundgesetzes statuierte gleichwertige Initiativrecht der Bundesregierung, des Bundesrats und der Mitglieder des Bundestags zum Nachteil der Mitglieder dieses Hauses mißachtet.
    Es könnten noch weitere verfassungsrechtliche Mängel der neuen Fassung aufgezählt werden.
    Aber schon die wenigen von mir aufgezeigten rechtlichen Bedenken zeigen doch, daß ein beschlossener § 96 der Geschäftsordnung in der Fassung der Drucksache 1048 über Anfechtung beim Bundesverfassungsgericht der gleichen Nichtigkeit verfallen müßte wie die außer Kraft gesetzten Absätze 3 und 4 des § 96 alter Fassung. Also schon von der rein rechtlichen Seite her ist es meiner Meinung nach ein vollkommen unnützes Beginnen, den § 96 der Geschäftsordnung so zu beschließen, wie es mit der Drucksache 1048 vorgeschlagen wird.
    Lassen Sie mich auch noch einige politische Bedenken sagen, die wir gegen den Inhalt eines § 96 der Geschäftsordnung in der vorgeschlagenen Form haben. Sosehr wir unsachliche Agitationsanträge unterbunden sehen wollen, so wollen wir aber in der Verwirklichung echter sachlicher Anliegen auf keinen Fall ein Hemmnis, ja nicht einmal eine Verzögerung schon durch die Geschäftsordnung in Kauf nehmen. Nach Drucksache 1048 soll jede Finanzvorlage, auch die sachlich vollauf begründete und in ihrem Anliegen dringlichste, ohne Beratung sofort den Ausschüssen überwiesen werden. Ist keine Deckung im Haushalt vorhanden, bleibt sie bis zur Beratung des nächsten Haushalts liegen. Dann wird sie mit allen übrigen Haushaltsvorlagen beraten, tritt also in die große Konkurrenz mit allen übrigen Vorlagen, wird allen bei Haushaltsberatungen aufkommenden politischen und taktischen Überlegungen, die gar nicht mehr auf die Zweckmäßigkeit des einzelnen Antrags abgestellt sein können, unterworfen und geht damit unter, wenn nicht schon der Zeitablauf sie inzwischen erledigt haben sollte. Das aber, meine Damen und Herren, ist ein Staatsbegräbnis erster Ordnung.

    (Abg. Dr. Menzel: Gar nicht erster Ordnung! Schlechtester Ordnung!)

    Es müßte doch zumindest gewährleistet sein, daß sofort, und zwar unter der Kontrolle der Öffentlichkeit, überprüft wird, ob eine von Abgeordneten eingebrachte Finanzvorlage ein berechtigtes sachliches Anliegen hat oder nicht und ob seine Erfüllung im staatspolitischen Interesse liegt oder nicht. Deshalb müßte den Antragstellern im Plenum oder zum mindesten im Ausschuß sofort die Gelegenheit zur Begründung gegeben werden. Im Fachausschuß müßte ohne Verzug die sachliche Berechtigung überprüft werden. Falls das Vorliegen eines staatspolitischen Interesses bejaht wird, müßte durch weitere Beratung in den Ausschüssen und im Plenum die Durchführung sichergestellt werden. Gesetzt den Fall, es liegt ein dringliches Anliegen vor, dessen sofortige Erfüllung von jeder Seite dieses Hauses als unbedingt erforderlich angesehen wird, es ist aber im Bundeshaushalt keine Deckung vorhanden und außerdem hat die Angelegenheit keine Zeit bis zur Verabschiedung des nächsten Haushalts; in diesem Fall könnten die Mitglieder dieses Hauses selbst überhaupt gar nichts tun, es sei denn, die Bundesregierung bitten, eine entsprechende Finanzvorlage einzubringen.
    Abgesehen davon, daß damit wiederum ein klassisches Beispiel für die Unterbindung des nun einmal in der Verfassung gewährleisteten gleichen Initiativrechts der Mitglieder dieses Hauses gegeben ist, muß ich Sie in dieser Verbindung doch daran erinnern, daß immer wieder gesagt wird, dieses Parlament, also der Bundestag, besitze ein Untergewicht und die Regierung ein Übergewicht.


    (Dr. Mocker)

    Dieser Behauptung aber würden wir Abgeordnete durch die Aufnahme einer Bestimmung in die Geschäftsordnung in der vorgeschlagenen Form zur Realität verhelfen.

    (Abg. Dr. Keller: Sehr wahr!)

    Meine Damen und Herren, es geht hier meiner Meinung nach um ein Stück des Ansehens des Parlaments, das nicht etwa durch Anordnungen optischer Art, gegen die ich persönlich nichts habe, sein Äquivalent finden könnte. Die Hinweise darauf, daß ähnliche Bestimmungen viele Parlamente auch anderer Länder in ihren Geschäftsordnungen haben, ziehen nicht. Man sollte nicht immer versuchen, irgendwelche Teilstücke zu übernehmen, ohne das Ganze zu sehen, abgesehen davon, daß die diesbezüglichen Bestimmungen in den Geschäftordnungen der Parlamente jener Länder durch die Verfassungen der betreffenden Länder ihre Deckung finden. In diesen anderen Ländern ist auch die richtige Rangordnung der demokratischen Einrichtungen und ihrer funktionellen Gremien, bei der das Parlament immer nur die erste Stelle einnehmen kann, weit mehr schon im Bewußtsein des Volkes und auch der staatlichen Einrichtungen, insbesondere auch der Ministerien, verankert als bei uns. Ist es einmal soweit, dann kann auch das Parlament auf die eine oder andere geschäftsordnungsmäßige Handhabe verzichten.
    Ich bin jedenfalls der Ansicht, daß die durch den verlorenen Krieg und durch die Nachkriegsfolgen verursachte besonders schwere Lage unseres Landes und auch die Jugend unserer Demokratie einen solchen Verzicht noch nicht rechtfertigen.
    Was wir von der Fraktion des Gesamtdeutschen Blocks/BHE wollen, ist im § 96 eine Geschäftsordnungsbestimmung, die in rechtlicher Beziehung unanfechtbar ist und in sachlicher Beziehung unsachliche Agitationsanträge ebenso unterbindet, wie sie das Initiativrecht der Abgeordneten zur Verwirklichung echter politischer Anliegen nicht beseitigen und auch nicht schmälern darf. Die endgültige Stellungnahme meiner Fraktion wird davon abhängen, inwieweit durch die Beratungen im Geschäftsordnungsausschuß dieses Ergebnis erzielt werden kann.

    (Beifall beim GB/BHE und bei der SPD. — Abg. Wehner: Dann ziehen Sie doch die Unterschrift zurück!)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Hoogen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Matthias Hoogen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Mocker hat eben von einer Beratung im Geschäftsordnungsausschuß gesprochen. Das veranlaßt mich, zunächst einmal den Antrag zu stellen, diesen Antrag Drucksache 1048 dem Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität zu überweisen. Dieser Antrag ist bisher nicht gestellt worden. Herr Kollege Ritzel von der sozialdemokratischen Fraktion hat sogar beantragt, diesen Antrag nicht einem Ausschuß zu überweisen, sondern ihn heute schon in der ersten Lesung abzulehnen. Gegen diesen Vorschlag möchte ich mich ausdrücklich wenden und, wie gesagt, beantragen, daß der Antrag Drucksache 1048 dem Geschäftsordnungsausschuß überwiesen wird.
    Meine Damen und Herren, zur Sache selbst. Ich habe nicht vor, über das Wesen von Finanzvorlagen und die Philosophie dieser Angelegenheit hier sehr viel zu sagen, weil ich, wie ich offen bekenne, von dem Wesen solcher Dinge nichts verstehe.

    (Abg. Wehner: Sie meinen, das sei um so besser!)

    Aber, Herr Kollege Ritzel, es ist auch nicht so, wie Sie meinen. Es ist auch nicht so, daß wir gewarnt werden, zu überlegen, ob wir es mit unserem Gewissen vereinbaren könnten — wie Sie glaubten sagen zu müssen —, diesen Antrag überhaupt in Beratung zu nehmen. Das können wir in der Tat! Wir können es in der Tat mit unserem Gewissen vereinbaren, einen solchen Antrag überhaupt zu beraten; und ich glaube, Herr Kollege Ritzel, Sie haben dafür Verständnis, daß wir das können.

    (Abg. Schoettle: Es ist immer eine Sache der Spekulation!)

    — Auf die Spekulation komme ich jetzt, Herr Schoettle.
    Herr Schoettle, Sie wissen wie wir alle, daß dieser Antrag der Koalitionsparteien veranlaßt worden ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 1952. Wir schreiben jetzt März 1955. Ich glaube, es ist nicht zu früh, wenn wir uns nun, nach drei Jahren, mit diesem Problem, das durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgeworfen ist, befassen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Abätze 3 und 4 des jetzigen § 96 unserer Geschäftsordnung für verfassungswidrig erklärt. Meine Damen und Herren, ich respektiere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, stehe aber nicht an zu erklären, daß mich seine Gründe nicht in jeder Hinsicht überzeugen. Das kann man ja wohl sagen. Wir befanden uns, als wir 1951 — ich glaube, es war im Dezember — die Geschäftsordnung mit diesem § 96 verabschiedeten, in nicht schlechter Gesellschaft; denn der Reichstag hatte im Jahre 1931 den damaligen § 48 a verabschiedet. Ich habe mir die Mühe gemacht, die Drucksachen des Reichstags, insbesondere auch die Anträge, nachzulesen, und ich finde unter dem Antrag betreffend diesen § 48 a die Unterschrift des damaligen Reichstagspräsidenten, des von uns allen sehr verehrten Herrn Löbe.

    (Abg. Schoettle: Das beweist nicht viel!)

    — Nein, aber, Herr Schoettle, ich darf es doch sagen. Ich bitte Sie, ich bitte jeden hier in diesem Hause, daraus Konsequenzen zu ziehen, das zu überlegen, und ich habe ja auch nur gesagt, Herr Schoettle, daß ich mich in guter Gesellschaft zu befinden glaube. Das darf man doch sagen!

    (Abg. Schoettle: Ja, freilich!)

    — Gut.
    Meine Damen und Herren, ich sagte eben schon, daß die Absätze 2 und 3 für verfassungswidrig erklärt worden sind. Wir müssen sie also neu formulieren. Und das darf ich auch ganz offen für meine Fraktion sagen: ich behaupte nicht, daß die jetzige Vorlage nicht verbesserungsfähig wäre.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU und beim GB/BHE.)

    Ich glaube, damit genug gesagt zu haben. Das sollte
    man nun im Ausschuß überlegen; denn schließlich
    dient eine Diskussion, auch in diesem Saale, dazu
    — ich meine das jedenfalls, und ich richte mich auch danach —, daß man sich durch die Diskussion überzeugen läßt, und ich gehöre zu denen, die sich


    (Hoogen)

    1 überzeugen lassen. Allerdings, so schlecht, wie Sie, Herr Kollege Ritzel, die Vorlage ansehen, ist sie nicht; denn die Absätze 1 und 2 des § 96 sind ja vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden.
    Ich darf noch sagen, damit hier kein falscher Eindruck entsteht: Das Bundesverfassungsgericht war mit uns der Meinung — und ich möchte wünschen, daß wir davon mehr Gebrauch machen —, daß nicht alle Vorlagen, insbesondere auch nicht alle Gesetze, in drei Lesungen beraten werden müssen. Nirgendwo in der Verfassung steht, daß alle Vorlagen durch drei Lesungen gehen müssen, und es ist durchaus verfassungsgemäß und vom Bundesverfassungsgericht in dem Teil der Gründe, den ich anerkenne, weil er richtig ist, gesagt worden, daß nicht unter allen Umständen drei Lesungen stattzufinden brauchen und Finanzvorlagen, wie sie in Abs. 1 mit der Billigung des Bundesverfassungsgerichts definiert worden sind, also unmittelbar dem Fachausschuß und dem Haushaltsausschuß überwiesen werden können.

    (Abg. Mellies: Ausgerechnet die wichtigsten Vorlagen sollen dann nicht in drei Lesungen beraten werden!)

    — Aber, Herr Mellies, wir wissen doch alle und wir haben es doch gestern mittag für meine Begriffe geradezu bis zum Überdruß erfahren müssen, daß in der dritten Lesung auch noch eine allgemeine Aussprache stattfindet. Wir brauchen doch die allgemeine Aussprache nicht unter allen Umständen zweimal!

    (Abg. Mellies: Die bezieht sich doch auf das Ergebnis der Ausschußberatungen!)

    — Auf das Ergebnis der Ausschußberatungen, Herr Kollege Mellies, bezieht sich meines Erachtens die Einzelaussprache in der dritten Lesung, und die Generaldebatte dient in erster Linie dazu — mit vollem Recht —, noch einmal zu sagen, was man über die Vorlage im ganzen denkt.
    Meine Damen und Herren! Ich bin durchaus mit Herrn Kollegen Ritzel der Meinung — ich habe es eben schon gesagt —, daß die Vorlage verbesserungsfähig ist und daß das Initiativrecht der Abgeordneten unter keinen Umständen eingeschränkt werden sollte — das will niemand —, weder inhaltlich — deswegen lesen Sie in der Vorlage nichts von einem Deckungsvorschlag — noch zeitlich.
    Ich kann in der ersten Lesung keinen Antrag stellen; aber ich kann eines tun: ich kann hier ankündigen, welche Absichten ich für die Ausschußberatung habe bzw. — ich gehöre dem Ausschuß nicht an — welchen Antrag meine Fraktionsfreunde bei der Ausschußberatung einbringen werden. Dieser Antrag wird ungefähr so aussehen — ich darf ihn, wie gesagt, hier nicht einbringen, weil die erste Lesung nach der Geschäftsordnung die Einbringung von Änderungsanträgen nicht vorsieht —, daß in erster Linie der Haushaltsausschuß jede Finanzvorlage zu prüfen hat. Denn was wir wollen, das sage ich ganz eindeutig: Wir wollen Propaganda- und Agitationsanträge hintanhalten,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und wir glauben, das damit zu tun, daß wir das Parlament, auch das Plenum, zwingen, sich bei der Beratung solcher Finanzvorlagen, die die Einnahmen des Bundes unter Umständen vermindern oder die Ausgaben erhöhen, auch — allerdings für meine persönlichen Begriffe: in erster Linie — mit der Deckung zu befassen. Das glauben wir
    dadurch zu erreichen, daß der Haushaltsausschuß, den wir, Herr Kollege Schoettle, für sachverständig auf diesem Gebiet halten, sich mit der Sache befassen muß.

    (Abg. Wehner: Sie geben der Regierung ein Monopol!)

    — Nein, ich spreche nicht von der Regierung, Herr Wehner, ich spreche vom Haushaltsausschuß. Der Haushaltsausschuß soll sich nach meinen Vorstellungen in erster Linie mit der Sache befassen und soll allerdings — das ist auch meine Meinung — nicht bis zur Beratung des Haushaltsplans oder des Nachtragshaushaltsplans warten, sondern soll — in der Geschäftsordnung steht bereits, daß jeder Ausschuß sich beschleunigt mit den Vorlagen, die ihm überwiesen worden sind, zu befassen hat — unverzüglich dem Plenum berichten. Sein Bericht kann nur lauten: Ich sehe im Haushalt eine Dekkung, oder: Ich sehe sie nicht. Dann wird sich das Plenum mit der Deckungsfrage zu befassen haben.
    Ich wiederhole: Worauf es uns ankommt, ist, daß bei solchen Anträgen a) der in diesem Hause besonders sachverständige Ausschuß, nämlich der Haushaltsausschuß, mit diesen Fragen befaßt wird und b) daß sich überhaupt das Parlament bei solchen Finanzvorlagen mit der Deckung befaßt. Das ist unser Anliegen, und ich glaube nicht, daß Sie uns sagen können, daß das nun gegen die Verfassung verstoße.
    Ich beantrage deswegen noch einmal, die Drucksache 1048 dem Ausschuß für Geschäftsordnung zu überweisen.

    (Beifall in der Mitte.)