Rede von
Dr.
Ewald
Bucher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das würde dann auch zur Heuchelei führen, wenn jemand gezwungen würde oder unter Druck gesetzt würde, seine Konfession nicht anzugeben. Um das dreht es sich ja hier nicht.
Jedenfalls sind wir beruhigt, daß die Zeitungsmeldung von dem „katholischen Admiral" offenbar eine Zeitungsente war.
— Ich bestimmt nicht!
Ich fürchte allerdings, daß, wenn sich unsere künftige Kriegsflotte einmal zwei Admiräle wird leisten können, dann doch die Frage der Parität auftreten wird.
Lassen Sie mich nun noch zum zweiten und letzten Punkt kommen, zum § 67. Ich kann mich hier ganz kurz fassen. Wir sind mit dem letzten Vorschlag der Bundesregierung einverstanden, daß es hier mit der Androhung einer Geldstrafe sein Bewenden haben soll. Es ist richtig, daß mein Parteifreund Dehler sich zunächst dahin geäußert hat, es entspreche liberaler Toleranz, eine solche Strafbestimmung überhaupt zu streichen. Aber daraufhin kam eben dann die Antwort, die darin bestand, daß doch sehr deutlich Bestrebungen laut wurden, überhaupt die obligatorische Zivilehe in Frage zu stellen.
Daraufhin möchten wir natürlich auf eine Strafdrohung nicht ganz verzichten. Eine Diskriminierung kann ich in einer solchen Strafdrohung nicht erblicken. Ich habe es z. B. noch nie als diskriminierend aufgefaßt, daß ich als Rechtsanwalt unter der Strafdrohung des Parteiverrats stehe, einer viel schwereren, wenn man so sagen will, Kollektivverdächtigung.
— Das will ich eben sagen! Parteiverrat ist ja ein
kriminelles Vergehen, während hier doch kein
Geistlicher verdächtigt wird, er sei potentiell kri-
minell, sondern nur verdächtigt wird, er könnte sich gegen diese Personenstandsvorschrift vergehen,
Aber trotzdem sind wir auch der Ansicht, daß es selbstverständlich unserem demokratischen Staat heute nicht gut anstehen würde, ein derartiges Mißtrauen auszusprechen, daß er hier Gefängnisstrafe androht; wir sind mit der jetzt vorgesehenen Androhung einer Geldstrafe von 500 DM durchaus einverstanden.
Mit diesen Einschränkungen kann ich mich namens der Fraktion der FDP mit diesem Gesetz einverstanden erklären.