Rede von
Dr.
Gerhard
Schröder
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr
Vorredner hat damit geschlossen, daß er sich mit der Behandlung des Antrags des Herrn Kollegen Rasner im Ausschuß einverstanden erklärt hat. Unter diesen Umständen kann ich mich relativ kurz fassen.
Ich bin dafür getadelt worden — oder ich darf sagen, die Bundesregierung ist dafür getadelt worden, daß sie rechtliche Ausführungen gemacht habe. Sie ist weit davon entfernt, irgend jemand in rechtlicher Beziehung belehren zu wollen. Aber ich darf darauf verweisen, daß die Große Anfrage der Fraktion der SPD die Überschrift trägt: „Nationales Minderheitenrecht", und es ist wohl nur richtig, daß die Regierung auf diese Frage korrekt antwortet.
Ich habe festgestellt und ich wiederhole die Feststellung, daß das Landtagswahlrecht in Schleswig-Holstein weder Regeln des Völkerrechts noch das Grundgesetz noch die Kieler Erklärung verletzt. Es ist bezweifelt worden, ob die Aussage der Regierung richtig sei, daß ihr von Spannungen zwischen der Bundesrepublik und Dänemark nichts bekannt sei. Ich wiederhole das, was hierzu gesagt worden ist, und kann es dahin ergänzen, daß das Auswärtige Amt darüber informiert ist, daß Dänemark mit der Erklärung, die die Bundesregierung abgegeben hat, zufriedengestellt ist und es begrüßt, daß nicht von Spannungen zwischen der Bundesrepublik und Dänemark gesprochen worden ist.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir nun noch, auf wenige Punkte aus der Debatte einzugehen. Ich selbst habe mich wie andere hier gewundert, daß der Herr Kollege Diekmann die Große Anfrage begründet und dabei keinen Hinweis darauf gegeben hat, daß es die damalige sozialdemokratische Regierung in Schleswig-Holstein gewesen ist, die die Fassung des Landeswahlgesetzes vom 27. Februar 1950 vorgeschlagen hat. Ich darf vielleicht für das Haus, das diese Zusammenhänge nicht so genau kennen kann, den einschlägigen Paragraphen vorlesen. Es heißt dort:
An dem Verhältnisausgleich nehmen alle Parteien teil, für die in allen Wahlkreisen Wahlvorschläge sowie eine Landesliste aufgestellt
und zugelassen worden sind, sofern für sie in
mindestens einem Wahlkreis ein Abgeordneter
gewählt worden ist oder sie insgesamt fünf vom
Hundert der im Lande abgegebenen gültigen
Stimmen erzielt haben. Bei Parteien nationaler
Minderheiten ist die Zulassung von Wahlvorschlägen in allen Wahlkreisen nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Verhältnisausgleich.
Nichts anderes gilt im Lande Schleswig-Holstein heute, und nichts anderes hat die damalige sozialdemokratische Regierung dieses Landes vorgeschlagen. Das sind doch Tatsachen, die man, um ein richtiges Bild der Lage zu geben, hier einmal in Erinnerung rufen muß.
Leider ist heute der Kollege Brandt nicht hier. Ich hätte ihm sonst gern auf eine Frage geantwortet, die er als Zwischenfrage gestellt hat. Er hat gefragt, wie es dann wäre, wenn die Bayernpartei im Bundeswahlgesetz nach denselben Maßstäben behandelt worden wäre. Ich muß darauf korrekterweise die Antwort geben, daß das in der Tat der Fall ist und daß die Bayernpartei hier im Hause in der Tat nicht vertreten ist, weil sie nach denselben Maßstäben behandelt worden ist.
Meine Damen und Herren! Ich kann mich darauf beschränken und kann hinzufügen, daß die Bundesregierung jederzeit bereit ist, in Verhandlungen mit der dänischen Regierung einzutreten, wenn zu solchen Verhandlungen auf der anderen Seite ebenfalls der Wunsch besteht. Dieser Augenblick ist, soweit ich sehe, noch nicht gekommen. An unserem guten Willen wird es nicht fehlen.