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ID0206605700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 66. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1955 3377 66. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1955. Nachruf für den verstorbenen dänischen Ministerpräsidenten Hedthoft 3379 A Geschäftliche Mitteilungen . . . 3379 B, C, 3415 A Glückwünsche zu Geburtstagen des Bundespräsidenten Professor Dr. Heuss und der Abg. Diedrichsen, Wittmann und Dr. Böhm (Frankfurt) 3379 C Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 3415 A Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 (Anlage 2) 3415 B Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 3379 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 131, 135, 144, 147, 150, 152 (Drucksachen 999, 1190; 1029, 1180; 1133, 1186; 1167, 1209; 1176, 1193; 1181, 1194) . 3379 D Zurückziehung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Ausstellung von Diplomatenpässen (Drucksache 715) sowie der Anträge der Fraktion der DP betr. Krankenhaus-Rahmengesetz (Drucksache 14), Berufszulassung für Masseure und über Ausbildung und Berufszulassung für Krankengymnastinnen (Drucksache 17) und Ausbildung und soziale Sicherung des Krankenpflegepersonals (Drucksache 18) 3380 A Fragestunde, — zurückgestellte Mündliche Anfragen aus der 64. Sitzung (Drucksache 1157): 3. betr. Protokoll über die Erklärung der Außenminister der westlichen Besatzungsmächte über die Anerkennung der Regierung der Bundesrepublik als einzige rechtmäßig konstituierte deutsche Regierung: Ritzel (SPD) 3381 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 D 4. betr. Frage der Vereinbarkeit der Antwort des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über Berliner Deklarationen in der 26. Sitzung mit der Berufung der Bundesregierung auf das Potsdamer Abkommen in der 51. Sitzung: Ritzel (SPD) 3381 D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 D 5. betr. beschlagnahmte Vermögen der Deutschen Hilfsvereine in der Schweiz: Ritzel (SPD) 3380 A, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3380 B, C 6. betr. Einstellung von Flaggendiskriminierungen bei Handelsvertragsverhandlungen mit seefahrenden Staaten: Walter (DP) 3380 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3380 D 20. betr. Verbot der Zeitung „Rheinpfalz" im Saargebiet: Trittelvitz (SPD) 3380 D, 3381 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 A 30. betr. Versand von Freistücken deutscher Tageszeitungen und Wochenzeitschriften über Kurierpost an Auslandsvertretungen: Thieme (SPD) 3381 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 B Große Anfrage der Fraktionen der DP, GB/BHE betr. Deutsche Kriegsverurteilte in fremdem Gewahrsam (Drucksache 979) 3382 A Gräfin Finckenstein (GB/BHE), Anfragende 3382 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3383 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 3385 A Besprechung vertagt 3385 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Tarifvertrag für die bei den Besatzungsmächten beschäftigten deutschen Arbeitnehmer (Drucksache 1021) 3385 A Eschmann (SPD), Anfragender . . 3385 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 3386 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte (Drucksache 1138) 3387 C Odenthal (SPD), Anfragender . . 3387 C Storch, Bundesminister für Arbeit 3390 B, 3393 B Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 3392 A Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . 3394 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 3395 C Neumann (SPD) . . . . . . . . 3396 A Becker (Hamburg) (DP) 3396 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen (Drucksache 1142) 3397 B Überweisung an den Rechtsausschuß, an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Heimatvertriebene 3397 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (Drucksachen 975, zu 975) . . . 3397 C Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 3397 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 3399 A Dr. Welskop (CDU/CSU) 3401 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 3402 B Dr. Gille (GB/BHE) 3403 C Becker (Hamburg) (DP) 3404 B Dr. Bucher (FDP) 3405 A Überweisung an den Rechtsausschuß, an den Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film und an den Ausschuß zum Schutz der Verfassung 3405 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung deutsch-österreichischer Staatsangehörigkeitsfragen (Drucksache 1184) 3405 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, an den Auswärtigen Ausschuß, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Heimatvertriebene 3405 C Beratung des Antrags der Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner u. Gen. betr. Bundeswasserrecht (Druck- sache 561) 3405 C Ruhnke (SPD), Antragsteller . . 3405 C Kraft, Bundesminister für besondere Aufgaben 3407 D, 3413 A Geiger (München) (CDU/CSU) . . . 3408 A Wittrock (SPD) 3409 B Elsner (GB/BHE) 3411 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 3412 C Beschlußfassung 3412 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1125) Varelmann (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3416 Beschlußfassung 3413 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 950); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 1144) 3414 A Schulze-Pellengahr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3417 Beschlußfassung 3414 A Beratung des Entwurfs einer Achtundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1182) 3414 B Überweisung an den Ausschuß für Außen- handelsfragen 3414 B Beratung des Entwurfs einer Neunundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1183) 3414 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 3414 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1951 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs (Drucksache 1140) . . . . 3414 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken der ehem. Munitionsanstalt Mölln, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein (Drucksache 1160) 3414 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Karlsruhe, Oberfeldstr. Nr. 1-3, an die Stadt Karlsruhe im Wege eines Tausches gegen städtisches, z. Z. beschlagnahmtes Gelände bei den Kniefinger Kasernen (Drucksache 1171) . . . . 3414 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf der restlichen Teilfläche des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm, Söflingerstr. 96, an die Firma Telefunken, Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH in Berlin SW 61, Mehringdamm Nr. 32/34 (Drucksachen 1127, 813) . . . 3414 D Beschlußfassung 3414 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 290) 3414 D Beschlußfassung 3414 D Nächste Sitzung 3415 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 3415 A Anlage 2: Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 3415 B Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 290) 3415 C Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Drucksache 1125) . . . 3416 Anlage 5: Schriftlicher Bericht des. Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 1144) 3417 Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Der Präsident hat Urlaub erteilt für 2 Tage den Abgeordneten Feldmann Reitzner Becker (Pirmasens) Frau Dr. Probst Günther Frau Finselberger Frau Welter (Aachen) Dr. Jentzsch Schüttler Raestrup Kalbitzer Dr. Atzenroth Dr. Kreyssig Wagner (Ludwigshafen) Dr. Leiske. Dr. Maier (Stuttgart). Der Präsident hat Urlaub erteilt für einen Tag den Abgeordneten D. Dr. Gerstenmaier Hansen (Köln) Brockmann (Rinkerode) Jahn (Frankfurt) Richter Frau Kipp-Kaule Stücklen Frau Schanzenbach Dr. Pohle (Düsseldorf) Pöhler Wehking Lenze (Attendorn). Wirths Es suchen für längere Zeit um Urlaub nach die Abgeordneten Dr. Wahl für drei Monate Peters für zehn Wochen Kühlthau für acht Wochen Bazille für sieben Wochen Gockeln für vier Wochen Frau Dr. Ilk für drei Wochen Frau Vietje für zwei Wochen Höhne für zwei Wochen Kühn (Bonn) für zwei Wochen Dr. Hesberg für zwei Wochen. Anlage 2 Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 Der Bundestag hat Urlaub erteilt den Abgeordneten Frau Kettig für sieben Wochen Schuler für sechs Wochen Dr.-Ing. E. h. Schuberth für sechs Wochen Frau Welter (Aachen) für vier Wochen Rademacher für vier Wochen Dr. Leverkuehn für vier Wochen Held für vier Wochen Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein für vier Wochen Onnen für vier Wochen Frau Friese-Korn für zwei Wochen Dr. Bucerius für zwei Wochen. Anlage 3 Umdruck 290 (Vgl. S. 3414 D) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der SPD betreffend Hochwasserschäden (Drucksache 1164) an den Haushaltsausschuß; 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Lenz (Godesberg), Kemper (Trier), Dr. Weber (Koblenz), Dr. Orth, Schlick und Genossen betreffend Hochwasserschäden (Drucksache 1177) an den Haushaltsausschuß; 3. Antrag der Abgeordneten Josten, Massoth, Bettgenhäuser, Lahr, Schlick und Genossen betreffend Neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksache 1170) an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 8. Februar 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Drucksache 1125 (Vgl. S. 3413 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorga nisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938) Berichterstatter: Abgeordneter Varelmann Der Ausschuß für Arbeit hat in seiner 14. Sitzung am 2. Dezember 1954 den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) — Drucksache 938 — beraten. Die Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichten sich in diesem Überein- kommen, den Arbeitnehmern, die durch eine der in dem Katalog aufgeführten Berufskrankheiten erwerbsunfähig geworden sind, bzw. ihren Hinterbliebenen eine Entschädigung zu sichern, wie sie bei Betriebsunfällen gewährt wird. In der Bundesrepublik ist nach § 545 der Reichsversicherungsordnung und nach den auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Berufskrankheiten-Verordnungen den Anforderungen des Übereinkommens Nr. 42 Genüge getan. Das hier gültige Verzeichnis der Berufskrankheiten in der Fassung der Fünften Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten vom 26. Juli 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 395) umfaßt außer den in dem Katalog zum Abkommen Nr. 42 aufgeführten Berufskrankheiten eine große Zahl weiterer Berufskrankheiten. Die Vorschriften des Übereinkommens werden durch die in der Bundesrepublik geltende Gesetzgebung in vollem Umfang erfüllt. Das Übereinkommen Nr. 42 behandelt dieselben Fragen wie das bereits früher vom Deutschen Reich ratifizierte Abkommen Nr. 18. Lediglich der Katalog der Berufskrankheiten hat eine Erweiterung erfahren. Eine weitere Änderung könnte nur durch ein neues Übereinkommen und somit nur mit Zustimmung des Parlaments vorgenommen werden. Der Ausschuß für Arbeit hat einstimmig beschlossen, dem Bundestag die Annahme des Übereinkommens Nr. 42 zu empfehlen. Bonn, den 11. Januar 1955 Varelmann Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 1144 (Vgl. S. 3414 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 950) Berichterstatter: Abgeordneter Schulze-Pellengahr Der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über die gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten wurde in der 63. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 17. Dezember 1954 zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14. Januar 1955 eingehend beraten und einstimmig beschlossen, ihn unverändert in der Fassung der Drucksache 950 anzunehmen. Im allgemeinen darf auf die schriftliche Begründung zum Gesetzentwurf — Drucksache 950 — Bezug genommen werden. Die am 28. Mai 1954 in Brüssel unterzeichnete Vereinbarung erleichtert die An- und Abmusterung von Seeleuten in Häfen, in denen keine Konsulate als Seemannsämter im Ausland ansässig sind. Die Vereinbarung trägt damit im Interesse beider vertragschließenden Staaten dazu bei, die Abfertigung der Schiffe und die An- und Abmusterung von Seeleuten zu beschleunigen und sicherzustellen, daß auch an kleinen Hafenplätzen die Musterrolle des Schiffes mit der tatsächlichen Zusammensetzung der Besatzung in Übereinstimmung gebracht werden kann. Zugleich wird den Seeleuten durch Eintragung der Abmusterung in das Seefahrtbuch der Nachweis erleichtert, der Besatzung eines Schiffes angehört zu haben, das in einem Hafen des anderen Staates liegt. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für die Anerkennung des Seefahrtbuchs als Paßersatz bei Reisen vom und zum Schiff über die Landgrenzen oder auf dem Luftweg. Da die Seemannsordnung vom 2. Juni 1902 weder Amtshandlungen ausländischer Behörden bei der An- und Abmusterung auf Schiffen unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland kennt noch Behörden in der Bundesrepublik Deutschland die Befugnis gibt, für Besatzungen von Schiffen unter fremder Flagge tätig zu sein, kann die Vereinbarung nicht als Verwaltungsabkommen angesehen werden. Es bedarf daher eines Gesetzes, um die Zustimmung herbeizuführen und die Vereinbarung zu deutschem Recht zu erheben. Bonn, den 14. Januar 1955 Schulze-Pellengahr Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Meine Damen und Herren! Die deutsche Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren durch die merkwürdigsten Engpässe hindurchzwängen müssen, und jedesmal, wenn ein Engpaß auf dem einen oder anderen Gebiet auftrat, wirkte sich das selbstverständlich auf den Arbeitsmarkt in erster Linie aus. Ich glaube, daß die Problematik der eventuellen Beschäftigung ausländischer, nichtdeutscher Arbeitskräfte in Deutschland nur richtig beurteilt werden kann, wenn man die politischen Möglichkeiten und Wechselfälle ins Auge faßt, die in der Zukunft eintreten können. Wer weiß denn, ob beispielsweise die Wiedervereinigung ganz Deutschlands nicht viel näher ist, als wir es vielleicht im Augenblick glauben? Denkt man einmal daran, welche Probleme für den Arbeitsmarkt indiesem Augenblick auftreten, ange-


    (Becker [Hamburg])

    sichts dieser Möglichkeiten, die da sind und die an die Arbeitsverwaltung und an die Bundesanstalt dann die größten Aufgaben stellen werden, so ist es meiner Ansicht nach nicht tadelnswert, sondern begrüßenswert, daß beispielsweise der Herr Bundeswirtschaftsminister und der Herr Bundesarbeitsminister vorsorglich Gespräche darüber führen, wie .dann eventuell auftretende Engpässe auf dem Arbeitsmarkt möglichst schonend beseitigt werden können. Man soll doch nicht von vornherein immer unsoziale oder arbeitnehmerfeindliche Absichten hinter solchen Gesprächen vermuten, die notwendig sind, damit man allen Eventualitäten ins Auge sehen kann.
    Mit großem Bedauern muß ich feststellen, daß auch während der heutigen Debatte wieder Vermutungen aufgeklungen sind, es sollten irgendwie :die Berliner Interessen gegen die Bonner Interessen ausgespielt werden. Ich glaube, es ist notwendig, daß gerade bei dieser Diskussion wieder einmal darauf hingewiesen und ganz klar und deutlich ausgesprochen wird — die deutsche Öffentlichkeit weiß es, es muß ihr aber immer wieder gesagt werden —: Wo wäre die Bundesrepublik und wo wäre Bonn ohne dein Freiheitswillen Berlins? Aber auf der anderen Seite: Wo wäre Berlin ohne die Existenz und die Unterstützung Bonns? Ich halte es für unerträglich, daß gerade auf diesem diffizilen Gebiet der Lenkung von Mitteln nach Berlin und der Lösung der Probleme, die durch die aus politischen Gründen bedingte erhöhte Arbeitslosigkeit in Berlin auftreten, eine Gegensätzlichkeit besonders betont wird. Sowohl den Arbeitslosen in Berlin als auch den Arbeitnehmern in der Bundesrepublik ist nicht damit gedient, daß ihre Interessen gegeneinander ausgespielt werden, sondern es
    ist ihnen damit gedient, daß der Arbeitsmarkt weiterhin so pfleglich behandelt wird, wie es durch die Bundesregierung in den vergangenen Jahren geschehen ist.
    Wenn es — das soll mein Schlußwort zu dieser Debatte sein — unter Punkt 4 der Großen Anfrage der SPD heißt:
    Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um angesichts der in einzelnen Teilen der Bundesrepublik noch bestehenden erheblichen Arbeitslosigkeit dafür zu sorgen, daß die noch arbeitsfähigen Arbeitslosen Beschäftigung finden?,
    so darf ich darauf hinweisen, daß diese Frage aus dem Munde der SPD etwas eigenartig klingt, wenn man daran denkt, daß vor noch gar nicht allzu langer Zeit Flugblätter in der Bundesrepublik verbreitet wurden mit der Überschrift „Massenarbeitslosigkeit droht". Man wollte mit diesen Flugblättern die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung angreifen und hat immer in schwärzesten Farben gemalt. Ich glaube, es gibt keinen besseren Beweis für die richtige Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung als die Zahlen, die von dem Herrn Bundesarbeitsminister heute hier angeführt worden sind.

    (Beifall bei der DP und in der Mitte.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache.
Ichrufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens-
und Rentenversicherungen (Drucksache 1142).
Auf Begründung und Aussprache wird verziehtet. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht — federführend — sowie zur Mitberatung an den Ausschuß für Geld und Kredit und den Ausschuß für Heimatvertriebene zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (Drucksachen 975, zu 975).
Zur Begründung hat das Wort der Abgeordnete Dr. Arndt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem von meiner Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf liegt Ihnen in der Drucksache 975 eine gedruckte Begründung vor. In dieser Begründung wird der Gesetzentwurf in rechtlicher Hinsicht erläutert.
    Erlauben Sie mir gleichwohl bitte noch einige Worte zur politischen Begründung dieses Gesetzentwurfes. Man kann die Frage aufwerfen, ob es angebracht ist, an einem so grundsätzlichen Gesetz, wie es die Strafprozeßordnung ist und wie es das Gerichtsverfassungsgesetz ist, herumzudoktern und Einzelheiten zu ändern. Wir sind jedoch zu der Überzeugung gekommen, daß hier Änderungen und Verbesserungen der Rechtslage im Gesetz unabweisbar und dringlich sind, und zwar deshalb, weil die gegenwärtige Handhabung der Strafverfahrensvorschriften in Widerspruch gerät zu einer fundamentalen Bestimmung des Bonner Grundgesetzes. In Art. 5 des Grundgesetzes ist ein doppeltes Grundrecht verbrieft. Jedermann soll das Recht haben, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Ich bemerke, daß dabei ausdrücklich auch das Bild hervorgehoben ist als ein unserer Zeit besonders angemessenes Äußerungs- und Nachrichtenmittel. Zum anderen, und das wird oft verkannt, soll jeder sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten können. Also jedermann soll das Grundrecht haben, zur Presse kommen zu können, das Grundrecht, daß ihm die Presse nicht durch eine Zensur oder obrigkeitliche Maßnahmen vorenthalten wird.
    Gewiß erleiden diese beiden Grundrechte Einschränkungen. Sie sind begrenzt dadurch, daß die allgemeinen Gesetze eine Schranke für die Meinungsäußerung bilden und insbesondere gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Jugend und 'des Rechts der persönlichen Ehre erlassen werden können. Wir stehen hier also insoweit vor einem echten Konflikt, da es gilt, mehrere miteinander nicht immer ohne weiteres vereinbare Rechtsgüter zu schützen. Es ist heute nicht der Augenblick, sich darüber zu unterhalten, ob das Recht der persönlichen Ehre in der Bundesrepublik Deutschband von dem Gesetz und den Gerichten hinreichend gewährleistet wird. Ich glaube es nicht. Aber darum handelt es sich nicht.
    Es geht bei diesem Gesetzentwurf darum, ob in die Freiheit der Meinungsäußerung, in die Pressefreiheit eingegriffen werden darf mit einem ganz besonderen Mittel, von dem man zuweilen einen


    (Dr. Arndt)

    recht übermäßigen und auch recht überflüssigen Gebrauch macht, nämlich mit dem Mittel der Beschlagnahme. Das ist ja nicht das einzige Mittel, um die Ehre zu schützen oder die allgemeinen Gesetze zu wahren; sondern eine Beschlagnahme hat einen sehr beschränkten Sinn. Sie kann einmal dazu dienen, ein Beweismittel sicherzustellen. Dazu wird in der Regel ein einziges Exemplar einer Druckschrift genügen. Oder sie kann auch dem Ziel dienen, eine spätere Einziehung der Druckschrift sicherzustellen, damit die Einziehungsmaßnahme nicht zu spät kommt.
    Aber gegenwärtig ist es so geregelt, daß diese Beschlagnahme zur Sicherung einer häufig erst nach Jahren rechtskräftig ausgesprochenen Einziehung schon auf einen bloßen Verdacht hin angeordnet werden kann und sich durch die Art, wie man diese Bestimmungen handhabt, als eine Verdachtsstrafe auswirkt, eine Verdachtsstrafe, die in gar keinem Verhältnis zu den Fragen steht, um die es sich im Einzelfalle handelt.
    Dadurch werden zwei rechtsstaatliche Grundsätze verletzt, einmal der Grundsatz, daß einstweilige Maßnahmen die endgültige Regelung nicht vorwegnehmen dürfen, und zum anderen der Grundsatz, daß das Mittel für den Rechtsschutz nicht mit der Aufgabe des Rechtsschutzes in Widerspruch stehen darf. Die Verletzung dieses Grundsatzes führt dazu, daß zwischen Mittel und Ziel kein angemessenes Verhältnis mehr besteht.
    Aber gerade dem begegnen wir in der Praxis. Nach der Einbringung dieses Gesetzentwurfs hat es sich ereignet, daß sich in einer Wochenschrift, die 20 Druckseiten umfaßt, an einer einzigen Stelle, die dort angeblich unlesbar gemacht worden ist, ein unglücklicher Ausdruck befindet. In Wahrheit ist nichts anderes geschehen, als daß der Drucker vergessen hat, eine bestimmte Wendung in Anführungszeichen zu setzen und dadurch kenntlich zu machen, daß sie nur ironisch oder bildhaft gemeint war. Es handelt sich um die unglückliche Wiedergabe einer Äußerung, die in einer Stadtverordnetenversammlung gefallen ist. Dieser Streit zwischen dem Autor dieses Artikels und dem betroffenen Beamten ist ohne weiteres außergerichtlich erledigt worden, aber er hat dazu geführt, daß diese unter dem Datum vom 8. Januar dieses Jahres erscheinende Zeitschrift, die wie üblich schon einige Tage vorher herauskam, am 5. Januar beschlagnahmt wurde. Also wegen dieses einen winzigen Streitpunktes, der gar nicht von irgendwelcher öffentlichen Bedeutung war, hat man das betreffende Exemplar dieser Zeitschrift vernichtet. Das bedeutet: 500 000 Exemplare dieser Druckschrift sind wertlos geworden. In diesen 500 000 Exemplaren waren Anzeigen mit einem Anzeigen-auftragswert von 72 000 DM enthalten. Sie sehen an diesem einen Fall — und ich werde in der Ausschußberatung noch weitere vorlegen — das krasse Mißverhältnis zwischen dem Anlaß zu einer solchen Verdachtsstrafe und ihrem wirtschaftlichen Ergebnis. Durch den Mißbrauch der Beschlagnahme vernichtet man wirtschaftliche Werte! Man nimmt keine Rücksicht darauf, daß das Grundgesetz die Pressefreiheit und für den Bürger auch das Grundrecht gewährleistet, ungehindert zu den Presseerzeugnissen Zugang zu bekommen. Auch die Art, wie man dabei verfährt, ist einfach nicht erträglich. Diese unter dem 8. Januar erschienene Wochenschrift ist am 5. Januar von einem Gericht beschlagnahmt worden, das seinen Sitz nicht am Ort
    des Verlages hat; und erst am 26. Januar ist dem
    Verlag die Beschlußausfertigung zugestellt worden.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ja, meine Damen und Herren, wenn man so arbeitet, dann ist das einfach noch die Zeit der Postkutsche, aber es ist nicht mehr die Zeit unserer modernen Presse!
    In einem anderen Falle ist eine bekannte große Illustrierte beschlagnahmt worden, deren Auflagewert in die Hunderttausende von Deutschen Mark geht; in einer anderen Wochenschrift, die ich im Ausschuß vorlegen werde, ist dann geschildert welche Schwierigkeiten der Verlag, der überhaupt nur vom Buchhandel her erfuhr, daß eine Beschlagnahme ausgesprochen sei, dann hatte, um sich mit dem Richter in Verbindung zu setzen. Ich weiß nicht, ob es wahr ist, was in einer Zeitschrift darüber geschrieben steht, aber es ist nicht dementiert worden, — obgleich man auf Dementis auch nicht vertrauen kann; denn der Bundesgerichtshof hat ja kürzlich gesagt, daß Behörden nicht verpflichtet sind, Journalisten wahrheitsgemäße Auskünfte zu geben, eine Einstellung, mit der wir uns bei dieser Gelegenheit auch befassen sollten. Aber es ist dann --- wenn man annehmen darf, daß das richtig ist — zunächst einmal im Gericht gesagt worden, der Richter sei jetzt nicht anwesend, und dann wurde gesagt, der Richter schläft und darf nicht gestört werden, und ähnliches mehr. So kann man mit der Presse nicht umgehen, und so kann der Art. 5 des Grundgesetzes, der die Pressefreiheit gewährleistet, auch nicht durchgeführt werden! Darum, glauben wir, ist es erforderlich, gesetzgeberische Maßnahmen auf diesem Gebiet zu treffen, die die Beschlagnahme auf das Maß zurückführen, in dem sie dienen soll, nämlich nur dort eine vorläufige Anordnung zu sein, wo es zwingend geboten ist.
    Dann fällt bei dieser Handhabung auch eins auf: Bei den Fällen, in denen die Handhabung kritisch geworden ist, handelt es sich grundsätzlich — ich glaube, ziemlich ausnahmslos, abgesehen von einigen Fragen, wo jemand an Bildern sittlich Anstoß genommen hat, die der Öffentlichkeit längst bekannt waren — um angeblich ungehörige Außerungen gegenüber einem Mitgliede der Bürokratie. Es waren dann gewöhnlich die Polizeivizepräsidenten oder die Mitglieder von städtischen Magistraten und ähnlichen Organisationen, die daran Anstoß nehmen und mit Hilfe der Beschlagnahme ihre angeblichen Rechte verfolgen, und zwar mit dem Mißverhältnis, daß die Beschlagnahme mit dem modernsten Rüstzeug durchgeführt wird. Da werden mit Hilfe von Funk und Funkstreifenwagen die Polizeien im ganzen Bundesgebiet in Bewegung gesetzt. Da sucht sie nicht nur alle Zeitungskioske ab; wir haben Fälle, wo die Polizei in die Wohnungen eingedrungen ist, um zu sehen, ob da nicht noch Exemplare dieser Zeitschrift vorhanden sind, durch die sich ein Polizeivizepräsident oder ein Magistratsmitglied angeblich gekränkt fühlt. Aber der Verlag, der erfährt erst nach Wochen etwas davon!
    Das sind Zustände, die so nicht weitergehen können, und darum haben wir uns gezwungen gesehen, diese Frage aufzugreifen, um durch die erforderlichen Erneuerungen der Strafprozeßordnung der im Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit besser zu dienen, als es die gegenwärtige Beschlagnahmepraxis zuläßt.

    (Beifall bei der SPD.)