Rede:
ID0206603300

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2066

  • date_rangeDatum: 17. Februar 1955

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 66. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1955 3377 66. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1955. Nachruf für den verstorbenen dänischen Ministerpräsidenten Hedthoft 3379 A Geschäftliche Mitteilungen . . . 3379 B, C, 3415 A Glückwünsche zu Geburtstagen des Bundespräsidenten Professor Dr. Heuss und der Abg. Diedrichsen, Wittmann und Dr. Böhm (Frankfurt) 3379 C Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 3415 A Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 (Anlage 2) 3415 B Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 3379 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 131, 135, 144, 147, 150, 152 (Drucksachen 999, 1190; 1029, 1180; 1133, 1186; 1167, 1209; 1176, 1193; 1181, 1194) . 3379 D Zurückziehung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Ausstellung von Diplomatenpässen (Drucksache 715) sowie der Anträge der Fraktion der DP betr. Krankenhaus-Rahmengesetz (Drucksache 14), Berufszulassung für Masseure und über Ausbildung und Berufszulassung für Krankengymnastinnen (Drucksache 17) und Ausbildung und soziale Sicherung des Krankenpflegepersonals (Drucksache 18) 3380 A Fragestunde, — zurückgestellte Mündliche Anfragen aus der 64. Sitzung (Drucksache 1157): 3. betr. Protokoll über die Erklärung der Außenminister der westlichen Besatzungsmächte über die Anerkennung der Regierung der Bundesrepublik als einzige rechtmäßig konstituierte deutsche Regierung: Ritzel (SPD) 3381 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 D 4. betr. Frage der Vereinbarkeit der Antwort des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts über Berliner Deklarationen in der 26. Sitzung mit der Berufung der Bundesregierung auf das Potsdamer Abkommen in der 51. Sitzung: Ritzel (SPD) 3381 D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 D 5. betr. beschlagnahmte Vermögen der Deutschen Hilfsvereine in der Schweiz: Ritzel (SPD) 3380 A, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3380 B, C 6. betr. Einstellung von Flaggendiskriminierungen bei Handelsvertragsverhandlungen mit seefahrenden Staaten: Walter (DP) 3380 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3380 D 20. betr. Verbot der Zeitung „Rheinpfalz" im Saargebiet: Trittelvitz (SPD) 3380 D, 3381 A Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 A 30. betr. Versand von Freistücken deutscher Tageszeitungen und Wochenzeitschriften über Kurierpost an Auslandsvertretungen: Thieme (SPD) 3381 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3381 B Große Anfrage der Fraktionen der DP, GB/BHE betr. Deutsche Kriegsverurteilte in fremdem Gewahrsam (Drucksache 979) 3382 A Gräfin Finckenstein (GB/BHE), Anfragende 3382 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 3383 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 3385 A Besprechung vertagt 3385 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Tarifvertrag für die bei den Besatzungsmächten beschäftigten deutschen Arbeitnehmer (Drucksache 1021) 3385 A Eschmann (SPD), Anfragender . . 3385 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 3386 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte (Drucksache 1138) 3387 C Odenthal (SPD), Anfragender . . 3387 C Storch, Bundesminister für Arbeit 3390 B, 3393 B Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 3392 A Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . 3394 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 3395 C Neumann (SPD) . . . . . . . . 3396 A Becker (Hamburg) (DP) 3396 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen (Drucksache 1142) 3397 B Überweisung an den Rechtsausschuß, an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Heimatvertriebene 3397 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (Drucksachen 975, zu 975) . . . 3397 C Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 3397 C Neumayer, Bundesminister der Justiz 3399 A Dr. Welskop (CDU/CSU) 3401 B Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 3402 B Dr. Gille (GB/BHE) 3403 C Becker (Hamburg) (DP) 3404 B Dr. Bucher (FDP) 3405 A Überweisung an den Rechtsausschuß, an den Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film und an den Ausschuß zum Schutz der Verfassung 3405 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung deutsch-österreichischer Staatsangehörigkeitsfragen (Drucksache 1184) 3405 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, an den Auswärtigen Ausschuß, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Heimatvertriebene 3405 C Beratung des Antrags der Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner u. Gen. betr. Bundeswasserrecht (Druck- sache 561) 3405 C Ruhnke (SPD), Antragsteller . . 3405 C Kraft, Bundesminister für besondere Aufgaben 3407 D, 3413 A Geiger (München) (CDU/CSU) . . . 3408 A Wittrock (SPD) 3409 B Elsner (GB/BHE) 3411 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 3412 C Beschlußfassung 3412 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1125) Varelmann (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3416 Beschlußfassung 3413 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 950); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 1144) 3414 A Schulze-Pellengahr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 3417 Beschlußfassung 3414 A Beratung des Entwurfs einer Achtundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1182) 3414 B Überweisung an den Ausschuß für Außen- handelsfragen 3414 B Beratung des Entwurfs einer Neunundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1183) 3414 B Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 3414 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1951 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs (Drucksache 1140) . . . . 3414 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an reichseigenen Grundstücken der ehem. Munitionsanstalt Mölln, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein (Drucksache 1160) 3414 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Karlsruhe, Oberfeldstr. Nr. 1-3, an die Stadt Karlsruhe im Wege eines Tausches gegen städtisches, z. Z. beschlagnahmtes Gelände bei den Kniefinger Kasernen (Drucksache 1171) . . . . 3414 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 3414 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf der restlichen Teilfläche des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm, Söflingerstr. 96, an die Firma Telefunken, Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH in Berlin SW 61, Mehringdamm Nr. 32/34 (Drucksachen 1127, 813) . . . 3414 D Beschlußfassung 3414 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 290) 3414 D Beschlußfassung 3414 D Nächste Sitzung 3415 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 3415 A Anlage 2: Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 3415 B Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 290) 3415 C Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Drucksache 1125) . . . 3416 Anlage 5: Schriftlicher Bericht des. Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 1144) 3417 Die Sitzung wird um 9 Uhr 7 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Der Präsident hat Urlaub erteilt für 2 Tage den Abgeordneten Feldmann Reitzner Becker (Pirmasens) Frau Dr. Probst Günther Frau Finselberger Frau Welter (Aachen) Dr. Jentzsch Schüttler Raestrup Kalbitzer Dr. Atzenroth Dr. Kreyssig Wagner (Ludwigshafen) Dr. Leiske. Dr. Maier (Stuttgart). Der Präsident hat Urlaub erteilt für einen Tag den Abgeordneten D. Dr. Gerstenmaier Hansen (Köln) Brockmann (Rinkerode) Jahn (Frankfurt) Richter Frau Kipp-Kaule Stücklen Frau Schanzenbach Dr. Pohle (Düsseldorf) Pöhler Wehking Lenze (Attendorn). Wirths Es suchen für längere Zeit um Urlaub nach die Abgeordneten Dr. Wahl für drei Monate Peters für zehn Wochen Kühlthau für acht Wochen Bazille für sieben Wochen Gockeln für vier Wochen Frau Dr. Ilk für drei Wochen Frau Vietje für zwei Wochen Höhne für zwei Wochen Kühn (Bonn) für zwei Wochen Dr. Hesberg für zwei Wochen. Anlage 2 Bewilligte Urlaubsgesuche vom 27. Januar 1955 Der Bundestag hat Urlaub erteilt den Abgeordneten Frau Kettig für sieben Wochen Schuler für sechs Wochen Dr.-Ing. E. h. Schuberth für sechs Wochen Frau Welter (Aachen) für vier Wochen Rademacher für vier Wochen Dr. Leverkuehn für vier Wochen Held für vier Wochen Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein für vier Wochen Onnen für vier Wochen Frau Friese-Korn für zwei Wochen Dr. Bucerius für zwei Wochen. Anlage 3 Umdruck 290 (Vgl. S. 3414 D) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der SPD betreffend Hochwasserschäden (Drucksache 1164) an den Haushaltsausschuß; 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Lenz (Godesberg), Kemper (Trier), Dr. Weber (Koblenz), Dr. Orth, Schlick und Genossen betreffend Hochwasserschäden (Drucksache 1177) an den Haushaltsausschuß; 3. Antrag der Abgeordneten Josten, Massoth, Bettgenhäuser, Lahr, Schlick und Genossen betreffend Neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksache 1170) an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 8. Februar 1955 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Drucksache 1125 (Vgl. S. 3413 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorga nisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938) Berichterstatter: Abgeordneter Varelmann Der Ausschuß für Arbeit hat in seiner 14. Sitzung am 2. Dezember 1954 den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) — Drucksache 938 — beraten. Die Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichten sich in diesem Überein- kommen, den Arbeitnehmern, die durch eine der in dem Katalog aufgeführten Berufskrankheiten erwerbsunfähig geworden sind, bzw. ihren Hinterbliebenen eine Entschädigung zu sichern, wie sie bei Betriebsunfällen gewährt wird. In der Bundesrepublik ist nach § 545 der Reichsversicherungsordnung und nach den auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Berufskrankheiten-Verordnungen den Anforderungen des Übereinkommens Nr. 42 Genüge getan. Das hier gültige Verzeichnis der Berufskrankheiten in der Fassung der Fünften Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten vom 26. Juli 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 395) umfaßt außer den in dem Katalog zum Abkommen Nr. 42 aufgeführten Berufskrankheiten eine große Zahl weiterer Berufskrankheiten. Die Vorschriften des Übereinkommens werden durch die in der Bundesrepublik geltende Gesetzgebung in vollem Umfang erfüllt. Das Übereinkommen Nr. 42 behandelt dieselben Fragen wie das bereits früher vom Deutschen Reich ratifizierte Abkommen Nr. 18. Lediglich der Katalog der Berufskrankheiten hat eine Erweiterung erfahren. Eine weitere Änderung könnte nur durch ein neues Übereinkommen und somit nur mit Zustimmung des Parlaments vorgenommen werden. Der Ausschuß für Arbeit hat einstimmig beschlossen, dem Bundestag die Annahme des Übereinkommens Nr. 42 zu empfehlen. Bonn, den 11. Januar 1955 Varelmann Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 1144 (Vgl. S. 3414 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten (Drucksache 950) Berichterstatter: Abgeordneter Schulze-Pellengahr Der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über die gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten wurde in der 63. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 17. Dezember 1954 zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14. Januar 1955 eingehend beraten und einstimmig beschlossen, ihn unverändert in der Fassung der Drucksache 950 anzunehmen. Im allgemeinen darf auf die schriftliche Begründung zum Gesetzentwurf — Drucksache 950 — Bezug genommen werden. Die am 28. Mai 1954 in Brüssel unterzeichnete Vereinbarung erleichtert die An- und Abmusterung von Seeleuten in Häfen, in denen keine Konsulate als Seemannsämter im Ausland ansässig sind. Die Vereinbarung trägt damit im Interesse beider vertragschließenden Staaten dazu bei, die Abfertigung der Schiffe und die An- und Abmusterung von Seeleuten zu beschleunigen und sicherzustellen, daß auch an kleinen Hafenplätzen die Musterrolle des Schiffes mit der tatsächlichen Zusammensetzung der Besatzung in Übereinstimmung gebracht werden kann. Zugleich wird den Seeleuten durch Eintragung der Abmusterung in das Seefahrtbuch der Nachweis erleichtert, der Besatzung eines Schiffes angehört zu haben, das in einem Hafen des anderen Staates liegt. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für die Anerkennung des Seefahrtbuchs als Paßersatz bei Reisen vom und zum Schiff über die Landgrenzen oder auf dem Luftweg. Da die Seemannsordnung vom 2. Juni 1902 weder Amtshandlungen ausländischer Behörden bei der An- und Abmusterung auf Schiffen unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland kennt noch Behörden in der Bundesrepublik Deutschland die Befugnis gibt, für Besatzungen von Schiffen unter fremder Flagge tätig zu sein, kann die Vereinbarung nicht als Verwaltungsabkommen angesehen werden. Es bedarf daher eines Gesetzes, um die Zustimmung herbeizuführen und die Vereinbarung zu deutschem Recht zu erheben. Bonn, den 14. Januar 1955 Schulze-Pellengahr Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär!


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Beide Stellungnahmen widersprechen einander nicht. Die Bundesregierung hat stets die Auffassung vertreten, daß die für die Rechtslage Deutschlands seit 1945 entscheidenden VierMächte-Vereinbarungen die Berliner Deklarationen vom 5, Juni 1945 sind. Das ist auch die Auffassung der Besatzungsmächte. Die Bonner Verträge von 1952 waren daher, wie in der damaligen amtlichen Begründung ausgeführt, so angelegt, daß


(Staatssekretär Dr. Hallstein)

sie den Kern dieser Vereinbarungen nicht zerstörten. Durch diese Auffassung wird nicht ausgeschlossen, daß die Bundesregierung in geeigneten Fällen auf Bestimmungen des Potsdamer Abkommens verweist und die Signatarstaaten an ihre untereinander eingegangenen Verpflichtungen erinnert. Das gilt insbesondere für die vorläufigen territorialen Klauseln des Potsdamer Abkommens. Die Bundesregierung ist durch ihre eigenen Stellungnahmen in der Frage der Juni-Deklarationen nicht gehindert, daran zu erinnern, daß die deutsche Ostgrenze durch das Potsdamer Abkommen nicht festgelegt worden ist, sondern daß es ein die drei Unterzeichnermächte des Potsdamer Abkommens bindender Grundsatz bleibt, daß die dort getroffenen Gebietsregelungen nur vorläufigen Charakter tragen und die endgültige Festlegung der deutschen Grenzen dem Friedensvertrag vorbehalten bleibt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ist die Frage erledigt?

    (Abg. Ritzel: Ja!)

    Ich danke, Herr Staatssekretär.
    Damit sind die Fragen erledigt, die von der letzten Fragestunde übriggeblieben sind. Wir können nunmehr beginnen, die für heute vorgesehene Tagesordnung zu erledigen.
    Ich rufe auf Punkt 1:
    Große Anfrage der Fraktionen der DP, GB/BHE betreffend Deutsche Kriegsverurteilte in fremdem Gewahrsam (Drucksache 979).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen für die Begründung eine Zeit von 20 Minuten vor. Das Wort zur Begründung der Großen Anfrage hat Frau Abgeordnete Gräfin von Finckenstein.
    Frau Gräfin Finckenstein (GB/BHE), Anfragende: Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die Zahl der Deutschen, mit denen sich unsere Große Anfrage Drucksache 979 beschäftigt, ist klein. Sie liegt bei 300. Aber die Tatsache, daß 10 Jahre nach dem zweiten Weltkrieg noch immer deutsche Kriegsverurteilte im Gewahrsam der westlichen Alliierten sind, wiegt schwer. Sie wiegt so schwer und sie wird in so weiten Teilen des deutschen Volkes als eine unerträgliche Belastung empfunden, daß wir glauben, sie hier im Bundestag zur Sprache bringen zu sollen. Denn wie ist es möglich, junge Menschen zu der notwendigen Verteidigung unseres Kontinents gemeinsam mit unseren westlichen Nachbarvölkern aufzurufen, solange deutsche Soldaten noch als Verurteilte oder als Angeklagte in den Gefängnissen eben dieser Nachbarvölker sitzen?
    Das Problem der Kriegsverurteilten — das Wort „Kriegsverbrecher" ist aus dem deutschen Sprachgebrauch der letzten Jahre gottlob fast ganz verschwunden - muß behutsam angefaßt werden. Wir wissen, daß die Reaktion im Ausland auf diese Frage zwiespältig, wenn nicht sogar immer noch negativ ist. Wir müssen befürchten, daß deutsche Forderungen im Ausland mißverstanden werden können und die Freilassung und Begnadigung der Kriegsverurteilten dadurch eher verzögert als beschleunigt werden könnte. Wir wissen, daß jeder neue Prozeß wie jede neue Freilassung immer wieder akuten Anlaß zu Pressekampagnen mit Deutschland abträglichem Charakter gegeben haben, wobei wir nicht zu entscheiden vermögen, ob es sich um eine echte Gefühlsaufwallung des betreffenden Volkes handelt oder um eine gesteuerte Bewegung. Aber gerade weil wir dies alles wissen und berücksichtigen, wünschen wir die Beendigung dieses unseligen Kapitels, das als eine schwere Hypothek auf unserem Verhältnis zu unseren westlichen Nachbarn lastet, so sehnlich herbei!
    Wenn ein leidiges Kapitel liquidiert werden soll, tut es nicht gut, die Frage von Schuld oder Unschuld, Recht oder Unrecht, Verstrickung, Verhängnis, Zwang oder Schicksal aufzuwerfen oder in der unsäglichen Bitternis der Prozesse vor den Gerichten der Siegermächte herumzuwühlen. Nach deutscher Ansicht ist der weitaus größte Teil der Kriegsverurteilten nicht schuldig und wäre in einem ordentlichen Verfahren vor deutschen Gerichten nicht verurteilt worden. Es sei zum Vergleich an die Zeit nach dem ersten Weltkrieg erinnert, als z. B. von Frankreich die Auslieferung von 1800 auch damals als Kriegsverbrecher bezeichneten Deutschen verlangt wurde, aber verweigert werden konnte. In den daraufhin von deutscher Seite durchgeführten Prozessen sind in nur sechs von diesen 1800 Fällen Verurteilungen ausgesprochen worden.
    Die wenigen unter den Kriegsverurteilten, die auch nach unserer Ansicht schuldig wären, haben immerhin alle schon 10 Jahre, manche 12 und 14 Jahre Gefängnisstrafe verbüßt, zum Teil in 52 verschiedenen Strafanstalten oder Unterkünften eines fremden Landes. Sollten wir nicht auch sie in die Beendigung dieses ganzen Komplexes einbeziehen dürfen, des Komplexes, der einer freundschaftlichen Annäherung an unsere Nachbarn im Westen immer wieder entgegenwirken muß?
    Die fünf Punkte unserer gemeinsam mit der DP eingebrachten Großen Anfrage dienen alle dem gleichen Streben: Schluß, endlich Schluß mit diesen unglückseligen Verfahren, mit diesem giftigen Erbe des letzten Krieges, das beiden, Richtern und Gerichteten, keinen Segen bringt! Schickt sie doch endlich nach Hause! Unsere Anfrage gipfelt in der Bitte, durch eine Generalamnestie für alle Kriegsverurteilten oder der Kriegsverbrechen noch Angeklagten endlich tabula rasa, endlich reinen Tisch zu machen, damit die früheren Kriegsgegner sich zusammenfinden und sich ohne bitterste Vorbehalte in den Ring der gemeinsamen Verteidigung einordnen können.
    Zehn Jahre sind eine lange Zeit und haben in allen Ländern ein geändertes Klima geschaffen. In den jüngsten Kriegen von Korea und Indochina haben viele alliierte Soldaten Handlungen vollziehen müssen, die denjenigen Taten vergleichbar sind, um derentwillen deutsche Soldaten noch heute als Verurteilte oder noch als Angeklagte in alliierten Gefängnissen sitzen. Die moderne Kriegführung hat eben mörderische Eigengesetze entwickelt, denen der einzelne Soldat nicht gewachsen ist, der alliierte Soldat nicht und der deutsche Soldat nicht.
    Die meisten deutschen Kriegsverurteilten, für die wir heute sprechen und an die wir heute denken, leben in französischen Gefängnissen, der größte Teil in Loos les Lille, in Paris, in Metz und Lyon. Die Kriegsverurteilten in Holland, Belgien, Luxemburg und der eine in Italien und auch die Insassen der alliierten Strafanstalten auf deut-


    (Gräfin Finckenstein)

    schem Boden, in Werl, Wittlich und Landsberg, sind geringer an Zahl. Deshalb liegt der Schlüssel zu einer Bereinigung des ganzen Problems gewissermaßen auf der gleichen Linie, die auch für das Werden Europas immer die entscheidende Wirkung haben wird, auf der Linie der deutsch-französischen Annäherung und Verständigung. Wir wissen aus der Geschichte, daß Frankreich nach dem Friedensschluß 1872 die ausnahmslose Rückkehr aller Gefangenen, sogar der kriminellen, durch seinen ersten Botschafter fordern ließ, als dieser zehn Monate nach Beendigung des Krieges seinen Antrittsbesuch machte, und daß sie sämtlich entlassen worden sind.
    Wir würdigen die enormen Schwierigkeiten, die den Bemühungen der deutschen Regierung um die Kriegsverurteilten nach dem zweiten Weltkrieg entgegengestanden haben, als es galt, wieder um Vertrauen für Deutschland in der Welt zu werben. Wir haben mit dankbarer Freude festgestellt, daß als Erfolg der Baden-Badener deutschfranzösischen Gespräche in diesem Januar 1955 21 Kriegsverurteilte aus französischen Anstalten entlassen worden sind. Wir möchten der Bundesregierung nahelegen, auf dem beschrittenen Wege fortzufahren und auf allen sich bietenden Wegen und bei allen amtlichen und halbamtlichen Gelegenheiten, bei jedem erdenklichen Anlaß und durch öffentliche sowie durch private persönliche Einwirkung dafür einzutreten, daß das Thema „Kriegsverurteilte" aus dem Bewußtsein unserer beiden Völker verschwinden kann. Wenn erst einmal alle in französischen Gefängnissen inhaftierten Deutschen entlassen sein werden, dann wird die Begnadigung bzw. Entlassung auch in den anderen alliierten Ländern auf geringere Schwierigkeiten stoßen.
    Wir erlauben uns zu der französischen Situation deshalb die praktische Anregung: Ein sehr großer Teil der Verurteilten ist zu 20 Jahren Kerker verurteilt gewesen und hat die Hälfte, zehn Jahre, bereits verbüßt. Nach geltendem französischem Recht kann der Häftling in diesem Fall den Antrag auf bedingte Freilassung stellen. Die gestellten Anträge wurden bisher in der Regel nach neun Monaten abschlägig beschieden. Danach mußten weitere sechs Monate vergehen, bis ein erneuter Antrag gestellt werden konnte, dem meistens stattgegeben worden ist. Wenn hier die Bitte ausgesprochen werden kann, das Tempo der turnusmäßigen Erledigung der Anträge zu beschleunigen bzw. bereits dem ersten Antrag stattzugeben, so würden wir damit gar nicht in Berührung mit dem eigentlichen Rechtsverfahren geraten, das von solcher Bitte nicht angetastet würde. Es würde aber damit erreicht werden, daß über 50 Kriegsverurteilte bald nach Hause kämen, endlich, nach mehr als zehn Jahren zu ihren Familien, die auf sie warten, und es wäre der verheißungsvolle Auftakt gegeben, die Last der Vergangenheit fortzuräumen, die auf den Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich ruht. Um diese deutsch-französische Annäherung aber ringen wir in diesem Hause doch alle gemeinsam in gemeinsamer Inbrunst, weil sie für das Werden Europas der unersetzliche Baustein bleibt.

    (Beifall beim GB/BHE und bei der DP.)