Rede:
ID0205202000

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Zu: 1
    2. einer: 1
    3. Zwischenfrage: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Gontrum.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 52. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1954 2567 52. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2567 D Nächste Fragestunde 2568 A Gedenken an die noch nicht heimgekehrten Kriegsgefangenen 2568 A, 2587 D Präsident D. Dr. Ehlers . 2568 A, 2587 D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener (Drucksache 795) . 2568 A Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 2568 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf der restlichen Teilfläche des ehemaligen Heereszeugamtes in Ulm an die Firma Telefunken, Gesellschaft für drahtlose Telegraphie mbH. in Berlin SW 61 (Drucksache 813) . 2568 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 2568 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Grenzlandfragen über den Antrag der Fraktion des GB/BHE betr. Sanierungsmaßnahmen für Kreise im Spessart-Gebiet (Drucksachen 751, 572) 2568 B Dr. Dittrich (CDU/CSU), Berichterstatter 2568 B Dr. Keller (GB/BHE) 2568 D Frau Dr. Probst (CDU/CSU) . . . 2570 B Bauer (Würzburg) (SPD) 2571 D Beschlußfassung 2573 A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Drucksache 848) 2573 B, 2588 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 2573 B, 2578 D, 2591 A Kühn (Köln) (SPD) 2575 A, 2582 A, 2590 A, B Cillien (CDU/CSU) . . . . 2579 A, 2584 A Dr. Bucher (FDP) 2580 C, 2581 C Gontrum (CDU/CSU) 2581 C, 2589 C, 2590 B Kahn-Ackermann (SPD) 2583 B Metzger (SPD) 2584 C, 2587 D Dr. Kliesing (CDU/CSU) 2587 D Präsident D. Dr. Ehlers 2588 B Dr. Strosche (GB/BHE) 2588 B Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Rechtsausschuß 2591 C Erste Beratung des von den Abg. Hoogen, Dr. Kihn (Würzburg), Naegel u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache 860) 2591 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2591 C Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Bauknecht, Struve, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 677); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 892) . . . . 2591 C Unertl (CDU/CSU), Berichterstatter 2591 D Abstimmungen 2592 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 190) 2592 C Beschlußfassung 2592 C Nächste Sitzung 2592 C Anlage: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 190) 2592 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage. Anlage Umdruck 190 Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der FDP betreffend Autobahn-Hinweisschilder (Drucksache 827) an den Ausschuß für Verkehrswesen; 2. Antrag der Fraktion der DP betreffend Zusammenführung des Kulturgutes der ehemals Staat- lichen Museen Berlins (Drucksache 839) an den Ausschuß für Kulturpolitik; 3. Antrag der Abgeordneten Günther, Moll und Genossen betreffend Ausbau der Autobahn Köln—Aachen (Drucksache 869) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 8. September 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ewald Bucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bejahen die Grundtendenzen dieses Entwurfs, wonach den Vertriebenen beweiskräftige Personenstandsurkunden verschafft werden sollen und eine Vereinheitlichung, Vereinfachung und größere Übersichtlichkeit im Personenstandsgesetz erreicht werden soll.
    Die Teilung des bisherigen Familienbuches in ein Familien- und ein Heiratsbuch, wobei das erstere am jeweiligen Wohnort geführt wird, begrüßen wir ebenfalls. Daß hier das württembergische Beispiel zum Vorbild genommen wurde, freut mich besonders, aber nicht etwa nur aus Lokalpatriotismus! Ich hoffe, Ihnen das bald dadurch beweisen zu können, daß ich Sie bitten werde, eine andere württembergische Einrichtung, nämlich die Friedensgerichte, abzuschaffen.
    Die Bedenken, die Herr Kollege Kühn gegen die Grundtendenz des Gesetzes geäußert hat, vermag ich nicht zu teilen. Er sagte, es bringe eine starke Belastung des Standesbeamten mit sich, und zitierte hier Seite 16 der Begründung. Der Hinweis in der Begründung bezieht sich aber nur darauf, daß es vorübergehend zwei Familienbuchsysteme geben werde, was eine Belastung bedeute. Nicht etwa das Familienbuch wird neu eingeführt, sondern das Heiratsbuch; anders ausgedrückt: das Familienbuch wird geteilt in ein Familienbuch und ein Heiratsbuch.
    Daß die „Familienzusammenhänge klargelegt" werden sollen, ist freilich ein Ausdruck, der sich schon in einer nationalsozialistischen Begründung findet. Wie der Herr Bundesinnenminister bereits ausgeführt hat, geht dieser Ausdruck und dieses Anliegen, siehe Beispiel Württemberg und Schweiz, auf eine frühere Zeit zurück. Außerdem ist eine gewisse Sicherheit gegen Einsicht Unbefugter dadurch geschaffen, daß Erlaubnis zur Einsicht und Abschrift von Urkunden nur noch bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses gewährt werden sollen. — Soweit sind wir also mit dem Gesetz durchaus einverstanden.


    (Dr. Bucher)

    Nun zu den, wie Herr Kollege Kühn es ausdrückte, Arabesken, die sich um das Gesetz ranken: Angabe des religiösen Bekenntnisses und § 67. Diese zwei Punkte haben mit der eben von mir erwähnten Grundtendenz des Gesetzes nichts zu tun.
    Zur Angabe des religiösen Bekenntnisses kann man sagen, hier werde gar nichts Neues geschaffen, sondern die Regelung von 1937 werde weitergeführt. Aber bei dieser Weiterführung ist mir nicht so ganz wohl; denn 1937 waren sicher ganz andere Gründe dafür maßgebend, daß der Staat von seinen Untertanen damals verlangte, sie sollten das religiöse Bekenntnis angeben. Ich jedenfalls habe damals immer mit grimmiger Genugtuung in solche Formulare so deutlich wie möglich „römisch-katholisch" hineingesetzt. Heute freut man sich nach der Richtung nicht über solche Formulare.
    Selbst wenn man von den verfassungsrechtlichen Bedenken absieht, die Kollege Kühn erwähnt hat, muß man die Sache auch einmal vom Standpunkt der Kirchen betrachten. Wenn sich nämlich die Kirchen ihren geistigen und geistlichen Besitzstand — ich betone: ihren geistigen u n d geistlichen Besitzstand — durch den Staat garantieren lassen wollen, begeben sie sich in Abhängigkeit.

    (Abg. Cillien: Das hat ja damit gar nichts zu tun! Absolut nicht, Herr Kollege!)

    Die Bürokratie ist doch — —

    (Abg. Cillien: Wir haben den Bestand auch in der nazistischen Zeit gesichert!)

    — Aber nicht durch Gesetz!

    (Abg. Cillien: Ja, eben! Die brauchten wir da gar nicht! Dazu haben wir ganz andere Mittel!)

    — Die Bürokratie ist doch nie unerfreulicher, als wenn sie sich in Bereiche des Geistigen, des Sittlichen, des Religiösen einmischt. Hier aber wird, worauf schon hingewiesen wurde, mit geradezu treudeutschem Augenaufschlag gesagt: Uns interessiert nur die rechtliche Zugehörigkeit, nicht die gewissensmäßige Zugehörigkeit! — Damit gibt man ja zu, daß es einfach unmöglich ist, von Staats wegen auf die Gesinnung des einzelnen einzuwirken. Auf die Gesinnung kann nicht eingewirkt werden, aber Heuchelei kann großgezogen werden. Und wenn man als Gesetzgeber noch so guten Willen hat, weiß man ja nicht, was nachher bei der Durchführung des Gesetzes unten herauskommt.
    Ich sehe diese Bemühungen in einem gewissen Zusammenhang mit anderen Bestrebungen der letzten Zeit, z. B. der Bestrebung, den Religionsunterricht zum zählenden Pflichtfach zu machen.

    (Abg. Albers: Das ist doch richtig!)

    — Ich halte es nicht für richtig, weil es nur einen Antrieb zur Heuchelei geben wird. Genau so die Bestrebung, die Lehrerbildung zu konfessionalisieren.

    (Abg. Albers: Auch das ist richtig!)

    Auch hier wird der junge Mann, der Lehrer werden will, gezwungen, sich — wenn er es auch nur äußerlich tut, „rechtlich", wie es hier so schön steht — zu einer Religionsgemeinschaft zu bekennen. Was er innerlich ist, danach kann man nicht fragen, denn man sieht ja nicht ins Herz.
    Oder ich denke an die Bewerbungsbogen, die vom Amt Blank herausgegeben wurden und die dahin glossiert wurden, man wolle evangelische und katholische Bataillone schaffen.

    (Zuruf: Eine Zwischenfrage!)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zu einer Zwischenfrage Herr Abgeordneter Gontrum.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Gontrum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Darf ich die Frage stellen, ob nicht das bewußte oder das sehr interessierte Verschweigen der Zugehörigkeit zu einem Bekenntnis auch zur Heuchelei verführt?

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)