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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. November 1954 2733 56. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. November 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2735 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Dr. Friedensburg 2735 C Änderungen der Tagesordnung 2735 C, 2792 C, 2800 A Dr. Atzenroth (FDP) 2792 C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksache 481); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 961; Umdrucke 199, 202, 207 bis 226, 233, 236, 241) 2735 C, 2813 bis 2818 Neuburger (CDU/CSU) . . . 2735 C, 2758 B, 2780 A, 2781 B, C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 2736 D Krammig (CDU/CSU) . . . 2738 D, 2747 B Frau Dr. Ilk (FDP) . 2740 D. 2747 B, 2750 C, 2751 D, 2757 C Dr. Eckhardt (GB/BHE) 2742 D, 2771 B, 2772 C Dr. Wellhausen (FDP) zur Sache . . . 2744 B, 2749 D, 2760 B, C, 2761 D, 2765 D, 2776 A, 2779 A, 2786 B. C, 71.D zur Geschäftsordnung . . 2760 D, 2769 D Gräfin Finckenstein (GB/BHE) . . . 2745 C Struve (CDU/CSU) 2745 B, 2761 D, 2777 D Frau Vietje (CDU/CSU) 2746 C Dr. Elbrächter (DP) 2748 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 2750 A, C, 2751 D, 2752 A, C, 2756 A, 2758 C, 2761 C, 2762 D, 2768 A, 2771 A, 2779 D, 2783 B, 2784 A, 2786 B, C, 2787 A, 2788B, D, 2789 D, 2791 D Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . . 2751 D, 2752 A Frau Pitz (CDU/CSU) 2752 D Dr. Miessner (FDP) . . . . 2753 B, 2756 B, 2758 D, 2790 A Günther (CDU/CSU) 2754 A Seuffert (SPD) . . 2754 B, 2757 B, 2760 B, D, 2761 B, 2762 D, 2772 A, 2774B, 2777 C, 2781 D, 2782A, 2784B, 2785A, 2786A, 2788A, 2790 C Corterier (SPD) 2757 D Pelster (CDU/CSU) 2758 C, 2776 C Schoettle (SPD) 2759 A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2759 C Albers (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 2759 C Erler (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2759 D Unterbrechung der Sitzung . . 2763 B Kirchhoff (CDU/CSU) 2763 C Kurlbaum (SPD) 2764B Raestrup (CDU/CSU) 2767 A Dr. Atzenroth (FDP) 2768 D Dr. Kather (GB/BHE) 2770 A Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU) 2772 D Dr. Hellwig (CDU/CSU) . . 2778 C, 2787 C, 2791 B Dr. Brönner (CDU/CSU) . 2782 D, 2787 D Eberhard (FDP) 2783 C, 2784 C Dr. Willeke (CDU/CSU) 2784 C Dr. Königswarter (SPD) 2785 B Schmücker (CDU/CSU) . . . 2785 D, 2786 D Eickhoff (DP) 2787 A, B Mensing (CDU/CSU) . . . 2788 C, 2790 D Dr. Conring (CDU/CSU) 2789 B Abstimmungen 2756B, C, 2757 C, 2759B, D, 2760 C, 2761 A, 2763 A, 2769 D, 2771 A, D, 2772 D, 2781 C, 2782 A, B, 2783 B, 2784 D, 2785 A, 2786 D, 2788 B, 2793 A, 2820 Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Rheinschiffahrtpolizeiverordnung (Drucksache 933) . . 2763 B Überweisung ,an den Verkehrsausschuß . 2763 B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (NOG 1955) (Drucksache 482); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 962, Umdrucke 203, 204) . . 2792 C, 2819 A Eberhard (FDP), Berichterstatter . 2792 D Dr. Königswarter (SPD) . . 2794 A, 2795 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 2794 D Seuffert (SPD) 2795 B Abstimmungen 2795 B Zweite Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 483); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 963, Umdrucke 205, 227) . . . 2795 C, 2802 A, 2812 A, 2819B, C Dr. Eckhardt (GB/BHE), Berichterstatter 2795 C Heiland (SPD) 2796 D, 2799 B Dr. Willeke (CDU/CSU) 2798 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 2799 A, C, 2802 C, 2804 A Seuffert (SPD) . . . 2799 D, 2803 A, 2804 B Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 2802 A Dr. Miessner (FDP) 2802 D Corterier (SPD) 2803 B Abstimmungen . . . 2803 B, 2804 B, C, 2812 A Namentliche Abstimmung über den An- trag Umdruck 205 Ziffer 1 . . 2799 D, 2802 A, 2812 A, 2820 Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes (Drucksachen 954, 468, 862, 930) 2801 B Beschlußfassung 2801 Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank (Drucksache 987) 2801 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr 42 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1934 über die Entschädigung bei Berufskrankheiten (Neufassung 1934) (Drucksache 938) 2801 C Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 2801 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 81 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 11. Juli 1947 über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel (Drucksache 939) 2801 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 2801 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur einheitlichen Anwendung des § 397 des Angestelltenversicherungsgesetzes vom 28. Mai 1924 (Drucksachen 158, zu 158); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 942) . 2801 D Beschlußfassung 2801 D Erste Beratung des von den Abg. Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 928) 2804 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2804 D Erklärungen gemäß § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Menzel (SPD) 2805 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 2806 A, D Mellies (SPD) 2808 B, C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 2808 D, 2809 A Samwer (GB/BHE) 2809 A Dr. von Merkatz (DP) 2809 C Dr. Krone (CDU/CSU) 2812 B Vizepräsident Dr. Schmid 2812 C Nächste Sitzung, Festsetzung der Tagesordnung: Vizepräsident Dr. Schmid . . . 2800 A, D Lücke (CDU/CSU) 2800 A, B Dr. Krone (CDU/CSU) . . . 2800 C, 2801 A Dr. Atzenroth (FDP) 2800 C Dr. Menzel (SPD) 2801 B Seuffert (SPD) 2805 A Dr. Wellhausen (FDP) 2804 D Dr. Kleindinst (CDU/CSU) . . . 2804 A Wehner (SPD) 2810 A Dr. von Merkatz (DP) 2811 D Neuburger (CDU/CSU) 2812 C Dr. Gülich (SPD) 2812 D Anlage 1: Änderungsantrag der Abg. Dr Brönner u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 199) 2813 A Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Raestrup, Kirchhoff u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 208) 2813 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/SHE, DP, zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 211) 2815 A Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 212) 2815 B Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 213) 2816 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 215 [neu]) . . . 2816 C Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 219) 2817 B Anlage 8: Änderungsantrag der Abg. Dr. Conring u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 223) 2817 B Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 224) 2817 C Anlage 10: Änderungsantrag der Abg. Krammig, Frau Dr. Rehling, Dr. Miess- ner, Dr. Eckhardt u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 225 [neu]) 2817 D Anlage 11: Änderungsantrag der Abg Eberhardt, Dr. Bucher u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 226) 2818 A Anlage 12: Änderungsantrag der Abg Dr. Eckhardt u. Gen. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 233) 2818 B Anlage 13: Änderungsantrag der Fraktion ,des GB/BHE zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 236) 2818 C Anlage 14: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Umdruck 241) 2818 D Anlage 15: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Umdruck 204) 2819 A Anlage 16: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 205) 2819 B Anlage 17: Änderungsantrag der Abg Prinz zu Löwenstein, Rasner, Dr. Miessner u. Gen. zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 227) 2819 C I) Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über die Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 205) 2820 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 199 (Vgl. S. 2783 B.) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Brönner, Stierle, Wirths und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Abschnitt III —Wohnungsbau-Prämiengesetz —Art. 6 Nr. 5 ist wie folgt zu fassen: 5. § 7 erhält die folgende Fassung: § 7 Aufbringung der Mittel Die für die Auszahlung der Prämien erforderlichen Beträge werden bis zur Höhe von 60 Millionen Deutsche Mark jährlich vom Bund gesondert zur Verfügung gestellt und auf die Länder anteilig nach ihrer Prämienbelastung verteilt. Im übrigen werden darüber hinausgehende, für die Auszahlung der Prämien erforderliche Beträge von den Ländern den ihnen gemäß § 14 Abs. 1 des Ersten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung vom 25. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1047) zugeteilten Mitteln entnommen. 2. In Abschnitt III — Wohnungsbau-Prämiengesetz — Art. 7 wird dem Abs. 1 nach einem Semikolon folgender Halbsatz angefügt: § 7 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes ist vom 1. April 1955 an anzuwenden. Bonn, den 11. November 1954 Dr. Brönner Frau Ackermann Bausch von Bodelschwingh Brück Caspers Dr. Czaja Ehren Finckh Franzen Friese Gengler Dr. Glasmeyer Gumrum Jahn (Stuttgart) Josten Häussler Harnischfeger Frau Heise Dr. Hesberg Höfler Knobloch Lenze (Attendorn) Leonhard Leukert Lulay Maier (Mannheim) Maucher Mayer (Birkenfeld) Morgenthaler Nellen Ruf Richarts Rümmele Dr. Seffrin Scheppmann Schuler Teriete Dr. Vogel Wacker (Buchen) Stierle Berlin Geiger (Aalen) Hauffe Reitz Wirths Anlage 2 Umdruck 208 (Vgl. S. 2763 C.) Änderungsantrag der Abgeordneten Raestrup, Kirchhoff und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 1 Nr. 33: Die Anlage 1 (zu § 32) und die Anlage 2 (zu § 39) werden nach folgenden Gesichtspunkten abgeändert: Der Einkommensteuertarif wird durch Abschläge in der folgenden Weise gesenkt: Der Abschlag beträgt in Steuerklasse I bei Jahreseinkommen von über 21 400 DM gleichbleibend 5 v. H. der Steuerbeträge. Bei den übrigen Steuerklassen verschieben sich die vorgenannten Einkommensgrenzen nach oben um die Höhe der für sie geltenden Freibeträge. Bonn, den 15. November 1954 Raestrup Kirchhoff Barlage Dr. Bergmeyer Brand (Remscheid) Burgemeister Dr. Conring Friese Dr. Köhler Dr. Leiske Dr. Lindenberg Dr. Löhr Frau Niggemeier Dr. Pohle (Düsseldorf) Siebel Frau Dr. Steinbiß Dr. Welskop Wiedeck Anlage 1 zu Umdruck 208 (zu § 32) Verkürzte Einkommensteuertabelle Die Einkommensteuer beträgt in Einkommen St. Kl. I St. Kl. II 1 Kind Steuerklasse III bei Kinderermäßigung für DM DM DM DM 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder jedes weitere Kind DM DM DM DM 1 2 3 4 5 6 7 8 1 001 10 - - - - - Für jedes weitere Kind, 2 001 121 18 - - - - für das dem Steuerpflichtigen Kinderermäßigung 3 001 271 134 46 - - - 4 001 443 288 174 78 - - zusteht oder gewährt 5 001 644 858 1 325 467 665 1 109 336 207 30 151 489 - wird, sind vom Einkommen 1 440 DM abzuziehen. Der Steuerbetrag ist 6 001 521 385 - 8 001 942 783 236 10 001 1 838 1 602 1 420 1 242 907 600 dann in Spalte 7 abzulesen. 12 001 2 397 2 145 1 948 1 755 1 .386 1 039 15 001 3 289 3 014 2 799 2 588 2 101 1 786 20 001 4 921 4 615 4 374 4 136 3 672 3 221 25001 6627 6318 6073 5829 5345 4846 30 001 8 389 8 066 7 811 7 555 7 050 6 551 40 001 12 106 11 762 11 488 11 216 10 674 10 137 60 001 20 109 19 735 19 438 19 141 18 549 17 959 80 001 28 661 28 266 27 951 27 636 27 009 26 384 100 001 37 620 37 209 36 845 36 527 35 890 35 211 200 001 86 406 85 946 85 536 85 178 84 462 83 695 300 001 139 421 138 836 138 495 138 114 137 351 136 534 400 001 195 184 194 683 194 218 193 820 193 025 192 173 500 001 252 988 252 461 251 990 251 600 250 760 249 880 750 001 391 875 391 405 391 029 390 652 389 900 389 148 1 000 001 522 500 522 030 521 654 521 277 520 525 519 773 Anlage 2 zu Umdruck 208 (zu § 39) Verkürzte Einkommensteuertabelle Einkommen St. Kl. I St. Kl. II Der Durchschnittsteuersatz beträgt in Steuerklasse III bei Kinderermäßigung für 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 1001 0,97 - - - - - 2 001 6,05 0,92 - - - - 3 001 9,05 4,48 1,53 - - - 4 001 11,07 7,21 4,36 1,94 - - 5 001 12,88 9,33 6,71 4,14 0,60 - 6 001 14,29 11,08 8,68 6,42 2,52 - 8 001 16,56 13,86 11,78 9,79 6,11 2,95 10 001 18,38 16,02 14,20 12,42 9,07 6,00 12 001 .19,97 17,87 16,23 14,62 11,55 8,66 15 001 21,92 20,09 18,66 17,25 14,01 11,91 20 001 24,61 23,08 21,87 20,68 18,36 16,00 25 001 26,51 25,27 24,29 23,32 21,38 19,38 30 001 27,96 26,89 26,04 25,18 23,50 21,84 40 001 30,26 29,40 28,72 28,04 26,68 25,34 60 001 33,51 32,89 32,40 31,90 30,90 29,93 80 001 35,83 35,33 34,94 34,55 33,76 32,98 100 001 37,62 37,21 36,84 36,53 35,89 35,21 200 001 43,20 42,97 42,77 42,59 42,23 41,85 300 001 46,47 46,28 46,16 46,04 45,78 45,51 400 001 48,80 48,67 48,55 48,45 48,26 48,04 500 001 50,60 50,49 50,40 50,32 50,15 49,98 750 001 52,25 52,19 52,14 52,09 51,99 51,89 1 000 001 52,25 52,20 52,17 52,13 52,05 51,98 Anlage 3 Umdruck 211 (Vgl. S. 2759 D.) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 1: Es wird folgende Nr. 26 a eingefügt: 26a. Hinter § 34 a wird der folgende § 34 b eingefügt: § 34 b Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn Die tariflichen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuerfrei, wenn der Arbeitslohn insgesamt 7200 Deutsche Mark im Kalenderjahr nicht übersteigt. Diese Vorschrift gilt für den Arbeitslohn, der für Lohnzahlungszeiträume gezahlt wird, die vor dem 31. Dezember 1956 enden. Bonn, den 16. November 1954 Neuburger Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Wellhausen und Fraktion Haasler und Fraktion Eickhoff Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Umdruck 212 (Vgl. S. 2781 C.) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Körperschaftsteuer — Art. 4 1. Nr. 5 erhält die folgende Fassung: 5. § 9 erhält folgende Fassung: § 9 Bei Schachtelgesellschaften (1) Ist eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft, ein unbeschränkt steuerpflichtiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder ein Betrieb einer inländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts nachweislich seit Beginn des Wirtschaftsjahres ununterbrochen an dem Grund- oder Stammkapital einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft in Form von Aktien, Kuxen oder Anteilen mindestens zu einem Viertel unmittelbar beteiligt, so bleiben die auf die Beteiligung entfallenden Gewinnanteile jeder Art außer Ansatz. Ist ein Grundoder Stammkapital nicht vorhanden, so tritt an seine Stelle ,das Vermögen, das bei der letzten Veranlagung zur Vermögensteuer festgestellt worden ist. (2) Soweit die Gewinnanteile außer Ansatz bleiben, ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag nicht vorzunehmen. (3) Die nach Absatz 1 außer Ansatz bleibenden Gewinnanteile, die bei der ausschüttenden Kapitalgesellschaft berücksichtigungsfähige. Ausschüttungen im Sinn des § 19 Abs. 3 Satz 2 sind, unterliegen einer besonderen Körperschaftsteuer, die nach der Höhe dieser Gewinnanteile bemessen wird; § 5 gilt entsprechend. Bei einer Kapitalgesellschaft sind diese Gewinnanteile um den Betrag zu kürzen, in dessen Höhe ihre berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen nicht zu einer Ermäßigung der Körperschaftsteuer nach § 19 Abs. 3 führen. Satz i gilt nicht für Gewinnanteile, die auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinn des § 19 Abs. 2 Ziffer 2 bis 5 entfallen. (4) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn Bund, Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände an unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften beteiligt sind. Von den auf diese Beteiligungen entfallenden Gewinnanteilen ist indessen der Steuerabzug vom Kapitalertrag insoweit vorzunehmen, als diese Gewinnanteile bei den ausschüttenden Kapitalgesellschaften berücksichtigungsfähige Ausschüttungen im Sinn des § 19 Abs. 3 sind. Satz 2 gilt nicht für Gewinnanteile, die auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 19 Abs. 2 Ziffer 2 bis 5 entfallen. 2. Nr. 8 erhält die folgende Fassung: 8. § 19 erhält die folgende Fassung: § 19 Steuersätze (1) Die Körperschaftsteuer beträgt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 45 vom Hundert des Einkommens. (2) Die Körperschaftsteuer beträgt 22,5 vom Hundert des Einkommens 1. bei Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme der öffentlichen oder unter Staatsaufsicht stehenden Sparkassen (§ 4 Abs. 1 Ziffer 4), für Einkünfte aus dem langfristigen Kommunalkredit-, Realkredit- und Meliorationskreditgeschäft; 2. bei privaten Bausparkassen für Einkünfte aus dem langfristigen Realkreditgeschäft; 3. bei reinen Hypothekenbanken; 4. bei gemischten Hypothekenbanken für die Einkünfte aus den im § 5 des Hypothekenbankgesetzes bezeichneten Geschäften; 5. bei Schiffspfandbriefbanken. (3) Die Körperschaftsteuer (Abs. 1) ermäßigt sich bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Ziffer 1) für die berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen auf 30 vom Hundert des Einkommens. Berücksichtigungsfähige Ausschüttungen sind die auf Grund eines den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschlusses vorgenommenen Gewinnausschüttungen für Wirtschaftsjahre, deren Ergebnisse bei der Veranlagung berücksichtigt sind; bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bleiben Gewinnausschüttungen insoweit außer Betracht, als sie 8 vom Hundert des eingezahlten Stammkapitals (Nennkapitals) oder, wenn dieser Betrag höher ist, 8 vom Hundert des bei der letzten Veranlagung zur Vermögensteuer festgestellten Vermögens übersteigen. Weicht das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, so sind die berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen in dem im § 5 Abs. 2 Satz 2 bezeichneten Verhältnis auf die Kalenderjahre aufzuteilen. Soweit die Körperschaftsteuer in den Fällen des Absatzes 2 Ziffern 2 und 4 45 vom Hundert des Einkommens beträgt, sind die berücksichtigungsfähigen Ausschüttungen nur mit dem Teil anzusetzen, der dem Verhältnis des mit 45 vom Hundert zu versteuernden Teils des Einkommens zum gesamten Einkommen entspricht. (4) Die besondere Körperschaftsteuer nach § 9 Abs. 3 und die Kapitalertragsteuer nach § 9 Abs. 4 Satz 2 betragen 15 vom Hundert der Gewinnanteile. (5) Die Körperschaftsteuer für Einkünfte, ,die dem Steuerabzug unterliegen, ist durch den Steuerabzug abgegolten, a) wenn es sich um Kapitalerträge im Sinn des § 43 Abs. 1 Ziffern 3 bis 6 des Einkommensteuergesetzes handelt, oder b) wenn der Bezieher der Einkünfte beschränkt steuerpflichtig ist und die Einkünfte nicht in einem inländischen, gewerblichen oder land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb angefallen sind. Bonn, den 16. November 1954 Neuburger Dr. v. Brentano und Fraktion Dr. Wellhausen und Fraktion Dr. Eckhardt Haasler und Fraktion Eickhoff Dr. v. Merkatz und Fraktion Anlage 5 Umdruck 213 (Vgl. S. 2792 A.) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/SHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt VIa — Ertragsteuerliche Ausfuhrförderung — Art. 13 a: Es wird die folgende Nr. 1 eingefügt: 1. Im § 4 wird der folgende Absatz 5 angefügt: (5) Die in Absatz 3 Ziffern 1, 2 und 4 bezeichneten Vomhundertsätze erhöhen sich für Lieferungen und Leistungen, die nach dem 31. Dezember 1954 und vor dem 1. Januar 1956 bewirkt worden sind, um je 10 vom Hundert dieser Sätze. Die Änderung des § 12 Abs. 1 wird Ziffer 2. Bonn, den 16. November 1954 Neubürger Dr. v. Brentano und Fraktion Dr. Wellhausen und Fraktion Dr. Eckhardt Haasler und Fraktion Eickhoff Dr. v. Merkatz und Fraktion Anlage 6 Umdruck 215 (neu) (Vgl. S. 2761 D.) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/SHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I — Einkommensteuer - Art. 1: In Nr. 32 Buchstabe b werden dem § 51 Abs. 1 Ziffer 2 die folgenden neuen Buchstaben i und k angefügt: i) über die Abschreibungsfreiheit zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen und über eine Steuerermäßigung beim Bau von Heuerlings- und Werkwohnungen für ländliche Arbeiter; k) über Steuerermäßigungen bei der baulichen Umgestaltung von Betriebsgebäuden und bei der Anschaffung von bestimmten beweglichen Gütern des Anlagevermögens einschließlich Betriebsvorrichtungen in nichtbuchführenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Bonn, den 18. November 1954 Dr. v. Brentano und Fraktion Frau Ackermann Bauereisen Bausch Dr. Bergmeyer von Bodelschwingh Brese Brockmann (Kiel) Dr. Brönner Dr. von Buchka Dr. Conring Demmelmeier Diedrichsen Dr. Dittrich Dollinger Engelbrecht-Greve Gengler Dr. Glasmeyer Goldhagen Günther Dr. Hellwig Höcherl Holla Dr. Horlacher Frau Dr. Jochmus Karpf Dr. Kleindinst Knobloch Kortmann Dr. Leiske Lenze (Attendorn) Lermer Leonhard Dr. Lindrath Lulay Mensing Meyer (Oppertshofen) Meyer-Ronnenberg Morgenthaler Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Dr. Pferdmenges Pohle (Düsseldorf) Frau Dr. Praetorius Frau Dr. Probst Raestrup Rasner Richarts Frau Rösch Scharnberg Schlick Schrader Dr.-Ing. E. h. Schuberth Schuler Schulze-Pellengahr Schütz Schwarz Dr. Serres Siebel Struve Stücklen Unertl Wacher (Hof) Wacker (Buchen) Dr. Weber (Koblenz) Wiedeck Wieninger Dr. Willeke Wittmann Dr. Wellhausen und Fraktion Dr. Eckhardt Haasler und Fraktion Eickhoff Dr. v. Merkatz und Fraktion Anlage 7 Umdruck 219 (Vgl. S. 2770 A.) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 2: Absatz 6 a wird wie folgt geändert: (6 a) Die Vorschriften des § 33 a Absätze 1 und 2 und des § 41 Abs. 1 Ziffer 5 des Einkommensteuergesetzes 1953 gelten auch weiterhin mit der Maßgabe, daß jeder Steuerpflichtige sie für 5 Kalenderjahre in Anspruch nehmen kann. Bonn, den 16. November 1954 Dr. Eckhardt Dr. Keller Haasler und Fraktion Anlage 8 Umdruck 223 (Vgl. S. 2788 B.) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Conring, Mensing, Fürst von Bismarck, Raestrup, Brese, Schrader, Barlage, Eckstein und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt VI — Reichsabgabenordnung —: Folgender neuer Art. 13 a1 wird eingefügt: Artikel 13 a' Die Reichsabgabenordnung vom 22. Mai 1931 (Reichsgesetzbl. I S. 161) in der zur Zeit geltenden Fassung wird wie folgt geändert: In § 162 wird folgender Absatz 11 hinzugefügt: Prüfungen nach den Absätzen 9 und 10 dürfen nicht mehr für einen Veranlagungszeitraum erfolgen, der länger als drei Jahre zurückliegt. Bonn, den 16. November 1954 Dr. Conring Mensing Fürst von Bismarck Raestrup Brese Schrader Barlage Eckstein Dr. Dollinger Engelbrecht-Greve Friese Kortmann Schwarz Struve Stücklen Burgemeister Anlage 9 Umdruck 224 (Vgl. S. 2786 D.) Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt V — Erbschaftsteuer — Art. 10: Folgende Nr. 1 b wird eingefügt: 1 b. Im § 17 a wird nach Absatz 4 ein Absatz 5 mit folgendem Wortlaut angefügt: (5) Die Steuerfreiheit des Absatzes 1 tritt auch für den überlebenden Ehegatten ein, wenn Kinder im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zwar nicht mehr leben, aber im letzten Weltkrieg infolge von unmittelbaren Kriegseinwirkungen verstorben sind. Bonn, den 16. November 1954 Wittenburg Eickhoff Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 10 Umdruck 225 (neu) (Vgl. S. 2770 A.) Änderungsantrag der Abgeordneten Krammig, Frau Dr. Rehling, Dr. Miessner, Dr. Eckhardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481) Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I Einkommensteuer - Art. 1 Nr. 33: In den Anlagen 1 (zu § 32) und 2 (zu § 39) wird der Freibetrag für das dritte und jedes weitere Kind auf 1680,— DM erhöht. Bonn, den 16. November 1954 Krammig Frau Dr. Rehling Dr. Miessner Dr. Eckhardt Gräfin Finckenstein Teriete Caspers Anlage 11 Umdruck 226 (Vgl. S. 2783 C.) Änderungsantrag der Abgeordneten Eberhard, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt IV — Gewerbesteuer - Art. 8: 1. Es wird folgende neue Nr. 5 a eingefügt: 5 a. In § 11 Abs. 2 Ziff. 1 werden die Worte „für die ersten 1200 Deutsche Mark" durch die Worte „für die ersten 2400 Deutsche Mark" ersetzt. 2. Es wird folgende neue Nr. 6 a eingefügt: 6 a. In § 13 Abs. 3 wird die Zahl „6000" durch die Zahl „9000" ersetzt. Bonn, den 16. November 1954 Eberhard Dr. Bucher Dr. Wellhausen Dr. Mende Dr. Stammberger Dr. Miessner Schwann Dr. Hoffmann Lahr Lenz (Trossingen) Schloß Kühn (Bonn) Frau Dr. Ilk Hübner Dannemann Gaul Hepp Mauk Held Anlage 12 Umdruck 233 (Vgl. S. 2771 B.) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Eckhardt und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt II — Körperschaftsteuer — Art. 4: In Nr. 4 wird der folgende neue Buchstabe a1 eingefügt: a1) Absatz 1 wird wie folgt ergänzt: „Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gilt nicht als Ausschüttung." Bonn, den 18. November 1954 Dr. Eckhardt Dr. Wellhausen Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Lindrath Dr. Pferdmenges Dr. Lenz (Godesberg) Dr. Dr. h. c. Pünder Krammig Dr. Pohle (Düsseldorf) Anlage 13 Umdruck 236 (Vgl. S. 2770 A.) Änderungsantrag der Fraktion des GB/SHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksachen 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt I — Einkommensteuer — Art. 2: Abs. 6 a wird wie folgt geändert: (6 a) Die Vorschriften des § 33 a Abs. 1 und 2 und des § 41 Abs. 1 Ziff. 5 des Einkommensteuergesetzes 1953 gelten auch weiterhin mit der Maßgabe, daß sie bei einem Steuerpflichtigen jeweils nur für das Kalenderjahr, in dem bei ihm die Voraussetzungen für die Gewährung eines Freibetrags nach diesen Vorschriften eingetreten sind, und die vier folgenden Kalenderjahre anzuwenden sind. Bonn, den 18. November 1954 Dr. Kather und Fraktion Anlage 14 Umdruck 241 (Vgl. S. 2788 B.) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung von Steuern (Drucksache 961, 481). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Abschnitt III — Wohnungsbau-Prämiengesetz — Art. 6 In Ziffer 1 erhält Buchstabe a folgende Fassung: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Ziffer 1 erhält folgende Fassung: 1. Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen, wenn die Bausparsumme oder, falls es zur Zuteilung der Bausparsumme nicht kommt, die eingezahlten Beiträge, sowie die Prämien zum Wohnungsbau verwendet werden; bb) Die Ziffern 3 und 4 erhalten folgende Fassung: (weiter unverändert wie Drucksache 961) Bonn, den 18. November 1954 Seuffert Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 204 (Vgl. S. 2794 A.) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Drucksachen 962, 482). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält die folgende Fassung: § 1 Um den Bund zu befähigen, die durch die besondere Lage Berlins bedingten, zur Dekkung des Fehlbedarfs im Berliner Landeshaushalt und zur Sicherung der wirtschaftlichen und sozialen Stellung Berlins erforderlichen Ausgaben zu leisten, wird vom Bund eine Ergänzungsabgabe „Notopfer Berlin" in Form eines prozentualen Zuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben: 2. § 2 erhält die folgende Fassung: § 2 Die Höhe des Zuschlags wird durch Gesetz jeweils für einen oder mehrere Veranlagungszeiträume bestimmt. 3. § 3 erhält die folgende Fassung: § 3 Die Abgabe „Notopfer Berlin" ist an den Bundesminister der Finanzen abzuführen. Sie wird für Rechnung des Bundes von den Finanzämtern verwaltet. Im übrigen gelten für die Einziehung und Veranlagung der Abgabe und für das Verfahren die Vorschriften für die Einkommen- und Körperschaftsteuer. 4. Die §§ 4 bis 17 werden gestrichen. Bonn, den 15. November 1954. Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 205 (Vgl. S. 2796 D.) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 963, 483). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Art. 1 Nr. 1 wird gestrichen. 2. Art. 1 Nr. 3 b erhält folgende Fassung: 3 b. Im § 7 Abs. 2 wird hinter Ziffer 1 folgende Ziffer 2 eingefügt: 2. auf 2 vom Hundert für die Leistungen der freien Berufe (§ 18 Abs. 1 Ziff. 1 EStG). Bonn, den 15. November 1954. Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 Umdruck 227 (Vgl. S. 2802 B.) Änderungsantrag der Abgeordneten Prinz zu Löwenstein, Rasner, Dr. Miessner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 963, 483). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Art. 1 Ziffer 2: Im § 4 Ziffer 17 erhält der letzte Satz folgende Fassung: Beträgt er im Kalenderjahr mehr als 12000 Deutsche Mark, so wird die Steuer nur für die diesen Betrag übersteigenden Umsätze erhoben. Bonn, den 16. November 1954. Prinz zu Löwenstein Rasner Dr. Miessner Dr. Mende Dr. Dehler Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Hellwig Eickhoff Lenz (Trossingen) Eberhard Hepp Lahr Höfler Dr. Bucerius Dr. Bucher Kühn (Bonn) Dannemann Dr. Starke Gaul Dr. Stammberger Dr. Bergmeyer Dr. Dresbach Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Streichung der Nr. 1 des Art. 1 des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 205 Ziffer 1) (Vgl. S. 2799D, 2802A, 2812A) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Ja Fuchs Nein Dr. Adenauer — Funk Nein Albers Ja Dr. Furler Nein Arndgen Nein Gedat — Barlage Nein Geiger (München) . . . Nein Dr. Bartram Nein Frau Geisendörfer . . . Nein Bauer (Wasserburg) . . krank Gengler . Nein Bauereisen Nein Gerns Nein Bauknecht Nein D. Dr. Gerstenmaier . . Nein Bausch Nein Gibbert Nein Becker (Pirmasens) . . . Ja Giencke . Nein Berendsen entschuld. Dr. Glasmeyer Nein Dr. Bergmeyer Nein Dr. Gleissner (München) Nein Fürst von Bismarck . . . entschuld. Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . Nein Gockeln . — Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Ja (Freiburg) Nein Goldhagen Nein Blöcker Nein Gontrum entschuld. Bock Nein Dr. Graf Nein von Bodelschwingh . . . Nein Griem Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Günther Nein Brand (Remscheid) . . . Nein Gumrum Ja Frau Brauksiepe . . . . Nein Häussler Ja Dr. von Brentano . . . . Nein Hahn Nein Brese Nein Flrnischfeger Ja Frau Dr. Brökelschen . . Nein Heix Ja Dr. Brönner Nein Dr. Hellwig Nein Brookmann (Kiel) . Nein Dr. Graf Henckel Nein Brück Nein Dr. Hesberg Nein Dr. Bucerius Nein Heye Nein Dr. von Buchka . . . . entschuld. Hilbert Nein Dr. Bürkel - Höcherl Nein Burgemeister Nein Dr. Höck Nein Caspers Ja Ja Höfler Nein Cillien Nein Holla Nein Dr. Conring Nein Hoogen Ja Dr. Czaja Ja Dr. Horlacher Nein Demmelmeier Nein Horn Ja Diedrichsen Nein Huth Ja Frau Dietz Nein Illerhaus Nein Dr. Dittrich Nein Dr. Jaeger Nein Dr. Dollinger Nein Jahn (Stuttgart) . . . . Ja Donhauser — Frau Dr. Jochmus . . . Ja Dr. Dresbach Ja Josten entschuld. Eckstein Nein Kahn Ja Ehren Nein Kaiser Nein Engelbrecht-Greve . . . Nein Karpf Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — Kemmer (Bamberg) . . Nein Etzenbach Ja Kemper (Trier) Ja Even Nein Kiesinger Nein Feldmann krank Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Finckh . . . . . . . . entschuld. Kirchhoff Nein Dr. Franz Ja Klausner Nein Franzen Nein Dr. Kleindinst Nein Friese Nein Dr. Kliesing Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Knapp Ja Richarts Ja Knobloch Nein Frhr. Riederer von Paar Ja Dr. Köhler Nein Dr. Rinke Nein Koops Nein Frau Rösch Ja Dr. Kopf Nein Rösing Ja Kortmann . Nein Rümmele Ja Kramel Nein Ruf Nein Krammig Nein Sabaß Nein Kroll Ja Sabel Nein Frau Dr. Kuchtner . . . Nein Schäffer krank Kühlthau Ja Scharnberg Nein Kuntscher Nein Scheppmann Nein Kunze (Bethel) Nein Schill (Freiburg) . . . . Ja Lang (München) . . . . Nein Schlick Nein Leibfried — Schmücker Nein Dr. Leiske Ja Schneider (Hamburg) . . Nein Lenz (Brühl) Ja Schrader Nein Dr. Lenz (Godesberg) . . Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) — Lenze (Attendorn) . . Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Leonhard Ja Schüttler Ja Lermer Nein Schütz Nein ermer Leukert Nein Schuler Ja Dr. Leverkuehn . . . Nein Schulze-Pellengahr . . . Nein Dr. Lindenberg . . . Nein Schwarz Nein Dr. Lindrath Nein Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld. Dr. Löhr — Dr. Seffrin Nein Lotze Nein Dr. h. c. Lübke . . . . Nein Seidl (Dorfen) entschuld. Lücke Ja Dr. Serres Nein Lücker (München) Nein Siebel Ja Lulay Ja Dr. Siemer krank Maier (Mannheim) . . . Ja Solke Ja Majonica entschuld. Spies (Brücken) Ja Dr. Baron Manteuffel- Spies (Emmenhausen) . Nein Szoege Nein Spörl Nein Massoth — Graf von Spreti . . . . Nein Maucher . . . . . . . Ja Stauch enthalten Mayer (Birkenfeld) . . Nein Frau Dr. Steinbiß . . . Nein Menke Nein Stiller Nein Mensing Nein Storch Nein Meyer (Oppertshofen) . Nein Dr. Storm Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Strauß — Miller Nein Struve Nein Dr. Moerchel Nein Stücklen Nein Morgenthaler Ja Teriete Ja Muckermann Nein Unertl entschuld. Mühlenberg Ja Varelmann enthalten Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Frau Vietje Nein Müller-Hermann . . . . Nein Dr. Vogel Nein Müser Nein Voß Ja Naegel Nein Wacher (Hof) Nein Nellen Ja Wacker (Buchen) . . . . Ja Neuburger Nein Dr. Wahl krank Niederalt Nein Walz Nein Frau Niggemeyer Nein Frau Dr. Weber (Aachen) Nein Dr. Oesterle entschuld. Dr. Weber (Koblenz) . . entschuld. Oetzel Nein Wehking Nein Dr. Orth Nein Dr. Welskop entschuld. Pelster Nein Frau Welter (Aachen) . — Dr. Pferdmenges . . . . Nein Dr. Werber — Frau Pitz Nein Wiedeck Nein Platner . . . . . . . . Nein Wieninger Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein Dr. Willeke Ja Frau Praetorius . . Nein Winkelheide Ja Frau Dr. Probst . . . . Nein Wittmann Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . Nein Wolf (Stuttgart) . . . • Ja Raestrup Nein Dr. Wuermeling . . . . Nein Rasner Nein Wullenhaupt Ja Frau Dr. Rehling . . . . Nein Name Abstimmung Name Abstimmung SPD Frau Albertz Ja Keuning Ja Frau Albrecht Ja Kinat Ja Altmaier Ja Frau Kipp-Kaule . . . Ja Dr. Arndt Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Arnholz Ja Koenen (Lippstadt) . . krank Dr. Baade Ja Frau Korspeter . . . . Ja Dr. Bärsch Ja Dr. Kreyssig Ja Bals Ja Kriedemann Ja Banse Ja Kühn (Köln) entschuld. Bauer (Würzburg) . . . Ja Kurlbaum Ja Baur (Augsburg) . . . . Ja Ladebeck Ja Bazille krank Lange (Essen) Ja Behrisch Ja Frau Lockmann . . . krank Frau Bennemann Ja Ludwig Ja Bergmann Ja Dr. Lütkens Ja Berlin Ja Maier (Freiburg) . . . Ja Bettgenhäuser Ja Marx Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Matzner Ja Birkelbach Ja Meitmann Ja Blachstein Ja Mellies . . Ja Dr. Bleiß Ja Dr. Menzel Ja Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Merten entschuld. Bruse Ja Metzger Ja Corterier Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Dannebom Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Daum Ja Frau Meyer-Laule . . . Ja Dr. Deist entschuld. Mixmahl krank Dewald Ja Moll krank Diekmann Ja Dr. Mommer entschuld. Diel Ja Müller (Erbendorf) . . . Ja Frau Döhring Ja Müller (Worms) . . . . entschuld. Erler Ja Frau Nadig entschuld. Eschmann Ja Odenthal Ja Faller Ja Ohlig Ja Franke Ja Ollenhauer entschuld. Frehsee Ja Op den Ort a Ja Freidhof Ja Paul Ja Frenzel Ja Peters Ja Gefeller Ja Pöhler Ja Geiger (Aalen) Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja Geritzmann Ja Dr. Preller Ja Gleisner (Unna) . . . . entschuld. Priebe Ja Dr. Greve krank Pusch Ja Dr. Gülich Ja Putzig Ja Hansen (Köln) Ja Rasch Ja Hansing (Bremen) . . . Ja Regling Ja Hauffe Ja Rehs Ja Heide Ja Reitz Ja Heiland Ja Reitzner Ja Heinrich Ja Frau Renger Ja Hellenbrock Ja Richter entschuld. Hermsdorf . . . . . . . Ja Ritzel Ja Herold Ja Frau Rudoll Ja Höcker Ja Ruhnke Ja Höhne Ja Runge Ja Hörauf Ja Sassnick Ja Frau Dr. Hubert . . . . Ja Frau Schanzenbach . . Ja Hufnagel Ja Scheuren . . . . . . . Ja Jacobi entschuld. Dr. Schmid (Frankfurt) . Ja Jacobs Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jahn (Frankfurt) . . . . Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja Jaksch Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Kahn-Ackermann . . . Ja Dr. Schöne Ja Kalbitzer Ja Schoettle Ja Frau Keilhack Ja Seidel (Fürth) Ja Frau Kettig Ja Seither Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Seuffert Ja Stahl enthalten Stierle entschuld. Dr. Stammberger . . . Nein Sträter Ja Dr. Starke enthalten Frau Strobel Ja Dr. Wellhausen . . . . Nein Stümer Ja Wirths Nein Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz Ja Wagner (Deggenau) . Ja Wagner (Ludwigshafen) Ja GB/BHE Wehner Ja Wehr Ja Bender Nein Welke Ja Weltner (Rinteln). . Ja Dr. Czermak entsehuld. Dr. Dr. Wenzel . . . . Ja Dr. Eckhardt Nein Wienand Ja Elsner — Ja Wittrock Ja Engell Ja Ziegler Ja Ja Feller entsehuld. Zühlke Gräfin Finckenstein . Frau Finselberger . . Ja Gemein — Dr. Gille Ja Haasler Ja FDP Dr. Kather Ja Dr. Keller Ja Dr. Atzenroth Nein Dr. Klötzer entschuld. Dr. Becker (Hersfeld) . krank Körner Nein Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Kraft Nein Dr. h. c. Blücher Nein Kunz ( Ja Dr. Bucher Nein Kutschera Ja Dannemann Nein Dr. Mocker Ja Dr. Dehler Nein Dr. Dr. Oberländer . . . Nein Dr.-Ing. Drechsel . . . . Nein Petersen Ja Eberhard Nein Dr. Reichstein Ja Euler entsehuld. Samwer Nein Fassbender krank Seiboth — Frau Friese-Korn krank Dr. Sornik Ja Frühwald Nein Srock Ja Gaul Nein Dr. Strosche Ja Dr. Hammer Nein Held — Hepp . . . . . . . Nein Dr. Hoffmann Nein Frau Dr. Ilk Nein DP Dr. Jentzsch Nein Kühn (Bonn) Nein Becker (Hamburg) Nein Lahr Nein Brühler Nein Lenz (Trossingen) . . . Nein Eickhoff Nein Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- Dr. Elbrächter Nein wenstein Nein Hellwege Dr. Luchtenberg . . . . Nein Matthes Nein Dr. Maier (Stuttgart) . . Nein Dr. von Merkatz . . . . Nein von Manteuffel (Neuß) . Nein Müller (Wendel) . Nein Margulies krank Dr. Schild (Düsseldorf) . entschuld. Mauk Nein Schneider (Bremerhaven) enthalten Dr. Mende entschuld. Dr. Schranz Ja Dr. Miessner Nein Dr. Seebohm — Neumayer Nein Walter Nein Onnen entschuld. Wittenburg Nein Dr. Pfleiderer entschuld. Dr. Zimmermann Nein Dr. Preiß enthalten Dr. Preusker Nein Rademacher Nein Dr. Schäfer — Scheel entschuld. Fraktionslos Schloß Nein Dr. Schneider (Lollar) entschuld. Brockmann (Rinkerode) . Ja Schwann Nein Stegner Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 417 Davon : Ja 205 Nein 206 Stimmenthaltung . 6 Zusammen wie oben . . 417 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Neubauer Ja Dr. Friedensburg Nein Neumann entschuld. Dr. Krone Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Lemmer entschuld. Frau Schroeder (Berlin) . krank Frau Dr. Maxsein . . . Nein Schröter (Wilmersdorf) . Ja Stingl Nein Frau Wolff (Berlin) . . Ja Dr. Tillmanns — FDP SPD Dr. Henn Nein Brandt (Berlin) . . . . - Hübner Nein Frau Heise krank Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Klingelhöfer Ja Dr. Reif Nein Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will entschuld. Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen . 15 Davon : Ja . . . . . 7 Nein 8 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 15
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    Rede von Georg Kurlbaum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der wesentliche Inhalt unseres neuen Tarifvorschlages, den Sie in der Anlage zu Umdruck 202*) finden, läßt sich in einigen Sätzen zusammenfassen. Der Vorschlag beinhaltet erstens eine Erhöhung der Grenzen der Steuerpflicht für alle Steuerklassen um 600 DM. Die praktische Folge dieses Vorschlages ist, daß etwa 2 Millionen Lohn- und Einkommensteuerpflichtige in Zukunft aus der Einkommensteuerpflicht entlassen werden. Die Beträge, um die sie erleichtert werden, bewegen sich in der Größenordnung von 1 bis 48 DM pro Jahr. Schon allein vom Standpunkt der Entlastung der Finanzverwaltung von solchen unergiebigen Steuerfällen sollte man diesen Vorschlag begrüßen.
    Zweitens bringt der Vorschlag für die ersten 1000 DM oberhalb der Grenze der Steuerpflicht für alle Klassen weitere Steuererleichterungen, die sich ebenfalls in ungefähr 'derselben Größenordnung bewegen, nämlich auch herauf bis zu 57 DM pro Jahr. Darüber hinaus schließt sich unser Vorschlag an den Tarifvorschlag des Finanzausschusses an.
    *) Vgl. Stenographischen Bericht der 55. Sitzung Seite 2701.
    Es ist also ein echter Tarifvorschlag. Da sich am vergangenen Dienstag einige Kollegen von den Koalitionsparteien ausdrücklich dafür ausgesprochen haben, die gerechte Belastung des Steuerpflichtigen bevorzugt durch eine entsprechende Gestaltung des Steuertarifes zu erreichen, hoffe ich, daß mir diese Kollegen auch bezüglich meines Vorschlages zustimmen werden.
    Ich habe weiter die Hoffnung, daß gewürdigt wird, daß sich die SPD bei diesem Vorschlag zur Tarifgestaltung außerordentliche Beschränkung und Mäßigung auferlegt hat. Sie werden sich erinnern, daß wir bei früheren Diskussionen zum Einkommensteuergesetz stets den Standpunkt vertreten haben, daß der Steuerfreibetrag für die Ledigen und für jeden Ehegatten auf 1500 DM pro Jahr heraufgesetzt werden muß. Wir haben zumindest für die heutige Auseinandersetzung auf eine Wiederholung dieser Forderung verzichtet, weil wir uns darüber klar sind, daß der Steuerausfall bei Verwirklichung dieser Forderung im Augenblick außerordentlich groß sein würde, und weil uns zur Zeit andere sozialpolitische Anliegen noch mehr am Herzen liegen als die Verwirklichung dieser Forderung.
    Eben wegen dieser Beschränkung, die wir uns bei unserem Antrag auferlegt haben, ist auch der Steuerausfall, der bei Annahme unseres Antrages eintreten würde, verhältnismäßig gering. Er kann auf etwa 170 Millionen DM geschätzt werden, wobei allerdings von uns berücksichtigt worden ist, ,daß durch die erhöhten kleinen Einkommen, die dann für den Konsum zur Verfügung stehen, auch eine entsprechende Steigerung des Umsatzsteueraufkommens eintreten wird.
    Ich bin also der Meinung, daß es ein sehr bescheidener Vorschlag ist. Ich möchte ihn einmal mit dem vergleichen, was der neue Tarif den Einkommen über 15 000 DM pro Jahr bringt. Er bringt nach unwidersprochenen Schätzungen den Einkommen über 15 000 DM im Jahr — das sind überhaupt nur etwa 150 000 Steuerfälle — eine Steuererleichterung in der Größenordnung von 500 Millionen DM pro Jahr. Diese bitte ich Sie mit den 170 Millionen DM, die gemäß unserem Vorschlag 7 Millionen Steuerpflichtigen zugute kommen, zu vergleichen. Unser Tarifvorschlag zeigt also in der Tat den Weg, wie man die kleinen Einkommen mit einer geringstmöglichen Belastung des Bundeshaushaltes wirksam entlasten kann.
    Deshalb fällt es uns auch nicht schwer, einen Deckungsvorschlag dafür zu machen, insbesondere wenn berücksichtigt wird, welche Anträge aus den Reihen der Koalitionsparteien noch vorliegen. Der Antrag zur Wiederherstellung der Spaltung des Körperschaftsteuersatzes und der Antrag zur Wiedererhöhung der Leistungen aus der Ausfuhrförderung z. B. machen zusammen nahezu ebensoviel aus wie das, was bei Annahme unseres Antrages notwendig werden würde.
    Für die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Erleichterung der Steuerlasten für die kleinen Einkommen sprechen aber nun eine ganze Reihe sehr gewichtiger Gesichtspunkte. Erstens betrug der steuerfreie Betrag für den Ledigen vor dem Kriege schon 750 Mark. Dieser Betrag würde durch den Vorschlag des Ausschusses lediglich auf 900 DM erhöht werden. Vergleichen Sie einmal, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, diese sehr bescheidene Erhöhung um ungefähr


    (Kurlbaum)

    20 % mit der Steigerung der Lebenshaltungskosten seit der Vorkriegszeit! Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß die steuerfreien Beträge der Verdopplung der Lebenshaltungskosten angepaßt werden müssen.
    Das zweite, was zum Vergleich herangezogen werden muß, sind die steuerfreien Beträge in anderen westeuropäischen Ländern. Da müssen wir feststellen, daß z. B. in Großbritannien und Italien der steuerfreie Betrag 1600 DM beträgt, in Frankreich 1425 DM und sogar in Österreich 1225 DM. Wir würden uns mit einem steuerfreien Betrag von 900 DM in Westeuropa nur noch in der Nachbarschaft von Griechenland mit einem steuerfreien Betrag von 850 DM befinden.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ich glaube, auf diese Nachbarschaft können wir wirklich nicht besonders stolz sein.
    Wie steht es nun drittens mit dem Verhältnis der Tarifsenkung bei den großen und kleinen Einkommen gemäß den Vorschlägen des Finanzausschusses, die in dieser Beziehung sogar noch eine wesentliche Verbesserung bringen gegenüber dem, was die Regierungsvorlage enthält? Für die ersten 1000 DM oberhalb der Grenze der Steuerpflicht von 900 DM beträgt die Erleichterung etwa 15 % des bisherigen Steuerbetrags, für die nächsten 1000 DM sogar nur 7 % und für die dritten 1000 DM dann etwa 10 %, also über den Daumen gepeilt ungefähr 10 % für die ersten dreimal 1000 DM zu versteuerndes Einkommen.
    Wie sieht es nun mit der prozentualen Reduzierung der Steuerbeträge für die großen Einkommen aus? Bei 50 000 DM im Jahr, bei 200 000 DM im Jahr und bei 600 000 DM im Jahr beträgt die Reduzierung der Steuerbeträge gemäß dem Vorschlag des Finanzausschusses 22 oder 23 %.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Vergleichen Sie das bitte mit den etwa 10 %
    Steuererleichterungen für die kleinen Einkommen!

    (Abg. Raestrup: Und die Kapitalgesellschaften!)

    — Das kommt noch mit dazu, sehr richtig, Herr Raestrup! — Ich muß also folgendes feststellen: Eine Steuersenkung, die die Steuersätze für die großen Einkommen um wesentlich höhere Prozentsätze herabsetzt als die für die kleinen Einkommen, muß unter allen Umständen als unsozial bezeichnet werden, gerade auch im Hinblick darauf, daß unsere steuerfreien Beträge in einem überhaupt nicht zu verantwortenden Verhältnis zu dem Existenzminimum stehen. Weiter müssen Sie beachten, daß diese kleinen Einkommen indirekt durch unsere Umsatz- und Verbrauchsteuer sogar noch in einer Größenordnung von etwa 15 % des Brutto-Einkommens belastet sind. Diesen eindeutigen Notstand für die Bezieher kleiner Einkommen versucht unser Antrag wenigstens teilweise auf einem sehr ökonomischen Wege zu beseitigen.
    Lassen Sie mich aber noch für diejenigen, für die die Gesichtspunkte der sozialen Gerechtigkeit nicht so ausschlaggebend sind wie wirtschaftspolitische Gesichtspunkte, auch einiges von der wirtschaftspolitischen und insbesondere von der konjunkturpolitischen Seite zu diesen Dingen sagen. Dazu sagt die Begründung des Regierungsentwurfs einige Sätze, die auch wir von der SPD hundertprozentig unterschreiben können. Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten diese beiden Sätze vorlesen:
    Die Aufbauphasen, in denen die Kapitalbildung unter allen Umständen und in jeder Form eindeutig den Vorrang besaß, gehen jetzt zu Ende.
    Dem können wir nur zustimmen. Die Begründung der Bundesregierung sagt weiter:
    Alle Produktion findet ihren Sinn nur in der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse.
    Das sind einige sehr gute Grundsätze. Um so erstaunlicher ist es, daß die Regierungsvorlage und auch die Ausschußbeschlüsse wieder an der einseitigen und bevorzugten Entlastung gerade derjenigen Einkommen festhalten, die in erster Linie für die Investitionen in Frage kommen. Und dabei — das wissen Sie ja auch, meine Damen und Herren — läuft seit Anfang dieses Jahres wieder einmal die Investitionsgüterproduktion der stagnierenden Konsumgüterproduktion weg. Wir alle wissen, daß im Ablauf der Konjunktur mit Gleichgewichtsstörungen gerechnet werden kann und vielleicht sogar gerechnet werden muß, wenn es nicht gelingt, hier ein gesundes Gleichgewicht aufrechtzuerhalten. Jeder, der in der Wirtschaft steht, weiß auch, daß auf die Dauer der Anreiz zur Investition nicht gegeben ist, wenn nicht auch die Aussicht besteht, daß der Konsum laufend gesteigert wird.
    Zusammenfassend möchte ich sagen: Es sprechen nicht nur entscheidende wirtschaftspolitische und konjunkturpolitische Gesichtspunkte für eine stärkere Entlastung der kleinen Einkommen, sondern für eine solche fühlbare Entlastung sprechen auch elementare Gesichtspunkte der sozialen Gerechtigkeit. Die Annahme unseres Antrags würde wenigstens in diesem Punkt in die Vorlage ein soziales Element hineinbringen. Es ist dringend erforderlich, daß gerade die Belange der großen Menge der kleinen Einkommensbezieher endlich einmal in angemessenem Umfang bei den Steuerreformen berücksichtigt werden.
    Nun ein kurzes Wort zum Antrag der Kollegen Raestrup, Kirchhoff und Genossen auf Umdruck 208, der vorhin vom Kollegen Kirchhoff begründet worden ist. Herr Kollege Kirchhoff hat bei seiner Begründung leider nicht erwähnt, was das kostet. tine überschlägliche Schätzung ergibt, daß sein Antrag einen Steuerausfall von ungefähr 130 Millionen DM pro Jahr bedeuten würde. Diese 130 Millionen DM verteilen sich nur etwa auf 120 000 Steuerfälle. Ich glaube, daß damit die Stellungnahme der SPD zu diesem Antrag klar ist: Wir lehnen den Antrag ab und bitten Sie, dafür unseren Antrag anzunehmen, der nicht 120 000 Steuerpflichtigen eine Entlastung um 130 Millionen DM bringt, sondern 7 Millionen Steuerpflichtigen eine Entlastung um 170 Millionen DM.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Wellhausen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wellhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche in diesem Augenblick nicht für meine Fraktion, sondern persönlich. Man kann zu den Angelegenheiten, die mit dem Umdruck 208 zusammenhängen, nicht gut Stellung nehmen, ohne sich gleichzeitig mit dem gespaltenen Körperschaftsteuertarif zu beschäftigen. Da das aber


    (Dr. Wellhausen)


    (Abg. Dr. Dresbach: Seien Sie vorsichtig mit dem Anruf des Herrgotts!)

    — Ich weiß, das ist euch vorbehalten, aber ich kann es ja auch einmal tun! Jedenfalls war es gut gemeint. Lieber Kollege Dresbach, mit Ihren 60 Jahren wollen Sie da in Zukunft vielleicht doch ein bißchen milder werden; ich bin es jedenfalls geworden.

    (Heiterkeit.)

    Ja, meine verehrten Damen und Herren, ich glaube, wenn man dem gespaltenen Körperschaftsteuertarif zustimmt — und ich tue das und habe wahrscheinlich nachher noch Gelegenheit, das zu begründen, nachdem kluge Leute auf den Gedanken gekommen sind, ihn wieder zu beseitigen; er soll ja nicht eingeführt werden, ein Denkfehler, der an vielen Stellen ohnehin gemacht wird, sondern beibehalten werden —,

    (Abg. Pelster: Das haben wir vorhin schon gehört!)

    wäre es nur logisch, dem Antrag Umdruck 208 zuzustimmen. Diese Logik hat mir neulich der verehrte Herr Vertreter des Finanzministeriums, Herr Staatssekretär Hartmann, bescheinigt. Und das will viel bedeuten, wenn einem vom Finanzministerium aus Logik bescheinigt wird;

    (Heiterkeit)

    darauf bin ich also gelegentlich stolz. Und nun bin ich trotzdem dafür, meine Damen und Herren, daß wir die Logik nicht übertreiben, sondern unlogisch sind. Ja, ich sage das ganz roh und lieblos. Ich glaube, wir können unseren verehrten Bundesfinanzminister auf dem Krankenbett — ich sehe ihn unentwegt vor mir, so ungefähr in der Karikatur, die heute morgen in der Zeitung war, Sie haben sie ja alle gesehen — nun auch nicht strapazieren. Denn Herr Kollege Kurlbaum hat recht, wenn er gesagt hat, es kostet 130 Millionen DM — ich bin sogar noch etwas teurer; ich glaube, es werden beinahe 150 Millionen DM —, und wir stehen vor der Frage — vor der stehen wir morgen noch unmittelbarer, aber wir müssen uns die ganze Lesung hindurch als vor diese Frage gestellt betrachten —: Was können wir verlangen? Was können wir dem Bundesfinanzminister im Augenblick zumuten? Im Augenblick; es ist ja noch nicht aller Tage Abend, Herr Hartmann, es kommt der Abend, wo wir noch üppiger werden, und der dauert sogar gar nicht mehr lange, der dauert vielleicht noch ein Jahr. In d e m Augenblick also werde ich mich auch für den Umdruck 208 aussprechen, aber im Moment bin ich nicht dazu in der Lage, sosehr er meinen persönlichen Anschauungen entspricht. Die menschliche Unvollkommenheit, unter die wir alle gestellt sind — ich will versuchen, den lieben Gott beiseite zu lassen, Herr Dresbach —, hindert uns, alles auf einmal zu tun.
    Wenn ich Sie daher bitte, meine Damen und Herren — jetzt spreche ich für meine Fraktion; man muß versuchen, den Übergang zu finden —,

    (Heiterkeit)

    allen Tarifänderungsanträgen bei der Einkommensteuer Ihre Zustimmung im Augenblick zu versagen, dann tue ich das deshalb, weil ich glaube, wir haben mit dem Antrag, den wir im Ausschuß
    angenommen haben und der infolgedessen im Schriftlichen Bericht schon enthalten ist, mit dem Antrag unseres Kollegen Neuburger, dasjenige getan, womit man sich im Augenblick beruhigen kann. Wir haben in diesem Antrag, Herr Kollege Kurlbaum, weitgehend auch den Gedanken Rechnung getragen, von denen Sie gesprochen haben. Sie müssen nicht immer an die reichen Leute denken, an die Einzelpersonen, die es ja gibt, sondern Sie müssen an diejenigen Wirtschaftler denken, die aus sehr beachtlichen Gründen es für richtig befunden haben, die Form der Personengesellschaft, von der wir ja alle herkommen, beizubehalten. Dafür sollten wir diese Leute, wenn ich mich so ausdrücken darf, in Gold fassen

    (Sehr richtig! rechts)

    und sollten sie nicht beschimpfen. Denn: bilden Sie sich doch bloß nicht ein — ich weiß es doch! —, daß das Heil der Welt in der anonymen Gesellschaft liegt! Ich bin 25 Jahre Vorstandsmitglied einer anonymen Gesellschaft; ein wenig also verstehe ich davon.
    Ich bin also der Meinung, wir müssen berücksichtigen, was wir bisher für die höheren Einkommen, sprich Personengesellschaften, bei der Einkommensteuer getan haben. Ich wiederhole: längst nicht das, was wir für die mittleren und kleinen Einkommen getan haben, selbstverständlich, wenn man die Dinge sine ira et studio einfach an Hand der Zahlen seit den Tagen des Wirtschaftsrats betrachtet und von dem Fundament ausgeht: von der Kontrollratsgesetzgebung, einem sehr mäßigen Fundament, nebenbei gesagt.
    Was ist weiter geschehen? Es ist doch in unserem Gesetz und schon in der Kleinen Steuerreform ein sehr beachtlicher Schritt — nach Ansicht meines Freundes Pelster immer noch nicht völlig folgerichtig, aber doch schon mit sehr großen lichten Zwischenräumen — getan worden, indem man den Vergünstigungen den Garaus gemacht hat. Ich habe mich vorgestern sehr intensiv und temperamentvoll dafür eingesetzt, daß wir auf diesem Wege fortschreiten.
    Wir sind der Meinung, daß die Sätze zu hoch sind. Damit komme ich zu Ihrem Vergleich mit Griechenland, lieber Herr Kurlbaum. Ich war auf dem humanistischen Gymnasium. Ich fühle mich infolgedessen in der Nachbarschaft von Griechenland gar nicht so schlecht, wie Sie sich da anscheinend fühlen.

    (Abg. Kurlbaum: Aber haben Sie die sozialen Verhältnisse dort mal kennengelernt?)

    — Nein, die möchte ich auch nicht kennenlernen, vor allen Dingen möchte ich sie nicht mit den unsrigen vergleichen.

    (Abg. Seuffert: Was in Griechenland heute los ist, haben Sie im Gymnasium nicht gelernt, Herr Dr. Wellhausen!)

    Ich bin selbstverständlich der Auffassung, daß die griechischen Verhältnisse — das wissen wir ja alle - mit den unsrigen Gott sei Dank gar nicht vergleichbar sind, vielmehr umgekehrt die unsrigen mit den griechischen Verhältnissen!

    (Abg. Kurlbaum: Um so schlimmer ist es, wenn wir den gleichen Freibetrag haben!)

    Ich komme zum Schluß. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß wir des Guten genug sein lassen müs-


    (Dr. Wellhausen)

    sen, Herr Raestrup, nicht wollen oder sollen, sondern müssen, wenn wir uns auf den NeuburgerTarif konzentrieren, und ich beantrage, sowohl den Antrag Umdruck 202 Ziffer 16 als auch den Antrag Umdruck 208 abzulehnen.