Rede:
ID0206607700

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2066

  • date_rangeDatum: 17. Februar 1955

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 66. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1955 3377 66. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1955. Nachruf für den verstorbenen dänischen Ministerpräsidenten Hedthoft 3379 A Geschäftliche Mitteilungen . . . 3379 B, C, 3415 A Glückwünsche zu Geburtstagen des Bundespräsidenten Professor Dr. Heuss und der Abg. Diedrichsen, Wittmann und Dr. Böhm (Frankfurt) 3379 C Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 3415 A Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 (Anlage 2) 3415 B Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 3379 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 131, 135, 144, 147, 150, 152 (Drucksachen 999, 1190; 1029, 1180; 1133, 1186; 1167, 1209; 1176, 1193; 1181, 1194) . 3379 D Zurückziehung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Ausstellung von Diplomatenpässen (Drucksache 715) sowie der Anträge der Fraktion der DP betr. Krankenhaus-Rahmengesetz (Drucksache 14), Berufszulassung für Masseure und über Ausbildung und Berufszulassung für Krankengymnastinnen (Drucksache 17) und Ausbildung und soziale Sicherung des Krankenpflegepersonals (Drucksache 18) 3380 A Fragestunde, — zurückgestellte Mündliche Anfragen aus der 64. Sitzung (Drucksache 1157): 3. betr. Protokoll über die Erklärung der Außenminister der westlichen Besatzungsmächte über die Anerkennung der Regierung der Bundesrepublik als einzige rechtmäßig konstituierte deutsche Regierung: Ritzel (SPD) 3381 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 D 4. betr. Frage der Vereinbarkeit der Antwort des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über Berliner Deklarationen in der 26. Sitzung mit der Berufung der Bundesregierung auf das Potsdamer Abkommen in der 51. Sitzung: Ritzel (SPD) 3381 D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 D 5. betr. beschlagnahmte Vermögen der Deutschen Hilfsvereine in der Schweiz: Ritzel (SPD) 3380 A, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3380 B, C 6. betr. Einstellung von Flaggendiskriminierungen bei Handelsvertragsverhandlungen mit seefahrenden Staaten: Walter (DP) 3380 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3380 D 20. betr. Verbot der Zeitung „Rheinpfalz" im Saargebiet: Trittelvitz (SPD) 3380 D, 3381 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 A 30. betr. Versand von Freistücken deutscher Tageszeitungen und Wochenzeitschriften über Kurierpost an Auslandsvertretungen: Thieme (SPD) 3381 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 B Große Anfrage der Fraktionen der DP, GB/BHE betr. Deutsche Kriegsverurteilte in fremdem Gewahrsam (Drucksache 979) 3382 A Gräfin Finckenstein (GB/BHE), Anfragende 3382 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3383 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 3385 A Besprechung vertagt 3385 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Tarifvertrag für die bei den Besatzungsmächten beschäftigten deutschen Arbeitnehmer (Drucksache 1021) 3385 A Eschmann (SPD), Anfragender . . 3385 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 3386 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte (Drucksache 1138) 3387 C Odenthal (SPD), Anfragender . . 3387 C Storch, Bundesminister für Arbeit 3390 B, 3393 B Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 3392 A Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . 3394 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 3395 C Neumann (SPD) . . . . . . . . 3396 A Becker (Hamburg) (DP) 3396 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen (Drucksache 1142) 3397 B Überweisung an den Rechtsausschuß, an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Heimatvertriebene 3397 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (Drucksachen 975, zu 975) . . . 3397 C Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 3397 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 3399 A Dr. Welskop (CDU/CSU) 3401 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 3402 B Dr. Gille (GB/BHE) 3403 C Becker (Hamburg) (DP) 3404 B Dr. Bucher (FDP) 3405 A Überweisung an den Rechtsausschuß, an den Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film und an den Ausschuß zum Schutz der Verfassung 3405 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung deutsch-österreichischer Staatsangehörigkeitsfragen (Drucksache 1184) 3405 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, an den Auswärtigen Ausschuß, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Heimatvertriebene 3405 C Beratung des Antrags der Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner u. Gen. betr. Bundeswasserrecht (Druck- sache 561) 3405 C Ruhnke (SPD), Antragsteller . . 3405 C Kraft, Bundesminister für besondere Aufgaben 3407 D, 3413 A Geiger (München) (CDU/CSU) . . . 3408 A Wittrock (SPD) 3409 B Elsner (GB/BHE) 3411 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 3412 C Beschlußfassung 3412 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1125) Varelmann (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3416 Beschlußfassung 3413 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 950); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 1144) 3414 A Schulze-Pellengahr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3417 Beschlußfassung 3414 A Beratung des Entwurfs einer Achtundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1182) 3414 B Überweisung an den Ausschuß für Außen- handelsfragen 3414 B Beratung des Entwurfs einer Neunundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1183) 3414 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 3414 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1951 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs (Drucksache 1140) . . . . 3414 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken der ehem. Munitionsanstalt Mölln, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein (Drucksache 1160) 3414 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Karlsruhe, Oberfeldstr. Nr. 1-3, an die Stadt Karlsruhe im Wege eines Tausches gegen städtisches, z. Z. beschlagnahmtes Gelände bei den Kniefinger Kasernen (Drucksache 1171) . . . . 3414 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf der restlichen Teilfläche des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm, Söflingerstr. 96, an die Firma Telefunken, Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH in Berlin SW 61, Mehringdamm Nr. 32/34 (Drucksachen 1127, 813) . . . 3414 D Beschlußfassung 3414 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 290) 3414 D Beschlußfassung 3414 D Nächste Sitzung 3415 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 3415 A Anlage 2: Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 3415 B Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 290) 3415 C Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Drucksache 1125) . . . 3416 Anlage 5: Schriftlicher Bericht des. Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 1144) 3417 Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Der Präsident hat Urlaub erteilt für 2 Tage den Abgeordneten Feldmann Reitzner Becker (Pirmasens) Frau Dr. Probst Günther Frau Finselberger Frau Welter (Aachen) Dr. Jentzsch Schüttler Raestrup Kalbitzer Dr. Atzenroth Dr. Kreyssig Wagner (Ludwigshafen) Dr. Leiske. Dr. Maier (Stuttgart). Der Präsident hat Urlaub erteilt für einen Tag den Abgeordneten D. Dr. Gerstenmaier Hansen (Köln) Brockmann (Rinkerode) Jahn (Frankfurt) Richter Frau Kipp-Kaule Stücklen Frau Schanzenbach Dr. Pohle (Düsseldorf) Pöhler Wehking Lenze (Attendorn). Wirths Es suchen für längere Zeit um Urlaub nach die Abgeordneten Dr. Wahl für drei Monate Peters für zehn Wochen Kühlthau für acht Wochen Bazille für sieben Wochen Gockeln für vier Wochen Frau Dr. Ilk für drei Wochen Frau Vietje für zwei Wochen Höhne für zwei Wochen Kühn (Bonn) für zwei Wochen Dr. Hesberg für zwei Wochen. Anlage 2 Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 Der Bundestag hat Urlaub erteilt den Abgeordneten Frau Kettig für sieben Wochen Schuler für sechs Wochen Dr.-Ing. E. h. Schuberth für sechs Wochen Frau Welter (Aachen) für vier Wochen Rademacher für vier Wochen Dr. Leverkuehn für vier Wochen Held für vier Wochen Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein für vier Wochen Onnen für vier Wochen Frau Friese-Korn für zwei Wochen Dr. Bucerius für zwei Wochen. Anlage 3 Umdruck 290 (Vgl. S. 3414 D) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der SPD betreffend Hochwasserschäden (Drucksache 1164) an den Haushaltsausschuß; 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Lenz (Godesberg), Kemper (Trier), Dr. Weber (Koblenz), Dr. Orth, Schlick und Genossen betreffend Hochwasserschäden (Drucksache 1177) an den Haushaltsausschuß; 3. Antrag der Abgeordneten Josten, Massoth, Bettgenhäuser, Lahr, Schlick und Genossen betreffend Neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksache 1170) an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 8. Februar 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Drucksache 1125 (Vgl. S. 3413 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorga nisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938) Berichterstatter: Abgeordneter Varelmann Der Ausschuß für Arbeit hat in seiner 14. Sitzung am 2. Dezember 1954 den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) — Drucksache 938 — beraten. Die Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichten sich in diesem Überein- kommen, den Arbeitnehmern, die durch eine der in dem Katalog aufgeführten Berufskrankheiten erwerbsunfähig geworden sind, bzw. ihren Hinterbliebenen eine Entschädigung zu sichern, wie sie bei Betriebsunfällen gewährt wird. In der Bundesrepublik ist nach § 545 der Reichsversicherungsordnung und nach den auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Berufskrankheiten-Verordnungen den Anforderungen des Übereinkommens Nr. 42 Genüge getan. Das hier gültige Verzeichnis der Berufskrankheiten in der Fassung der Fünften Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten vom 26. Juli 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 395) umfaßt außer den in dem Katalog zum Abkommen Nr. 42 aufgeführten Berufskrankheiten eine große Zahl weiterer Berufskrankheiten. Die Vorschriften des Übereinkommens werden durch die in der Bundesrepublik geltende Gesetzgebung in vollem Umfang erfüllt. Das Übereinkommen Nr. 42 behandelt dieselben Fragen wie das bereits früher vom Deutschen Reich ratifizierte Abkommen Nr. 18. Lediglich der Katalog der Berufskrankheiten hat eine Erweiterung erfahren. Eine weitere Änderung könnte nur durch ein neues Übereinkommen und somit nur mit Zustimmung des Parlaments vorgenommen werden. Der Ausschuß für Arbeit hat einstimmig beschlossen, dem Bundestag die Annahme des Übereinkommens Nr. 42 zu empfehlen. Bonn, den 11. Januar 1955 Varelmann Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 1144 (Vgl. S. 3414 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 950) Berichterstatter: Abgeordneter Schulze-Pellengahr Der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über die gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten wurde in der 63. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 17. Dezember 1954 zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14. Januar 1955 eingehend beraten und einstimmig beschlossen, ihn unverändert in der Fassung der Drucksache 950 anzunehmen. Im allgemeinen darf auf die schriftliche Begründung zum Gesetzentwurf — Drucksache 950 — Bezug genommen werden. Die am 28. Mai 1954 in Brüssel unterzeichnete Vereinbarung erleichtert die An- und Abmusterung von Seeleuten in Häfen, in denen keine Konsulate als Seemannsämter im Ausland ansässig sind. Die Vereinbarung trägt damit im Interesse beider vertragschließenden Staaten dazu bei, die Abfertigung der Schiffe und die An- und Abmusterung von Seeleuten zu beschleunigen und sicherzustellen, daß auch an kleinen Hafenplätzen die Musterrolle des Schiffes mit der tatsächlichen Zusammensetzung der Besatzung in Übereinstimmung gebracht werden kann. Zugleich wird den Seeleuten durch Eintragung der Abmusterung in das Seefahrtbuch der Nachweis erleichtert, der Besatzung eines Schiffes angehört zu haben, das in einem Hafen des anderen Staates liegt. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für die Anerkennung des Seefahrtbuchs als Paßersatz bei Reisen vom und zum Schiff über die Landgrenzen oder auf dem Luftweg. Da die Seemannsordnung vom 2. Juni 1902 weder Amtshandlungen ausländischer Behörden bei der An- und Abmusterung auf Schiffen unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland kennt noch Behörden in der Bundesrepublik Deutschland die Befugnis gibt, für Besatzungen von Schiffen unter fremder Flagge tätig zu sein, kann die Vereinbarung nicht als Verwaltungsabkommen angesehen werden. Es bedarf daher eines Gesetzes, um die Zustimmung herbeizuführen und die Vereinbarung zu deutschem Recht zu erheben. Bonn, den 14. Januar 1955 Schulze-Pellengahr Berichterstatter
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    Rede von Hugo Geiger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der • Herr Kollege Ruhnke hat den in Drucksache 561 vorliegenden Antrag eingehend begründet. Ich freue mich, feststellen zu können, daß wir dem Hohen Hause damit einen Antrag vorlegen können, der von allen Fraktionengetragen ist. Der Antrag hat nicht weniger als 47 Unterschriften. Es sind dies die Unterschriften der Mitglieder der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft für naturgemäße Wirtschaft, die sich zur Aufgabe gestellt haben, die grundsätzlichen allgemeinen Probleme, soweit sie die Wirtschaft und die Lebensbedingungen des Menschen betreffen, zu bearbeiten und das Hohe Haus mit diesen grundsätzlichen Fragen bekanntzumachen. Ich darf aber zu den einzelnen Punkten, die Herr Kollege Ruhnke bereits berührt hat, noch etwas sagen.
    Zunächst möchte ich ausdrücklich den Wunsch unterstreichen, den Herr Kollege Ruhnke vorgetragen hat, diesen Antrag unmittelbar der Bundesregierung zuzuleiten, ihn also nicht erst wiederum in die Ausschüsse zu verweisen. Die Angelegenheit ist bekanntlich bereits im Bundesrat eingehend behandelt worden, und verschiedene Ausschüsse des Hohen Hauses haben sich in der vergangenen Legislaturperiode mit dieser Materie beschäftigt. Aile sind zu dem Ergebnis gekommen, man sollte die Bundesregierung zur Vorlage der zu erwartenden Rahmengesetze auffordern. Der nun vorliegende Antrag ist daher fast eine Selbstverständlichkeit. Er faßt nur alle diese Wünsche zusammen, über die wir hier nicht mehr zu diskutieren brauchen. Ich kann im Namen meiner Fraktion, der CDU/CSU, sagen, daß wir dem Antrag des Herrn Kollegen Ruhnke, die Drucksache 561 unmittelbar der Bundesregierung zuzuleiten, zustimmen werden.
    Ich möchte aber doch noch — und dazu veranlassen mich auch die Ausführungen von Herrn Minister Kraft — zu der grundsätzlichen Frage etwas sagen, die Herr Kollege Ruhnke mir zur Erörterung überlassen hat. Das ist die Frage, wie weit eigentlich dieses Rahmengesetz in die Materie eindringen soll. Ich muß mich da einmal auf das Grundgesetz zurückziehen. Im Grundgesetz finden Sie unter Art. 75 — —

    (Abg. Samwer: Das können wir ja ändern!)

    — Das Grundgesetz können Sie im Augenblick nicht ändern, heute nicht!

    (Abg. Samwer: Nein, heute nicht!)

    — Eben! Ich muß mich jedenfalls auf das Grundgesetz zurückziehen, so wie es heute gültig ist. Und so, wie es heute gültig ist, steht in Art. 75, daß der Bund das Recht hat, unter den Voraussetzungen des Art. 72 Rahmenvorschriften zu erlassen über dieses und jenes, und darunter ist auch der Wasserhaushalt erwähnt. Es ist hier also nicht von Rahmenbestimmungen über das Wasserrecht, sondern von Rahmenbestimmungen über den Wasserhaushalt die Rede. Bei Durchsicht der Drucksachen des Parlamentarischen Rates komme ich zunächst einmal zu folgendem Ergebnis: Der Begriff „Wasserhaushalt" ist an und für sich 'kein juristischer Begriff. Er ist — wie will ich sagen? — ein natürlich-technischer Begriff, er ist ein geophysikalischer Begriff, ein biologischer Begriff, aber er ist noch nicht zu einem juristischen Begriff geworden. In den Beratungen über diesen Punkt des Grundgesetztes ist die Begriffsbestimmung auch nicht näher erläutert worden. Aber beim Durchsehen der Arbeiten des Zuständigkeitsausschusses und des Redaktionsausschusses sowie ides Hauptausschusses des Parlamentarischen Rates komme ich zu dem Ergebnis, daß die Mitglieder des Parlamentarischen Rates den „Wasserhaushalt" als einen Teil des gesamten Wasserrechts aufgefaßt haben und aufgefaßt wissen wollten. Somit ist der Sachverhalt völlig klar. Die Bundesregierung wird aus der konkurrierenden Gesetzgebung nicht das Recht herleiten können, das Wasserrecht für das gesamte Bundesgebiet zu regeln, sondern sie kann nur die Fragen des Wasserhaushalts, und zwar in einem Rahmengesetz, regeln. Bei den damaligen Beratungen im Parlamentarischen Rat ist auch mit vollem Bedacht berücksichtigt worden, daß es sich hier, nicht um die eigentlichen rechtlichen Fragen, sondern um die materiellen Fragen, um die Sorge einer Wassernot, handelt. Wir müssen unsere Be-völkerurig rechtzeitig davor schützen, daß sie eines Tages nicht mehrausreichend mit Trink- und Brauchwasser versorgt ist. Die Kurve des Verbrauchs an Trink- und Brauchwasser steigt in einem solchen Maße an, daß wir voraussagen können, wann die Knappheit und die Ratlosigkeit eintreten werden, wenn wir nicht rechtzeitig von Bundes wegen innerhalb eines Rahmengesetzes die nötigen Voraussetzungen schaffen, um dem drohenden Unheil zu steuern.
    Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, daß es sich hier nur um rahmengesetzliche Bestimmungen handeln kann. Es wäre völlig verkehrt, wenn die neue Stelle, mit der Herr Minister Kraft betraut worden ist und zu der ich Herrn Minister Kraft wirklich von Herzen recht viel Erfolg wünsche, sich ministeriumsähnlich entwickeln zu müssen glaubte. Das würde ich für einen großen Fehler halten. Mit diesem Antrag ist nicht die Absicht verbunden, womöglich ein Wasserministerium ins Leben zu rufen. Nein, wir wollen kein Geld für ein neues Wasserministerium ausgeben. Das Geld, das wir ausgeben, wollen wir für die Wasserwirtschaft ausgeben. In diesem Sinne bitte ich Herrn Minister Kraft, die Arbeiten in der Weise durchzuführen,


    (Geiger [München])

    daß der Grundgedanke eines Rahmengesetzes auf dem Gebiete des Wasserhaushalts völlig beachtet wird. Wenn man zu sehr in die Einzelheiten hineingeht und alle Dinge bis in den letzten Winkel von Bonn aus regeln zu müssen glaubt, so ist erstens zu befürchten, daß es unendlich lange dauern wird — wie auch Herr Kollege Ruhnke zum Ausdruck gebracht hat —, bis wir wirklich zu einer praktischen Arbeit kommen, und zweitens, daß letzten Endes in vielen Gebieten unseres Vaterlandes die Dinge dann schlechter geregelt sein werden, als sie bisher geregelt sind.
    Dieser Antrag ist vielleicht ein Antrag, der nicht nur das Bundesgebiet interessiert. Ich bin davon überzeugt, daß wir uns vielleicht schon verhältnismäßig bald auf einer internationalen Basis mit der Frage des Wasserhaushalts werden beschäftigen müssen. Ich sehe voraus, daß das Rahmengesetz, das wir nun für unser Bundesgebiet erwarten, sehr bald ein Teil eines internationalen, eines europäischen Gesetzes oder vielleicht eines Gesetzes sein wird, das auf den verschiedenen Stromgebieten Europas ,aufgebaut ist. Denn die Fragen des Wasserhaushalts sind heute geographisch nicht mehr rein lokal, sie sind weitgehend auf ein großes Gebiet ausgedehnt und werden immer größere und größere Flächen umfassen.

    (Sehr nichtig! rechts.)

    Es ist interessant, unser Nachbarland Schweiz anzusehen. Sie wissen, es ist bestimmt ein Land, das auf die föderale Gesetzgebung sehr achtgibt. In der Schweiz ist die Bundesregierung in Bern durch ein Volksbegehren aufgefordert worden, gleichfalls ein solches Rahmengesetz zu erlassen, um den einzelnen Kantonen die Möglichkeit zu geben, in der praktischen Bewältigung der Fragen des Wasserhaushalts zusammenzuwirken. So ist also in der Schweiz ein Parallelfall gegeben.
    Ich darf jetzt noch — viielleicht ist das als Abschluß ganz interessant - eine kleine geschichtliche Reminiszenz erwähnen, die mir vor kurzer Zeitaufgefallen ist. Tim alten Ägypten vor Tausenden von Jahren bestanden ja gleichfalls schon die gro ßen Probleme der Wasserversorgung, der Wasserwirtschaft und des Wasserhaushalts. In einer Epoche dieser Zeit, so lese ich in einer geschichtlichen Darstellung, waren nicht weniger als neun Zehntel aller bekannten Gesetze reine Wassergesetze. Immerhin ganz interessant! Dieser kleine geschichtliche Rückblick in eine alte, alte Zeit sollte uns den Mut geben, uns heute ernstlich zu befleißigen, der Not zu steuern, die sich ergeben könnte, wenn wir dieses Problem heute nicht mit voller „Kraft" in Angriff nehmen.
    Medial" bei der CDU/CSU.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Wittrock.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Wittrock


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Geiger hat es in einem Teil seiner Ausführungen für notwendig gehalten, darauf hinzuweisen, daß der Bund nach Art. 75 des Grundgesetzes nur eine beschränkte Gesetzgebungsbefugnis hat. Im anderen Teil aber hat er .auf die Notwendigkeit einer großräumigen Regelung dieser Problematik hingewiesen. Er hat ja sogar von Europa, von kontinentalen Regelungen gesprochen oder hat diesen Gedanken wenigstens anklingen lassen. Man könnte hier zu der Aufforderung kommen: „Erkläret mir, Graf Örindur,
    diesen Zwiespalt der Natur!" Aber da liegt ja die eigentliche Problematik; und ohne hier in die Sache näher einsteigen zu wollen, darf ich sagen, daß wir dann, wenn wir uns schon über den materiellen Inhalt eines Wasserrechts unterhalten, Wert darauf legen, daß ein funktionierendes Wasserrecht gestaltet wird.
    Meine Damen und Herren, die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt den uns vorliegenden Antrag. Wir bedauern, daß der Antrag überhaupt notwendig war. Es ist bezeiennend, daß der Herr Kollege Geiger hier gesagt hat: Dieser Antrag sagt ja eigentlich etwas Selbstverständliches aus, und er erhebt eine selbstverständliche Forderung. Meine Damen und Herren, wir beklagen, daß die Bundesregierung es bisher nicht für notwendig gehalten hat, diese hier für selbstverständlich erachtete Neuregelung dem Hohen Hause in Form konkreter Gesetzentwürfe zu unterbreiten. Wir müssen feststellen, daß die Bundesregierung Selbstverständlichkeiten — ich beziehe mich auf die Ausführungen des Kollegen Geiger — nicht zu erkennen vermag.
    Wir bedauern auch, daß die Bundesregierung — das ergab sich aus dem Leidensweg der verschiedenartigen Anregungen, der von dem Kollegen Ruhnke geschildert worden ist — nun schon seit Jahren auf der Stelle tritt. Wir betrachten dieses Aufderstelletreten als symptomatisch, als einen charakteristischen Ausdruck der Indifferenz auch des Herrn Bundeskanzlers gegenüber den Problemen der Innenpolitik.

    (Oho-Rufe und Rufe von der Mitte: Na, Na!)

    — Ja, meine Damen und Herren, Sie haben doch den Streit um die Koordinierung und die Federführung gehört, den kennen Sie ja alle. Derjenige, der auf Grund der Geschäftsordnung des Kabinetts einen derartigen Streit zu lösen hat, ist doch der Herr Bundeskanzler; und wenn da nichts geschehen ist, dann ist das nichts anderes als ein Ausdruck der Indifferenz des Herrn Bundeskanzler gegenüber den Problemen der Innenpolitik, auch wenn Sie „oho" rufen.

    (Abg. Geiger [München] : Man kann nicht alle Probleme gleichzeitig lösen!)

    Diese Untätigkeit, dieses Aufderstelletreten ist gleichzeitig ein Ausdruck der bisherigen Saumseligkeit der gesamten Bundesregierung.

    (Rufe: Na, Na! und Lachen bei der CDU/ CSU.)

    Diese Saumseligkeit ist zwar nicht entschuldbar, aber sie ist erklärlich. Es gibt dafür eine Erklärung. Die Regelungen, die hier getroffen werden müssen, berühren die verschiedenartigsten Interessen. Die verschiedenartigsten Gruppen sind hier interessiert, und es ist nun. einmal eine Realität der Politik in dieser Bundesrepublik, daß die Regierung und auch die Regierungsparteien Gefangene der verschiedenartigen sich bekämpfenden Interessengruppen sind.

    (Hört! Hört! bei den Regierungsparteien.)

    Daher kommt es, daß dieser Knoten bisher nicht durchgehauen werden konnte. Schließlich verdanken Sie die politische Existenz Ihrer Parteien in starkem Maße der Tatsache, daß sie von irgendwelchen Interessentengruppen getragen sind.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Samwer: Sie ja auch! — Abg. Hilbert: Wer ist denn das bei Ihnen? — Weitere Zurufe.)



    (Wittrock)

    - Das müssen Sie erst einmal näher darlegen!

    (Erneute Zurufe von den Regierungsparteien.)

    — Dafür sind Sie den Beweis schuldig, Herr Kollege.
    Meine Damen und Herren, diese Saumseligkeit hat ihre Erklärung weiterhin — das ging aus den Ausführungen hier hervor — im Kampf der verschiedenen Ressorts.

    (Abg. Samwer: Der übersteigerte Föderalismus ist auch mit daran schuld!)

    — Ich habe in der Richtung zu Beginn meiner Ausführungen eine Andeutung gemacht. Nun hat gestern das Bundeskabinett eine Entscheidung :getroffen. Es hat den Beschluß gefaßt, den Herrn Bundesminister für besondere Aufgaben — man Ist versucht, zu sagen: den Herrn Bundesminister ohne besondere Aufgaben — Kraft damit zu beauftragen, den Vorsitz in dem interministeriellen Ausschuß zu übernehmen. Es ist bezeichnend — und es ist vielleicht ein dem Grundsatz nach begrüßenswerter Effekt des vorliegenden Antrags —, daß sich das Kabinett gestern endlich zu einem Beschluß durchgerungen hat. Wir sind natürlich mit dem Inhalt dieses Beschlusses in keiner Weise einverstanden.

    (Lachen und Zurufe bei den Regierungsparteien.)

    — Lachen Sie nicht! Ich werde Ihnen meine Gründe gleich nennen. Die Übertragung eines so wichtigen Aufgabengebiets auf den Herrn Bundesminister ohne besondere, — mit besonderen Aufgaben Kraft ist nichts anderes als ein Versuch, das Problem mit einem untauglichen Ministerium und mit einem untauglichen Minister zu lösen.

    (Abg. Samwer: Das ist ja allerhand! Das ist ja unerhört! — Abg. Kunze [Bethel]: Herr Kollege, das geht zu weit! — Weitere Zurufe.)

    Es ist ein Versuch, — —

    (Abg. Samwer: Das ist ja ganz unglaublich! — Zuruf von der CDU/CSU: Unerhört! — Abg. Samwer: Das verbitten wir uns! Das ist eine Unverschämtheit! — Weitere Zurufe.)

    — Beruhigen Sie sich!

    (Erneute Zurufe.)

    — Beruhigen Sie sich nur!

    (Anhaltende Zurufe.)

    — Ich bleibe Ihnen die Begründung für diese Ausführungen in keiner Weise schuldig. Betrachten Sie doch einmal den Organisations- und Stellenplan des Bundeskabinetts. Vielleicht können Sie die Dinge dann etwas nüchterner beurteilen. Aus dem Organisations- und Stellenplan, diesem voluminösen Elaborat, das uns vor einiger Zeit dankenswerterweise zugegangen ist, ergibt sich, daß das Ministerium Kraft aus insgesamt vier Beamten, drei TOA-Bediensteten und einem TOB-Bediensteten besteht.

    (Abg. Samwer: Doch nicht für diese Aufgabe!)

    — Sie sagen: „Doch nicht für diese Aufgabe". Also unterstellen Sie, Herr Kollege — und das unterstellt auch die Bundesregierung —, daß hier nun
    ein neuer Apparat aufgebaut wird, und wir sehen vor unserem geistigen Auge schon das große Verwaltungsgebäude eines Bundeswasserkraftministeriums,

    (Lachen bei den Regierungsparteien)

    das an irgendeiner Straße hier in Bonn aufgebaut wird.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Samwer: Sie haben eine blühende Phantasie, mein Herr! — Weitere Zurufe.)

    — Dann sagen Sie mir einmal, wie Sie mit einem Ministerium, das aus acht Bediensteten besteht, diese so wichtige Aufgabe lösen wollen. Das sagen Sie uns einmal!

    (Abg. Samwer: Gern! Nicht so töricht, wie Sie es darstellen! Es gibt ja zwischen Sonderministerien mit acht Köpfen und Ihrem gedachten „Wasserkopf" von Bundesministerium sachlich vernünftige und tragbare Zwischenlösungen!)

    Der Kollege Geiger hat ja in dieser Richtung gewisse Befürchtungen angedeutet, indem er die Hoffnung und den Wunsch ausgesprochen hat, daß wir hier nicht — so habe ich ihn wenigstens verstanden — zu irgendeinem voluminösen Ministerium mit einem umfangreichen Verwaltungsapparat kommen. Wir sind der Auffassung, daß es im Bundeskabinett Ministerien gibt, die einen Gesetzgebungsapparat und einen fachlich qualifizierten Verwaltungsapparat haben, mit dem diese Aufgaben gelöst werden können.
    Wir sind weiterhin der Auffassung — darüber haben .Sie sich ebenfalls so erregt, meine Damen und Herren —, daß es sich hierbei auch um einen Versuch mit einem untauglichen Minister handelt.

    (Abg. Samwer: Das ist unerhört, daß Sie so etwas wieder sagen!)

    — Nun, der Herr Bundesminister Kraft hat vor einiger Zeit den Auftrag bekommen, sich in besonderer Weise um die Zonenrandgebiete zu kümmern. Der Herr Bundesminister ist dann auf Grund dieses Auftrages in die Zonenrandgebiete gereist. Er hat verschiedene Besprechungen geführt, und er hat bei den dort ansässigen Personen und Behörden, überhaupt bei der dort ansässigen Bevölkerung gewisse Hoffnungen erweckt. Und was ist dabei herausgekommen? Ein Mitglied dieses Hauses möge einmal sagen, in welcher Weise der Herr Bundesminister Kraft die ihm gestellte Aufgabe bisher gelöst hat!

    (Abg. Samwer: Er hat ja nur die Aufgabe, eine Denkschrift zu machen! Sie stellen die Sache ja falsch dar! — Zuruf von der Mitte: Seien Sie vorsichtig mit Ihrem Werturteil! — Gegenrufe von der SPD.)

    Bisher können wir zwar ein Kreißen des Berges feststellen, aber wir können nicht das Gebären eines Mäusleins verzeichnen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Samwer: Das geht doch immer nur im Rahmen des Auftrags! So billig dürfen Sie es sich nicht machen!)

    Meine Damen und Herren, wir hätten es begrüßt, wenn der Herr Bundesminister, dem nun eine besondere Aufgabe übertragen worden ist, und zwar nicht von einem Tag auf den andern, so etwa wie ein Blitz aus heiterem Himmel, sondern nachdem bereits seit Monaten das Gerücht im Umlauf war,


    (Wittrock)

    daß der Herr Bundesminister diesen Auftrag erhalten solle, uns einige konkretere Vorstellungen entwickelt hätte. Das hat er nicht getan. Er hat sich darauf beschränkt, einige ganz allgemeine Ausführungen zu machen. Ich nehme an, daß der Herr Bundeskanzler sich nicht von dem Scherzwort vom „Wasserkraftminister" hat leiten lassen, als er dem Herrn Bundesminister Kraft diesen Auftrag erteilt hat.

    (Abg. Samwer: Ärmlicher geht's ja nicht!)

    Ich will durchaus nicht die Möglichkeit ausschließen, daß dem Herrn Bundeskanzler von dem Herrn Bundesminister Kraft einige konkrete Ideen entwickelt worden sind. Es wäre deshalb begrüßenswert gewesen, wenn der Herr Bundesminister Kraft nun diesem Hohen Hause seine konkreten Gedanken dargelegt hätte.

    (Abg. Samwer: Warten Sie ab! Seien Sie nicht so ungeduldig!)

    Diese Frage, Herr Kollege Samwer, ist deshalb um so berechtigter, als wir ja alle in diesem Hohen Hause eine Erfahrung gemacht haben — neben vielen anderen, aber auf die eine kommt es mir jetzt an —, daß einfache Beschlüsse, sogenannte schlichte Beschlüsse, wie manche Kollegen sagen, bei der Regierung in der Vergangenheit keine allzu große Beachtung gefunden haben. Das gilt nicht nur für die einfachen Beschlüsse dieses Hohen Hauses, sondern auch etwa für die Beschlüsse des Bundesrats. Vorhin ist die Rede gewesen von einem Beschluß des Bundesrats aus dem Jahre 1952. Zwei Jahre später ist aus dem Kreis des Bundesrats ein Schreiben an den Herrn Bundeskanzler gerichtet worden mit der Anfrage: Wo bleibt denn die Vollziehung des Beschlusses aus dem Jahre 1952? Gerade da wir hier mit den einfachen Beschlüssen sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben und feststellen mußten, daß sie von der Bundesregierung doch zu einem erheblichen Teil offensichtlich als Makulatur bezeichnet werden, wäre eine sachliche und konkrete Aufklärung über den Inhalt der Vorstellungen des Herrn Bundesministers sehr sachdienlich gewesen.
    Im übrigen stimmen wir dem Antrag zu. Wir halten eine Überweisung an einen Ausschuß nicht für erforderlich, da hier eine Selbstverständlichkeit ausgesprochen wird, überdies eine Selbstverständlichkeit, die in zahlreichen Ausschüssen bereits hinlänglich diskutiert worden ist.

    (Beifall bei der SPD.)