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    2. Deutscher Bundestag — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1954 2399 49. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . 2401 C, 2415 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 93 betr. Besatzungsnotstände in Baden-Baden (Drucksachen 681, 884) . 2401 D Änderungen der Tagesordnung . . 2401 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen I (Drucksache 817; Umdrucke 177, 178, 183, 189) 2401 D, 2458, 2460 Harnischfeger (CDU/CSU): als Berichterstatter 2402 A Schriftlicher Bericht 2460 Bergmann (SPD) . 2402 C Lücke (CDU/CSU) 2403 D Dr. Brönner (CDU/CSU) 2405 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 2406 B, 2407 D Jacobi (SPD) 2407 B Wirths (FDP) . . 2407 B, D Abstimmungen 2402 B, 2404 B, 2408 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Drucksache 814) . 2401 C, 2408 B Jacobi (SPD) 2408 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau . 2409 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2409 C Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 2409 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 548); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 796) 2410 A, 2463 Struve (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 2463 Beschlußfassung 2410 A Beratung des Antrages der Abg. Dannemann, Müller (Wehdel), Dr. Conring, Peters u. Gen. betr. Küstenplan (Drucksache 736) . . . . . 2410 A Dannemann (FDP), Antragsteller . 2410 B Dr. Conring (CDU/CSU) 2411 C Peters (SPD) . 2413 B Müller (Wehdel) (DP) 2415 B Diekmann (SPD) . . . 2415 D D. Dr. Ehlers (CDU/CSU) 2416 B Elsner (GB/BHE) 2416 C Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . . 2416 D Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Schutzmaßnahmen für Helgoland (Drucksache 818) . . . . . . 2416 D Walter (DP), Antragsteller 2416 D Diekmann (SPD) 2417 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 2418 B Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 167) 2418 B, 2459 B Beschlußfassung . 2418 B Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Weihnachtsbeihilfen für Bedürftige (Drucksache 798) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Weihnachtsbeihilfe (Drucksache 845) . 2418 C Frau Finselberger (GB/BHE), Antragstellerin . . . . . . . . 2418 C Frau Meyer (Dortmund) (SPD), Antragstellerin . 2419 B Schüttler (CDU/CSU) . . . . . . . . 2420 B Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Sozialpolitik 2421 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksachen 344, 571); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 837) 2421 C Kuntscher (CDU/CSU), Berichterstatter . 2421 C Beschlußfassung . 2422 B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 716 [neu]) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 717), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 836), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage an Kriegsopfer und Angehörige von Kriegsgefangenen (Drucksache 793), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 859) sowie mit der Ersten Beratung des von den Abg. Frau Dr. Probst, Maucher, Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 887). . . . . 2422 D Frau Dr. Ilk (FDP), Antragstellerin 2422 D Dr. Stammberger (FDP), Antragsteller . . . . . . . . . . . 2424 B Bals (SPD), Antragsteller . 2425 D, 2536 C Petersen (GB/BHE), Antragsteller 2426 D, 2438 B Frau Dr. Probst (CDU/CSU), Antragstellerin . . 2428 B, 2429 C, 2430 C Frau Wolff (Berlin) (SPD) 2429 C, 2430 B, 2437 B Lücke (CDU/CSU) 2430 B Storch, Bundesminister für Arbeit . . . . . . . 2430C, 2434 A Schneider (Bremerhaven) (DP) 2431 A, 2433 D Rasch (SPD) . . . . 2432 B, 2434 A Frau Schanzenbach (SPD) 2434 B Arndgen (CDU/CSU) 2434 C, 2435 B, C, D, 2436 A, B Dannebom (SPD) 2435 B, C Dr. Schellenberg (SPD) 2435 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 2436 B Maucher (CDU/CSU) . . 2436 D, 2437 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . . . 2438 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksache 201); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 731; Anträge Umdrucke 160, 191) . . . 2418 C, 2439 A, 2459 C Dr. Gülich (SPD) als Berichterstatter . . . . . . 2439 A als Abgeordneter . . . . . . . . 2439 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . 2439 C Krammig (CDU/CSU) 2439 D Abstimmungen 2439 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksache 42); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 205 [neu], Antrag Umdruck 161) . . 2418 C, 2459 D Dr. Gülich (SPD): als Berichterstatter . . . . . . . 2440 B als Abgeordneter . . . . 2441 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . 2440 D Krammig (CDU/CSU) 2441 C Abstimmungen . . . . 2442 A Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Investitionshilfe (Drucksache 602) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Raestrup, Stücklen, Spies (Emmenhausen), Dr. Dollinger u. Gen. betr. Rückerstattung aus dem Investitionshilfe-Aufkommen (Drucksache 676) 2442 B Dr. Atzenroth (FDP), Anfragender . . . 2442 C, 2448 B, 2449 C Raestrup (CDU/CSU), Antragsteller . 2443 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 2445 A, 2448 C Kurlbaum (SPD) 2446 D, 2450 A Samwer (GB/BHE) 2447 D Hilbert (CDU/CSU) 2449 A Bausch (CDU/CSU) 2449 A Dr. Wellhausen (FDP) 2449 D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2550 A Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 811) 2550 B Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 2550 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 2553 C Dr. Reif (FDP) 2554 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 2455 C, 2456 A, B Frau Wolff (Berlin) (SPD) . . . 2456 A, B Beschlußfassung 2456 D Erklärung zu der bevorstehenden Wahl in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands: Präsident D. Dr. Ehlers 2456 D Nächste Sitzung 2456 D, 2457 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 177) 2458 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 183) 2458 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 178) 2458 C Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Wirths, Dr. Wellhausen u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 189) 2458 D Anlage 5: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 167 [Berichtigt]) . . . . 2459 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Umdruck 160) 2459 C Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Umdruck 191) 2459 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Umdruck 161) 2459 D Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 817) 2460 Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 796) 2463 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den I Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 177 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweit en Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 wird § 2 in der Fassung der Regierungsvorlage — Drucksache 657 — wiederhergestellt. Für den Fall der Ablehnung der vorstehenden Ziffer 1: 2. In Art. I Nr. 2 werden im § 2 Abs. 2 Satz 2 die Worte „nach Maßgabe des § 3" durch die Worte „dem Bedarf entsprechend" ersetzt und im Satz 3 nach dem Wort „ist" das Wort „möglichst" eingefügt. 3. In Art. I Nr. 2 wird im § 2 ,der Absatz 3 gestrichen. Für den Fall der Ablehnung der vorstehenden Ziffer 3: 4. In Art. I Nr. 2 wird im § 2 Abs. 3 der Satz 2 ,gestrichen. 5. Art. I Nr. 3 wird gestrichen. Bonn, den 13. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 183 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 2 erhält der letzte Halbsatz im § 2 Abs. 3 Satz 1 folgende Fassung: „..., bei dem ein unangemessener Gewinn des Verkäufers ausgeschlossen ist." 2. In Artikel I Nr. 2 erhält § 2 Abs. 4 folgende Fassung: „(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Vorschriften über die Durchführung der Eigentumsmaßnahmen nach den Absätzen 2 und 3, namentlich über die Voraussetzungen, unter denen der Anspruch auf Übertragung des Eigentums geltend gemacht werden kann, zu erlassen." 3. In Artikel I Nr. 3 wird im § 2 a Abs. 5 der Satz 2 „Über Anträge der Gemeinde entscheidet der Bezirksausschuß." gestrichen. 4. In Artikel I Nr. 3 erhält § 2 a folgenden neuen Absatz 5 a: „(5 a) Über Anträge nach den Absätzen 4 und 5 entscheidet der Bezirksausschuß." 5. In Artikel I Nr. 3 wird im § 2 a der Absatz 7 gestrichen. 6. In Artikel I Nr. 4 und 5 wird in den §§ 3 und 4 jeweils das Wort „knappschaftsversicherte" durch das Wort „sozialversicherte" ersetzt. 7. In Artikel I Nr. 7 Buchst. b werden im § 6 Abs. 3 nach dem Wort „untervermietet" die Worte „oder überläßt" angefügt. Bonn, den 14. Oktober 1954 Lücke Cillien und Fraktion Engell Haasler und Fraktion Wirths Dr. Dehler und Fraktion Dr. Schild (Düsseldorf) Dr. v. Merkatz und Fraktion Anlage 3 Umdruck 178 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur .Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 wird in § 2 der Abs. 3 durch die folgenden Absätze 3 und 3 a ersetzt: „(3) Bei der Förderung des Baues von Mietwohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern ist die Bewilligung von Mitteln des Treuhandvermögens mit der Auflage zu verbinden, daß der Bauherr das Gebäude einem nach § 4 wohnungsberechtigten Mieter auf dessen Verlangen als Eigenheim zu übertragen hat, sofern nicht ein wichtiger Grund entgegensteht. Der Kaufpreis darf nicht höher sein als die für das Bauvorhaben aufgewendeten Kosten zuzüglich der Kosten für Verbesserungen des Gebäudes. Änderungen der Wertverhältnisse sind zu berücksichtigen. (3a) Bei der Förderung des Baues von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern ist die Bewilligung mit der Auflage zu verbinden, daß der Bauherr einem nach § 4 wohnungsberechtigten Mieter auf dessen Verlangen das Wohnungseigentum an der ihm überlassenen Wohnung zu verschaffen hat. Der Kaufpreis muß in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten des Bauvorhabens stehen. Absatz 3 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden." 2. Art. I erhält folgende neue Nr. 7 a: „7 a. In § 13 Abs. 2 werden die Worte ,einen Vertreter der Deutschen Kohlenbergbauleitung' gestrichen." Bonn, den 13. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 189 Änderungsantrag der Abgeordneten Wirths, Dr. Wellhausen und Genossen zur dritt en Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 wird im § 1 Abs. 5 nach Buchstabe c ein neuer Buchstabe d mit folgendem Wortlaut eingefügt: „d) Kohle, die an die Deutsche Bundesbahn für deren eigene Betriebszwecke geliefert wird,". Die bisherigen Buchstaben d und e werden Buchstaben e und f. Bonn, den 14. Oktober 1954 Wirths Dr. Wellhausen Dr. Blank (Oberhausen) Dr.-Ing. Drechsel Eberhard Frau Friese-Korn Frühwald Held Dr. Henn Hepp Hübner Lahr Lenz (Trossingen) Margulies Dr. Miessner Schwann Dr. Stammberger Dr. Will Anlage 5 Umdruck 167 (Berichtigt) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Kühlthau, Frau Albertz, Dr. Blank (Oberhausen), Berendsen, Heix und Genossen betreffend Ausbau der Autobahn Oberhausen-Holland (Drucksache 787) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen; 2. Antrag der Fraktion der DP betreffend Grenzzeichen an den Übergangsstellen vom Ausland ins Bundesgebiet (Drucksache 803) an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung; 3. Antrag der Fraktion der DP betreffend Ausbau der Elbe bei Jasebeck (Drucksache 816) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen; 4. Antrag der Fraktion der DP betreffend Mittel für den Bau eines Fischereischutzbootes (Drucksache 821) an den Haushaltsausschuß. Bonn, den 21. September 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 6 Umdruck 160 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksachen 731, 201). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Abs. 1 sind die Worte „40 vom Hundert" durch die Worte „38 vom Hundert" zu ersetzen. Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 191 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksachen 731, 201). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 ist der Abs. 2 zu streichen. 2. In § 2 sind die Worte „Abs. 1" zu streichen. Bonn, den 15. Oktober 1954. Dr. Vogel Arndgen Krammig Kunze (Bethel) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 161 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksachen 205 [neu], 42). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 sind die Worte „ein Drittel" durch die Worte „die Hälfte" zu ersetzen. Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (32. Ausschuß) (Drucksache 817) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657) Berichterstatter: Abgeordneter Harnischfeger A. Werdegang des Gesetzes Gemäß dem von der Bundesregierung beschlossenen Wirtschaftsprogramm wurde im Juni 1951 dem 1. Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau mit Drucksache Nr. 2388 vorgelegt. Im Interesse der Erhöhung der Kohlenförderung sollte dem Bergarbeiterwohnungsbau durch eine besondere Einnahme eine zusätzliche Finanzierungsquelle erschlossen werden. Durch Beschluß in der 164. Sitzung vom 26. September 1951 hat der 1. Deutsche Bundestag das entsprechende Gesetz verabschiedet, das bis zum 31. Oktober 1954 befristet wurde. Die Kohlenabgabe wurde seinerzeit auf zwei Deutsche Mark für jede Tonne Steinkohle, Steinkohlenkoks, Steinkohlenbriketts und Pechkohle und eine Deutsche Mark für jede Tonne Braunkohlenbriketts festgesetzt. Der Befristung des Gesetzes und der Höhe der Abgabe lag damals ein akuter Wohnungsfehlbestand von 92 000 Bergarbeiterwohnungen zugrunde. Bis zum 31. Oktober 1954 sollten diese 92 000 Wohnungen mit Hilfe von Treuhandmitteln aus der Kohlenabgabe erstellt werden. Dieser von der Deutschen Kohlenbergbauleitung errechnete Wohnungsbedarf ist bis auf 4000 Wohnungen auch tatsächlich in den vergangenen drei Jahren gedeckt worden. Da jedoch bei der ermittelten Zahl der laufend hinzukommende Bedarf, der sich aus einer ganzen Reihe von Faktoren ergibt, nicht in vollem Umfange berücksichtigt worden ist, besteht nach eingehenden Untersuchungen des Wohnungsbauministeriums, der zuständigen Fachminister der Länder und der Deutschen Kohlenbergbauleitung, denen sich auch die IG Bergbau und der Unternehmensverband Ruhrbergbau im wesentlichen angeschlossen haben, z. Z. noch ein Bedarf von etwa 40 000 Bergarbeiterwohnungen. Hierbei ist zu bedenken, daß insbesondere die Belegschaftsvermehrung und die starke Fluktuation unter den neu angesetzten Bergleuten diesen immerhin erheblichen Bedarf beeinflussen. Hierzu nur ein Zahlenbeispiel über den Wohnungsbau einer Bergbaugesellschaft im mittleren Ruhrkohlenbezirk: Diese Gesellschaft hatte am 1. April 1950 einen Bestand von 1578 Wohnungssuchenden. Am 1. Juli 1954 hatte dieselbe Gesellschaft noch 1556 Wohnungssuchende, obwohl sie seit 1950 bis heute 1 333 Werkswohnungen, 819 Wohnungen einer Wohnungsbaugesellschaft, 596 Eigenheime und Kleinsiedlungen und 232 Wohnungen des privaten Wohnungsbaues, also insgesamt 2 980 Wohnungen gebaut bzw. finanziert hat. Die Zahl der Wohnungssuchenden hat sich in der Zeit vom 1. April 1950 bis 1. Juli 1954 nur um 22 verringert, obwohl 2 980 Wohnungen gebaut worden sind. Bei dieser Bergbaugesellschaft kamen laufend so viele Wohnungssuchende durch Heirat und durch Neubergleute, durch Familienzusammenführung von angeworbenen Neubergleuten hinzu, daß die bis jetzt gebauten Wohnungen den laufenden Neuzugang von Wohnungssuchenden fast genau abdeckten. Da einerseits der Wohnungsfehlbestand nur durch die weitere Zurverfügungstellung von Treuhandmitteln für den Bergarbeiterwohnungsbau beseitigt werden kann und andererseits die produktionspolitischen Erwägungen für das Fortbestehen der Kohlenabgabe gegeben waren, legte die Bundesregierung unter dem 1. Juli 1954 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vor. Dieser Gesetzentwurf — Drucksache 657 — wurde in erster Lesung in der 37. Sitzung des 2. Deutschen Bundestages am 8. Juli 1954 beraten und dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen überwiesen. In drei Ausschußsitzungen hat sich der vorgenannte Ausschuß mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und ist in der dritten Beratung zu dem Beschluß gekommen, dem Plenum den auf Seite 4 ff. des Ausschußberichts — Drucksache 817 — aufgeführten Gesetzentwurf zur Annahme zu empfehlen. B. Inhalt des Gesetzes Drei wesentliche Änderungen sind in dieser Novelle gegenüber dem ersten Gesetz enthalten: 1. Die Herabsetzung der Kohlenabgabe um 50 v. H., d. h. für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts auf eine Deutsche Mark pro Tonne und für Braunkohlenbriketts und Pech- (Harnischfeger) kohle auf eine halbe Deutsche Mark pro Tonne, wobei für die Pechkohle mit Rücksicht auf ihre anerkannte Minderwertigkeit die Kohlenabgabe um 75 v. H. ermäßigt wurde. Die von verschiedenen Kreisen vorgetragenen Wünsche auf Befreiung von der Kohlenabgabe konnten nicht berücksichtigt werden. Den Anträgen der Bundesbahn und des Verbandes deutscher nichtbundeseigener Eisenbahnen, die von diesen Unternehmen benötigten Kohlen von der Kohlenabgabe zu befreien, konnte nicht entsprochen werden. Das gleiche gilt für den Antrag des Unternehmerverbandes Kleinbergbau, Steinkohlenbergbauunternehmen, die oberflächennahen Abbau betreiben und deren Teufe nicht über 300 m hinausgehen, nicht in das Gesetz einzubeziehen. Auch für den alternativen Vorschlag, für die von diesen Bergbaubetrieben geförderte Steinkohle nur die für Braunkohlenbriketts und Pechkohle vorgesehene Abgabe von einer halben Deutschen Mark pro Tonne festzulegen, fand sich im Ausschuß keine Mehrheit. Grundsätzlich wurden die Abänderungswünsche der verschiedensten Interessentenkreise im Hinblick darauf abgelehnt, daß es sich bei diesem Gesetz nur um eine befristete Verlängerung eines bestehenden Gesetzes handelt und bis auf wenige Ausnahmen keine einschneidenden Änderungen vorgenommen werden sollten. Die von einigen Mitgliedern des Ausschusses gemachten Änderungsvorschläge gegenüber der Regierungsvorlage wurden nach längerer Aussprache abgelehnt. Der Ausschuß konnte sich nicht bereit finden, die Kohlenabgabe für Braunkohlenbriketts fallenzulassen, da einerseits die festgesetzte Abgabe eine kaum fühlbare Belastung darstellen und andererseits gerade der im Braunkohlenrevier vorherrschende Bau von Eigenheimen und Kleinsiedlungen erhebliche Einbuße erleiden würde. Auch die Anregung, die bisherigen Abgabesätze von zwei Deutsche Mark bzw. einer Deutschen Mark bestehen zu lassen, dafür jedoch die Verlängerung des Gesetzes auf eine kürzere Zeit als drei Jahre zu befristen, fand keinen Anklang bei der Mehrheit des Ausschusses. 2. Dem Wunsche der Regierung entsprechend und nach dem Willen aller beteiligten Stellen, insbesondere der Deutschen Kohlenbergbauleitung und der Industriegewerkschaft Bergbau, sollen in den kommenden Jahren in größerem Umfange als bisher im Bergarbeiterwohnungsbau Eigenheime und Kleinsiedlungen gebaut sowie sonstige Eigentumsmaßnahmen durchgeführt werden. Der Ausschuß war sich bei seinen Beratungen in dem Gedanken einig, daß diesem Anliegen in § 2 des Gesetzes besonders Rechnung getragen werden sollte. Es wurde festgelegt, daß möglichst viele Arbeitnehmer im Kohlenbergbau mit dem Grund und Boden verwurzelt werden sollen. Beim Neubau von Bergarbeiterwohnungen sind deshalb Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und Wohnungen in der Rechtsform des Wohnungseigentums mit Vorrang vor Mietwohnungen zu fördern. Falls der Bau von Mietwohnungen gefördert wird, soll dafür Sorge getragen werden, daß eine spätere Überlassung der Mietwohnung als Eigenheim oder in der Rechtsform des Wohnungseigentums möglich ist. Soweit Mietwohnungen gebaut werden, sind diese mit der Auflage versehen worden, daß sie an eigentumswillige Bergarbeiter übertragen werden müssen, wenn diese es wünschen. Der Kaufpreis ist so zu bemessen, daß ein Gewinn des Verkäufers ausgeschlossen ist. Damit wurde die Entscheidung über den Erwerb von Eigentum im Wohnungsbau in die Hände des Bergmanns gelegt. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, daß auf Grund einer im § 2 vorgesehenen Bestimmung die Treuhandmittel auch für die Finanzierung des Baues von Wohnheimen zugunsten von Wohnungsberechtigten im Kohlenbergbau sowie des Baues von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen bereitgestellt werden können. Da sich in der Vergangenheit für die Gemeinden bei der Finanzierung der Aufschließungskosten erhebliche Schwierigkeiten herausgestellt haben, wurde bestimmt, daß die Treuhandmittel unter gewissen, im einzelnen festgelegten Voraussetzungen auch als Darlehen an eine Gemeinde für anteilige Finanzierung von Aufschließungsmaßnahmen, soweit sie dem Bau von Bergarbeiterwohnungen dienen, gewährt werden können. Die Höhe der hierfür bereitgestellten Mittel darf jedoch 5 v. H. der jährlich verteilten Treuhandmittel nicht überschreiten. 3. Die Laufzeit des Gesetzes wurde vom 1. November 1954 bis zum 31. Dezember 1957 verlängert. Der Ausschuß konnte sich dem Vorschlag des Bundesrates, die Bundesregierung zu ermächtigen, durch Rechtsverordnung die Dauer der Erhebung der Abgabe für den Fall abzukürzen, daß der Bedarf an Bergarbeiterwohnungen schon vor dem 31. Dezember 1957 gedeckt ist, nicht anschließen. Sollte bereits vor dem 31. Dezember 1957 der Wohnungsfehlbestand an Bergarbeiterwohnungen beseitigt sein, so soll es der Initiative der beteiligten Stellen überlassen bleiben, die nunmehr gesetzte Frist über die Dauer der Erhebung der Abgabe zu verkürzen. Außer diesen aufgeführten wesentlichen Änderungen beinhaltet der Gesetzentwurf einige kleine Änderungen, auf die einzugehen ich nicht verzichten möchte. Zu §4 Der Kreis der Wohnungsberechtigten wurde insofern erweitert, als jetzt alle knappschaftversicherten Arbeitnehmer des Kohlenbergbaues wohnungsberechtigt sind, wogegen bisher nur die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer berücksichtigt waren. Diese geringfügige Erweiterung dürfte sich insbesondere für den Bau von Eigenheimen für Arbeitnehmer in einer höheren Gehaltsstufe, die ihrerseits dann in den meisten Fällen eine billigere Werkwohnung für andere Betriebsangehörige freistellen, günstig auswirken. Zu §5 Der Ausschuß glaubte, die von der Bundesregierung vorgeschlagene Zweckbindung des mit Mitteln des Treuhandvermögens erstellten Eigenheimes auf einen angemessenen Zeitraum, jedoch nicht über (Harnischfeger) 20 Jahre hinaus, nicht übernehmen zu können. Vielmehr wurde allseitig die Ansicht vertreten, daß eine Zweckbindung auf einen angemessenen Zeitraum, jedoch nicht über 10 Jahre hinaus, ausreichend sein dürfte. Ein längerer Zeitraum würde sich gegen den Wunsch richten, möglichst viele Eigenheime und Kleinsiedlungen im Bergarbeiterwohnungsbau zu schaffen. Zu § 16 Die Verwaltungskosten der Treuhandstellen sowie des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk, soweit diese durch den mit Treuhandmitteln geführten Bergarbeiterwohnungsbau entstehen, wurden bisher auf Grund einer Vereinbarung mit dem Herrn Bundesminister für Wohnungsbau den Treuhandmitteln entnommen. Der Bundesrechnungshof hat die Rechtmäßigkeit dieser Kostendeckung angezweifelt. Der Ausschuß war sich mit der Bundesregierung darin einig, daß durch eine zusätzliche Bestimmung im Gesetz diese Lücke ausgefüllt werden muß. § 16 Abs. 2 wurde deshalb entsprechend erweitert. Bonn, den 15. September 1954 Harnischfeger Berichterstatter Anlage 10 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) (Drucksache 796) über den Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 548) Berichterstatter: Abgeordneter Struve Die Aufhebung der in dem Gesetzentwurf — Drucksache 548 — in § 1 Nr. 1 bis 3 genannten Gesetze ist aus folgenden Gründen notwendig: Zu § 1 Nr. 1 Das dem Gesetz zugrunde liegende internationale Übereinkommen über die Schollen- und Flundernfischerei in der Ostsee ist durch den Krieg und seine Folgen — insbesondere durch die staatsrechtlichen Veränderungen bei einem Teil der Vertragspartner — als aufgehoben zu betrachten. Zu § 1 Nr. 2 Die jährliche Flundernschonzeit vom 1. Februar bis 31. März (nicht 31. Mai, wie es infolge eines Schreibfehlers in der Begründung zum Gesetzentwurf heißt) hat sich als biologisch zwecklos und wirtschaftlich nachteilig für die deutschen Ostseefischer erwiesen. Die anderen Ostseerandstaaten haben eine Schonzeit in dieser Form auch nicht mehr. Zu§1 Nr. 3 Der jährlichen Schonzeit für Sprotten vom 15. Mai bis 15. August lagen überwiegend wirtschaftliche Erwägungen zugrunde. Diese Voraussetzungen haben sich geändert. Aus biologischen Gründen bestehen gegen die Aufhebung des Gesetzes auch keine Bedenken. Bonn, den 8. September 1954 Struve Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Kurlbaum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sehr detaillierte Äußerung des Herrn Staatssekretärs und die sehr eingehenden Begründungen der Großen Anfrage und des Antrages veranlassen mich, von seiten unserer Fraktion noch einiges zu diesem Thema zu sagen. Wir haben mit den anderen Fraktionen den Wunsch, daß die Investitionshilfe und das damit zusammenhängende Verfahren so schnell wie möglich zum Abschluß gebracht wird. Wir begrüßen es daher, daß der Bundestag noch einmal Gelegenheit hat, diese abschließende Behandlung von sich aus zu beeinflussen. Wir haben ja seinerzeit die technischen Einzelheiten des Gesetzes neben seinen Grundzügen erheblich kritisiert. Aber auch ich will die grundsätzlichen Fragen heute nicht weiter vertiefen, sondern mich nur mit der Frage beschäftigen, wie die Angelegenheit so schnell wie möglich zum Abschluß gebracht werden sollte.
    Dabei müßten nach unserer Auffassung insbesondere die berechtigten Wünsche der Aufbringungspflichtigen berücksichtigt werden und nach unserer allgemeinen wirtschaftspolitischen Auffassung vor allem auch die Interessen der wirtschaftlich schwachen Teile in unserer deutschen Wirtschaft. Beim Studium der Berichte des Kura-


    (Kurlbaum)

    toriums und der Industriekreditbank ist mir aufgefallen, daß gerade in der Klasse der Aufbringungspflichtigen unter 3000 DM ein ganz besonders hoher Prozentsatz sich im Rückstand befindet. Es handelt sich bei dieser Gruppe um 87 000 Aufbringungspflichtige. Von diesen sind 23 000, d. h. über ein Viertel nach den vorliegenden Unterlagen am 30. Juni dieses Jahres noch im Rückstand gewesen. Es handelt sich dabei um einen Betrag von etwa 57 Millionen DM. In dieser Gruppe ist also der prozentuale Anteil der Rückständigen am größten, und das sollte uns veranlassen, doch einmal darüber nachzudenken.
    Unsere Fraktion hat seinerzeit schon bei der Beratung des Investitionshilfegesetzes besonderen Wert darauf gelegt, die Härteparagraphen 20 und 21 besser auszugestalten und ida mehr Möglichkeiten zu geben. Wir haben insbesondere seinerzeit den Antrag gestellt, die Notstandsgebiete völlig von der Aufbringung zu befreien. Ich möchte in diesem Zusammenhang ein paar Ziffern nennen. Man hat mir gesagt, daß auf die Notstandsgebiete über 10 % des Aufbringungssolls entfallen, nämlich 109 Millionen DM, und daß die Notstandsgebiete allein 78 Millionen DM aufgebracht haben. Ich glaube, wir sollten uns bei dieser abschließenden Behandlung sehr genau überlegen, ob wir nicht nur zugunsten der kleinen Aufbringungspflichtigen, sondern auch zugunsten aller Aufbringungspflichtigen in den Notstandsgebieten etwas Besonderes tun müssen. Die Mittel zu einem weitgehenden Erlaß wären ohne weiteres vorhanden. Es stehen dazu die 150 Millionen DM zur Verfügung, von denen der Herr Staatssekretär soeben bereits gesprochen hat.

    (Präsident D. Dr. Ehlers übernimmt wieder den Vorsitz.)

    Ich sage aber ausdrücklich, daß wir diese Möglichkeiten nur zugunsten derer erwägen sollten, die auch wirklich ein ordnungsmäßiges Stundungsverfahren abgewickelt haben. Ich glaube, daß durch einen solchen Vorschlag im Hinblick auf die große Zahl der kleinen Aufbringungspflichtigen die Arbeit der Finanzämter wesentlich erleichtert und das gesamte Verfahren schneller zum Abschluß gebracht werden könnte.
    Vorhin ist schon mit Recht von den pünktlichen Zahlern gesprochen worden. Ich glaube, wir haben alle Veranlassung, für die Investitionshilfe einen Abschluß zu finden, der gerade die pünktlichen Zahler nicht enttäuscht.
    Ein gewisser Mangel liegt zweifellos in dem Zuteilungsverfahren. Dieses Zuteilungsverfahren ähnelt ja mehr einer Lotterie. Ich weise nur darauf hin, daß es bei der zweiten Zuteilung Zuteilungsquoten herunter bis zu 1% gegeben hat. Es hat also wirklich sehr viel Ähnlichkeit mit dem Fußball-Toto. Die kleinen und mittleren Betriebe sind dabei besonders schlecht gefahren, weil sie nicht die Möglichkeit hatten, erstens wegen ihrer großen Zahl und zweitens wegen ihres kleinen, sagen wir mal ruhig, Gewichts, außerhalb des normalen Zuteilungsverfahrens in Verhandlungen mit der Industriekreditbank zu treten und auf diese Weise zu einer befriedigenden Zuteilung zu kommen. Wir empfehlen also im Hinblick auf die kleinen Zahler, die Grenze in § 32 für die bevorzugte Zuteilung von Wertpapieren heraufzusetzen, um wenigstens für die wirtschaftlich Schwachen das Zuteilungsverfahren so schnell wie möglich zum Abschluß zu bringen.
    In der öffentlichen Diskussion hat auch die Frage eine erhebliche Rolle gespielt, ob man aus den überschüssigen Mitteln gewissen Wirtschaftszweigen noch etwas zuteilen soll. Der Herr Staatssekretär hat das soeben auch erwähnt. Es ist nach unserer Ansicht mindestens der Prüfung wert, ob solche Anliegen vorliegen.

    (Abg. Dr. Atzenroth: Berechtigte Anliegen vorliegen!)

    — solche berechtigten Anliegen vorliegen. Wir haben es immer bedauert, daß z. B. die Bundesbahn nur 50 Millionen DM bekommen hat. Zweifellos hätte es der Bundesbahn in ihrer jetzigen Lage sehr geholfen, wenn sie rechtzeitig mehr Mittel bekommen hätte. Ich möchte dazu aber, weil das auch eine kredittechnische Frage ist, die sehr genau geprüft werden muß, ausdrücklich folgendes sagen. Dieser Weg einer weiteren Zuteilung sollte nur beschritten werden, wenn wirklich überzeugend dargelegt wird, daß volkswirtschaftlich vordringliche Investitionsvorhaben auf diesem Wege schneller und zu günstigeren Bedingungen als über den normalen Kapitalmarkt befriedigt werden können.
    Das sind die Anregungen, die wir zur Beratung zu geben haben. Wir schließen uns dem Antrag an, die Drucksache 676 zur Beratung an den Wirtschaftspolitischen Ausschuß zu überweisen. Wir würden es aber, weil die Sache sehr eng mit der Arbeit der Finanzämter zusammenhängt und es sich daher auch um finanztechnische Fragen handelt, begrüßen, wenn der Finanzausschuß als mitberatender Ausschuß beteiligt würde.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Samwer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Adolf Franz Samwer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Ziel des Investitionshilfegesetzes ist voll erreicht. Wir haben aus dem Bericht des Finanzministeriums erfahren, daß die Milliarde überschritten ist. Auf der anderen Seite haben wir gehört, daß die Rechtsbeschwerde, die vor allem aus Kreisen des gewerblichen Mittelstandes gekommen war, vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden ist. Nun scheint gleich danach eine Welle von rücksichtsloser Vollstreckung eingesetzt zu haben. Ich habe hier einen Hilferuf aus Südbaden.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Die haben wir auch!)

    Darin heißt es:
    Wir gestatten uns, ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß das Investitionshilfegesetz vom gesamten Mittelstand nur schweren Herzens hingenommen worden ist. Die Beitreibungen mit Zuschlägen bis zu 50 % der Aufbringungssumme haben eine Welle der Empörung ausgelöst.

    (Zuruf von der Mitte: Das wissen wir doch alle!)

    — Dann können Sie es ja nachher hier vortragen, wenn Sie es für nötig halten. Augenblicklich erlauben Sie, daß ich es sage.
    Es ist doch kein Zweifel, daß sehr viele Kreise des gewerblichen Mittelstandes gehofft haben, über ihre Organisationen vom Bundesverfassungsgericht eine bessere Entscheidung zu erhalten. Diese Betriebe haben erwartet, daß sie von dem Investitionshilfegesetz nicht betroffen werden würden. Nachdem die Dinge so gelaufen sind — sicher, wie es Rechtens ist — und das Ergebnis vorliegt, sollte


    (Samwer)

    man die Dinge mit weicher Hand und nicht mit harter Hand ordnen. Ich empfehle deshalb — da stimme ich dem Kollegen Kurlbaum durchaus zu —, von den §§ 20 und 21 des Investitionshilfegesetzes mehr als bisher Gebrauch zu machen. Insbesondere bitte ich das Bundesfinanzministerium, durch einen Erlaß an die Finanzämter sicherzustellen, daß nicht ein rigoroses Beitreiben stattfindet. Ich habe hier von einer Organisation des Mittelstandes einen Fall mitgeteilt bekommen, in welchem die Aufbringungsschuld 1700 DM — Sie werden mir zugeben, eine kleine Sache — und der Zuschlag wegen verspäteter Zahlung 722,50 DM beträgt. Der ist doch enorm. Es ist sicher Sache des Bundestages, den Herrn Bundesfinanzminister zu bitten, die Dinge in ein vernünftiges Maß zu bringen.

    (Abg. Pelster: Unsererseits ist das bereits geschehen!)

    — Wenn es bereits geschehen wäre, würde ich nicht unter dem 9. Oktober einen derartigen Hilferuf erhalten haben. Also bitte, wir wollen die Sache nicht verniedlichen, weil es uns vielleicht nicht paßt, daß die Dinge hier angesprochen werden, sondern wollen die Dinge offen beim Namen nennen. Das allein hilft dem gewerblichen Mittelstand wirklich.

    (Zustimmung beim GB/BHE und bei der CDU/CSU.)

    Im übrigen sind wir auch dafür, daß diese Fragen recht bald im Wirtschaftspolitischen Ausschuß behandelt werden. Dabei können dann auch alle anderen Fragen, die zweitrangig sind, behandelt werden.

    (Beifall beim GB/BHE.)