Rede von
Dr.
Josef Ferdinand
Kleindinst
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß noch auf einige der Äußerungen eingehen, die im Laufe der Debatte gemacht worden sind. Die Schwierigkeiten der Aufgaben hat auch der Kollege Feller nun anerkannt. Wenn wir uns ablehnend verhalten haben, so liegt der Grund eben in diesen Schwierigkeiten, vor denen wir den Bundestag bei seiner gesetzgeberischen Arbeit angesichts seiner sonstigen schweren Aufgabenbelastung bewahren wollen,
und wir vertreten unsere Ablehnung auch im Hinblick auf die Verantwortung gegenüber der Schule.
Nun hat der Herr Kollege Brühler — ich darf noch einmal darauf zurückkommen — davon gesprochen, man solle den Ländern die Schulgesetzgebung nehmen, um sie dem Einfluß der politischen Parteien zu entziehen. Ja, meine Herren, wenn die Schulgesetzgebung beim Bundestag liegt, dann nehmen wir diese Materie nicht aus der Auseinandersetzung der politischen Parteien heraus!
Es kommt noch etwas hinzu. Hinter diesen Forderungen stehen auch die Spitzenverbände und Unterverbände der Berufe, die glauben, sie könnten den Bundestag leichter zu ihrer Meinung bringen, als das in den Landtagen möglich ist, wo man den Verhältnissen näher steht als hier in Bonn.
Dann ist von der Berufsschule gesprochen worden. Wir haben bezüglich der Berufsschule zweimal die gleiche Erfahrung gemacht. Die erste Erfahrung stammt aus der Zeit, als man im Dritten Reich eine einheitliche Besoldungsregelung einführte. Damals hat man die fortschrittlichsten Berufsschulen außerordentlich geschädigt. Wir haben diese Erfahrung wieder gemacht, als uns das Finanzministerium bei dem Dritten BesoldungsÄnderungsgesetz auch Regelungen der Gehaltssätze bei den Berufsschulen vorlegte. Wir mußten davon absehen, und zwar mit Zustimmung des Bundesfinanzministeriums, weil sonst eine Schädigung der fortschrittlichsten, der besten Berufsschulen eingetreten wäre. Allein das zeigt uns, wie vorsichtig man an diese Fragen herangehen soll.
Und dann, meine verehrten Herren, was Sie als Zersplitterung bezeichnen, war das nicht einst der Wettbewerb der Länder und der Städte untereinander um das beste Schulwesen?
— Wir haben doch, Herr Kollege Baur, gerade in Herrn Löweneck einen hervorragenden Schulmann gehabt! Ich erinnere Sie nur an die Berufs-und Mittelschulen, die bei uns in Bayern gegründet worden sind. Ich erinnere Sie nur an die Leistungen der humanistischen Gymnasien, die noch unter dem Namen des großen Thiersch gestanden sind, der zu der Zeit dem höheren Schulwesen den Geist des Humanismus aufgeprägt hat. So also kann man die Dinge nicht ohne weiteres abtun!
In der Auseinandersetzung sind erhebliche Unklarheiten hervorgetreten. Man sprach von Grundsatzentscheidungen eines Bundesministeriums, man sprach von Steuerung, Weisung und eingehender Regelung, und man ist nahe an die Uniformierung des Geistes herangekommen!
Meine Herren, Sie sprachen von Extremen. 1871 bis 1918 haben die Länder das Schulwesen und die -gesetzgebung gehabt, und von 1919 bis 1932 ebenfalls, weil die Grundsatzgesetzgebung nach der Weimarer Verfassung an den Schwierigkeiten im Deutschen Reichstag zweimal gescheitert ist.
Das waren die Gründe, aus denen wir gesagt haben, wir wollen den Bundestag nicht den gleichen Schwierigkeiten aussetzen.
Aber wenn Sie glauben, daß wir Sorge haben vor den Feststellungen, die im Kulturpolitischen Ausschuß getroffen werden könnten, so wollen wir dem nicht ausweichen. Wir wollen ganz klarstellen, wie die Verhältnisse sind, damit hier keine Meinungsverschiedenheiten bestehen und damit an die Stelle der Schlagworte endlich Feststellungen treten.
— Darum wundere ich mich, daß Sie den Feststellungen in der ersten Denkschrift der Kultusministerkonferenz völlig ausgewichen sind,
daß Sie nur Schlagworte aus Veröffentlichungen gebracht haben, die wirklich nicht bezeichnend für die Angelegenheit sind. Nachdem Sie aber glauben, daß wir Sorge haben und Feststellungen aus dem Wege gehen wollen, sind auch wir für die Überweisung beider Anträge.