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    2. Deutscher Bundestag — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1954 2399 49. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . 2401 C, 2415 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 93 betr. Besatzungsnotstände in Baden-Baden (Drucksachen 681, 884) . 2401 D Änderungen der Tagesordnung . . 2401 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen I (Drucksache 817; Umdrucke 177, 178, 183, 189) 2401 D, 2458, 2460 Harnischfeger (CDU/CSU): als Berichterstatter 2402 A Schriftlicher Bericht 2460 Bergmann (SPD) . 2402 C Lücke (CDU/CSU) 2403 D Dr. Brönner (CDU/CSU) 2405 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 2406 B, 2407 D Jacobi (SPD) 2407 B Wirths (FDP) . . 2407 B, D Abstimmungen 2402 B, 2404 B, 2408 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Drucksache 814) . 2401 C, 2408 B Jacobi (SPD) 2408 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau . 2409 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2409 C Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 2409 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 548); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 796) 2410 A, 2463 Struve (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 2463 Beschlußfassung 2410 A Beratung des Antrages der Abg. Dannemann, Müller (Wehdel), Dr. Conring, Peters u. Gen. betr. Küstenplan (Drucksache 736) . . . . . 2410 A Dannemann (FDP), Antragsteller . 2410 B Dr. Conring (CDU/CSU) 2411 C Peters (SPD) . 2413 B Müller (Wehdel) (DP) 2415 B Diekmann (SPD) . . . 2415 D D. Dr. Ehlers (CDU/CSU) 2416 B Elsner (GB/BHE) 2416 C Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . . 2416 D Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Schutzmaßnahmen für Helgoland (Drucksache 818) . . . . . . 2416 D Walter (DP), Antragsteller 2416 D Diekmann (SPD) 2417 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 2418 B Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 167) 2418 B, 2459 B Beschlußfassung . 2418 B Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Weihnachtsbeihilfen für Bedürftige (Drucksache 798) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Weihnachtsbeihilfe (Drucksache 845) . 2418 C Frau Finselberger (GB/BHE), Antragstellerin . . . . . . . . 2418 C Frau Meyer (Dortmund) (SPD), Antragstellerin . 2419 B Schüttler (CDU/CSU) . . . . . . . . 2420 B Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Sozialpolitik 2421 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksachen 344, 571); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 837) 2421 C Kuntscher (CDU/CSU), Berichterstatter . 2421 C Beschlußfassung . 2422 B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 716 [neu]) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 717), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 836), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage an Kriegsopfer und Angehörige von Kriegsgefangenen (Drucksache 793), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 859) sowie mit der Ersten Beratung des von den Abg. Frau Dr. Probst, Maucher, Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 887). . . . . 2422 D Frau Dr. Ilk (FDP), Antragstellerin 2422 D Dr. Stammberger (FDP), Antragsteller . . . . . . . . . . . 2424 B Bals (SPD), Antragsteller . 2425 D, 2536 C Petersen (GB/BHE), Antragsteller 2426 D, 2438 B Frau Dr. Probst (CDU/CSU), Antragstellerin . . 2428 B, 2429 C, 2430 C Frau Wolff (Berlin) (SPD) 2429 C, 2430 B, 2437 B Lücke (CDU/CSU) 2430 B Storch, Bundesminister für Arbeit . . . . . . . 2430C, 2434 A Schneider (Bremerhaven) (DP) 2431 A, 2433 D Rasch (SPD) . . . . 2432 B, 2434 A Frau Schanzenbach (SPD) 2434 B Arndgen (CDU/CSU) 2434 C, 2435 B, C, D, 2436 A, B Dannebom (SPD) 2435 B, C Dr. Schellenberg (SPD) 2435 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 2436 B Maucher (CDU/CSU) . . 2436 D, 2437 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . . . 2438 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksache 201); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 731; Anträge Umdrucke 160, 191) . . . 2418 C, 2439 A, 2459 C Dr. Gülich (SPD) als Berichterstatter . . . . . . 2439 A als Abgeordneter . . . . . . . . 2439 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . 2439 C Krammig (CDU/CSU) 2439 D Abstimmungen 2439 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksache 42); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 205 [neu], Antrag Umdruck 161) . . 2418 C, 2459 D Dr. Gülich (SPD): als Berichterstatter . . . . . . . 2440 B als Abgeordneter . . . . 2441 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . 2440 D Krammig (CDU/CSU) 2441 C Abstimmungen . . . . 2442 A Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Investitionshilfe (Drucksache 602) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Raestrup, Stücklen, Spies (Emmenhausen), Dr. Dollinger u. Gen. betr. Rückerstattung aus dem Investitionshilfe-Aufkommen (Drucksache 676) 2442 B Dr. Atzenroth (FDP), Anfragender . . . 2442 C, 2448 B, 2449 C Raestrup (CDU/CSU), Antragsteller . 2443 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 2445 A, 2448 C Kurlbaum (SPD) 2446 D, 2450 A Samwer (GB/BHE) 2447 D Hilbert (CDU/CSU) 2449 A Bausch (CDU/CSU) 2449 A Dr. Wellhausen (FDP) 2449 D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2550 A Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 811) 2550 B Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 2550 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 2553 C Dr. Reif (FDP) 2554 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 2455 C, 2456 A, B Frau Wolff (Berlin) (SPD) . . . 2456 A, B Beschlußfassung 2456 D Erklärung zu der bevorstehenden Wahl in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands: Präsident D. Dr. Ehlers 2456 D Nächste Sitzung 2456 D, 2457 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 177) 2458 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 183) 2458 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 178) 2458 C Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Wirths, Dr. Wellhausen u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 189) 2458 D Anlage 5: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 167 [Berichtigt]) . . . . 2459 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Umdruck 160) 2459 C Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Umdruck 191) 2459 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Umdruck 161) 2459 D Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 817) 2460 Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 796) 2463 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den I Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 177 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweit en Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 wird § 2 in der Fassung der Regierungsvorlage — Drucksache 657 — wiederhergestellt. Für den Fall der Ablehnung der vorstehenden Ziffer 1: 2. In Art. I Nr. 2 werden im § 2 Abs. 2 Satz 2 die Worte „nach Maßgabe des § 3" durch die Worte „dem Bedarf entsprechend" ersetzt und im Satz 3 nach dem Wort „ist" das Wort „möglichst" eingefügt. 3. In Art. I Nr. 2 wird im § 2 ,der Absatz 3 gestrichen. Für den Fall der Ablehnung der vorstehenden Ziffer 3: 4. In Art. I Nr. 2 wird im § 2 Abs. 3 der Satz 2 ,gestrichen. 5. Art. I Nr. 3 wird gestrichen. Bonn, den 13. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 183 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 2 erhält der letzte Halbsatz im § 2 Abs. 3 Satz 1 folgende Fassung: „..., bei dem ein unangemessener Gewinn des Verkäufers ausgeschlossen ist." 2. In Artikel I Nr. 2 erhält § 2 Abs. 4 folgende Fassung: „(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Vorschriften über die Durchführung der Eigentumsmaßnahmen nach den Absätzen 2 und 3, namentlich über die Voraussetzungen, unter denen der Anspruch auf Übertragung des Eigentums geltend gemacht werden kann, zu erlassen." 3. In Artikel I Nr. 3 wird im § 2 a Abs. 5 der Satz 2 „Über Anträge der Gemeinde entscheidet der Bezirksausschuß." gestrichen. 4. In Artikel I Nr. 3 erhält § 2 a folgenden neuen Absatz 5 a: „(5 a) Über Anträge nach den Absätzen 4 und 5 entscheidet der Bezirksausschuß." 5. In Artikel I Nr. 3 wird im § 2 a der Absatz 7 gestrichen. 6. In Artikel I Nr. 4 und 5 wird in den §§ 3 und 4 jeweils das Wort „knappschaftsversicherte" durch das Wort „sozialversicherte" ersetzt. 7. In Artikel I Nr. 7 Buchst. b werden im § 6 Abs. 3 nach dem Wort „untervermietet" die Worte „oder überläßt" angefügt. Bonn, den 14. Oktober 1954 Lücke Cillien und Fraktion Engell Haasler und Fraktion Wirths Dr. Dehler und Fraktion Dr. Schild (Düsseldorf) Dr. v. Merkatz und Fraktion Anlage 3 Umdruck 178 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur .Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 wird in § 2 der Abs. 3 durch die folgenden Absätze 3 und 3 a ersetzt: „(3) Bei der Förderung des Baues von Mietwohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern ist die Bewilligung von Mitteln des Treuhandvermögens mit der Auflage zu verbinden, daß der Bauherr das Gebäude einem nach § 4 wohnungsberechtigten Mieter auf dessen Verlangen als Eigenheim zu übertragen hat, sofern nicht ein wichtiger Grund entgegensteht. Der Kaufpreis darf nicht höher sein als die für das Bauvorhaben aufgewendeten Kosten zuzüglich der Kosten für Verbesserungen des Gebäudes. Änderungen der Wertverhältnisse sind zu berücksichtigen. (3a) Bei der Förderung des Baues von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern ist die Bewilligung mit der Auflage zu verbinden, daß der Bauherr einem nach § 4 wohnungsberechtigten Mieter auf dessen Verlangen das Wohnungseigentum an der ihm überlassenen Wohnung zu verschaffen hat. Der Kaufpreis muß in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten des Bauvorhabens stehen. Absatz 3 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden." 2. Art. I erhält folgende neue Nr. 7 a: „7 a. In § 13 Abs. 2 werden die Worte ,einen Vertreter der Deutschen Kohlenbergbauleitung' gestrichen." Bonn, den 13. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 189 Änderungsantrag der Abgeordneten Wirths, Dr. Wellhausen und Genossen zur dritt en Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 wird im § 1 Abs. 5 nach Buchstabe c ein neuer Buchstabe d mit folgendem Wortlaut eingefügt: „d) Kohle, die an die Deutsche Bundesbahn für deren eigene Betriebszwecke geliefert wird,". Die bisherigen Buchstaben d und e werden Buchstaben e und f. Bonn, den 14. Oktober 1954 Wirths Dr. Wellhausen Dr. Blank (Oberhausen) Dr.-Ing. Drechsel Eberhard Frau Friese-Korn Frühwald Held Dr. Henn Hepp Hübner Lahr Lenz (Trossingen) Margulies Dr. Miessner Schwann Dr. Stammberger Dr. Will Anlage 5 Umdruck 167 (Berichtigt) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Kühlthau, Frau Albertz, Dr. Blank (Oberhausen), Berendsen, Heix und Genossen betreffend Ausbau der Autobahn Oberhausen-Holland (Drucksache 787) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen; 2. Antrag der Fraktion der DP betreffend Grenzzeichen an den Übergangsstellen vom Ausland ins Bundesgebiet (Drucksache 803) an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung; 3. Antrag der Fraktion der DP betreffend Ausbau der Elbe bei Jasebeck (Drucksache 816) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen; 4. Antrag der Fraktion der DP betreffend Mittel für den Bau eines Fischereischutzbootes (Drucksache 821) an den Haushaltsausschuß. Bonn, den 21. September 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 6 Umdruck 160 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksachen 731, 201). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Abs. 1 sind die Worte „40 vom Hundert" durch die Worte „38 vom Hundert" zu ersetzen. Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 191 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksachen 731, 201). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 ist der Abs. 2 zu streichen. 2. In § 2 sind die Worte „Abs. 1" zu streichen. Bonn, den 15. Oktober 1954. Dr. Vogel Arndgen Krammig Kunze (Bethel) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 161 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksachen 205 [neu], 42). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 sind die Worte „ein Drittel" durch die Worte „die Hälfte" zu ersetzen. Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (32. Ausschuß) (Drucksache 817) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657) Berichterstatter: Abgeordneter Harnischfeger A. Werdegang des Gesetzes Gemäß dem von der Bundesregierung beschlossenen Wirtschaftsprogramm wurde im Juni 1951 dem 1. Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau mit Drucksache Nr. 2388 vorgelegt. Im Interesse der Erhöhung der Kohlenförderung sollte dem Bergarbeiterwohnungsbau durch eine besondere Einnahme eine zusätzliche Finanzierungsquelle erschlossen werden. Durch Beschluß in der 164. Sitzung vom 26. September 1951 hat der 1. Deutsche Bundestag das entsprechende Gesetz verabschiedet, das bis zum 31. Oktober 1954 befristet wurde. Die Kohlenabgabe wurde seinerzeit auf zwei Deutsche Mark für jede Tonne Steinkohle, Steinkohlenkoks, Steinkohlenbriketts und Pechkohle und eine Deutsche Mark für jede Tonne Braunkohlenbriketts festgesetzt. Der Befristung des Gesetzes und der Höhe der Abgabe lag damals ein akuter Wohnungsfehlbestand von 92 000 Bergarbeiterwohnungen zugrunde. Bis zum 31. Oktober 1954 sollten diese 92 000 Wohnungen mit Hilfe von Treuhandmitteln aus der Kohlenabgabe erstellt werden. Dieser von der Deutschen Kohlenbergbauleitung errechnete Wohnungsbedarf ist bis auf 4000 Wohnungen auch tatsächlich in den vergangenen drei Jahren gedeckt worden. Da jedoch bei der ermittelten Zahl der laufend hinzukommende Bedarf, der sich aus einer ganzen Reihe von Faktoren ergibt, nicht in vollem Umfange berücksichtigt worden ist, besteht nach eingehenden Untersuchungen des Wohnungsbauministeriums, der zuständigen Fachminister der Länder und der Deutschen Kohlenbergbauleitung, denen sich auch die IG Bergbau und der Unternehmensverband Ruhrbergbau im wesentlichen angeschlossen haben, z. Z. noch ein Bedarf von etwa 40 000 Bergarbeiterwohnungen. Hierbei ist zu bedenken, daß insbesondere die Belegschaftsvermehrung und die starke Fluktuation unter den neu angesetzten Bergleuten diesen immerhin erheblichen Bedarf beeinflussen. Hierzu nur ein Zahlenbeispiel über den Wohnungsbau einer Bergbaugesellschaft im mittleren Ruhrkohlenbezirk: Diese Gesellschaft hatte am 1. April 1950 einen Bestand von 1578 Wohnungssuchenden. Am 1. Juli 1954 hatte dieselbe Gesellschaft noch 1556 Wohnungssuchende, obwohl sie seit 1950 bis heute 1 333 Werkswohnungen, 819 Wohnungen einer Wohnungsbaugesellschaft, 596 Eigenheime und Kleinsiedlungen und 232 Wohnungen des privaten Wohnungsbaues, also insgesamt 2 980 Wohnungen gebaut bzw. finanziert hat. Die Zahl der Wohnungssuchenden hat sich in der Zeit vom 1. April 1950 bis 1. Juli 1954 nur um 22 verringert, obwohl 2 980 Wohnungen gebaut worden sind. Bei dieser Bergbaugesellschaft kamen laufend so viele Wohnungssuchende durch Heirat und durch Neubergleute, durch Familienzusammenführung von angeworbenen Neubergleuten hinzu, daß die bis jetzt gebauten Wohnungen den laufenden Neuzugang von Wohnungssuchenden fast genau abdeckten. Da einerseits der Wohnungsfehlbestand nur durch die weitere Zurverfügungstellung von Treuhandmitteln für den Bergarbeiterwohnungsbau beseitigt werden kann und andererseits die produktionspolitischen Erwägungen für das Fortbestehen der Kohlenabgabe gegeben waren, legte die Bundesregierung unter dem 1. Juli 1954 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vor. Dieser Gesetzentwurf — Drucksache 657 — wurde in erster Lesung in der 37. Sitzung des 2. Deutschen Bundestages am 8. Juli 1954 beraten und dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen überwiesen. In drei Ausschußsitzungen hat sich der vorgenannte Ausschuß mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und ist in der dritten Beratung zu dem Beschluß gekommen, dem Plenum den auf Seite 4 ff. des Ausschußberichts — Drucksache 817 — aufgeführten Gesetzentwurf zur Annahme zu empfehlen. B. Inhalt des Gesetzes Drei wesentliche Änderungen sind in dieser Novelle gegenüber dem ersten Gesetz enthalten: 1. Die Herabsetzung der Kohlenabgabe um 50 v. H., d. h. für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts auf eine Deutsche Mark pro Tonne und für Braunkohlenbriketts und Pech- (Harnischfeger) kohle auf eine halbe Deutsche Mark pro Tonne, wobei für die Pechkohle mit Rücksicht auf ihre anerkannte Minderwertigkeit die Kohlenabgabe um 75 v. H. ermäßigt wurde. Die von verschiedenen Kreisen vorgetragenen Wünsche auf Befreiung von der Kohlenabgabe konnten nicht berücksichtigt werden. Den Anträgen der Bundesbahn und des Verbandes deutscher nichtbundeseigener Eisenbahnen, die von diesen Unternehmen benötigten Kohlen von der Kohlenabgabe zu befreien, konnte nicht entsprochen werden. Das gleiche gilt für den Antrag des Unternehmerverbandes Kleinbergbau, Steinkohlenbergbauunternehmen, die oberflächennahen Abbau betreiben und deren Teufe nicht über 300 m hinausgehen, nicht in das Gesetz einzubeziehen. Auch für den alternativen Vorschlag, für die von diesen Bergbaubetrieben geförderte Steinkohle nur die für Braunkohlenbriketts und Pechkohle vorgesehene Abgabe von einer halben Deutschen Mark pro Tonne festzulegen, fand sich im Ausschuß keine Mehrheit. Grundsätzlich wurden die Abänderungswünsche der verschiedensten Interessentenkreise im Hinblick darauf abgelehnt, daß es sich bei diesem Gesetz nur um eine befristete Verlängerung eines bestehenden Gesetzes handelt und bis auf wenige Ausnahmen keine einschneidenden Änderungen vorgenommen werden sollten. Die von einigen Mitgliedern des Ausschusses gemachten Änderungsvorschläge gegenüber der Regierungsvorlage wurden nach längerer Aussprache abgelehnt. Der Ausschuß konnte sich nicht bereit finden, die Kohlenabgabe für Braunkohlenbriketts fallenzulassen, da einerseits die festgesetzte Abgabe eine kaum fühlbare Belastung darstellen und andererseits gerade der im Braunkohlenrevier vorherrschende Bau von Eigenheimen und Kleinsiedlungen erhebliche Einbuße erleiden würde. Auch die Anregung, die bisherigen Abgabesätze von zwei Deutsche Mark bzw. einer Deutschen Mark bestehen zu lassen, dafür jedoch die Verlängerung des Gesetzes auf eine kürzere Zeit als drei Jahre zu befristen, fand keinen Anklang bei der Mehrheit des Ausschusses. 2. Dem Wunsche der Regierung entsprechend und nach dem Willen aller beteiligten Stellen, insbesondere der Deutschen Kohlenbergbauleitung und der Industriegewerkschaft Bergbau, sollen in den kommenden Jahren in größerem Umfange als bisher im Bergarbeiterwohnungsbau Eigenheime und Kleinsiedlungen gebaut sowie sonstige Eigentumsmaßnahmen durchgeführt werden. Der Ausschuß war sich bei seinen Beratungen in dem Gedanken einig, daß diesem Anliegen in § 2 des Gesetzes besonders Rechnung getragen werden sollte. Es wurde festgelegt, daß möglichst viele Arbeitnehmer im Kohlenbergbau mit dem Grund und Boden verwurzelt werden sollen. Beim Neubau von Bergarbeiterwohnungen sind deshalb Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und Wohnungen in der Rechtsform des Wohnungseigentums mit Vorrang vor Mietwohnungen zu fördern. Falls der Bau von Mietwohnungen gefördert wird, soll dafür Sorge getragen werden, daß eine spätere Überlassung der Mietwohnung als Eigenheim oder in der Rechtsform des Wohnungseigentums möglich ist. Soweit Mietwohnungen gebaut werden, sind diese mit der Auflage versehen worden, daß sie an eigentumswillige Bergarbeiter übertragen werden müssen, wenn diese es wünschen. Der Kaufpreis ist so zu bemessen, daß ein Gewinn des Verkäufers ausgeschlossen ist. Damit wurde die Entscheidung über den Erwerb von Eigentum im Wohnungsbau in die Hände des Bergmanns gelegt. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, daß auf Grund einer im § 2 vorgesehenen Bestimmung die Treuhandmittel auch für die Finanzierung des Baues von Wohnheimen zugunsten von Wohnungsberechtigten im Kohlenbergbau sowie des Baues von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen bereitgestellt werden können. Da sich in der Vergangenheit für die Gemeinden bei der Finanzierung der Aufschließungskosten erhebliche Schwierigkeiten herausgestellt haben, wurde bestimmt, daß die Treuhandmittel unter gewissen, im einzelnen festgelegten Voraussetzungen auch als Darlehen an eine Gemeinde für anteilige Finanzierung von Aufschließungsmaßnahmen, soweit sie dem Bau von Bergarbeiterwohnungen dienen, gewährt werden können. Die Höhe der hierfür bereitgestellten Mittel darf jedoch 5 v. H. der jährlich verteilten Treuhandmittel nicht überschreiten. 3. Die Laufzeit des Gesetzes wurde vom 1. November 1954 bis zum 31. Dezember 1957 verlängert. Der Ausschuß konnte sich dem Vorschlag des Bundesrates, die Bundesregierung zu ermächtigen, durch Rechtsverordnung die Dauer der Erhebung der Abgabe für den Fall abzukürzen, daß der Bedarf an Bergarbeiterwohnungen schon vor dem 31. Dezember 1957 gedeckt ist, nicht anschließen. Sollte bereits vor dem 31. Dezember 1957 der Wohnungsfehlbestand an Bergarbeiterwohnungen beseitigt sein, so soll es der Initiative der beteiligten Stellen überlassen bleiben, die nunmehr gesetzte Frist über die Dauer der Erhebung der Abgabe zu verkürzen. Außer diesen aufgeführten wesentlichen Änderungen beinhaltet der Gesetzentwurf einige kleine Änderungen, auf die einzugehen ich nicht verzichten möchte. Zu §4 Der Kreis der Wohnungsberechtigten wurde insofern erweitert, als jetzt alle knappschaftversicherten Arbeitnehmer des Kohlenbergbaues wohnungsberechtigt sind, wogegen bisher nur die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer berücksichtigt waren. Diese geringfügige Erweiterung dürfte sich insbesondere für den Bau von Eigenheimen für Arbeitnehmer in einer höheren Gehaltsstufe, die ihrerseits dann in den meisten Fällen eine billigere Werkwohnung für andere Betriebsangehörige freistellen, günstig auswirken. Zu §5 Der Ausschuß glaubte, die von der Bundesregierung vorgeschlagene Zweckbindung des mit Mitteln des Treuhandvermögens erstellten Eigenheimes auf einen angemessenen Zeitraum, jedoch nicht über (Harnischfeger) 20 Jahre hinaus, nicht übernehmen zu können. Vielmehr wurde allseitig die Ansicht vertreten, daß eine Zweckbindung auf einen angemessenen Zeitraum, jedoch nicht über 10 Jahre hinaus, ausreichend sein dürfte. Ein längerer Zeitraum würde sich gegen den Wunsch richten, möglichst viele Eigenheime und Kleinsiedlungen im Bergarbeiterwohnungsbau zu schaffen. Zu § 16 Die Verwaltungskosten der Treuhandstellen sowie des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk, soweit diese durch den mit Treuhandmitteln geführten Bergarbeiterwohnungsbau entstehen, wurden bisher auf Grund einer Vereinbarung mit dem Herrn Bundesminister für Wohnungsbau den Treuhandmitteln entnommen. Der Bundesrechnungshof hat die Rechtmäßigkeit dieser Kostendeckung angezweifelt. Der Ausschuß war sich mit der Bundesregierung darin einig, daß durch eine zusätzliche Bestimmung im Gesetz diese Lücke ausgefüllt werden muß. § 16 Abs. 2 wurde deshalb entsprechend erweitert. Bonn, den 15. September 1954 Harnischfeger Berichterstatter Anlage 10 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) (Drucksache 796) über den Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 548) Berichterstatter: Abgeordneter Struve Die Aufhebung der in dem Gesetzentwurf — Drucksache 548 — in § 1 Nr. 1 bis 3 genannten Gesetze ist aus folgenden Gründen notwendig: Zu § 1 Nr. 1 Das dem Gesetz zugrunde liegende internationale Übereinkommen über die Schollen- und Flundernfischerei in der Ostsee ist durch den Krieg und seine Folgen — insbesondere durch die staatsrechtlichen Veränderungen bei einem Teil der Vertragspartner — als aufgehoben zu betrachten. Zu § 1 Nr. 2 Die jährliche Flundernschonzeit vom 1. Februar bis 31. März (nicht 31. Mai, wie es infolge eines Schreibfehlers in der Begründung zum Gesetzentwurf heißt) hat sich als biologisch zwecklos und wirtschaftlich nachteilig für die deutschen Ostseefischer erwiesen. Die anderen Ostseerandstaaten haben eine Schonzeit in dieser Form auch nicht mehr. Zu§1 Nr. 3 Der jährlichen Schonzeit für Sprotten vom 15. Mai bis 15. August lagen überwiegend wirtschaftliche Erwägungen zugrunde. Diese Voraussetzungen haben sich geändert. Aus biologischen Gründen bestehen gegen die Aufhebung des Gesetzes auch keine Bedenken. Bonn, den 8. September 1954 Struve Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eugen Maucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wenn technische Schwierigkeiten im politischen Geschehen oder die Zeit es nicht erlauben, daß der Fraktionsvorsitzende eine Übereinstimmung mit dem Finanzminister erzielt, dann entspricht es der Loyalität, daß er praktisch erst Klarheit schafft. Dafür müssen auch Sie als Opposition Verständnis haben. Ich kann Ihnen aus meiner praktischen Tätigkeit, die ich seit Jahren sowohl im Landtag in Bebenhausen wie auch in Stuttgart ausgeübt habe, sagen, daß einzelne Abgeordnete der dortigen SPD-Fraktion bei verschiedenen Anträgen mit mir gegangen sind, während der Fraktionsvorsitzende — eben aus den genannten Gründen — nicht mitgegangen ist. Ich glaube, dafür müßten Sie Verständnis haben.

    (Zuruf von der SPD: Sie haben gar nicht begriffen, worauf es ankommt!)

    Ich glaube, wir sollten die Tatsache der 138 Unterschriften so auslegen, daß in der CDU-Fraktion der ernste Wille vorhanden ist, dem Problem der Kriegsopferversorgung im allgemeinen gerecht zu werden.

    (Beifall in 'der Mitte. — Abg. Frau Wolff [Berlin] : Ihr Wort in Gottes Ohr!)

    Nun zu dem, was der Kollege Rasch bezüglich der Verbände sagte. Ich glaube, hier kann ich im Namen meiner ganzen Fraktion sagen, daß wir nicht etwa der Meinung sind, die Kriegsopferverbände seien Interessentenhaufen. Es ist ganz klar, und das wissen die Verbände auch, und isle sollen es wissen, daß ihre Aufgaben begrenzt sind, daß ihre Aufgabenbereiche in einen gewissen Rahmen eingepaßt sind. Auf der anderen Seite anerkennt unsere Fraktion das Recht der Verbände und schützt ihre große Aufgabe, die sie draußen im gesamten Volk erfüllen. Vor allem sieht unsere Fraktion, daß es gerade die Verbände sind, die draußen in der Betreuung der Kriegsopfer vorbildliche Arbeit leisten. Ich glaube, dafür sind wir ihnen zu besonderem Dank verpflichtet.
    Wenn wir nun die gesamten Berechnungen im Haushalt und die hohen Zahlen, die wir gehört haben, überprüfen, so ist es verständlich, daß verschiedene Meinungen auftauchen. Aber ich erlaube mir, in diesem Zusammenhang folgendes zu sagen. Der Antrag, von dem man jetzt sagt, daß er 640 Millionen DM Aufwendungen verursacht, nach der Meinung des Herrn Bundesarbeitsministers 550 Millionen DM, kommt für dieses Haushaltsjahr praktisch nur noch zu einem Drittel zur Auswirkung.
    Wir wollen uns vor Augen halten, worum es geht. Wir wollen die Wiederherstellung des Wertes des Bundesversorgungsgesetzes zur Zeit der Verabschiedung im Jahre 1950. Damals war ein Betrag von 3,3 Milliarden DM als erforderlich angesehen worden. Darin waren die Aufwendungen auf Grund der ersten und zweiten Novelle und die Kriegsopferversorgung für das Land Berlin usw. nicht enthalten. Wenn wir alle diese Aufwendungen noch in dem jetzigen Betrag untergebracht haben und beachten, daß seit der Verabschiedung


    (Maucher)

    des Bundesversorgungsgesetzes eine große Anzahl Kriegsopfer neu hinzukamen, kommen wir, glaube ich, zu dem Ergebnis, daß es durchaus gerechtfertigt ist, wenn wir einen Weg suchen, diesen Wert des Bundesversorgungsgesetzes wiederherzustellen, und wenn wir weiter einen Weg suchen, auch die notwendigen Mittel dafür aufzubringen. Es bestehen zwar in den Fragen der Witwen-, Eltern-, Waisenversorgung usw. verschiedene Meinungen, aber ich bin der Ansicht, daß wir im Kriegsopferausschuß wirklich bemüht sein sollten, einen Weg zu finden, auf dem wir den Wünschen und Ansprüchen der Kriegsopfer wirklich gerecht werden.
    Wenn man über diesen Antrag spricht, darf nicht allein darauf gesehen werden, was ausgegeben werden muß, sondern man muß gleichzeitig beachten, daß ein großer Betrag dieser Mehraufwendungen sofort wieder auf dem Weg über die Verbrauchsteuern hereinkommt. Man muß also berücksichtigen, daß die Mittel, die man hier mehr gibt, praktisch nicht auf die Sparkasse kommen, sondern für die notwendige Lebenshaltung bzw. für Mehraufwendungen ausgegeben werden.
    Bei Berücksichtigung dieser Zusammenhänge und in Ansehung der Abgänge aus dem Haushalt werden wir sicherlich auf der Ebene des Antrags, wie er von unserer Frau Kollegin Dr. Probst eingebracht worden ist, einen Weg finden. Wir würden auf diese Weise den Kriegsopfern in Deutschland einen großen Dienst erweisen. Diese Aufgabe, ich sage es noch einmal, darf nicht der Anlaß zu einer parteipolitischen Auseinandersetzung werden. Es handelt sich um eine echte Aufgabe und eine moralische Verpflichtung zum Wohle aller Kriegsopfer Deutschlands.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Petersen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Petersen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mir nur einige ganz kurze Ausführungen erlauben. Zunächst bedauere ich, daß der Herr Bundesfinanzminister erst jetzt zu so später Stunde zu uns gekommen ist. Wir hätten es alle dankbar begrüßt, wenn er zu dem so dringenden, offenen Sozialproblem von sich aus die erforderliche Erklärung abgegeben hätte.

    (Beifall links und rechts.)

    Ich hoffe jedenfalls, daß der Herr Bundesfinanzminister noch Gelegenheit nimmt, das nachzuholen. Er ist ja in seiner Aufgabe, auf die Innehaltung der Etatsansätze zu achten, in der Zwischenzeit durch den Kollegen Arndgen gut vertreten worden. Das wollen wir anerkennen.
    Die Ausführungen, die der Kollege Arndgen gemacht hat, bedürfen doch durchaus in manchen Punkten der Berichtigung. Zunächst einmal geht er davon aus, daß die Vorlage des Gesamtdeutschen Blocks/BHE zur Verbesserung der Kriegsopferversorgung einen Aufwand von 885 Millionen DM erfordere. Diese Zahl ist erheblich zu hoch; denn sie geht von dem Stande vom 30. Juni dieses Jahres aus, und dabei wird außer Betracht gelassen, daß wir in diesem Jahr 100 000 Waisen aus der Versorgung entlassen. Außerdem bleibt dabei der natürliche Schwund in den Versorgungslasten, der jedes Jahr durch das Ableben von Versorgungsberechtigten zu verzeichnen ist, außer Betracht. Das müßte also zusätzlich zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Maucher über die Heruntersetzung der Schätzungen auch gesagt werden. So werden die aus einer Annahme unserer Vorlage erwachsenden Kosten sich kaum über einen Betrag von 750 Millionen DM erheben. Damit kommen wir schon in eine sehr enge Partnerschaft zu der größten Fraktion und ihrem Antrag. Es besteht durchaus die Möglichkeit, daß wir im Ausschuß durch eine richtige Wertung der Dinge gemeinsam zu einem anständigen Ergebnis kommen.
    Ein Problem ist in unserem Antrag erheblich stärker angesprochen als in anderen Anträgen: die Frage der Freibeträge, die angemessene Nichtanrechnung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 33 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes. Wir wollen die Fassung des § 19 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes auch für die Bundesversorgungsgesetzgebung angewendet wissen. Die Hereinnahme dieser Bestimmung würde allein einen Betrag von 260 Millionen DM erfordern.
    Was die andere Frage angeht, so sind wir von Ihrem Antrag, Frau Kollegin Dr. Probst, gar nicht weit entfernt. Wir würden es sehr dankbar begrüßen, wenn sich Ihre Fraktion später so zu diesem Antrag bekennt, wie sich bisher die 140 mutigen Unterzeichner zu ihm bekannt haben. Wir werden versuchen, im Ausschuß sehr schnelle Arbeit zu leisten und den Herrn Finanzminister durch die baldige Fertigstellung des Gesetzes zu unterstützen, damit wir möglichst vor Weihnachten zu einem sichtbaren Ergebnis kommen.
    Das wollte ich für meine Fraktion noch erklärt haben. Ich bitte, unseren Antrag dem Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen zu überweisen.

    (Beifall beim GB/BHE.)