Rede von
Dr.
Hermann
Götz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zu diesem Tagesordnungspunkt auf die Drucksache 1012 verweisen. Der Immunitätsausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 12. November 1954 mit einem Schreiben des Bundesministers der Justiz beschäftigt, das zum Inhalt hatte den Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Wirths und Genehmigung eines Strafverfahrens wegen übler Nachrede.
Mit dieser Angelegenheit hat sich bereits der 1. Deutsche Bundestag in seiner Sitzung vom 18. April 1951 befaßt. Ich glaube es Ihnen und mir ersparen zu können, hier eine breitere Darstellung des Sachverhalts zu geben. Es handelt sich um Vorwürfe, die der Abgeordnete Wirths in Zeitungsaufsätzen vom 18. Oktober und 2. November 1950 in der „Westdeutschen Rundschau" gegen einen Ministerialdirigenten in Nordrhein-Westfalen erhoben hat, dem er korrupte Verwendung von Mitteln des Sozialministeriums vorgeworfen hat. Schon das Plenum des 1. Deutschen Bundestages hat auf Antrag des Immunitätsausschusses die Immunität aufgehoben, obzwar damals sowohl der Ausschuß als auch das Plenum der Auffassung waren, daß es sich hier um eine rein politische Angelegenheit handle. Aber nachdem Herr Abgeordneter Wirths im eigenen Interesse wie im Interesse der Allgemeinheit auf eine Aufhebung der Immunität gedrängt hatte, wurde diesem Ansinnen stattgegeben.
Nun hat aber das Verfahren einen sehr eigenartigen Verlauf genommen. Zunächst hat es zwei Jahre geruht und wurde erst kurz vor der Bundestagswahl 1953 wieder in Gang gesetzt. Das hat den
Eindruck verstärkt, daß es sich hier wirklich um eine Angelegenheit rein politischen Charakters handelt. Daher kam der Ausschuß einstimmig zu dem Vorschlag, die Immunität des Abgeordneten Wirths nicht aufzuheben; er stellt diesen Antrag, und ich darf Sie bitten, diesem Antrag des Ausschusses zuzustimmen.