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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 76. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. März 1955 4161 76. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. März 1955. Geschäftliche Mitteilungen 4163 A, 4172 C Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . . . 4222 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung (Finanzverfassungsgesetz) (Drucksachen 1254, 480 Anlage I, 960 Anlage I, 1042, 1043) 4163 A Dr. Frank, Finanzminister des Landes Baden-Württemberg, Berichterstatter 4163 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4163 C Dr. Gülich (SPD) 4165 D Beschlußfassung 4166 C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern an die Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) (Drucksachen 1255, 480 Anlage II, 960 Anlage II, 1047) 4166 C Dr. Troeger, Finanzminister des Landes Hessen, Berichterstatter . . 4166 D Dr. Stammberger (FDP) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung, Anlage 3) 4223 A Beschlußfassung 4169 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksachen 1256, 1058, 1085, 1099) 4169 C Dr. Hellwig (CDU/CSU), Berichterstatter 4169 C Beschlußfassung 4170 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den Finanzausgleich unter den Ländern (Länderfinanzausgleichsgesetz) (Drucksachen 1257, 480 Anlage III, 960 Anlage III, 990, 1044) 4170 B Dr. Frank, Finanzminister des Landes Baden-Württemberg, Berichterstatter 4170 B Beschlußfassung . . . 4171 C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu idem Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (Drucksachen 1258, 68, zu 68, 1128, 1191) 4171 C Arndgen (CDU/CSU), Berichterstatter 4171 C Dr. Stammberger (FDP) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung, Anlage 3) 4223 A Beschlußfassung 4172 C Erste Beratung des von den Abg. Rademacher, Rümmele, Schneider (Bremerhaven) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande (Drucksache 1166) 4172 C Ausschußüberweisungen 4172 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen gemäß § 47 der Reichshaushaltsordnung betr. Verschmelzung der Deutsche Werke Kiel AG und der Kieler Howaldtswerke AG unter gleichzeitiger Erhöhung des Kapitals der Kieler Howaldtswerke AG (Drucksachen 1295, 1079) 4172 D Wacker (Buchen) (CDU/CSU), Berichterstatter 4172 D Samwer (GB/BHE) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung, Anlage 4) 4224 A Beschlußfassung 4174 A Beratung des Antrags der Abg. Brese, Frau Korspeter, Dannemann, Elsner, Matthes u. Gen. betr. Truppenübungsplatz Munster-Nord (Raubkammer) (Drucksache 1280) 4174 A Beschlußfassung 4174 A Beratung des Antrags der Fraktion des GB/BHE betr. Spende für den Aufbau des Reichstagsgebäudes (Drucksache 807) . . 4174 A Seiboth (GB/BHE), Antragsteller 4174 A, 4177 B Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . 4174 C Mattick (SPD) 4175 B Hübner (FDP) 4176 D Überweisung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen . . . 4177 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betr. § 96 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 1048) 4177 D Gengler (CDU/CSU), Antragsteller 4177 D, 4190 A Ritzel (SPD) 4180 A Dr. Mocker (GB/BHE) 4184 D Hoogen (CDU/CSU) 4186B Dr. Starke (FDP) 4187 D Schoettle (SPD) 4188 D, 4190 B Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuß und an den Rechtsausschuß . 4190 C Unterbrechung der Sitzung . . . 4190 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Steigerungsbeträge für Zeiten der Arbeitslosigkeit (Drucksachen 1162, 973, Umdruck 292) . 4190 D, 4223 A Voß (CDU/CSU), Berichterstatter . 4190 D Wagner (Deggenau) (SPD) 4191 D Jahn (Stuttgart) (CDU/CSU) . . . 4193 D Dr. Hammer (FDP) 4194 B Dr. Schellenberg (SPD) 4194 C Storch, Bundesminister für Arbeit 4195 D Frau Finselberger (GB/BHE) . . . 4196 B Arndgen (CDU/CSU) 4196 C Richter (SPD) 4197 A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4198 B Abstimmung vertagt 4198 A, B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Tuberkulosenhilfe (Drucksache 1208) 4198 B Frau Bennemann (SPD), Antragstellerin 4198 C Dr. Hammer (FDP) (zur Abstimmung) 4199 C Beschlußfassung 4199 C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bericht zum Kartellgesetzentwurf (Drucksache 906) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1158), der Ersten Beratung des von den Abg. Höcherl, Stücklen, Seidl (Dorfen), Dr. Dollinger u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1253) und mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Böhm (Frankfurt), Dr. Dresbach, Ruf u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetze; gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 1269) 4199 D Zur Geschäftsordnung: Naegel (CDU/CSU) 4199 B, 4206 C Dr. Köhler (CDU/CSU) . . 4206 A, 4219 C, D Dr. Elbrächter (DP) 4221 B Raestrup (CDU/CSU) 4221 C Illerhaus (CDU/CSU) 4221 D Schoettle (SPD) 4221 D Zur Sache: Dr. Königswarter (SPD), Antragsteller 4200 A, 4206 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . 4203 B, 4205 D, 4207 A Dr. Arndt (SPD) 4204 B, D, 4205 A Dr. Köhler (CDU/CSU) . . . 4204 D, 4205 A Höcherl (CDU/CSU), Antragsteller . 4211 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU), Antragsteller 4213 D Dr. Reif (FDP) 4219 D Ablehnung des Antrags Drucksache 906 4206 D Weiterberatung vertagt 4222 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Schaffung eines Bundesministeriums für Fragen des Mittelstandes (Drucksache 735) 4222 A Eickhoff (DP): als Antragsteller 4222 A Schriftliche Begründung 4224 B Überweisung an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes 4222 C Nächste Sitzung 4222 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 4222 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Steigerungsbeträge für Zeiten der Arbeitslosigkeit (Umdruck 292) 4223 A Anlage 3: Schriftliche Erklärung des Abg Dr. Stammberger zur Abstimmung über das Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern und über das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (Drucksachen 1255 und 1258) 4223 A Anlage 4: Schriftliche Erklärung des Abg. Samwer zur Abstimmung über den Antrag des Haushaltsausschusses betr. Verschmelzung der Deutsche Werke AG und der Kieler Howaldtswerke AG (Drucksache 1295) 4224 A Anlage 5: Schriftliche Begründung des Abg. Eickhoff zum Antrag der Fraktion der DP betr. Schaffung eines Bundesministeriums für Fragen des Mittelstandes (Drucksache 735) 4224 B Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    s) Siehe Anlage 5. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Wahl 14. Mai Stingl 14. Mai Feller 7. Mai Dr. Bucher 7. Mai Dr. Furler 7. Mai Dr. Rinke 7. Mai Neumann 7. Mai Heiland 7. Mai Dr. Lenz (Bad Godesberg) 7. Mai Peters 23. April Pelster 23. April Kunze (Bethel) 23. April Dr. Maier (Stuttgart) 16. April Kühlthau 9. April Mißmahl 9. April Frau Lockmann 9. April Bazille 2. April Frau Kettig 2. April Dr. Pfleiderer 2. April Morgenthaler 2. April Dr. Kather 2. April Gedat 2. April Bauknecht 2. April Schuler 2. April Dr. Seffrin 2. April Frau Beyer (Frankfurt) 2. April Rademacher 2. April Dr. Jentzsch 2. April Euler 2. April Dr. Hesberg 2. April Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 1. April Fürst von Bismarck 26. März Frühwald 26. März Voß 26. März Bauereisen 26. März Srock 26. März D. Dr. Gerstenmaier 26. März Meyer (Oppertshofen) 25. März Dr. Graf Henekel 24. März Dr. Bartram 24. März Dr. Kopf 24. März Frau Dr. Schwarzhaupt 24. März Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 24. März Kortmann 24. März Hufnagel 24. März Frau Dr. Probst 24. März Lahr 24. März Lemmer 24. März Hahn 24. März Wullenhaupt 24. März Keuning 24. März Dr. Bucerius 24. März Dr. von Brentano 24. März Kunz (Schwalbach) 24. März Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 24. März Dr. Atzenroth 24. März Dr. Pohle (Düsseldorf) 24. März Holla 24. März Etzenbach 24. März Gockeln 24. März Wagner (Ludwigshafen) 24. März Dr. Leverkuehn 24. März Caspers 24. März Dr. Eckhardt 24. März Gefeller 24. März Ehren 24. März Brandt (Berlin) 24. März b) Urlaubsanträge Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Kemmer (Bamberg) vom 17. April bis 28. Mai Dr. Friedensburg vom 13. April bis 8. Mai Hepp 31. März Anlage 2 Umdruck 292 (Vgl. S. 4193 D, 4198 C) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksachen 1162, 973) betreffend Steigerungsbeträge für Zeiten der Arbeitslosigkeit: Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, bei den Vorarbeiten zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherungen zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Personengruppen für Zeiten der Arbeitslosigkeit oder aus anderen hier noch in Frage kommenden Gründen Steigerungsbeträge in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden können. Bonn, den 16. Februar 1955 Stücklen und Fraktion Anlage 3 (Vgl. S. 4169 C, 4172 C) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Stammberger zur Abstimmung über das Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern und über das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (Drucksachen 1255 und 1258) Das Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern (Viertes Überleitungsgesetz) und das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung habe ich abgelehnt, weil das erste durch die Bestimmung des § 3, das letztere durch die vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagene Streichung des § 2, letzter Satz, und des § 47 nach meiner Ansicht eine Verschlechterung der Kriegsopferversorgung mit sich bringen und Hindernisse auf dem Wege zu einer einheitlichen Bundesverwaltung in der Kriegsopferversorgung sind. Bonn, den 24. März 1955 Dr. Stammberger Anlage 4 (Vgl. S. 4174 A) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Samwer zur Abstimmung über den Antrag des Haushaltsausschusses betreffend Verschmelzung der Deutsche Werke AG und der Kieler Howaldtswerke AG unter gleichzeitiger Erhöhung des Kapitals der Kieler Howaldtswerke AG (Drucksache 1295) Ich habe dem Antrag des Ausschusses zugestimmt, nachdem feststeht, daß die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder der Deutschen Werke Kiel AG an den hohen Verlusten dieser Werke durch eine Treuhandgesellschaft überprüft und der Prüfungsbericht u. a. dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik und dem Unterausschuß Bundesbeteiligungen vorgelegt werden wird. Dadurch ist eine sachliche Stellungnahme zu diesem Teilproblem der Verschmelzung der Deutschen Werke Kiel AG und der Kieler Howaldtswerke AG zur gegebenen Zeit gesichert. Bonn, den 24. März 1955 Samwer Anlage 5 (Val. S. 4222 C) Schriftliche Begründung des Abgeordneten Eickhoff zu dem Antrag der Fraktion der DP betreffend Schaffung eines Bundesministeriums für Fragen des Mittelstandes (Drucksache 735) Der Antrag der Fraktion der DP, einen der Herren Bundesminister für Sonderaufgaben mit der ausdrücklichen Betreuung des Mittelstandes, und zwar des Mittelstandes im breitesten Sinne zu beauftragen, gründet sich auf den weit verbreiteten öffentlichen Wunsch mittelständischer Kreise, durch einen Minister im Kabinett vertreten zu sein. Die letzte größere und eindrucksvolle Kontroverse in dieser gesellschaftspolitisch nicht unwichtigen Frage hat im Frühjahr 1954 stattgefunden, wo der inzwischen verstorbene Präsident des Deutschen Handwerks, Uhlemeyer, in aller Öffentlichkeit den Wunsch nach einem Mittelstandsminister bekanntgegeben hat, und zwar als eine politisch zeitgemäße Erwartung, hinter der das gesamte Handwerk steht. Auch im ersten Bundestag sind von Abgeordneten und Fraktionen dieses Hohen Hauses vielfach Erörterungen über die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit eines Mittelstandsministeriums oder zumindest eines Staatssekretärs für den Mittel- stand gepflogen worden. Ich erinnere an die Anträge, die nach dieser Richtung hin von der ehemaligen Zentrumsfraktion und nicht zuletzt auch von der FDP dem Hohen Hause unterbreitet worden sind. Bereits in der Weimarer Demokratie hat der deutsche Mittelstand in den verschiedenen Schichten und Berufsständen von Reichstagswahl zu Reichstagswahl und bei jeder Regierungsbildung mit steigender Intensität einen Staatssekretär gefordert. Die politische Führung zur Aufrollung und Durchsetzung dieses Problems lag wohl bei den handwerklichen Organisationen. Aber auch der Einzelhandel, die freien Berufe, der Hausbesitz und andere mittelständische gewerbliche Schichten trugen zu dieser politischen Zielsetzung in öffentlichen Erklärungen bei. Die Nichterfüllung dieses Wunsches durch die damaligen Regierungsparteien, gleich welcher Konstellation und Koalition, brachte dann die Reichspartei des Deutschen Mittelstandes (Eickhoff) auf den Plan, die Wirtschaftspartei. Erst seit Existenz der Wirtschaftspartei hat die damalige Reichsregierung eine gewisse Abschlagzahlung auf diese mittelstandspolitische Forderung geleistet, indem sie einen Reichskommissar für Handwerk und gewerblichen Mittelstand bei der Reichsregierung ernannte. Dieser Reichskommissar hatte im Rahmen der Reichsverwaltung Querschnittsaufgaben zu lösen und war nach den ihm obliegenden Geschäftsbefugnissen berechtigt, die besonderen mittelständischen Belange, Wünsche, Erwartungen und Hoffnungen bei allen Ressorts zur Sprache zu bringen und sich von vornherein bei gesetzgeberischen Maßnahmen der einzelnen Ressorts einzuschalten. Diese mit besonderen Befugnissen und Vollmachten ausgestattete Dienststelle der damaligen Reichsregierung ist auch vom nationalsozialistischen Regime übernommen und erst im Jahre 1938/39 aufgelöst worden. Es darf und kann nicht bestritten werden, daß diejenigen Männer, die als Reichskommissar für Handwerk und gewerblichen Mittelstand in der damaligen Zeit gewirkt haben, manche positiven Erfolge für eine zeitgemäße, zukunftsträchtige Mittelstandspolitik verbuchen konnten, sich im Mittelstand einen guten Ruf erobert haben und das Vertrauen breitester mittelständischer Kreise zur Politik schlechthin untermauert haben. Wir haben es vor einiger Zeit begrüßt, daß Herr Bundesminister Dr. Schäfer von der Bundesregierung beauftragt wurde, sich der Sorgen und Nöte des unselbständigen Mittelstandes anzunehmen. Man spricht heute gern vom „neuen Mittelstand". Gemeint sind besonders die Beamten, die höheren Angestellten und nicht zuletzt die Facharbeiter. Wir können den sozialen Aufstiegswillen dieser Gruppen nur begrüßen. Das betrifft zumal die Angestelltenschaft, die unter den ,Großgruppen der abhängig Schaffenden über die geringste soziale Sicherheit verfügen. Aber es geht doch nicht an, über dem verständlichen und erfreulichen Interesse am sogenannten neuen Mittelstand nun ,den alten, d. h. den eigentlichen, weil selbständigen Mittelstand zu übersehen oder geringer zu achten. Denn die Kennzeichen des sogenannten neuen Mittelstandes sind doch dem Bild des alt e n Mittelstandes weithin entnommen. Im Grunde genommen handelt es sich hier doch um abgeleitete Züge vom Typ des beruflich Selbständigen. Wenn aber diese Werte — selbständiges Arbeiten, geprägtes Berufsbild, persönliches Eigentum, Mitbesitz — als so erstrebenswerte Ziele für einen gehobenen oder wirtschaftlich zu hebenden Teil ,der Arbeitnehmerschaft gelten, dann ist doch der Schluß unabweislich, daß diese Werte erst recht dort gepflegt werden müssen, wo sie ihren gesellschaftlichen Ursprung haben, nämlich im selbständigen Mittelstand. Ich möchte noch einen Schritt weiter gehen und sagen: Eine möglichst breite und im vollen Sinn des Worts selbständige Mittelschicht ist ein Lebenserfordernis für unser Volk, wenn dies eine gesunde soziale Verfassung haben soll. Ja, heute weisen viele Männer der Gesellschaftslehre und auch der sozialen Erziehung — ich brauche nur das Werk Kolpings zu nennen — auf die so notwendige ausgleichende Kraft eines selbständigen Mittelstands zwischen den beiden großen Flügelgruppen der Gesellschaft hin. Hier — und nicht in der Verwaltung — könnte der echte dritte Sozialpartner zwischen Kapital und Arbeit herangebildet werden. Es ist deshalb kein Wunder, daß seit Existenz der Bundesrepublik, seit dem Jahre 1949, in vielen mittelständischen Kreisen der Wunsch nach einer ausdrücklichen Vertretung in der Bundesregierung nach wie vor lebendig ist und immer wieder in der Öffentlichkeit erwogen wird. Es läßt sich nun einmal nicht bestreiten, daß die organisierten Gesellschaftsschichten unseres Volkes einen politischen Einfluß ausüben, politische Meinungen von sich geben, Ideen und Gedanken als Zustände- oder Gesinnungsreform verkünden und je nach ihrer politischen Ansicht und ihren politischen Lebenserfahrungen bestimmte politische Maßnahmen vorschlagen, die sie für richtig halten. Im Jahre 1951 hat sich der Deutsche Mittelstandsblock in der Bundesrepublik gebildet, gewissermaßen der zahlenmäßig stärkste der drei großen Sozialpartner im politischen Raume, der aber ganz offenbar die schwächste Durchschlagskraft besitzt. Die Gründe hierfür mögen zunächst einmal unerörtert bleiben. Man sollte aber eines nicht übersehen: die Geschichte der Bauern, der Handwerker, der Kaufleute und der freien Berufe ist uralt. Ihre ständischen Lebensformen, ihr ständisches Gemeinschaftsbewußtsein, ihre fast sprichwörtliche Obrigkeitsgläubigkeit sind bekannt, und man rechnet mit dieser konservativen Einstellung und Haltung auch bei allen Parteien. Was echter Mittelstand ist, hat sich auch durch Kriege und Staatsumwälzungen nicht auslöschen lassen. Unsere zeitgemäßen parteipolitischen Gebilde sind, gemessen an den mittelständisch-berufsständischen Traditionen, noch flüchtige Erscheinungen. Gerade das sollte zu ,der Überlegung führen, ob bei den politischen Gewalten, wozu auch in erster Linie das Kabinett gehört, nicht ein profilierter Repräsentant des Mittelstandes hinzuzuziehen wäre. Wir können nicht dabei stehenbleiben, daß wir den Mittelstand von den einzelnen Parteien aus ansprechen, daß wir Mittelstandsgruppen innerhalb der einzelnen Parteien bilden, daß wir Arbeitsgemeinschaften der selbständig Schaffenden innerhalb der einzelnen Parteien als sachverständige Organe für wichtig und wert halten. Wir können nicht dabei stehenbleiben, daß wir in Parteiprogrammen und Wahlparolen um die Stimme des Mittelstandes werben. Wir können nicht dabei stehenbleiben, daß die einzelnen Parteien mittelständische Abgeordnete in die Parlamente entsenden, sondern der wichtigste und gewissermaßen letzte Schritt für die Echtheit, Glaubwürdigkeit und Überzeugungsfähigkeit einer zeitgemäßen Mittelstandspolitik ist die konsequente Fortsetzung der bisher von den einzelnen Parteien getragenen Maßnahmen, die ihren äußeren Ausdruck in der Beauftragung eines Kabinettsministers findet: die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sonstigen Belange des gesamten Mittelstandes von hoher Warte aus im Kabinett und gegenüber allen beteiligten Ressorts zu vertreten. Meine politischen Freunde sind überzeugt, daß dieser Auffassung, diesem politischen Ziel aus manchen Kreisen heftiger Widerstand entgegengesetzt wird. Besonders der Bundeswirtschaftsminister Erhard hat sich bereits frühzeitig in der Öffentlichkeit gegen die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit eines Ministers für den Mittelstand geäußert. Er hat wiederholt erklärt, daß er sich selbst für den geeignetsten und besten Vertreter des Mittelstandes in der Bundesregierung betrachte. (Eickhoff) Noch auf der Oktobertagung des Handwerks im Jahre 1954 rief er dem Präsidenten Uhlemeyer, der nach wie vor bei seiner Auffassung verharrte, zu: „Was der Mittelstandsminister können muß, das kann ich auch." Mit dieser mehr oder weniger lapidaren Grundhaltung ist aber das Problem keineswegs gelöst. Meine Fraktion wünscht, daß durch die Aufrollung dieser Frage nunmehr ein Teil der innenpolitischen Hauptprobleme in den Vordergrund gerückt wird. Notgedrungen haben wir uns in den letzten Monaten, zumindest seit Sommer 1954, in diesem Hohen Hause im wesentlichen mit den außenpolitischen Problemen und mit den Fragen der sozialen Notzustände, der Rentenaufbesserungen, der zeitgemäßen Regelung der Versorgungsansprüche, der Familienausgleichskassen und anderen sozialen Fragen befassen müssen. Die Probleme unserer Gesellschaftsordnung, einer echten Gesellschaftsharmonie der Schichten, Klassen und Stände untereinander sind noch weitestgehend ungelöst. Die Wirklichkeit unserer gesellschaftlichen und politischen Verfassung hat ungeschriebene Gesetze entwickelt, Spielregeln geschaffen, die von allen überzeugten Demokraten eingehalten werden. Zu diesen Spielregeln und ungeschriebenen politischen Stilformen unserer Demokratie gehört die Tatsache, daß bestimmte Schichten unseres Volkes kontinuierlich an der Machtpolitik beteiligt sind bis zur Kabinettsvertretung. Die Schicht der Arbeiter und Angestellten ist seit der Schaffung eines Arbeitsministeriums durch eine Persönlichkeit aus ihren Reihen beteiligt worden, und ich glaube nicht, daß es jemals einen Arbeitsminister gegeben hat, der nicht aus der Arbeiter- oder Angestelltenbewegung gestammt, dort seine Lebens- und Berufserfahrungen gesammelt hat und die notwendigen politischen Kenntnisse und Auffassungen von dort her mitgebracht hat. Ich glaube, daß alle Arbeitsminister, aus ihrer Schicht stammend, auch die innere Legitimation für ihr politisches Wirken als Minister daher abgeleitet haben. Bei den Ernährungsministern sieht es kaum anders aus. Ernährungsminister, die nicht von der Schicht der Bauernschaft anerkannt und getragen werden, sind im allgemeinen unmögliche Erscheinungen. Es gehört einfach dazu, daß die Bauernschaft aus ihren Reihen heraus Männer zur Verfügung stellt, die das Amt des Ernährungsministers nicht nur aus ihrer Sach- und Fachkenntnis heraus, sondern auch aus dem Autoritätsbewußtsein gegenüber der Bauernschicht ausüben. Daß die große Schicht der Staatsbeamten und Staatsbediensteten aus der Natur der Sache heraus, als Sachkenner der Verwaltung, in jedem Kabinett durch Minister vertreten ist, ist ein ungeschriebenes Gesetz, ein politisches Faktum. Nur die gewerbliche und freiberufliche Mittelschicht, die eine besonders große Gesellschaftsschicht und Wählermasse darstellt, hat bislang die letzte Stufe der Mitwirkung an der politischen Macht nicht erreicht. Es ist deshalb vom Standpunkt meiner Fraktion aus zu prüfen, ob man dieses Problem, welches seit vielen Jahren erörtert wird, nunmehr einer Verwirklichung zuführt oder nicht. Meine Fraktion glaubt, daß der gewerbliche und freiberufliche Mittelstand dasselbe Recht in Anspruch nehmen darf und muß, das auch anderen Schichten unserer Gesellschaft längst unausgesprochen im Rahmen unseres politisch-demokratischen Stils eingeräumt worden ist: politische Positionen, an denen so leicht niemand absichtlich vorbeigehen kann. Wir gehen mit unserer Forderung, einen der Herren Bundesminister für Sonderaufgaben mit der ausdrücklichen Betreuung des Mittelstandes zu beauftragen, nicht so weit, daß nun unbedingt ein profilierter Mittelständler damit beauftragt werden soll. Wir haben zu unseren Bundesministern für besondere Aufgaben das Vertrauen, daß jeder einzelne von ihnen ein objektiver Treuhänder seiner Mittelstandsklienten sein würde. Es wäre meines Erachtens eine begrüßenswerte Einrichtung, die oft entgegengesetzten Interessenlagen im Mittelstand schon vorher auszugleichen, bevor sie sich auf der politischen Bühne begegnen und gegebenenfalls aufeinanderprallen. Könnte nicht ein Bundesminister für besondere Fragen des selbständigen Mittelstandes auf erhöhter Plattform das vornehmen, was die großen Spitzenverbände der Wirtschaft ohnehin gegenüber den oft gegensätzlichen Meinungen und Interessenstandpunkten in ihrem eigenen Lager tun müssen, nämlich eine mittlere Linie herausfinden? Ich hoffe, daß die Debatte über den Antrag meiner Fraktion dazu führen wird, die mittelstandspolitischen Notwendigkeiten, die Grundzüge einer zeitgemäßen Mittelstandspolitik zu erörtern, weil sie zu einem wesentlichen Bestandteil unserer innenpolitischen Probleme überhaupt gehören. Ich nenne nur die Frage der Berufsordnungen, einer umfassenden beruflichen Ausbildung, die Forderung der selbständigen Existenzen in Handwerk, Einzelhandel, Gewerbe, freien Berufen, kleiner und mittlerer Industrie, die Frage der zukünftigen Bildung des Privateigentums nicht nur in der Arbeiterschaft, Angestelltenschaft und Beamtenschaft, sondern auch für die Kreise des Mittelstandes. Ich verweise auf die Probleme einer Wettbewerbsordnung, die den echten Leistungswettbewerb garantiert, die anständige und sittlich einwandfreie Geschäftsgesinnung und Geschäftsmoral fördert. Ich darf hinweisen auf die Regelung des öffentlichen Vergabewesens, auf die Einschränkung staatseigener Betriebe, die den Wettbewerb der Selbständigen in der sozialen Marktwirtschaft unnötig erschweren. Ich nenne die Altersversorgung der Mittelschichten, die nach zwei verlorenen Kriegen und nach den ungeheuren Vermögensverlusten entweder aus der Selbsthilfekraft der Mittelschichten gelöst werden muß oder, wo sie nicht ausreicht, vom Staat gefördert werden muß, und Sie wissen alle selbst, in welchem Ausmaß offene Fragen einer zeitgemäßen Mittelstandspolitik noch unerledigt geblieben sind. Meine Fraktion hält es für ein Gebot der Zeit, diese innenpolitischen, mittelstandspolitischen Anliegen nicht untergehen zu lassen und nicht ungelöst zu lassen in dieser Legislaturperiode dieses Hohen Hauses, und deshalb hoffe ich, daß unserem Antrag diejenige Aufgeschlossenheit entgegengebracht wird, die wir dem deutschen Mittelstand alle insgesamt schuldig sind. Bonn, den 24. März 1955 Eickhoff
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich bekanntzugeben: Der Ausschuß zum Schutze der Verfassung hält heute nachmittag um 15 Uhr aus dringenden Gründen eine Sitzung ab.
    Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe auf Punkt 1:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung (Finanzverfassungsgesetz) (Drucksachen 1254, 480 Anlage I, 960 Anlage I, 1042, 1043).
    Das Wort als Berichterstatter hat Herr Staatsminister Dr. Frank.
    Dr. Frank, Finanzminister des Landes Baden-Württemberg, Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vermittlungsausschuß hat sich am 11. März 1955 abschließend mit den drei Gesetzen der Finanzreform befaßt.
    Ich habe die Ehre, Ihnen zunächst über das erste Gesetz, das Finanzverfassungsgesetz, Bericht zu erstatten. Die Vorlage, die die Bundesregierung vor ungefähr einem Jahr in Ausführung des im Art. 107 des Grundgesetzes enthaltenen Verfassungsauftrags einbrachte, begegnete im Bundesrat im ersten Durchgang erheblicher Kritik, die ihren Niederschlag in einem eigenen Entwurf zum Finanzverfassungsgesetz, dem Gegenvorschlag des Bundesrats, fand. Der Bundesrat bemängelte die zu starke Betonung der Bundesinteressen und vermißte den angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Forderungen des Bundes und der Länder. In der Drucksache 480 legte die Bundesregierung ihren Entwurf zusammen mit der Stellungnahme und dem Gegenvorschlag des Bundesrats diesem Hohen Hause vor. In seiner Sitzung vom 19. November 1954 nahm der Bundestag den Entwurf in einer Fassung an, . die auf der Regierungsvorlage aufbaute, aber in zwei bedeutsamen Punkten, auf die ich noch zu sprechen kommen werde, die Übereinstimmung zwischen der Regierungsvorlage und dem Gesetzesvorschlag des Bundesrats aufgab. Der Bundesrat verweigerte in seiner Sitzung vom 3. September 1954 dem Gesetzesbeschluß des Bundestages, zu dem seine Zustimmung erforderlich war, sein Einverständnis. Die Bundesregierung verlangte daraufhin gemäß Art. 77 Abs. 2 Satz 4 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses. Das Ihnen in der Drucksache 1254 vorliegende Vermittlungsergebnis ist in mehreren Sitzungen des Vermittlungsausschusses und eines von ihm eingesetzten Unterausschusses erarbeitet worden. Es stellt einen neuen Entwurf des Finanzverfassungsgesetzes dar, da das Finanzverfassungsgesetz im ganzen Gegenstand der Beschlußfassung des Vermittlungausschusses war. Ich darf eine kurze Darstellung der wesentlichen Punkte des Vermittlungsergebnisses geben.
    In der Frage der Oberleitung von Ländersteuern auf den Bund schlägt der Vermittlungsausschuß die Überleitung von vier Steuern, nämlich der Kraftfahrzeugsteuer, der Kapitalverkehrsteuer, der Versicherungsteuer und der Wechselsteuer, vor. Der Bundestag hatte darüber hinaus noch die Überleitung der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer verlangt, während der Bundesrat entsprechend der Fassung der Regierungsvorlage jegliche Überleitung abgelehnt hatte. Der Bundesrat erblickt in der Überleitung dieser Steuern eine Aushöhlung der Finanzhoheit der Länder und eine Gefährdung des föderalistischen Aufbaus der Bundesrepublik. Für den Bundestag dagegen waren allgemeine finanzwirtschaftliche und steuersystematische Gründe maßgebend. Der Vermittlungsausschuß hat die Überleitung auf die Ländersteuern beschränkt, die infolge ihrer fehlenden regionalen Radizierbarkeit nach seiner Ansicht zum Bund tendieren.
    Hinsichtlich der Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer — und damit komme ich zu dem weiteren Hauptpunkt — übernimmt der Vermittlungsausschuß im Art. 106 Abs. 1 der von ihm vorgeschlagenen Fassung des Grundgesetzes den Beschluß des Bundestages, der dem Bund eine ausschließliche, selbständige, direkte Steuerquelle eröffnet. Der Bundesrat wollte dem Bund die Ermächtigung geben, durch zustimmungsbedürftiges Gesetz Zuschläge zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer zu erheben. Der entscheidende praktische Unterschied zwischen den beiden Regelungen liegt in der Zustimmungsfrage. Mit Rücksicht auf die überwiegend den Ländern zufließende Einkommensteuer und Körperschaftsteuer glaubte der Bundesrat auf die Forderung der Zustimmungsbedürftigkeit nicht verzichten zu können.
    Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses enthält keine Bestimmungen über die Zuweisung neuer Steuern. Der Vermittlungsausschuß hat sich der Auffassung des Bundesrats angeschlossen, daß auf eine Regelung in der Verfassung verzichtet werden kann.
    Das Aufkommen an Abgaben von Spielbanken hat der Vermittlungsausschuß ausschließlich den Ländern zugewiesen, ohne also eine Beteiligung des Bundes vorzusehen.
    Besonders schwierige Fragen wirft die Behandlung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer auf, und zwar insbesondere die generelle Zuweisung dieser Steuern und die Festsetzung des Bundesanteils. Der Bundestag hatte die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer entsprechend der Regierungsvorlage als gemeinschaftliche Steuern des Bundes und der Länder vorgesehen, im Gegensatz zur Regierungsvorlage jedoch die verfassungskräftige Aufteilung auf die beiden Partner abgelehnt. Der Bundesrat hatte die generelle Zuweisung dieser beiden Steuern an die Länder und die verfassungskräftige Festlegung des Bundesanteils gefordert. Er hatte seine Forderungen mit der überragenden und entscheidenden Stellung dieser Steuern im Steuersystem und im Haushalt der Länder begründet, während der Bundestag eine gleichberechtigte Partnerschaft an diesen Puffersteuern für unerläßlich hielt. Das Vermittlungsergebnis geht in der vorliegenden Fassung des Art. 106 Abs. 3 und 4 des Grundgesetzes dahin, daß es die Aufteilung der beiden Steuern zwischen Bund und Ländern auf Grund bestimmter verfassungskräftiger Merkmale einem einfachen Bundesgesetz überläßt. Dieses Gesetz soll jeweils für mindestens zwei Jahre gelten. Der Beschluß des Bundestages sah eine Laufzeit von mindestens drei Jahren vor. Für die Entscheidung des Vermittlungsausschusses war die Überlegung maßgebend, daß die Einkom-


    (Finanzminister Dr. Frank)

    mensteuer und die Körperschaftsteuer bereits heute praktisch in weitem Umfange den Charakter gemeinschaftlicher Steuern hätten und daß kein Anlaß bestehe, diese gleichberechtigte Partnerschaft für die Zukunft, auch nicht in der Verfassung, niederzulegen. Die verfassungskräftige Festlegung der Anteile sah der Vermittlungsausschuß wegen der noch im Lauf befindlichen Lastenentwicklung als unzweckmäßig und wegen der vorgesehenen Revisionsmöglichkeit auch als praktisch bedeutungslos an. Der Einwand des Bundesrates, daß diese Festlegung der Einkommen- und Körperschaftsteuer als einer gemeinschaftlichen Steuer des Bundes und der Länder auch nicht im Einklang mit dem föderativen Aufbau der Bundesrepublik stehe und überdies die Beweislast für die Inanspruchnahme von Anteilen an diesen Steuern zu Lasten der Länder verschiebe, wurde vom Vermittlungsausschuß nicht anerkannt.
    In der weiteren wichtigen Frage der finanziellen Sicherung der Länder gegen Belastungen des Bundes folgt der Vermittlungsvorschlag im Art. 106 Abs. 5 dem Beschluß des Bundestags. Der Bundesrat hatte eine weitergehende Sicherstellung gefordert, nämlich die Abstellung auf die Zumutbarkeit statt, wie geschehen, auf den Bedarf, da er den Vorschlag des Bundestages weder für die Länder insgesamt noch für einzelne Länder und Gemeinden als ausreichend erachtete. Der Vermittlungsausschuß glaubt die Länder jedoch mit seinem Vorschlag genügend gesichert und hält die Forderung des Bundesrates 'außerdem auch für verfassungsrechtlich unzulässig.
    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Grundlagen des Länderfinanzausgleichs — damit komme ich auf Art. 107 des Grundgesetzes — besteht
    zwischen dem Beschluß 'des Bundestages und der Auffassung des Bundesrates eine Divergenz in der Ausgleichsmethodik. Der Bundesrat fordert als ausschließliche Form den horizontalen Ausgleich, d. h. den Ausgleich durch Länderbeiträge. Nur in Ausnahmefällen soll dieser horizontale Ausgleich durch Bundeszuweisungen ergänzt werden. Der Beschluß des Bundestags sieht wahlweise die horizontale Lösung und den vertikalen Vollzug aus Bundesmitteln vor.
    Der Vermittlungsausschuß hat sich der Argumentation des Bundesrats, daß der Länderfinanzausgleich im Grunde eine reine Länderangelegenheit sei, angeschlossen und hat den Vorschlag des Bundesrats übernommen.
    Meine Damen und Herren! Der Vermittlungsausschuß hat das Inkrafttreten des Finanzverfassungsgesetzes auf den 1. April 1956 hinausgeschoben. Er ist der Ansicht, daß es sich empfiehlt, das Finanzverfassungsgesetz erst zu einem Zeitpunkt wirksam werden zu lassen, zu dem die weitere finanzwirtschaftliche Entwicklung in Bund und Ländern klarer als bereits am 1. April 1955 zu übersehen ist.
    Namens des Vermittlungsausschusses habe ich die Ehre, das Hohe Haus zu bitten, einen Beschluß gemäß Drucksache 1254 zu fassen. Ich weise dabei darauf hin, daß der Vermittlungsausschuß nach § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen hat, die gemeinsame Abstimmung über alle Änderungen zu empfehlen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Meine Damen und Herren, bei diesem Punkt und bei den nächstfolgenden Punkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen, da es sich um Berichte des Vermittlungsausschusses handelt. Es können nur Erklärungen gemäß § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses abgegeben werden.
Das Wort zur Abgabe einer solchen Erklärung hat der Abgeordnete Dr. Hellwig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Fritz Hellwig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das lange und schwierige Ringen um die vom Grundgesetz verlangte Regelung der Verteilung der Steuern zwischen Bund und Ländern findet, so hoffen wir, mit der Annahme der Vorschläge des Vermittlungsausschusses in Bundestag und Bundesrat nunmehr doch ein Ende und einen, wie wir erwarten dürfen, befriedigenden Abschluß. Das darf wohl zum Anlaß genommen werden, noch einmal kurz dieses Vorgangs zu gedenken, und ich darf namens der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE und DP eine kurze Erklärung abgeben.
    Über die Notwendigkeit und das Ziel der Finanzreform bestand zwischen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung volles Einverständnis. Es handelte sich hier um eine Verpflichtung, die sich aus der zwingenden Vorschrift des Art. 107 des Grundgesetzes herleitete. Sie hat in der mehrjährigen Erörterung, so darf man wohl sagen, zeitweise eine ernste Belastungsprobe hinsichtlich der Tragfähigkeit unserer bundesstaatlichen Konstruktion dargestellt. Um so mehr ist es zu begrüßen, daß nunmehr als Ergebnis dieser Beratungen und dieses Ringens ein tragfähiger Vorschlag vorgelegt wird.
    Der Vermittlungsausschuß hat sich bei seinen Vorschlägen genau an die Zielsetzung gehalten, die die Finanzreform nun einmal haben sollte und mußte. Sie hatte dem deutschen Bundesstaat eine Finanzverfassung zu geben, die den Grundsätzen der föderativen Staatsordnung entspricht, und damit sowohl die Erfüllung der gesamtstaatlichen Aufgaben als auch die finanzielle Existenz der Länder zu sichern. Sie hatte weiterhin Bund und Länder zu planmäßiger und eigenverantwortlicher Haushaltführung instand zu setzen, sie aber auch zu gegenseitiger Rücksichtnahme anzuhalten und nicht zuletzt ihrer gemeinsamen Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler zu entsprechen. Die Finanzreform sollte schließlich das finanzielle Verhältnis zwischen Bund und Ländern dauerhafter und reibungsloser gestalten als das gegenwärtige System. Es darf hier festgestellt werden, daß im Vermittlungsausschuß, d. h. unter den dort tätigen Vertretern von Bundestag und Bundesrat, volles Einvernehmen über die bisher strittigen Fragen des Finanzanpassungsgesetzes und des Länderfinanzausgleichgesetzes hergestellt war. Das wird aus den noch folgenden Berichten hervorgehen.
    Auch beim Finanzverfassungsgesetz haben die Vermittlungsverhandlungen zu einer weitgehenden Annäherung der Standpunkte geführt. In entscheidenden Punkten ist die Verständigung — das darf hier wohl gesagt werden — durch ein bestimmtes Nachgeben der Vertreter des Bundestages gegenüber den Wünschen des Bundesrats erzielt worden. Zu diesen Punkten gehört zunächst die Tatsache, daß nunmehr die Länder die Vermögensteuer und die Erbschaftsteuer behalten sollen, deren Besitz für sie einen wesentlichen Bestandteil im Ländersteuersystem darstellt.
    Weiterhin ist den Wünschen des Bundesrats in der Fassung der Sicherungsklausel entgegengekommen worden. Sie ist zuungunsten des Bundes


    (Dr. Hellwig)

    und zugunsten der Länder insofern geändert worden, als Mehrbelastungen, die den Ländern durch ein Bundesgesetz erwachsen, die Sicherungsklausel prinzipiell auch dann auslösen können, wenn dem Bund aus anderem Anlaß seinerseits höhere Belastungen erwachsen sind.
    Ein weiterer Punkt des Nachgebens gegenüber den Wünschen des Bundesrats ist die Gestaltung des Länderfinanzausgleichs nach Art. 107 Abs. 2 des Grundgesetzes. Hier hat sich die föderative Konzeption der Länder voll durchgesetzt.
    Die Vorschläge, die der Vermittlungsausschuß nunmehr abschließend gemacht hat, sind im Hinblick auf das Ziel der Finanzreform durch folgende von uns erwartete Wirkungen zu kennzeichnen: eine klare Abgrenzung der Ausgabenverantwortung zwischen Bund und Ländern, rationelle Gestaltung des Finanzverhältnisses zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und eine bedarfsgerechte Aufteilung der Steuereinnahmen. Das sind nach unserer Meinung wesentliche Voraussetzungen dafür, daß die öffentlichen Gesamtaufgaben in allen Bereichen der Verwaltung wirtschaftlich und wirksam erfüllt werden können.
    Weiterhin wird dem Ziel entsprochen, indem bei der Verteilung der Einzelsteuern auf Bund und Länder sichergestellt wird, daß die Länder diejenigen Steuern behalten, in denen die regionalen Besonderheiten ihrer Wirtschaftsstruktur zum Ausdruck kommen, während der Bund diejenigen Steuern erhält, die überregionale Bedeutung haben und bei denen im Aufkommen von Land zu Land sehr erhebliche Unterschiede sind.
    Ferner wird der Zielsetzung entsprochen, indem eine gewisse Stabilisierung des Finanzverhältnisses zwischen Bund und Ländern im Rahmen des Möglichen herbeigeführt wird, so daß, wie wir hoffen, die jährlichen Auseinandersetzungen über das Aufkommen der Einkommen- und Körperschaftsteuer ausgeschaltet werden.
    Schließlich darf auch nicht übersehen werden, daß im Interesse gerade des föderativen Staatsaufbaus die finanziellen Existenzgrundlagen der Länder eine nicht unerhebliche verfassungsrechtliche Sicherung erfahren, indem nunmehr die bindende Vorschrift geschaffen wird, daß bei der Aufteilung der verfügbaren Steuereinnahmen die finanziellen Bedürfnisse des Bundes und der Länder prinzipiell als gleichberechtigt anzuerkennen sind. Abgelehnt worden ist der Gedanke, daß gewissermaßen dem Bund eine Priorität in der Dekkung seines Bedarfs gegenüber den Ländern zustehe.
    Weiterhin wird eine finanzielle Sicherung der Länder gegen Mehrbelastungen oder Einnahmekürzungen durch Bundesgesetz gegeben. Der Länderfinanzausgleich erfährt eine starke Intensivierung, die auch die Lebensfähigkeit der leistungsschwachen Länder sicherstellt.
    Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß dem Bundesrat der Zustimmungsvorbehalt bei allen künftigen, den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern und unter den Ländern berührenden Entscheidungen verbleibt.
    Angesichts dieser -Zugeständnisse der Bundestagsmitglieder im Vermittlungsausschuß darf wohl — und ich darf das ausdrücklich für die erwähnten Fraktionen der Regierungsparteien hier feststellen — erwartet werden, daß das Gesamtwerk der Finanzreform nunmehr auch im Bundesrat mit
    großer Mehrheit verabschiedet wird. Ohne die Mitverabschiedung des Finanzverfassungsgesetzes — wo noch bestimmte unterschiedliche Auffassungen in gewissen Nuancen bestehen — würde die Finanzreform ein Stückwerk bleiben, 'und es würde uns eine Wiederaufnahme dieser Auseinandersetzungen erneut beschert werden, ohne daß zu erkennen ist, ob wirklich etwas anderes oder etwas Besseres noch herauskommen kann.
    Die mehrjährigen Erörterungen haben gezeigt, daß bei den gegebenen politischen und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten eine andere Lösung praktisch nicht zu verwirklichen ist. Sie haben weiterhin gezeigt, daß in den meisten Fragen eine so weitgehende Übereinstimmung erzielt ist, daß das Scheitern der Finanzreform, insbesondere bei der Finanzverfassung wegen der noch verbleibenden restlichen Differenzpunkte, nicht zu verantworten wäre, zumal keiner dieser Streitpunkte die materielle Finanzausstattung der Länder oder ihre staatsrechtliche Stellung gegenüber dem Bund irgendwie berühren könnte.
    Es darf daher vielleicht abschließend noch einmal daran erinnert werden, daß die Auseinandersetzung über die Finanzverfassung zu einer Belastungsprobe für den föderativen Staatsaufbau zu führen geeignet ist, wenn nicht die tragenden Elemente dieses föderativen Aufbaues, nämlich der Bund und die Länder, die Zentrale und die Glieder, sich wirklich zu einer nunmehr abschließenden und tragfähigen Lösung zusammenfinden. Es ist staatspolitische Notwendigkeit, die es erforderlich macht, daß vermieden wird, die Arbeits-und Lebensfähigkeit des Bundesstaates, das gesunde Spannungsverhältnis zwischen Zentrale und Gliedern erneut Belastungsproben zu unterwerfen und es Belastungen auszusetzen, die unter Umständen den ganzen Staat arbeitsunfähig machen können, die die bundesstaatliche Verfassung bei der Bevölkerung in Mißkredit zu bringen geeignet sein könnten und die schließlich sogar zu einer Gefährdung der 'demokratischen Staatsform als Ganzes führen könnten. Wir sollten uns bei der Verabschiedung dieser ,Finanzverfassung in beiden Häusern nunmehr darüber klar sein, daß aus diesem ungelösten Problem des finanziellen Verhältnisses von Bund und Ländern in der leidvollen deutschen Vergangenheit immer wieder Spannungen hervorgegangen sind, die zu einer Gefährdung des Ganzen geführt haben. Aus dieser Verantwortung heraus sollte nun in beiden Häusern, so hoffen wir, diesem Reformwerk zugestimmt werden.

    (Beifall.)