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ID0206607200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 66. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1955 3377 66. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1955. Nachruf für den verstorbenen dänischen Ministerpräsidenten Hedthoft 3379 A Geschäftliche Mitteilungen . . . 3379 B, C, 3415 A Glückwünsche zu Geburtstagen des Bundespräsidenten Professor Dr. Heuss und der Abg. Diedrichsen, Wittmann und Dr. Böhm (Frankfurt) 3379 C Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 3415 A Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 (Anlage 2) 3415 B Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 3379 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 131, 135, 144, 147, 150, 152 (Drucksachen 999, 1190; 1029, 1180; 1133, 1186; 1167, 1209; 1176, 1193; 1181, 1194) . 3379 D Zurückziehung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Ausstellung von Diplomatenpässen (Drucksache 715) sowie der Anträge der Fraktion der DP betr. Krankenhaus-Rahmengesetz (Drucksache 14), Berufszulassung für Masseure und über Ausbildung und Berufszulassung für Krankengymnastinnen (Drucksache 17) und Ausbildung und soziale Sicherung des Krankenpflegepersonals (Drucksache 18) 3380 A Fragestunde, — zurückgestellte Mündliche Anfragen aus der 64. Sitzung (Drucksache 1157): 3. betr. Protokoll über die Erklärung der Außenminister der westlichen Besatzungsmächte über die Anerkennung der Regierung der Bundesrepublik als einzige rechtmäßig konstituierte deutsche Regierung: Ritzel (SPD) 3381 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 D 4. betr. Frage der Vereinbarkeit der Antwort des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über Berliner Deklarationen in der 26. Sitzung mit der Berufung der Bundesregierung auf das Potsdamer Abkommen in der 51. Sitzung: Ritzel (SPD) 3381 D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 D 5. betr. beschlagnahmte Vermögen der Deutschen Hilfsvereine in der Schweiz: Ritzel (SPD) 3380 A, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3380 B, C 6. betr. Einstellung von Flaggendiskriminierungen bei Handelsvertragsverhandlungen mit seefahrenden Staaten: Walter (DP) 3380 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3380 D 20. betr. Verbot der Zeitung „Rheinpfalz" im Saargebiet: Trittelvitz (SPD) 3380 D, 3381 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 A 30. betr. Versand von Freistücken deutscher Tageszeitungen und Wochenzeitschriften über Kurierpost an Auslandsvertretungen: Thieme (SPD) 3381 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 B Große Anfrage der Fraktionen der DP, GB/BHE betr. Deutsche Kriegsverurteilte in fremdem Gewahrsam (Drucksache 979) 3382 A Gräfin Finckenstein (GB/BHE), Anfragende 3382 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3383 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 3385 A Besprechung vertagt 3385 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Tarifvertrag für die bei den Besatzungsmächten beschäftigten deutschen Arbeitnehmer (Drucksache 1021) 3385 A Eschmann (SPD), Anfragender . . 3385 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 3386 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte (Drucksache 1138) 3387 C Odenthal (SPD), Anfragender . . 3387 C Storch, Bundesminister für Arbeit 3390 B, 3393 B Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 3392 A Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . 3394 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 3395 C Neumann (SPD) . . . . . . . . 3396 A Becker (Hamburg) (DP) 3396 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen (Drucksache 1142) 3397 B Überweisung an den Rechtsausschuß, an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Heimatvertriebene 3397 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (Drucksachen 975, zu 975) . . . 3397 C Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 3397 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 3399 A Dr. Welskop (CDU/CSU) 3401 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 3402 B Dr. Gille (GB/BHE) 3403 C Becker (Hamburg) (DP) 3404 B Dr. Bucher (FDP) 3405 A Überweisung an den Rechtsausschuß, an den Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film und an den Ausschuß zum Schutz der Verfassung 3405 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung deutsch-österreichischer Staatsangehörigkeitsfragen (Drucksache 1184) 3405 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, an den Auswärtigen Ausschuß, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Heimatvertriebene 3405 C Beratung des Antrags der Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner u. Gen. betr. Bundeswasserrecht (Druck- sache 561) 3405 C Ruhnke (SPD), Antragsteller . . 3405 C Kraft, Bundesminister für besondere Aufgaben 3407 D, 3413 A Geiger (München) (CDU/CSU) . . . 3408 A Wittrock (SPD) 3409 B Elsner (GB/BHE) 3411 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 3412 C Beschlußfassung 3412 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1125) Varelmann (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3416 Beschlußfassung 3413 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 950); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 1144) 3414 A Schulze-Pellengahr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3417 Beschlußfassung 3414 A Beratung des Entwurfs einer Achtundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1182) 3414 B Überweisung an den Ausschuß für Außen- handelsfragen 3414 B Beratung des Entwurfs einer Neunundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1183) 3414 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 3414 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1951 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs (Drucksache 1140) . . . . 3414 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken der ehem. Munitionsanstalt Mölln, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein (Drucksache 1160) 3414 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Karlsruhe, Oberfeldstr. Nr. 1-3, an die Stadt Karlsruhe im Wege eines Tausches gegen städtisches, z. Z. beschlagnahmtes Gelände bei den Kniefinger Kasernen (Drucksache 1171) . . . . 3414 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf der restlichen Teilfläche des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm, Söflingerstr. 96, an die Firma Telefunken, Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH in Berlin SW 61, Mehringdamm Nr. 32/34 (Drucksachen 1127, 813) . . . 3414 D Beschlußfassung 3414 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 290) 3414 D Beschlußfassung 3414 D Nächste Sitzung 3415 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 3415 A Anlage 2: Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 3415 B Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 290) 3415 C Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Drucksache 1125) . . . 3416 Anlage 5: Schriftlicher Bericht des. Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 1144) 3417 Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Der Präsident hat Urlaub erteilt für 2 Tage den Abgeordneten Feldmann Reitzner Becker (Pirmasens) Frau Dr. Probst Günther Frau Finselberger Frau Welter (Aachen) Dr. Jentzsch Schüttler Raestrup Kalbitzer Dr. Atzenroth Dr. Kreyssig Wagner (Ludwigshafen) Dr. Leiske. Dr. Maier (Stuttgart). Der Präsident hat Urlaub erteilt für einen Tag den Abgeordneten D. Dr. Gerstenmaier Hansen (Köln) Brockmann (Rinkerode) Jahn (Frankfurt) Richter Frau Kipp-Kaule Stücklen Frau Schanzenbach Dr. Pohle (Düsseldorf) Pöhler Wehking Lenze (Attendorn). Wirths Es suchen für längere Zeit um Urlaub nach die Abgeordneten Dr. Wahl für drei Monate Peters für zehn Wochen Kühlthau für acht Wochen Bazille für sieben Wochen Gockeln für vier Wochen Frau Dr. Ilk für drei Wochen Frau Vietje für zwei Wochen Höhne für zwei Wochen Kühn (Bonn) für zwei Wochen Dr. Hesberg für zwei Wochen. Anlage 2 Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 Der Bundestag hat Urlaub erteilt den Abgeordneten Frau Kettig für sieben Wochen Schuler für sechs Wochen Dr.-Ing. E. h. Schuberth für sechs Wochen Frau Welter (Aachen) für vier Wochen Rademacher für vier Wochen Dr. Leverkuehn für vier Wochen Held für vier Wochen Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein für vier Wochen Onnen für vier Wochen Frau Friese-Korn für zwei Wochen Dr. Bucerius für zwei Wochen. Anlage 3 Umdruck 290 (Vgl. S. 3414 D) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der SPD betreffend Hochwasserschäden (Drucksache 1164) an den Haushaltsausschuß; 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Lenz (Godesberg), Kemper (Trier), Dr. Weber (Koblenz), Dr. Orth, Schlick und Genossen betreffend Hochwasserschäden (Drucksache 1177) an den Haushaltsausschuß; 3. Antrag der Abgeordneten Josten, Massoth, Bettgenhäuser, Lahr, Schlick und Genossen betreffend Neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksache 1170) an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 8. Februar 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Drucksache 1125 (Vgl. S. 3413 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorga nisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938) Berichterstatter: Abgeordneter Varelmann Der Ausschuß für Arbeit hat in seiner 14. Sitzung am 2. Dezember 1954 den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) — Drucksache 938 — beraten. Die Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichten sich in diesem Überein- kommen, den Arbeitnehmern, die durch eine der in dem Katalog aufgeführten Berufskrankheiten erwerbsunfähig geworden sind, bzw. ihren Hinterbliebenen eine Entschädigung zu sichern, wie sie bei Betriebsunfällen gewährt wird. In der Bundesrepublik ist nach § 545 der Reichsversicherungsordnung und nach den auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Berufskrankheiten-Verordnungen den Anforderungen des Übereinkommens Nr. 42 Genüge getan. Das hier gültige Verzeichnis der Berufskrankheiten in der Fassung der Fünften Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten vom 26. Juli 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 395) umfaßt außer den in dem Katalog zum Abkommen Nr. 42 aufgeführten Berufskrankheiten eine große Zahl weiterer Berufskrankheiten. Die Vorschriften des Übereinkommens werden durch die in der Bundesrepublik geltende Gesetzgebung in vollem Umfang erfüllt. Das Übereinkommen Nr. 42 behandelt dieselben Fragen wie das bereits früher vom Deutschen Reich ratifizierte Abkommen Nr. 18. Lediglich der Katalog der Berufskrankheiten hat eine Erweiterung erfahren. Eine weitere Änderung könnte nur durch ein neues Übereinkommen und somit nur mit Zustimmung des Parlaments vorgenommen werden. Der Ausschuß für Arbeit hat einstimmig beschlossen, dem Bundestag die Annahme des Übereinkommens Nr. 42 zu empfehlen. Bonn, den 11. Januar 1955 Varelmann Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 1144 (Vgl. S. 3414 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 950) Berichterstatter: Abgeordneter Schulze-Pellengahr Der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über die gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten wurde in der 63. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 17. Dezember 1954 zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14. Januar 1955 eingehend beraten und einstimmig beschlossen, ihn unverändert in der Fassung der Drucksache 950 anzunehmen. Im allgemeinen darf auf die schriftliche Begründung zum Gesetzentwurf — Drucksache 950 — Bezug genommen werden. Die am 28. Mai 1954 in Brüssel unterzeichnete Vereinbarung erleichtert die An- und Abmusterung von Seeleuten in Häfen, in denen keine Konsulate als Seemannsämter im Ausland ansässig sind. Die Vereinbarung trägt damit im Interesse beider vertragschließenden Staaten dazu bei, die Abfertigung der Schiffe und die An- und Abmusterung von Seeleuten zu beschleunigen und sicherzustellen, daß auch an kleinen Hafenplätzen die Musterrolle des Schiffes mit der tatsächlichen Zusammensetzung der Besatzung in Übereinstimmung gebracht werden kann. Zugleich wird den Seeleuten durch Eintragung der Abmusterung in das Seefahrtbuch der Nachweis erleichtert, der Besatzung eines Schiffes angehört zu haben, das in einem Hafen des anderen Staates liegt. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für die Anerkennung des Seefahrtbuchs als Paßersatz bei Reisen vom und zum Schiff über die Landgrenzen oder auf dem Luftweg. Da die Seemannsordnung vom 2. Juni 1902 weder Amtshandlungen ausländischer Behörden bei der An- und Abmusterung auf Schiffen unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland kennt noch Behörden in der Bundesrepublik Deutschland die Befugnis gibt, für Besatzungen von Schiffen unter fremder Flagge tätig zu sein, kann die Vereinbarung nicht als Verwaltungsabkommen angesehen werden. Es bedarf daher eines Gesetzes, um die Zustimmung herbeizuführen und die Vereinbarung zu deutschem Recht zu erheben. Bonn, den 14. Januar 1955 Schulze-Pellengahr Berichterstatter
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    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Beratung zu Punkt 5.
    Es liegt vor ein Antrag auf Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht — federführend — und weitere Überweisung an dem Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und Ides Filins sowie an den Ausschuß zum Schutze der Verfassung. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; die Überweisung ist beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 6:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
    zur Bereinigung deutsch-österreichischer
    Staatsangehörigkeitsfragen (Drucksache 1184).
    Ich eröffne die Beratung. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schlage vor Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung — federführend —, den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und den Ausschuß für Heimatvertriebene zur Mitberatung. Ist das Haus einverstanden? — Das ist der Fall; die Überweisung ist erfolgt.
    Ichrufe auf Punkt 7 der heutigen Tagesordnung:
    Beratung des Antrags der Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner und Genossen betreffend Bundeswasserrecht (Drucksache 561).
    Ich erteile das Wort zur Begründung des Antrags dem Abgeordneten Ruhnke.


Rede von Heinrich-Wilhelm Ruhnke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Drucksache 561 ist Ihnen bereits vor den Parlamentsferien zugegangen. Die Antragsteller — ich möchte betonen, daß es sich um einen interfraktionellen Antrag handelt, der von den Mitgliedern der interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft aus allen Fraktionen dieses Hauses unterschrieben worden ist — hatten damit gerechnet, daß dieser Antrag kurzfristig zur Verabschiedung kommt, da das ganze Wasserproblem äußerst vordringlich ist.
Unter den natürlichen Hilfsquellen der Erde spielt das Wasser eine entscheidende Rolle. Einwandfreies Wasser ist Mangelware geworden. Daran hat auch der viele Regen des vergangenen Jahres nichts geändert. Nach einer kurzen Trockenperiode würde das Wasserproblem erneut schwierig zu lösen sein. Die Verschmutzung des Oberfächenwassers — also der Flüsse und der Seen — nimmt ständig zu.
Wasser ist aber nicht nur als Trinkwasser für die Bevölkerung so bedeutsam, sondern auch als Brauchwasser für die Landwirtschaft, für die Indu - strie und für das Gewerbe. Es ist wohl verständlich, daß das Problem „Wasser" heute in aller Munde ist.
Das Gesamtproblem kann aber nach der Meinung der interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft nur gelöst werden, wenn drei Voraussetzungen erfüllt werden. Erstens: Das Wasserrecht muß neu und besser geregelt werden. Zweitens: Das Problem der Zuständigkeit in wasserwirtschaftlichen Fragen im Bundeskabinett muß ebenfalls geregelt werden. Drittens: Das finanzielle Problem der Abwasserwirtschaft und der Wasserversorgung muß einer ganz klaren Regelung zugeführt werden.
Die erste Frage des Wasserrechtes ist in Drucksache 561 angesprochen, die Ihnen ja vorliegt.


(Ruhnke)

Nun zum zweiten Punkt! Wir haben durch die Presse erfahren, daß das Bundeskabinett gestern beschlossen hat, den — ich darf wohl sagen — Wassermann Kraft zum „Wasserminister" zu machen.

(Heiterkeit.)

Hierzu darf ich folgendes sagen: Die interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft war und ist nicht für die Schaffung eines neuen Ministeriums oder eines „Reichsinspektors für Wasser und Energie" seligen Angedenkens,

(Sehr richtig!)

sondern sie ist der Ansicht, daß auf das schon Bestehende aufgebaut werden muß und daß hier durchaus eine Möglichkeit besteht, die Dinge voranzutreiben.
Interessant ist, daß die interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft im Mai vorigen Jahres auf Anregung verschiedener Mitglieder eine Sondersitzung abgehalten hat, um mit den Ministerien die Probleme, die hier angedeutet worden sind, zu besprechen. Zuerst hatte man den Eindruck, daß sich alle Ministerien einig waren. Dann aber kam die Spaltung so klar zum Ausdruck, daß die Arbeitsgemeinschaft zu der Ansicht kam, daß eine Koordinierung dieser Fragen dringend erforderlich ist.
Wir haben auch gesehen, daß Parallelarbeiten unnötige Kosten verursachen, die vermieden werden müssen. Wie ich schon sagte, wollen wir keinen neuen Apparat, sondern unser Vorschlag ging dahin — wie ich ebenfalls schon gesagt habe —, das Bestehende auszubauen. Wir wollten auch erreichen, daß dafür nicht etwa neue Haushaltsmittel aufgewendet werden. — Nun, wenn es so ist, daß die „kraftlose" Zeit zu Ende ist und eine „kraftvolle" Zeit kommt, würden wir, die wir uns mit diesem Problem befaßt haben, uns freuen.
Nun darf ich zum dritten Punkt, ,dem finanziellen Problem der Abwasserwirtschaft und Wasserversorgung, kommen. Dabei muß ich betonen, daß wir — aus welchen Fraktionen wir auch kommen —der Ansicht sind, daß eine Betrachtung dieses Problems unter rein formalen und rein rechtlichen Gesichtspunkten nicht genügt, sondern daß das finanzielle Problem gelöst werden muß, wenn wir unsere Wasserwirtschaft in Ordnung bringen wollen. Es ist ganz klar, daß jeder Tag der Verzögerung weitere erhebliche Kasten verursachen wird.
Nun steht ja heute in erster Linie die Gesetzgebung zur Debatte, und da muß ich doch etwas ausholen. In der Bundesrepublik besteht, wenn man von der Wasserverbandsverordnung absieht, kein einheitliches Wasserrecht. Die in Frage kommenden Vorschriften sind in den Wassergesetzen der Länder enthalten. Es handelt sich aber dabei nicht etwa um Gesetze, die von den nach 1945 geschaffenen Ländern erlassen worden sind, sondern um solche der bis 1945 bestehenden Länder, die in den jetzigen fortgelten. In Betracht kommen in der Hauptsache das Preußische Wassergesetz vom 7. April 1913, das Bayerische Wassergesetz vorn 23. März 1907, das Württembergische Wassergesetz vom 1. Dezember 1900, das Badische Wassergesetz vom 12. April 1913 und vom 27. August 1936, das Hessische Dammbaugesetz vorn 14. Juni 1887 und das Hessische Bachgesetz vom 30. Juli 1887 und 30. September 1899. Außerdem bestehen noch für die Gebiete der ehemaligen Länder Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe besondere Gesetze. Nun sind die Gebiete der jetzigen Länder der
Bundesrepublik nicht etwa so, daß sie sich mit den Geltungsgebieten der Wassergesetze decken. Die meisten Länder umschließen sogar Gebiete von mehreren Wassergesetzen. Ich denke hier an BadenWürttemberg. Hier gilt badisches, württembergisches, preußisches und hessisches Wasserrecht. In Rheinland-Pfalz gilt z. B. preußisches, bayerisches und hessisches Recht. Wenn wir in den Ländern mit einheitlichem Wasserrecht —das sind Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein — besonders glückliche Verhältnisse haben, so sollen wir uns darüber freuen. Es kann auch nicht behauptet werden, daß die Gesetze alle schlecht wären. Ich muß auch hier wieder, wie ich das schon einmal von dieser Stelle aus getan habe, z. B. das bayerische Wassergesetz loben, das zweifellos außerordentlich gut ist.
Aber diese Rechtszerplitterung besteht auch für die Bundeswasserstraßen. Diese sind nach Art. 89 des Grundgesetzes Eigentum des Bundes, der sie durch eigene Behörden verwaltet. Die Landeswassergesetze sind aber für die Bundeswasserstraßen nicht aufgehoben worden. Die Frage, inwieweit nebeneinander Bundesbehörden und die Landesbehörden zuständig sind, ist bisher noch nicht geklärt worden. Darum sind sich die Fachleute einig, daß ein Bundesrahmengesetz geschaffen werden muß.
Was ist denn nun in dieser Richtung bisher geschehen? In den Bundesministerien befaßt man sich seit Jahren mit vier Gesetzentwürfen: im Bundesministerium für Wirtschaft mit einem Gesetz zum Schutze des Grundwassers, im Bundesministerium für Verkehr mit einem Gesetz für die Reinhaltung der Bundeswasserstraßen — also nicht sämtlicher Gewässer, sondern nur der Bundeswasserstraßen —, im Bundesministerium des Innern mit einem Gesetz über die gesundheitliche Überwachung von Anlagen zur Trink- und Brauchwasserversorgung und Abwässerbeseitigung und schließlich im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit dem Entwurf eines umfassenden Wassergesetzes, das alle Teilgebiete regeln soll. Die einzelnen Gesetzentwürfe wurden 1952 an die Länder und an die Verbände zur Stellungnahme gegeben. Sehr viele Änderungsvorschläge kamen zurück. Der sehr umfassende Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten soll in Kürze den gleichen Weg gehen.
Wir sind uns völlig darüber im klaren, daß es sich bei dieser Gesetzgebung um sehr schwierige, sehr komplizierte Fragen handelt, besonders auch Fragen, die in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Beziehung von Bedeutung sind. Wir sind aber der Auffassung, daß nun schleunigst etwas geschehen muß, damit wir aus dem Rechtswirrwarr herauskommen. Im Kabinett hat man sich noch nicht einigen können, ob Einzelgesetze geschaffen werden sollen oder ob ein Gesamtgesetz erlassen werden soll.
Die Ministerien arbeiten hier also schon seit Jahren in verschiedener Richtung. Das merkt man auch in den Ausschüssen dieses Hohen Hauses, und es ist menschlich verständlich, daß die einzelnen Referenten der verschiedenen Ministerien versuchen, jeweils ihren Ausschuß zu ihrer Ansicht zu bringen.
Nun, was ist denn auf diesem Gebiete im Bundesrat geschehen? Der Bundesrat hat am 25. April 1952 auf Antrag des Landes Hessen nach eingehenden Ausschußberatungen beschlossen, die Bundes-


(Ruhnke)

regierung zu ersuchen, von ihrem Recht zum Erlaß von Rahmenbestimmungen auf dem Gebiete des Wasserhaushaltes gemäß Art. 75 Ziffer 4 baldmöglichst Gebrauch zu machen. Aus der Begründung dieses Antrags und dem Beschluß will ich mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten hier kurz vorlesen:
Der allseitig gesteigerte Wasserbedarf der Bevölkerung, der Landwirtschaft sowie des Gewerbes und der Industrie macht bei gleichzeitiger Verschlechterung der Beschaffenheit der fließenden Gewässer durch Abwässer und wegen des Absinkens des Grundwasserspiegels eine Neuregelung des gesamten Wasserrechts erforderlich.
Die Neuregelung des Wasserrechts setzt auch in der Gesetzgebung eine großräumige Planung über die Ländergrenzen hinweg voraus.
Eine beschleunigte Verabschiedung von Rahmenbestimmungen gemäß Art. 75 Ziffer 4 des Grundgesetzes würde daher eine Reihe von Schwierigkeiten, die bei der Neuregelung des Wasserrechts ... auftreten, beseitigen.
Das für die Einheit des deutschen Wasservorrats und der deutschen Wasserwirtschaft unbedingt erforderliche Mindestmaß einer einheitlichen Gesetzgebung soll durch die Rahmenvorschriften geschaffen werden. Durch sie wird der Erlaß der sogenannten Notgesetze für die Wasserversorgung und die Abwasserbehandlung unnötig gemacht und die aus solchen Einzelregelungen sich ergebende neue Zersplitterung des Wasserrechts verhindert.
Soviel aus der Begründung des Bundesrates.
Da aber der Bund von seinem Recht, wasserrechtliche Rahmenbestimmungen zu schaffen, bisher leider keinen Gebrauch gemacht hat, sind die Auswirkungen in den Ländern bereits sichtbar. Hessen hat ein Landeswassergesetz trotz der Dringlichkeit zurückgestellt, weil es immer noch auf den Bund wartet. In einem Antrag, der dem niedersächsischen Landtag von unseren dortigen Kollegen der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft vorgelegt wurde, ist ebenfalls betont worden, daß die Bundesgesetzgebung besonders vordringlich ist.
Der Herr Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen hat unter dem 12. April 1954 an den Herrn Bundeskanzler geschrieben und ihn auf die Notwendigkeit einer Bundesrahmenwassergesetzgebung hingewiesen. Auch der Herr Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz hat unter dem 24. Mai 1954 an den Herrn Bundeskanzler geschrieben und ihn an den Bundesratsbeschluß vom April 1952, den ich vorhin erwähnte, erinnert. Er ist in einer besonders schwierigen Lage, weil nach einem Landtagsbeschluß ein Wassergesetz für das Land vorgelegt worden ist, das zur Zeit beraten wird.
Damit habe ich Ihnen berichtet, was die Bundesregierung, der Bundesrat und die Länder bisher getan haben. Jetzt komme ich zum Bundestag. Im 1. Bundestag wurde unter dem 20. Juni 1951 der Antrag des Abgeordneten Lausen von der SPD eingebracht. Er befaßte sich mit finanziellen Förderungsmaßnahmen für die Wasserversorgung der Länder und Gemeinden. Der Antrag wurde über ein Jahr später, am 20. November 1952, von diesem Hohen Hause verabschiedet. Durchgeführt wurde er nicht. Eins interessiert uns heute in diesem Zusammenhang: daß sich bei der Beratung dieses Antrags der Bundestagsausschuß für Wirtschaftspolitik auch mit der Frage der Wassergesetzgebung befaßt hat. Der Herr Vorsitzende dieses Bundestagsausschusses hat damals, unter dem 20. November 1952, ebenfalls an den Herrn Bundeskanzler geschrieben und ihn im Auftrage des Ausschusses gebeten, so schnell wie möglich rahmengesetzliche Vorschriften auf dem Gebiet des Wasserrechts zu veranlassen. Im 2. Bundestag haben sich auf Grund des Antrags der FDP betreffend Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft eine ganze Reihe von Ausschüssen ebenfalls mit der Frage der Wasserwirtschaft und des Wasserrechts befaßt. Der Bundestag klammerte den Punkt Wasserwirtschaft aus diesem FDP-Antrag aus und überwies ihn an eine ganze Reihe von Ausschüssen. So hat der Ausschuß für Wirtschaftspolitik die Dringlichkeit der wasserrechtlichen Fragen erneut besonders betont und sich seines Schreibens an den Herrn Bundeskanzler vom November 1952 erinnert. Auch der Ausschuß für innere Verwaltung hat sich mit dieser Frage befaßt und die Dringlichkeit einer Rahmengesetzgebung hervorgehoben. Das gleiche gilt für den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht, für den Verkehrsausschuß und für den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Sie sehen also, meine Damen und. Herren, daß wirklich wichtige Ausschüsse sich mit dieser Frage bereits befaßt und die Dringlichkeit der Rahmengesetzgebung anerkannt haben. Deshalb sind wir der Ansicht — und ich beantrage das hier —, daß dieser Antrag nicht an einen Ausschuß oder an diese Ausschüsse überwiesen werden soll; denn wie ich sagte, haben sie sich ja schon damit befaßt. Wir sollten den Antrag vielmehr in dieser Form annehmen. Damit kommen wir nicht nur den Interessen der Wasserwirtschaft, sondern vor allen Dingen auch den Interessen unserer gesamten Volkswirtschaft entgegen, und das dürfte wohl dem Hohen Hause besonders wichtig sein.

(Beifall.)


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    Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort Herrn Bundesminister Kraft.