Rede von
Fritz
Becker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Deutschen Partei unterstützt den Antrag, den vorliegenden Gesetzentwurf dem Rechtsausschuß und zur Mitberatung dem Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films zu überweisen. Wir sind davon überzeugt, daß der Rechtsausschuß zu dem Ergebnis kommen wird, daß die hier vorgeschlagene Neueinführung einer Art Kollegialgericht, in dem zwei Presserichter tätig sein sollen, dem Hohen Hause nicht zu empfehlen ist. Ich darf aus diesem Anlaß sagen, daß die Fraktion der Deutschen Partei grundsätzlich auf dem Standpunkt steht, möglichst die Sondergerichtsbarkeit, wenn ich es so ausdrücken darf, nicht lauszuweiten. Wir glauben vielmehr, daß es dem Rechtsleben dienlich isst, wenn das Gerichtsverfassungsgesetz in seinen Grundzügen erhalten bleibt und wenn in den jeweiligen
verschiedenen speziellen Fällen wirklich der unabhängige Richter mit der entsprechenden Vorbildung das letzte Wort zu sprechen hat.
Es ist hier von allen Seiten zum Ausdruck gekommen, daß bezüglich des Beschlagnahmerechts eine Änderung wünschenswert ist. Aus diesem Grunde muß der Antrag der SPD begrüßt werden, namentlich die Ziffer 2 des Art. 1. Der Herr Bundesjustizminister hat auf die Schwierigkeiten hingewiesen, auf die vielleicht nicht beabsichtigten Folgen, die daraus entstehen könnten, wenn einzig und allein das für den Verlagsort, an dem das jeweilige Presseerzeugnis erscheint, zuständige Landgericht die Beschlagnahme anordnen kann. Aber daß die jetzt bestehenden Bestimmungen nicht ausreichen, wird wohl die allgemeine Meinung des Hauses sein.
Trotzdem darf ich auf folgendes hinweisen. Wie auch immer im Vorgriff auf die allgemeine Strafrechtsreform dieses Problem geregelt werden muß, wie auch immer in Zukunft das Beschlagnahmerecht geregelt werden wird und zu welchen Ergebnissen der Rechtsausschuß und die mutberatenden Ausschüsse auch kommen werden: eine endgültige Beruhigung auf dem Gebiet des öffentlichen Pressewesens werden wir nicht erreichen, wenn nicht die Presse selbst ihre eigenen Angelegenheiten durch eine Selbstkontrolle, etwa in der Art der Filmselbstkontrolle, in die Hand nimmt. Denn es gibt doch Tatbestände, die durch gesetzliche Bestimmungen des Strafrechts nur schwer geahndet werden können.
Von verschiedenen meiner Vorredner ist auf den persönlichen Ehrenschutz und auf seinen Ausbau hingewiesen worden. ,Demgegenüber darf ich sagen, daß es bestimmte Anwürfe gibt — gerade für Menschen, die im politischen Leben stehen —, die auch durch einen solchen Ehrenschutz nicht ausgeschaltet werden können. Ich denke dabei z. B. insbesondare an gewisse Berichte kommunistischer sogenannter Volkskorrespondenten in ihrer Zeitung, die es sehr geschickt verstehen, Wahrheit und Lüge zu mischen und politische Verdächtigungen auszustreuen, gegen die sich dann der jeweilige Politiker nicht wehren kann, auch nicht wehren könnte, wenn der persönliche Ehrenschutz welter ausgebaut würde. Wenn auch die kommunistische Presse im Bundesgebiet weitgehend unter Ausschluß der Öffentlichkeit erscheint, so ist doch festzustellen, daß böse Beispiele gute Sitten verderben, und es wäre wünschenswert, wenn man bestimmten Auswüchsen, denen man auf gesetzlicher Grundlage nicht entgegentreten kann, durch Selbstkontrolleinrichtungen der Presse entgegenwirken könnte. Ich erinnere z. B. daran, daß der Bundesregierung nichts anderes übrig blieb, als bestimmte Verleger darauf aufmerksam zu machen, daß es außenpolitisch störend und außerdem taktlos ist, jene Berichte über das niederländische oder persische Königshaus weiterhin zu veröffentlichen, die doch ganz zweifelsfrei keinem politischen Interesse irgendwelcher Art dienten, sondern auf die reine Sensationsgier der Leser abgestellt waren und zudem noch Unwahrheiten servierten. Das ist beschämend nicht für die Bundesregierung, sondern für die betreffenden Verleger und den Stand der Verleger und Journalisten überhaupt.
Wenn — das darf ich zum Abschluß sagen — dem ursprünglichen Entwurf des deutschen Journalistenverbandes über einen ins Leben zu rufen-
den Presserat steht, seine .Aufgabe sei, 1. für ein der öffentlichen Aufgabe der Presse entsprechendes Niveau zu wirken und 2. Mißstände in der Presse zu beobachten und als solche zu kennzeichnen, so sind das Aufgaben, die Gerichte wahrhaftig nicht übernehmen können. Das Beschlagnahmerecht, wie es auch immer geregelt werden wird, muß also unbedingt —das ist unsere feste Auffassung —seine Ergänzung linden durch eine entsprechende Selbstkontrolleinrichtung der Presse selber.
Beifall bei der DP.)