Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, daß Sie die unfreundlichen Gefühle gegenüber meiner Person wegen der Verlängerung der Debatte nicht auch auf die Sache übertragen, um die es mir hier geht. Es ist die Sache, die heute morgen schon von drei Kollegen angesprochen worden ist, die Sache der Kriegsverurteilten und Kriegsgefangenen im ausländischen Gewahrsam. Ich habe heute morgen dazu nicht Stellung genommen, weil ich ebenso wie meine Freunde der Auffassung bin, daß diese Frage nicht in den Zusammenhang mit der Aufstellung von Streitkräften oder der Sicherheitsfrage gehört. Ich glaube zwar auch, daß die Haltung der ehemaligen Soldaten volles Verständnis verdient, die aus Gründen der Ehre oder der Kameradschaft sich weigern, als Verbündete derjenigen Mächte eine Uniform anzuziehen, die ihre Freunde wegen der Ausführung von Befehlen im Gefängnis halten, die nach
deutschem Recht ausgeführt werden mußten. Aber entscheidend ist diese Haltung gegenüber der Wehrfrage nicht, weil es sich hier um eine politische Frage handelt, ob im Rahmen der NATO oder der WEU künftig Soldaten aufgestellt werden sollen.
Wir wollen aber den jungen Leuten, die da Soldat werden sollen, und auch denen, die die Uniform getragen haben und sie wieder anziehen wollen, einen guten Rat geben. Angesichts des Schicksals ihrer Kameraden aus dem zweiten Weltkrieg sollen sie ja dafür sorgen, daß sie immer auf der Seite des Siegers stehen; denn Kriegsverbrechen gibt es offenbar nur bei denen, die den Krieg verlieren. Es wird auch zweckmäßig sein — und das gilt für die Herren des Amtes Blank —, bei den KStN, bei den Kriegsstärkenachweisen, von vornherein die notwendige Anzahl von Rechtsberatern von der Kompanie an aufwärts vorzusehen, die dann nach der Praxis des letzten Krieges alle Befehle und alle Handlungen, die vielleicht späterhin einmal als Kriegsverbrechen ausgelegt werden könnten, prüfen.
Die sogenannte Rechtsprechung der Siegermächte nach diesem Kriege und der Vertragsmächte von heute — es sind ja dieselben — hat, glaube ich, einen tödlichen Keim in das gelegt, was man vielleicht als „Schlagkraft der Truppe" bezeichnen könnte. Es sind jetzt auf den Tag fast genau zwei Jahre und fünf Monate vergangen, daß wir im 1. Bundestag auf Grund einer Anfrage der Deutschen Partei ebenfalls über dieses Problem gesprochen haben. Die Herren Redner von heute morgen, die Kollegen Mende, Schneider und Strosche haben einige der Argumente, die damals hier wesentlich waren, schon zum Ausdruck gebracht. Ich kann mir das jetzt schenken.
Wir haben nur festzustellen, daß derselbe Art. 6 in dem Ersten Teil des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen, den wir damals beanstandet haben, sich heute wortwörtlich wieder in den Verträgen findet.
Wir haben damals beanstandet, daß auf diese Art und Weise ein Junktim zustande kommt zwischen dem Schicksal der noch in den Gefängnissen einsitzenden Kriegsverurteilten einerseits und einer politischen Frage andererseits, die mit dem Schicksal dieser Menschen gar nichts zu tun hat.
Nachdem die Verträge nicht in Kraft getreten sind, die wir damals beraten haben, haben sich Gemischte Gnadenausschüsse der Gefangenen angenommen, soweit sie, auf deutschem Gebiet inhaftiert sind. Diese Gemischten Gnadenausschüsse bestehen heute noch, und es ist die Frage: Sollen sie nun aufgelöst werden, wenn die Verträge in Kraft treten, da der Art. 6 ja einen vollkommen anders zusammengesetzten Gnadenausschuß vorsieht, oder sollen sie weiterarbeiten? Werden die Dinge, die von diesen Gnadenausschüssen bearbeitet sind, nochmals überprüft, oder ist das nun eine erledigte Angelegenheit ?
Ich stelle diese Fragen, weil es nach der Formulierung des Art. 6 diese Möglichkeiten durchaus gibt. Die Gemischten Gnadenausschüsse, die jetzt arbeiten, arbeiten mit dem Recht der betreffenden Gewahrsamsstaaten. Der neu in diesem Vertrag vorgesehene Gnadenausschuß ist aber in der Lage, eigenes Recht zu setzen und Empfehlungen auszusprechen nach eigenem Recht, die mit dem Recht der Gewahrsamsstaaten nicht immer übereinzustimmen brauchen. Es gibt da gewisse Schwierigkeiten, die schon jetzt angesprochen werden müssen, damit man sich auf sie vorbereiten kann. Am liebsten wäre es uns natürlich, wenn bis zum Inkrafttreten dieser Verträge der ganze Art. 6 dadurch gegenstandslos würde, daß es einfach keine Kriegsgefangenen mehr in diesen Gefängnissen gibt.
Herr Kollege Professor Wahl hat ja schon im ersten Bundestag in seinem Bericht festgestellt, daß diese ganze Formulierung des Art. 6 nicht gerade sehr glücklich ist. Es ist in Abs. 5 z. B. vorgesehen, daß die Bundesrepublik einmal die Kriegsverurteilten in den eigenen Strafvollzug übernehmen soll, wenn sie dazu in der Lage ist. Diese Lage kann nur dadurch hergestellt werden, daß das Grundgesetz geändert wird. Ich habe die Hoffnung, daß kein Mensch in diesem Hause daran denkt, das Grundgesetz zu ändern, um dadurch die Möglichkeit zu schaffen, nun alle diese Männer in den deutschen Strafvollzug zu übernehmen. Wir haben heute morgen gehört, welche Schwierigkeiten das beispielsweise in Japan gegeben hat.
Herr Staatssekretär Hallstein hat in dier vergangenen Woche auf die Große Anfrage berichtet, daß das Problem zahlenmäßig stark an Bedeutung verloren hat. Das ist natürlich richtig. Aber diese Frage hängt nicht mit den Zahlen zusammen, sondern es ist eine grundsätzliche Frage, und die ist so lange ungelöst, als auch nur ein einziger von diesen Männern sich noch in den Gefängnissen der Gewahrsamsstaaten befindet.
Der Art. 6 bezieht sich nun leider nur auf die Gefangenen, die von den alliierten Gerichten in Deutschland festgehalten werden. Es besteht ohne Zweifel ein Zusammenhang mit idem ,Besatzungsrecht. Nach idem Aufhören des Besatzungsrechts brauchte man nämlich eine neue Rechtsgrundlage, um nach wie vor Deutsche in alliierten Gefängnissen festhalten zu können. Es ist nun sehr die Frage, ob man zur Schaffung dieser Rechtsmöglichkeit hätte beitragen sollen oder nicht. Meine Freunde sind der Auffassung, daß man die Verantwortung dafür, unter welchem Rechtsgrund man diese Festhaltungen nun fortsetzt, ruhig denjenigen Staaten hätte überlassen sollen, die im Zeichen der angeblichen Souveränität und der angeblichen Gleichberechtigung es noch für nötig halten, vor unseren Augen und mitten in unserem Lande Menschen festzuhalten, die mit außerordentlich fragwürdigen Rechtsmethoden ihrer Freiheit beraubt worden sind.
Dasselbe gilt natürlich auch für diejenigen, die in den Gewahrsamsstaaten selbst sich in dieser Lage befinden. Ich sage mir heute übend: Wir sind alle müde, und wir sind es zum Teil auch müde, hier zu diskutieren; aber denken Sie einmal an die Leute, die jetzt schon zehn Jahre und länger in den Gefängnissen sitzen; die sind es schon sehr, sehr lange müde, da ihre Tage zu verbringen.
Es sind zweieinhalb Jahre vergangen, seitdem dieser Artikel uns im ersten Bundestag vorgelegt worden ist. Man hätte doch hoffen dürfen, daß
nunmehr dieser Artikel in den Verträgen gar keinen Platz mehr gebraucht hätte, weil sich die Dinge inzwischen durch Entlassung dieser Gefangenen geregelt hätten. Wir haben auf die eindringlichste Art und Weise, und zwar von allen Parteien dieses Hauses außer den Kommunisten, die es ja damals hier noch gab, die dringlichsten Appelle an die Gewahrsamsstaaten gerichtet, Appelle, die gut fundiert waren und die keine unbillige Forderung gegenüber den Gewahrsamsmächten gewesen sind. Die Gewahrsamsmächte haben zwar in einigen Fällen das Problem zahlenmäßig vermindert; aber sie haben sich nicht in der Lage gesehen, hier einmal grundsätzlich reinen Tisch zu machen.
Herr Professor Hallstein hat in der vorigen Woche auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die in der öffentlichen Meinung der Gewahrsamsstaaten entstehen könnten, wenn die Bundesregierung in dieser Frage eine unnachgiebige Haltung gezeigt hätte. Wir haben heute morgen schon gehört, daß in den Gewahrsamsstaaten die öffentliche Meinung inzwischen längst angefangen hat, in dieser Frage anders zu denken, als sie vielleicht noch vor drei Jahren gedacht hat, und gerade aus dem Lande, wo die Verhältnisse mit am schwierigsten liegen, aus Holland, haben wir sehr erfreuliche Zeichen der Einsicht in der öffentlichen Meinung feststellen können. Glauben Sie denn wirklich, daß die Verträge gescheitert wären, wenn die Bundesregierung die Unterzeichnung nur unter der Bedingung vorgenommen hätte, daß die Frage der Kriegsverurteilten gelöst wird, und zwar nicht, weil wir nun gerade in diesem Augenblick darauf versessen wären, sondern weil diese Lösung im Interesse der Zusammenarbeit der Völker und des Friedens notwendig ist?
Mein Eindruck aus den Meinungsäußerungen des
Auslandes ist der, daß man dort jetzt das größte
Verständnis für ein derartiges Verlangen gehabt
hätte und daß man in den Jahren seit 1952 Zeit und
Gelegenheit genug gehabt hätte, mit dieser Forderung durchzudringen. Es gibt nämlich merkwürdigerweise eine öffentliche Meinung nicht nur in
den Gewahrsamsstaaten, sondern auch im Heimatland der Kriegsverurteilten, und auch auf diese
öffentliche Meinung müssen die Gewahrsamsstaaten nun einmal ein bißchen Rücksicht nehmen.
Es ist eine Tatsache, daß diese Herzensangelegenheit des gesamten deutschen Volkes — so darf ich die Kriegsgefangenenfrage doch wohl bezeichnen — nicht mit der Regelung anderer politischer Fragen verknüpft werden sollte, auch nicht von den Gewahrsamsstaaten. Man hat so das Gefühl, daß diese Menschen gleichsam Geiseln sein sollen, die man braucht, um gewisse politische Zugeständnisse durchdrücken zu können. Das hat nichts mit Gerechtigkeit und nichts mit Menschlichkeit zu tun; aber wenn man diese Worte in den Mund nimmt, dann predigt man ja auch an anderen Stellen oft tauben Ohren. Man sollte jedoch wenigstens aus Gründen der politischen Vernunft einer endgültigen Lösung dieses Problems seine Zustimmung geben.
Ich will auf die Rechtslage, in der sich die deutschen Gefangenen befinden, nicht besonders eingehen. Sie ist hier oft und ausführlich behandelt worden, und die Meinung, die darüber in diesem Hause besteht, wird ja auch weitgehend von der Bundesregierung geteilt. Aber es gibt da noch einige Schönheitsfehler, die von der Bundesregierung einmal beseitigt werden müssen. Wir haben z. B. mit den Niederlanden, soviel ich weiß, ein Abkommen über die Benachrichtigung in Rechtsangelegenheiten abgeschlossen. Das bedeutet, daß, wenn in den Niederlanden jemand wegen Kriegsverbrechen zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilt wird, idarüber eine Nachricht an idas deutsche Strafregister gegeben wird, aus der nicht zu ersehen ist, daß es sich um ein Kriegsverbrecherurteil handelt, und so kann später einer, der sich um eine öffentliche Stellung bewirbt, in die peinlichste Lage versetzt werden, wenn ihm das Strafregister vorgehalten wird, in dem steht, daß er wegen Mordes oder wegen Beihilfe zum Mord eine derartige Zuchthausstrafe gehabt hat; er ihat dann alle Hände voll zu tun, um dies in Ordnung zu bringen. Es wäre wünschenswert — und ich glaube, das Bundesjustizministerium wird sich diesem meinem Wunsch nicht verschließen —, wenn dafür gesorgt würde, daß diese Urteile unter gar keinen Umständen Eingang in das deutsche Strafregister finden.
Die Forderung der Generalamnestie wird von meinen Freunden ebenso abgelehnt, wie sie von Herrn Professor Hallstein im Auftrage der Bundesregierung an dieser Stelle abgelehnt worden ist. Sie alle, die die Generalamnestie fordern, betonen immer, wenn man sie darauf anspricht, daß sie natürlich nicht wünschen, daß wirkliche Verbrechen ungesühnt bleiben. Eine Generalamnestie mit Ausnahmen ist aber eben keine Generalamnestie, sondern eine Teilamnestie, bei der es sehr schwer sein würde, Grenzen zu ziehen. Wir erkennen die Urteile, die da gefällt worden sind, niemals an, und weil wir sie niemals anerkennen, können wir uns dieser Forderung auch nicht anschließen; denn sie würde die Anerkennung der Urteile weitgehend beinhalten. Wir wollen nicht vergessen, daß allein bei denen, die in Landsberg festgehalten werden, sich 22 Personen befinden, die bis zu 53 kriminelle Vorstrafen aufzuweisen haben—das ist, glaube ich, der „Schützenkönig", der diese vielen Vorstrafen hat —, die als Berufsverbrecher in Sicherungsverwahrung waren und dann im KZ als Kapos sich vergangen haben. Auch diese in eine Generalamnestie einzubeziehen, dazu werden wir niemals unsere Zustimmung geben können.
Die Tätigkeit der Gnadenausschüsse hat Herr Professor Hallstein in der vorigen Woche hier geschildert, und wir müssen feststellen, daß diese Gemischten Gnadenausschüsse, nach Nationen getrennt, gute Arbeit geleistet haben, auf jeden Fall eine wesentlich bessere, als der in Art. 6 vorgesehene Gnadenausschuß, der aus vier Nationen besteht, hätte leisten können. Wir wollen aber darüber nicht vergessen, daß sich z. B. die Entlassungen aus Werl mit einem gewissen Schleier umgeben. Man weiß nicht recht: wer ist eigentlich auf Grund der Empfehlungen des Gnadenausschusses entlassen worden und wer nicht? Man hat so das Gefühl, daß in den Fällen, in denen Generäle und Stabsoffiziere beteiligt gewesen sind, die Entlassungen durchgeführt wurden, und daß die Unteroffiziere und Mannschaften, die wegen desselben Deliktes abgeurteilt worden sind, als untere Dienstränge nach wie vor im Zuchthaus zu Werl sitzen.
Uns läge es sehr am Herzen, wenn einmal klargestellt werden könnte, welche Gesichtspunkte hier maßgebend gewesen sind. Auch dürfte eine Untersuchung der Lebensbedingungen im Zuchthaus Werl sehr am Platze sein, unter denen die deut-
sehen Verurteilten sich dort aufhalten müssen. Wie man hört, ist die Verpflegung außerordentlich schlecht, unid auch die sonstigen Lebensbedingungen scheinen weit über das erträgliche Maß hinaus hart und unangebracht zu sein. Ich bitte die Bundesregierung, ihre Aufmerksamkeit auf diese Tatsachen zu lenken, und ich spreche die Bitte aus, daß das geändert werde. Immerihin gibt es noch das Genfer Abkommen von 1949, das wir ratifiziert haben und das auf diese Gefangenen Anwendung finden muß, wenn man die Bestimmungen dieses Abkommens richtig versteht.
Heute morgen sind von den Herren Kollegen, die zu dieser Frage gesprochen haben, Vorwürfe gegen die Bundesregierung gerichtet worden. Soweit sie den Art. 6 überhaupt erwähnt haben, haben sie wohl übereinstimmend ihre Unzufriedenheit mit diesem Artikel zum Ausdruck gebracht. Ich glaube zwar nicht, daß sie diese Unzufriedenheit hindern wird, den Verträgen trotzdem ihre Zustimmung zu geben. Immerhin aber mag die Bundesregierung daraus vielleicht doch noch das Recht nehmen, mit den Gewahrsamsstaaten ein paar deutliche Worte zu reden. Die Zurückhaltung dieser Gefangenen ist ungerecht, sie ist unmenschlich, und sie ist unvernünftig; denn sie wird die Zusammenarbeit unserer Völker auch in Zukunft immer wieder auf das stärkste belasten. Die deutsche Bundesrepublik ist die Schutzmacht, und zwar die einzige Schutzmacht, die diese deutschen Gefangenen haben.
Das muß auch an die Adresse Frankreichs gesagt werden; denn nach den Rechtsgutachten des französischen Auswärtigen Amtes an die französischen Gerichte, die die Deutschen verurteilten, hat man den Eindruck, als würden diese Deutschen wie Staatenlose behandelt. Man steht auf dem Standpunkt, Deutschland, dessen Staatsangehörige diese Menschen waren, ist am 8. Mai 1945 untergegangen, das existiert nicht mehr, und aus diesem Grunde genießen diese Leute keinerlei völkerrechtlichen Schutz. Das hat bereits die Stellung des Internationalen Roten Kreuzes in Paris außerordentlich erschwert. Ich kann mir vorstellen, daß es auch die Tätigkeit der Bundesorgane für diese Leute außerordentlich erschwert. Den französischen Behörden muß ganz klar gemacht werden, daß es sich hier um deutsche Staatsangehörige handelt, die als solche unter dem Schutz der Bundesregierung und der Genfer Abkommen zu stehen haben, und daß es vollkommen unmöglich ist, die Auffassung zu vertreten, daß am 8. Mai 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit schlechthin untergegangen sei, und daß es sich hier um Menschen handele, die als Staatenlose betrachtet werden könnten.
Die Gewahrsamsstaaten mögen zur Kenntnis nehmen, daß sie durch die Art, wie sie die deutschen Kriegsverurteilten und ihre Angelegenheit behandeln, der Sache des Rechts einen außerordentlichen und dauernden Schaden zugefügt haben
und daß sie nunmehr im Begriff sind, auch der Sache der Völkerverständigung und damit der Sache des Friedens einen weiteren großen Schaden zuzufügen. Sie mögen daher endlich den Gefangenen Gerechtigkeit widerfahren lassen, sie mögen endlich den vergangenen Krieg auch in dieser Frage liquidieren. Wir überlassen ihnen vollkommen, in welcher Form sie das machen und in welcher Form sie die Gefangenen der Heimat wiedergeben wollen; das mögen sie nach ihrem eigenen Recht entscheiden und nach den politischen Gesichtspunkten, die leider dabei auch eine Rolle spielen. Aber wir verlangen, daß der Krieg in dieser Frage liquidiert wird und man gemeinsam dazu übergeht, nun den Frieden zu fördern. Souverän sollten wir sein, und gleichberechtigt sollten wir sein. Das verträgt sich aber schlecht damit, wenn man die Staatsangehörigen des einen Partners im Gefängnis hält, sich also nach wie vor wie der Sieger gegenüber dem Besiegten aufspielt. Diese Haltung des Siegers gegenüber dem Besiegten muß überall — auch in dieser Frage — ein Ende nehmen.