Rede von
Dr.
Eugen
Gerstenmaier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Nach den Vereinbarungen im Ältestenrat soll eine Aussprache über die Einzelbestimmungen des Entwurfs entfallen. Ich nehme das Einverständnis des Hauses dazu an.
Ich rufe die §§ 1, — 2, — 3, — 4, — die Einleitung und Überschrift auf. Ich eröffne die zweite Beratung. Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Beratung.
Ich komme zur Abstimmung über die §§ 1 bis 4, Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die dritte Beratung. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die dritte Beratung.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in der vorliegenden Fassung ist, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Ich stelle damit fest, daß der Punkt 2 der Tagesordnung erledigt ist bis auf den Antrag des Ausschusses unter Ziffer 2 auf Drucksache 1027. Der Ausschuß beantragt, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen durch die Beschlußfassung für erledigt zu erklären. Ich frage, ob das Haus damit einverstanden ist. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Internationalen Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 ;
Schriftlicher Bericht*) des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 1034).
Wird zum Ausschußbericht das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich rufe auf in der zweiten Beratung die Artikel I, — II, — III, — IV, — Einleitung und Überschrift. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die zweite Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die aufgerufenen Artikel, Einleitung und Überschrift ist,
*) Siehe Anlage 2.
den bitte ich um ein Handzeichen.—Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
des Gesetzentwurfs. Ich eröffne die dritte Beratung. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die dritte Beratung.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs ist, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Ausschußantrag Drucksache 1034 Ziffer 2, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen durch die Beschlußfassung für erledigt zu erklären. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Zweite und Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 1035).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Siebel. Der Schriftliche Bericht*) liegt vor. Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort zu ergänzenden Ausführungen wünscht.
— Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich eröffne die zweite Beratung und rufe auf Artikel I, — II, — III, — IV, — Einleitung und Überschrift. Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer den Artikeln I bis IV, der Einleitung und Überschrift in der vorliegenden Fassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle fest, daß das Gesetz in zweiter Beratung einstimmig angenommen ist.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die dritte Beratung.
Wer dem Gesetz in der vorliegenden Form zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle fest, daß das Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 in dritter Lesung einstimmig angenommen ist.
Ich komme zur Abstimmung über den Ausschußantrag Drucksache 1035 Ziffer 2, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen durch die Beschlußfassung zu Ziffer 1 für erledigt zu erklären. Wer dem Ausschußantrag zustimmen will, 'den bitte
s) Siehe Anlage 3. ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Der Antrag ist angenommen; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme einer Bürgschaft oder sonstigen Gewährleistung für eine Anleihe des Landes Berlin .
Meine Damen und Herren, ich teile mit, daß mir gestern mit einem Schreiben des Herrn Bundeskanzlers der Entwurf eines Gesetzes über die Obernahme einer Bürgschaft oder sonstigen Gewährleistung für eine Anleihe des Landes Berlin mit genau demselben Wortlaut und der Mitteilung zugegangen ist, daß der Bundesrat in seiner Sitzung am 3. Dezember 1954 gemäß Art. 76 Abs. 2 des Grundgesetzes beschlossen habe, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Ich stelle also fest, daß eine mit dem aufgerufenen Initiativgesetzentwurf gleichlautende Regierungsvorlage vorliegt. Ich darf annehmen, daß gegen die erste, zweite und dritte Beratung keine Einwendungen erhoben werden.
Ich eröffne die erste Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs Drucksache 1020. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Beratung. Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Ich rufe auf zur
zweiten Beratung.
Ich rufe auf die §§ 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In der zweiten Lesung einstimmig angenommen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die dritte Beratung.
Wer dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Das Gesetz über die Übernahme einer Bürgschaft oder sonstigen Gewährleistung für eine Anleihe des Landes Berlin ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:
Erste, zweite und dritte Beratung des von
den Abgeordneten Sabel, Arnholz, Kühn
, Dr. Sornik, Walter und Genossen
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Drucksache 1022).
Ich frage, ob zur Einbringung bzw. Begründung das Wort gewünscht wird. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich eröffne damit die erste Beratung.
Wird dazu das Wort gewünscht? — Das Wort wird
nicht gewünscht. Ich schließe die erste Beratung.
Ich rufe auf zur
zweiten Beratung
und rufe auf die §§ 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift, Drucksache 1022. — Wird dazu das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. — Ich schließe die Beratung der zweiten Lesung.
Wer dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist in der zweiten Lesung einstimmig angenommen.
Ich komme zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die Beratung der dritten Lesung. Wird
dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der
Fall. Ich schließe die Beratung der dritten Lesung.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle fest, daß das Gesetz in dritter Lesung einstimmig angenommen worden ist.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betreffend Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Erwin Schönborn gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 10. September 1954 wegen Beleidigung des Deutschen Bundestages (Drucksache 1011).
Ich frage, ob der Herr Berichterstatter bereit ist, dazu das Wort zu nehmen? — Der Herr Berichterstatter hat das Wort.