2. Deutscher Bundestag — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. November 1954 2733
56. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 18. November 1954.
Geschäftliche Mitteilungen 2735 B
Glückwünsche zum Geburtstag des Abg
Dr. Friedensburg 2735 C
Änderungen der Tagesordnung 2735 C, 2792 C, 2800 A Dr. Atzenroth (FDP) 2792 C
Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksache 481); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 961; Umdrucke 199, 202, 207 bis 226, 233, 236, 241) 2735 C,
2813 bis 2818
Neuburger (CDU/CSU) . . . 2735 C, 2758 B,
2780 A, 2781 B, C
Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 2736 D
Krammig (CDU/CSU) . . . 2738 D, 2747 B
Frau Dr. Ilk (FDP) . 2740 D. 2747 B, 2750 C,
2751 D, 2757 C
Dr. Eckhardt (GB/BHE) 2742 D, 2771 B, 2772 C Dr. Wellhausen (FDP)
zur Sache . . . 2744 B, 2749 D, 2760 B, C,
2761 D, 2765 D, 2776 A, 2779 A, 2786 B. C,
71.D
zur Geschäftsordnung . . 2760 D, 2769 D
Gräfin Finckenstein (GB/BHE) . . . 2745 C
Struve (CDU/CSU) 2745 B, 2761 D, 2777 D
Frau Vietje (CDU/CSU) 2746 C
Dr. Elbrächter (DP) 2748 B
Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 2750 A, C, 2751 D, 2752 A, C, 2756 A, 2758 C, 2761 C, 2762 D, 2768 A, 2771 A, 2779 D, 2783 B, 2784 A, 2786 B, C, 2787 A, 2788B, D, 2789 D,
2791 D
Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . . 2751 D, 2752 A
Frau Pitz (CDU/CSU) 2752 D
Dr. Miessner (FDP) . . . . 2753 B, 2756 B,
2758 D, 2790 A
Günther (CDU/CSU) 2754 A
Seuffert (SPD) . . 2754 B, 2757 B, 2760 B, D, 2761 B, 2762 D, 2772 A, 2774B, 2777 C, 2781 D, 2782A, 2784B, 2785A, 2786A, 2788A, 2790 C
Corterier (SPD) 2757 D
Pelster (CDU/CSU) 2758 C, 2776 C
Schoettle (SPD) 2759 A
Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2759 C
Albers (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 2759 C
Erler (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2759 D Unterbrechung der Sitzung . . 2763 B
Kirchhoff (CDU/CSU) 2763 C
Kurlbaum (SPD) 2764B
Raestrup (CDU/CSU) 2767 A
Dr. Atzenroth (FDP) 2768 D
Dr. Kather (GB/BHE) 2770 A
Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU) 2772 D
Dr. Hellwig (CDU/CSU) . . 2778 C, 2787 C,
2791 B
Dr. Brönner (CDU/CSU) . 2782 D, 2787 D
Eberhard (FDP) 2783 C, 2784 C
Dr. Willeke (CDU/CSU) 2784 C
Dr. Königswarter (SPD) 2785 B Schmücker (CDU/CSU) . . . 2785 D, 2786 D Eickhoff (DP) 2787 A, B Mensing (CDU/CSU) . . . 2788 C, 2790 D Dr. Conring (CDU/CSU) 2789 B
Abstimmungen 2756B, C, 2757 C, 2759B, D, 2760 C, 2761 A, 2763 A, 2769 D, 2771 A, D, 2772 D, 2781 C, 2782 A, B, 2783 B, 2784 D, 2785 A,
2786 D, 2788 B, 2793 A, 2820
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung (Drucksache 933) . . 2763 B
Überweisung ,an den Verkehrsausschuß . 2763 B
Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (NOG 1955) (Drucksache 482); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 962, Umdrucke 203, 204) . . 2792 C, 2819 A
Eberhard (FDP), Berichterstatter . 2792 D
Dr. Königswarter (SPD) . . 2794 A, 2795 D
Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 2794 D
Seuffert (SPD) 2795 B
Abstimmungen 2795 B
Zweite Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 483); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 963, Umdrucke 205, 227) . . . 2795 C, 2802 A, 2812 A, 2819B, C
Dr. Eckhardt (GB/BHE), Berichterstatter 2795 C
Heiland (SPD) 2796 D, 2799 B
Dr. Willeke (CDU/CSU) 2798 B
Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 2799 A, C,
2802 C, 2804 A
Seuffert (SPD) . . . 2799 D, 2803 A, 2804 B
Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein
(FDP) 2802 A
Dr. Miessner (FDP) 2802 D
Corterier (SPD) 2803 B
Abstimmungen . . . 2803 B, 2804 B, C, 2812 A
Namentliche Abstimmung über den An-
trag Umdruck 205 Ziffer 1 . . 2799 D, 2802 A,
2812 A, 2820
Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksachen 954, 468, 862, 930) 2801 B
Beschlußfassung 2801
Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates
der Lastenausgleichsbank (Drucksache 987) 2801 C
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938) 2801 C
Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 2801 C
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 81 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 11. Juli 1947 über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel (Drucksache 939) 2801 D
Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 2801 D
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur einheitlichen Anwendung des § 397 des Angestelltenversicherungsgesetzes vom 28. Mai 1924 (Drucksachen 158,
zu 158); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 942) . 2801 D
Beschlußfassung 2801 D
Erste Beratung des von den Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 928) 2804 D
Überweisung an den Ausschuß für Finanz-
und Steuerfragen 2804 D
Erklärungen gemäß § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Menzel (SPD) 2805 B
Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 2806 A, D
Mellies (SPD) 2808 B, C
Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 2808 D,
2809 A
Samwer (GB/BHE) 2809 A
Dr. von Merkatz (DP) 2809 C
Dr. Krone (CDU/CSU) 2812 B
Vizepräsident Dr. Schmid 2812 C
Nächste Sitzung, Festsetzung der Tagesordnung:
Vizepräsident Dr. Schmid . . . 2800 A, D
Lücke (CDU/CSU) 2800 A, B
Dr. Krone (CDU/CSU) . . . 2800 C, 2801 A
Dr. Atzenroth (FDP) 2800 C
Dr. Menzel (SPD) 2801 B
Seuffert (SPD) 2805 A
Dr. Wellhausen (FDP) 2804 D
Dr. Kleindinst (CDU/CSU) . . . 2804 A
Wehner (SPD) 2810 A
Dr. von Merkatz (DP) 2811 D
Neuburger (CDU/CSU) 2812 C
Dr. Gülich (SPD) 2812 D
Anlage 1: Änderungsantrag der Abg. Dr
Brönner u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 199) 2813 A
Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Raestrup, Kirchhoff u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 208) 2813 B
Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/SHE, DP, zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 211) 2815 A
Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 212) 2815 B
Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 213) 2816 B
Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 215 [neu]) . . . 2816 C
Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 219) 2817 B
Anlage 8: Änderungsantrag der Abg. Dr.
Conring u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 223) 2817 B
Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 224) 2817 C
Anlage 10: Änderungsantrag der Abg. Krammig, Frau Dr. Rehling, Dr. Miess-
ner, Dr. Eckhardt u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 225 [neu]) 2817 D
Anlage 11: Änderungsantrag der Abg
Eberhardt, Dr. Bucher u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 226) 2818 A
Anlage 12: Änderungsantrag der Abg
Dr. Eckhardt u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 233) 2818 B
Anlage 13: Änderungsantrag der Fraktion ,des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 236) 2818 C
Anlage 14: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 241) 2818 D
Anlage 15: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Umdruck 204) 2819 A
Anlage 16: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 205) 2819 B
Anlage 17: Änderungsantrag der Abg
Prinz zu Löwenstein, Rasner, Dr. Miessner u. Gen. zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 227) 2819 C
I) Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über die Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 205) 2820
Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
Anlage 1 Umdruck 199
(Vgl. S. 2783 B.)
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Brönner, Stierle, Wirths und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Abschnitt III —Wohnungsbau-Prämiengesetz —Art. 6 Nr. 5 ist wie folgt zu fassen:
5. § 7 erhält die folgende Fassung:
§ 7
Aufbringung der Mittel
Die für die Auszahlung der Prämien erforderlichen Beträge werden bis zur Höhe von 60 Millionen Deutsche Mark jährlich vom Bund gesondert zur Verfügung gestellt und auf die Länder anteilig nach ihrer Prämienbelastung verteilt.
Im übrigen werden darüber hinausgehende, für die Auszahlung der Prämien erforderliche Beträge von den Ländern den ihnen gemäß § 14 Abs. 1 des Ersten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung vom 25. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1047) zugeteilten Mitteln entnommen.
2. In Abschnitt III — Wohnungsbau-Prämiengesetz — Art. 7 wird dem Abs. 1 nach einem Semikolon folgender Halbsatz angefügt:
§ 7 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes ist
vom 1. April 1955 an anzuwenden.
Bonn, den 11. November 1954
Dr. Brönner
Frau Ackermann Bausch
von Bodelschwingh Brück
Caspers
Dr. Czaja
Ehren Finckh Franzen
Friese Gengler
Dr. Glasmeyer Gumrum
Jahn (Stuttgart)
Josten Häussler
Harnischfeger
Frau Heise
Dr. Hesberg
Höfler Knobloch
Lenze (Attendorn) Leonhard
Leukert
Lulay
Maier (Mannheim) Maucher
Mayer (Birkenfeld) Morgenthaler
Nellen Ruf
Richarts Rümmele
Dr. Seffrin
Scheppmann
Schuler Teriete Dr. Vogel
Wacker (Buchen) Stierle
Berlin
Geiger (Aalen)
Hauffe Reitz
Wirths
Anlage 2 Umdruck 208
(Vgl. S. 2763 C.)
Änderungsantrag der Abgeordneten Raestrup, Kirchhoff und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 1 Nr. 33:
Die Anlage 1 (zu § 32) und die Anlage 2 (zu § 39) werden nach folgenden Gesichtspunkten abgeändert:
Der Einkommensteuertarif wird durch Abschläge in der folgenden Weise gesenkt:
Der Abschlag beträgt in Steuerklasse I bei Jahreseinkommen von über 21 400 DM gleichbleibend 5 v. H. der Steuerbeträge.
Bei den übrigen Steuerklassen verschieben sich die vorgenannten Einkommensgrenzen nach oben um die Höhe der für sie geltenden Freibeträge.
Bonn, den 15. November 1954
Raestrup Kirchhoff Barlage Dr. Bergmeyer
Brand (Remscheid) Burgemeister
Dr. Conring
Friese
Dr. Köhler Dr. Leiske Dr. Lindenberg
Dr. Löhr
Frau Niggemeier
Dr. Pohle (Düsseldorf) Siebel
Frau Dr. Steinbiß
Dr. Welskop
Wiedeck
Anlage 1 zu Umdruck 208
(zu § 32)
Verkürzte Einkommensteuertabelle
Die Einkommensteuer beträgt in
Einkommen St. Kl. I St. Kl. II 1 Kind Steuerklasse III bei Kinderermäßigung für
DM DM DM DM 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder jedes weitere Kind
DM DM DM DM
1 2 3 4 5 6 7 8
1 001 10 - - - - - Für jedes weitere Kind,
2 001 121 18 - - - - für das dem Steuerpflichtigen Kinderermäßigung
3 001 271 134 46 - - -
4 001 443 288 174 78 - - zusteht oder gewährt
5 001 644 858 1 325 467 665 1 109 336 207 30 151 489 - wird, sind vom Einkommen 1 440 DM abzuziehen. Der Steuerbetrag ist
6 001 521 385 -
8 001 942 783 236
10 001 1 838 1 602 1 420 1 242 907 600 dann in Spalte 7 abzulesen.
12 001 2 397 2 145 1 948 1 755 1 .386 1 039
15 001 3 289 3 014 2 799 2 588 2 101 1 786
20 001 4 921 4 615 4 374 4 136 3 672 3 221
25001 6627 6318 6073 5829 5345 4846
30 001 8 389 8 066 7 811 7 555 7 050 6 551
40 001 12 106 11 762 11 488 11 216 10 674 10 137
60 001 20 109 19 735 19 438 19 141 18 549 17 959
80 001 28 661 28 266 27 951 27 636 27 009 26 384
100 001 37 620 37 209 36 845 36 527 35 890 35 211
200 001 86 406 85 946 85 536 85 178 84 462 83 695
300 001 139 421 138 836 138 495 138 114 137 351 136 534
400 001 195 184 194 683 194 218 193 820 193 025 192 173
500 001 252 988 252 461 251 990 251 600 250 760 249 880
750 001 391 875 391 405 391 029 390 652 389 900 389 148
1 000 001 522 500 522 030 521 654 521 277 520 525 519 773
Anlage 2 zu Umdruck 208
(zu § 39)
Verkürzte Einkommensteuertabelle
Einkommen St. Kl. I St. Kl. II Der Durchschnittsteuersatz beträgt in
Steuerklasse III bei Kinderermäßigung für
1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder
1001 0,97 - - - - -
2 001 6,05 0,92 - - - -
3 001 9,05 4,48 1,53 - - -
4 001 11,07 7,21 4,36 1,94 - -
5 001 12,88 9,33 6,71 4,14 0,60 -
6 001 14,29 11,08 8,68 6,42 2,52 -
8 001 16,56 13,86 11,78 9,79 6,11 2,95
10 001 18,38 16,02 14,20 12,42 9,07 6,00
12 001 .19,97 17,87 16,23 14,62 11,55 8,66
15 001 21,92 20,09 18,66 17,25 14,01 11,91
20 001 24,61 23,08 21,87 20,68 18,36 16,00
25 001 26,51 25,27 24,29 23,32 21,38 19,38
30 001 27,96 26,89 26,04 25,18 23,50 21,84
40 001 30,26 29,40 28,72 28,04 26,68 25,34
60 001 33,51 32,89 32,40 31,90 30,90 29,93
80 001 35,83 35,33 34,94 34,55 33,76 32,98
100 001 37,62 37,21 36,84 36,53 35,89 35,21
200 001 43,20 42,97 42,77 42,59 42,23 41,85
300 001 46,47 46,28 46,16 46,04 45,78 45,51
400 001 48,80 48,67 48,55 48,45 48,26 48,04
500 001 50,60 50,49 50,40 50,32 50,15 49,98
750 001 52,25 52,19 52,14 52,09 51,99 51,89
1 000 001 52,25 52,20 52,17 52,13 52,05 51,98
Anlage 3 Umdruck 211
(Vgl. S. 2759 D.)
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 1: Es wird folgende Nr. 26 a eingefügt:
26a. Hinter § 34 a wird der folgende § 34 b eingefügt:
§ 34 b
Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge
zum Arbeitslohn
Die tariflichen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuerfrei, wenn der Arbeitslohn insgesamt 7200 Deutsche Mark im Kalenderjahr nicht übersteigt. Diese Vorschrift gilt für den Arbeitslohn, der für Lohnzahlungszeiträume gezahlt wird, die vor dem 31. Dezember 1956 enden.
Bonn, den 16. November 1954
Neuburger
Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Wellhausen und Fraktion Haasler und Fraktion
Eickhoff
Dr. von Merkatz und Fraktion
Anlage 4 Umdruck 212
(Vgl. S. 2781 C.)
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Abschnitt II — Körperschaftsteuer — Art. 4 1. Nr. 5 erhält die folgende Fassung:
5. § 9 erhält folgende Fassung:
§ 9
Bei Schachtelgesellschaften
(1) Ist eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft, ein unbeschränkt steuerpflichtiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder ein Betrieb einer inländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts nachweislich seit Beginn des Wirtschaftsjahres ununterbrochen an dem Grund- oder Stammkapital einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft in Form von Aktien, Kuxen oder Anteilen mindestens zu einem Viertel unmittelbar beteiligt, so bleiben die auf die Beteiligung entfallenden Gewinnanteile jeder Art außer Ansatz. Ist ein Grundoder Stammkapital nicht vorhanden, so tritt an seine Stelle ,das Vermögen, das bei der letzten Veranlagung zur Vermögensteuer festgestellt worden ist.
(2) Soweit die Gewinnanteile außer Ansatz bleiben, ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag nicht vorzunehmen.
(3) Die nach Absatz 1 außer Ansatz bleibenden Gewinnanteile, die bei der ausschüttenden Kapitalgesellschaft berücksichtigungsfähige. Ausschüttungen im Sinn des § 19 Abs. 3 Satz 2 sind, unterliegen einer besonderen Körperschaftsteuer, die nach der Höhe dieser Gewinnanteile bemessen wird; § 5 gilt entsprechend. Bei einer Kapitalgesellschaft sind diese Gewinnanteile um den Betrag zu kürzen, in dessen Höhe ihre berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen nicht zu einer Ermäßigung der Körperschaftsteuer nach § 19 Abs. 3 führen. Satz i gilt nicht für Gewinnanteile, die auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinn des § 19 Abs. 2 Ziffer 2 bis 5 entfallen.
(4) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn Bund, Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände an unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften beteiligt sind. Von den auf diese Beteiligungen entfallenden Gewinnanteilen ist indessen der Steuerabzug vom Kapitalertrag insoweit vorzunehmen, als diese Gewinnanteile bei den ausschüttenden Kapitalgesellschaften berücksichtigungsfähige Ausschüttungen im Sinn des § 19 Abs. 3 sind. Satz 2 gilt nicht für Gewinnanteile, die auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 19 Abs. 2 Ziffer 2 bis 5 entfallen.
2. Nr. 8 erhält die folgende Fassung: 8. § 19 erhält die folgende Fassung:
§ 19
Steuersätze
(1) Die Körperschaftsteuer beträgt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 45 vom Hundert des Einkommens.
(2) Die Körperschaftsteuer beträgt 22,5 vom Hundert des Einkommens
1. bei Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme der öffentlichen oder unter Staatsaufsicht stehenden Sparkassen (§ 4 Abs. 1 Ziffer 4), für Einkünfte aus dem langfristigen Kommunalkredit-, Realkredit- und Meliorationskreditgeschäft;
2. bei privaten Bausparkassen für Einkünfte aus dem langfristigen Realkreditgeschäft;
3. bei reinen Hypothekenbanken;
4. bei gemischten Hypothekenbanken für die Einkünfte aus den im § 5 des Hypothekenbankgesetzes bezeichneten Geschäften;
5. bei Schiffspfandbriefbanken.
(3) Die Körperschaftsteuer (Abs. 1) ermäßigt sich bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Ziffer 1) für die berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen auf 30 vom Hundert des Einkommens. Berücksichtigungsfähige Ausschüttungen sind die auf Grund eines den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschlusses vorgenommenen Gewinnausschüttungen für Wirtschaftsjahre, deren Ergebnisse bei der Veranlagung berücksichtigt sind; bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bleiben
Gewinnausschüttungen insoweit außer Betracht, als sie 8 vom Hundert des eingezahlten Stammkapitals (Nennkapitals) oder, wenn dieser Betrag höher ist, 8 vom Hundert des bei der letzten Veranlagung zur Vermögensteuer festgestellten Vermögens übersteigen. Weicht das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, so sind die berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen in dem im § 5 Abs. 2 Satz 2 bezeichneten Verhältnis auf die Kalenderjahre aufzuteilen. Soweit die Körperschaftsteuer in den Fällen des Absatzes 2 Ziffern 2 und 4 45 vom Hundert des Einkommens beträgt, sind die berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen nur mit dem Teil anzusetzen, der dem Verhältnis des mit 45 vom Hundert zu versteuernden Teils des Einkommens zum gesamten Einkommen entspricht.
(4) Die besondere Körperschaftsteuer nach § 9 Abs. 3 und die Kapitalertragsteuer nach § 9 Abs. 4 Satz 2 betragen 15 vom Hundert der Gewinnanteile.
(5) Die Körperschaftsteuer für Einkünfte, ,die dem Steuerabzug unterliegen, ist durch den Steuerabzug abgegolten,
a) wenn es sich um Kapitalerträge im Sinn des § 43 Abs. 1 Ziffern 3 bis 6 des Einkommensteuergesetzes handelt, oder
b) wenn der Bezieher der Einkünfte beschränkt steuerpflichtig ist und die Einkünfte nicht in einem inländischen, gewerblichen oder land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb angefallen sind.
Bonn, den 16. November 1954
Neuburger
Dr. v. Brentano und Fraktion Dr. Wellhausen und Fraktion Dr. Eckhardt
Haasler und Fraktion
Eickhoff
Dr. v. Merkatz und Fraktion
Anlage 5 Umdruck 213
(Vgl. S. 2792 A.)
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/SHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481)
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Abschnitt VIa — Ertragsteuerliche Ausfuhrförderung — Art. 13 a:
Es wird die folgende Nr. 1 eingefügt:
1. Im § 4 wird der folgende Absatz 5 angefügt: (5) Die in Absatz 3 Ziffern 1, 2 und 4 bezeichneten Vomhundertsätze erhöhen sich für Lieferungen und Leistungen, die nach dem 31. Dezember 1954 und vor dem 1. Januar 1956 bewirkt worden sind, um je 10 vom Hundert dieser Sätze.
Die Änderung des § 12 Abs. 1 wird Ziffer 2. Bonn, den 16. November 1954
Neubürger
Dr. v. Brentano und Fraktion Dr. Wellhausen und Fraktion Dr. Eckhardt
Haasler und Fraktion
Eickhoff
Dr. v. Merkatz und Fraktion Anlage 6 Umdruck 215 (neu)
(Vgl. S. 2761 D.)
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/SHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481)
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Abschnitt I — Einkommensteuer - Art. 1:
In Nr. 32 Buchstabe b werden dem § 51 Abs. 1 Ziffer 2 die folgenden neuen Buchstaben i und k angefügt:
i) über die Abschreibungsfreiheit zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen und über eine Steuerermäßigung beim Bau von Heuerlings- und Werkwohnungen für ländliche Arbeiter;
k) über Steuerermäßigungen bei der baulichen Umgestaltung von Betriebsgebäuden und bei der Anschaffung von bestimmten beweglichen Gütern des Anlagevermögens einschließlich Betriebsvorrichtungen in nichtbuchführenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.
Bonn, den 18. November 1954
Dr. v. Brentano und Fraktion
Frau Ackermann
Bauereisen Bausch
Dr. Bergmeyer
von Bodelschwingh
Brese
Brockmann (Kiel)
Dr. Brönner Dr. von Buchka
Dr. Conring Demmelmeier Diedrichsen Dr. Dittrich Dollinger
Engelbrecht-Greve
Gengler
Dr. Glasmeyer Goldhagen Günther
Dr. Hellwig Höcherl
Holla
Dr. Horlacher Frau Dr. Jochmus
Karpf
Dr. Kleindinst
Knobloch
Kortmann Dr. Leiske Lenze (Attendorn)
Lermer
Leonhard
Dr. Lindrath Lulay
Mensing
Meyer (Oppertshofen)
Meyer-Ronnenberg
Morgenthaler
Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn)
Dr. Pferdmenges
Pohle (Düsseldorf)
Frau Dr. Praetorius
Frau Dr. Probst
Raestrup Rasner Richarts Frau Rösch
Scharnberg
Schlick Schrader
Dr.-Ing. E. h. Schuberth
Schuler
Schulze-Pellengahr
Schütz
Schwarz Dr. Serres
Siebel
Struve
Stücklen Unertl
Wacher (Hof)
Wacker (Buchen)
Dr. Weber (Koblenz)
Wiedeck Wieninger Dr. Willeke
Wittmann
Dr. Wellhausen und Fraktion
Dr. Eckhardt
Haasler und Fraktion
Eickhoff
Dr. v. Merkatz und Fraktion
Anlage 7 Umdruck 219
(Vgl. S. 2770 A.)
Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 2: Absatz 6 a wird wie folgt geändert:
(6 a) Die Vorschriften des § 33 a Absätze 1 und 2 und des § 41 Abs. 1 Ziffer 5 des Einkommensteuergesetzes 1953 gelten auch weiterhin mit der Maßgabe, daß jeder Steuerpflichtige sie für 5 Kalenderjahre in Anspruch nehmen kann.
Bonn, den 16. November 1954
Dr. Eckhardt
Dr. Keller
Haasler und Fraktion
Anlage 8 Umdruck 223
(Vgl. S. 2788 B.)
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Conring, Mensing, Fürst von Bismarck, Raestrup, Brese, Schrader, Barlage, Eckstein und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Abschnitt VI — Reichsabgabenordnung —: Folgender neuer Art. 13 a1 wird eingefügt:
Artikel 13 a'
Die Reichsabgabenordnung vom 22. Mai 1931 (Reichsgesetzbl. I S. 161) in der zur Zeit geltenden Fassung wird wie folgt geändert:
In § 162 wird folgender Absatz 11 hinzugefügt: Prüfungen nach den Absätzen 9 und 10 dürfen nicht mehr für einen Veranlagungszeitraum erfolgen, der länger als drei Jahre zurückliegt.
Bonn, den 16. November 1954
Dr. Conring
Mensing
Fürst von Bismarck
Raestrup Brese
Schrader Barlage Eckstein Dr. Dollinger
Engelbrecht-Greve
Friese
Kortmann Schwarz Struve
Stücklen Burgemeister
Anlage 9 Umdruck 224
(Vgl. S. 2786 D.)
Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Abschnitt V — Erbschaftsteuer — Art. 10: Folgende Nr. 1 b wird eingefügt:
1 b. Im § 17 a wird nach Absatz 4 ein Absatz 5 mit folgendem Wortlaut angefügt:
(5) Die Steuerfreiheit des Absatzes 1 tritt auch für den überlebenden Ehegatten ein, wenn Kinder im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zwar nicht mehr leben, aber im letzten Weltkrieg infolge von unmittelbaren Kriegseinwirkungen verstorben sind.
Bonn, den 16. November 1954
Wittenburg
Eickhoff
Dr. von Merkatz und Fraktion
Anlage 10 Umdruck 225 (neu)
(Vgl. S. 2770 A.)
Änderungsantrag der Abgeordneten Krammig, Frau Dr. Rehling, Dr. Miessner, Dr. Eckhardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481)
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Abschnitt I Einkommensteuer - Art. 1
Nr. 33:
In den Anlagen 1 (zu § 32) und 2 (zu § 39) wird der Freibetrag für das dritte und jedes weitere Kind auf 1680,— DM erhöht.
Bonn, den 16. November 1954
Krammig
Frau Dr. Rehling
Dr. Miessner Dr. Eckhardt Gräfin Finckenstein
Teriete
Caspers
Anlage 11 Umdruck 226
(Vgl. S. 2783 C.)
Änderungsantrag der Abgeordneten Eberhard, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Abschnitt IV — Gewerbesteuer - Art. 8:
1. Es wird folgende neue Nr. 5 a eingefügt:
5 a. In § 11 Abs. 2 Ziff. 1 werden die Worte „für die ersten 1200 Deutsche Mark" durch die Worte „für die ersten 2400 Deutsche Mark" ersetzt.
2. Es wird folgende neue Nr. 6 a eingefügt:
6 a. In § 13 Abs. 3 wird die Zahl „6000" durch die Zahl „9000" ersetzt.
Bonn, den 16. November 1954
Eberhard
Dr. Bucher
Dr. Wellhausen
Dr. Mende
Dr. Stammberger
Dr. Miessner
Schwann
Dr. Hoffmann
Lahr
Lenz (Trossingen)
Schloß
Kühn (Bonn)
Frau Dr. Ilk
Hübner
Dannemann
Gaul Hepp Mauk Held
Anlage 12 Umdruck 233
(Vgl. S. 2771 B.)
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Eckhardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Abschnitt II — Körperschaftsteuer — Art. 4:
In Nr. 4 wird der folgende neue Buchstabe a1 eingefügt:
a1) Absatz 1 wird wie folgt ergänzt:
„Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gilt nicht als Ausschüttung."
Bonn, den 18. November 1954
Dr. Eckhardt Dr. Wellhausen
Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Lindrath
Dr. Pferdmenges
Dr. Lenz (Godesberg)
Dr. Dr. h. c. Pünder Krammig
Dr. Pohle (Düsseldorf)
Anlage 13 Umdruck 236
(Vgl. S. 2770 A.)
Änderungsantrag der Fraktion des GB/SHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 2: Abs. 6 a wird wie folgt geändert:
(6 a) Die Vorschriften des § 33 a Abs. 1 und 2 und des § 41 Abs. 1 Ziff. 5 des Einkommensteuergesetzes 1953 gelten auch weiterhin mit der Maßgabe, daß sie bei einem Steuerpflichtigen jeweils nur für das Kalenderjahr, in dem bei ihm die Voraussetzungen für die Gewährung eines Freibetrags nach diesen Vorschriften eingetreten sind, und die vier folgenden Kalenderjahre anzuwenden sind.
Bonn, den 18. November 1954
Dr. Kather und Fraktion
Anlage 14 Umdruck 241
(Vgl. S. 2788 B.)
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksache 961, 481).
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Abschnitt III — Wohnungsbau-Prämiengesetz — Art. 6
In Ziffer 1 erhält Buchstabe a folgende Fassung: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Ziffer 1 erhält folgende Fassung:
1. Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen, wenn die Bausparsumme oder, falls es zur Zuteilung der Bausparsumme nicht kommt, die eingezahlten Beiträge, sowie die Prämien zum Wohnungsbau verwendet werden;
bb) Die Ziffern 3 und 4 erhalten folgende Fassung:
(weiter unverändert wie Drucksache 961) Bonn, den 18. November 1954
Seuffert
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 15 Umdruck 204
(Vgl. S. 2794 A.)
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Drucksachen 962, 482).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. § 1 erhält die folgende Fassung:
§ 1
Um den Bund zu befähigen, die durch die besondere Lage Berlins bedingten, zur Dekkung des Fehlbedarfs im Berliner Landeshaushalt und zur Sicherung der wirtschaftlichen und sozialen Stellung Berlins erforderlichen Ausgaben zu leisten, wird vom Bund eine Ergänzungsabgabe „Notopfer Berlin" in Form eines prozentualen Zuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben:
2. § 2 erhält die folgende Fassung:
§ 2
Die Höhe des Zuschlags wird durch Gesetz jeweils für einen oder mehrere Veranlagungszeiträume bestimmt.
3. § 3 erhält die folgende Fassung:
§ 3
Die Abgabe „Notopfer Berlin" ist an den Bundesminister der Finanzen abzuführen. Sie wird für Rechnung des Bundes von den Finanzämtern verwaltet. Im übrigen gelten für die Einziehung und Veranlagung der Abgabe und für das Verfahren die Vorschriften für die Einkommen- und Körperschaftsteuer.
4. Die §§ 4 bis 17 werden gestrichen.
Bonn, den 15. November 1954.
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 16 Umdruck 205
(Vgl. S. 2796 D.)
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 963, 483).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Art. 1 Nr. 1 wird gestrichen.
2. Art. 1 Nr. 3 b erhält folgende Fassung:
3 b. Im § 7 Abs. 2 wird hinter Ziffer 1 folgende Ziffer 2 eingefügt:
2. auf 2 vom Hundert für die Leistungen der freien Berufe (§ 18 Abs. 1 Ziff. 1 EStG).
Bonn, den 15. November 1954.
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 17 Umdruck 227
(Vgl. S. 2802 B.)
Änderungsantrag der Abgeordneten Prinz zu Löwenstein, Rasner, Dr. Miessner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 963, 483).
Der Bundestag wolle beschließen: Zu Art. 1 Ziffer 2:
Im § 4 Ziffer 17 erhält der letzte Satz folgende Fassung:
Beträgt er im Kalenderjahr mehr als 12000 Deutsche Mark, so wird die Steuer nur für die diesen Betrag übersteigenden Umsätze erhoben.
Bonn, den 16. November 1954.
Prinz zu Löwenstein
Rasner
Dr. Miessner Dr. Mende
Dr. Dehler
Dr. Blank (Oberhausen)
Dr. Hellwig Eickhoff
Lenz (Trossingen)
Eberhard
Hepp
Lahr
Höfler
Dr. Bucerius Dr. Bucher Kühn (Bonn) Dannemann Dr. Starke
Gaul
Dr. Stammberger
Dr. Bergmeyer Dr. Dresbach
Namentliche Abstimmung
über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Streichung der Nr. 1 des Art. 1
des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
(Umdruck 205 Ziffer 1) (Vgl. S. 2799D, 2802A, 2812A)
Name Abstimmung Name Abstimmung
CDU/CSU
Frau Ackermann . . . . Ja Fuchs Nein
Dr. Adenauer — Funk Nein
Albers Ja Dr. Furler Nein
Arndgen Nein Gedat —
Barlage Nein Geiger (München) . . . Nein
Dr. Bartram Nein Frau Geisendörfer . . . Nein
Bauer (Wasserburg) . . krank Gengler . Nein
Bauereisen Nein Gerns Nein
Bauknecht Nein D. Dr. Gerstenmaier . . Nein
Bausch Nein Gibbert Nein
Becker (Pirmasens) . . . Ja Giencke . Nein
Berendsen entschuld. Dr. Glasmeyer Nein
Dr. Bergmeyer Nein Dr. Gleissner (München) Nein
Fürst von Bismarck . . . entschuld. Glüsing Nein
Blank (Dortmund) . . . Nein Gockeln . —
Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Ja
(Freiburg) Nein Goldhagen Nein
Blöcker Nein Gontrum entschuld.
Bock Nein Dr. Graf Nein
von Bodelschwingh . . . Nein Griem Nein
Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Günther Nein
Brand (Remscheid) . . . Nein Gumrum Ja
Frau Brauksiepe . . . . Nein Häussler Ja
Dr. von Brentano . . . . Nein Hahn Nein
Brese Nein Flrnischfeger Ja
Frau Dr. Brökelschen . . Nein Heix Ja
Dr. Brönner Nein Dr. Hellwig Nein
Brookmann (Kiel) . Nein Dr. Graf Henckel Nein
Brück Nein Dr. Hesberg Nein
Dr. Bucerius Nein Heye Nein
Dr. von Buchka . . . . entschuld. Hilbert Nein
Dr. Bürkel - Höcherl Nein
Burgemeister Nein Dr. Höck Nein
Caspers Ja Ja Höfler Nein
Cillien Nein Holla Nein
Dr. Conring Nein Hoogen Ja
Dr. Czaja Ja Dr. Horlacher Nein
Demmelmeier Nein Horn Ja
Diedrichsen Nein Huth Ja
Frau Dietz Nein Illerhaus Nein
Dr. Dittrich Nein Dr. Jaeger Nein
Dr. Dollinger Nein Jahn (Stuttgart) . . . . Ja
Donhauser — Frau Dr. Jochmus . . . Ja
Dr. Dresbach Ja Josten entschuld.
Eckstein Nein Kahn Ja
Ehren Nein Kaiser Nein
Engelbrecht-Greve . . . Nein Karpf Ja
Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — Kemmer (Bamberg) . . Nein
Etzenbach Ja Kemper (Trier) Ja
Even Nein Kiesinger Nein
Feldmann krank Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein
Finckh . . . . . . . . entschuld. Kirchhoff Nein
Dr. Franz Ja Klausner Nein
Franzen Nein Dr. Kleindinst Nein
Friese Nein Dr. Kliesing Ja
Name Abstimmung Name Abstimmung
Knapp Ja Richarts Ja
Knobloch Nein Frhr. Riederer von Paar Ja
Dr. Köhler Nein Dr. Rinke Nein
Koops Nein Frau Rösch Ja
Dr. Kopf Nein Rösing Ja
Kortmann . Nein Rümmele Ja
Kramel Nein Ruf Nein
Krammig Nein Sabaß Nein
Kroll Ja Sabel Nein
Frau Dr. Kuchtner . . . Nein Schäffer krank
Kühlthau Ja Scharnberg Nein
Kuntscher Nein Scheppmann Nein
Kunze (Bethel) Nein Schill (Freiburg) . . . . Ja
Lang (München) . . . . Nein Schlick Nein
Leibfried — Schmücker Nein
Dr. Leiske Ja Schneider (Hamburg) . . Nein
Lenz (Brühl) Ja Schrader Nein
Dr. Lenz (Godesberg) . . Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) —
Lenze (Attendorn) . . Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein
Leonhard Ja Schüttler Ja
Lermer Nein Schütz Nein
ermer
Leukert Nein Schuler Ja
Dr. Leverkuehn . . . Nein Schulze-Pellengahr . . . Nein
Dr. Lindenberg . . . Nein Schwarz Nein
Dr. Lindrath Nein Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld.
Dr. Löhr — Dr. Seffrin Nein
Lotze Nein
Dr. h. c. Lübke . . . . Nein Seidl (Dorfen) entschuld.
Lücke Ja Dr. Serres Nein
Lücker (München) Nein Siebel Ja
Lulay Ja Dr. Siemer krank
Maier (Mannheim) . . . Ja Solke Ja
Majonica entschuld. Spies (Brücken) Ja
Dr. Baron Manteuffel- Spies (Emmenhausen) . Nein
Szoege Nein Spörl Nein
Massoth — Graf von Spreti . . . . Nein
Maucher . . . . . . . Ja Stauch enthalten
Mayer (Birkenfeld) . . Nein Frau Dr. Steinbiß . . . Nein
Menke Nein Stiller Nein
Mensing Nein Storch Nein
Meyer (Oppertshofen) . Nein Dr. Storm Nein
Meyer-Ronnenberg . . . Nein Strauß —
Miller Nein Struve Nein
Dr. Moerchel Nein Stücklen Nein
Morgenthaler Ja Teriete Ja
Muckermann Nein Unertl entschuld.
Mühlenberg Ja Varelmann enthalten
Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Frau Vietje Nein
Müller-Hermann . . . . Nein Dr. Vogel Nein
Müser Nein Voß Ja
Naegel Nein Wacher (Hof) Nein
Nellen Ja Wacker (Buchen) . . . . Ja
Neuburger Nein Dr. Wahl krank
Niederalt Nein Walz Nein
Frau Niggemeyer Nein Frau Dr. Weber (Aachen) Nein
Dr. Oesterle entschuld. Dr. Weber (Koblenz) . . entschuld.
Oetzel Nein Wehking Nein
Dr. Orth Nein Dr. Welskop entschuld.
Pelster Nein Frau Welter (Aachen) . —
Dr. Pferdmenges . . . . Nein Dr. Werber —
Frau Pitz Nein Wiedeck Nein
Platner . . . . . . . . Nein Wieninger Nein
Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein Dr. Willeke Ja
Frau Praetorius . . Nein Winkelheide Ja
Frau Dr. Probst . . . . Nein Wittmann Nein
Dr. Dr. h. c. Pünder . . Nein Wolf (Stuttgart) . . . • Ja
Raestrup Nein Dr. Wuermeling . . . . Nein
Rasner Nein Wullenhaupt Ja
Frau Dr. Rehling . . . . Nein
Name Abstimmung Name Abstimmung
SPD
Frau Albertz Ja Keuning Ja
Frau Albrecht Ja Kinat Ja
Altmaier Ja Frau Kipp-Kaule . . . Ja
Dr. Arndt Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja
Arnholz Ja Koenen (Lippstadt) . . krank
Dr. Baade Ja Frau Korspeter . . . . Ja
Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja
Bals Ja Kriedemann Ja
Banse Ja Kühn (Köln) entschuld.
Bauer (Würzburg) . . . Ja Kurlbaum Ja
Baur (Augsburg) . . . . Ja Ladebeck Ja
Bazille krank Lange (Essen) Ja
Behrisch Ja Frau Lockmann . . . krank
Frau Bennemann Ja Ludwig Ja
Bergmann Ja Dr. Lütkens Ja
Berlin Ja Maier (Freiburg) . . . Ja
Bettgenhäuser Ja Marx Ja
Frau Beyer (Frankfurt) Ja Matzner Ja
Birkelbach Ja Meitmann Ja
Blachstein Ja Mellies . . Ja
Dr. Bleiß Ja Dr. Menzel Ja
Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Merten entschuld.
Bruse Ja Metzger Ja
Corterier Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja
Dannebom Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja
Daum Ja Frau Meyer-Laule . . . Ja
Dr. Deist entschuld. Mixmahl krank
Dewald Ja Moll krank
Diekmann Ja Dr. Mommer entschuld.
Diel Ja Müller (Erbendorf) . . . Ja
Frau Döhring Ja Müller (Worms) . . . . entschuld.
Erler Ja Frau Nadig entschuld.
Eschmann Ja Odenthal Ja
Faller Ja Ohlig Ja
Franke Ja Ollenhauer entschuld.
Frehsee Ja Op den Ort a Ja
Freidhof Ja Paul Ja
Frenzel Ja Peters Ja
Gefeller Ja Pöhler Ja
Geiger (Aalen) Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja
Geritzmann Ja Dr. Preller Ja
Gleisner (Unna) . . . . entschuld. Priebe Ja
Dr. Greve krank Pusch Ja
Dr. Gülich Ja Putzig Ja
Hansen (Köln) Ja Rasch Ja
Hansing (Bremen) . . . Ja Regling Ja
Hauffe Ja Rehs Ja
Heide Ja Reitz Ja
Heiland Ja Reitzner Ja
Heinrich Ja Frau Renger Ja
Hellenbrock Ja Richter entschuld.
Hermsdorf . . . . . . . Ja Ritzel Ja
Herold Ja Frau Rudoll Ja
Höcker Ja Ruhnke Ja
Höhne Ja Runge Ja
Hörauf Ja Sassnick Ja
Frau Dr. Hubert . . . . Ja Frau Schanzenbach . . Ja
Hufnagel Ja Scheuren . . . . . . . Ja
Jacobi entschuld. Dr. Schmid (Frankfurt) . Ja
Jacobs Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja
Jahn (Frankfurt) . . . . Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja
Jaksch Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja
Kahn-Ackermann . . . Ja Dr. Schöne Ja
Kalbitzer Ja Schoettle Ja
Frau Keilhack Ja Seidel (Fürth) Ja
Frau Kettig Ja Seither Ja
Name Abstimmung Name Abstimmung
Seuffert Ja Stahl enthalten
Stierle entschuld. Dr. Stammberger . . . Nein
Sträter Ja Dr. Starke enthalten
Frau Strobel Ja Dr. Wellhausen . . . . Nein
Stümer Ja Wirths Nein
Thieme Ja
Traub Ja
Trittelvitz Ja
Wagner (Deggenau) . Ja
Wagner (Ludwigshafen) Ja GB/BHE
Wehner Ja
Wehr Ja Bender Nein
Welke Ja
Weltner (Rinteln). . Ja Dr. Czermak entsehuld.
Dr. Dr. Wenzel . . . . Ja Dr. Eckhardt Nein
Wienand Ja Elsner —
Ja
Wittrock Ja Engell Ja
Ziegler Ja Ja Feller entsehuld.
Zühlke Gräfin Finckenstein .
Frau Finselberger . . Ja
Gemein —
Dr. Gille Ja
Haasler Ja
FDP Dr. Kather Ja
Dr. Keller Ja
Dr. Atzenroth Nein Dr. Klötzer entschuld.
Dr. Becker (Hersfeld) . krank Körner Nein
Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Kraft Nein
Dr. h. c. Blücher Nein Kunz ( Ja
Dr. Bucher Nein Kutschera Ja
Dannemann Nein Dr. Mocker Ja
Dr. Dehler Nein Dr. Dr. Oberländer . . . Nein
Dr.-Ing. Drechsel . . . . Nein Petersen Ja
Eberhard Nein Dr. Reichstein Ja
Euler entsehuld. Samwer Nein
Fassbender krank Seiboth —
Frau Friese-Korn krank Dr. Sornik Ja
Frühwald Nein Srock Ja
Gaul Nein Dr. Strosche Ja
Dr. Hammer Nein
Held —
Hepp . . . . . . . Nein
Dr. Hoffmann Nein
Frau Dr. Ilk Nein DP
Dr. Jentzsch Nein
Kühn (Bonn) Nein Becker (Hamburg) Nein
Lahr Nein Brühler Nein
Lenz (Trossingen) . . . Nein Eickhoff Nein
Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Dr. Elbrächter Nein
wenstein Nein Hellwege
Dr. Luchtenberg . . . . Nein Matthes Nein
Dr. Maier (Stuttgart) . . Nein Dr. von Merkatz . . . . Nein
von Manteuffel (Neuß) . Nein Müller (Wendel) . Nein
Margulies krank Dr. Schild (Düsseldorf) . entschuld.
Mauk Nein Schneider (Bremerhaven) enthalten
Dr. Mende entschuld. Dr. Schranz Ja
Dr. Miessner Nein Dr. Seebohm —
Neumayer Nein Walter Nein
Onnen entschuld. Wittenburg Nein
Dr. Pfleiderer entschuld. Dr. Zimmermann Nein
Dr. Preiß enthalten
Dr. Preusker Nein
Rademacher Nein
Dr. Schäfer —
Scheel entschuld. Fraktionslos
Schloß Nein
Dr. Schneider (Lollar) entschuld. Brockmann (Rinkerode) . Ja
Schwann Nein Stegner Nein
Zusammenstellung der Abstimmung
Abstimmung
Abgegebene Stimmen 417
Davon :
Ja 205
Nein 206
Stimmenthaltung . 6
Zusammen wie oben . . 417
Berliner Abgeordnete
Name Abstimmung Name Abstimmung
CDU/CSU Mattick Ja
Neubauer Ja
Dr. Friedensburg Nein Neumann entschuld.
Dr. Krone Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja
Lemmer entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . krank
Frau Dr. Maxsein . . . Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja
Stingl Nein Frau Wolff (Berlin) . . Ja
Dr. Tillmanns —
FDP
SPD Dr. Henn Nein
Brandt (Berlin) . . . . - Hübner Nein
Frau Heise krank Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein
Klingelhöfer Ja Dr. Reif Nein
Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will entschuld.
Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten
Abstimmung
Abgegebene Stimmen . 15
Davon :
Ja . . . . . 7
Nein 8
Stimmenthaltung . —
Zusammen wie oben . . 15