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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1954 2905 58. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 2907 D, 2935 D Gedenkworte zum Eisenbahnunglück bei Löwen 2908 A Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Altmaier, Sträter, Muckermann, Barlage, Kunz (Schwalbach), Dr. Willecke . . . 2908 C Nächste Fragestunde 2908 C Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . 2908 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 120, 122, 124, 125, 126 und 129 (Drucksachen 912, zu 984; 935, 1009; 945, 1036; 946, 998; 949, 1016; 972, 1056) . . . 2909 A Vorlage des Berichts des Bundesministers der Finanzen betr. Überbrückungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Freimachung der Stadt Oeynhausen (Drucksache 1015) 2909 A Vorlage des Berichts des Bundesministers für Wohnungsbau über Schritte der Bundesregierung betr. Änderung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Drucksache 1051) 2909 B Zur Tagesordnung . . . . 2909 B, 2936 A, 2984 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit gemäß § 113 der Geschäftsordnung (Drucksache 924) 2909 B Kahn (CDU/CSU), Berichterstatter 2909 B Beschlußfassung 2913 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksachen 992, 42, 205 [neu], 929) 2913 A Dr. Hellwig (CDU/CSU), Berichterstatter 2913 B Dr. Dresbach (CDU/CSU) 2914 B Beschlußfassung 2914 C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksachen 1033, 44, zu 44, 849, 982) 2914 C Niederalt (CDU/CSU), Berichterstatter 2914 C Beschlußfassung 2915 B Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen für Kinder in der gesetzlichen Unfallversicherung, in den gesetzlichen Rentenversicherungen, in der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge sowie in der Kriegsopferversorgung an das Kindergeldgesetz (Kindergeldanpassungsgesetz — KGAG —) (Drucksache 876); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 978, Umdrucke 228, 230 [neu, geändert], 234, 276, 278) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld (Drucksache 877, Umdrucke 201, 206) und mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Kindergeldergänzungsgesetz) (Drucksache 974) 2915 C, 2952 C, 2985 A Frehsee (SPD) 2915 D Dr. Atzenroth (FDP) 2916 C, 2920 C, 2927 D, 2932 C Horn (CDU/CSU) . 2916 D, 2921 D, 2931 C, 2932 D, 2933 A, 2935 A, 2953 B Frau Finselberger (GB/BHE) 2917 A, 2920 D, 2930 C Dr. Schellenberg (SPD): zur Sache . . 2917 C, D, 2918 A, 2926 D, 2928 D, 2932 C, 2934 A, 2935 B, 2953 D, 2955 C, 2956 D zur Abstimmung 2956 D Arndgen (CDU/CSU) . . 2917 D, 2918 A, B 2924 C Richter (SPD) 2918 C, 2919 B, D Sabel (CDU/CSU) 2919 A, 2920 B Dr. Stammberger (FDP) . 2922 A, 2923 D, 2926 B Maucher (CDU/CSU) 2922 D Rasch (SPD) 2924 A, 2925 D Petersen (GB/BHE) 2924 B Frau Dr. Probst (CDU/CSU) 2924 D, 2926 A Frau Döhring (SPD) 2925 A Storch, Bundesminister für Arbeit 2925 C Frau Dr. Ilk (FDP) 2925 C Stingl (CDU/CSU) 2927 B Dr. Elbrächter (DP) 2930 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . 2932 D, 2934 C Arnholz (SPD) 2933 D Schmücker (CDU/CSU) . . 2933 D, 2934 A Brandt (Berlin) (SPD) 2935 D Unterbrechung der Sitzung . 2935 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 2954 B, C Dr. Jentzsch (FDP) 2952 C Dr. Menzel (SPD) (zur Abstimmung) 2954 B Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2954 C Meyer (Wanne-Eickel) (SPD), Antragsteller 2957 B Abstimmungen 2915 D, 2918 B, 2919 C, 2920 D, 2927 A, C, 2954 D, 2955 D Namentliche Abstimmungen über Änderungsantrag Umdruck 234 Ziffer 8 2924 B, 2926 A, B, 2995 über Änderungsantrag Umdruck 230 (neu, geändert) 2926 C, D, 2995 Schlußabstimmung über den Entwurf des Kindergeldanpassungsgesetzes der Fraktion der CDU/CSU 2935 C, 2995 über den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drucksache 877) 2953 C, 2954 D, 2995 über die Änderungsanträge Umdrucke 206 Ziffer 4 und 201 Ziffer 3 2955 D, 2995 über § 21, Einleitung und Überschrift des Gesetzentwurfs Drucksache 877 2957 A, 2995 Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD Drucksache 974 an den Ausschuß für Sozialpolitik . . . 2957 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Haushaltsgesetz 1955) (Drucksache 1100) 2936 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 2936 A Weiterberatung vertagt 2952 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Abschluß der Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft (Investitionshilfe-Schlußgesetz) (Drucksache 996) 2957 D Pelster (CDU/CSU) 2958 A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 2958 A Große Anfrage der Fraktionen der DP, GB/BHE betr. Werbung zu Fremdenlegionen (Drucksache 606 [neu]) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Deutsche Fremdenlegionäre (Drucksache 591) 2958 B Schneider (Bremerhaven) (DP), Anfragender 2958 B Dr. Mende (FDP), Antragsteller . 2960 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 2963 A, 2972 B Jacobs (SPD) . . . 2964 C, 2968 C, 2971 D Wacher (Hof) (CDU/CSU) . . . 2968 A, D Kutschera (GB/BHE) 2969 D Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 2973 A Überweisung des Antrags Drucksache 591 an den Auswärtigen Ausschuß und an den Ausschuß für Jugendfragen . 2973 C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Drucksache 814); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Drucksache 971; Umdrucke 229, 238, 245, 248 [neu], 249, 274, 275) 2973 C, 2987 D Lücke (CDU/CSU): als Berichterstatter 2973 D Schriftlicher Bericht 2991 Abstimmungen 2975 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Nationales Minderheitenrecht (Drucksache 904; Umdruck 277) . . . . 2975 C, 2990 C Diekmann (SPD), Anfragender . . 2975 C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern . . . 2978 D Rasner (CDU/CSU) . . . . 2980 B, 2983 A Brandt (Berlin) (SPD) 2983 A Weiterberatung vertagt 2984 C Nächste Sitzung 2984 D Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 57. Sitzung 2984 Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktionen der FDP, GB/BHE, DP zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP über die Gewährung von Kindergeld (Umdruck 201) 2985 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP über die Gewährung von Kindergeld (Umdruck 206) 2985 C Anlage 3: Änderungsantrag des Abg. Sabel zum Entwurf des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Kindergeldanpassungsgesetzes (Umdruck 228) . . . 2986 B Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Dr. Stammberger, Frau Dr. Dr. h. c. Lüders, Frau Dr. Ilk, von Manteuffel (Neuß) u. Gen. zum Entwurf des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Kindergeldanpassungsgesetzes (Umdruck 230 [neu, geändert]) 2986 C Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Kindergeldanpassungsgesetzes (Umdruck 231) 2987 A Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Kindergeldanpassungsgesetzes (Umdruck 276) 2987 C Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu dem von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Kindergeldanpassungsgesetzes (Umdruck 278) 2987 C Anlage 8: Änderungsantrag der Abg. Dr. Hammer, Frau Dr. Steinbiß, Matthes, Dr. Keller u. Gen. zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Umdruck 229) 2987 D Anlage 9: Änderungsantrag der Abg. Meyer-Ronnenberg, Griem, Brese, Wieninger u. Gen. zu dem von der Fraktion ,der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Umdruck 238) . . .2988 B Anlage 10: Änderungsantrag der Abg. Naegel, Dr. Schöne, Samwer u. Gen. zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Umdruck 245) 2988 C Anlage 11: Änderungsantrag der Abg. Stierle u. Gen. zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Umdruck 248 [neu]) 2988 D Anlage 12: Entschließungsantrag der Abg. Stierle u. Gen. zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Umdruck 249) 2989 B Anlage 13: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Umdruck 274) . . . . 2989 C Anlage 14: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Umdruck 275) . . . . 2990 B Anlage 15: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. nationales Minderheitenrecht (Umdruck 277) 2990 C Anlage 16: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Drucksache 971) 2991 Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen zum Entwurf des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Kindergeldanpassungsgesetzes: 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 11 (Umdruck 234 Ziffer 8), 2. über den Änderungsantrag der Abg. Dr. Stammberger, Frau Dr. Dr. h. c. Lüders, Frau Dr. Ilk, von Manteuffel (Neuß) u. Gen. zu § 11 (Umdruck 230 [neu, geändert]), 3. Schlußabstimmung; zum Entwurf des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes betr. die Gewährung von Kindergeld (Drucksache 877): 4. über den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung, 5. über die gleichlautenden Änderungsanträge der Fraktion der SPD zu § 11 (Umdruck 206 Ziffer 4) und der Fraktionen der FDP, GB/BHE, DP zu § 11 (Umdruck 201, Ziffer 3), 6. über § 21, Einleitung und Überschrift des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP (Drucksache 877) . . 2995 Die Sitzung wird um 9 Uhr 5 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 57. Sitzung Seite 2876 C Zeile 16 ist zu lesen: statt „ordnungsgemäß": nicht ordnungsgemäß; statt „auch": aber auch. Anlage 1 Umdruck 201 (Vgl. S. 2952 D, 2955 A ff.) Änderungsantrag der Fraktionen der FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld (Drucksache 877). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 werden die Worte „4800 DM" durch „9000 DM" ersetzt. 2. In § 7 erhält Nr. 1 folgende Fassung: 1. auf Anweisung des Finanzamtes a) bei Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber, b) bei Empfängern von Arbeitslosenunterstützung und Arbeitslosenfürsorge durch das Arbeitsamt, c) bei Rentenempfängern durch die zuständige Rentenzahlstelle, d) bei Fürsorgeempfängern durch das Fürsorgeamt. 3. § 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Mittel zur Durchführung dieses Gesetzes werden durch Beiträge der Arbeitgeber in Höhe eines Vomhundertsatzes der an Arbeitnehmer gezahlten Bruttolohnsummen aufgebracht, der jährlich vom Bundestag auf Vorschlag des Bundesministers der Finanzen spätestens drei Monate vor Ablauf des Rechnungsjahres für das nächste Rechnungsjahr festgesetzt wird, jedoch 1 v. H. nicht übersteigen darf. Die Beiträge sind vom Arbeitgeber zusammen mit der Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen; vom Arbeitgeber ausbezahlte Kindergelder werden dagegen aufgerechnet. Der Beitrag wird vom Arbeitgeber nicht erhoben, wenn er monatlich den Betrag von 2,— DM nicht übersteigt. 4. In § 11 Abs. 3 wird der letzte Satz gestrichen und dafür eingefügt: Bundeszuschüsse sind gegen die erzielten Überschüsse aufzurechnen. Noch verbleibende Überschüsse sind zweckgebunden auf das nächste Haushaltsjahr zu übertragen. 5. § 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Der Antrag auf Gewährung von Kindergeld ist über die für den Antragsteller zuständige Gemeindebehörde an das Finanzamt zu stellen. 6. § 13 Abs. 1 Satz 3 erhält folgende Fassung: Die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte gilt als schriftlicher Bescheid. 7. In § 15 sind in der Überschrift die Worte „Ausnahmen und" zu streichen. 8. In § 17 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: Das gewährte Kindergeld ist nicht pfändbar. 9. Nach § 18 wird folgender § 18a eingefügt: § 18a Verwaltungskosten Die aus der Durchführung des Gesetzes entstehenden Verwaltungskosten werden von den mit der Durchführung betrauten Stellen getragen. 10. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt: § 20a Übergangsbestimmungen Der Vomhundertsatz nach § 11 Abs. 1 beträgt für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1955 und für das am 1. April 1955 beginnende erste Rechnungsjahr 0,9 v. H. der in diesen Zeiträumen gezahlten Bruttolohnsummen. Bonn, den 12. November 1954 Mauk Dr. Dehler und Fraktion Frau Finselberger Haasler und Fraktion Dr. Elbrächter Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 2 Umdruck 206 (Vgl. S. 2954 A, D ff.) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld (Drucksache 877). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 werden die Worte „und die Voraussetzungen des § 3 erfüllt" gestrichen. 2. § 3 wird gestrichen. 3. § 7 erhält folgende Fassung: § 7 Zuständigkeit Das Kindergeld wird ausgezahlt 1. auf Anweisung des Finanzamtes a) bei Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber; b) bei Empfängern von Arbeitslosenunterstützung und Arbeitslosenfürsorge durch das Arbeitsamt; c) bei Empfang von Renten der Sozialversicherungen, der Kriegsopferversorgung, des Lastenausgleichs und von Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz durch die zuständige Rentenzahlstelle; d) bei Fürsorgeempfängern durch das Fürsorgeamt; 2. in allen anderen Fällen auf Anweisung des für den Anspruchsberechtigten zuständigen Finanzamtes durch die Post. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die Auszahlung nicht vornimmt. 4. § 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Mittel zur Durchführung dieses Gesetzes werden durch Beiträge der Arbeitgeber in Höhe eines Vomhundertsatzes der an Arbeitnehmer gezahlten Bruttolohnsumme aufgebracht, der jährlich vom Bundestag auf Vorschlag des Bundesministers der Finanzen spätestens drei Monate vor Ablauf des Rechnungsjahres für das nächste Rechnungsjahr festgesetzt wird, jedoch 1 v. H. nicht übersteigen darf. Die Beiträge sind vom Arbeitgeber zusammen mit der Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen; vom Arbeitgeber ausbezahlte Kindergelder werden dagegen aufgerechnet. Der Beitrag wird vom Arbeitgeber nicht erhoben, wenn er monatlich den Betrag von 2 DM nicht übersteigt. 5. In § 11 Abs. 3 wird der letzte Satz gestrichen und dafür eingefügt: Bundeszuschüsse sind gegen die erzielten Überschüsse aufzurechnen. Noch verbleibende Überschüsse sind zweckgebunden auf das nächste Haushaltsjahr zu übertragen. 6. § 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Der Antrag auf Gewährung von Kindergeld ist über die für den Antragsteller zuständige Gemeindebehörde an das Finanzamt zu stellen. 7. § 13 Abs. 1 Satz 3 erhält folgende Fassung: Die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte gilt als schriftlicher Bescheid. 8. Dem § 14 wird ein Absatz 3 mit folgender Fassung angefügt: (3) Über Streitigkeiten wegen Aufbringung der Mittel (§ 11) entscheiden die Finanzgerichte. 9. In § 15 sind in der Überschrift die Worte „Ausnahmen und" zu streichen. 10. Dem § 17 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: Das gewährte Kindergeld ist nicht pfändbar. 11. Nach § 18 wird folgender § 18a eingefügt: § 18a Verwaltungskosten Die aus der Durchführung des Gesetzes entstehenden Verwaltungskosten werden von den mit der Durchführung betrauten Stellen getragen. 12. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt: § 20a Übergangsbestimmungen Der Vomhundertsatz nach § 11 Abs. 1 beträgt für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1955 und für das am 1. April 1955 beginnende Rechnungsjahr 0,9 v. H. der in diesen Zeiträumen gezahlten Bruttolohnsumme. Bonn, den 15. November 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 228 (Vgl. S. 2918 C, 2921 A, B) Änderungsantrag des Abgeordneten Sabel zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen für Kinder in der gesetzlichen Unfallversicherung, in den gesetzlichen Rentenversicherungen, in der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge sowie in der Kriegsopferversorgung an das Kindergeldgesetz (Kindergeldanpassungsgesetz — KGAG —) (Drucksachen 978, 876). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 2a wird Satz 2 gestrichen. 2. In § 4 Abs. 3 wird nach Satz 1 der folgende Satz angefügt: In den Fällen des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wird das Kindergeld erstmalig nach Abschluß des Arbeitskampfes ausgezahlt, spätestens jedoch nach Ablauf der Frist des § 4 Abs. 6 des Kindergeldgesetzes. Bonn, den 16. November 1954 Sabel Anlage 4 Umdruck 230 (neu) (geändert) (Vgl. S. 2922 A, 2926 C) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stammberger, Frau Dr. Dr. h. c. Lüders, Frau Dr. Ilk, von Manteuffel (Neuß) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen für Kinder in der gesetzlichen Unfallversicherung, in den gesetzlichen Rentenversicherungen, in der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge sowie in der Kriegsopferversorgung an das Kindergeldgesetz (Kindergeldanpassungsgesetz — KGAG —) (Drucksachen 978, 876). Der Bundestag wolle beschließen: § 11 wird wie folgt abgeändert: § 11 Das Bundesversorgungsgesetz in der Fassung vom 7. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 866) wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. Hinter § 32 wird folgender § 32a eingefügt: § 32a (1) Schwerbeschädigte, die drei oder mehr Kinder haben, erhalten zusätzlich zu den Erhöhungen der Ausgleichsrente gemäß § 32 Abs. 3 Kindergeld nach den Bestimmungen der §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, §§ 4 und 8 des Kindergeldgesetzes, soweit sie nicht bereits auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen Kindergeld beziehen. (2) An die Stelle der Familienausgleichskassen tritt das zuständige Versorgungsamt. Auf das Verfahren zur Gewährung von Kindergeld sind die Vorschriften ides Gesetzes über das Verwaltungsverfahren in der Kriegsopferversorgung entsprechend anzuwenden. 2. § 33 erhält folgenden Absatz 4: (4) Die Gewährung von Kindergeld gemäß § 32a wird von den Bestimmungen der Absätze 2 und 3 nicht berührt. 3. Hinter § 47 wird folgender § 47a eingefügt: § 47a (1) Beträgt die Zahl der durch den Tod eines oder beider Elternteile verwaisten Kinder mehr als zwei, so ist für die dritte und jede weitere Waise entsprechend den Bestimmungen des § 32 a Kindergeld zu gewähren. (2) Die Gewährung von Kindergeld wird von den Bestimmungen der §§ 41 Abs. 4 und 47 Abs. 3 nicht berührt. Bonn, den 18. November 1954 Dr. Stammberger Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Frau Dr. Ilk von Manteuffel (Neuß) Dr. Bucher Eberhard Gaul Hübner Kühn (Bonn) Dr. Mende Schloß Dannemann Held Lahr Lenz (Trossingen) Anlage 5 Umdruck 231 (Vgl. S. 2921 A, D, 2926 D) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen für Kinder in der gesetzlichen Unfallversicherung, in den gesetzlichen Rentenversicherungen, in der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge sowie in der Kriegsopferversorgung an das Kindergeldgesetz (Kindergeldanpassungsgesetz — KGAG —) (Drucksachen 978, 876). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 8 wird gestrichen. 2. In § 11 Nr. 1 erhält § 32 Abs. 4 Buchstabe a folgende Fassung: „Kinderzulage aus der gesetzlichen Unf all-versicherung in Höhe von 25 Deutsche Mark oder" 3. Vor § 11a wird folgender neuer Paragraph eingefügt: § vor 11a Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Kinderzuschüssen und Kinderzulagen aus der Sozialversicherung und von Kindergeld aus der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenfürsorge Die Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie das Kindergeld aus der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge sind beim Empfänger steuerfrei und gelten nicht als Einkommen, Verdienst oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge, soweit sie 25 Deutsche Mark monatlich für das dritte und jedes weitere Kind nicht übersteigen. Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gelten unter der gleichen Voraussetzung nicht als Einkommen, Verdienst oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenfürsorge. Bonn, den 16. November 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 6 Umdruck 2761 (Vgl. S. 2927 B) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen für Kinder in der gesetzlichen Unfallversicherung, in den gesetzlichen Rentenversicherungen, in der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge sowie in der Kriegsopferversorgung an das Kindergeldgesetz (Kindergeldanpassungsgesetz - KGAG -) (Drucksache 978, 876): Der Bundestag wolle beschließen: In § 12 wird folgende Nr. 1 a eingefügt: la. An die Stelle des in § 2 genannten § 1 Abs. 1 Satz 3 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes vom 17. Juni 1949 (WiGBl. S. 99) tritt § 58 des Gesetzes zur Anpassung des Rechts der Sozialversicherung in Berlin an das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht vom 3. Dezember 1950 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin I S. 542). Bonn, den 7. Dezember 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 7 Umdruck 278 (Vgl. S. 2918 D, 2920 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen für Kinder in der gesetzlichen Unfallversicherung, in den gesetzlichen Rentenversicherungen, in der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge sowie in der Kriegsopferversorgung an das Kindergeldgesetz (Kindergeldanpassungsgesetz — KGAG —) (Drucksachen 978, 876): Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 2 a werden hinter den Worten „oder des § 113 Abs. 1 Nr. 2" die Worte eingefügt: „oder des § 114". 2. In § 3 Abs. 2 a wird Satz 2 gestrichen. Bonn, den 7. Dezember 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 229 (Vgl. S. 2974 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hammer, Frau Dr. Steinbiß, Matthes, Dr. Keller und Genossen zur Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Drucksachen 971, 814). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 erhält § 8 Abs. 1 folgende Fassung: (1) Führt die Kündigung eines vor dem 1. Dezember 1951 begründeten Mietverhältnisses über eine offene Verkaufsstelle oder über Geschäftsräume, die der Ausübung eines freien Berufes dienen, für den Mieter zum Verlust seiner wirtschaftlichen Lebensgrundlage, so kann er den Widerruf der Kündigung verlangen, es sei denn, daß dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Dies gilt auch, wenn sonstige Geschäftsräume oder gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke wegen ihres wirtschaftlichen Zusammenhangs mit den in Satz 1 bezeichneten Räumen zugleich mit diesen vermietet sind. Bonn, den 16. November 1954 Dr. Hammer Lenz (Trossingen) Schwann Dr. Dr h. c. Prinz zu Löwenstein Dr. Bucher Dr. Mende von Manteuffel (Neuß) Euler Mauk Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Stammberger Fassbender Hepp Schloß Frau Dr. Ilk Frau Dr. Steinbiß Etzenbach Leonhard Dr. Orth Dr. Moerchel Lotze Brand (Remscheid) Harnischfeger Scheppmann Ruf Dr. Kopf Frau Dr. Jochmus Frau Pitz Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Frau Dr. Rehling Dr. Weber (Koblenz) Dr. von Buchka Frau Vietje Frau Praetorius Müller-Hermann Matthes Becker (Hamburg) Dr. Keller Anlage 9 Umdruck 238 (Vgl. S. 2974 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Meyer-Ronnenberg, Griem, Brese, Wieninger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Drucksachen 971, 814). Der Bundestag wolle beschließen: In Art. I ist folgende Nr. 5a einzufügen: 5a. § 16 erhält folgenden Absatz 6: (6) Das Gericht kann den Parteien unter Anberaumung eines neuen Termins aufgeben, vor diesem Termin die bei den Industrie- und Handelskammern bestehenden freiwilligen Einigungsstellen zur Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs anzurufen. Bonn, den 18. November 1954 Meyer-Ronnenberg Griem Brese Wieninger Burgemeister Dr. Dollinger Dr. Glasmeyer Höcherl Holla Illerhaus Mensing Naegel Oetzel Stücklen Dr. Willeke Anlage 10 Umdruck 245 (Vgl. S. 2974 D) Änderungsantrag der Abgeordneten Naegel, Dr. Schöne, Samwer und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Drucksachen 971, 814). Der Bundestag wolle beschließen: Art. I Ziffer 1 erhält folgende Fassung: 1. § 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Bringt die Kündigung eines vor dem 1. Dezember 1951 begründeten Mietverhältnisses über eine offene Verkaufsstelle oder über eine Werkstätte eines gewerblichen Betriebes mit nicht mehr als 30 Beschäftigten oder über Geschäftsräume, die der Ausübung eines freien Berufes dienen, für den Mieter erhebliche wirtschaftliche Nachteile mit sich, so kann er den Widerruf der Kündigung verlangen, es sei denn, daß dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Dies gilt auch, wenn sonstige Geschäftsräume oder gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke wegen ihres wirtschaftlichen Zusammenhanges mit den in Satz 1 genannten Räumen zugleich mit diesen vermietet sind. Bonn, den 18. November 1954 Naegel Albers Dr. Böhm (Frankfurt) Dewald Dr. Hellwig Holla Müser Dr. Köhler Dr. Kreyssig Pelster Dr. Pohle (Düsseldorf) Lenz (Brühl) Raestrup Wullenhaupt Dr. Schöne Corterier Herold Hörauf Klingelhöfer Kurlbaum Lange (Essen) Regling Samwer Dr. Hoffmann Anlage 11 Umdruck 248 (neu) (Zurückgezogen) Änderungsantrag der Abgeordneten Stierle und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Drucksachen 971, 814). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Art. I Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. § 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Bringt die Kündigung eines vor dem 1. Dezember 1951 begründeten Mietverhält- nisses über eine offene Verkaufsstelle oder über eine Werkstätte eines gewerblichen Betriebes mit nicht mehr als 30 Beschäftigten oder über Geschäftsräume, die der Ausübung eines freien Berufes dienen, erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Mieter mit sich, so kann er den Widerruf der Kündigung verlangen, es sei denn, daß dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Dies gilt auch, wenn sonstige Geschäftsräume oder gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke wegen ihres wirtschaftlichen Zusammenhangs mit den in Satz 1 genannten Räumen zugleich mit diesen vermietet sind. 2. Art. I Nr. 2 erhält folgende Fassung: 2. § 10 Abs. 2 wird gestrichen. 3. In Art. I Nr. 7 tritt an die Stelle des „1. Januar 1959" der „1. Januar 1956". 4. In Art. I Nr. 9 tritt an die Stelle des „31. Dezember 1958" der „31. Dezember 1955". 5. In Art. II Abs. 2 Satz 1 treten an die Stelle der Worte „1. Januar 1959" die Worte „1. Januar 1956". Bonn, den 19. November 1954 Stierle Berlin Putzig Hauffe Frau Bennemann Daum Frenzel Schröter (Wilmersdorf) Wagner (Deggenau) Geiger (Aalen) Könen (Düsseldorf) Dannebom Gefeller Wehr Zühlke Anlage 12 Umdruck 249 (Zurückgezogen) Entschließungsantrag der Abgeordneten Stierle und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Drucksachen 971, 814): Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, bis 30. Juni 1955 alles verfügbare Material über die Lage auf dem Gebiete des Geschäftsraummarktes vorzulegen, damit der Deutsche Bundestag in der Lage ist zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche weiteren Übergangsmaßnahmen bis zur völligen Freigabe der Geschäftsräume erforderlich sind. Bonn, den 18. November 1954 Stierle Hauffe Wittrock Geiger (Aalen) Wagner (Deggenau) Zühlke Könen (Düsseldorf) Müller (Erbendorf) Daum Putzig Gefeller Berlin Dannebom Frau Bennemann Schröter (Wilmersdorf) Corterier Frenzel Wehr Anlage 13 Umdruck 274 (Vgl. S. 2973 D, 2975 A) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines .Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Drucksachen 971, 814): Der Bundestag wolle beschließen: 1. Art. I erhält folgende Fassung: Artikel I Das Geschäftsraummietengesetz vom 25. Juni 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 338) wird wie folgt geändert: 1. In § 8 Abs. 1 werden die Worte „erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Mieter" ersetzt durch die Worte „für den Mieter eine erhebliche Gefährdung seiner derzeitigen wirtschaftlichen Lebensgrundlage". 2. In § 10 Abs. 1 werden die Worte „erhebliche wirtschaftliche Nachteile" ersetzt durch die Worte „eine erhebliche Gefährdung seiner derzeitigen wirtschaftlichen Lebensgrundlage". 3. In § 10 Abs. 1 Nr. 1 werden die Worte „zu zumutbaren Bedingungen einen wirtschaftlich im wesentlichen gleichwertigen Ersatz" ersetzt durch die Worte „einen zumutbaren Ersatz". 4. § 20 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Eine entgegenstehende Vereinbarung ist unwirksam, wenn sie vor dem 1. Januar 1955 getroffen ist und wenn die Zeit, für die das Mietverhältnis eingegangen ist, vor dem 1. Januar 1956 abläuft." 5. In § 22 tritt an die Stelle des „31. Dezember 1954" der „31. Dezember 1955". 2. Art. II erhält folgende Fassung: Artikel II (1) § 20 Satz 2 des Geschäftsraummietengesetzes in der Fassung des Artikels I Nr. 4 ist nicht anzuwenden, wenn vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Miet- oder Pachtzeit abgelaufen und der Miet- oder Pachtgegenstand geräumt worden ist; in diesen Fällen hat es bei der Beendigung des Miet- oder Pachtverhältnisses sein Bewenden. (2) Die §§ 8 bis 22 des Geschäftsraummietengesetzes finden auch Anwendung, wenn ein vor dem 1. Dezember 1951 begründetes Miet- oder Pachtverhältnis über Geschäftsräume oder gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes für einen nach dem 31. Dezember 1954, aber vor dem 1. Januar 1956 liegenden Zeitpunkt gekündigt worden ist. Eine vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgegebene Erklärung des Vermieters oder Verpächters nach § 13 Abs. 2 des Geschäftsraummietengesetzes ist, sofern sie sich auf eine Kündigung der im Satz 1 bezeichneten Art bezieht, unwirksam. (3) Absatz 2 gilt auch, wenn der Mieter oder Pächter vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auf Grund einer Kündigung der in Absatz 2 Satz 1 bezeichneten Art rechtskräftig zur Räumung verurteilt worden ist; in .diesem Falle sind die Vorschriften des § 26 Abs. 2 bis 5 des Geschäftsraummietengesetzes entsprechend anzuwenden. Bonn, den 6. Dezember 1954 Lücke Kunze (Bethel) und Fraktion Stierle Wittrock Ollenhauer und Fraktion Wirths Dr. Dehler und Fraktion Engell Haasler und Fraktion Dr. Schild (Düsseldorf) Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 14 Umdruck 275 (Vgl. S. 2974 C, 2975 B) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Drucksachen 971, 814): Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 30. Juni 1955 die Lage auf dem Geschäftsraummarkt erneut zu überprüfen und dem Bundestag Vorschläge zu unterbreiten, die geeignet sind, 1. nach Ablauf der Schutzbestimmungen der §§ 8 ff. GRMG etwa eintretende schwere soziale Härten zu vermeiden, insbesondere für solche Fälle, in denen die Kündigung zur Vernichtung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage des Mieters führen würde; 2. die Errichtung der im Zusammenhang mit dem sozialen Wohnungsbau erforderlichen Geschäftsräume, insbesondere für den gewerblichen Mittelstand und die freien Berufe, zu fördern. Bonn, den 6. Dezember 1954 Lücke Kunze (Bethel) und Fraktion Stierle Wittrock Ollenhauer und Fraktion Wirths Dr. Dehler und Fraktion Engell Haasler und Fraktion Dr. Schild (Düsseldorf) Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 15 Umdruck 277 (Vgl. S. 2975 C) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/ BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend nationales Minderheitenrecht (Drucksache 904): Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend Verhandlungen mit dem Königreich Dänemark aufzunehmen mit dem Ziel, durch einen Minderheitenvertrag oder eine andere zwischenstaatliche Regelung den Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung zu tragen. Bonn, den 7. Dezember 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 16 Drucksache 971 (Vgl. S. 2973 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (32. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Drucksache 814) Berichterstatter: Abgeordneter Lücke Das Geschäftsraummietengesetz vom 25. Juni 1952 hat Miet- und Pachtverhältnisse über Geschäftsräume und gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke vom Mieterschutz und von den Preisbindungen ausgenommen. Zur Erleichterung des Übergangs aus dem Zustand der Preisbindung und des Mieterschutzes zur Vertragsfreiheit hat der Dritte Abschnitt dieses Gesetzes Vorschriften getroffen, welche für Miet- und Pachtverhältnisse, die vor dem 1. Dezember 1951 begründet waren, unter gewissen Voraussetzungen einen Kündigungsschutz in Gestalt eines Anspruchs auf Widerruf der Kündigung vorsehen. Diese Schutzvorschriften sind durch § 22 GRMG in der Weise zeitlich beschränkt, daß sie nur auf Kündigungen Anwendung finden, die für einen Zeitpunkt bis spätestens zum 31. Dezember 1954 erfolgen. Durch Antrag vom 4. September 1954 (BT-Drucksache 814) hat die Fraktion der SPD den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes eingebracht, in welchem eine allgemeine Verlängerung des erwähnten Kündigungsschutzes um zwei Jahre vorgesehen ist. Bei den Beratungen über diesen Antrag ist der Ausschuß zu dem Ergebnis gekommen, daß zwar eine Verlängerung in der beantragten Weise nicht in Betracht gezogen werden könne, daß aber der Kündigungsschutz unter gewissen Beschränkungen sowohl hinsichtlich des Kreises der betroffenen Mietverhältnisse wie hinsichtlich der Voraussetzungen des Schutzes aufrechterhalten werden müsse, und zwar noch über den in dem Antrag der SPD vorgesehenen Zeitraum hinaus. Der Ausschuß hat sich insoweit der in dem Beschluß des Bundeskabinetts vom 21. Juli 1954 zum Ausdruck gekommenen Auffassung der Bundesregierung, daß es bei dem Auslaufen des Kündigungsschutzes mit dem Ende des Jahres 1954 sein Bewenden haben könne, nicht anzuschließen vermocht. Nach den Beschlüssen des Ausschusses ergaben sich folgende sachliche Abweichungen gegenüber der bisherigen Fassung des Geschäftsraummietengesetzes: 1. Der Kündigungsschutz wird nur noch für offene Verkaufsstellen und — aus Gründen der Einheit des Mietverhältnisses — etwa im wirtschaftlichen Zusammenhang hiermit vermietete sonstige Geschäftsräume oder gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke aufrechterhalten. Er wird weiter davon abhängig gemacht, daß im Falle einer Kündigung und der hieraus folgenden Beendigung des Mietverhältnisses der Verlust der wirtschaftlichen Lebensgrundlage für den Mieter eintreten würde. 2. In den Fällen, in denen der Mieter einen erheblichen Finanzierungsbeitrag zur Schaffung oder Instandsetzung der Räume geleistet hat, weiter in Fällen, in denen Geschäftsräume oder gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke zugleich mit Wohnräumen vermietet sind (vgl. § 5 Abs. 3 GRMG), wird der Kündigungsschutz über den unter Nr. 1. umschriebenen Kreis hinaus in dem bisherigen Umfang und unter den bisherigen Voraussetzungen aufrechterhalten. 3. Der Kündigungsschutz wird, soweit er, wie dargestellt, bestehenbleibt, um weitere 4 Jahre verlängert. Über die sachlichen Gründe, auf denen diese Entschließungen beruhen, ist folgendes auszuführen: Zu 1 Der Ausschuß ist auf Grund der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen, insbesondere der Stellungnahmen der interessierten Verbände und eines Gutachtens des Deutschen Industrie- und Handelstages zu der Auffassung gekommen, daß eine Aufrechterhaltung des Kündigungsschutzes für Miet- und Pachtverhältnisse über Geschäftsräume und gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke in dem vollen bisherigen Umfang nicht (Lücke) mehr erforderlich ist. Vielmehr beurteilt der Ausschuß die Lage auf dem Geschäftsraummarkt dahin, daß, abgesehen von den offenen. Verkaufsstellen — d. h. also namentlich den Ladengeschäften des Einzelhandels — wenn auch vielleicht noch nicht eine voll ausgeglichene Marktlage, so doch jedenfalls ein solches Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage besteht, daß die Geschäftsraummieter in der Lage sind, im Falle einer Kündigung innerhalb angemessener Zeit und zu zumutbaren Bedingungen die zur Fortführung ihres Betriebs erforderlichen Ersatzräume zu finden. Vorübergehende Schwierigkeiten können nach Ansicht des Ausschusses durch einen Räumungsschutz gemäß § 7 Abs. 1 GRMG überwunden werden. Dagegen hat der Ausschuß anerkannt, daß bei offenen Verkaufsstellen sowohl in zerstörten Großstädten wie auch in manchen mittleren und kleineren Städten infolge des Bevölkerungszuwachses durch Flüchtlinge und aus ähnlichen Gründen noch eine so erhebliche Knappheit an den erforderlichen Ladenräumen besteht, daß bei einem vollen Wegfall des Kündigungsschutzes beträchtliche soziale Härten und wirtschaftliche Schwierigkeiten zu befürchten wären. Der Ausschuß war namentlich der Meinung, daß der good will, den sich ein Ladenraummieter in jahrelanger Arbeit im Zusammenhang mit dem in seinen Mieträumen geführten Geschäft geschaffen haben kann, noch eines gewissen Schutzes bedürfe. Der Ausschuß hat auch in Betracht gezogen, daß soziale Härten eintreten würden, wenn die Kündigung der Ladenräume den Existenzverlust für den Mieter zur Folge haben müßte, z. B. wenn ein kriegsbeschädigter Ladenmieter sein bisheriges Geschäft mangels geeigneter Ausweichräume ohne Ersatzmöglichkeit aufgeben müßte. Der Ausschuß hat sich aus diesen Gründen dahin entschieden, den Kündigungsschutz hinsichtlich der offenen Verkaufsstellen aufrechtzuerhalten. Er hat diesen Schutz aber abweichend von dem bisherigen Rechtszustand davon abhängig gemacht, daß der Verlust der Räume für den Mieter den Verlust der wirtschaftlichen Lebensgrundlage zur Folge haben würde, um auch insoweit die Voraussetzungen des Kündigungsschutzes einzuschränken und einen weiteren Schritt auf dem durch das Geschäftsraummietengesetz eingeschlagenen Weg zur Vertragsfreiheit zu tun. Den Verlust der wirtschaftlichen Lebensgrundlage sieht der Ausschuß dann als gegeben an, wenn der Geschäftsraummieter nach Verlust seiner Ladenräume keine zumutbare Möglichkeit einer seine Lebensgrundlage sichernden wirtschaftlichen Existenz mehr haben würde. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wäre deshalb namentlich dann zu verneinen, wenn der bisherige Geschäftsraummieter entweder seinen Betrieb ohne beträchtliche Unterbrechung in anderen Räumen fortsetzen kann oder wenn die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Mieters auf andere Weise (z. B. durch eine geeignete Anstellung in einem anderen Betrieb) gesichert bleibt. Soweit ein Ausweichen in andere Geschäftsräume möglich ist, kann nach Ansicht des Ausschusses grundsätzlich ein Existenzverlust nur angenommen werden, wenn die Ausweichräume für den Mieter nur unter Bedingungen verfügbar sind, die ihm nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere auch nach der Ertragslage seines Betriebs, nicht zugemutet werden können; dabei ist namentlich auch die Höhe der Miete zu berücksichtigen. Der Ausschuß hat auch die Frage geprüft, ob die durch den Ablauf der Frist des § 22 GRMG entstehenden Probleme dadurch gelöst werden können, daß im Sinne des dem Ausschuß bekannten, von der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bundesrat eingebrachten Antrags die Entscheidung über die Verlängerung des Kündigungsschutzes durch eine Ermächtigungsbestimmung in die Hand der Landesregierungen gelegt und von diesen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse getroffen wird. Der Ausschuß hat diese Frage verneint. Er war der Auffassung, daß die zu entscheidenden Fragen bundeseinheitlich gelöst werden müssen, zumal bei uneinheitlicher Handhabung namentlich in Grenzgebieten (z. B. Ulm — Neu-Ulm) Schwierigkeiten zu befürchten wären. Zu 2 In wesentlicher Übereinstimmung mit den ihm vorliegenden Gutachten ist der Ausschuß zu der Überzeugung gelangt, daß es nicht zu rechtfertigen wäre, für Geschäftsraummieter, die einen erheblichen Finanzierungsbeitrag geleistet haben oder ihre Geschäftsräume in Verbindung mit Wohnräumen gemietet haben, den bisherigen Kündigungsschutz wegfallen zu lassen. Für beide Fälle gewährt bereits das Geschäftsraummietengesetz (§§ 11, 12) dem Mieter einen über den Normalfall hinausgehenden Schutz. Der Ausschuß hat keinen Anlaß gesehen, für diese Fälle von der bisherigen Regelung abzugehen. Zu 3 Was die Dauer des Kündigungsschutzes anlangt, so hat der Ausschuß erwogen, daß eine Verlängerung des Kündigungsschutzes für die von der SPD beantragte Dauer nicht ausreichen würde, um die Härtefälle, deren Vermeidung der Ausschuß sich angelegen sein läßt, auszuschließen. Auch bei einer Verlängerung um zwei Jahre würden namentlich soziale Schwierigkeiten bei besonders schutzbedürftigen Mietern erneut zu befürchten sein. Der Ausschuß ist deshalb zu dem Ergebnis gelangt, den Kündigungsschutz in dem von ihm als gerechtfertigt angesehenen Umfang um weitere vier Jahre zu verlängern. Der Ausschuß hat sich bei der Bemessung der Frist auch von der Erwägung leiten lassen, daß in dem Maße, in dem durch die Schaffung neuer Geschäftsräume geeignete Ausweichmöglichkeiten geschaffen werden, die Gefahr eines Existenzverlustes für den weichenden Mieter verringert wird, so daß die Voraussetzungen eines Kündigungswiderrufs je nach den örtlichen Verhältnissen nicht mehr eintreten werden und die Anwendung des Gesetzes sich auf diese Weise auch ohne dessen förmliche Außerkraftsetzung erledigen wird. Zu der Frage, ob unabhängig von dem durch das Geschäftsraummietengesetz gewährten Kündigungsschutz allgemeine Sicherungen gegen eine mißbräuchliche Ausnutzung von Kündigungsmöglichkeiten im Mietrecht zu schaffen wären, hat der Ausschuß im vorliegenden Zusammenhang nicht Stellung genommen. II Aus den vorstehend dargelegten Gründen hat der Ausschuß mit Mehrheit gegen die Stimmen der Abgeordneten der SPD die in dem Entwurf ent- (Lücke) haltenen Änderungen des Geschäftsraummietengesetzes beschlossen. Er hat sich hierbei der Formulierungshilfe der Sachbearbeiter der Bundesregierung bedient. Zur Erläuterung dieser Vorschriften im einzelnen ist noch folgendes auszuführen: Zu Art. I Art. I enthält die durch die sachlichen Beschlüsse des Ausschusses erforderlich gewordenen Änderungen des Geschäftsraummietengesetzes. Es handelt sich hierbei im einzelnen um folgendes: Zu Nr. 1 Nr. 1 faßt § 8 Abs. 1 des Gesetzes entsprechend den Beschlüssen des Ausschusses neu. Soweit der Begriff der offenen Verkaufsstelle verwendet wird, wird diesem die ihm nach der Gewerbeordnung (vgl. § 41 a GewO) zukommende Bedeutung beigelegt. Soweit mit der offenen Verkaufsstelle andere Geschäftsräume oder gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke vermietet sind, hat der Ausschuß dem Mieter Kündigungsschutz nur insoweit zugebilligt, als ein wirtschaftlicher Zusammenhang dieser Räume oder Grundstück e mit der Verkaufsstelle besteht. Ein bloßer räumlicher Zusammenhang würde dagegen einen Kündigungsschutz nicht rechtfertigen. Zu Nr. 2 Angesichts der in § 8 enthaltenen Einschränkungen des Kündigungsschutzes gegenüber dem bisherigen Zustand erschien § 10 entbehrlich. Die in § 10 Abs. 1 behandelten Gesichtspunkte können im Rahmen der Beurteilung der Frage, ob der Existenzverlust eintritt, in geeigneter Weise berücksichtigt werden. § 10 Abs. 2 ist deshalb überflüssig, weil die besondere Erwähnung der öffentlichen Zwecken dienenden Räume in § 8 weggefallen ist. Zu Nrn. 3 und 4 Die Ergänzung des § 11 Abs. 1 stellt klar, daß im Falle eines Finanzierungsbeitrages der Kündigungsschutz in dem gleichen Umfang wie bisher gewährt wird. Der als Satz 2 angefügte Satz entspricht dem § 8 Abs. 1 Satz 2. Zu Nr. 5 Die Änderung des § 12 bringt ebenso wie die des § 11 zum Ausdruck, daß insoweit der Kreis der geschützten Mietverhältnisse der gleiche bleibt wie bisher. Die Neufassung des § 12 Abs. 1 enthält darüber hinaus noch eine redaktionelle Klarstellung: Zur Behebung aufgetretener Zweifel wird ausdrücklich ausgesprochen, daß die Verbindung mit Wohnräumen den besonderen Kündigungsschutz des § 12 nur auslöst, wenn die Wohnräume bei selbständiger Vermietung unter Mieterschutz stehen würden, und beseitigt auf diese Weise eine in der bisherigen Fassung vorhandene Unstimmigkeit im Verhältnis zu § 5 Abs. 3. Zu Nr. 6 Die Änderung von § 20 Satz 1 ist von redaktioneller Bedeutung und folgt aus der Änderung des § 8. Die Vorschrift schließt in ihrer nunmehrigen Fassung allerdings auch solche Mietverhältnisse über Geschäftsräume und gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke ein, bei denen ein Kündigungsschutz im übrigen nicht in Betracht kommt. Wenngleich ein zwingender Grund, den kündigungslosen Ablauf von Mietverhältnissen auszuschließen, nur in den Fällen besteht, in denen ein Kündigungswiderruf in Betracht kommt, erschien es nicht möglich, den Anwendungsbereich des Satzes 1 auf diese Fälle zu beschränken, weil die Entscheidung der Frage, ob für das Mietverhältnis eine Kündigung verlangt werden soll, nicht von der Möglichkeit des Kündigungswiderrufs abhängig gemacht werden kann. Zu Nr. 7 Die Änderung des § 20 Satz 2 steht im Zusammenhang mit der Verlängerung des Kündigungsschutzes durch § 22. Die Vorschrift betrifft u. a. auch Vereinbarungen, die nach dem Inkrafttreten des Geschäftsraummietengesetzes über eine Verlängerung des Mietverhältnisses für bestimmte Zeit getroffen worden sind und macht auch in solchen Fällen eine Kündigung erforderlich; sie schafft hierdurch den Ansatzpunkt für einen etwa in Betracht kommenden Kündigungswiderruf. Im übrigen ist von einem gesetzlichen Eingriff in Vereinbarungen über die Änderung oder Beendigung eines durch die Aufhebung des Mieterschutzes betroffenen Geschäftsraummietenverhältnisses abgesehen. Zu Nr. 8 Durch Änderung des Endtermins wird der Kündigungsschutz entsprechend dem Beschluß des Ausschusses um vier Jahre bis zum 31. Dezember 1958 verlängert. Zu Art. II Art. II enthält Übergangsvorschriften zur Klarstellung gewisser Fragen, die sich aus der Änderung der Rechtslage und der Verlängerung des Kündigungsschutzes ergeben können. Absatz 1 schließt die Anwendung des § 20 Satz 2 in seiner neuen Fassung zur Vermeidung von Zweifeln in den Fällen ausdrücklich aus, in denen ein Mietverhältnis auf Grund einer nach dem Inkrafttreten des Geschäftsraummietengesetzes getroffenen und demgemäß nach § 20 Satz 2 GRMG alter Fassung wirksamen Vereinbarung bereits abgelaufen ist und der Mieter den Mietgegenstand bereits geräumt hat. In diesen Fällen erschien es unmöglich, die auf eine Verlängerung abzielenden Vorschriften des Gesetzes zur Anwendung zu bringen. Dabei wurden insbesondere solche Fälle in Rücksicht gezogen, bei denen die Räume bereits wieder anderweit vermietet sind. Die Absätze 2 und 3 entsprechen sachlich den in den §§ 25, 26 GRMG enthaltenen Übergangsvorschriften, die bei dem Inkrafttreten des Geschäftsraummietengesetzes für den Übergang von dem durch die Verordnung über Ausnahmen vom Mieterschutz geschaffenen Rechtszustand zum Geschäftsraummietengesetz getroffen worden waren. Die Bezugnahme auf § 26 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes insbesondere regelt die Fragen, die sich dann ergeben, wenn der Vermieter auf Grund der bisherigen Rechtslage bereits Räumungsklage gegen den Mieter auf Räumung für einen nach dem (Lücke) 31. Dezember 1954 liegenden Zeitpunkt erhoben und ein dahingehendes rechtskräftiges Räumungsurteil erwirkt hat. Zu Art. III Art. III stellt klar, daß bei Kündigungen, die für einen Zeitpunkt vor ,dem 1. Januar 1955 erfolgt sind, für den Widerruf der Kündigung die bisherigen Vorschriften maßgeblich bleiben. Hieraus folgt, daß in Fällen, in denen der Mieter den Anspruch auf Widerruf einer für einen Zeitpunkt vor dem 1. Januar 1955 erfolgten Kündigung verlangt, Kündigungsschutz im bisherigen Umfang gewährt wird, auch wenn die Entscheidung über den Kündigungswiderruf erst nach dem 31. Dezember 1954 ergeht. Der Ausschuß hält in diesem Zusammenhang einen Hinweis darauf für angebracht, daß nach § 15 Abs. 2 GRMG eine Kündigung, wenn der Vermieter sie widerruft oder zu ihrem Widerruf verurteilt wird, als nicht erfolgt gilt, das Mietverhältnis also fortgesetzt wird. Kündigt in einem solchen Falle der Vermieter zu einem neuen Termin, so ist der Mieter nicht gehindert, erneut den Einspruch auf Widerruf der Kündigung nach Maßgabe der neuen Vorschriften geltend zu machen. Er kann also auch dann, wenn ihm bereits unter der Geltung der bisherigen Vorschriften Kündigungsschutz gewährt worden ist, erneut in den Genuß des Kündigungsschutzes gelangen, sofern er die Voraussetzungen des Gesetzes in der neuen Fassung erfüllt. Bonn, den 11. November 1954 Lücke Berichterstatter Namentliche Abstimmungen a) zum Entwurf des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen für Kinder in der gesetzlichen Unfallversicherung, in den gesetzlichen Rentenversicherungen, in der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenfürsorge sowie in der Kriegsopferversorgung an das Kindergeldgesetz (Drucksachen 876, 978): 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 11 (Umdruck 234 Ziffer 8) (Vgl. S. 2924 B, 2926 A, B), 2. über den Änderungsantrag der Abg. Dr. Stammberger, Frau Dr. Dr. h. c. Lüders, Frau Dr. Ilk, von Manteuffel (Neuß) und Genossen zu § 11 (Umdruck 230 [neu, geändert]) (Vgl. S. 2926 C), 3. Schlußabstimmung (Vgl. S. 2935 C); b) zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld (Drucksache 877): 4. über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Übergang zur Tagesordnung (Vgl. S. 2953 C, 2954 D), 5. über die gleichlautenden Anträge der Fraktion der SPD (Umdruck 206 Ziffer 4) und der Fraktionen der FDP, GB/BHE, DP (Umdruck 201 Ziffer 3) zu § 11 (Vgl. S. 2955 D), 6. über § 21, Einleitung und Überschrift (Vgl. S. 2957 A). Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 6 CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Adenauer — — — — — — Albers Nein Nein Ja Ja Nein Nein Arndgen Nein Nein Ja entschuld. entschuld. entschuld. Barlage. Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Bartram Nein Nein Ja Ja Nein Nein Bauer (Wasserburg) . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Bauereisen Nein Nein Ja Ja Nein Nein Bauknecht entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Bausch Nein Nein Ja Nein enthalten enthalten Becker (Pirmasens) . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein • Berendsen Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Bergmeyer Nein Nein Ja Ja Nein Nein Fürst von Bismarck . . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Blank (Dortmund) . . . — — Ja Ja Nein Nein Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Nein Nein Ja Ja Nein Nein Blöcker Nein Nein Ja Ja Nein Nein Bock Nein Nein Ja Ja Nein Nein von Bodelschwingh . . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Brand (Remscheid) . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Frau Brauksiepe . . . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. von Brentano . . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Brese Nein Nein enthalten enthalten enthalten enthalten Frau Dr. Brökelschen . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Brönner Nein Nein Ja Ja Nein Nein Brookmann (Kiel) . . krank krank krank krank krank krank Brück Nein Nein J.a Ja Nein Nein Dr. Bucerius Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. von Buchka . . . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Bürkel Nein Nein Ja Ja Nein Nein Burgemeister Nein Nein Ja Ja Nein Nein Caspers Nein Nein Ja Ja Nein Nein Cillien Nein Nein J.a Ja Nein Nein Dr. Conring entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Czaja Nein Nein Ja Ja Nein Nein Demmelmeier Nein Nein Ja Ja Nein Nein Diedrichsen Nein Nein Ja Ja Nein Nein Frau Dietz Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Dittrich entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Dollinger Nein Nein Ja Ja Nein Nein Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 6 Donhauser krank krank krank krank krank krank Dr. Dresbach — — — Ja Nein Nein Eckstein Nein Nein Ja Ja Nein — Ehren Nein Nein Ja Ja Nein Nein Engelbrecht-Greve . Nein Nein Ja Ja Neir Nein Dr. Dr. h. c. Erhard . Nein Nein — — — — Etzenbach Nein Nein Ja entschuld. Nein Nein Even Nein Nein Ja Ja Nein Nein Feldmann krank krank krank krank krank krank Finckh Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Franz Nein Nein Ja Ja Nein Nein Franzen Nein Nein Ja Ja Nein Nein Friese Nein Nein Ja Ja Nein Nein Fuchs Nein Nein Ja Ja Nein Nein Funk Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Furler Nein Nein Ja Ja Nein Nein Gedat Nein Nein Ja Ja Nein Nein Geiger (München) . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Frau Geisendörfer . . . Nein Nein — Ja Nein Nein Gengler Nein Nein Ja Ja Nein Nein Gerns entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. D. Dr. Gerstenmaier . entschuld. entschuld. entschuld. Ja Nein Nein Gibbert Nein Nein Ja Ja Nein Nein Giencke Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Glasmeyer Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Gleissner (München) Nein Nein Ja Ja Nein Nein Glüsing Nein Nein Ja Ja Nein Nein Gockeln Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Götz Nein Nein Ja Ja Nein Nein Goldhagen Nein Nein Ja Ja Nein Nein Gontrum Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Graf Nein Nein Ja Ja Nein Nein Griem Nein Nein Ja Ja Nein Nein Günther Nein Nein Ja Ja Nein Nein Gumrum Nein Nein Ja Ja Nein Nein Häussler Nein Nein Ja Ja Nein Nein Hahn Nein Nein Ja Ja Nein Nein Harnischfeger Nein Nein Ja Ja Nein Nein Heix Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Hellwig Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Graf Henckel . . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Hesberg Nein Nein Ja Ja Nein Nein Heye Nein Nein Ja Ja Nein Nein Hilbert Nein Nein enthalten. Nein enthalten enthalten Höcherl Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Höck Nein Nein Ja Ja Nein Nein Höfler Nein Nein Ja Ja Nein Nein Holla Nein Nein Ja Ja Nein Nein Hoogen Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Horlacher Nein Nein Ja Ja Nein Nein Horn Nein Nein Ja Ja Nein Nein Huth entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Illerhaus Nein Nein Ja. Ja Nein Nein Dr. Jaeger Nein entschuld. entschuld. Ja Nein Nein Jahn (Stuttgart) . . . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Frau Dr. Jochmus . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Josten Nein Nein Ja Ja Nein Nein Kahn Nein Nein Ja Ja Nein Nein Kaiser Nein Nein Ja Ja Nein Nein Karpf Nein Nein Ja Ja Nein Nein Kemmer (Bamberg) . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Kemper (Trier) Nein Nein Ja Ja Nein Nein Kiesinger entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Kirchhoff Nein Nein Ja Ja Nein Nein Klausner Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Kleindinst . . . . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 6 Dr. Kliesing Nein Nein Ja Ja Nein Nein Knapp Nein Nein Ja Ja Nein Nein Knobloch Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Köhler Nein Nein Ja Ja Nein Nein Koops Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Kopf entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Kortmann Nein Nein Ja Ja Nein Nein Kramel Nein Nein Ja Ja Nein Nein Krammig Nein Nein Ja Ja Nein Nein Kroll Nein Nein Ja Ja Nein Nein Frau Dr. Kuchtner . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Kühlthau Nein Nein Ja Ja Nein Nein Kuntscher Nein Nein Ja Ja Nein Nein Kunze (Bethel) Nein Nein Ja Ja Nein Nein Lang (München) . . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Leibfried entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Leiske Nein Nein Ja Ja Nein Nein Lenz (Brühl) . . . . . . Nein — — Ja Nein Nein Dr. Lenz (Godesberg) . . Nein — Ja Ja Nein Nein Lenze (Attendorn) . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Leonhard Nein Nein Ja Ja Nein Nein Lermer Nein Nein Ja Ja Nein Nein Leukert Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Leverkuehn . . . . Nein Nein Ja entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Lindenberg . . . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Lindrath Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Löhr Nein Nein Ja — — — Lotze Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. h. c. Lübke . . . . — — Ja Ja Nein Nein Lücke Nein Nein Ja Ja Nein Nein Lücker (München) entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Lulay Nein Nein Ja Ja Nein Nein Maier (Mannheim) . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Majonica Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Baron Manteuffel-Szoege Nein — Ja Ja Nein Nein Massoth Nein Nein Ja Ja Nein Nein Maucher Nein Nein Ja Ja Nein Nein Mayer (Birkenfeld) . Nein Nein Ja Ja enthalten Nein Menke Nein Nein Ja Ja Nein Nein Mensing Nein Nein enthalten enthalten enthalten enthalten Meyer (Oppertshofen) Nein Nein Ja Ja Nein Nein Meyer-Ronnenberg . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Miller Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Moerchel Nein Nein Ja Ja Nein Nein Morgenthaler Nein Nein Ja Ja Nein Nein Muckermann Nein Nein Ja Ja Nein Nein Mühlenberg Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Nein Ja Ja Nein Nein Müller-Hermann . . . . Nein Nein Ja — — — Müser Nein Nein Ja Ja Nein Nein Naegel Nein Nein Ja Ja Nein Nein Nellen Nein Nein Ja Ja — — Neuburger Nein Nein Ja — — — Niederalt Nein Nein Ja Ja Nein Nein Frau Niggemeyer . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Oesterle entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Oetzel krank krank krank krank krank krank Dr. Orth Nein Nein Ja Ja Nein Nein Pelster Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Pferdmenges . . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Frau Pitz Nein Nein Ja Ja Nein Nein Platner . . . . . . . . Nein Nein Ja — — — Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Frau Praetorius . . . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Frau Dr. Probst . . . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Raestrup Nein Nein Ja Ja Nein Nein Rasner Nein Nein Ja Ja Nein Nein Name Abstimmungen 1 1 2 3 4 5 I Frau Dr. Rehling . . . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Richarts Nein Nein Ja Ja Nein Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Rinke Nein Nein Ja Ja Nein Nein Frau Rösch Nein Nein Ja Ja Nein Nein Rösing Nein Nein Ja Ja Nein Nein Rümmele Nein Nein Ja Ja Nein Nein Ruf Nein Nein Ja Ja Nein Nein Sabaß Nein Nein Ja Ja Nein Nein Sabel Nein Nein Ja Ja Nein Nein Schäffer krank krank krank krank krank krank Scharnberg Nein Nein Ja Ja Nein Nein Scheppmann Nein Nein Ja Ja Nein Nein Schill (Freiburg) . . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Schlick Nein Nein Ja Ja Nein Nein Schmücker Nein Nein Ja Ja Nein Nein Schneider (Hamburg) . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Schrader Nein Nein enthalten Ja Nein Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Nein Ja Ja Nein Nein Schüttler Nein Nein Ja Ja Nein Nein Schütz Nein Nein Ja Ja Nein Nein Schuler Nein Nein Ja Ja Nein Nein Schulze-Pellengahr . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Schwarz Nein Nein Ja Ja Nein Nein Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Seffrin Nein Nein Ja Ja Nein Nein Seidl (Dorfen) entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Serres Nein Nein Ja Ja Nein Nein Siebel Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Siemer krank krank krank krank krank krank Solke Nein Nein Ja Ja Nein Nein Spies (Brücken) . . . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Spies (Emmenhausen) . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Spörl Nein Nein Ja Ja Nein Nein Graf von Spreti . . • • entschuld. entschuld. Ja entschuld. entschuld. entschuld. Stauch Nein Nein Ja Nein enthalten enthalten Frau Dr. Steinbiß . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Stiller Nein Nein Ja Ja Nein Nein Storch Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Storm Nein Nein Ja Ja Nein Nein Strauß — — — — — — Struve Nein Nein Ja Ja Nein Nein Stücklen Nein Nein Ja Ja Nein Nein Teriete Nein Nein Ja Ja Nein Nein Unertl Nein Nein Ja Ja Nein Nein Varelmann Nein Nein Ja Ja Nein Nein Frau Vietje Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Vogel Nein Nein Ja Ja Nein Nein Voß Nein Nein Ja Ja Nein Nein Wacher (Hof) Nein Nein Ja Ja Nein Nein Wacker (Buchen) . . . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Wahl entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Walz krank krank krank krank krank krank Frau Dr. Weber (Aachen) Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Weber (Koblenz) . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Wehking Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Welskop Nein Nein Ja Ja Nein Nein Frau Welter (Aachen) Nein Nein Ja — — — Dr. Werber Nein Nein Ja entschuld. entschuld. entschuld. Wiedeck Nein Nein Ja Ja Nein Nein Wieninger Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Willeke Nein Nein Ja Ja Nein Nein Winkelheide Nein Nein Ja Ja Nein Nein Wittmann Nein Nein Ja Ja Nein Nein Wolf (Stuttgart) Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Wuermeling . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Wullenhaupt Nein Nein Ja Ja Nein Nein Name Abstimmungen 1 2 3 4 5 6 SPD Frau Albertz krank krank krank krank krank krank Frau Albrecht Ja Ja Nein Nein Ja Ja Altmaier entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Arndt Ja Ja — Nein Ja Ja Arnholz Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Baade Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Bärsch Ja Ja Nein entschuld. entschuld. entschuld. Bals Ja Ja Nein Nein Ja Ja Banse Ja Ja Nein Nein Ja Ja Bauer (Würzburg) . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Baur (Augsburg) . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Bazille krank krank krank krank krank krank Behrisch Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Bennemann . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Bergmann Ja Ja Nein Nein Ja Ja Berlin Ja Ja Nein Nein Ja Ja Bettgenhäuser Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Beyer (Frankfurt) entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Birkelbach entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Blachstein Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Bleiß Ja Ja Nein Nein Ja Ja Böhm (Düsseldorf) . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Bruse Ja Ja Nein Nein Ja Ja Corterier Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dannebom Ja Ja Nein Nein Ja Ja Daum Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Deist Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dewald Ja Ja Nein Nein Ja Ja Diekmann Ja Ja Nein Nein Ja Ja Diel Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Döhring Ja Ja Nein Nein Ja Ja Erler entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Eschmann Ja entschuld. Nein — Ja Ja Faller Ja Ja Nein Nein Ja Ja Franke Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frehsee Ja Ja Nein Nein Ja Ja Freidhof Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frenzel Ja Ja Nein Nein Ja Ja Gefeller Ja Ja Nein Nein Ja Ja Geiger (Aalen) Ja Ja Nein Nein Ja Ja Geritzmann Ja Ja Nein Nein Ja Ja Gleisner (Unna) • • • • entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Greve Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Gülich Ja Ja Nein Nein Ja Ja Hansen (Köln) Ja Ja Nein — — Ja Hansing (Bremen) . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Hauffe Ja Ja Nein Nein Ja Ja Heide Ja Ja Nein Nein Ja Ja Heiland Ja Ja Nein Nein Ja Ja Heinrich Ja Ja Nein Nein Ja Ja Hellenbrock Ja Ja Nein Nein Ja Ja Hermsdorf Ja Ja Nein Nein Ja Ja Herold Ja Ja Nein Nein Ja Ja Höcker Ja Ja Nein Nein Ja Ja Höhne Ja Ja Nein Nein Ja Ja Hörauf Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Dr. Hubert . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Hufnagel Ja Ja Nein Nein Ja Ja Jacobi entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Jacobs Ja Ja Nein Nein Ja Ja Jahn (Frankfurt) . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Jaksch Ja Ja Nein Nein Ja Ja Kahn-Ackermann . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Kalbitzer entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Frau Keilhack Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Kettig krank krank krank krank krank krank Name Abstimmungen I 2 3 4 5 6 Keuning — — — Nein Ja Ja Kinat Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Kipp-Kaule . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Könen (Düsseldorf) Ja Ja Nein Nein Ja Ja Koenen (Lippstadt) . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Korspeter . . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Kreyssig Ja Ja Nein Nein Ja Ja Kriedemann Ja Ja Nein Nein Ja Ja Kühn (Köln) Ja Ja Nein Nein Ja Ja Kurlbaum Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ladebeck Ja Ja Nein Nein Ja Ja Lange (Essen) Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Lockmann . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ludwig entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Lütkens entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Maier (Freiburg) . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Marx entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Matzner entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Meitmann Ja — Nein Nein Ja Ja Mellies Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Menzel Ja Ja Nein Nein Ja Ja Merten Ja Ja Nein Nein Ja Ja Metzger Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Ja Nein Nein Ja Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Meyer-Laule . . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Mißmahl krank krank krank krank krank krank Moll Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Mommer entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Müller (Erbendorf) . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Müller (Worms) . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Nadig entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Odenthal Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ohlig Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ollenhauer Ja Ja Nein entschuld. entschuld. Ja Op den Orth Ja Ja Nein Nein Ja Ja Paul entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Peters Ja Ja Nein Nein Ja Ja Pöhler Ja Ja Nein Nein Ja Ja Pohle (Eckernförde) . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Preller Ja Ja Nein Nein Ja Ja Priebe Ja Ja Nein Nein Ja Ja Pusch Ja Ja Nein Nein Ja Ja Putzig Ja Ja Nein Nein Ja Ja Rasch Ja Ja Nein Nein Ja Ja Regling Ja Ja Nein Nein Ja Ja Rehs Ja Ja Nein Nein Ja Ja Reitz Ja Ja Nein Nein Ja Ja Reitzner Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Renger Ja Ja Nein Nein Ja Ja Richter Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ritzel Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Rudoll Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ruhnke Ja Ja Nein Nein Ja Ja Runge Ja Ja Nein Nein Ja Ja Sassnick Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Schanzenbach . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Scheuren . . . . . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Schmid (Frankfurt) entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Schmidt (Hamburg) Ja Ja Nein Nein Ja Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Schöne Ja Ja Nein Nein Ja Ja Schoettle Ja Ja Nein Nein Ja Ja Seidel (Fürth) Ja Ja Nein Nein Ja Ja Seither Ja Ja Nein Nein Ja Ja Name Abstimmungen 1 2 3 4 5 6 Seuffert entschuld. entschuld. entschuld. Nein Ja Ja Stierle krank krank krank krank krank krank Sträter entschuld. entschuld. entschuld. Nein Ja Ja Frau Strobel Ja Ja Nein Nein Ja Ja Stümer Ja Ja Nein Nein Ja Ja Thieme Ja Ja Nein Nein Ja Ja Traub Ja Ja Nein Nein Ja Ja Trittelvitz entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Wagner (Deggenau) . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Wagner (Ludwigshafen) — Ja — Nein Ja Ja Wehner Ja Ja Nein entschuld. entschuld. Ja Wehr Ja Ja Nein Nein Ja Ja Welke Ja Ja Nein Nein Ja Ja Weltner (Rinteln) . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Dr. Wenzel . . . . Ja Ja Nein entschuld. entschuld. entschuld. Wienand Ja Ja Nein Nein Ja Ja Wittrock Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ziegler — — Nein Nein Ja Ja Zühlke Ja Ja Nein Nein Ja Ja FDP Dr. Atzenroth Ja Ja Nein — — — Dr. Becker (Hersfeld) . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. h. c. Blücher . . . — — — — — — Dr. Bucher Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dannemann Ja Ja Nein — — — Dr. Dehler Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr.-Ing. Drechsel . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Eberhard Ja Ja Nein Nein Ja Ja Euler . . . . . • • • Ja Ja — Nein Ja Ja Fassbender Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Friese-Korn . . . — — __ — — __ Frühwald Ja Ja Nein Nein Ja Ja Gaul Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Hammer Ja Ja Nein Nein Ja Ja Held Ja — Nein Nein Ja Ja Hepp Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Hoffmann Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Dr. Ilk Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Jentzsch Ja Ja Nein Nein Ja Ja Kühn (Bonn) Ja Ja Nein Nein Ja Ja Lahr Ja Ja Nein Nein Ja Ja Lenz (Trossingen) . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Ja Ja Nein Nein Ja Ja Prof. Dr. Luchtenberg . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Maier (Stuttgart) . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja von Manteuffel (Neuß) Ja Ja Nein Nein Ja Ja Margulies Ja Ja Nein Nein Ja Ja Mauk Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Mende . .. . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Miessner Ja Ja Nein Nein Ja Ja Neumayer Ja Ja Nein — — — Onnen entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Pfleiderer Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Preiß Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Preusker Ja Ja — — — — Rademacher Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Schäfer Ja Ja — Nein — Ja Scheel entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Schloß Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Schneider (Lollar) enthalten Ja Nein Nein Ja Ja Schwann Ja Ja Nein Nein Ja Ja 3002 2. Deutscher Bundestag — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. November 1954 Name Abstimmungen 1 2 3 4 5 6 Stahl Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Stammberger Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Starke Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Wellhausen . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Wirths Ja Ja Nein Nein Ja Ja GB/BHE Bender Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Czermak Ja Ja Nein entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Eckhardt Ja Ja Nein Nein Ja Ja Elsner Ja Ja Nein Nein Ja Ja Engell Ja Ja Nein Nein Ja Ja Feller Ja Ja Nein Nein Ja Ja Gräfin Finckenstein . . entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Frau Finselberger . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Gemein Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Gille Ja Ja Nein Nein Ja Ja Haasler entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Kather Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Keller entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Klötzer entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Körner Ja Ja Nein Nein Ja Ja Kraft Ja Ja Nein — — — Kunz (Schwalbach) . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Kutschera Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Mocker Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Dr. Oberländer . . Ja Ja — — — — Petersen Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Reichstein entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Samwer krank krank krank krank krank krank Seiboth • • • • • • . • Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Sornik Ja Ja Nein Nein Ja Ja Srock Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Strosche Ja Ja Nein Nein Ja Ja DP Becker (Hamburg) . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Brühler Ja Ja Nein Nein Ja Ja Eickhoff Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Elbrächter Ja Ja Nein Nein Ja Ja Hellwege — — — — — — Matthes Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. von Merkatz . . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Müller (Wehdel) . . . . Ja -Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Schneider (Bremerhaven) Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Schranz Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Ing. Seebohm . . . — — — — — — Walter Ja Ja Nein Nein Ja Ja Wittenburg Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Zimmermann . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Stegner Nein Ja Nein Ja Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmungen 1 2 3 4 5 6 Abgegebene Stimmen 410 404 405 413*) 396 399 Davon : Ja 199 199 204 202 193 197 Nein 210 205 197 209 197 197 Stimmenthaltung . 1 — 4 2 6 5 Zusammen wie oben . 410 404 405 413 396 399 *) einschließlich Stimmen der Berliner Abgeordneten Berliner Abgeordnete Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 6 CDU/CSU Dr. Friedensburg . . . . Nein Nein Ja Ja Nein Nein Dr. Krone Nein Nein Ja Ja Nein Nein Lemmer Nein Nein Ja Ja Nein Nein Frau Dr. Maxsein . . . Nein Nein Ja — Nein Nein Stingl Nein Nein entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Tillmanns — — — — — — SPD Brandt (Berlin) Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Heise krank krank krank krank krank krank Klingelhöfer Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Königswarter . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Mattick Ja Ja Nein Nein Ja Ja Neubauer Ja Ja Nein Nein Ja Ja Neumann Ja Ja Nein Nein Ja Ja Dr. Schellenberg . . . . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Schroeder (Berlin) . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Wolff (Berlin) . Ja Ja Nein Nein Ja Ja FDP Dr. Herrn Ja Ja Nein Nein Ja Ja Hübner Ja Ja Nein Nein Ja Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. entschuld. Dr. Reif Ja Ja Nein Nein entschuld. Dr. Will Ja Ja Nein Nein Ja entschuld. Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmungen 1 2 3 4 5 6 Abgegebene Stimmen 19 19 18 17 17 16 Davon: Ja 14 14 4 3 13 12 Nein 5 5 14 14 4 4 Stimmenthaltung . — — — — — — Zusammen wie oben . . 19 19 18 17 17 16
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist der Wunsch an mich herangetragen worden, eine Sitzung des Ältestenrats auf 14 Uhr einzuberufen. Ich tue das hiermit. Der Ältestenrat sollte noch beraten, wie sich die heutige Tagesordnung nach der Rede des Herrn Staatssekretärs im einzelnen gestalten soll. Ich bitte also den Ältestenrat auf 14 Uhr in sein Sitzungszimmer.
    Im übrigen unterbreche ich jetzt die Sitzung, da schon 13 Uhr vorbei ist, bis 14,30 Uhr.

    (Unterbrechung der Sitzung: 13 Uhr 8 Minuten.)

    Die Sitzung wird um 14 Uhr 35 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier wieder eröffnet.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, wir fahren in der unterbrochenen 58.
*) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 3003.


(Präsident D. Dr. Gerstenmaier)

Sitzung fort. Ich rufe nach einer Vereinbarung dies Ältestenrats auf den Punkt 9 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Haushaltsgesetz 1955) (Drucksache 1100).
Meine Damen und Herren, bevor ich dem Herrn Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums das Wort gebe, darf ich mitteilen, daß der Ältestenrat soeben getagt hat, daß einstweilen verabredet ist, den Punkt 7 der Tagesordnung — betreffend Wiedergutmachung — bis nach der ersten Beratung des Haushaltsplans zurückzustellen, daß jetzt die Rede des Herrn Staatssekretärs des Bundesfinanzministeriums zur Einbringung des Bundeshaushalts stattfindet und daß die Aussprache darüber nach der Vereinbarung des Ältestenrats morgen vormittag um 9 Uhr beginnen wird.
Ich darf bitten, daß der Herr Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums jetzt das Wort nimmt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Abwesenheit des Bundesministers der Finanzen bei Anlaß der heutigen Einbringung des Haushaltsgesetzes 1955 in den Bundestag wird von einem am meisten bedauert, von Herrn Minister Schäffer, der als Rekonvaleszent Erholung von einer plötzlichen und nicht leichten Erkrankung suchen muß. Wer Herrn Minister Schäffer kennt, weiß, daß ihm nichts schwerer fällt als diese augenblickliche Untätigkeit. Wenn daher heute ich die Budgetrede zu halten die Ehre habe, so sei es mir gestattet, sie mit einem herzlichen Gedenken an den abwesenden Bundesfinanzminister zu beginnen, der sich über die kürzlichen Grüße und Wünsche des Hohen Hauses besonders gefreut hat.

    (Beifall im ganzen Hause.)

    Dem Bundestag darf ich dafür danken, daß die Einbringung . des Haushalts 1955 zu einem ungewohnt frühen Zeitpunkt stattfindet. Wenn ich daran erinnere, daß die erste Lesung des Haushaltsgesetzes 1954 am 22. Januar dieses Jahres stattfand und daß wir den Kampf um die Zeit in diesem Jahr somit um mehr als sechs Wochen gewonnen haben,

    (Bravo! in der Mitte)

    so enthält diese Feststellung zugleich die Bitte, diesen auf Ihren Wunsch erarbeiteten Vorsprung nun auch in den weiteren Beratungen nicht zu verlieren und ,den Haushaltsplan 1955 fristgerecht zum 1. April 1955 zu verabschieden. Daß diese Bitte angesichts der sonstigen Belastung des Hohen Hauses eine Kühnheit ist, ist mir bewußt. Ich möchte aber erneut auf die Bedeutung der Einhaltung der Fristen für die Ordnung der Finanzwirtschaft hinweisen. Deshalb scheint es mir auch im Interesse des Budgetrechts des Hohen Hauses zu liegen, wenn das Ziel eines Übereinanderfallens von Rechnungsjahrbeginn und Verabschiedung des Haushalts mit aller Tatkraft verfolgt wird. Der Haushaltsausschuß hat ja gerade im Vorjahr das schier Unmögliche beinahe zustande gebracht.
    Wir haben uns bemüht, die Durcharbeitung und Prüfung des neuen Werks noch mehr zu erleichtern. Der Plan präsentiert sich nicht nur mit einer verminderten Seitenzahl, die den Überblick erleichtern wird, sondern auch mit neuen Allgemeinen Vorbemerkungen im Umfang von mehr als 550 Druckseiten, die auf mehreren ,Gebieten ganz ausführ- 1 liches, frisch erarbeitetes Material enthalten. Worauf es den Verfassern diesmal ankam, darf ich mit zwei Sätzen sagen. Es ist einmal die Klarstellung der volkswirtschaftlichen Grundlagen für die finanzwirtschaftliche Kalkulation und zum anderen die Einzeldarstellung der wesentlichsten haushaltsmäßigen und finanziellen Probleme der Bundesrepublik. Wir glauben auf dem Gebiet des Bundesvermögens die Lücken vom Vorjahr ausgefüllt zu haben, und legen Ihnen hiermit ein Material vor, das bisher nirgendwo vorhanden war. Wir haben diesmal dem Haushalt auch ein Sachverzeichnis beigefügt, unzweifelhaft ein weiterer Fortschritt auf technischem Gebiet.
    Die Überreichung des neuen Haushaltsplans durch die Bundesregierung findet in einem Augenblick statt, in dem eine Reihe von Finanzschlachten gerade geschlagen worden sind, allerlei Scherben noch herumliegen und viele Mitglieder des Hohen Hauses sich für eine Bilanz der Gesamtsituation interessieren werden.
    Hier darf ich zunächst ein Wort des Dankes äußern, des Dankes an die Damen und Herren des Bundestags, die in den Ausschüssen und im Plenum die Last dieser vielen Arbeit getragen haben, aber auch an die Beamten und Angestellten in den Ministerien. Wir haben uns oft überlegt, ob wir uns nicht alle ein wenig übernommen hatten, als neben den schwierigen laufenden Finanz- und Haushaltsfragen, den Verhandlungen an der Innen- und Außenfront über Besatzungs-, Stationierungs- und Verteidigungsfragen, den Problemen der Liquidation des Krieges, den Auslandsschulden usw., die hinsichtlich ihrer Größe im Urteil der Zeitgeschichte schwankende Steuerreform und die Finanzreform angepackt wurden. Im Interesse der Beteiligten muß ich wirklich einmal sagen, daß das zu Leistende fast über die vorhandene Kraft hinausging. Dabei sind viele gesundheitliche Opfer gebracht worden, von denen niemand spricht. Ich habe den besonderen Auftrag meines Ministers, dieser Arbeit hier mit herzlicher Anerkennung zu gedenken.

    (Beifall auf allen Seiten des Hauses.)

    Was zunächst die Steuerreform angeht, so sind ihre haushaltsmäßigen Auswirkungen sehr bedeutsam; ich komme darauf noch zurück. Sowohl der derzeit laufende Haushaltsplan wie der des kommenden Jahres sind durch die Mindereinnahmen ernstlich betroffen. Zu diesen rein zahlenmäßigen Auswirkungen treten die sonstigen Folgen. Das Steuerwesen ist fast noch komplizierter geworden, als es schon bisher war; der Aufwand der Finanzverwaltungen der Länder, der, wie Sie wissen, zu einem ganz wesentlichen Teil zur Zeit noch vorn Bund getragen wird, wird dadurch weiter ansteigen. Die Entlastung der Steuerzahler, die effektiv in der Größenordnung von fast 3,9 Milliarden DM liegt, wird somit leider nicht durch den Wegfall vieler Vergünstigungen und die erhoffte Vereinfachung des Steuerrechts kompensiert; gewiß war auch der Regierungsvorschlag bereits ein Kompromiß. Wenn ich nun nachher feststellen werde, daß der Sozialhaushalt des Bundes weiter angestiegen ist, die Steuerreform aber auch gerade die unteren Einkommensbezieher wesentlich bessergestellt hat, so zeigt sich durch diesen Zusammenklang von Haushaltsmehrausgaben und Haushaltsmindereinnahmen die große Bedeutung eines solchen Zusammenwirkens von Steuerpolitik und Sozialpolitik. Der sozialpolitische Betrachter kümmert sich dann allerdings nicht immer um den Haushaltspolitiker,


    (Staatssekretär Hartmann)

    der nun zusehen muß, wie er den durch die Steuerreform geschaffenen Ausfall an Einnahmen wieder wettmacht.
    Die Senkung der Einkommensteuersätze und die Herabsetzung des Körperschaftsteuersatzes scheinen gerade vom Haushaltsstandpunkt aus so bedeutsam, daß wohl kaum ein Anlaß besteht, von einer halben Reform und von einer sofort in Arbeit zu nehmenden Weiterführung dieser Reform zu sprechen. In einem Zeitpunkt, in dem starke Einnahmesenkungen und erhebliche "ungedeckte Mehrausgaben aufeinanderprallen, werden weitere Steuersenkungen in naher Zeit wohl nur zugleich mit einer Stabilisierung, wenn nicht Senkung der Ausgaben möglich werden können. Im übrigen dürfte ein dringendes Anliegen sowohl der Wirtschaft wie der Verwaltung bezüglich der Stabilität der Gesetzgebung bestehen, wenn man Steuerpflichtige und Beamte nicht vor fast unlösbare Aufgaben stellen will. Der Bundestag und der Bundesrat haben gesprochen; es kann nicht meine Aufgabe sein, dazu nochmals im einzelnen Stellung zu nehmen. Nun hat die Haushaltspolitik das Wort. Ich muß hier leider gleich sagen, daß sie, wie wir immer angekündigt haben, es schwer haben wird, mit dem neu geschaffenen Zustand befriedigend fertig zu werden.
    Anders wäre es mit der Finanzreform gewesen, falls wir auch sie heute als abgeschlossenes Werk vor uns hätten. Es bedarf wohl auch zu diesem Thema keiner Wiederholung der Gründe, die die Bundesregierung zur Einbringung dieser von Ihnen in so bedeutungsvoller Einmütigkeit verabschiedeten Vorlage bewogen haben. Der Entwurf des Bundeshaushalts . berücksichtigt bereits diese Vorlage, als ob sie Gesetz wäre. Sollte die Finanzreform scheitern, so werden sich hiernach haushaltsmäßig nicht unbeträchtliche Folgerungen ergeben. Wie Sie wissen, sind es rund 5 Milliarden DM, die der Bund aufbringt, die aber von den Ländern verwaltet werden, ohne daß der Bund eine ausreichende haushaltsrechtliche Einwirkungsmöglichkeit darauf hat. Hier ist die große haushaltswirtschaftliche Bedeutung der Finanzreform am besten sichtbar. Aber es ist nicht nur das rein Geldliche, es ist auch der ökonomische und rechtliche, fast möchte man sagen: auch der staatspolitische Fortschritt, der uns die Finanzreform so wertvoll gemacht hätte. In Haushaltsangelegenheiten ist jede Trennung von Aufbringung und Verausgabung gefährlich; diese Gefahren können schnell bis in die Wurzeln des Ganzen reichen. Um so wichtiger erscheint in diesem Augenblick ein nochmaliges Bekenntnis der Bundesregierung zu den Grundsätzen ihres Entwurfs zur Finanzreform, insbesondere auch zum Finanzverfassungsgesetz, dem der Bundesrat die Zustimmung versagt hat, ohne den Vermittlungsausschuß anzurufen. Er hat also sogar davon abgesehen, der Konzeption der Bundesregierung und des Bundestages eine eigene Konzeption entgegenzustellen. Wenn in der Beratung im Bundesrat am letzten Freitag auf die Beschlüsse 'des Bundesrates im ersten Durchgang verwiesen wurde, so ist dazu zu sagen, daß durch die Ablehnung des Gesetzentwurfs die ursprünglichen Vorschläge des Bundesrates eben nicht zum Gegenstand der Vermittlung gemacht worden sind. Daher hat die Bundesregierung ihrerseits den Vermittlungsausschuß angerufen. Bei den wiederholten gemeinsamen Besprechungen zwischen Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates hat sich gezeigt, daß die Differenzpunkte eigentlich nicht sehr bedeutend sind.
    Die Bundesregierung hat zu verstehen gegeben, daß sie ihrerseits zur Erzielung eines Kompromisses beizutragen gewillt ist.
    Die Bundesregierung bedauert, daß der Anschein entstanden ist, als ob sich der Bundesrat der Finanzreform verschließen wollte. Sie hofft, daß die Arbeiten des Vermittlungsausschusses eine echte Vermittlungslösung noch in diesem Jahr, also innerhalb der Frist des Art. 107, ermöglichen werden, und möchte daher lieber davon absehen, in diesem Augenblick die Folgen eines endgültigen Scheiterns ihrer Bemühungen an die Wand zu malen.
    Dem Bundestag schulden wir Dank für die fast einstimmige Annahme der Finanzreform. Möchten ihre Grundsätze sich bald durchsetzen, damit auch das bisherige jährliche Tauziehen um den Platz an den finanziellen Quellen in Zukunft nur alle drei Jahre ausgetragen zu werden braucht! Übrigens würde das Risiko einer solchen relativen Stabilisierung ohne Zweifel der Bund tragen.
    Daß ich in dieser Budgetrede zunächst gerade auf die Steuerreform und die Finanzreform eingegangen bin, bedeutet nicht, daß der eigentliche Haushaltsplan ihnen gegenüber zurückzutreten hätte. Sie sind ganz einfach ein erheblicher Teil seiner Grundlage. Kein Bundeshaushalt ist denkbar, sei es was die Form seines Zustandekommens, sei es was seinen wesentlichen Inhalt angeht, ohne daß sowohl das in der Steuerreform steckende Problem der Größe des finanziellen Opfers der Staatsbürger und Steuerpflichtigen als auch das Verhältnis von Bundes- und Länderfinanzen unbeachtet bleiben könnte.
    Angesichts der großen positiven und negativen Entscheidungen auf den Gebieten der Steuerreform und der Finanzreform ist es schwer, die Profile des Bundeshaushalts 1955, wie Sie ihn jetzt als Entwurf vor sich haben, zu sehen und die in ihm getroffenen Entscheidungen in richtigen Zusammenhang zu stellen. Ich will auch gleich zugeben, daß der Entwurf nicht vollständig ist. Zwei Ergänzungen stehen schon vor der Tür. Die eine betrifft die Erhöhung der Kriegsopferrenten; hier sind wir noch ohne Deckung. Die andere betrifft eine Anzahl kleinerer, aber vielleicht nicht ganz unwichtiger Personalien, über die die Vorlage Ihnen demnächst zugeht. Es handelt sich um 21 neue Stellen, 44 Stellenhebungen und 9 Stellenumwandlungen.
    Auch auf der Einnahmeseite werden sicherlich einige Vorbehalte gemacht werden können, nachdem die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Steuerreform alle Vorstellungen des Bundesfinanzministers über das Volumen der künftigen Einnahmen weit überstiegen haben. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Unsicherheitsfaktoren angesichts des sonstigen Standes der Finanzwirtschaft zunächst noch in Kauf genommen werden können. Wir sollten noch einige Monate die finanzwirtschaftliche Entwicklung abwarten und dann im Haushaltsausschuß dieses Hauses entscheiden, welche Folgerungen aus der dann ersichtlichen Lage gezogen werden müssen.
    Ehe ich zu den Einzelheiten komme, darf ich eines vorweg sagen. Die Bundesregierung muß mit allem Nachdruck auf gewisse ernste Symptome hinweisen, die sich in der Entwicklung der letzten Wochen gezeigt haben. Sie muß davor warnen, die Leistungsfähigkeit des Bundeshaushalts und die psychologische Bereitschaft der breiten Bevölkerung, finanzielle Risiken einzugehen, zu über-


    (Staatssekretär Hartmann)

    schätzen. Lassen Sie mich gerade diesen Punkt unterstreichen. Jedermann, der die Grundlage seiner Existenz einmal kritisch überprüft, wird feststellen, daß sich gleichberechtigt neben andere wichtige geistige und seelische Faktoren das Bewußtsein der wirtschaftlichen Sicherheit, der Güte der Währung und der finanziellen Stabilität stellt, kurz das Bewußtsein, daß es sich verlohnt, für gewisse Dinge zu arbeiten, sofern sie nur einen sicheren Wert versprechen. Eine solche Erkenntnis verhilft dann leicht zu einer Festigung der Ansichten über die Bedeutung der allgemeinen finanziellen Stabilität bei der Ablehnung kleinerer oder größerer Risiken.
    Ich muß Ihnen nun einige Zahlen nennen, die den Zweck haben, den Bundeshaushaltsplan für 1955 auf einer größeren Bühne zu sehen. Zahlen sind ja eindrucksvoll oder eindruckslos, je nachdem sie Beziehungen zu überschaubaren Größen haben. Die erste Frage bei jedem Haushaltsplan einer so großen Körperschaft, wie sie der Bund darstellt, ist, welchen Teil des privaten Wohlstandes man ihr opfern muß. Der Ihnen vorgelegte Gesamthaushalt balanciert bei fast 27,8 Milliarden DM. Damit steigt die Inanspruchnahme des Sozialprodukts zugunsten der staatlichen Ausgaben zwar weiter an, aber nicht mit der Steigerungsquote des Sozialprodukts. Unter Staat darf ich hier einmal Bund, Länder und Gemeinden unter Ausschluß der Sozialversicherung verstehen. Nach ,den Zahlen des Haushaltsentwurfs erhöhen sich je Kopf der Bevölkerung die Ausgaben des öffentlichen Gesamthaushalts von den 108 Mark, die 1913 festzustellen waren, über 333 RM im Jahre 1928 auf 970 DM im Jahre 1955. Diese erschreckende Zunahme der öffentlichen Gesamtausgaben gegenüber der Vorkriegszeit erklärt sich u. a. aus der Erhöhung des Preisniveaus, der Verteilungsfunktion des öffentlichen Haushalts zur Wiedergutmachung der Kriegs- und Kriegsfolgelasten, aber auch aus einem weiteren Vordringen des staatlichen Bereichs in die private Sphäre.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Gelegentlich macht man die Bürokratie für diesen Marsch des Staates in das Privatleben verantwortlich. Schuld daran hat aber wohl das immer mehr um sich greifende Bestreben, bei jeder Schwierigkeit staatliche Hilfe zu fordern. Die Politik der sozialen Marktwirtschaft bringt, wenn sie für eine gut florierende Wirtschaft sorgt, mittelbar eine größere Abhilfe für wirtschaftliche Nöte, als dies eine Vielzahl staatlicher Hilfsleistungen besorgen können. Aber der immer weiter anwachsende Haushalt zeigt, wie schwer jede Aktion für eine Umkehr des bisherigen Weges ist. Fragen Sie sich bitte selbst, wenn hier gelegentlich von interessierter Seite auf die oder jene Million für den einen oder anderen kleinen Zweck gedrängt wird, ob dies vom höheren Standpunkt aus vertretbar ist. Die Steuerbelastung, die diese großen Ausgaben mit sich bringen, wälzt sich oft auch auf die Minderbemittelten ab. So kann auch der Haushalt 1955 nur mit der Fragestellung hier eingeführt werden, ob die Abwehrkraft gegen eine weitere Inanspruchnahme des Volkseinkommens für staatliche Zwecke stark genug war. Es wäre dringend erwünscht, wenn jetzt nach der Verabschiedung der steuerreform die an ihrer Weiterführung besonders interessierten Kreise sich zunächst mit weit größerem Nachdruck als bisher mit der Gestaltung der Ausgabenwirtschaft aller öffentlichen Körperschaften, insbesondere des Bundes, befaßten.
    Hier interessiert vielleicht, da eben vom öffentlichen Gesamthaushalt die Rede war, welche Prozentsätze auf den Bund daraus entfallen. Aus diesen Zahlen ist eine zweite wichtige Tendenz zu erkennen. 1913 war der Anteil des Reiches noch rund 33 %; 1928 waren es wegen der Folgen des ersten Krieges rund 40 %; 1955 sind es reichlich 51 %, unter Zurechnung des Lastenausgleichs sogar 57 %. Der Länderanteil am öffentlichen Gesamthaushalt blieb demgegenüber recht stabil und belief sich 1928 ebenso, wie es 1955 ist, auf rund 23 %. Der Anteil der Gemeinden und Gemeindeverbände dagegen sank von 1913, wo er 39 % betrug, auf 37 % im Jahre 1928 und von da aus weiter und sinkt auf 20 % im komm den Jahr. Diese relative Minderung der kommunalen Eigenausgaben darf aber nicht beunruhigen. Hinter ihr steckt die Tatsache, daß sich die in diesem Jahrhundert besonders schweren Kriegs- und Kriegsfolgelasten eben beim höchsten Verband, beim Reich und beim Bund, konzentriert haben. Die Bedeutung der kommunalen Verwaltung ist jedenfalls größer, als der Anteilssatz der kommunalen Ausgaben erkennen läßt. Die Entwürfe des Finanzverfassungsgesetzes und des -anpassungsgesetzes hatten sich bemüht, die Finanzverantwortung der Länder und Gemeinden zu heben und die übermäßige Ausweitung des Zentralhaushalts durch die Verlagerung von Aufgaben zu verhindern. Eine Grenze bilden hier allerdings das Grundgesetz sowie die Vielheit der den Bund selbst treffenden vertraglichen Verpflichtungen und Schulden.
    Die mit diesem harten Zugriff der öffentlichen Hand abgeschöpften Steuerbeträge fließen natürlich wieder in die Privatsphäre zurück, sei es in Form von öffentlichen Aufträgen oder von Unterstützungszahlungen.
    Zunächst einmal ein Blick auf die Höhe dieses Zugriffs: Durch Steuern und Zölle einschließlich der Lastenausgleichsabgaben, aber ohne die Sozialbeiträge wurden abgeschöpft: 1913 7,6 %, 1928 15,1 %, 1938 22,6 %, 1953 26,4 % des Bruttosozialprodukts.
    Mit Hilfe dieser Abschöpfungen fanden gewaltige Einkommensumschichtungen statt, die wirtschaft-
    und konjunkturpolitisch erwünscht waren, aber den unvermeidbaren Reibungsverlust hatten, wie ihn jeder Zwangseingriff mit sich bringt.
    Die jetzige Steuerreform hat sich bemüht, die mit einem so hohen Zugriff versehenen Nachteile zu einem Teil zu beseitigen. Die Bundesregierung ist ehrlich erfreut, daß die Steuererleichterungen gerade auch den wirtschaftlich Schwachen zugute kommen, die natürlichen Wettbewerbsbedingungen bessern und die Leistungsfreude der selbständig und unselbständig Tätigen erhöhen. Um auch diesen, statistisch sehr schwierigen Punkt wenigstens in einer Zahl zu verdeutlichen, möchte ich sagen, daß der Anteil der Steuereinnahmen am Bruttosozialprodukt sich von 26,4 % in 1953 auf 24,3 % in 1955 senken wird. Manchem mag dies vielleicht nicht umfangreich genug erscheinen, aber dann darf ich gleich die Frage stellen, zu welchem Verzicht auf öffentliche Ausgaben diese Kritiker bereit sind. Nur auf öffentliche Einnahmen zu verzichten, ist nämlich leicht.

    (Abg. Dr. Dresbach: Sehr richtig!)

    Der Bundeshaushalt 1955, wie ihn die Bundesregierung Ihnen vorschlägt, stellt sich mit seinen 27,8 Milliarden DM recht stattlich in den Gesamt-


    (Staatssekretär Hartmann)

    haushalt aller Gebietskörperschaften der Bundesrepublik hinein, der 1955 48 1/2 Milliarden DM betragen wird. Der Gesamthaushalt ist damit doppelt so groß wie 1949 vor Gründung des Bundes. Wenn man sagen. kann, daß damals die Staats- und Verwaltungsaufgaben noch unterentwickelt waren, muß man heute leider sagen, daß sie vielfach überentwickelt sind.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Im Rechnungsjahr 1951, nämlich im Anschluß an die Korea-Krise, war der Zuwachs mit fast 30 % am größten. Der öffentliche Gesamthaushalt hat sich seitdem im Zuwachs stark verlangsamt und liegt 1955 nur wenige Prozent über dem jetzigen Jahr. Das Bundesfinanzministerium legt Ihnen in den Allgemeinen Vorbemerkungen erstmals diesen Gesamthaushalt vor, weil es sich davon gute Wirkungen bei der Kalkulation der Bundesausgaben für die verschiedenen Zwecke verspricht. So manches, was im Bundeshaushalt groß erscheint, ist im öffentlichen Gesamthaushalt nur von mittlerer Größe und umgekehrt. Gegenüber der wesentlich höheren Zahl im Bundeshaushalt stehen die Sozialleistungen beispielsweise im öffentlichen Gesamthaushalt nur mit 23 v. H. zu Buch. Der Verwaltungsaufwand, der im Bundeshaushalt kaum nennenswert ist, steht im Gesamthaushalt ebenfalls mit 23 %. Dies bedeutet, daß der persönliche und sächliche Verwaltungsaufwand bei Ländern und Gemeinden weit über dem Bundesdurchschnitt liegt, angesichts der Verschiedenheit der Aufgaben auch wohl liegen muß. Den Kritikern dieser Verwaltungsausgaben aber darf ich sagen, daß trotz des Aufbaus der Bundesverwaltung, der Vergrößerung des Bundesgrenzschutzes und trotz mehrfacher Lohn- und Gehaltsanpassungen der Anteil der Verwaltungsausgaben in der gesamten öffentlichen Hand von 1949, wo er 27 % betrug, auf die eben genannten 23 % im Jahre 1953 gesunken ist.
    Wenn ich Ihnen schon den Bundeshaushalt im Rahmen des öffentlichen Gesamthaushalts vorführen darf, kann ich auch gleich zu den öffentlichen Investitionen sprechen, deren Höhe und Art für den Finanzkritiker ein wichtiger Anhaltspunkt sind. Gerade hier ergeben sich zu dem Streit zwischen Bund und Ländern über die Höhe des Finanzbedarfs interessante Beiträge.
    Die Investitionsausgaben der öffentlichen Hand sind seit 1949 auf das Zweieinhalbfache gestiegen. 1949 wurden sie nur zu knapp einem Fünftel durch Schuldaufnahme, Vermögensveräußerung und Entnahmen aus Rücklagen gedeckt; 1954 waren es schon drei Fünftel. Die Entlastung des Steuerzahlers, die darin liegt, ist also sehr erheblich. Gleichzeitig steckt darin eine Minderung der öffentlichen Investitionsförderung zugunsten der privaten Investitionstätigkeit. Wenn einzelne Kritiker behaupten, daß öffentliche Investitionen schon bisher unnötig gewesen seien und daß hier nur eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliege, so möchte ich das durch einen Hinweis auf die Zusammensetzung der öffentlichen Investitionen widerlegen. Es entfielen nämlich 1952, im letzten Jahr genauer Feststellungen, auf den Wohnungsbau 42,5 %, auf Verwaltungsbauten einschließlich Schulen, Krankenhäuser usw. 24 %, auf das Verkehrswesen 13,8 %, auf die Wirtschaftsförderung, den Wasser-und Kulturbau 12,1 %, auf Versorgungsbetriebe und andere öffentliche Unternehmen 7,9 %.
    Diese Investitionen waren also zwar volkswirtschaftlich wertvoll, aber privatwirtschaftlich weitgehend unrentabel und somit für die Privatwirtschaft ohne Interesse. Daß die Finanzierung der Investitionen durch öffentliche Anleihen früher nicht möglich war, ist dem Hohen Hause zur Genüge bekannt. Die Tendenz zur Anleihe ist jetzt überall im Steigen begriffen.
    Ich darf vielleicht mein Thema, Ihnen den Bundeshaushalt 1955 vorzuführen, noch ein wenig vernachlässigen, indem ich vorher noch an eine Frage herangehe, die viele Sorgen verursacht hat, nämlich die Geldfülle der öffentlichen Hand. Ich werde später zum Stand der Finanzwirtschaft in diesen Monaten sprechen, dies aber unter haushaltsmäßigen Gesichtspunkten, und mich jetzt also vorweg den vielbesprochenen öffentlichen Guthaben zuwenden. Bei der Erörterung dieses Themas in der Öffentlichkeit sind ungezählte Male Kasse und Haushalt verwechselt worden.

    (Sehr richtig!)

    Ein Unternehmen kann gesund sein und kein Geld haben, es kann krank sein und viel Geld haben. Dieses schlichten Unterschieds zwischen Haushalt und Kasse sollte man sich immer bewußt sein.
    Zunächst einmal die Frage, ob die Guthaben nichtverbrauchte Mehreinnahmen der öffentlichen Hand sind. Die Frage ist zu verneinen. Zwar ergaben sich bei Bund, Ländern und Gemeinden insgesamt im Jahre 1952 Mehreinnahmen von 1,8 Milliarden DM, 1953 solche von 1 Milliarde DM. Im Jahre 1954 schrumpfen aber die Mehreinnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf 200 bis 300 Millionen DM zusammen. Die öffentlichen Einlagen sind für Ende September 1954 von der Bank deutscher Länder auf 11,5 Milliarden DM beziffert. Ein solcher Anstieg der öffentlichen Bank- und Spareinlagen kann durch Mehreinnahmen also nicht erklärt werden.
    Was zunächst die Kassenbestände des Bundes angeht, so sind sie jedem Monatsbericht meines Hauses zu entnehmen. Sie machen nur etwa ein Viertel bis ein Drittel der gesamten öffentlichen Guthaben aus. Der Bund hat nur Konten bei der Bank deutscher Länder, und er weist alle Kontenstände offen aus. Man glaubt es ihm oft nicht, aber es ist so. Wir ermächtigen ausdrücklich jeden, sich jederzeit über die Höhe der Bundeskonten Gewißheit zu verschaffen. Die Ursache der Höhe des Kassenbestandes des Bundes sind ausschließlich die Besatzungskostenrückstände. Das Defizit der Haushaltswirtschaft des Bundes würde sofort offen sichtbar werden, wenn die Alliierten etwa ihr Gesamtguthaben heute verlangten.
    Anders gesagt: die Kassenbestände des Bundes reichen zur Deckung der Besatzungskostenrückstände nicht aus. Ich komme auf den Fall in anderem Zusammenhang noch zurück und will einmal so formulieren, daß bei einigen Kritikern weniger dieser Besatzungskostenüberhang als die Tatsache eine Rolle spielt, daß der Bund mit diesem Geld bis zur endgültigen Verwendung angeblich nichts anfängt.
    Dazu kann ich sagen: Was der Bund mit diesen Geldern anfängt, hat nicht der Bundesfinanzminister allein zu entscheiden, sondern ist in mehreren Beratungen mit dem Bundeswirtschaftsminister und der Bank deutscher Länder festgelegt worden. Angesichts der Verflüssigung des Geldmarktes durch die ständigen Zahlungsbilanzüberschüsse


    (Staatssekretär Hartmann)

    erschien es währungspolitisch geboten, die bei der Bank deutscher Länder ruhenden Kassenbestände des Bundes keiner anderen Verwendung, auch nicht einer zwischenzeitlichen, zuzuführen, sondern sie als Gegengewicht gegen die unvermeidliche Finanzierung der Ausfuhrerlöse bei der Notenbank zu lassen.
    Dies ist die Kassenseite. Was nun die Haushaltsseite angeht, so liegen nach den Versicherungen der Alliierten nicht nur Projekte, sondern fest eingegangene Verpflichtungen vor, deren Finanzierung sich allerdings der Natur der Sache nach, insbesondere bei umfangreichen Baumaßnahmen, wie Flugplätzen, Kasernen, Munitionsniederlagen und sonstigen Depots, Lazaretten, Wohngebäuden einschließlich Zusatzgebäuden, wie Schulen, Messen, Verkaufsläden, Kirchen usw., auf Jahre erstreckt. Hier handelt es sich, was ich besonders betonen möchte, im wesentlichen um Verpflichtungen gegenüber deut sch en Unternehmern und Arbeitnehmern, um Zahlungen an deutsche Hersteller und Lieferanten und an Besatzungsgeschädigte aller Art. Der Überhang kann daher schon aus diesem Grunde haushaltsmäßig nicht für andere Zwecke Verwendung finden. Eine solche Verbreiterung des Haushalts würde bedeuten, auf eine sehr gefährliche Situation in der Zukunft zuzusteuern, nämlich die gleichzeitige Finanzierung eines um so viel breiteren Bundeshaushalts u n d die Abtragung der Besatzungskostenrückstände. Wir sollten uns auch endlich nichts darüber vormachen, daß der Überhang für die vorhin genannten Zwecke voll benötigt wird. Erlauben Sie mir hier ein offenes Wort. Die Stabilität der Finanzwirtschaft des Bundes, die meinem Minister so sehr am Herzen liegt, ist ein Geschenk, das gewiß durch viele Opfer erkauft, aber auch durch einige glückliche Zufälle errungen wurde. Mit Gewalt sollte man die Konstruktion, die zu dieser Solidität geführt hat, nicht ändern wollen. Vorhin schon durfte ich auf die Risiken hinweisen, die sich aus einer anderen Handhabung ergeben würden, auch für die psychologische Seite der großen Öffentlichkeit.
    Beim Bund sind die Gründe für die Kassenfülle leicht zu erkennen, bei den übrigen Gebietskörperschaften zum Teil auch. Z. B. besteht für annähernd 25 000 Gemeinden und Gemeindeverbände und rund 2230 Träger der Sozialversicherung, auf deren Finanzgebarung der Bund keinen Einfluß hat, eine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen. Ich möchte aber auf weitere Einzelheiten nicht eingehen.
    Überschaue ich nun die Gesamtsituation, wie sie im gegenwärtigen Augenblick besteht, so scheint mir, daß wir uns angesichts der vollzogenen Steuerreform und andererseits wegen der zur gleichen Zeit auf den Bundeshaushalt zukommenden neuen Aufgaben und Ausgaben, vornehmlich wegen der bevorstehenden Verteidigungswirtschaft, an einem Wendepunkt befinden. Wir Finanzmänner treten in diese neue Epoche nicht ohne große Beklemmung ein; ich werde das am Schluß nochmals zusammenfassen. Niemand möchte es erleben, daß wegen etwaiger großer Ausgaben in der nahen Zukunft die Einnahmeseite des Bundes in anderer Richtung erneut bewegt werden müßte. Aber es sind auch neue und gesunde Elemente da. Zu ihnen gehört die wachsende Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes. Der Abruf von Besatzungskosten wird sich volkswirtschaftlich belebend auswirken. Die Entlastung der Steuerzahler um die vorhin genannten fast 3,9 Milliarden DM durch die Steuerreform wird die Leistungsfreude heben und die Kaufkraft aller Bevölkerungsschichten verbessern. Trotz dieser gesunden Elemente ist aber für den Haushalt der Bundesrepublik bei diesem Marsch in die Zukunft eine Voraussetzung, daß dem Bund eine Möglichkeit bleibt, die Finanzkraft der Bevölkerung für die Lösung zentraler Aufgaben selbstverantwortlich, also ohne die Zustimmung der Länder, einzusetzen. Diesen Erwägungen entstammt die sogenannte Ergänzungsabgabe, die diesmal die schwierige Aufgabe des Haushaltsausgleichs übernommen hat.
    Ich muß in diesem Augenblick zunächst einen Blick auf das hinter uns liegende Rechnungsjahr werfen. Dieses Rechnungsjahr 1953 war für die Finanzwirtschaft des Bundes, betrachtet man es in seiner Gesamtheit, nicht ohne Erfolg. Zwar sieht das rechnungsmäßige Ergebnis mit einem Minus von 2,075 Milliarden DM sehr schlecht aus; aber in diesem Fehlbetrag stecken die Defizite der ganzen letzten Jahre einschließlich des sehr schlechten Jahres 1951. Mit Zustimmung des Haushaltsausschusses haben wir das bisher immer noch nicht abgedeckte Kassendefizit aus 1951 mit rund 1 Milliarde DM aus den Haushaltsmitteln 1953 gedeckt, besser gesagt: zum Teil gedeckt, da immer noch rund 640 Millionen DM kassenmäßiger Fehlbetrag verblieben sind. Die übrigen rund 1430 Millionen DM sind Ausgabereste, also aufgeschobene Ausgaben, die uns bei ihrer Durchführung im laufenden Jahr die Kasse belasten. Wir zeigen nun in den Allgemeinen Vorbemerkungen diese Reste in aller Deutlichkeit. Wer sie in den Einzelheiten studiert, wird feststellen, daß wir sie zu einem ganz überwiegenden Teil bedienen müssen. Bezeichnet man einmal den Haushaltsplan als einen Befehl der Legislative an die Exekutive, so dürfte ich hiermit melden, daß der Befehl mit ganz geringen Ausnahmen vollzogen ist.

    (Beifall in der Mitte. — Abg. Mellies: Wird ja immer militärischer! — Abg. Dr. Dresbach: Immer militärischer!)

    Die Hauptausnahme liegt auf dem Verteidigungsgebiet, auf dem wir durch die Differenz zwischen den Besatzungskosten und den veranschlagten Verteidigungsausgaben ein Plus von rund 1750 Millionen DM gemacht haben. Dieses Plus hat genau so wie im laufenden Jahr 1954 zur Befriedigung des außerordentlichen Haushalts gedient, dessen erwartete Anleiheerlöse ausgeblieben sind. Zur haushaltsrechtlichen Seite, die in den finanzpolitischen Auseinandersetzungen der letzten Monate eine gewisse Rolle gespielt hat, weise ich darauf hin, daß die Haushaltsordnung den von der Bundesregierung eingeschlagenen Weg förmlich verlangt. Dem Finanzwirtschaftler scheint es auch fast selbstverständlich, daß man keine Schulden machen darf, wenn man Überschüsse im ordentlichen Haushalt hat. Gewiß bedeutet es eine Überforderung des Steuerzahlers, wenn man Vorhaben, die regelmäßig durch Schuldaufnahme finanziert werden, aus Steuereinnahmen bestreitet. Jegliche Folgerung aus dieser Erkenntnis scheitert aber daran, daß es kein Heilmittel dagegen gibt. Außerdem stecken in den Vorhaben des außerordentlichen Haushalts unaufschiebbare und unabweisbare Leistungen, die so oder so finanziert werden müssen. Sich aber vorzustellen, daß der Bund trotz seiner Geldfülle noch Anleihen aufnimmt, um einer Überforderung des Steuerzah-


    (Staatssekretär Hartmann)

    lers vorzubeugen, würde bedeuten, die vollen Kassen noch weiter zu füllen.
    In den Allgemeinen Vorbemerkungen sind die Gebiete genau behandelt, auf denen sich die öffentlichen Ausgaben im Jahr 1953 bewegt haben. Ich will Sie damit hier nicht aufhalten, sondern lieber das jetzt laufende Jahr betrachten. Aus diesem kurzen Abtun bitte ich aber nicht den Eindruck zu gewinnen, daß die Bundesregierung das gründliche Studium der Rechnungen der zurückliegenden Jahre nicht für sehr wichtig hielte. Ich möchte sogar so weit gehen, daß ich ganz grundsätzlich das Studium eines Voranschlags ohne gleichzeitige Prüfung der früheren Rechnungen für unzureichend halte.

    (Abg. Dr. Gülich: Sehr richtig!)

    Das Hohe Haus hat in diesem Jahr erstmals den Versuch unternommen, das Auge des Parlaments und der Öffentlichkeit auf diese Rechnungen zu richten; Rechnungen sind oft noch interessanter als Voranschläge.

    (Abg. Dr. Dresbach: Allerdings! — Abg. Dr. Gülich: Sehr richtig!)

    Was also das Rechnungsjahr 1954 angeht, so hat es sich bisher insoweit wie seine Vorgänger entwickelt, als das Schwergewicht vieler Ausgaben erst in den jüngsten Wochen und Monaten spürbar geworden ist. Die Einnahmeschätzungen des Haushalts haben sich bis jetzt mit einer bemerkenswer ten Präzision als richtig erwiesen. Zwar liegen die effektiven Einnahmen noch hinter den Sollansätzen des Haushaltsplans, wir hoffen aber, daß die Nachzügler, also die kommenden Monate, das Minus von über 500 Millionen DM aufholen werden. Mir scheint jedenfalls, daß die Einnahmen, wie wir es gewohnt sind, an die den inzwischen eingetretenen Rechtsänderungen angepaßten Schätzungen herankommen. Der Ausfall durch die Steuerreform wird im Haushaltsjahr 1954 für den Bund etwa 115 Millionen DM ausmachen, kann aber auch mehr sein; so ganz kann man eine Einnahmeentwicklung in Verfolg einer so großen Steuersenkung nicht voraussagen. Die große Einsparung auf dem Verteidigungssektor, die durch das verspätete Inkrafttreten des Verteidigungsvertrages eintritt, wird, wie in dem vergangenen Jahr, auch diesmal wieder für den außerordentlichen Haushalt benötigt, zugleich aber auch als Ausgleich dafür, daß der Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf 38 % gegenüber den veranschlagten 42 % herabgesetzt ist.

    (Abg. Dr. Dresbach: Bei dem Verteidigungsbeitrag kann man sagen: Wat dem einen sin Uhl, ist dem anderen sin Nachtigall!)

    — Sehr richtig, Herr Dresbach. — Beides, die Minderausgaben und die Mindereinnahmen, gleichen sich leider schon nicht mehr aus, sondern bringen der Bundeskasse ein Minus, das zu unserem weiteren Bedauern durch zusätzliche Ausgaben noch erhöht wird. Das Hohe Haus hat sich mit den finanziellen Anforderungen aus Anlaß der Ernte- und Hochwasserschäden befaßt. Die Arbeitslosenfürsorge kostet uns erheblich mehr, als im Voranschlag steht. Das Rentenmehrbetragsgesetz wirkt sich schon im laufenden Haushalt aus. Ganz besonders fühlbar aber ist die Erhöhung der im Bundeshaushalt 1954 veranschlagten Beiträge zu den Steuerverwaltungskosten der Länder nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses. Nicht weniger als 165 Millionen DM kostet diese von der Bundesregierung nicht erwartete Maßnahme. Die Roggenablieferungsprämie und sonstige kleinere Ausgaben im Agrarhaushalt kommen hinzu. Fasse ich alles zusammen, so hat sich der so gesunde Haushalt 1954 trotz der Verteidigungsersparnis in einen Defizithaushalt mit einem voraussichtlich mehrere hundert Millionen DM betragenden Fehlbetrag verwandelt. Ich weiß, daß dies alles leider nicht so ernst genommen wird, wie das in sozusagen „normalen Jahren" der Fall wäre. Wird uns diese normale Zeit noch lange fernbleiben? Leider müssen wir mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit annehmen, daß die schöne Zeit der „freundlichen Zufälle" jetzt vorüber ist und daß für die deutsche Finanzwirtschaft der volle Ernst beginnt.

    (Abg. Unertl: Das spüren wir schon lange!)

    Angesichts der Erhöhung des ordentlichen Haushalts um rund 1 Milliarde DM gegenüber idem Vorjahr wird es der unbefangene Beobachter kaum verstehen, wenn man den Haushalt 1955 als den Haushalt der Steuerreform bezeichnet. Der Planentwurf hat diesmal außerordentliche Schwierigkeiten mit sich gebracht, weil der Ausfall auf der Einnahmeseite trotz der Entwicklung der Zölle und einiger Verbrauchsteuern zu ungewöhnlichen Maßnahmen beim Zustandekommen des Budgets nötigte. Wir mußten zunächst die vielen unabweisbaren neuen Ausgaben sicherstellen. Da diese weit über die Mehreinnahmen, also den Saldo der Einnahmeminderungen und Einnahmeerhöhungen, hinausreichten, mußten Kürzungen des Ausgabeplafonds 1954 stattfinden. Was dies für eine große Verwaltung praktisch bedeutet, weiß nur der Kenner der Materie.
    Der Haushaltsentwurf steht nun ausgeglichen vor Ihnen. Aber ich sagte schon einleitend, daß dieser Ausgleich etwas fragwürdig ist, nachdem die Steuerreform noch in der allerletzten Phase Veränderungen gebracht hat, die gegenüber den Haushaltsansätzen mit einem Minus von rund 570 Millionen DM zu Buch schlagen und auch mit dem größten Optimismus nicht in einem noch so phantastischen Sozialprodukt ausgeglichen sind.
    Auf der Ausgabeseite sind es die schon einmal erwähnten Kriegsopferrenten, die nach Auffassung der Bundesregierung in der angemessenen Höhe noch finanziert werden müssen. Aber auch auf der Lohn- und Gehaltsseite der Bundesverwaltung sind Sorgen aufgetaucht, auf die ich in anderem Zusammenhange zurückkommen werde. Alle diese Dinge zusammen dürfen — das möchte ich erneut betonen — an dem stabilen Charakter des Haushalts 1955 nichts ändern. Betrachte ich außerdem das alte Defizit von rund 2 Milliarden DM und die eben genannten Verschlechterungen des Haushalts 1954 in Verbindung mit diesen Mindereinnahmen und Mehrausgaben 1955, so ergibt sich doch ein Bild, das zu harten Konsequenzen bei der kommenden Wirtschaftsführung des Bundes nötigt.
    Was darf ich Ihnen nun als besondere Merkmale des Bundeshaushalts 1955 nennen? Ist es die Nichteinstellung des alten Defizits, an die sich Parlament und Finanzverwaltung allmählich in bedenklicher Weise zu gewöhnen scheinen? Sind es die hohen Einnahmeschätzungen, die beispielsweise bei der Umsatzsteuer auf ein erhofftes Plus von 900 Millionen DM heraufklettern? Ist es die Steigerung im Sozialhaushalt oder die Kürzung so vieler lieb gewordener kleiner Ausgabetitel? Ist es der Wegfall von Schuldverschreibungen an die Bundesanstalt und die Rententräger und die Tatsache, daß an deren Stelle nun Barleistungen treten mußten?


    (Staatssekretär Hartmann)

    Ich darf diese Fragen einmal offenlassen und den Bundeshaushalt 1955 zunächst mit den Augen des Bundesrates betrachten. Da ist vorweg gleich festzustellen, daß die Bundesregierung, abgesehen von Kleinigkeiten, auch nicht einem einzigen wesentlichen Vorschlag des Bundesrates zustimmen konnte. Die Gründe dafür sind sehr einfach. Nachdem die Bundesregierung mit größter Mühe den Haushalt ausgeglichen und zu der bitteren Maßnahme einer besonderen neuen Bundessteuer, nämlich der Ergänzungsabgabe, gegriffen hat, muß es bei allem Verständnis für die Situation der Länder, die durch die Steuerreform noch stärker als der Bund getroffen werden, erstaunlich und befremdend klingen, wenn der Bundesrat aus dem ordentlichen Teil des Bundeshaushalts nicht weniger als 567 Millionen DM fortbewegt, also praktisch gestrichen hat. Denn eine Bedienung des außerordentlichen Haushalts durch Anleihen in noch höherem Maße, als wir es vorgesehen haben, also über 1568 Millionen DM hinaus, ist doch angesichts der Lage des Kapitalmarkts völlig ausgeschlossen und wäre aus Rücksicht auf die Kapitalbedürfnisse der Privatwirtschaft auch gar nicht zu verantworten. Ich muß mir, um das schwierige Verhältnis zu den Ländern nicht noch weiter zu belasten, . hier größte Zurückhaltung auferlegen, darf Sie aber bitten, die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesen Anträgen des Bundesrates besonders sorgfältig zu beachten.
    Die vom Bundesrat angeregten Streichungen im Bundeshaushalt ergeben ziemlich genau . den Betrag, der einer Senkung des Bundesanteils von 40 auf 36 % entspricht, und man fragt sich, ob dies ein Resultat oder ein Ausgangspunkt war, ein erarbeitetes Ergebnis oder ein angestrebtes Ziel, wie das bei der Bilanzaufstellung gehandhabt zu werden pflegt.

    (Abg. Dr. Dresbach: Genau wie im vorigen Jahre auch! Das ist das Spiel des Herrn Tapolski!)

    Die Liquiditätshilfe für die Bundesbahn, um ein Beispiel herauszugreifen, soll in den außerordentlichen Haushalt, was finanzwirtschaftlich etwa bedeutet, daß man, was völlig unwahrscheinlich ist, mit der Rückkehr dieser Summe in die Bundeskasse rechnet.
    Der Bundesrat wünscht ferner, die bekannten 200 Millionen DM für das Kriegsfolgenschlußgesetz im Hinblick auf das erwartete späte Inkrafttreten dieses Gesetzes auf 100 Millionen DM zu ermäßigen. Ist es unrealistisch, wenn die Bundesregierung im Hinblick auf feste Zusagen, die auch den ausländischen Gläubigern gegeben waren, annimmt, daß der Betrag von 200 Millionen DM schon im ersten Jahr für Zinsleistungen ab 1. Januar 1955 sowie für den Härtefonds bei den nicht verbrieften Verbindlichkeiten des Reichs und zugunsten der Demontage- und sonstigen Geschädigten mit Sicherheit benötigt wird? Oder erscheint es realistisch, mit dem Bundesrat auf eine Senkung von Versorgungsausgaben um 50 Millionen DM oder auf eine Erhöhung der Abschöpfungsbeträge von 383 Millionen DM um sage und schreibe 17 Millionen DM auf 400 Millionen DM oder auf eine Rückeinnahme aus Betriebsmittelzinsen von 50 Millionen DM zu hoffen? Darf man auch bei den Zöllen, die der Bundesrat um 150 Millionen DM erhöhen will, auf eine Unwirksamkeit der vielen, die jetzige günstige Entwicklung verlangsamenden Funktionen rechnen? Oder sollten wir nicht recht haben mit der Behauptung, daß alle Zölle wie überhaupt alle Steuern für die Schätzung eine Einheit bilden und daß man nicht an einem einzigen Punkt erhöhen kann, ohne eine andere Einnahme senken zu müssen. Aber ich möchte, wie gesagt, über dieses Thema der Anträge des Bundesrates nicht ausführlicher sprechen, sondern nur feststellen, daß die Länder dem Bund offenbar nur einen Bundesanteil von 36 % zur Verfügung stellen wollen. Hier zeigt sich die staatspolitisch wie finanzwirtschaftlich bedenkliche Abhängigkeit des Bundes vom guten Willen und von der Einsicht der Landesregierungen, ihr Zustimmungsrecht im Geiste bundesstaatlicher Zusammenarbeit zu handhaben.

    (Abg. Dr. Blank [Oberhausen] : Sehr wahr!)

    In diesem Punkte liegt für den Bundeshaushalt ein Risiko großen Ausmaßes.
    Damit im Zusammenhang steht das Risiko der hohen Steuerverwaltungskosten, von denen ich vorhin sprach. Da der Haushaltsentwurf auf den Beschlüssen des Bundestages zur Finanzreform aufgebaut ist, gewisse Leistungen des Bundes also auf die Länderseite, gewisse seitherige Länderleistungen auf den Bund verlagert, kommt es zur Feststellung der finanziellen Auswirkungen immer auf den Saldo zwischen beiden an. Dieser beträgt zusätzlich 125 Millionen 'DM, die also zu den 4 % fehlenden Bundesanteilen hinzutreten. Das macht dann rund 400 plus 125 gleich minus 525 Millionen DM. Man möchte, ohne dramatisch zu werden, hier von ungewöhnlichen Schwierigkeiten bei der Ordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sprechen. Es liegt mir fern, hier den Ländern zu nahe zu treten; sie haben sicher auch ihre Sorgen. Aber der Bund scheint mir insgesamt doch in eine unerträglich schwierige Lage gedrängt. Sollte die finanzielle Auseinandersetzung mit dem Bundesrat über die Bemessung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer nicht zu einem für den Bundeshaushalt tragbaren Ergebnis führen, so würden Ausgabenabstriche im Bundeshaushalt unvermeidlich werden, da die Ergänzungsabgabe das Maß ihrer Beschränkung in sich selbst trägt. Die dann fällige Überprüfung des Bundeshaushalts würde unter der Zielsetzung stehen müssen, daß der Bund seine Finanzkraft künftig in stärkerem Umfang als bisher auf die Funktionen konzentriert, deren zentrale Wahrnehmung unerläßlich ist, und den Ländern solche Aufgaben und Ausgaben überlassen muß, zu deren sachgemäßer Erfüllung nach den Grundsätzen der föderativen Verfassung die Länder allein verpflichtet sind. Insofern würde der allgemeine Lastenverteilungsgrundsatz der Finanzreform möglicherweise bereits für die Verhandlungen über den vorliegenden Haushaltsentwurf erhöhte Bedeutung gewinnen.
    Es würde sicher ein Fehler sein, wenn ich bei der Behandlung der Einzelfragen nicht zunächst zu den beiden großen Blöcken des Bundesetats, dem Sozialhaushalt und dem Verteidigungshaushalt, spräche. Zunächst ist es wieder der Sozialhaushalt, von dem wir feststellen, daß er von Jahr zu Jahr weiter anwächst. Einmal hat dies seine Ursache in der Erhöhung von Sozialleistungen, der Zuerkennung neuer Ansprüche durch das Renten-MehrbetragsGesetz und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, zum anderen in der durch die Bevölkerungsentwicklung verursachten Zunahme der Alterslast in der Sozialversicherung.
    Wir bringen Ihnen den Sozialhaushalt diesmal in einer etwas anderen Form in den Allgemeinen


    (Staatssekretär Hartmann)

    Vorbemerkungen, damit Sie die durch die Finanzreform und den neuen Versorgungshaushalt geschaffene Umstellung studieren können. Das Finanzanpassungsgesetz, das in diesem Augenblick noch umstritten ist, führt bekanntlich neben Entlastungen auch Belastungen mit sich; Entlastungen bei der Kriegsfolgenhilfe, die zukünftig pauschaliert wird, und bei der Verlagerung der Verwaltungskosten der Kriegsopferversorgung in Höhe von 140 Millionen DM auf die Länder, Belastungen durch die Übernahme des bisherigen Landesanteils der Zuschüsse der öffentlichen Hand an den Ausgleichsfonds. Im ordentlichen Haushalt steigt der Sozialaufwand im engeren Sinne — also ohne die Lastenausgleichsabgaben und die Versorgungsausgaben für die 131er — von 7,3 auf 8,023 Milliarden DM. Diese Steigerung hängt zum Teil mit dem vorhin genannten Wegfall von Schuldbuchforderungen an die Rententräger und die Bundesanstalt zusammen. Wir haben uns in den Vorbemerkungen bemüht, Ihnen den Vergleich der Leistungen zu erleichtern. Ich möchte hier jetzt nicht mit weiteren Zahlen operieren. Für die Kriegsopferversorgung allerdings darf ich sagen, daß sich der Aufwand nach unserem Entwurf im Jahre 1955 durch Zurechnung und Abrechnung auf 3 078,3 Millionen DM beläuft. In dieser Zahl ist aber, wie gesagt, der Finanzbedarf für die bevorstehende dritte Novelle noch nicht enthalten. Der Grund für den Wegfall der Schuldbuchforderungen ist das Renten-Mehrbetrags-Gesetz, durch das 1 % des Beitragssatzes von der Arbeitslosenversicherung auf die Invaliden- und Angestelltenversicherung zur Stärkung ihrer Finanzkraft übertragen wird. Dadurch entfallen Überschüsse bei der Bundesanstalt, die bisher in Wertpapieren angelegt werden konnten. Bei den Rentenversicherungsträgern sind die Ausgaben nach dem Renten-Mehrbetrags-Gesetz erheblich höher als die Beitragsmehreinnahmen. Auch hier muß erst die weitere Entwicklung abgewartet werden, bevor entschieden werden kann, ob sich erneut nennenswerte Kassenüberschüsse bilden, die eine Rücklagenschaffung ermöglichen werden.
    Nun darf ich hier einmal die Entwicklung der gesamten Sozialausgaben der öffentlichen Hand, also von Bund, Ländern und Gemeinden — ausschließlich der sozialen Lastenausgleichsleistungen —, mit den Leistungen der sozialen Selbstverwaltung vergleichen. Es ergibt sich dann folgender bemerkenswerter Tatbestand: Die Sozialleistungen der öffentlichen Hand betrugen 1938 2,7 Milliarden RM, die der sozialen Selbstverwaltung 3,4 Milliarden RM; 1947 waren die beiden Summen 4,9 und 5 Milliarden RM; 1950 standen sich die Sozialleistungen der öffentlichen Hand und die der sozialen Selbstverwaltung mit 6,3 und 6,2 Milliarden DM fast gleichhoch gegenüber. 1951 ging die öffentliche Hand mit 7,6 Milliarden DM gegenüber 7,2 Milliarden DM der Selbstverwaltung in Führung. Sie behielt diese Führung 1952 mit 8,5 zu 8,2 Milliarden DM; 1953 mit 9,9 zu 8,8 Milliarden DM und 1954 mit 10,4 zu 9,5. Milliarden DM. Auch 1955 überwiegen diese Sozialleistungen der öffentlichen Hand mit 10,5 Milliarden DM die 9,9 Milliarden DM der Selbstverwaltung um über 1/2 Milliarde DM. Aus dieser Gegenüberstellung wird deutlich, daß die Sozialleistungen der öffentlichen Hand im Jahre 1938 noch erheblich unter den Leistungen der sozialen Selbsthilfeeinrichtungen lagen, nämlich die vorhin genannten 2,7 Milliarden RM gegenüber 3,4 Milliarden RM; ab 1950 liegen die Sozialleistungen der öffentlichen Hand aber ständig darüber. Mit anderen Worten: mit der Sozialgesetzgebung der letzten Jahre sind in zunehmendem Maße Versorgungselemente in das Sozialsystem hineingetragen worden, so daß auch unter diesem Gesichtspunkt die innere Sozialordnung der Bundesrepublik die Züge eines Versorgungsstaates anzunehmen beginnt.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Ich darf mich auf diese Feststellungen beschränken und die Frage offenlassen, in welcher Weise die kommende Sozialreform die Kräfte der Selbstverwaltung und der Selbsthilfe wieder stärker wecken wird.
    Ich darf hier ein paar Worte zu dem Problem der Kriegsgefangenenentschädigung einflechten. Bekanntlich hat der Haushalt 1954 nur einen Betrag von 52 Millionen DM für Entschädigungsleistungen an die ehemaligen deutschen Kriegsgefangenen bereitstellen können. Weitere 50 Millionen DM 'sind durch einen besonderen Beschluß der Bundesregierung überplanmäßig zur Verfügung gestellt worden. Der Entwurf des Haushaltsplans 1955 enthält nun mit 150 Millionen DM eine wesentliche Erhöhung des bisher ausgeworfenen Betrages. Für Kannleistungen stehen daneben leider keine Mittel zur Verfügung. Die Gesamtverbindlichkeit des Bundes aus den Verpflichtungsleistungen wird übrigens auf 1 Milliarde bis 1,2 Milliarden DM geschätzt, wird also auch die kommenden Haushalte noch sehr fühlbar belasten. Ich möchte hier keine alte Wunde berühren, aber doch nochmals daran erinnern, daß gerade der Bundesfinanzminister lieber die Kannleistungen als die Pflichtleistungen gepflegt gesehen hätte.
    In diesem Zusammenhang war es meine Absicht, auch eine andere wichtige Leistung des Bundes zu behandeln, nämlich die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts, die uns ein besonderes Anliegen ist.

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Zurufe links: Seit wann denn? — Ganz neu! — Weitere Zurufe links.)

    — Ich darf das vielleicht in der Antwort auf Ihre Anfrage — ich glaube, morgen nachmittag — ausführen.

    (Zuruf von der SPD: Wir lassen uns überraschen!)

    — Bitte!
    Da die hiermit zusammenhängenden Fragen aber Gegenstand einer Großen Anfrage und eines Antrags der Fraktion der SPD innerhalb der heutigen Tagesordnung sind, möchte ich mir vorbehalten, zu diesem Punkt der Tagesordnung ausführlicher über diesen Gegenstand zu sprechen.
    Das Gesetz zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs, das die letzte noch bestehende Lücke auf dem Gebiet des Rückerstattungsrechts schließen soll, wird voraussichtlich nach Besprechungen mit den Ländern und den Verfolgtenverbänden noch in diesem Monat im Entwurf fertiggestellt werden. Der Entwurf muß aber dann noch gemäß Art. 4 des Dritten Überleitungsabkommens zum Deutschland-Vertrag mit der Hohen Kommission erörtert werden. Nach dieser Erörterung wird der Entwurf dann sogleich dem Bundeskabinett zugeleitet werden. Wie Sie vielleicht schon gesehen haben, ist das


    (Staatssekretär Hartmann)

    hier zugrunde liegende Überleitungsabkommen zum Deutschland-Vertrag unverändert in die Pariser Abkommen übernommen worden. Der in diesem Abkommen genannte Betrag von 1,5 Milliarden DM, auf den die Bundesrepublik ihre Haftung für diese Verbindlichkeiten beschränken kann, ist ebenfalls unverändert geblieben.
    Der Haushaltsbetrag für 1955 wird für das Anlaufjahr des Gesetzes nach Meinung der Beteiligten ausreichen. Bis zum Inkrafttreten werden weiterhin unverzinsliche Darlehen in Härtefällen gewährt.
    Ich kann hier gleich auch über die besondere Aktion der Bundesregierung zugunsten überlebender Opfer von Menschenversuchen berichten. Insgesamt sind für diese besonders bedauernswerten Opfer bisher 2,1 Millionen DM verausgabt worden. Für die noch unerledigten und die etwa neu bekanntwerdenden Fälle stehen ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung.
    Der Vollständigkeit halber darf auch ein Blick auf ,die Durchführung des mit dem Staate Israel abgeschlossenen Abkommens geworfen werden. Wie dem Hohen Hause bekannt ist, hat die Bundesregierung von dem ihr nach idem Abkommen zugestandenen Recht, die Jahresleistung auf 250 Millionen DM festzusetzen, Gebrauch gemacht. Da noch ein früher verbrauchter Betrag von 60 Millionen DM haushaltsmäßig gedeckt werden muß, beläuft sich der Haushaltsansatz im Bundeshaushalt 1955 auf 250 Millionen DM + 60 Millionen DM = 310 Millionen DM. Die Bundesregierung benutzt den Anlaß, erneut die Versicherung abzugeben, daß sie sich bemühen wird, ,das den von den Nationalsozialisten Verfolgten angetane Unrecht wiedergutzumachen, soweit dies überhaupt durch finanzielle Leistungen möglich ist. Sie hofft mit den vorgetragenen Maßnahmen den richtigen Weg beschritten und hierdurch zur Besserung der Beziehungen zwischen den Verfolgten und dem Bund beigetragen zu haben.

    (Bravo! bei der CDU/CSU.)

    Bei diesem Überblick über die finanziellen Leistungen des Bundes darf der Lastenausgleich nicht fehlen, der sich im Bundeshaushalt auch für 1955 in den verschiedensten Formen zu Wort meldet. Zunächst ein Blick auf die Einnahmeseite! Die Einnahmen des Sondervermögens „Ausgleichsfonds" haben sich 1954 weiterhin befriedigend entwickelt. Es ist anzunehmen, daß das gleiche Aufkommen auch 1955 gehalten werden kann. Zu der Steigerung des Aufkommens hat insbesondere beigetragen, daß die Abgabepflichtigen in zunehmendem Maße von der Möglichkeit einer Ablösung Gebrauch gemacht haben. Bisher sind in etwa 100 000 Fällen Lastenausgleichsabgaben mit einem Gesamtbetrag von über 200 Millionen DM abgelöst worden. Es ist zu hoffen, daß diese Ablösungsbereitschaft anhält. Auch die Verwaltung vermerkt gern die darin liegende Entlastung.
    Das Aufkommen aus der Vermögensteuer war in gleicher Weise günstig. Obwohl diese Steuer noch eine Landessteuer ist, ist der Bund an ihr besonders interessiert, weil ihr Aufkommen, wenn auch mit . gewissen Einschränkungen, dem Ausgleichsfonds zufließt. Es scheint, daß eine wesentliche Steigerung in den kommenden Rechnungsjahren erwartet werden darf, weil die Zunahme der Vermögen seit 1949 sich erst bei der für 1955 vorbereiteten Hauptveranlagung auf den 1. Januar 1953aufkommensmäßig in vollem Umfang auswirken wird. Es sei hier nur auf die bisher nicht erfaßten Vermögenssteigerungen durch die Kursentwicklung der Wertpapiere seit 1948 hingewiesen. In meinem Haus wird zur Zeit der Entwurf eines neuen Bewertungsgesetzes vorbereitet, das im Laufe des nächsten Rechnungsjahrs vorgelegt werden soll.

    (Abg. Dr. Kather: Nur nicht zu schnell!)

    Eine Hauptfeststellung der Einheitswerte ist insbesondere für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen und für das Grundvermögen nötig, weil die Einheitswerte insoweit noch auf den Wertverhältnissen des Jahres 1935 beruhen.

    (Abg. Dr. Dresbach: Damit wird die Landwirtschaft dann kreditwürdiger! — Abg. Dr. Kather: Aber das ist die Vertriebenenlandwirtschaft!)

    — Ich hoffe, Herr Dr. Dresbach, daß das auch gewürdigt werden wird. — Bei der Landwirtschaft sind auch die Ergebnisse der neuen Bodenschätzungen zu berücksichtigen. Eine steuerliche Auswirkung der Hauptfeststellung wird sich allerdings nicht vor dem Jahre 1958 ergeben.
    Die Leistungen aus dem Ausgleichsfonds haben inzwischen weit die ursprünglichen Schätzungen überstiegen. Ich brauche diese allgemein bekannten Dinge nicht zu wiederholen und vielleicht nur eine Zahl zu nennen. 1954 sind allein für Hausratshilfen bisher 1,060 Milliarden DM, für Aufbaudarlehen in ihren drei Formen 1,080 Milliarden DM bereitgestellt worden. Im Währungsausgleich der Vertriebenen ist nunmehr auch der Altsparerzuschlag voll freigegeben worden. Das Bundesausgleichsamt war bemüht, auf den Abfluß seiner hohen Kassenbestände hinzuwirken. Es hat deshalb in beträchtlichem Umfang Vorgriffe auf die Einnahmen des Rechnungsjahres 1955 durchgeführt. Durch diese Maßnahmen ist der wegen seiner Höhe oft kritisierte Kassenbestand des Ausgleichsfonds auf ein bescheidenes Maß zurückgeführt worden.

    (Abg. Dr. Kather: Dann ist es Zeit, daß jetzt die Anleihen kommen!)

    — Ich komme darauf.
    Es liegt in der Natur von Vorgriffen, daß die für sie ausgegebenen Mittel im folgenden Jahr nicht nochmals zur Verfügung stehen. Daher wird der Ausgleichsfonds im Rechnungsjahr 1955 zwar an die Geschädigten erhebliche Leistungen aus den früheren Planungen gewähren können; zusätzliche Verplanungen über die gesetzlich fixierten Leistungen hinaus sind aber jetzt nur noch beschränkt möglich. Das Lastenausgleichsamt prüft zur Zeit aber Wege, den Übergang zu dem neuen Zustand zugunsten der Geschädigten zu erleichtern.
    Lassen Sie mich jetzt ein Wort zur Entwicklung auf dem Lohn- und Gehaltsgebiet sagen. Wie Ihnen bekannt ist, haben sich hier zunächst in der Privatwirtschaft im laufenden Jahr Änderungen vollzogen, die im Durchschnitt zu einer allgemeinen Erhöhung der Löhne und Vergütungen geführt haben. Diese Entwicklung ist, wie ich in Erinnerung rufen darf, unter Lohnkämpfen vor sich gegangen; die Bundesverwaltung war davon nicht betroffen, wohl aber ein Teil der übrigen öffentlichen Arbeitgeber. Inzwischen sind die laufenden Tarifverträge zum großen Teil gekündigt worden.


    (Staatssekretär Hartmann)

    Die Bundesregierung hat gegenüber diesen Forderungen zunächst größte Zurückhaltung geübt, einmal aus Sorge vor Preissteigerungen, die eine Minderung des Reallohns mit sich gebracht hätten; ferner dürfen die Rationalisierungsmaßnahmen, die bei den großen Betriebsverwaltungen gerade im Gange sind, nicht in Frage gestellt werden.
    Die Länder und Gemeinden sind bekanntlich einen anderen Weg gegangen und haben sich am 10. September zum Abschluß von Tarifverträgen bereitgefunden, die bei den Ländern eine Erhöhung des Ecklohns um 5 Pfennig, bei den Gemeinden eine solche von 6 Pfennig mit sich brachten. Bei den Angestellten sind die Grundvergütungen durch verschiedene andere Maßnahmen im Durchschnitt um etwa 5 % erhöht worden.
    Die Bundesregierung ist nach Abstimmung mit Bundesbahn und Bundespost in Verhandlungen mit den Gewerkschaften eingetreten, die auch auf die Angestellten ausgedehnt sind und zur Zeit weiterlaufen. Sie werden gewisse haushaltsmäßige Mehrbelastungen mit sich bringen, die noch nicht in die Haushaltsansätze einkalkuliert werden konnten. Weitere Mehrausgaben werden entstehen, wenn die schon vor längerer Zeit mit den Gewerkschaften geführten Verhandlungen über einen neuen Manteltarif für die Bundesangestellten zu einem Abschluß gelangen. Es liegt in der Natur der Dinge, daß eine solche Neuregelung sich nicht nur auf eine formelle Neugestaltung der bestehenden Regeln beschränken kann. Die Ihnen heute vorgetragene Haushaltslage begrenzt aber die haushaltsmäßigen Möglichkeiten von selbst. Da ich die Dinge heute nur vom haushaltsmäßigen Standpunkt aus zu behandeln habe, muß ich von jeder Darlegung der besonderen Problematik absehen.
    Nun ein Wort zur Beamtenbesoldung. Eine Neuregelung des Besoldungsrechts nicht nur unter dem Gesichtspunkt einer weiteren Anpassung der Bezüge der Bundesbeamten an veränderte wirtschaftliche Verhältnisse, sondern insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des organischen Aufbaues und einer durchgreifenden Verwaltungsvereinfachung wird von der Bundesregierung seit langem als ein besonders dringendes Anliegen empfunden.

    (Abg. Mellies: Ist aber ein Anliegen geblieben!)

    Da jedoch eine Neuregelung des Bundesbesoldungsrechts — gleichviel wie man die Frage der Zulässigkeit rahmenrechtlicher Ausgleichsbestimmungen auch für Länder, Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts beurteilt — nicht nur für den Haushalt des Bundes, sondern auch für die Haushalte der Länder, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts und für das gesamte Lohngefüge von weittragender Bedeutung ist, bedurfte diese Neuregelung umfangreicher und zeitraubender Vorarbeiten. Diese Vorarbeiten sind im Bundesfinanzministerium nunmehr im wesentlichen abgeschlossen. Eine Kommission von Sachverständigen des Bundes und der Länder ist beauftragt, auf Grund der Vorarbeiten und der Vorentwürfe des Bundesfinanzministeriums die Grundlagen für den Regierungsentwurf eines neuen Bundesbesoldungsgesetzes zu erarbeiten. Ich hoffe also, daß es möglich sein wird, den Regierungsentwurf eines neuen Bundesbesoldungsgesetzes so rechtzeitig vorzulegen, daß er noch im nächsten Kalenderjahr von den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes verabschiedet werden kann.

    (Abg. Mellies: Lassen wir uns überraschen!)

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 1954, durch das die bisherigen rahmengesetzlichen Bestimmungen des Bundes auf dem Gebiete der Beamtenbesoldung für verfassungswidrig und unwirksam erklärt wurden, wird freilich für die Ausgestaltung des künftigen Bundesbesoldungsrechts Folgen haben, die sich zur Zeit im einzelnen noch nicht übersehen lassen. Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere abzuwarten sein, inwieweit die nunmehr von den rahmengesetzlichen Beschränkungen des Bundes befreiten Länder dem Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Bemessung ihrer Beamtenbesoldung folgen können und folgen werden.

    (Abg. Dr. Gülich: Nordrhein-Westfalen wird alle guten Beamten in allen Ländern aufkaufen!)

    — Das fürchten wir auch.

    (Abg. Dr. Dresbach: Das ist in vollem Gange! — Zuruf von der Mitte: Hamburg bessert schon auf! — Abg. Dr. Menzel: Das ist der überspitzte Föderalismus! — Abg. Dr. Dresbach: Herr Menzel, Sie waren auch einmal/Minister!)

    Auch wird man sich mit der Forderung auseinandersetzen müssen, daß eine Erhöhung der Löhne und Vergütungen für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst des Bundes zu Übergangsregelungen auch auf dem Gebiete der Beamtenbesoldung nötigt; eine solche Maßnahme würde die Bereitstellung zusätzlicher Mittel hierfür im Bundeshaushalt erfordern. Es ist besonders interessant, zu wissen, daß eine dem Landesgesetz von NordrheinWestfalen angepaßte Regelung bei vorsichtiger Schätzung folgende Mittel beanspruchen würde: Für die Beamten wären es beim Bund 36,9 Millionen, bei der Post 81,4 Millionen, bei der Bahn 116,6 Millionen, insgesamt 234,9 Millionen; für die Angestellten in derselben Reihenfolge bei Bund, Post und Bahn 11,1 Millionen, 27,9 Millionen, 2,2 Millionen, insgesamt 41,2 Millionen; für die Versorgungsempfänger und 131er beim Bund 100,8 Millionen, bei der Post 41,8 Millionen, bei der Bahn 85,8 Millionen, zusammen 228,4 Millionen. Das macht insgesamt rund gerechnet beim Bund beinahe 150 Millionen, bei der Post mehr als 150 Millionen, bei der Bahn mehr als 200 Millionen, zusammen 504,5 Millionen.
    Durch das Dritte Besoldungsrechtsänderungsgesetz ist der Bundesminister der Finanzen ermächtigt worden, in besonders begründeten Ausnahmefällen einzelne Orte in eine andere Ortsklasse einzureihen. Nach eingehenden Untersuchungen und Erörterungen mit den Ländern hat der Bundesfinanzminister von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und nunmehr eine Verordnung erlassen, der der Bundesrat bereits zugestimmt hat und durch die 264 Orte in eine höhere Ortsklasse eingereiht werden.
    Ich komme jetzt zu dem zweiten großen Ausgabenblock im Bundeshaushalt, den Verteidigungsausgaben. Lassen Sie mich auch hierzu einige allgemeine und gänzlich unpolemische Äußerungen machen. In den vergangenen Jahren sind große deutsche Zahlungen für Zwecke der Alliierten als Besatzungskosten und Auftragsausgaben sowie als Besatzungsfolgekosten geleistet worden. Am Schluß des Rechnungsjahrs 1954 werden wir feststellen können, daß vom Beginn der Besatzung bis zum


    (Staatssekretär Hartmann)

    31. März 1950 von den Ländern und von da ab vom Bund im Bundesgebiet und in Berlin insgesamt mehr als 55 Milliarden RM/DM als Besatzungskosten und -folgekosten aufgewendet worden sind. Davon entfallen auf die Rechnungsjahre 1950 bis 1954 rund 32,3 Milliarden DM; von diesem Betrag sind für die militärischen Bedürfnisse der Alliierten rund 30 Milliarden DM verwendet worden. Um keine falschen Bilder entstehen zu lassen, darf ich hinzufügen, daß der Gesamtaufwand für die alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik und in Berlin ganz erheblich höher ist, da die Besoldung, die Aufwendungen für die Erstausstattung und die Verpflegung sowie der Aufwand für die alliierten Zivilbehörden von den Besatzungsmächten aus ihren Heimatmitteln getragen werden. Wir wissen, daß die Ausgaben der Heimathaushalte für diesen Zweck im Rechnungsjahr mehrere Milliarden DM betragen.
    Der Einzelplan der Verteidigungslasten, wie er jetzt heißt, wird im Rechnungsjahr 1955 — das ist die Überzeugung der Bundesregierung — der erste Haushalt des Bundes sein, in welchem der deutsche Verteidigungsbeitrag als solcher verwirklicht werden wird. Ein Betrag von rund 9,266 Milliarden DM steht bereit;

    (Zuruf von der SPD: Wo kommt das andere her?)

    darin sind die Berliner Besatzungskosten und -folgekosten enthalten. Vorjahresreste ermöglichten die im Interesse des Haushaltsausgleichs unumgängliche Streichung von Mitteln für Folgekosten. Im Haushaltsplan 1955 stehen jetzt für diesen Zweck, für die Folgekosten. nur noch 80 Millionen DM im außerordentlichen Haushalt.
    Unterstelle ich einmal, daß die revidierten Bonner Verträge und die Abmachungen über den deutschen Verteidigungsbeitrag am 1. April 1955 in Kraft treten, so wird von den 9 Milliarden DM der Hauptbetrag von 5,8 Milliarden DM für die Aufstellung der deutschen Streitkräfte zur Verfügung stehen, während der Restbetrag von 3,2 Milliarden DM als Beitrag für den Unterhalt der stationierten Streitkräfte Verwendung finden soll. Aus der Staffelung der Monatsbeträge dieser 3,2 Milliarden DM, die mit 400 Millionen DM im Monat beginnen und bei 200 Millionen DM enden, ergibt sich die degressive Tendenz der Stationierungskosten. Im Pariser Abkommen ist ausdrücklich eine Revisionsklausel vorgesehen, die es verhindert, daß die Zahlung von Stationierungskosten etwa den Aufbau der deutschen Streitkräfte beeinträchtigt. Für die Zeit nach Ablauf der 12 Monate Stationierungsbeitrag hat sich die Bundesrepublik lediglich zu Verhandlungen über Fragen des Unterhalts der alliierten Streitkräfte gebunden und hinsichtlich der Beschaffung von Sach- und Werkleistungen ihre Unterstützung angeboten. Diese Regelung wird den alliierten Mächten jetzt schon Anlaß geben, sich darauf einzustellen, daß sie nach Ablauf des Verteidigungsjahres ihre finanziellen Bedürfnisse voll aus Heimatmitteln zu decken haben. Die Bundesrepublik leistet dann nur noch den üblichen Beistand, wie ihn auch andere Länder tragen.
    Sollte es zu einer Interimszeit zwischen der Wiedererlangung der deutschen Souveränität und dem Inkrafttreten des Verteidigungsvertrages kommen. so setzen sich die jetzigen Besatzungskostenzahlungen von 600 Millionen DM fort. Über die Verwendung eines Betrags von 100 Millionen DM treffen aber die Bundesrepublik und die Drei Mächte eine besondere Vereinbarung; diese 100 Millionen DM sollen einem gemischten Verteidigungsprogramm, auf deutscher Seite zugunsten baulicher Maßnahmen, zugeführt werden.
    Ich darf diese Gelegenheit benutzen, die Überzeugung der Bundesregierung mit aller Klarheit dahin bekanntzugeben, daß die in den Bundeshaushalt eingestellten 9 Milliarden DM die Grenze der deutschen Leistungskraft für Verteidigungszwecke darstellen.

    (Beifall in der Mitte. — Lebhafte Zurufe von der SPD.)

    Wir haben uns mit Rücksicht auf irreführende Pressemitteilungen in der letzten Zeit gewisse Sorgen machen müssen.

    (Erneute Zurufe von der SPD.)

    Es hat sich aber gezeigt, daß diese Meldungen nicht auf amtlichen Unterlagen beruhten.

    (Anhaltende Zurufe von der SPD.)

    Angesichts der Höhe der Verteidigungslasten von 9 Milliarden DM erwächst der Bundesverwaltung die ernste Verpflichtung, für eine sachgemäße Verausgabung dieses Betrages zu sorgen und jede Verteuerung der Verteidigung durch überstürzte Maßnahmen zu verhindern.

    (Zurufe von der SPD. — Beifall in der Mitte.)

    Über die Wiedergutmachung der Besatzungsschäden kann ich berichten, daß die Absicht der baldigen Vorlage eines Abwicklungsgesetzes besteht.

    (Zuruf von der SPD: Nur die Absicht?)

    — Diese Absicht wird auch verwirklicht werden. — Seine Durchführung wird einen Aufwand von mehr als 350 Millionen DM verursachen; auch das Rechnungsjahr 1955 wird mit einem Teilbetrag davon belastet sein.
    Auch die Abwicklung der Belegungsschäden wird größeren Umfang annehmen müssen, weil voraussichtlich bis zum Ende des Rechnungsjahres 1955 die Masse der requirierten Wohnungen freigegeben sein wird; wir können zu diesem Zeitpunkt mit einer Freigabe von mehr als 15 000 privaten Wohnungen rechnen. Die alliierten Planungen sehen für diese Maßnahmen einen Betrag von rund 2 Milliarden DM vor, der in dem Besatzungskostenüberhang steckt.
    Die Bundesregierung wird zusammen mit den Länderregierungen ihr Augenmerk auch darauf richten, daß jeweils nach Freigabe der privaten Liegenschaften die Abwicklung der Belegungsschäden beschleunigt durchgeführt wird, damit die Gebäude und Einrichtungsgegenstände wieder instandgesetzt und der deutschen zivilen Nutzung alsbald wieder zugeführt werden können.
    Im Anschluß hieran taucht nun die Frage der haushaltswirtschaftlicher, Auswirkungen der künftigen Selbstverteidigung schlechthin auf. Ich kann mich hier ganz kurz fassen und die Ansicht der Bundesregierung dahin bekanntgeben, daß jede Überbürdung der Volkswirtschaft verhindert werden soll. Jedem Mißverhältnis zwischen Geldmenge und Gütermenge muß vorgebeugt werden. Dem Kapitalmarkt und seiner Leistungsfähigkeit kommt im Rahmen der Aufbringung des Gesamtaufwandes eine besondere Bedeutung zu. Ich möchte aber auch


    (Staatssekretär Hartmann)

    auf die Steuerseite hinweisen, der eine hervorragende Korrekturmöglichkeit bei etwaigen wirtschaftlichen Verzerrungen zufällt. Der Finanzminister wird die Entwicklung mit größter Sorgfalt verfolgen. Wir haben schon studiert, wie andere Staaten in neuerer Zeit das Problem gelöst und . wie sie jeden Mißbrauch ihrer Notenpresse verhindert haben.
    Wenn ich jetzt nach Erörterung der beiden großen Ausgabenblöcke, der Sozialausgaben im weiteren Sinne und der Verteidigungskosten, auf einige weitere besonders wichtige Ausgabenposten zukomme, so möchte ich mit dem Kriegsfolgenschlußgesetz beginnen. Die Bundesregierung hat, wie Ihnen bekannt ist, die Absicht, den Entwurf eines solchen Gesetzes bald vorzulegen. Gewisse Grundfragen bedürfen noch der abschließenden Entscheidung. Über den Inhalt des Gesetzes darf ich schon jetzt mitteilen, daß sich die Bundesregierung zu einem gemischten System von Maßnahmen entschlossen hat. Durch die Politik der Wirtschaftsförderung sind praktisch bisher schon mehr als 30 Milliarden für die Beseitigung der Kriegsschäden aus öffentlichen Mitteln aufgebracht worden — z. B. durch steuerliche Vergünstigungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung, für den Wiederaufbau von Fabriken, zur Beschaffung von Maschinen; durch Kredite und Bürgschaften, Subventionen und dergleichen. Daß es neben diesen Maßnahmen für die NS-Verfolgten, die Kriegsopfer, die Vertriebenen usw. noch ungeregelte Teilgebiete gibt, ist nicht zu bestreiten. Hier soll das Kriegsfolgenschlußgesetz unter die Liquidation des Krieges sozusagen einen Schlußstrich ziehen und dabei vor allem das Problem der Verbindlichkeiten des Reiches und Preußens sowie das Problem der Reparations- und Restitutionsschäden behandeln. Dabei soll die Frage der Entschädigung der Reparations- und Restitutionsgeschädigten im einzelnen einer späteren Entschließung vorbehalten bleiben und bis dahin lediglich ein System von sozialen Hilfsmaßnahmen und wirtschaftsfördernden Maßnahmen wirksam sein. Die Bundesregierung hat für diese Schadensfälle einen Betrag von 100 Millionen DM in den Haushaltsentwurf für 1955 eingestellt.
    Das Problem der Reichsverbindlichkeiten wird in der Öffentlichkeit vielfach deshalb unzutreffend beurteilt, weil nur an die sogenannten verbrieften Reichsverbindlichkeiten gedacht wird. Die verbrieften Reichsverbindlichkeiten beliefen sich im Zeitpunkt des Zusammenbruchs auf rund 390 Milliarden RM. Hiervon befinden sich etwa 360 Milliarden in Händen von Geldinstituten, Gebietskörperschaften 'und Sozialversicherungsträgern. Der eigentliche Privatbesitz wird auf 27 Milliarden geschätzt; davon befinden sich etwa 9 Milliarden in der sowjetischen Besatzungszone. Da die finanziellen Verhältnisse der Geldinstitute, Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger durch die Währungsreform geordnet sind, 'braucht nur 'der eigentliche Privatbesitz von rund 18 Milliarden RM berücksichtigt zu werden. Wenn nun behauptet wird, daß eine Umstellung dieser Verbindlichkeiten im Verhältnis 10:1 für den Haushalt tragbar sei, so wird dabei die große Vorbelastung dieses Haushalts, aber auch das Volumen der ebenfalls zu berücksichtigenden nichtverbrieften Reichsverbindlichkeiten verkannt. Die nichtverbrieften Verpflichtungen beruhen auf vielerlei Tatbeständen — rückständige Kaufpreise, rückständige Wehrsold- und Gehaltsforderungen, Forderungen auf 'Grund von Inanspruchnahmen aus dem Reichsleistungsgesetz, Schadensersatzforderungen und dergleichen —. In den letzten Kriegsmonaten wurden im Reichsfinanzministerium diese nicht verbrieften Reichsverbindlichkeiten auf einen Betrag von 400 Milliarden RM geschätzt; es handelt sich dabei um eine Millionenzahl von Fällen. Eine quotale Bedienung dieser Verbindlichkeiten würde nicht nur die größten Mittel, sondern auch einen riesenhaften Verwaltungsapparat erfordern, und selbst dann würde fraglich sein, ob die Beweisfrage gemeistert werden könnte. Deshalb kann es nach Auffassung der Bundesregierung auch hier nur Härtebeihilfen für solche Gläubiger des Reiches geben, die durch die Nichtbedienung ihrer Forderungen in eine soziale Notlage geraten sind.
    Für alle Tatbestände zusammen, verbriefte und nichtverbriefte Forderungen, sind wiederum 100 Millionen DM vorgesehen, für das ganze Kriegsfolgenschlußgesetz also 200 Millionen DM.
    Die Bundesregierung ist sich darüber im klaren, daß mit einer solchen Regelung viele Hoffnungen enttäuscht werden. Sie weiß aber auch, daß die von ihr vorzuschlagende Regelung weit über das hinausgeht, was noch vor einigen Jahren für möglich gehalten worden ist. Wer danach als Reichsgläubiger keine ausreichende Befriedigung erfährt, mag sich vergegenwärtigen, welche zusätzlichen Summen vom Steuerzahler und damit wieder auch von ihm selbst aufgebracht werden müßten, wenn eine weitergehende Regelung durchgeführt werden sollte. Er muß sich ferner vor Augen halten, wie bescheiden die Entschädigungen sind, die den am schwersten betroffenen Opfern dieses Krieges gewährt werden können.
    An den übrigen Ausgabefronten des Bundes tut sich ebenfalls viel Neues. Ich kann Ihnen aber unmöglich alle auch wichtigen Einzelheiten vortragen, möchte aber noch ein generelles Thema kurz behandeln, nämlich das der Bundes- und Länderausgaben für denselben Zweck. Wie Ihnen vielleicht erinnerlich ist, haben alle Budgetreden der letzten Jahre diese leidige Frage behandelt. Während früher die Länder um ihre Kompetenzen kämpften und die daraus fließenden finanziellen Konsequenzen bejahten, kommt ebenso wie in der Weimarer Republik auf den Bund in immer steigendem Maße ein Bündel von Anforderungen zur gemeinschaftlichen Finanzierung vieler Aufgaben zu, die im Grundsatz Länderaufgaben sind. Werden Zuschüsse gegeben, so hängen an allen diesen Dingen sonstige Einrichtungen, Planstellen, Reisekosten usw.; gelegentlich verwischt sich auch die Verantwortung, und es entsteht jener Mischzustand, der im Grunde unerfreulich und ungesund ist.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Wir haben auch diesmal wieder das gleiche Schauspiel erlebt; ich möchte mich mit dieser resignierten Feststellung begnügen.

    (Abg. Mellies: Warum resigniert? — Abg. Dr. Dresbach: Und zwischen Ländern und Gemeinden ist dasselbe Spiel!)

    — Es ist sicher dem Haushaltsausschuß vorbehalten, hier einmal den Hebel anzusetzen.
    Auf dem Gebiet der Kultur im engeren Sinne sowie der Wirtschaftsförderung, der Grenzzonen, des Küstenschutzes usw. zeigt der Entwurf des neuen Bundeshaushalts die Auswirkungen der De-


    (Staatssekretär Hartmann)

    batten, die in diesem Hause stattgefunden haben. Daß nicht alle Wünsche befriedigt werden konnten, liegt neben dem harten Zwang zur Sparsamkeit auch an dem Bemühen, nicht durch eine Erhöhung der Bundesleistungen die Verantwortung und die Leistungen der Länder völlig lahmzulegen. Wir haben festgestellt, daß auch ganz überzeugte Föderalisten nach Bundeszuschüssen rufen,

    (Heiterkeit)

    selbst wenn es um die Durchführung von Prioritätsaufgaben der Länder geht.

    (Zustimmung. — Abg. Mellies: Die überzeugten Föderalisten rufen am meisten!)

    In ihrem inneren Gehalt haben sich die Ausgabepläne des Bundes nicht wesentlich verändert. Vielleicht darf ich hier zunächst den Agrarhaushalt herausgreifen, dessen Ausgabeseite sich um fast 100 Millionen DM erhöht hat. Was für die Aktionsfähigkeit eines Ressorts ein solcher Zuwachs an Finanzkraft in einem Haushalt bedeutet, dessen Ausgleich auf so außerordentliche Schwierigkeiten stieß, ist meines Erachtens vielsagend genug. Im einzelnen sind hier zunächst die Subventionen für eingeführte Lebensmittel, die Roggenablieferungsprämie, die Verbilligung von Dieselkraftstoff zu nennen; insgesamt machen diese Subventionen rund 70 Millionen DM aus. Die Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen verschlingen 200 Millionen DM. Für die Durchführung des Agrarstrukturprogramms des Herrn Bundesernährungsministers sind Mittel im Gesamtbetrag von über 120 Millionen DM vorgesehen, für die Siedlung über 100 Millionen DM, für das Emsland 25 Millionen DM, für den Küstenschutz 24 Millionen DM, für die landwirtschaftliche Forschung rund 22 Millionen, für die Bekämpfung der Tierseuchen 8 Millionen. Diese kleine Aufzählung zeigt, daß der Agrarhaushalt den Marsch der Vorjahre erfolgreich fortgesetzt hat.

    (Zurufe: Hört! Hört! — Abg. Dr. Dresbach: Wunderbar formuliert! — Heiterkeit.)

    Schaltet man einmal die stark schwankenden Beträge für Subventionen aus, so ergibt sich folgender Anstieg der Ausgabemittel des Ernährungsministeriums: von 1952 auf 1953 eine Erhöhung von 112,4 Millionen, von 1953 auf 1954 eine Erhöhung von 127,4 Millionen. Und nun sind es nochmals fast 100 Millionen DM, um die die Ausgaben ansteigen sollen. Hinzu treten die ERP-Mittel, die ja in ihrer Gesamtheit seit 1954 die Bundeshaushaltspläne verlassen und sich in einem eigenen Wirtschaftsplan vereinigt haben. Diese ERP-Mittel für die Landwirtschaft steigen auch 1955 wieder erheblich an, und zwar auf das Doppelte. Alle diese Ausgabesteigerungen des Agrarhaushalts hätten nicht vorgesehen werden können, wenn sich nicht auch die Einnahmeseite günstig entwickelt hätte. Hier sind die Abschöpfungen der Ast, an dem sich der Landwirtschaftshaushalt selbst emporgerankt hat.

    (Heiterkeit.)

    Für 1955 sind nicht weniger als 383 Millionen DM Einnahmen veranschlagt; der Bundesrat möchte sie sogar auf 400 Millionen DM erhöhen. Diese gewaltige Schätzung beruht auf der Annahme, daß die derzeitige Entwicklung erhalten bleibt. Aber ich darf ganz offen sagen, daß in dieser Annahme sehr erhebliche Risiken stecken. Bis auf einen geringen Betrag von 15 Millionen DM sind unter Außerachtlassung des allgemeinen Deckungsprinzips die
    Mehreinnahmen praktisch lediglich dem Etat des
    Ernährungsministeriums zugute gekommen. Ich erwähne diesen Punkt besonders, damit später keine
    Enttäuschung eintritt, wenn einmal die Abschöpfungen sinken und dann zwangsläufig der Haushalt des
    Ernährungsministeriums nach unten gehen muß.

    (Abg. Dr. Dresbach: Dann tritt das Prinzip der allgemeinen Deckung wieder in Kraft!)

    — Das ist eben eine ernste Sorge für uns, Herr Dr. Dresbach.
    Das vorhin genannte Agrarstrukturprogramm des Herrn Bundesernährungsministers erfährt gegenüber 1954 eine Steigerung um rund 37 %. Ob die Länder in der Lage sein werden, beispielsweise auf dem Gebiet der Flurbereinigung die erhöhten Mittel mit ihrem Verwaltungsapparat zu bewältigen, ist wohl nicht ganz sicher. Aber auch die Zinsverbilligung betrachtet der Bundesfinanzminister mit Sorge, weil sie für die Zukunft eine langandauernde Belastung des Haushalts mit sich bringt. Die Gedanken des Etatministers über den höchsten Posten im Ernährungshaushalt, die Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen, sind schon im Vorjahr zum Ausdruck gekommen. Die Gründe für das Überschreiten der 200-Millionen-Grenze liegen in der Aufstockung der Brotgetreidereserve um 600 000 t sowie in den Mehrkosten für Zuckerlagerung. Da sich das Hohe Haus gerade vor kurzem mit der Gesamtsituation der Einfuhr- und Vorratsstellen und mit der Vorratshaltung beschäftigt hat, kann ich von einer weiteren Stellungnahme absehen. Der Herr Bundesminister für Ernährung hat bei diesem Anlaß mit erfreulicher Deutlichkeit klargestellt, daß der jetzige finanzielle Zustand kein bequemes Stehenbleiben bedeuten soll, sondern daß auch die Apparatur so einfach, übersichtlich und billig wie möglich werden soll.
    Ich darf anschließend auf die außerordentlich hohen Mittel hinweisen, die der Bund für Zwecke des Küstenschutzes bisher zur Verfügung gestellt hat. Sie belaufen sich seit 1949 auf insgesamt 132 Millionen DM, davon rund 82,6 Millionen für Schleswig-Holstein und 49,2 Millionen für Niedersachsen. Dabei übersteigen die Bundesleistungen die Länderleistungen beträchtlich, und zwar in einem zeitlich steigenden Maß. Ferner müssen hier die großen Leistungen des Bundes für Aufgaben der Landeskultur berücksichtigt werden, für Niedersachsen das Emsland-Programm, für SchleswigHolstein das sogenannte Nordprogramm. Wer sich in diese Haushaltszahlen vertieft, wird feststellen, daß große Leistungen fast unbeachtet vollbracht worden sind.
    Auch der Wirtschaftshaushalt kann bei einigen Förderungsmaßnahmen mit höheren Beträgen als im Vorjahr aufwarten. Das größte Geschenk des Bundes an die Wirtschaft steht allerdings nicht auf der Ausgabenseite, sondern auf der Einnahmeseite; es ist die Steuerreform, die ich hier erwähnen muß, damit die Leistungen des Bundes für die Wirtschaft nicht allzu klein erscheinen. An wirtschaftspolitischen Förderungsmaßnahmen sind diesmal die Beiträge des Bundes zu den Kosten deutscher Beteiligungen an ausländischen Messen erhöht worden.
    Im Interesse der Exportförderung kann daher eine größere Zahl von Auslandsmessen beschickt werden. Ferner sind im Zuge der von der Bundesregierung gepflegten Förderung 'des mittelständischen Gewerbes erstmaLs Mittel auch für den Han-


    (Staatssekretär Hartmann)

    del ausgeworfen worden; damit sollen Maßnahmen der beruflichen Fortbildung und der Rationalisierung der Betriebe gefördert werden. Die für das Handwerk eingesetzten Mittel sind im ordentlichen Haushalt erhöht worden, unter Kürzung der Mittel des außerordentlichen Haushalts. Es besteht also keine Gefahr mehr, daß die Mittel etwa mangels fehlender Deckung nicht ausgegeben werden können. Schließlich sind auch die Pauschalbeträge für Forschungsaufgaben an die wirtschaftswissenschaftlichen Institute erhöht worden. Für die übrigen Maßnahmen zur Förderung des Exports und zur Förderung der Rationalisierung konnten die bisherigen Mittel erhalten bleiben. Auch bei der Wirtschaft dürfen die großen Bereiche nicht vergessen werden, die mit ERP-Mittelngefördert werden.
    Die Aufwendungen des Bundeshaushalts für den Wohnungsbau drücken sich vielleicht am sinnfälligsten von allen Bundesausgaben in der deutschen Landschaft aus. Der Bund hat bisher die Versorgung jedes einzelnen mit auskömmlichem Wohnraum als eine seiner dringendsten Aufgaben angesehen. An dieser Linie ändert der Bundeshaushaltsplan 1955 nichts, im Gegenteil, er erhöht die vom Bund unmittelbar getragenen Mittel weiterhin beträchtlich. Diesmal sind es die Sowjetzonenflüchtlinge, die sich mit besonders hohen Beträgen in den Bundeshaushalt eingetragen haben, und die sogenannten Umsiedlungsmaßnahmen von Land zu Land. Ich muß auch gleich auf die sehr bemerkenswerte Steigerung der Rückflüsse aus den früher gewährten Wohnungsbaudarlehen hinweisen, die ebenso wie normale Mittel ides Bundes zur Förderung des Wohnungsbaues verwendet werden. Zusätzlich zu dem Standardsatz von 500 Millionen DM, der noch für einige Jahre im Bundeshaushalt verbleiben soll, treten diesmal also 150 Millionen DM zur Förderung des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge; das sind 80 Millionen DM mehr als im Vorjahr. Dem Bund liegt aber nicht nur an neuen, es liegt ihm auch an den alten Wohnungen. Der Instandsetzungsfonds für sie ist 10 Millionen DM höher als im Vorjahr. Eine weitere Förderung bedeuten schließlich für den Wohnungsbau schlechthin die Wohnungsbauprämien, die bisher aus den 500 Millionen DM abzudecken waren. Die Hälfte des Prämienaufwands wird nun künftig zusätzlich vom Bund gegeben; dafür sind 60 Millionen DM in den Einzelplan 25 eingestellt worden. Die Bundesregierung entlastet auf diese Weise die allgemeinen Mittel für den sozialen Wohnungsbau; sie erhofft sich von dieser Intensivierung eine noch stolzere Wohnungsbaubilanz, als sie das letzte Jahr gebracht hat. Erstmals sind auch Zinssubventionen vorgesehen, mit denen aber, wie ich ganz offen sagen darf, zunächst Erfahrungen gemacht werden sollen. Da ein allmählicher Abbau der Kapitalsubventionen bei der von der Bundesregierung verfolgten marktpolitischen Linie ganz selbstverständlich erscheint, liegen hier vielleicht die ersten Ansätze für eine grundsätzliche Umstellung in der Zukunft. Ich muß hier auch auf die Umsiedlungsanleihe hinweisen, die auf einen Beschluß dieses Hohen Hauses zurückgeht und mit 100 Millionen DM für die erste Tranche in die Einnahmeseite ides Haushalts 1955 Eingang gefunden hat. Demgemäß sind diese 100 Millionen DM für den sozialen Wohnungsbau zugunsten der Umsiedlung von Land zu Land eingesetzt worden.
    Darf ich nun gleich auf den Schuldendienst eingehen, für den der Bundeshaushalt 1955 Ausgabenvon mehr als 1 1/2 Milliarden DM veranschlagen muß. In dieser Summe sind, das ist eine haushaltsmäßige Neuigkeit, auch die Aufwendungen für die sogenannten politischen Schulden, beispielsweise die Wiedergutmachung an Israel, die Abgeltung holländischer Ansprüche auf Restitution von Aktien, enthalten.
    Erstmals enthält der Haushalt der Bundesschuld auch Ausgaben für die Tilgung von Bundesausgleichsforderungen. Nach einem in Vorbereitung befindlichen Gesetz sollen der Bund und die Länder ihre Ausgleichsforderungen zu einem bestimmten Prozentsatz tilgen, ausgenommen die Ausgleichsforderungen des Zentralbankensystems. Die von Ihnen beschlossene Abzweigung von 40 Millionen DM aus dem Reingewinn der Bank deutscher Länder soll auch weiterhin bleiben, um auch daraus Ausgleichsforderungen besonders dringlicher Art vorzeitig zu tilgen.
    Im Zusammenhang mit der Bundesschuld entsteht hier nun die Frage, wie lange der Bund, der seit zwei Jahren den Kapitalmarkt nicht mehr in Anspruch genommen hat, dem Wohnungsbau und der Wirtschaft auf dem noch nicht wieder voll funktionsfähigen Kapitalmarkt die Vorhand lassen kann, anders gesagt, wann er die Einnahmeseite des außerordentlichen Haushalts in Ordnung bringen muß. Ich möchte meinen, daß es mit der bisherigen Ara langsam zu Ende gehen wird und daß die Auflegung einer Bundesanleihe näherrückt. Sich allerdings vorzustellen, daß die mehr als 1500 Millionen DM, die der außerordentliche Haushalt erfordert, im Anleiheweg beschafft werden können, geht über die derzeitigen Realitäten hinaus. Ich glaube aber nicht, daß wegen dieser Tatsache ernsthafte Sorgen angebracht sind.
    Eine ganz andere Lage würde nur eintreten, wenn der ordentliche und außerordentliche Haushalt des Bundes voll bedient und daneben die Besatzungsguthaben ausgeschüttet werden müßten. Vielleicht ist es noch zu früh, sich zu diesen Fragen schon abschließend zu äußern, insbesondere auch zu den Bedingungen für eine solche Anleihe. Es wird selbstverständlich unser Ziel sein, unter Berücksichtigung der gegebenen Marktlage den Zinsfuß so niedrig wie möglich, den Emissionskurs so hoch wie möglich und die Laufzeit so lang wie möglich festzusetzen. Wenn in der Presse vielfach die Meinung vertreten wird, die öffentliche Hand trage durch zu großzügige Ausstattung ihrer Anleihen zu einer Übersteigerung des Zinsfußes auf dem Kapitalmarkt bei, so trifft dieser Vorwurf den Bund jedenfalls nicht. Bei der Bundesanleihe 1952 z. B. hat nicht der Bundesfinanzminister die Bedingungen einseitig festgesetzt, sondern mit dem Bankenkonsortium ausgehandelt, wobei die Banken bessere Bedingungen durchsetzten, als zuerst von uns in Aussicht genommen war.
    Während die Bundesanleihe 1955 wahrscheinlich also erst in das erste Vierteljahr des Kalenderjahrs 1956 fallen wird, muß ich eine andere Anleihe als nah bevorstehend ankündigen, nämlich die Anleihe für Berlin, für die der Bund die Garantie übernommen hat. Sie beläuft sich auf 75 Millionen DM. Außerdem wird voraussichtlich einige Monate später die Lastenausgleichsbank eine Anleihe in Höhe von 200 Millionen DM auflegen. Sie beruht auf einer Entschließung dieses Hauses und stellt die zweite Tranche des damals beschlossenen Gesamtbedarfs von 600 Millionen DM dar.


    (Staatssekretär Hartmann)

    Die vielen Einzelpläne des Bundeshaushalts, diesmal um einen besonderen Einzelplan für Versorgung verstärkt, können in ihrer Mannigfaltigkeit von mir nicht näher dargelegt werden. Ich 'möchte aber vielleicht doch noch den einen oder anderen Plan herausgreifen.
    Da ist zunächst der Verkehrshaushalt, dessen vielfältige Problematik sich der großen Anzahl schwieriger Fragen, die dieses Haus zu lösen hat, zugesellt. Hier darf ich Ihnen mitteilen, daß für das Rechnungsjahr 1955 ein namhafter Beitrag zur Lösung der Verkehrskrise verankert ist. Über die Liquiditätshilfe an die Bundesbahn in Höhe von 200 Millionen DM im ordentlichen Haushalt habe ich schon gesprochen. Diese Hilfe soll die Zahlungsfähigkeit der Bundesbahn erhalten und einen Teil der vorgetragenen Verluste abdecken. Außerdem soll die Bundesbahn aus dem außerordentlichen Haushalt einen Investitionskredit in Höhe von 100 Millionen DM erhalten. Unter Berücksichtigung der Stundung der Beförderungssteuer in Höhe von 280 Millionen DM werden somit der Deutschen Bundesbahn 1955 aus Mitteln des Bundes insgesamt 580 Millionen DM zufließen. Die Bundesregierung hofft aber, der Bundesbahn aus dem in der Beratung befindlichen Verkehrsfinanzgesetz mindestens weitere 150 Millionen DM zuführen zu können; dafür ist vorläufig ein Leertitel vorgesehen. Glückt der Plan, dann wäre immerhin die beachtliche Summe von 730 Millionen DM erreicht. Die aus ihr zu erwartende Wirkung darf aber nicht übertrieben hoch bewertet werden, da die Verluste der Bundesbahn am Ende des jetzt laufenden Geschäftsjahrs bereits bei 1 1/4 Milliarden DM liegen und sich im Wirtschaftsplan 1955 ein neuer Kassenfehlbetrag von 810 Millionen DM auftut. Es ist klar, daß solche Lücken weder durch Rationalisierungsmaßnahmen noch durch Mehreinnahmen aus den Verkehrsgesetzen geschlossen werden können. Hier können nur Programme auf lange Zeit helfen, darunter auch das Programm zur Verbesserung der Wettbewerbslage der Bundesbahn. Um die Gesundung der Bundesbahn zu erzwingen, müssen bald einschneidende Maßnahmen getroffen werden. Deshalb liegt es auch im finanziellen Interesse des Bundes, daß die Verkehrsgesetze der Bundesregierung, insbesondere das Verkehrsfinanzgesetz, bald verabschiedet werden.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Diese Gesetze werden nicht nur der Bundesbahn und der Gesamtheit der Steuerzahler, sondern auch dem im Mittelpunkt der Verkehrkrise stehenden Kraftwagen unmittelbar zugute kommen.
    Für die Straßen wird der Bundeshaushalt 1955 mit Ihrer Billigung einiges mehr als 1954 tun. Ein umfangreiches Programm von 31 Straßenverbesserungen und Umgehungsstraßen liegt vor. 80 Millionen DM sind als erste Rate an die Öffa für den Ausbau des Autobahnnetzes vorgesehen. Beide Programme können aber nur verwirklicht werden, wenn entsprechende Einnahmen aus dem Verkehrsfinanzgesetz fließen. Erst dann kann auch der erste Schritt zu einer Anpassung der Bundesfernstraßen an den ständig wachsenden Kraftverkehr getan werden. Sollte dieser Schritt Ihnen als zu klein erscheinen, wird sich die Bundesregierung einer vernünftigen weiteren Steigerung der Einnahmen aus dem Verkehrsfinanzgesetz sicher nicht widersetzen.

    (Sehr gut! und Heiterkeit in der Mitte.)

    Hinter dem brennenden Verkehrsproblem treten die anderen Verkehrsvorhaben an Bedeutung weit zurück. Die Wasserbauvorhaben und die Schiffsbaufinanzierung halten sich im Rahmen dessen, was angesichts der Finanzlage verwirklicht werden kann. Jede Erhöhung dieser Ansätze erscheint uns angesichts der eben geschilderten Anleihelage als unrealistisch. Dies gilt insbesondere auch für die Schiffahrtsfinanzierung, die in den vergangenen Jahren so bevorzugt gefördert worden ist. Wenn nach Abwicklung sämtlicher Neubauten eine Handelsflotte von rund 3 Millionen Bruttoregistertonnen erreicht sein wird, dürfte der Zeitpunkt gekommen sein, in dem die deutsche Schiffahrt sich auch finanziell freigeschwommen hat.

    (Heiterkeit. — Abg. Dr. Dresbach: Eine fast dichterische Sprache! — Abg. Mellies: Die militärische und sportliche Sprache nimmt immer mehr zu im Finanzministerium!)

    — Ich werde mich bemühen, mich zu bessern, Herr Mellies!
    Es liegt auch in der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung, daß ein Kreditbedarf der Wirtschaft in den gegenwärtigen Verhältnissen durch das einzelne Unternehmen unmittelbar und nicht über den öffentlichen Kredit des Bundes gedeckt wird. Um den Übergang zu erleichtern, sind im Verkehrsgebiet erstmalig Mittel für Zinsverbilligungen vorgesehen, bis sich der Kapitalmarkt normalisiert hat oder die Frachteinkünfte die Kreditbedingungen tragbar erscheinen lassen.
    Im Rechnungsjahr 1955 kommt mit dem Start der Lufthansa, den wir begrüßen, allerdings auch eine namhafte finanzielle Sorge auf uns zu. Die Bundesregierung wird aber bestrebt sein, die von ihr zu gewährende Starthilfe so zu gestalten, daß die Lufthansa bald von laufenden Zuschüssen unabhängig wird.

    (Abg. Dr. Dresbach: Na, na, na!)

    In einem ebenso großen Haushalt wie dem Verkehrshaushalt, nämlich dem Haushalt des Bundesministeriums des Innern, sollen die Gesamtausgaben 1955 von rund 319 Millionen DM auf 384 Millionen DM ansteigen. Die Verstärkung um diese 65 Millionen DM entfällt mit 40 Millionen DM auf den Bundesgrenzschutz, der Rest betrifft Kultur, Statistik, Technisches Hilfswerk und die Bereitschaftspolizei. Die Mehrausgaben für den Bundesgrenzschutz waren unabweisbar, weil 1954, wie Sie wissen, aus Haushaltsgründen die von Ihnen gebilligte Verdoppelung des Bundesgrenzschutzes nur allmählich durchgeführt wurde. Nun muß vom neuen Rechnungsjahr ab die Besoldung vom ersten Tage an gezahlt werden, und auch die Ausstattung muß ratenweise ergänzt werden. Die Mehrausgabe beim Statistischen Bundesamt entsteht durch den wachsenden Arbeitsumfang in der Außenhandelsstatistik und durch neue Statistiken, die vom Parlament und vom Kabinett beschlossen worden sind. Ich muß bei dieser Gelegenheit erneut auf das ständige Ansteigen der Ausgaben des Statistischen Bundesamtes hinweisen und den Appell an alle Beteiligten richten, zu prüfen, ob dieses Riesennetz von Statistiken wirklich zwingend notwendig ist.

    (Sehr richtig! — Zuruf von der Mitte: Ganz gewiß nicht!)

    Ein Perfektionismus auf dem Gebiet der Statistik kann nämlich gelegentlich blind statt sehend machen.

    (Abg. Dr. Dresbach: Ausgezeichnet!)



    (Staatssekretär Hartmann)

    Mit geringerer Sorge steht das Bundesfinanzministerium der nicht unbeträchtlichen Erhöhung gewisser Mittel für kulturelle Zwecke gegenüber, obwohl es auch hier die Ansicht vertreten muß, daß diese Erhöhungen nicht zu einer Lähmung der Länderfinanzbereitschaft führen dürfen.

    (Hört! Hört! ih der Mitte.)

    Wenn für den großen Bereich der inneren Verwaltung festzustellen ist, daß bei einer Reihe von Dienststellen leider immer noch kein endgültiger Abschluß des Aufbaues stattfindet, so ist, was die Personalfrage angeht, im Bundesministerium des Innern die personelle Entwicklung in erfreulichem Maße zu fast vollem Stillstand gekommen.
    Vielleicht darf ich hier gleich die allgemeinen Personalfragen behandeln. Leider ist es auch diesmal nicht möglich gewesen, Ihnen die Bundesverwaltung in einem gegenüber dem Vorjahr völlig unveränderten Zustand zu präsentieren. Aber Sie werden bei der Prüfung der Einzelheiten feststellen, daß der Bundesfinanzminister sich mit Hartnäckigkeit gegen jede nicht ganz unabweisbare Personalvermehrung zur Wehr gesetzt hat.

    (Bravo! in der Mitte.)

    Da die öffentlichen Aufgaben keine meßbare Größe und schlechthin unerschöpflich sind, gibt es auch für ,den personellen Bedarf als echte Grenze nur die Erkenntnis, daß mit Personalvermehrungen, abgesehen von gewissen lokalen Aufgaben, häufig keine echte Verbesserung der Arbeit der öffentlichen Verwaltung, sondern nur ein Zwang zu weiteren Personalvermehrungen hergestellt wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf rechts: Sehr gut! Hundertprozentig!)

    Eine Minderung in der Zahl und die Schaffung besserer Bedingungen zugunsten der wirklichen Qualität sollten erfolgreichere Maßnahmen sein, als die weitere Ausdehnung der Beschäftigtenzahlen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Der Sinn der Allgemeinen Vorbemerkungen war es nicht zuletzt, Ihnen den mündlichen Vortrag aller Haushaltsdetails zu ersparen und ein geruhsames Studium der Budgetprobleme an Hand zuverlässiger Unterlagen zu ermöglichen. Wenn Sie erlauben, will ich aus diesem Grunde davon absehen, noch weiter in die Einzelheiten zu gehen.

    (Abg. Schoettle: Das „geruhsam", wie meinen Sie das, Herr Staatssekretär? — Weiterer Zuruf von der SPD: Über Weihnachten? — Abg. Schoettle: Oder bis morgen vormittag?)

    — Herr Abgeordneter Schoettle, bis zum Zusammentritt des Haushaltsausschusses.

    (Abg. Schoettle: Ach so, aha!)

    Ich behandle deshalb auch nicht den großen Einzelplan der Bundesfinanzverwaltung, die vielerlei interessanten Ansätze im Einzelplan des Bundesministers für Vertriebene, die Einnahmen und Ausgaben der kleineren Pläne und nicht einmal die Haushaltsansätze für die Dienststelle Blank, die wir wie im Vorjahr unverändert gelassen haben. Was gerade die Dienststelle Blank angeht, so besteht die Absicht, Ihnen einen ausführlichen Haushaltsplan für das künftige Verteidigungsministerium vorzulegen, sobald die Ratifizierungsdebatten der Beteiligten einen entscheidenden Fortschritt erkennen lassen und unsere Vorarbeiten abgeschlossen sind.

    (Abg. Dr. Dresbach: Aber den Finanzminister drängt es nicht so sehr damit!)

    — Ich habe auch den Eindruck. — Da die Kosten dieses Verteidigungsministeriums aus dem Ansatz von 9 Milliarden DM gedeckt werden, bedeutet das Nachschieben des Verteidigungshaushalts keine Beeinträchtigung der finanziellen Stabilität des jetzt vorgelegten Plans. Man wird sich denken können, daß der Haushaltsausschuß und der Sicherheitsausschuß dieses Hauses gleich in die Anlaufsfinanzierung maßgebend eingeschaltet werden, um die vorhin von mir als besonders gefährlich bezeichnete Überstürzung in diesen Fragen zu vermeiden.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Bis jetzt sind diese Fragen noch nicht etatreif und konnten deshalb haushaltmäßig nur global eingefangen werden.

    (Abg. Blachstein: Hört! Hört!)

    Besonders wichtig ist vielleicht aus der großen Bundesverwaltung noch der Auswärtige Dienst, der sich Ihnen diesmal mit einer beträchtlichen Ausweitung seiner Dienststellen im Ausland präsentiert. Bei den Zahlen des vor Ihnen liegenden Haushaltsplans sind bereits in sehr spürbarer Weise gewisse Erfahrungen ausgewertet, die sich im Auswärtigen Dienst der letzten Jahre ergeben haben.
    Und nun noch ein Wort zu den vielbeprochenen Bundesbeteiligungen, ,allerdings nur zu der formellen Seite Die Öffentlichkeit hat sich in den letzten Monaten besonders mit den Beteiligungen des Bundes an wirtschaftlichen Unternehmungen befaßt. Hierbei hat die Öffentlichkeit mit Recht den Wunsch geäußert, unterrichtet zu werden über die Gesamtheit der Beteiligungen des Bundes an wirtschaftlichen Unternehmungen, d. h. über seine Betätigung im wirtschaftlichen Leben. Zum anderen besteht in gleichem Maße ein lebhaftes Interesse, einen Einblick in die Verhältnisse der einzelnen Gesellschaften zu gewinnen, insbesondere in die Verhältnisse der großen Konzerne des Bundes. Aus diesem Grunde sind in den Vorbemerkungen zum Entwurf des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 die Angaben über das Beteiligungsvermögen erheblich ausgedehnt und verstärkt worden. Die Vorbemerkungen enthalten insbesondere Konzernpläne, Aufstellungen über die wesentlichen Konzerngesellschaften sowie Darstellungen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Konzerne. Darüber hinaus werden demnächst auch konsolidierte Bilanzen für die großen Konzerne veröffentlicht werden.
    Ebenso wirkt die Bundesregierung ständig dahin, daß auch die Unternehmen ihrerseits die Öffentlichkeit in weitgehendem Maße über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse unterrichten. Die angestrebte weitgehende Publizität soll sich keineswegs auf die Gesellschaften beschränken, die kraft Gesetzes zur Veröffentlichung ihrer Abschlüsse und Geschäftsberichte verpflichtet sind. Wenn dies in der Vergangenheit noch nicht immer in vollem Umfang geschehen konnte, so lag das u. a. daran, daß bei zahlreichen Gesellschaften die Schwierigkeiten der Aufstellung der DM-Eröffnungsbilanzen zu einer erheblichen Verzögerung der späteren Bilanzen geführt haben, so daß die Gesellschaften meist nicht in der Lage waren, ihre Bilanzen frühzeitiger zu veröffentlichen.
    Ich hoffe, daß das in dem Bundeshaushaltsplan 1955 über die Bundesbeteiligungen vorgelegte Ma-


    (Staatssekretär Hartmann)

    terial auch dem in Aussicht genommenen Unterausschuß des Bundestages für die Bundesbeteiligungen die Durchführung seiner Arbeit erleichtern wird.
    Die weitgehende Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Verhältnisse der Bundesgesellschaften wird dazu beitragen, gewisse, nicht ganz zutreffende Vorstellungen über den Umfang des Beteiligungsvermögens des Bundes zu berichtigen. Dies wiederum wird sicherlich dazu führen, daß die Erörterungen über die Möglichkeiten der Privatisierung in Zukunft zu fruchtbaren Ergebnissen gelangen.
    Meine Damen und Herren, ich bin mir bewußt, vielerlei Wichtiges und Wesentliches nicht erwähnt zu haben; aber die Aufgabe dieser ersten Vorstellung des Bundeshaushaltsplans für 1955 kann es nur sein, die tragenden Prinzipien des Entwurfs und die wesentlichsten Motive darzulegen. Ich bitte um Ihr Verständnis, wenn ich den einen oder anderen Punkt ausgelassen habe, der Ihnen vielleicht wichtiger erscheint als manches, was ich selbst gebracht habe. In der Debatte wird Gelegenheit sein, solche Versäumnisse nachzuholen.
    Ich habe den besonderen Auftrag des Bundesfinanzministers, mit einem sehr starken Nachdruck auf die in diesem neuen Haushalt zum Ausdruck kommenden erneuten Bemühungen der Bundesregierung um die Stabilerhaltung der Bundesfinanzwirtschaft hinzuweisen. Die finanzielle Konzeption des Bundesfinanzministers ist durch die letzten Beschlüsse zur Einnahme- und Ausgabeseite des Bundes sehr fühlbar beeinträchtigt worden. Ich habe mir erlaubt, Ihnen die Entwicklung, die der Haushalt 1954 während seines Ablaufs genommen hat, mit der doch wohl recht gewichtigen Mitteilung darzustellen, daß wir uns schon um mehrere 100 Millionen DM in einem neuen und zusätzlichen Defizit befinden und daß die Mehreinnahmen trotz der anhaltenden Wirtschaftskonjunktur den Rückstand nicht aufholen werden. Für 1955 sind, wie Sie wissen, nicht weniger als 570 Millionen DM aus der Einnahmeseite des Bundes durch die Steuerreform verschwunden. Der Bundesrat hat durch seine Beschlüsse dem Bund über eine weitere halbe Milliarde DM hinaus die erwarteten Einnahmen streitig gemacht. Der Finanzminister kann Ihnen deshalb diesen Haushalt nur mit der ernsten und nachdrücklichen Bitte vorlegen, mit allen Kräften für seine Verbesserung und damit für die Beibehaltung der bisher von ihm so sehr verteidigten inneren Gesundheit der Finanzen der Bundesrepublik einzutreten. Die deutsche Öffentlichkeit hat eine instinktive Angst vor Experimenten und sieht in einem soliden Haushalt ein Unterpfand für die Sicherheit der eigenen wirtschaftlichen Existenz.
    Wir sind gewiß aus den Vorjahren an mancherlei Schwierigkeiten zunächst sehr sicher erscheinender Planungen gewöhnt. Aber diesmal besteht doch wohl in weitesten Kreisen das Gefühl, daß auf die deutsche Finanzwirtschaft Probleme zukommen, die nur mit einem hohen Maß volkswirtschaftlichen Weitblicks, mit Tatsachensinn und mit Verantwortungsbewußtsein gemeistert werden können.

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)