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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. November 1954 2733 56. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. November 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2735 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Dr. Friedensburg 2735 C Änderungen der Tagesordnung 2735 C, 2792 C, 2800 A Dr. Atzenroth (FDP) 2792 C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksache 481); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 961; Umdrucke 199, 202, 207 bis 226, 233, 236, 241) 2735 C, 2813 bis 2818 Neuburger (CDU/CSU) . . . 2735 C, 2758 B, 2780 A, 2781 B, C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 2736 D Krammig (CDU/CSU) . . . 2738 D, 2747 B Frau Dr. Ilk (FDP) . 2740 D. 2747 B, 2750 C, 2751 D, 2757 C Dr. Eckhardt (GB/BHE) 2742 D, 2771 B, 2772 C Dr. Wellhausen (FDP) zur Sache . . . 2744 B, 2749 D, 2760 B, C, 2761 D, 2765 D, 2776 A, 2779 A, 2786 B. C, 71.D zur Geschäftsordnung . . 2760 D, 2769 D Gräfin Finckenstein (GB/BHE) . . . 2745 C Struve (CDU/CSU) 2745 B, 2761 D, 2777 D Frau Vietje (CDU/CSU) 2746 C Dr. Elbrächter (DP) 2748 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 2750 A, C, 2751 D, 2752 A, C, 2756 A, 2758 C, 2761 C, 2762 D, 2768 A, 2771 A, 2779 D, 2783 B, 2784 A, 2786 B, C, 2787 A, 2788B, D, 2789 D, 2791 D Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . . 2751 D, 2752 A Frau Pitz (CDU/CSU) 2752 D Dr. Miessner (FDP) . . . . 2753 B, 2756 B, 2758 D, 2790 A Günther (CDU/CSU) 2754 A Seuffert (SPD) . . 2754 B, 2757 B, 2760 B, D, 2761 B, 2762 D, 2772 A, 2774B, 2777 C, 2781 D, 2782A, 2784B, 2785A, 2786A, 2788A, 2790 C Corterier (SPD) 2757 D Pelster (CDU/CSU) 2758 C, 2776 C Schoettle (SPD) 2759 A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2759 C Albers (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 2759 C Erler (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2759 D Unterbrechung der Sitzung . . 2763 B Kirchhoff (CDU/CSU) 2763 C Kurlbaum (SPD) 2764B Raestrup (CDU/CSU) 2767 A Dr. Atzenroth (FDP) 2768 D Dr. Kather (GB/BHE) 2770 A Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU) 2772 D Dr. Hellwig (CDU/CSU) . . 2778 C, 2787 C, 2791 B Dr. Brönner (CDU/CSU) . 2782 D, 2787 D Eberhard (FDP) 2783 C, 2784 C Dr. Willeke (CDU/CSU) 2784 C Dr. Königswarter (SPD) 2785 B Schmücker (CDU/CSU) . . . 2785 D, 2786 D Eickhoff (DP) 2787 A, B Mensing (CDU/CSU) . . . 2788 C, 2790 D Dr. Conring (CDU/CSU) 2789 B Abstimmungen 2756B, C, 2757 C, 2759B, D, 2760 C, 2761 A, 2763 A, 2769 D, 2771 A, D, 2772 D, 2781 C, 2782 A, B, 2783 B, 2784 D, 2785 A, 2786 D, 2788 B, 2793 A, 2820 Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung (Drucksache 933) . . 2763 B Überweisung ,an den Verkehrsausschuß . 2763 B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (NOG 1955) (Drucksache 482); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 962, Umdrucke 203, 204) . . 2792 C, 2819 A Eberhard (FDP), Berichterstatter . 2792 D Dr. Königswarter (SPD) . . 2794 A, 2795 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 2794 D Seuffert (SPD) 2795 B Abstimmungen 2795 B Zweite Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 483); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 963, Umdrucke 205, 227) . . . 2795 C, 2802 A, 2812 A, 2819B, C Dr. Eckhardt (GB/BHE), Berichterstatter 2795 C Heiland (SPD) 2796 D, 2799 B Dr. Willeke (CDU/CSU) 2798 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 2799 A, C, 2802 C, 2804 A Seuffert (SPD) . . . 2799 D, 2803 A, 2804 B Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 2802 A Dr. Miessner (FDP) 2802 D Corterier (SPD) 2803 B Abstimmungen . . . 2803 B, 2804 B, C, 2812 A Namentliche Abstimmung über den An- trag Umdruck 205 Ziffer 1 . . 2799 D, 2802 A, 2812 A, 2820 Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksachen 954, 468, 862, 930) 2801 B Beschlußfassung 2801 Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache 987) 2801 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938) 2801 C Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 2801 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 81 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 11. Juli 1947 über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel (Drucksache 939) 2801 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 2801 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur einheitlichen Anwendung des § 397 des Angestelltenversicherungsgesetzes vom 28. Mai 1924 (Drucksachen 158, zu 158); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 942) . 2801 D Beschlußfassung 2801 D Erste Beratung des von den Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 928) 2804 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2804 D Erklärungen gemäß § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Menzel (SPD) 2805 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 2806 A, D Mellies (SPD) 2808 B, C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 2808 D, 2809 A Samwer (GB/BHE) 2809 A Dr. von Merkatz (DP) 2809 C Dr. Krone (CDU/CSU) 2812 B Vizepräsident Dr. Schmid 2812 C Nächste Sitzung, Festsetzung der Tagesordnung: Vizepräsident Dr. Schmid . . . 2800 A, D Lücke (CDU/CSU) 2800 A, B Dr. Krone (CDU/CSU) . . . 2800 C, 2801 A Dr. Atzenroth (FDP) 2800 C Dr. Menzel (SPD) 2801 B Seuffert (SPD) 2805 A Dr. Wellhausen (FDP) 2804 D Dr. Kleindinst (CDU/CSU) . . . 2804 A Wehner (SPD) 2810 A Dr. von Merkatz (DP) 2811 D Neuburger (CDU/CSU) 2812 C Dr. Gülich (SPD) 2812 D Anlage 1: Änderungsantrag der Abg. Dr Brönner u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 199) 2813 A Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Raestrup, Kirchhoff u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 208) 2813 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/SHE, DP, zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 211) 2815 A Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 212) 2815 B Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 213) 2816 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 215 [neu]) . . . 2816 C Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 219) 2817 B Anlage 8: Änderungsantrag der Abg. Dr. Conring u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 223) 2817 B Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 224) 2817 C Anlage 10: Änderungsantrag der Abg. Krammig, Frau Dr. Rehling, Dr. Miess- ner, Dr. Eckhardt u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 225 [neu]) 2817 D Anlage 11: Änderungsantrag der Abg Eberhardt, Dr. Bucher u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 226) 2818 A Anlage 12: Änderungsantrag der Abg Dr. Eckhardt u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 233) 2818 B Anlage 13: Änderungsantrag der Fraktion ,des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 236) 2818 C Anlage 14: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 241) 2818 D Anlage 15: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Umdruck 204) 2819 A Anlage 16: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 205) 2819 B Anlage 17: Änderungsantrag der Abg Prinz zu Löwenstein, Rasner, Dr. Miessner u. Gen. zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 227) 2819 C I) Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über die Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 205) 2820 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Umdruck 199 (Vgl. S. 2783 B.) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Brönner, Stierle, Wirths und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Abschnitt III —Wohnungsbau-Prämiengesetz —Art. 6 Nr. 5 ist wie folgt zu fassen: 5. § 7 erhält die folgende Fassung: § 7 Aufbringung der Mittel Die für die Auszahlung der Prämien erforderlichen Beträge werden bis zur Höhe von 60 Millionen Deutsche Mark jährlich vom Bund gesondert zur Verfügung gestellt und auf die Länder anteilig nach ihrer Prämienbelastung verteilt. Im übrigen werden darüber hinausgehende, für die Auszahlung der Prämien erforderliche Beträge von den Ländern den ihnen gemäß § 14 Abs. 1 des Ersten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung vom 25. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1047) zugeteilten Mitteln entnommen. 2. In Abschnitt III — Wohnungsbau-Prämiengesetz — Art. 7 wird dem Abs. 1 nach einem Semikolon folgender Halbsatz angefügt: § 7 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes ist vom 1. April 1955 an anzuwenden. Bonn, den 11. November 1954 Dr. Brönner Frau Ackermann Bausch von Bodelschwingh Brück Caspers Dr. Czaja Ehren Finckh Franzen Friese Gengler Dr. Glasmeyer Gumrum Jahn (Stuttgart) Josten Häussler Harnischfeger Frau Heise Dr. Hesberg Höfler Knobloch Lenze (Attendorn) Leonhard Leukert Lulay Maier (Mannheim) Maucher Mayer (Birkenfeld) Morgenthaler Nellen Ruf Richarts Rümmele Dr. Seffrin Scheppmann Schuler Teriete Dr. Vogel Wacker (Buchen) Stierle Berlin Geiger (Aalen) Hauffe Reitz Wirths Anlage 2 Umdruck 208 (Vgl. S. 2763 C.) Änderungsantrag der Abgeordneten Raestrup, Kirchhoff und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 1 Nr. 33: Die Anlage 1 (zu § 32) und die Anlage 2 (zu § 39) werden nach folgenden Gesichtspunkten abgeändert: Der Einkommensteuertarif wird durch Abschläge in der folgenden Weise gesenkt: Der Abschlag beträgt in Steuerklasse I bei Jahreseinkommen von über 21 400 DM gleichbleibend 5 v. H. der Steuerbeträge. Bei den übrigen Steuerklassen verschieben sich die vorgenannten Einkommensgrenzen nach oben um die Höhe der für sie geltenden Freibeträge. Bonn, den 15. November 1954 Raestrup Kirchhoff Barlage Dr. Bergmeyer Brand (Remscheid) Burgemeister Dr. Conring Friese Dr. Köhler Dr. Leiske Dr. Lindenberg Dr. Löhr Frau Niggemeier Dr. Pohle (Düsseldorf) Siebel Frau Dr. Steinbiß Dr. Welskop Wiedeck Anlage 1 zu Umdruck 208 (zu § 32) Verkürzte Einkommensteuertabelle Die Einkommensteuer beträgt in Einkommen St. Kl. I St. Kl. II 1 Kind Steuerklasse III bei Kinderermäßigung für DM DM DM DM 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder jedes weitere Kind DM DM DM DM 1 2 3 4 5 6 7 8 1 001 10 - - - - - Für jedes weitere Kind, 2 001 121 18 - - - - für das dem Steuerpflichtigen Kinderermäßigung 3 001 271 134 46 - - - 4 001 443 288 174 78 - - zusteht oder gewährt 5 001 644 858 1 325 467 665 1 109 336 207 30 151 489 - wird, sind vom Einkommen 1 440 DM abzuziehen. Der Steuerbetrag ist 6 001 521 385 - 8 001 942 783 236 10 001 1 838 1 602 1 420 1 242 907 600 dann in Spalte 7 abzulesen. 12 001 2 397 2 145 1 948 1 755 1 .386 1 039 15 001 3 289 3 014 2 799 2 588 2 101 1 786 20 001 4 921 4 615 4 374 4 136 3 672 3 221 25001 6627 6318 6073 5829 5345 4846 30 001 8 389 8 066 7 811 7 555 7 050 6 551 40 001 12 106 11 762 11 488 11 216 10 674 10 137 60 001 20 109 19 735 19 438 19 141 18 549 17 959 80 001 28 661 28 266 27 951 27 636 27 009 26 384 100 001 37 620 37 209 36 845 36 527 35 890 35 211 200 001 86 406 85 946 85 536 85 178 84 462 83 695 300 001 139 421 138 836 138 495 138 114 137 351 136 534 400 001 195 184 194 683 194 218 193 820 193 025 192 173 500 001 252 988 252 461 251 990 251 600 250 760 249 880 750 001 391 875 391 405 391 029 390 652 389 900 389 148 1 000 001 522 500 522 030 521 654 521 277 520 525 519 773 Anlage 2 zu Umdruck 208 (zu § 39) Verkürzte Einkommensteuertabelle Einkommen St. Kl. I St. Kl. II Der Durchschnittsteuersatz beträgt in Steuerklasse III bei Kinderermäßigung für 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 1001 0,97 - - - - - 2 001 6,05 0,92 - - - - 3 001 9,05 4,48 1,53 - - - 4 001 11,07 7,21 4,36 1,94 - - 5 001 12,88 9,33 6,71 4,14 0,60 - 6 001 14,29 11,08 8,68 6,42 2,52 - 8 001 16,56 13,86 11,78 9,79 6,11 2,95 10 001 18,38 16,02 14,20 12,42 9,07 6,00 12 001 .19,97 17,87 16,23 14,62 11,55 8,66 15 001 21,92 20,09 18,66 17,25 14,01 11,91 20 001 24,61 23,08 21,87 20,68 18,36 16,00 25 001 26,51 25,27 24,29 23,32 21,38 19,38 30 001 27,96 26,89 26,04 25,18 23,50 21,84 40 001 30,26 29,40 28,72 28,04 26,68 25,34 60 001 33,51 32,89 32,40 31,90 30,90 29,93 80 001 35,83 35,33 34,94 34,55 33,76 32,98 100 001 37,62 37,21 36,84 36,53 35,89 35,21 200 001 43,20 42,97 42,77 42,59 42,23 41,85 300 001 46,47 46,28 46,16 46,04 45,78 45,51 400 001 48,80 48,67 48,55 48,45 48,26 48,04 500 001 50,60 50,49 50,40 50,32 50,15 49,98 750 001 52,25 52,19 52,14 52,09 51,99 51,89 1 000 001 52,25 52,20 52,17 52,13 52,05 51,98 Anlage 3 Umdruck 211 (Vgl. S. 2759 D.) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 1: Es wird folgende Nr. 26 a eingefügt: 26a. Hinter § 34 a wird der folgende § 34 b eingefügt: § 34 b Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn Die tariflichen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuerfrei, wenn der Arbeitslohn insgesamt 7200 Deutsche Mark im Kalenderjahr nicht übersteigt. Diese Vorschrift gilt für den Arbeitslohn, der für Lohnzahlungszeiträume gezahlt wird, die vor dem 31. Dezember 1956 enden. Bonn, den 16. November 1954 Neuburger Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Wellhausen und Fraktion Haasler und Fraktion Eickhoff Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 212 (Vgl. S. 2781 C.) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Körperschaftsteuer — Art. 4 1. Nr. 5 erhält die folgende Fassung: 5. § 9 erhält folgende Fassung: § 9 Bei Schachtelgesellschaften (1) Ist eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft, ein unbeschränkt steuerpflichtiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder ein Betrieb einer inländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts nachweislich seit Beginn des Wirtschaftsjahres ununterbrochen an dem Grund- oder Stammkapital einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft in Form von Aktien, Kuxen oder Anteilen mindestens zu einem Viertel unmittelbar beteiligt, so bleiben die auf die Beteiligung entfallenden Gewinnanteile jeder Art außer Ansatz. Ist ein Grundoder Stammkapital nicht vorhanden, so tritt an seine Stelle ,das Vermögen, das bei der letzten Veranlagung zur Vermögensteuer festgestellt worden ist. (2) Soweit die Gewinnanteile außer Ansatz bleiben, ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag nicht vorzunehmen. (3) Die nach Absatz 1 außer Ansatz bleibenden Gewinnanteile, die bei der ausschüttenden Kapitalgesellschaft berücksichtigungsfähige. Ausschüttungen im Sinn des § 19 Abs. 3 Satz 2 sind, unterliegen einer besonderen Körperschaftsteuer, die nach der Höhe dieser Gewinnanteile bemessen wird; § 5 gilt entsprechend. Bei einer Kapitalgesellschaft sind diese Gewinnanteile um den Betrag zu kürzen, in dessen Höhe ihre berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen nicht zu einer Ermäßigung der Körperschaftsteuer nach § 19 Abs. 3 führen. Satz i gilt nicht für Gewinnanteile, die auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinn des § 19 Abs. 2 Ziffer 2 bis 5 entfallen. (4) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn Bund, Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände an unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften beteiligt sind. Von den auf diese Beteiligungen entfallenden Gewinnanteilen ist indessen der Steuerabzug vom Kapitalertrag insoweit vorzunehmen, als diese Gewinnanteile bei den ausschüttenden Kapitalgesellschaften berücksichtigungsfähige Ausschüttungen im Sinn des § 19 Abs. 3 sind. Satz 2 gilt nicht für Gewinnanteile, die auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 19 Abs. 2 Ziffer 2 bis 5 entfallen. 2. Nr. 8 erhält die folgende Fassung: 8. § 19 erhält die folgende Fassung: § 19 Steuersätze (1) Die Körperschaftsteuer beträgt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 45 vom Hundert des Einkommens. (2) Die Körperschaftsteuer beträgt 22,5 vom Hundert des Einkommens 1. bei Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme der öffentlichen oder unter Staatsaufsicht stehenden Sparkassen (§ 4 Abs. 1 Ziffer 4), für Einkünfte aus dem langfristigen Kommunalkredit-, Realkredit- und Meliorationskreditgeschäft; 2. bei privaten Bausparkassen für Einkünfte aus dem langfristigen Realkreditgeschäft; 3. bei reinen Hypothekenbanken; 4. bei gemischten Hypothekenbanken für die Einkünfte aus den im § 5 des Hypothekenbankgesetzes bezeichneten Geschäften; 5. bei Schiffspfandbriefbanken. (3) Die Körperschaftsteuer (Abs. 1) ermäßigt sich bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Ziffer 1) für die berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen auf 30 vom Hundert des Einkommens. Berücksichtigungsfähige Ausschüttungen sind die auf Grund eines den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschlusses vorgenommenen Gewinnausschüttungen für Wirtschaftsjahre, deren Ergebnisse bei der Veranlagung berücksichtigt sind; bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bleiben Gewinnausschüttungen insoweit außer Betracht, als sie 8 vom Hundert des eingezahlten Stammkapitals (Nennkapitals) oder, wenn dieser Betrag höher ist, 8 vom Hundert des bei der letzten Veranlagung zur Vermögensteuer festgestellten Vermögens übersteigen. Weicht das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, so sind die berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen in dem im § 5 Abs. 2 Satz 2 bezeichneten Verhältnis auf die Kalenderjahre aufzuteilen. Soweit die Körperschaftsteuer in den Fällen des Absatzes 2 Ziffern 2 und 4 45 vom Hundert des Einkommens beträgt, sind die berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen nur mit dem Teil anzusetzen, der dem Verhältnis des mit 45 vom Hundert zu versteuernden Teils des Einkommens zum gesamten Einkommen entspricht. (4) Die besondere Körperschaftsteuer nach § 9 Abs. 3 und die Kapitalertragsteuer nach § 9 Abs. 4 Satz 2 betragen 15 vom Hundert der Gewinnanteile. (5) Die Körperschaftsteuer für Einkünfte, ,die dem Steuerabzug unterliegen, ist durch den Steuerabzug abgegolten, a) wenn es sich um Kapitalerträge im Sinn des § 43 Abs. 1 Ziffern 3 bis 6 des Einkommensteuergesetzes handelt, oder b) wenn der Bezieher der Einkünfte beschränkt steuerpflichtig ist und die Einkünfte nicht in einem inländischen, gewerblichen oder land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb angefallen sind. Bonn, den 16. November 1954 Neuburger Dr. v. Brentano und Fraktion Dr. Wellhausen und Fraktion Dr. Eckhardt Haasler und Fraktion Eickhoff Dr. v. Merkatz und Fraktion Anlage 5 Umdruck 213 (Vgl. S. 2792 A.) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/SHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt VIa — Ertragsteuerliche Ausfuhrförderung — Art. 13 a: Es wird die folgende Nr. 1 eingefügt: 1. Im § 4 wird der folgende Absatz 5 angefügt: (5) Die in Absatz 3 Ziffern 1, 2 und 4 bezeichneten Vomhundertsätze erhöhen sich für Lieferungen und Leistungen, die nach dem 31. Dezember 1954 und vor dem 1. Januar 1956 bewirkt worden sind, um je 10 vom Hundert dieser Sätze. Die Änderung des § 12 Abs. 1 wird Ziffer 2. Bonn, den 16. November 1954 Neubürger Dr. v. Brentano und Fraktion Dr. Wellhausen und Fraktion Dr. Eckhardt Haasler und Fraktion Eickhoff Dr. v. Merkatz und Fraktion Anlage 6 Umdruck 215 (neu) (Vgl. S. 2761 D.) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/SHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I — Einkommensteuer - Art. 1: In Nr. 32 Buchstabe b werden dem § 51 Abs. 1 Ziffer 2 die folgenden neuen Buchstaben i und k angefügt: i) über die Abschreibungsfreiheit zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen und über eine Steuerermäßigung beim Bau von Heuerlings- und Werkwohnungen für ländliche Arbeiter; k) über Steuerermäßigungen bei der baulichen Umgestaltung von Betriebsgebäuden und bei der Anschaffung von bestimmten beweglichen Gütern des Anlagevermögens einschließlich Betriebsvorrichtungen in nichtbuchführenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Bonn, den 18. November 1954 Dr. v. Brentano und Fraktion Frau Ackermann Bauereisen Bausch Dr. Bergmeyer von Bodelschwingh Brese Brockmann (Kiel) Dr. Brönner Dr. von Buchka Dr. Conring Demmelmeier Diedrichsen Dr. Dittrich Dollinger Engelbrecht-Greve Gengler Dr. Glasmeyer Goldhagen Günther Dr. Hellwig Höcherl Holla Dr. Horlacher Frau Dr. Jochmus Karpf Dr. Kleindinst Knobloch Kortmann Dr. Leiske Lenze (Attendorn) Lermer Leonhard Dr. Lindrath Lulay Mensing Meyer (Oppertshofen) Meyer-Ronnenberg Morgenthaler Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Dr. Pferdmenges Pohle (Düsseldorf) Frau Dr. Praetorius Frau Dr. Probst Raestrup Rasner Richarts Frau Rösch Scharnberg Schlick Schrader Dr.-Ing. E. h. Schuberth Schuler Schulze-Pellengahr Schütz Schwarz Dr. Serres Siebel Struve Stücklen Unertl Wacher (Hof) Wacker (Buchen) Dr. Weber (Koblenz) Wiedeck Wieninger Dr. Willeke Wittmann Dr. Wellhausen und Fraktion Dr. Eckhardt Haasler und Fraktion Eickhoff Dr. v. Merkatz und Fraktion Anlage 7 Umdruck 219 (Vgl. S. 2770 A.) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 2: Absatz 6 a wird wie folgt geändert: (6 a) Die Vorschriften des § 33 a Absätze 1 und 2 und des § 41 Abs. 1 Ziffer 5 des Einkommensteuergesetzes 1953 gelten auch weiterhin mit der Maßgabe, daß jeder Steuerpflichtige sie für 5 Kalenderjahre in Anspruch nehmen kann. Bonn, den 16. November 1954 Dr. Eckhardt Dr. Keller Haasler und Fraktion Anlage 8 Umdruck 223 (Vgl. S. 2788 B.) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Conring, Mensing, Fürst von Bismarck, Raestrup, Brese, Schrader, Barlage, Eckstein und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt VI — Reichsabgabenordnung —: Folgender neuer Art. 13 a1 wird eingefügt: Artikel 13 a' Die Reichsabgabenordnung vom 22. Mai 1931 (Reichsgesetzbl. I S. 161) in der zur Zeit geltenden Fassung wird wie folgt geändert: In § 162 wird folgender Absatz 11 hinzugefügt: Prüfungen nach den Absätzen 9 und 10 dürfen nicht mehr für einen Veranlagungszeitraum erfolgen, der länger als drei Jahre zurückliegt. Bonn, den 16. November 1954 Dr. Conring Mensing Fürst von Bismarck Raestrup Brese Schrader Barlage Eckstein Dr. Dollinger Engelbrecht-Greve Friese Kortmann Schwarz Struve Stücklen Burgemeister Anlage 9 Umdruck 224 (Vgl. S. 2786 D.) Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt V — Erbschaftsteuer — Art. 10: Folgende Nr. 1 b wird eingefügt: 1 b. Im § 17 a wird nach Absatz 4 ein Absatz 5 mit folgendem Wortlaut angefügt: (5) Die Steuerfreiheit des Absatzes 1 tritt auch für den überlebenden Ehegatten ein, wenn Kinder im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zwar nicht mehr leben, aber im letzten Weltkrieg infolge von unmittelbaren Kriegseinwirkungen verstorben sind. Bonn, den 16. November 1954 Wittenburg Eickhoff Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 10 Umdruck 225 (neu) (Vgl. S. 2770 A.) Änderungsantrag der Abgeordneten Krammig, Frau Dr. Rehling, Dr. Miessner, Dr. Eckhardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I Einkommensteuer - Art. 1 Nr. 33: In den Anlagen 1 (zu § 32) und 2 (zu § 39) wird der Freibetrag für das dritte und jedes weitere Kind auf 1680,— DM erhöht. Bonn, den 16. November 1954 Krammig Frau Dr. Rehling Dr. Miessner Dr. Eckhardt Gräfin Finckenstein Teriete Caspers Anlage 11 Umdruck 226 (Vgl. S. 2783 C.) Änderungsantrag der Abgeordneten Eberhard, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt IV — Gewerbesteuer - Art. 8: 1. Es wird folgende neue Nr. 5 a eingefügt: 5 a. In § 11 Abs. 2 Ziff. 1 werden die Worte „für die ersten 1200 Deutsche Mark" durch die Worte „für die ersten 2400 Deutsche Mark" ersetzt. 2. Es wird folgende neue Nr. 6 a eingefügt: 6 a. In § 13 Abs. 3 wird die Zahl „6000" durch die Zahl „9000" ersetzt. Bonn, den 16. November 1954 Eberhard Dr. Bucher Dr. Wellhausen Dr. Mende Dr. Stammberger Dr. Miessner Schwann Dr. Hoffmann Lahr Lenz (Trossingen) Schloß Kühn (Bonn) Frau Dr. Ilk Hübner Dannemann Gaul Hepp Mauk Held Anlage 12 Umdruck 233 (Vgl. S. 2771 B.) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Eckhardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Körperschaftsteuer — Art. 4: In Nr. 4 wird der folgende neue Buchstabe a1 eingefügt: a1) Absatz 1 wird wie folgt ergänzt: „Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gilt nicht als Ausschüttung." Bonn, den 18. November 1954 Dr. Eckhardt Dr. Wellhausen Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Lindrath Dr. Pferdmenges Dr. Lenz (Godesberg) Dr. Dr. h. c. Pünder Krammig Dr. Pohle (Düsseldorf) Anlage 13 Umdruck 236 (Vgl. S. 2770 A.) Änderungsantrag der Fraktion des GB/SHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 2: Abs. 6 a wird wie folgt geändert: (6 a) Die Vorschriften des § 33 a Abs. 1 und 2 und des § 41 Abs. 1 Ziff. 5 des Einkommensteuergesetzes 1953 gelten auch weiterhin mit der Maßgabe, daß sie bei einem Steuerpflichtigen jeweils nur für das Kalenderjahr, in dem bei ihm die Voraussetzungen für die Gewährung eines Freibetrags nach diesen Vorschriften eingetreten sind, und die vier folgenden Kalenderjahre anzuwenden sind. Bonn, den 18. November 1954 Dr. Kather und Fraktion Anlage 14 Umdruck 241 (Vgl. S. 2788 B.) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksache 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III — Wohnungsbau-Prämiengesetz — Art. 6 In Ziffer 1 erhält Buchstabe a folgende Fassung: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Ziffer 1 erhält folgende Fassung: 1. Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen, wenn die Bausparsumme oder, falls es zur Zuteilung der Bausparsumme nicht kommt, die eingezahlten Beiträge, sowie die Prämien zum Wohnungsbau verwendet werden; bb) Die Ziffern 3 und 4 erhalten folgende Fassung: (weiter unverändert wie Drucksache 961) Bonn, den 18. November 1954 Seuffert Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 204 (Vgl. S. 2794 A.) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Drucksachen 962, 482). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält die folgende Fassung: § 1 Um den Bund zu befähigen, die durch die besondere Lage Berlins bedingten, zur Dekkung des Fehlbedarfs im Berliner Landeshaushalt und zur Sicherung der wirtschaftlichen und sozialen Stellung Berlins erforderlichen Ausgaben zu leisten, wird vom Bund eine Ergänzungsabgabe „Notopfer Berlin" in Form eines prozentualen Zuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben: 2. § 2 erhält die folgende Fassung: § 2 Die Höhe des Zuschlags wird durch Gesetz jeweils für einen oder mehrere Veranlagungszeiträume bestimmt. 3. § 3 erhält die folgende Fassung: § 3 Die Abgabe „Notopfer Berlin" ist an den Bundesminister der Finanzen abzuführen. Sie wird für Rechnung des Bundes von den Finanzämtern verwaltet. Im übrigen gelten für die Einziehung und Veranlagung der Abgabe und für das Verfahren die Vorschriften für die Einkommen- und Körperschaftsteuer. 4. Die §§ 4 bis 17 werden gestrichen. Bonn, den 15. November 1954. Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 205 (Vgl. S. 2796 D.) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 963, 483). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Art. 1 Nr. 1 wird gestrichen. 2. Art. 1 Nr. 3 b erhält folgende Fassung: 3 b. Im § 7 Abs. 2 wird hinter Ziffer 1 folgende Ziffer 2 eingefügt: 2. auf 2 vom Hundert für die Leistungen der freien Berufe (§ 18 Abs. 1 Ziff. 1 EStG). Bonn, den 15. November 1954. Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 227 (Vgl. S. 2802 B.) Änderungsantrag der Abgeordneten Prinz zu Löwenstein, Rasner, Dr. Miessner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 963, 483). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Art. 1 Ziffer 2: Im § 4 Ziffer 17 erhält der letzte Satz folgende Fassung: Beträgt er im Kalenderjahr mehr als 12000 Deutsche Mark, so wird die Steuer nur für die diesen Betrag übersteigenden Umsätze erhoben. Bonn, den 16. November 1954. Prinz zu Löwenstein Rasner Dr. Miessner Dr. Mende Dr. Dehler Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Hellwig Eickhoff Lenz (Trossingen) Eberhard Hepp Lahr Höfler Dr. Bucerius Dr. Bucher Kühn (Bonn) Dannemann Dr. Starke Gaul Dr. Stammberger Dr. Bergmeyer Dr. Dresbach Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Streichung der Nr. 1 des Art. 1 des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 205 Ziffer 1) (Vgl. S. 2799D, 2802A, 2812A) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Ja Fuchs Nein Dr. Adenauer — Funk Nein Albers Ja Dr. Furler Nein Arndgen Nein Gedat — Barlage Nein Geiger (München) . . . Nein Dr. Bartram Nein Frau Geisendörfer . . . Nein Bauer (Wasserburg) . . krank Gengler . Nein Bauereisen Nein Gerns Nein Bauknecht Nein D. Dr. Gerstenmaier . . Nein Bausch Nein Gibbert Nein Becker (Pirmasens) . . . Ja Giencke . Nein Berendsen entschuld. Dr. Glasmeyer Nein Dr. Bergmeyer Nein Dr. Gleissner (München) Nein Fürst von Bismarck . . . entschuld. Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . Nein Gockeln . — Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Ja (Freiburg) Nein Goldhagen Nein Blöcker Nein Gontrum entschuld. Bock Nein Dr. Graf Nein von Bodelschwingh . . . Nein Griem Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Günther Nein Brand (Remscheid) . . . Nein Gumrum Ja Frau Brauksiepe . . . . Nein Häussler Ja Dr. von Brentano . . . . Nein Hahn Nein Brese Nein Flrnischfeger Ja Frau Dr. Brökelschen . . Nein Heix Ja Dr. Brönner Nein Dr. Hellwig Nein Brookmann (Kiel) . Nein Dr. Graf Henckel Nein Brück Nein Dr. Hesberg Nein Dr. Bucerius Nein Heye Nein Dr. von Buchka . . . . entschuld. Hilbert Nein Dr. Bürkel - Höcherl Nein Burgemeister Nein Dr. Höck Nein Caspers Ja Ja Höfler Nein Cillien Nein Holla Nein Dr. Conring Nein Hoogen Ja Dr. Czaja Ja Dr. Horlacher Nein Demmelmeier Nein Horn Ja Diedrichsen Nein Huth Ja Frau Dietz Nein Illerhaus Nein Dr. Dittrich Nein Dr. Jaeger Nein Dr. Dollinger Nein Jahn (Stuttgart) . . . . Ja Donhauser — Frau Dr. Jochmus . . . Ja Dr. Dresbach Ja Josten entschuld. Eckstein Nein Kahn Ja Ehren Nein Kaiser Nein Engelbrecht-Greve . . . Nein Karpf Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — Kemmer (Bamberg) . . Nein Etzenbach Ja Kemper (Trier) Ja Even Nein Kiesinger Nein Feldmann krank Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Finckh . . . . . . . . entschuld. Kirchhoff Nein Dr. Franz Ja Klausner Nein Franzen Nein Dr. Kleindinst Nein Friese Nein Dr. Kliesing Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Knapp Ja Richarts Ja Knobloch Nein Frhr. Riederer von Paar Ja Dr. Köhler Nein Dr. Rinke Nein Koops Nein Frau Rösch Ja Dr. Kopf Nein Rösing Ja Kortmann . Nein Rümmele Ja Kramel Nein Ruf Nein Krammig Nein Sabaß Nein Kroll Ja Sabel Nein Frau Dr. Kuchtner . . . Nein Schäffer krank Kühlthau Ja Scharnberg Nein Kuntscher Nein Scheppmann Nein Kunze (Bethel) Nein Schill (Freiburg) . . . . Ja Lang (München) . . . . Nein Schlick Nein Leibfried — Schmücker Nein Dr. Leiske Ja Schneider (Hamburg) . . Nein Lenz (Brühl) Ja Schrader Nein Dr. Lenz (Godesberg) . . Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) — Lenze (Attendorn) . . Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Leonhard Ja Schüttler Ja Lermer Nein Schütz Nein ermer Leukert Nein Schuler Ja Dr. Leverkuehn . . . Nein Schulze-Pellengahr . . . Nein Dr. Lindenberg . . . Nein Schwarz Nein Dr. Lindrath Nein Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld. Dr. Löhr — Dr. Seffrin Nein Lotze Nein Dr. h. c. Lübke . . . . Nein Seidl (Dorfen) entschuld. Lücke Ja Dr. Serres Nein Lücker (München) Nein Siebel Ja Lulay Ja Dr. Siemer krank Maier (Mannheim) . . . Ja Solke Ja Majonica entschuld. Spies (Brücken) Ja Dr. Baron Manteuffel- Spies (Emmenhausen) . Nein Szoege Nein Spörl Nein Massoth — Graf von Spreti . . . . Nein Maucher . . . . . . . Ja Stauch enthalten Mayer (Birkenfeld) . . Nein Frau Dr. Steinbiß . . . Nein Menke Nein Stiller Nein Mensing Nein Storch Nein Meyer (Oppertshofen) . Nein Dr. Storm Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Strauß — Miller Nein Struve Nein Dr. Moerchel Nein Stücklen Nein Morgenthaler Ja Teriete Ja Muckermann Nein Unertl entschuld. Mühlenberg Ja Varelmann enthalten Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Frau Vietje Nein Müller-Hermann . . . . Nein Dr. Vogel Nein Müser Nein Voß Ja Naegel Nein Wacher (Hof) Nein Nellen Ja Wacker (Buchen) . . . . Ja Neuburger Nein Dr. Wahl krank Niederalt Nein Walz Nein Frau Niggemeyer Nein Frau Dr. Weber (Aachen) Nein Dr. Oesterle entschuld. Dr. Weber (Koblenz) . . entschuld. Oetzel Nein Wehking Nein Dr. Orth Nein Dr. Welskop entschuld. Pelster Nein Frau Welter (Aachen) . — Dr. Pferdmenges . . . . Nein Dr. Werber — Frau Pitz Nein Wiedeck Nein Platner . . . . . . . . Nein Wieninger Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein Dr. Willeke Ja Frau Praetorius . . Nein Winkelheide Ja Frau Dr. Probst . . . . Nein Wittmann Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . Nein Wolf (Stuttgart) . . . • Ja Raestrup Nein Dr. Wuermeling . . . . Nein Rasner Nein Wullenhaupt Ja Frau Dr. Rehling . . . . Nein Name Abstimmung Name Abstimmung SPD Frau Albertz Ja Keuning Ja Frau Albrecht Ja Kinat Ja Altmaier Ja Frau Kipp-Kaule . . . Ja Dr. Arndt Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Arnholz Ja Koenen (Lippstadt) . . krank Dr. Baade Ja Frau Korspeter . . . . Ja Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Kriedemann Ja Banse Ja Kühn (Köln) entschuld. Bauer (Würzburg) . . . Ja Kurlbaum Ja Baur (Augsburg) . . . . Ja Ladebeck Ja Bazille krank Lange (Essen) Ja Behrisch Ja Frau Lockmann . . . krank Frau Bennemann Ja Ludwig Ja Bergmann Ja Dr. Lütkens Ja Berlin Ja Maier (Freiburg) . . . Ja Bettgenhäuser Ja Marx Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Matzner Ja Birkelbach Ja Meitmann Ja Blachstein Ja Mellies . . Ja Dr. Bleiß Ja Dr. Menzel Ja Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Merten entschuld. Bruse Ja Metzger Ja Corterier Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Dannebom Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Daum Ja Frau Meyer-Laule . . . Ja Dr. Deist entschuld. Mixmahl krank Dewald Ja Moll krank Diekmann Ja Dr. Mommer entschuld. Diel Ja Müller (Erbendorf) . . . Ja Frau Döhring Ja Müller (Worms) . . . . entschuld. Erler Ja Frau Nadig entschuld. Eschmann Ja Odenthal Ja Faller Ja Ohlig Ja Franke Ja Ollenhauer entschuld. Frehsee Ja Op den Ort a Ja Freidhof Ja Paul Ja Frenzel Ja Peters Ja Gefeller Ja Pöhler Ja Geiger (Aalen) Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja Geritzmann Ja Dr. Preller Ja Gleisner (Unna) . . . . entschuld. Priebe Ja Dr. Greve krank Pusch Ja Dr. Gülich Ja Putzig Ja Hansen (Köln) Ja Rasch Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Regling Ja Hauffe Ja Rehs Ja Heide Ja Reitz Ja Heiland Ja Reitzner Ja Heinrich Ja Frau Renger Ja Hellenbrock Ja Richter entschuld. Hermsdorf . . . . . . . Ja Ritzel Ja Herold Ja Frau Rudoll Ja Höcker Ja Ruhnke Ja Höhne Ja Runge Ja Hörauf Ja Sassnick Ja Frau Dr. Hubert . . . . Ja Frau Schanzenbach . . Ja Hufnagel Ja Scheuren . . . . . . . Ja Jacobi entschuld. Dr. Schmid (Frankfurt) . Ja Jacobs Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jahn (Frankfurt) . . . . Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja Jaksch Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Kahn-Ackermann . . . Ja Dr. Schöne Ja Kalbitzer Ja Schoettle Ja Frau Keilhack Ja Seidel (Fürth) Ja Frau Kettig Ja Seither Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Seuffert Ja Stahl enthalten Stierle entschuld. Dr. Stammberger . . . Nein Sträter Ja Dr. Starke enthalten Frau Strobel Ja Dr. Wellhausen . . . . Nein Stümer Ja Wirths Nein Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz Ja Wagner (Deggenau) . Ja Wagner (Ludwigshafen) Ja GB/BHE Wehner Ja Wehr Ja Bender Nein Welke Ja Weltner (Rinteln). . Ja Dr. Czermak entsehuld. Dr. Dr. Wenzel . . . . Ja Dr. Eckhardt Nein Wienand Ja Elsner — Ja Wittrock Ja Engell Ja Ziegler Ja Ja Feller entsehuld. Zühlke Gräfin Finckenstein . Frau Finselberger . . Ja Gemein — Dr. Gille Ja Haasler Ja FDP Dr. Kather Ja Dr. Keller Ja Dr. Atzenroth Nein Dr. Klötzer entschuld. Dr. Becker (Hersfeld) . krank Körner Nein Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Kraft Nein Dr. h. c. Blücher Nein Kunz ( Ja Dr. Bucher Nein Kutschera Ja Dannemann Nein Dr. Mocker Ja Dr. Dehler Nein Dr. Dr. Oberländer . . . Nein Dr.-Ing. Drechsel . . . . Nein Petersen Ja Eberhard Nein Dr. Reichstein Ja Euler entsehuld. Samwer Nein Fassbender krank Seiboth — Frau Friese-Korn krank Dr. Sornik Ja Frühwald Nein Srock Ja Gaul Nein Dr. Strosche Ja Dr. Hammer Nein Held — Hepp . . . . . . . Nein Dr. Hoffmann Nein Frau Dr. Ilk Nein DP Dr. Jentzsch Nein Kühn (Bonn) Nein Becker (Hamburg) Nein Lahr Nein Brühler Nein Lenz (Trossingen) . . . Nein Eickhoff Nein Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Dr. Elbrächter Nein wenstein Nein Hellwege Dr. Luchtenberg . . . . Nein Matthes Nein Dr. Maier (Stuttgart) . . Nein Dr. von Merkatz . . . . Nein von Manteuffel (Neuß) . Nein Müller (Wendel) . Nein Margulies krank Dr. Schild (Düsseldorf) . entschuld. Mauk Nein Schneider (Bremerhaven) enthalten Dr. Mende entschuld. Dr. Schranz Ja Dr. Miessner Nein Dr. Seebohm — Neumayer Nein Walter Nein Onnen entschuld. Wittenburg Nein Dr. Pfleiderer entschuld. Dr. Zimmermann Nein Dr. Preiß enthalten Dr. Preusker Nein Rademacher Nein Dr. Schäfer — Scheel entschuld. Fraktionslos Schloß Nein Dr. Schneider (Lollar) entschuld. Brockmann (Rinkerode) . Ja Schwann Nein Stegner Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 417 Davon : Ja 205 Nein 206 Stimmenthaltung . 6 Zusammen wie oben . . 417 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Neubauer Ja Dr. Friedensburg Nein Neumann entschuld. Dr. Krone Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Lemmer entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . krank Frau Dr. Maxsein . . . Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Stingl Nein Frau Wolff (Berlin) . . Ja Dr. Tillmanns — FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt (Berlin) . . . . - Hübner Nein Frau Heise krank Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Klingelhöfer Ja Dr. Reif Nein Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will entschuld. Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen . 15 Davon : Ja . . . . . 7 Nein 8 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 15
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir befinden uns an sich bei der Ziffer 5 des Art. 4. Sachlich liegt aber der Schwerpunkt des Antrags, der eben im Zusammenhang ,des Umdrucks 212 begründet worden ist, bei der Abstimmung zu Ziffer 8 dieses Artikels. Es wird auf jeden Fall zweckmäßig sein, die Abstimmung zu Ziffer 1 des Umdrucks 212 nicht vor der Abstimmung über Ziffer 2 vorzunehmen; denn die Änderung des § 9 des Körperschaftsteuergesetzes, die in Ziffer 1 vorgesehen ist, hat ja nur Sinn, wenn zu Ziffer 2 im Sinne der Antragsteller entschieden werden sollte. Ich beschränke mich dazu auf die Bemerkung, daß diese Änderung an und für sich abzulehnen wäre, auch für den Fall, daß § 19 antragsgemäß geändert würde, und die weitere Bemerkung, daß man, wenn schon eine Neugestaltung des § 9, der das Schachtelprivileg behandelt, in Betracht gezogen wird, einige andere Fragen aufwerfen müßte, z. B. die, warum jetzt zwar neu die steuerpflichtigen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, warum aber nicht endlich einmal die Genossenschaften und warum nicht endlich auch einmal die Kommunen mit ihren Beteiligungen in das Schachtelprivileg einbezogen werden. Das sind, glaube ich, Gedanken, die viel mehr Berechtigung hätten als das, was hier verlangt wird.
    Nun zu dem Kern des ganzen Antrags, dem sogenannten gespaltenen Körperschaftsteuersatz. Wir haben heute mehrfach wieder gehört, welch außerordentliche Bedeutung dieser Frage beigemessen wird, obwohl die Angelegenheit in Wirklichkeit höchstens ein paar hundert Aktiengesellschaften oder nur einen Teil davon betrifft. Die Wirtschaft als Ganzes kann von diesen paar hundert Gesellschaften ja doch kaum repräsentiert werden. Es ist mehrfach gesagt worden, der gespaltene Körperschaftsteuersatz, d. h. die Ausschüttungsbegünstigung, bestehe nun einmal, sei nun einmal eingeführt worden, und man solle ihn weiter bestehen lassen. Das ist nicht richtig. Die Ausschüttungsbegünstigung, der gespaltene Körperschaftsteuersatz, ist vor kurzem eingeführt worden, zu einem Zeitpunkt, als die Körperschaftsteuer 60% betrug,

    (Abg. Albers: Sehr richtig!)

    in einem Zeitpunkt, wo der Dividendenbezieher wesentlich mehr Einkommensteuer zu zahlen hatte, als er nach der jetzt vorgeschlagenen Tarifsenkung zu zahlen haben wird. Ich glaube, man kann mit sehr viel Recht der Ansicht sein, daß eine Senkung der Körperschaftsteuer von 60 auf 45% und eine gleichzeitige massive Senkung der Tarifsätze der Einkommensteuer, auch der Einkommensteuer für Dividenden, sehr wohl Grund ist, diese Übergangsmaßnahme, wenn sie überhaupt jemals berechtigt war und etwas Gutes getan hat, fallenzulassen. Diese Ansicht hat das Bundesfinanzministerium ja in praxi eigentlich immer vertreten wollen, nur hat es sie nicht immer ganz vertreten können.
    So ist es also nicht — ich wiederhole das —, daß etwas, was bisher bestanden hat, weitergeführt werden soll. In dieser Steuervorlage sind sehr wesentliche Veränderungen an den früheren Voraussetzungen vorgenommen: eine Senkung der Körperschaftsteuer um ganze 25% der Steuer.

    (Abg. Neuburger: Das Ist doch nicht richtig!)

    — 25% der Steuer! 15 von 60 sind ein Viertel. (Abg. Neuburger: Wir haben 60 zu 30 heute!)

    — Eine Senkung der Körperschaftsteuer von 60 auf 45 % macht 25 % der Steuer, Herr Kollege Neuburger. Davon habe ich gesprochen. Ich weiß nicht, wovon Sie sprechen wollen; aber davon spreche ich.

    (Heiterkeit. — Abg. Neuburger: Sie dürfen doch die andere Hälfte, nämlich die 30% Belastung, nicht vergessen!)

    Damit wir uns recht verstehen, Herr Kollege Neuburger: Eine Senkung der Körperschaftsteuer von 60 auf 45% und eine gleichmäßige Senkung der Einkommensteuer auf die Dividenden scheint mir Grund genug, nunmehr auf die Ausschüttungsbegünstigung zu verzichten.
    Zum zweiten ist die Ausschüttungsbegünstigung in einem Zeitpunkt vorgesehen worden, in dem das Kapitalmarktförderungsgesetz, das wir heute zu Grabe tragen, noch gegolten hat, das nunmehr endlich aufgegeben worden ist, selbst von Herrn Scharnberg, und das sich, so gut es vielleicht gemeint gewesen sein mag, Herr Kollege Scharnberg,

    (Abg. Scharnberg: So gute Wirkungen es gehabt hat!)

    von einem Kapitalmarktförderungsgesetz sehr stark zu einem Kapitalmarkt beunruhigungsgesetz ausgewachsen hatte.

    (Heiterkeit.)

    Man sollte nun auch die Konsequenz ziehen und auf diesem Gebiet die künstlichen Maßnahmen unterlassen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Man soll doch endlich — soeben ist von der Notwendigkeit der Kapitalmarktpflege gesprochen


    (Seuffert)

    worden — von solchen Mitteln auch auf diesem Gebiet abgehen. Die Ausschüttungsbegünstigung war in der Existenz des Kapitalmarktförderungsgesetzes und zweitens i.n der Höhe der Körperschaftsteuer begründet. Wir sind bestimmt nicht schuld daran, wenn sie auf 60% erhöht worden ist. Beide Begründungen sind weggefallen. Man kann deswegen nicht davon sprechen, daß man etwas beibehalten sollte, sondern muß die Konsequenzen ziehen.
    Im übrigen besteht, was die Kapitalmarktpflege anlangt, gar kein Zweifel: Aktien wären, wenn man sie hätte ausgeben wollen, schon lange auch ohne Ausschüttungsbegünstigung gern genommen worden. Es besteht gar kein Zweifel, daß es sehr leicht möglich ist, Aktien auch ohne Ausschüttungsbegünstigung auf dem Markt unterzubringen. Das ist ja nicht nur eine Frage der Dividenden; das ist auch eine Frage der Sachwerte und des Wertes, den Aktien überhaupt haben.
    Nun darf ich noch einige Worte über die vielen Unstimmigkeiten sagen, die sich ergeben werden, wenn eine derartige Bestimmung, wie sie hier vorgesehen ist, entgegen der Ausschußvorlage wieder eingeführt werden sollte. Da ist zunächst die Frage der Institute mit dem begünstigten Steuersatz. Wenn man aus investitionspolitischen, aus kapitalmarktpolitischen Gründen eine Ausschüttungsbegünstigung für richtig hält, warum dann nicht bei den Instituten mit 22,5% Körperschaftsteuer? Warum soll bei denen die Ausschüttung nicht begünstigt werden? Warum reicht eine Senkung von 60 auf 45% nicht aus, um die Ausschüttungsbegünstigung wegfallen zu lassen, und warum reicht hier die Senkung der Körperschaftsteuer aus? Haben z. B. Hypothekenbanken nicht auch ein Interesse daran, neue Aktien auszugeben und Dividenden darauf zu zahlen? Das scheint mir reichlich unlogisch zu sein. Unlogisch ist weiter, daß hier nur Kapitalgesellschaften und nicht Genossenschaften begünstigt werden. Unlogisch ist, daß die Wettbewerbslage zwischen den öffentlichen Unternehmen, die nicht von der Ausschüttungsbegünstigung Gebrauch machen können, und den privaten Unternehmungen entscheidend verschoben wird. Alle öffentlichen Unternehmen und kommunalen Verbände haben, wie Sie wissen, mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß, wenn man eine Spaltung des Körperschaftsteuersatzes vorsehen wollte, man sie auch den kommunalen Unternehmen zugänglich machen müßte, um sie nicht schlechter zu stellen.

    (Abg. Dr. Dresbach: Das ist aber keine Doppelbesteuerung!)

    — Ich darf es mir versagen, Herr Kollege Dresbach, auf die Dinge hier im einzelnen einzugehen. Es ist eine Frage, welche Ausschüttungen eine Kommune aus ihrem Unternehmen nicht ziehen kann, die ein privater Aktienbesitzer aus seinem Unternehmen hier steuerbegünstigt ziehen könnte.
    Es besteht weiter — auch hierüber liegen Ihnen die Eingaben vor — eine Unlogik gegenüber den Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Warum sollen diese Gesellschaften durch einen Höchstdividendensatz beschränkt werden? Ich wiederhole: diese ganze Angelegenheit betrifft ein paar hundert börsengängige Aktien. Das ist nicht die Wirtschaft, und das wirft so viel Ungerechtigkeiten gegenüber anderen auf, daß man schon aus diesem Grunde den Versuch, so etwas einzuführen, unterlassen sollte.
    Ein weiterer Punkt. Sie wissen, daß eine ganze Reihe von Unternehmen, nicht nur Banken, sondern auch andere Großunternehmen, durchaus in der Lage sind, ihre Dividenden aus Erträgen zu zahlen, die sie gar nicht versteuert haben. Viele Leute waren durchaus in der Lage, sich so viel steuerfreie Anleihen ins Portefeuille zu legen, daß für Jahre hinaus eine normale Dividende allein aus diesen Zinsen gezahlt werden kann. Wollen Sie — und das wäre nach Ihrem Antrag der Fall — es nun wirklich zulassen, daß durch die Auszahlung von Dividenden aus Erträgen, die gar nicht versteuert werden und die auch künftighin steuerfrei bleiben, bei den bisher ausgegebenen steuerfreien Papieren zusätzlich auch noch der Steuersatz für die übrigen Gewinne herabgesetzt wird? Mindestens wäre hier eine Bestimmung vonnöten, daß Dividenden, die aus steuerfreien Erträgen gezahlt werden — und es gibt noch eine ganze Reihe von anderen steuerfreien Erträgen —, nicht zur Ermäßigung der Steuer auf die anderen Gewinne, die gar nicht ausgeschüttet werden, führen dürfen.
    Die weitere Folge einer Bestimmung, wie sie hier vorgesehen ist, ist bereits in der Debatte in Erscheinung getreten. Das vorgesehene Gleichgewicht gegenüber den Personengesellschaften, so hat man — und nicht ganz ohne Berechtigung — gesagt, wird erneut gestört. Wir haben es heute bereits wieder erlebt, daß man erklärt hat: Wenn die Körperschaften das bekommen, so muß natürlich der Tarif für die hohen Personaleinkommen auch noch gesenkt werden. Sie sehen auch hier wieder Folgerungen, die untragbar sind.
    Dies alles ist erstens sachlich falsch und zweitens bei Beobachtung einiger Gerechtigkeit nicht durchführbar. Zudem kostet es noch 120 Millionen DM. Die Mehrheit dieses Hauses hat in Abstimmungen wiederholt bei finanziellen Auswirkungen große Vorsicht gezeigt. Man sollte aber doch nicht entgegen den Warnungen des Bundesfinanzministers, der diesen Punkt sehr ausdrücklich zum Gegenstand seiner Einigung mit den Mehrheitsparteien und dem Ausschuß gemacht hat, auch noch diese 120 Millionen DM für eine falsche und nicht richtig durchführbare Maßnahme aus dem Steuersäckel ausgeben. Diese 120 Millionen können wahrlich besser angewandt werden. Fraglos fallen diese 120 Millionen in der Verteilung der Steuersenkungen und Steuererleichterungen zwischen den oberen und den unteren Einkommensschichten eindeutig in die Waagschale der oberen Einkommensschichten, denen hier das zukommt, was anderen verweigert worden ist.
    Ich bitte Sie deswegen: Folgen Sie den Warnungen des Bundesfinanzministers! Folgen Sie der in diesem Falle von Anfang an eindeutigen Stellungnahme des Bundesrats, der 'auch bisher gar keinen Zweifel darüber gelassen hat, daß er wegen dieses Punktes am 'ehesten den Vermittlungsausschuß einberufen wird. Folgen Sie unserem Antrag und lehnen Sie den Antrag auf Umdruck 212 ab!

    (Beifall bei der SPD und vereinzelt in der Mitte.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, im Hinblick auf den Sachzusammenhang rufe ich gleichzeitig auf Ziffer 8 und verbinde die Beratung der Ziffern 5 und 8 mit der Beratung des gesamten Umdrucks 212. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wellhausen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wellhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem ich vorhin Veranlassung gehabt habe, mich zugunsten der Personengesellschaften einzusetzen, glaube ich, mir damit auch einen Anspruch darauf erworben zu haben, nunmehr hier für den in diesem Zusammenhang vorhin schon erörterten gespaltenen Körperschaftsteuersatz einzutreten. Herr Pohle hat eine ganze Menge von Argumenten vorgebracht, ich brauche darauf nicht mehr einzugehen. Aber mein verehrter Kollege Seuffert hat am Schluß ein Wort gesagt, das ist doch — wie sage ich das jetzt vorsichtig, das ist gar nicht so einfach — im Interesse der Gradlinigkeit unserer Regierungspolitik entschieden zurückweisen möchte. Er hat nämlich gesagt: „Folgen Sie den Warnungen des Herrn Bundesfinanzministers!" Meine Damen und Herren, wo kommen wir denn da hin!?

    (Lachen bei der SPD.)

    — Ja, nehmen Sie einmal an, Sie wären Regierung, lieber Herr Seuffert, was Sie manchmal gar nicht für so unmöglich halten! Was würden Sie denn dann dazu sagen, daß ein Finanzminister hingeht und — entschuldigen Sie, aber Sie haben mich zu diesem Ausdruck gezwungen - die Regierungsvorlage desavouiert? Das ist ein schlechter, ein miserabler Stil. Darüber ist überhaupt kein Streit.

    (Zuruf des Abg. Höcherl.)

    — Ach, lieber Herr Höcherl, Sie sind zwar ein engerer Landsmann von Herrn Schäffer, aber ich bin auch ein Landsmann, und ich bin ganz bestimmt ein Koalitionsfreund. Deshalb habe ich das eben gesagt.
    Lassen Sie mich zu zwei Gesichtspunkten noch etwas sagen. Herr Seuffert ist recht säuberlich mit dem Freunde Scharnberg verfahren, und ich will das selbstverständlich auch tun. Ich meine damit das Kapitalmarktförderungsgesetz. Aber für mich ist in der Kleinen Steuerreform der Hauptgesichtspunkt für die gespaltene Körperschaftsteuer gewesen — und ist es auch heute noch — die Verbesserung des Kapitalmarktes. Ich würde Sie bitten, sich darauf zu konzentrieren und nicht allzusehr an andere Dinge zu denken.
    Ganz kurz möchte ich mich noch zu den Ausführungen des Herrn Seuffert über die Akzessorien äußern, die unlogisch sein sollen. Das ist richtig, über Logik und Erkenntnistheorie haben wir ja heute schon mehrfach in unserer schlichten Art gesprochen. Ich will auch weiter schlicht und verständlich bleiben. Ich möchte Ihnen aber doch sagen, daß wir durchaus im Rahmen der Kleinen Steuerreform geblieben sind, wenn wir die Dinge, die Sie bezüglich der Genossenschaften usw. erwähnt haben, hier nicht zusätzlich eingeführt haben. Wir wollten Sie ja nicht mit Dingen beunruhigen, die über die Kleine Steuerreform hinausgehen, sondern wir wollten in diesem Rahmen bleiben.

    (Abg. Seuffert: Wie klein ist denn die?)

    — Herr Seuffert, ich muß Ihnen ganz offen sagen, das Wortspiel darüber, ob man etwas neu einführen oder beibehalten will, kann man natürlich mit einer gewissen Akrobatik bis zum Tezett treiben. Für meine Begriffe und für einfache schlichte Wanderer liegen die Dinge so, daß die Regelung beibehalten werden soll und nichts weiter.