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ID0206604000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 66. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1955 3377 66. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1955. Nachruf für den verstorbenen dänischen Ministerpräsidenten Hedthoft 3379 A Geschäftliche Mitteilungen . . . 3379 B, C, 3415 A Glückwünsche zu Geburtstagen des Bundespräsidenten Professor Dr. Heuss und der Abg. Diedrichsen, Wittmann und Dr. Böhm (Frankfurt) 3379 C Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 3415 A Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 (Anlage 2) 3415 B Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 3379 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 131, 135, 144, 147, 150, 152 (Drucksachen 999, 1190; 1029, 1180; 1133, 1186; 1167, 1209; 1176, 1193; 1181, 1194) . 3379 D Zurückziehung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Ausstellung von Diplomatenpässen (Drucksache 715) sowie der Anträge der Fraktion der DP betr. Krankenhaus-Rahmengesetz (Drucksache 14), Berufszulassung für Masseure und über Ausbildung und Berufszulassung für Krankengymnastinnen (Drucksache 17) und Ausbildung und soziale Sicherung des Krankenpflegepersonals (Drucksache 18) 3380 A Fragestunde, — zurückgestellte Mündliche Anfragen aus der 64. Sitzung (Drucksache 1157): 3. betr. Protokoll über die Erklärung der Außenminister der westlichen Besatzungsmächte über die Anerkennung der Regierung der Bundesrepublik als einzige rechtmäßig konstituierte deutsche Regierung: Ritzel (SPD) 3381 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 D 4. betr. Frage der Vereinbarkeit der Antwort des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über Berliner Deklarationen in der 26. Sitzung mit der Berufung der Bundesregierung auf das Potsdamer Abkommen in der 51. Sitzung: Ritzel (SPD) 3381 D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 D 5. betr. beschlagnahmte Vermögen der Deutschen Hilfsvereine in der Schweiz: Ritzel (SPD) 3380 A, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3380 B, C 6. betr. Einstellung von Flaggendiskriminierungen bei Handelsvertragsverhandlungen mit seefahrenden Staaten: Walter (DP) 3380 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3380 D 20. betr. Verbot der Zeitung „Rheinpfalz" im Saargebiet: Trittelvitz (SPD) 3380 D, 3381 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 A 30. betr. Versand von Freistücken deutscher Tageszeitungen und Wochenzeitschriften über Kurierpost an Auslandsvertretungen: Thieme (SPD) 3381 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 B Große Anfrage der Fraktionen der DP, GB/BHE betr. Deutsche Kriegsverurteilte in fremdem Gewahrsam (Drucksache 979) 3382 A Gräfin Finckenstein (GB/BHE), Anfragende 3382 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3383 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 3385 A Besprechung vertagt 3385 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Tarifvertrag für die bei den Besatzungsmächten beschäftigten deutschen Arbeitnehmer (Drucksache 1021) 3385 A Eschmann (SPD), Anfragender . . 3385 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 3386 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte (Drucksache 1138) 3387 C Odenthal (SPD), Anfragender . . 3387 C Storch, Bundesminister für Arbeit 3390 B, 3393 B Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 3392 A Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . 3394 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 3395 C Neumann (SPD) . . . . . . . . 3396 A Becker (Hamburg) (DP) 3396 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen (Drucksache 1142) 3397 B Überweisung an den Rechtsausschuß, an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Heimatvertriebene 3397 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (Drucksachen 975, zu 975) . . . 3397 C Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 3397 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 3399 A Dr. Welskop (CDU/CSU) 3401 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 3402 B Dr. Gille (GB/BHE) 3403 C Becker (Hamburg) (DP) 3404 B Dr. Bucher (FDP) 3405 A Überweisung an den Rechtsausschuß, an den Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film und an den Ausschuß zum Schutz der Verfassung 3405 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung deutsch-österreichischer Staatsangehörigkeitsfragen (Drucksache 1184) 3405 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, an den Auswärtigen Ausschuß, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Heimatvertriebene 3405 C Beratung des Antrags der Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner u. Gen. betr. Bundeswasserrecht (Druck- sache 561) 3405 C Ruhnke (SPD), Antragsteller . . 3405 C Kraft, Bundesminister für besondere Aufgaben 3407 D, 3413 A Geiger (München) (CDU/CSU) . . . 3408 A Wittrock (SPD) 3409 B Elsner (GB/BHE) 3411 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 3412 C Beschlußfassung 3412 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1125) Varelmann (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3416 Beschlußfassung 3413 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 950); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 1144) 3414 A Schulze-Pellengahr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3417 Beschlußfassung 3414 A Beratung des Entwurfs einer Achtundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1182) 3414 B Überweisung an den Ausschuß für Außen- handelsfragen 3414 B Beratung des Entwurfs einer Neunundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1183) 3414 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 3414 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1951 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs (Drucksache 1140) . . . . 3414 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken der ehem. Munitionsanstalt Mölln, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein (Drucksache 1160) 3414 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Karlsruhe, Oberfeldstr. Nr. 1-3, an die Stadt Karlsruhe im Wege eines Tausches gegen städtisches, z. Z. beschlagnahmtes Gelände bei den Kniefinger Kasernen (Drucksache 1171) . . . . 3414 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf der restlichen Teilfläche des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm, Söflingerstr. 96, an die Firma Telefunken, Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH in Berlin SW 61, Mehringdamm Nr. 32/34 (Drucksachen 1127, 813) . . . 3414 D Beschlußfassung 3414 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 290) 3414 D Beschlußfassung 3414 D Nächste Sitzung 3415 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 3415 A Anlage 2: Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 3415 B Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 290) 3415 C Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Drucksache 1125) . . . 3416 Anlage 5: Schriftlicher Bericht des. Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 1144) 3417 Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Der Präsident hat Urlaub erteilt für 2 Tage den Abgeordneten Feldmann Reitzner Becker (Pirmasens) Frau Dr. Probst Günther Frau Finselberger Frau Welter (Aachen) Dr. Jentzsch Schüttler Raestrup Kalbitzer Dr. Atzenroth Dr. Kreyssig Wagner (Ludwigshafen) Dr. Leiske. Dr. Maier (Stuttgart). Der Präsident hat Urlaub erteilt für einen Tag den Abgeordneten D. Dr. Gerstenmaier Hansen (Köln) Brockmann (Rinkerode) Jahn (Frankfurt) Richter Frau Kipp-Kaule Stücklen Frau Schanzenbach Dr. Pohle (Düsseldorf) Pöhler Wehking Lenze (Attendorn). Wirths Es suchen für längere Zeit um Urlaub nach die Abgeordneten Dr. Wahl für drei Monate Peters für zehn Wochen Kühlthau für acht Wochen Bazille für sieben Wochen Gockeln für vier Wochen Frau Dr. Ilk für drei Wochen Frau Vietje für zwei Wochen Höhne für zwei Wochen Kühn (Bonn) für zwei Wochen Dr. Hesberg für zwei Wochen. Anlage 2 Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 Der Bundestag hat Urlaub erteilt den Abgeordneten Frau Kettig für sieben Wochen Schuler für sechs Wochen Dr.-Ing. E. h. Schuberth für sechs Wochen Frau Welter (Aachen) für vier Wochen Rademacher für vier Wochen Dr. Leverkuehn für vier Wochen Held für vier Wochen Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein für vier Wochen Onnen für vier Wochen Frau Friese-Korn für zwei Wochen Dr. Bucerius für zwei Wochen. Anlage 3 Umdruck 290 (Vgl. S. 3414 D) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der SPD betreffend Hochwasserschäden (Drucksache 1164) an den Haushaltsausschuß; 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Lenz (Godesberg), Kemper (Trier), Dr. Weber (Koblenz), Dr. Orth, Schlick und Genossen betreffend Hochwasserschäden (Drucksache 1177) an den Haushaltsausschuß; 3. Antrag der Abgeordneten Josten, Massoth, Bettgenhäuser, Lahr, Schlick und Genossen betreffend Neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksache 1170) an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 8. Februar 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Drucksache 1125 (Vgl. S. 3413 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorga nisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938) Berichterstatter: Abgeordneter Varelmann Der Ausschuß für Arbeit hat in seiner 14. Sitzung am 2. Dezember 1954 den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) — Drucksache 938 — beraten. Die Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichten sich in diesem Überein- kommen, den Arbeitnehmern, die durch eine der in dem Katalog aufgeführten Berufskrankheiten erwerbsunfähig geworden sind, bzw. ihren Hinterbliebenen eine Entschädigung zu sichern, wie sie bei Betriebsunfällen gewährt wird. In der Bundesrepublik ist nach § 545 der Reichsversicherungsordnung und nach den auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Berufskrankheiten-Verordnungen den Anforderungen des Übereinkommens Nr. 42 Genüge getan. Das hier gültige Verzeichnis der Berufskrankheiten in der Fassung der Fünften Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten vom 26. Juli 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 395) umfaßt außer den in dem Katalog zum Abkommen Nr. 42 aufgeführten Berufskrankheiten eine große Zahl weiterer Berufskrankheiten. Die Vorschriften des Übereinkommens werden durch die in der Bundesrepublik geltende Gesetzgebung in vollem Umfang erfüllt. Das Übereinkommen Nr. 42 behandelt dieselben Fragen wie das bereits früher vom Deutschen Reich ratifizierte Abkommen Nr. 18. Lediglich der Katalog der Berufskrankheiten hat eine Erweiterung erfahren. Eine weitere Änderung könnte nur durch ein neues Übereinkommen und somit nur mit Zustimmung des Parlaments vorgenommen werden. Der Ausschuß für Arbeit hat einstimmig beschlossen, dem Bundestag die Annahme des Übereinkommens Nr. 42 zu empfehlen. Bonn, den 11. Januar 1955 Varelmann Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 1144 (Vgl. S. 3414 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 950) Berichterstatter: Abgeordneter Schulze-Pellengahr Der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über die gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten wurde in der 63. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 17. Dezember 1954 zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14. Januar 1955 eingehend beraten und einstimmig beschlossen, ihn unverändert in der Fassung der Drucksache 950 anzunehmen. Im allgemeinen darf auf die schriftliche Begründung zum Gesetzentwurf — Drucksache 950 — Bezug genommen werden. Die am 28. Mai 1954 in Brüssel unterzeichnete Vereinbarung erleichtert die An- und Abmusterung von Seeleuten in Häfen, in denen keine Konsulate als Seemannsämter im Ausland ansässig sind. Die Vereinbarung trägt damit im Interesse beider vertragschließenden Staaten dazu bei, die Abfertigung der Schiffe und die An- und Abmusterung von Seeleuten zu beschleunigen und sicherzustellen, daß auch an kleinen Hafenplätzen die Musterrolle des Schiffes mit der tatsächlichen Zusammensetzung der Besatzung in Übereinstimmung gebracht werden kann. Zugleich wird den Seeleuten durch Eintragung der Abmusterung in das Seefahrtbuch der Nachweis erleichtert, der Besatzung eines Schiffes angehört zu haben, das in einem Hafen des anderen Staates liegt. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für die Anerkennung des Seefahrtbuchs als Paßersatz bei Reisen vom und zum Schiff über die Landgrenzen oder auf dem Luftweg. Da die Seemannsordnung vom 2. Juni 1902 weder Amtshandlungen ausländischer Behörden bei der An- und Abmusterung auf Schiffen unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland kennt noch Behörden in der Bundesrepublik Deutschland die Befugnis gibt, für Besatzungen von Schiffen unter fremder Flagge tätig zu sein, kann die Vereinbarung nicht als Verwaltungsabkommen angesehen werden. Es bedarf daher eines Gesetzes, um die Zustimmung herbeizuführen und die Vereinbarung zu deutschem Recht zu erheben. Bonn, den 14. Januar 1955 Schulze-Pellengahr Berichterstatter
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ist das Haus einverstanden? Ich nehme an, daß dieser Antrag nicht so zu verstehen ist, daß ein besonderer Tagesordnungspunkt angesetzt werden soll.

    (Zuruf rechts: Nein!)

    Das Problem wird im Rahmen der anderen Probleme bei der Vertragsdebatte besprochen. Dann ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
    Ich rufe auf den Punkt 2:
    Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Tarifvertrag für die bei den Besatzungsmächten beschäftigten deutschen Arbeitnehmer (Drucksache 1021).
    Das Wort hat der Abgeordnete Eschmann zur Begründung der Großen Anfrage.
    Eschmann (SPD), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage meiner Fraktion datiert bereits vom 1. Dezember 1954. Am 19. Februar 1954 teilte die Bundesregierung mit, daß grundsätzliche Hindernisse gegen den Abschluß eines Tarifvertrages für die bei den Dienststellen, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen der alliierten Behörden und der alliierten Streitkräfte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer — wie der Vertrag nunmehr heißt — nicht mehr bestünden. Die Unterzeichnung durch die Tarifvertragsparteien sowie die Genehmigung des Vertragswerkes durch die Alliierte Hohe Kommission — so hieß es damals — würden in kürzester Frist möglich sein.
    Der Herr Bundesminister der Finanzen hat nun mit Datum vom 31. Januar 1955 den Herren Finanzministern und Herren Finanzsenatoren der Länder und einigen anderen beteiligten Stellen mitgeteilt, daß am 28. Januar 1955 in Bonn der Tarifvertrag unterzeichnet wurde und daß die Alliierte Hohe Kommission am gleichen Tage ihre Zustimmung erteilt habe. Damit liegt jetzt fest, daß der Tarifvertrag am 1. Februar 1955 in Kraft getreten ist und daß von diesem Tage an für die bei den alliierten Dienststellen in den drei Besatzungszonen beschäftigten Arbeitnehmer das deutsche Arbeitsrecht anzuwenden ist.
    Damit aber nun der Vertrag und seine Nebenvereinbarungen einheitlich angewandt werden können, müssen noch die notwendigen Ausführungsvorschriften erlassen und Übergangsregelungen getroffen werden. Nach einem Schreiben des Herrn Bundesfinanzministers sollen diese Vorschriften ebenfalls so bald wie möglich bekanntgegeben werden. Meine Fraktion hegt hierbei die stille Hoffnung, daß diese Bekanntgabe doch etwas beschleunigter vor sich gehen möge als das Zustandekommen des Vertragswerkes selbst.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Wenn man schon die Zeit von Mitte November 1954 oder, besser gesagt, vom 1. Dezember 1954 — das ist der Zeitpunkt der Einbringung unserer Großen Anfrage — bis 1. Februar 1955, dem Termin des Inkrafttretens des Vertrags, gewiß nicht als kürzeste Frist bezeichnen kann, so ganz sicher nicht die Zeit vom 19. Februar 1954, als diese genannte „kürzeste Frist" angekündigt wurde, bis zum Februar 1955, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens. Anscheinend hat es doch erst des Anstoßes durch die Große Anfrage meiner Fraktion bedurft,

    (Zuruf von der Mitte: Glauben Sie ja nicht!)

    um den Abschluß des Vertrages im Interesse der Betroffenen endlich herbeizuführen.
    Der erste Punkt unserer Großen Anfrage hat damit im großen und ganzen seine Erledigung gefunden.
    Ich komme nun zu den Punkten 2 bis 5 unserer Großen Anfrage. Da möchte ich zunächst auf § 1 Abs. 3, der den Geltungsbereich des Vertrags betrifft, hinweisen. Hier heißt es: „Die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer der deutschen Dienstgruppen (Arbeitseinheiten) und ihre Entlohnung werden in einem Sonderabkommen geregelt." Das bedeutet also praktisch, daß die Dienstgruppen nicht in das Vertragswerk einbezogen sind.
    In Punkt 2 unserer Anfrage hat meine Fraktion zum Ausdruck gebracht, sie möchte gern wissen, wie weit die Verhandlungen über die Einbeziehung der deutschen Dienstgruppen in diesen Tarifvertrag gediehen sind. So wie es jetzt vorgesehen ist, interessiert meine Fraktion, wie weit die Vorbereitungen zu Verhandlungen über das zu treffende Sonderabkommen, das ja die Dienstgruppen betrifft, gediehen sind. Man hört und spricht davon, daß noch in diesem Monat Tagungen der Tarifpartner, also der Bundesregierung und der Gewerkschaften, unter Hinzuziehung der Dienstgruppenvertretungen — gewissermaßen als Sachverständige — stattfinden sollen. Dabei scheint es mir von Bedeutung zu sein, daran zu denken, daß die Dienstgruppen ihren zivilen Charakter haben und auch behalten sollten und daß diese Merkmale auch Inhalt des Sonderabkommens werden. Es müßte gewährleistet sein, daß sie genau so wie alle übrigen Zivilbeschäftigten der Besatzungsbehörden behandelt werden mit allen Rechten in bezug auf ihre Arbeitsbedingungen, sozialen Vergünstigungen und was es sonst noch an Rechten gibt. Ebenso wäre es gut, wenn man den Interessenvertretungen der Dienstgruppen, den Gewerkschaften und wer sonst noch dazugehört, anstatt ihnen, wie es seitens gewisser Vorgesetzter in den Dienstgruppen und wie es leider auch von einigen Besatzungsdienststellen geschieht, Hemmnisse in den Weg zu legen, ihr Betätigungsfeld voll und ganz freigäbe.
    Nach Punkt 3 unserer Anfrage würde es meine Fraktion interessieren, wieweit und in welchen Punkten das zu treffende Sonderabkommen von dem jetzt geltenden allgemeinen Tarifvertrag abweichen wird und ob, wie in den Punkten 4 und 5 unserer Anfrage gefragt ist, vorgesehen ist, die Frage des Weihnachtsgeldes für die Angehörigen der Dienstgruppen für die Zukunft nach den Regeln des öffentlichen Dienstes zu ordnen, und wieweit daran gedacht ist, die Angehörigen der Dienstgruppen in den Genuß der im Kindergeldgesetz vorgesehenen Kinderbeihilfe zu bringen.
    Das gleiche wäre über die Berücksichtigung der Dienstgruppen bei Gewährung der sogenannten Treuegelder, von denen sie zunächst ausgeschlossen sind, zu sagen. Die Dienstgruppen erheben nach meiner Auffassung mit Recht An-


    (Eschmann)

    spruch auf Zahlung dieses Geldes. Im übrigen ist von den Mitgliedern meiner Fraktion im Sozialpolitischen Ausschuß die Forderung nach Lösung der eben von mir angeführten Probleme ja auch schon des öfteren bei den entsprechenden Beratungen erhoben worden.
    Meine Fraktion hat den Wunsch und die dringende Bitte an das Bundesfinanzministerium, im Interesse der Angehörigen der Dienstgruppen diese Regelungen, die wohl unbedingt und dringend notwendig sind, so schnell als möglich herbeizuführen.
    Abschließend möchte ich sagen, daß es mir von Bedeutung zu sein scheint, ob sich die Bundesregierung schon einmal Gedanken darüber gemacht hat, wie es um Personen bestellt ist, die von den Besatzungsbehörden zur Entlassung kommen. Ich meine das im besonderen in bezug auf die Möglichkeit, wieder eine Arbeit in der deutschen privaten Wirtschaft oder an anderen Arbeitsplätzen zu finden. Für viele dieser Entlassenen ist es ein großes Hemmnis, bei der Besatzungsmacht beschäftigt gewesen zu sein. Sie finden nur schwerlich eine erneute Anstellung oder Beschäftigung. Es interessiert uns, ob diese Frage im Tarifvertrag oder in dem Sonderabkommen für die Dienstgruppen, vielleicht durch besonderen Kündigungsschutz oder sonst irgendwie, die entsprechende Beachtung gefunden hat oder finden wird. Meine Damen und Herren, leider lehnen oft jene Personenkreise die Einstellung dieser Entlassenen ab, die immer sehr freundlich den Integrationsbestrebungen oder jetzt auch den zur Behandlung stehenden Verträgen das Wort reden und sich zustimmend dazu äußern. Diese Verhaltensweisen stehen doch wohl in einem seltsamen Gegensatz
    zueinander. An einer Beantwortung auch dieser Fragen ist meiner Fraktion sehr gelegen.
    Noch eine Frage zum Schluß., Meine Fraktion würde auch gerne einmal die Meinung der Bundesregierung darüber hören, wie die Planungen sind, wenn es einmal zur Auflösung der Dienstgruppen käme. Nach dem Truppenvertrag zum Beispiel wäre das zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Fall. Wenn sich auch, wie man hört, rund 20 000 Angehörige der Dienstgruppen inzwischen bei der Dienststelle Blank für die eventuelle Übernahme gemeldet haben sollen, so bleiben doch noch rund 40 000 übrig, für die es gälte, sie anderweitig unterzubringen. Frühzeitige Planungen und vielleicht auch Maßnahmen wären für die rund 360 000 Beschäftigten notwendig — das ist wohl kaum zu bestreiten — und sind sicherlich angebracht.
    Für eine möglichst konkrete Beantwortung unserer Fragen wären wir dankbar.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage hat Herr Staatssekretär Hartmann.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es trifft zu, daß der Bundesminister der Finanzen auf Grund der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD am 19. Februar 1954 dem Hohen Hause mitgeteilt hatte, daß grundsätzliche Hindernisse gegen den Abschluß des Tarifvertrages nicht mehr bestünden. Diese Mitteilung konnte damals von uns gemacht werden, da die Tarifvertragsparteien den Vertragsentwurf bereits am 31. August 1953 den Alliierten mit der Bitte um Überprüfung übersandt hatten

    (Abg. Albers: Hört! Hört!)

    und da die alliierte Seite die kurzfristige Beantwortung dieser Vorschläge zugesagt hatte. Entgegen unseren Erwartungen hat die Alliierte Hohe Kommission in ihrer schriftlichen Stellungnahme vom 24. Februar 1954, also fünf Tage nach der Beantwortung der Anfrage, zahlreiche Änderungen vorgeschlagen. Auf Grund weiterer Verhandlungen der Tarifvertragsparteien untereinander und gemeinsam mit den Alliierten konnte erst Ende 1954 eine grundsätzliche Einigung über den Tarifvertragsentwurf und seine Nebenabreden erzielt werden. Das ist die Vorgeschichte.
    Infolgedessen konnte der Tarifvertrag erst am 28. Januar, wie der Herr Fragesteller erwähnt hat, im Bundesfinanzministerium unterzeichnet werden. Die Alliierte Hohe Kommission hat durch ihren geschäftsführenden Vorsitzenden, den Herrn britischen Hohen Kommissar, im unmittelbaren Anschluß an die Unterzeichnung der Vertragsausfertigungen das Zustimmungsschreiben und ein Ergänzungsschreiben überreicht und dadurch sichergestellt, daß der Tarifvertrag einschließlich seiner Nebenabreden am 1. Februar 1955 in Kraft treten konnte.
    Der Tarifvertrag und seine Zusatzdokumente — das darf ich vielleicht einmal sagen, da wir von manchen Seiten danach gefragt werden — sind in Nr. 3 des Ministerialblattes des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Januar 1955, also drei Tage nach der Unterzeichnung der Verträge, veröffentlicht worden.
    Das Bundesministerium der Finanzen hat den Ausschuß für Besatzungsfolgen, des Hohen Hauses in dessen Sitzung vom 10. Februar 1955 über den Inhalt und die Bedeutung des Tarifvertrags unterrichtet. Der Ausschuß hat sich vorbehalten, nach näherem Studium des Vertrages in einer seiner nächsten Sitzungen in eine Aussprache einzutreten.
    Die erste Durchführungsbekanntmachung, nach der Sie, Herr Abgeordneter, fragten, ist gestern an die Länder herausgegangen, drei weitere Bekanntmachungen werden in den nächsten Tagen an die Länder herausgehen. Die Länder führen ja die Verwaltung dieser Dinge im einzelnen durch. — Das wäre das, was ich zu Ihrer ersten Frage zu sagen hätte.
    Nun die Frage 2 nach den Dienstgruppen. In § 1 Ziffer 3 des Tarifvertrages ist vorgesehen, daß die Arbeitsbedingungen der Angehörigen der deutschen Dienstgruppen und Arbeitseinheiten sowie daß ihre Entlohnung in einem Sonderabkommen geregelt werden. Es besteht Einigkeit mit den Gewerkschaften und mit ,den Vertretern der deutschen Dienstgruppen, daß die Verhandlungen über ein solches Sonderabkommen auf der Grundlage des Tarifvertrags vom 28. Januar 1955 erfolgen und im unmittelbaren Anschluß daran aufgenommen werden sollen. Ich kann mitteilen, daß die Verhandlungen unter Teilnahme der Gewerkschaften und der Vertreter der Dienstgruppen am 23. Februar 1955 beginnen und, was die deutsche Seite betrifft, mit der größten Beschleunigung durchgeführt werden sollen.
    Frage 3:
    In welchen Punkten wird die Regelung für diese Dienstgruppen vom allgemeinen Tarifvertrag abweichen?


    (Staatssekretär Hartmann)

    Die Tarifvertragsparteien haben für die Dienstgruppen die Form eines Sonderabkommens gewählt, um den Besonderheiten des Dienstverhältnisses der Dienstgruppenangehörigen gerecht zu werden. Um aber den Angehörigen der Dienstgruppen schon bis zum Abschluß dieses Sonderabkommens eine Aufbesserung ihrer Bezüge zu sichern, hat die Hohe Kommission auf unseren Antrag eine zwischenzeitliche Lohn- und Gehaltserhöhung für diesen Personenkreis mit Wirkung vom 1. Januar 1955 genehmigt. Die Gehaltserhöhungen betragen für die Dienstgruppenangehörigen in der französischen Zone 6 bis 12 %, in der britischen Zone 3 bis 14 %, in der amerikanischen Zone 5 bis 15 %. Was das Ziel der Verhandlungen betrifft, so ist es unser Wunsch, daß die Angehörigen der Dienstgruppen die gleiche Behandlung erfahren wie die sonstigen Arbeitnehmer der Besatzungsmächte. Ich glaube, das ist das, was man in diesem Augenblick als das allgemeine Ziel der Verhandlungen nennen kann.

    (Vizepräsident Dr. Jaeger übernimmt den Vorsitz.)

    Frage 4: Weihnachtsgeld. Die Weihnachtszuwendung für die Dienstgruppenangehörigen ist im Jahre 1954 der Weihnachtszuwendung der allgemeinen Besatzungsbediensteten angepaßt worden. Die Weihnachtszuwendung betrug 25 DM für jeden Arbeitnehmer. Nachdem jetzt der Tarifvertrag für die allgemeinen Besatzungsbediensteten in Kraft getreten ist, ist nicht beabsichtigt, die im übrigen für den deutschen öffentlichen Dienst geltende Regelung der Weihnachtszuwendung für die Dienstgruppenangehörigen zu übernehmen. Die Dienstgruppenangehörigen sollen vielmehr Weihnachtszuwendungen in der gleichen Höhe bekommen wie die allgemeinen Bediensteten der Besatzungsmächte nach dem Tarifvertrag, d. h. 2 % für Lohnempfänger und 2,74 % für Gehaltsempfänger, immer von den jeweiligen Jahresbruttobezügen; also Gleichstellung mit den allgemeinen Bediensteten der Besatzungsmächte.
    Frage 5: Kindergeld. Die Übernahme der Leistungen aus dem Kindergeldgesetz auf den Kreis der Besatzungsbediensteten ist von den Alliierten in Aussicht gestellt worden. Die Bundesregierung hat sich schriftlich und mündlich dafür eingesetzt, daß die vorgesehenen Kinderbeihilfen allen Besatzungsbediensteten einschließlich der Dienstgruppenangehörigen gewährt werden. Wir haben allerdings noch keine abschließende Antwort der Alliierten hierauf erhalten.
    Herr Abgeordneter, Sie haben dann noch einige weitere Fragen gestellt, die ich jetzt beantworten will. Sie fragten, welche Sicherungen gegen eine etwaige Entlassung der Bediensteten bestünden. Erstens sind im Tarifvertrag sehr lange Kündigungsfristen vorgesehen. Zweitens soll in solchen Fällen in Zusammenarbeit mit dem Herrn Bundesarbeitsminister eine Sonderberatung erfolgen. Wir haben hier ja schon ein besonders wichtiges Beispiel, das die Stadt Oeynhausen betrifft, infolge der Verlegung des britischen Hauptquartiers von Oeynhausen nach Mönchen-Gladbach. Ich darf annehmen, daß Sie und Ihre Fraktionskollegen darüber unterrichtet sind, welche Sozialmaßnahmen wir für Oeynhausen getroffen haben. Wir haben den Eindruck, daß diese umfassenden Maßnahmen auch hier im Begriff sind, eine gute Hilfe zu schaffen.
    Dann zu der Frage, was später ,aus diesen Angestellten werden soll. Es laufen heute bereits Umschulungslehrgänge zur Vorbereitung auf einen zivilen Beruf. Diese Aktion der Umschulungslehrgänge ist von der Bundesanstalt veranlaßt und wird über die Landesarbeitsämter durchgeführt.
    Ich hoffe, damit Ihre Fragen beantwortet zu haben.