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    2. Deutscher Bundestag — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1954 2399 49. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Oktober 1954. Geschäftliche Mitteilungen . . 2401 C, 2415 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 93 betr. Besatzungsnotstände in Baden-Baden (Drucksachen 681, 884) . 2401 D Änderungen der Tagesordnung . . 2401 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen I (Drucksache 817; Umdrucke 177, 178, 183, 189) 2401 D, 2458, 2460 Harnischfeger (CDU/CSU): als Berichterstatter 2402 A Schriftlicher Bericht 2460 Bergmann (SPD) . 2402 C Lücke (CDU/CSU) 2403 D Dr. Brönner (CDU/CSU) 2405 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 2406 B, 2407 D Jacobi (SPD) 2407 B Wirths (FDP) . . 2407 B, D Abstimmungen 2402 B, 2404 B, 2408 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Drucksache 814) . 2401 C, 2408 B Jacobi (SPD) 2408 B Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau . 2409 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) 2409 C Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 2409 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 548); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 796) 2410 A, 2463 Struve (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 2463 Beschlußfassung 2410 A Beratung des Antrages der Abg. Dannemann, Müller (Wehdel), Dr. Conring, Peters u. Gen. betr. Küstenplan (Drucksache 736) . . . . . 2410 A Dannemann (FDP), Antragsteller . 2410 B Dr. Conring (CDU/CSU) 2411 C Peters (SPD) . 2413 B Müller (Wehdel) (DP) 2415 B Diekmann (SPD) . . . 2415 D D. Dr. Ehlers (CDU/CSU) 2416 B Elsner (GB/BHE) 2416 C Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . . 2416 D Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Schutzmaßnahmen für Helgoland (Drucksache 818) . . . . . . 2416 D Walter (DP), Antragsteller 2416 D Diekmann (SPD) 2417 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 2418 B Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 167) 2418 B, 2459 B Beschlußfassung . 2418 B Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Weihnachtsbeihilfen für Bedürftige (Drucksache 798) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Weihnachtsbeihilfe (Drucksache 845) . 2418 C Frau Finselberger (GB/BHE), Antragstellerin . . . . . . . . 2418 C Frau Meyer (Dortmund) (SPD), Antragstellerin . 2419 B Schüttler (CDU/CSU) . . . . . . . . 2420 B Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Sozialpolitik 2421 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksachen 344, 571); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 837) 2421 C Kuntscher (CDU/CSU), Berichterstatter . 2421 C Beschlußfassung . 2422 B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 716 [neu]) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 717), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 836), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage an Kriegsopfer und Angehörige von Kriegsgefangenen (Drucksache 793), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 859) sowie mit der Ersten Beratung des von den Abg. Frau Dr. Probst, Maucher, Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 887). . . . . 2422 D Frau Dr. Ilk (FDP), Antragstellerin 2422 D Dr. Stammberger (FDP), Antragsteller . . . . . . . . . . . 2424 B Bals (SPD), Antragsteller . 2425 D, 2536 C Petersen (GB/BHE), Antragsteller 2426 D, 2438 B Frau Dr. Probst (CDU/CSU), Antragstellerin . . 2428 B, 2429 C, 2430 C Frau Wolff (Berlin) (SPD) 2429 C, 2430 B, 2437 B Lücke (CDU/CSU) 2430 B Storch, Bundesminister für Arbeit . . . . . . . 2430C, 2434 A Schneider (Bremerhaven) (DP) 2431 A, 2433 D Rasch (SPD) . . . . 2432 B, 2434 A Frau Schanzenbach (SPD) 2434 B Arndgen (CDU/CSU) 2434 C, 2435 B, C, D, 2436 A, B Dannebom (SPD) 2435 B, C Dr. Schellenberg (SPD) 2435 D Wittrock (SPD) . . . . . . . . 2436 B Maucher (CDU/CSU) . . 2436 D, 2437 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . . . 2438 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksache 201); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 731; Anträge Umdrucke 160, 191) . . . 2418 C, 2439 A, 2459 C Dr. Gülich (SPD) als Berichterstatter . . . . . . 2439 A als Abgeordneter . . . . . . . . 2439 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . 2439 C Krammig (CDU/CSU) 2439 D Abstimmungen 2439 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksache 42); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 205 [neu], Antrag Umdruck 161) . . 2418 C, 2459 D Dr. Gülich (SPD): als Berichterstatter . . . . . . . 2440 B als Abgeordneter . . . . 2441 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . 2440 D Krammig (CDU/CSU) 2441 C Abstimmungen . . . . 2442 A Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Investitionshilfe (Drucksache 602) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Raestrup, Stücklen, Spies (Emmenhausen), Dr. Dollinger u. Gen. betr. Rückerstattung aus dem Investitionshilfe-Aufkommen (Drucksache 676) 2442 B Dr. Atzenroth (FDP), Anfragender . . . 2442 C, 2448 B, 2449 C Raestrup (CDU/CSU), Antragsteller . 2443 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 2445 A, 2448 C Kurlbaum (SPD) 2446 D, 2450 A Samwer (GB/BHE) 2447 D Hilbert (CDU/CSU) 2449 A Bausch (CDU/CSU) 2449 A Dr. Wellhausen (FDP) 2449 D Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2550 A Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 811) 2550 B Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 2550 B Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 2553 C Dr. Reif (FDP) 2554 D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 2455 C, 2456 A, B Frau Wolff (Berlin) (SPD) . . . 2456 A, B Beschlußfassung 2456 D Erklärung zu der bevorstehenden Wahl in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands: Präsident D. Dr. Ehlers 2456 D Nächste Sitzung 2456 D, 2457 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 177) 2458 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 183) 2458 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 178) 2458 C Anlage 4: Änderungsantrag der Abg. Wirths, Dr. Wellhausen u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Umdruck 189) 2458 D Anlage 5: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 167 [Berichtigt]) . . . . 2459 B Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Umdruck 160) 2459 C Anlage 7: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Umdruck 191) 2459 C Anlage 8: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Umdruck 161) 2459 D Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 817) 2460 Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 796) 2463 Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den I Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 177 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweit en Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 wird § 2 in der Fassung der Regierungsvorlage — Drucksache 657 — wiederhergestellt. Für den Fall der Ablehnung der vorstehenden Ziffer 1: 2. In Art. I Nr. 2 werden im § 2 Abs. 2 Satz 2 die Worte „nach Maßgabe des § 3" durch die Worte „dem Bedarf entsprechend" ersetzt und im Satz 3 nach dem Wort „ist" das Wort „möglichst" eingefügt. 3. In Art. I Nr. 2 wird im § 2 ,der Absatz 3 gestrichen. Für den Fall der Ablehnung der vorstehenden Ziffer 3: 4. In Art. I Nr. 2 wird im § 2 Abs. 3 der Satz 2 ,gestrichen. 5. Art. I Nr. 3 wird gestrichen. Bonn, den 13. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 183 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 2 erhält der letzte Halbsatz im § 2 Abs. 3 Satz 1 folgende Fassung: „..., bei dem ein unangemessener Gewinn des Verkäufers ausgeschlossen ist." 2. In Artikel I Nr. 2 erhält § 2 Abs. 4 folgende Fassung: „(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Vorschriften über die Durchführung der Eigentumsmaßnahmen nach den Absätzen 2 und 3, namentlich über die Voraussetzungen, unter denen der Anspruch auf Übertragung des Eigentums geltend gemacht werden kann, zu erlassen." 3. In Artikel I Nr. 3 wird im § 2 a Abs. 5 der Satz 2 „Über Anträge der Gemeinde entscheidet der Bezirksausschuß." gestrichen. 4. In Artikel I Nr. 3 erhält § 2 a folgenden neuen Absatz 5 a: „(5 a) Über Anträge nach den Absätzen 4 und 5 entscheidet der Bezirksausschuß." 5. In Artikel I Nr. 3 wird im § 2 a der Absatz 7 gestrichen. 6. In Artikel I Nr. 4 und 5 wird in den §§ 3 und 4 jeweils das Wort „knappschaftsversicherte" durch das Wort „sozialversicherte" ersetzt. 7. In Artikel I Nr. 7 Buchst. b werden im § 6 Abs. 3 nach dem Wort „untervermietet" die Worte „oder überläßt" angefügt. Bonn, den 14. Oktober 1954 Lücke Cillien und Fraktion Engell Haasler und Fraktion Wirths Dr. Dehler und Fraktion Dr. Schild (Düsseldorf) Dr. v. Merkatz und Fraktion Anlage 3 Umdruck 178 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur .Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 wird in § 2 der Abs. 3 durch die folgenden Absätze 3 und 3 a ersetzt: „(3) Bei der Förderung des Baues von Mietwohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern ist die Bewilligung von Mitteln des Treuhandvermögens mit der Auflage zu verbinden, daß der Bauherr das Gebäude einem nach § 4 wohnungsberechtigten Mieter auf dessen Verlangen als Eigenheim zu übertragen hat, sofern nicht ein wichtiger Grund entgegensteht. Der Kaufpreis darf nicht höher sein als die für das Bauvorhaben aufgewendeten Kosten zuzüglich der Kosten für Verbesserungen des Gebäudes. Änderungen der Wertverhältnisse sind zu berücksichtigen. (3a) Bei der Förderung des Baues von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern ist die Bewilligung mit der Auflage zu verbinden, daß der Bauherr einem nach § 4 wohnungsberechtigten Mieter auf dessen Verlangen das Wohnungseigentum an der ihm überlassenen Wohnung zu verschaffen hat. Der Kaufpreis muß in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten des Bauvorhabens stehen. Absatz 3 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden." 2. Art. I erhält folgende neue Nr. 7 a: „7 a. In § 13 Abs. 2 werden die Worte ,einen Vertreter der Deutschen Kohlenbergbauleitung' gestrichen." Bonn, den 13. Oktober 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 189 Änderungsantrag der Abgeordneten Wirths, Dr. Wellhausen und Genossen zur dritt en Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksachen 817, 657). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 wird im § 1 Abs. 5 nach Buchstabe c ein neuer Buchstabe d mit folgendem Wortlaut eingefügt: „d) Kohle, die an die Deutsche Bundesbahn für deren eigene Betriebszwecke geliefert wird,". Die bisherigen Buchstaben d und e werden Buchstaben e und f. Bonn, den 14. Oktober 1954 Wirths Dr. Wellhausen Dr. Blank (Oberhausen) Dr.-Ing. Drechsel Eberhard Frau Friese-Korn Frühwald Held Dr. Henn Hepp Hübner Lahr Lenz (Trossingen) Margulies Dr. Miessner Schwann Dr. Stammberger Dr. Will Anlage 5 Umdruck 167 (Berichtigt) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Kühlthau, Frau Albertz, Dr. Blank (Oberhausen), Berendsen, Heix und Genossen betreffend Ausbau der Autobahn Oberhausen-Holland (Drucksache 787) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen; 2. Antrag der Fraktion der DP betreffend Grenzzeichen an den Übergangsstellen vom Ausland ins Bundesgebiet (Drucksache 803) an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung; 3. Antrag der Fraktion der DP betreffend Ausbau der Elbe bei Jasebeck (Drucksache 816) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen; 4. Antrag der Fraktion der DP betreffend Mittel für den Bau eines Fischereischutzbootes (Drucksache 821) an den Haushaltsausschuß. Bonn, den 21. September 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 6 Umdruck 160 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksachen 731, 201). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Abs. 1 sind die Worte „40 vom Hundert" durch die Worte „38 vom Hundert" zu ersetzen. Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 191 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksachen 731, 201). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 ist der Abs. 2 zu streichen. 2. In § 2 sind die Worte „Abs. 1" zu streichen. Bonn, den 15. Oktober 1954. Dr. Vogel Arndgen Krammig Kunze (Bethel) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 161 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksachen 205 [neu], 42). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 sind die Worte „ein Drittel" durch die Worte „die Hälfte" zu ersetzen. Bonn, den 23. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (32. Ausschuß) (Drucksache 817) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657) Berichterstatter: Abgeordneter Harnischfeger A. Werdegang des Gesetzes Gemäß dem von der Bundesregierung beschlossenen Wirtschaftsprogramm wurde im Juni 1951 dem 1. Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau mit Drucksache Nr. 2388 vorgelegt. Im Interesse der Erhöhung der Kohlenförderung sollte dem Bergarbeiterwohnungsbau durch eine besondere Einnahme eine zusätzliche Finanzierungsquelle erschlossen werden. Durch Beschluß in der 164. Sitzung vom 26. September 1951 hat der 1. Deutsche Bundestag das entsprechende Gesetz verabschiedet, das bis zum 31. Oktober 1954 befristet wurde. Die Kohlenabgabe wurde seinerzeit auf zwei Deutsche Mark für jede Tonne Steinkohle, Steinkohlenkoks, Steinkohlenbriketts und Pechkohle und eine Deutsche Mark für jede Tonne Braunkohlenbriketts festgesetzt. Der Befristung des Gesetzes und der Höhe der Abgabe lag damals ein akuter Wohnungsfehlbestand von 92 000 Bergarbeiterwohnungen zugrunde. Bis zum 31. Oktober 1954 sollten diese 92 000 Wohnungen mit Hilfe von Treuhandmitteln aus der Kohlenabgabe erstellt werden. Dieser von der Deutschen Kohlenbergbauleitung errechnete Wohnungsbedarf ist bis auf 4000 Wohnungen auch tatsächlich in den vergangenen drei Jahren gedeckt worden. Da jedoch bei der ermittelten Zahl der laufend hinzukommende Bedarf, der sich aus einer ganzen Reihe von Faktoren ergibt, nicht in vollem Umfange berücksichtigt worden ist, besteht nach eingehenden Untersuchungen des Wohnungsbauministeriums, der zuständigen Fachminister der Länder und der Deutschen Kohlenbergbauleitung, denen sich auch die IG Bergbau und der Unternehmensverband Ruhrbergbau im wesentlichen angeschlossen haben, z. Z. noch ein Bedarf von etwa 40 000 Bergarbeiterwohnungen. Hierbei ist zu bedenken, daß insbesondere die Belegschaftsvermehrung und die starke Fluktuation unter den neu angesetzten Bergleuten diesen immerhin erheblichen Bedarf beeinflussen. Hierzu nur ein Zahlenbeispiel über den Wohnungsbau einer Bergbaugesellschaft im mittleren Ruhrkohlenbezirk: Diese Gesellschaft hatte am 1. April 1950 einen Bestand von 1578 Wohnungssuchenden. Am 1. Juli 1954 hatte dieselbe Gesellschaft noch 1556 Wohnungssuchende, obwohl sie seit 1950 bis heute 1 333 Werkswohnungen, 819 Wohnungen einer Wohnungsbaugesellschaft, 596 Eigenheime und Kleinsiedlungen und 232 Wohnungen des privaten Wohnungsbaues, also insgesamt 2 980 Wohnungen gebaut bzw. finanziert hat. Die Zahl der Wohnungssuchenden hat sich in der Zeit vom 1. April 1950 bis 1. Juli 1954 nur um 22 verringert, obwohl 2 980 Wohnungen gebaut worden sind. Bei dieser Bergbaugesellschaft kamen laufend so viele Wohnungssuchende durch Heirat und durch Neubergleute, durch Familienzusammenführung von angeworbenen Neubergleuten hinzu, daß die bis jetzt gebauten Wohnungen den laufenden Neuzugang von Wohnungssuchenden fast genau abdeckten. Da einerseits der Wohnungsfehlbestand nur durch die weitere Zurverfügungstellung von Treuhandmitteln für den Bergarbeiterwohnungsbau beseitigt werden kann und andererseits die produktionspolitischen Erwägungen für das Fortbestehen der Kohlenabgabe gegeben waren, legte die Bundesregierung unter dem 1. Juli 1954 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vor. Dieser Gesetzentwurf — Drucksache 657 — wurde in erster Lesung in der 37. Sitzung des 2. Deutschen Bundestages am 8. Juli 1954 beraten und dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen überwiesen. In drei Ausschußsitzungen hat sich der vorgenannte Ausschuß mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und ist in der dritten Beratung zu dem Beschluß gekommen, dem Plenum den auf Seite 4 ff. des Ausschußberichts — Drucksache 817 — aufgeführten Gesetzentwurf zur Annahme zu empfehlen. B. Inhalt des Gesetzes Drei wesentliche Änderungen sind in dieser Novelle gegenüber dem ersten Gesetz enthalten: 1. Die Herabsetzung der Kohlenabgabe um 50 v. H., d. h. für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts auf eine Deutsche Mark pro Tonne und für Braunkohlenbriketts und Pech- (Harnischfeger) kohle auf eine halbe Deutsche Mark pro Tonne, wobei für die Pechkohle mit Rücksicht auf ihre anerkannte Minderwertigkeit die Kohlenabgabe um 75 v. H. ermäßigt wurde. Die von verschiedenen Kreisen vorgetragenen Wünsche auf Befreiung von der Kohlenabgabe konnten nicht berücksichtigt werden. Den Anträgen der Bundesbahn und des Verbandes deutscher nichtbundeseigener Eisenbahnen, die von diesen Unternehmen benötigten Kohlen von der Kohlenabgabe zu befreien, konnte nicht entsprochen werden. Das gleiche gilt für den Antrag des Unternehmerverbandes Kleinbergbau, Steinkohlenbergbauunternehmen, die oberflächennahen Abbau betreiben und deren Teufe nicht über 300 m hinausgehen, nicht in das Gesetz einzubeziehen. Auch für den alternativen Vorschlag, für die von diesen Bergbaubetrieben geförderte Steinkohle nur die für Braunkohlenbriketts und Pechkohle vorgesehene Abgabe von einer halben Deutschen Mark pro Tonne festzulegen, fand sich im Ausschuß keine Mehrheit. Grundsätzlich wurden die Abänderungswünsche der verschiedensten Interessentenkreise im Hinblick darauf abgelehnt, daß es sich bei diesem Gesetz nur um eine befristete Verlängerung eines bestehenden Gesetzes handelt und bis auf wenige Ausnahmen keine einschneidenden Änderungen vorgenommen werden sollten. Die von einigen Mitgliedern des Ausschusses gemachten Änderungsvorschläge gegenüber der Regierungsvorlage wurden nach längerer Aussprache abgelehnt. Der Ausschuß konnte sich nicht bereit finden, die Kohlenabgabe für Braunkohlenbriketts fallenzulassen, da einerseits die festgesetzte Abgabe eine kaum fühlbare Belastung darstellen und andererseits gerade der im Braunkohlenrevier vorherrschende Bau von Eigenheimen und Kleinsiedlungen erhebliche Einbuße erleiden würde. Auch die Anregung, die bisherigen Abgabesätze von zwei Deutsche Mark bzw. einer Deutschen Mark bestehen zu lassen, dafür jedoch die Verlängerung des Gesetzes auf eine kürzere Zeit als drei Jahre zu befristen, fand keinen Anklang bei der Mehrheit des Ausschusses. 2. Dem Wunsche der Regierung entsprechend und nach dem Willen aller beteiligten Stellen, insbesondere der Deutschen Kohlenbergbauleitung und der Industriegewerkschaft Bergbau, sollen in den kommenden Jahren in größerem Umfange als bisher im Bergarbeiterwohnungsbau Eigenheime und Kleinsiedlungen gebaut sowie sonstige Eigentumsmaßnahmen durchgeführt werden. Der Ausschuß war sich bei seinen Beratungen in dem Gedanken einig, daß diesem Anliegen in § 2 des Gesetzes besonders Rechnung getragen werden sollte. Es wurde festgelegt, daß möglichst viele Arbeitnehmer im Kohlenbergbau mit dem Grund und Boden verwurzelt werden sollen. Beim Neubau von Bergarbeiterwohnungen sind deshalb Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und Wohnungen in der Rechtsform des Wohnungseigentums mit Vorrang vor Mietwohnungen zu fördern. Falls der Bau von Mietwohnungen gefördert wird, soll dafür Sorge getragen werden, daß eine spätere Überlassung der Mietwohnung als Eigenheim oder in der Rechtsform des Wohnungseigentums möglich ist. Soweit Mietwohnungen gebaut werden, sind diese mit der Auflage versehen worden, daß sie an eigentumswillige Bergarbeiter übertragen werden müssen, wenn diese es wünschen. Der Kaufpreis ist so zu bemessen, daß ein Gewinn des Verkäufers ausgeschlossen ist. Damit wurde die Entscheidung über den Erwerb von Eigentum im Wohnungsbau in die Hände des Bergmanns gelegt. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, daß auf Grund einer im § 2 vorgesehenen Bestimmung die Treuhandmittel auch für die Finanzierung des Baues von Wohnheimen zugunsten von Wohnungsberechtigten im Kohlenbergbau sowie des Baues von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen bereitgestellt werden können. Da sich in der Vergangenheit für die Gemeinden bei der Finanzierung der Aufschließungskosten erhebliche Schwierigkeiten herausgestellt haben, wurde bestimmt, daß die Treuhandmittel unter gewissen, im einzelnen festgelegten Voraussetzungen auch als Darlehen an eine Gemeinde für anteilige Finanzierung von Aufschließungsmaßnahmen, soweit sie dem Bau von Bergarbeiterwohnungen dienen, gewährt werden können. Die Höhe der hierfür bereitgestellten Mittel darf jedoch 5 v. H. der jährlich verteilten Treuhandmittel nicht überschreiten. 3. Die Laufzeit des Gesetzes wurde vom 1. November 1954 bis zum 31. Dezember 1957 verlängert. Der Ausschuß konnte sich dem Vorschlag des Bundesrates, die Bundesregierung zu ermächtigen, durch Rechtsverordnung die Dauer der Erhebung der Abgabe für den Fall abzukürzen, daß der Bedarf an Bergarbeiterwohnungen schon vor dem 31. Dezember 1957 gedeckt ist, nicht anschließen. Sollte bereits vor dem 31. Dezember 1957 der Wohnungsfehlbestand an Bergarbeiterwohnungen beseitigt sein, so soll es der Initiative der beteiligten Stellen überlassen bleiben, die nunmehr gesetzte Frist über die Dauer der Erhebung der Abgabe zu verkürzen. Außer diesen aufgeführten wesentlichen Änderungen beinhaltet der Gesetzentwurf einige kleine Änderungen, auf die einzugehen ich nicht verzichten möchte. Zu §4 Der Kreis der Wohnungsberechtigten wurde insofern erweitert, als jetzt alle knappschaftversicherten Arbeitnehmer des Kohlenbergbaues wohnungsberechtigt sind, wogegen bisher nur die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer berücksichtigt waren. Diese geringfügige Erweiterung dürfte sich insbesondere für den Bau von Eigenheimen für Arbeitnehmer in einer höheren Gehaltsstufe, die ihrerseits dann in den meisten Fällen eine billigere Werkwohnung für andere Betriebsangehörige freistellen, günstig auswirken. Zu §5 Der Ausschuß glaubte, die von der Bundesregierung vorgeschlagene Zweckbindung des mit Mitteln des Treuhandvermögens erstellten Eigenheimes auf einen angemessenen Zeitraum, jedoch nicht über (Harnischfeger) 20 Jahre hinaus, nicht übernehmen zu können. Vielmehr wurde allseitig die Ansicht vertreten, daß eine Zweckbindung auf einen angemessenen Zeitraum, jedoch nicht über 10 Jahre hinaus, ausreichend sein dürfte. Ein längerer Zeitraum würde sich gegen den Wunsch richten, möglichst viele Eigenheime und Kleinsiedlungen im Bergarbeiterwohnungsbau zu schaffen. Zu § 16 Die Verwaltungskosten der Treuhandstellen sowie des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk, soweit diese durch den mit Treuhandmitteln geführten Bergarbeiterwohnungsbau entstehen, wurden bisher auf Grund einer Vereinbarung mit dem Herrn Bundesminister für Wohnungsbau den Treuhandmitteln entnommen. Der Bundesrechnungshof hat die Rechtmäßigkeit dieser Kostendeckung angezweifelt. Der Ausschuß war sich mit der Bundesregierung darin einig, daß durch eine zusätzliche Bestimmung im Gesetz diese Lücke ausgefüllt werden muß. § 16 Abs. 2 wurde deshalb entsprechend erweitert. Bonn, den 15. September 1954 Harnischfeger Berichterstatter Anlage 10 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) (Drucksache 796) über den Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Gesetzen auf dem Gebiet der Fischerei in der Ostsee (Drucksache 548) Berichterstatter: Abgeordneter Struve Die Aufhebung der in dem Gesetzentwurf — Drucksache 548 — in § 1 Nr. 1 bis 3 genannten Gesetze ist aus folgenden Gründen notwendig: Zu § 1 Nr. 1 Das dem Gesetz zugrunde liegende internationale Übereinkommen über die Schollen- und Flundernfischerei in der Ostsee ist durch den Krieg und seine Folgen — insbesondere durch die staatsrechtlichen Veränderungen bei einem Teil der Vertragspartner — als aufgehoben zu betrachten. Zu § 1 Nr. 2 Die jährliche Flundernschonzeit vom 1. Februar bis 31. März (nicht 31. Mai, wie es infolge eines Schreibfehlers in der Begründung zum Gesetzentwurf heißt) hat sich als biologisch zwecklos und wirtschaftlich nachteilig für die deutschen Ostseefischer erwiesen. Die anderen Ostseerandstaaten haben eine Schonzeit in dieser Form auch nicht mehr. Zu§1 Nr. 3 Der jährlichen Schonzeit für Sprotten vom 15. Mai bis 15. August lagen überwiegend wirtschaftliche Erwägungen zugrunde. Diese Voraussetzungen haben sich geändert. Aus biologischen Gründen bestehen gegen die Aufhebung des Gesetzes auch keine Bedenken. Bonn, den 8. September 1954 Struve Berichterstatter
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    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es ist beantragt, die Drucksache 798 —federführend — an den Ausschuß für Sozialpolitik zu überweisen und außerdem an den Haushaltsausschuß. Das gleiche gilt bezüglich der Drucksache 845. Ist das Haus mit dieser Überweisung einverstanden?

    (Widerspruch. — Abg. Dr. Menzel: Welcher Ausschuß soll federführend sein? — Abg. Arndgen: Der Haushaltsausschuß!)

    — Beide Male soll der Ausschuß für Sozialpolitik federführend sein.

    (Erneuter Widerspruch.)

    — So ist es hier beantragt.

    (Abg. Arndgen: Herr Schüttler hat den Antrag gestellt: federführend der Haushaltsausschuß!)

    — Dann muß ich abstimmen lassen, meine Damen und Herren,

    (Zurufe von der Mitte: Jawohl!)

    dann kommen wir am schnellsten zu Rande. Es liegt also ein Antrag vor, die beiden Drucksachen zwar auch dem Sozialpolitischen Ausschuß zu überweisen, federführend soll aber der Haushaltsausschuß sein. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das Präsidium ist sich nicht einig. Wir müssen durch Hammelsprung abstimmen. Ich bitte, den Saal zu verlassen.

    (Die Abgeordneten verlassen den Saal.)

    Damit kein Zweifel besteht: es dreht sich darum, ob der Haushaltsausschuß für beide Gesetze bzw. Anträge federführend sein soll oder der Sozialpolitische Ausschuß.

    (Unruhe. — Zuruf von der SPD: Wie soll man nun abstimmen?)

    — Es wird also abgestimmt über die Frage, die ich gestellt habe, ob der Haushaltsausschuß federführend sein soll.

    (Zustimmung.)

    Meine Damen und Herren, ich bitte, sich etwas zu beeilen. Ich bitte, die Türen zu schließen. — Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen.

    (Wiedereintritt und Zählung.)

    Ich bitte, die Türen zu schließen. — Ich schließe die Abstimmung.
    Meine Damen und Herren! Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Mit Ja haben gestimmt 212, mit Nein 147 Abgeordnete, und enthalten hat sich ein Abgeordneter. Damit ist die Überweisung an den Haushaltsausschuß — federführend — und an den Sozialpolitischen Ausschuß — mitberatend — beschlossen.

    (Abg. Arndgen: Und Fürsorgeausschuß?)

    Ich rufe Punkt 2 der heutigen Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Berautng des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes (Drucksachen 344, 571);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (20. Ausschuß) (Drucksache 837).

    (Erste Beratung: 33. Sitzung.)

    Ich erteile das Wort dem Berichterstatter Abgeordneten Kuntscher.


Rede von Ernst Kuntscher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Lastenausgleichsausschuß beschäftigt sich seit Wochen mit Novellierungsanträgen zum Lastenausgleichsgesetz. Etwa zwölf verschiedene Anträge sind ihm vom Bundestag zur Beratung überwiesen worden. Es besteht die Absicht, alle diese Anträge in eine Novelle zusammenzufassen und dem Hohen Hause in einem Bericht für die zweite und dritte Lesung vorzulegen. Wegen des Ausmaßes der beantragten Gesetzesänderungen und der Schwierigkeit der Materie nimmt allerdings die Beratung längere Zeit in Anspruch, als anfänglich angenommen wurde. Es werden noch einige Wochen vergehen, bis die Gesamtberatungen im Lastenausgleichsausschuß abgeschlossen sind.
Eines der vordringlichsten Probleme in diesen Novellierungsanträgen ist die Erhöhung der Unterhaltshilfe. Der Ausschuß ist sich über die neuen Sätze sowie über den Termin, von dem ab sie gezahlt werden sollen, einig. Abstimmungen mit dem Bundesausgleichsamt und mit dem Bundesfinanzministerium sind erfolgt. Die Not der betroffenen Kreise, also der Unterhaltshilfeempfänger, ist groß, und eine Herauslösung dieses Fragenkomplexes ist notwendig und dringend.
Angesichts dieser Tatsache hat der Lastenausgleichsausschuß auf Antrag der CDU/CSU-Mitglieder in seiner Sitzung am 21. September einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause in Beachtung der ihm überwiesenen Anträge — das sind die Drucksachen 344 und 571 — eine gesetzliche Zwischenlösung für die Erhöhung der Unterhaltshilfe, der Familienzuschläge für Unterhaltshilfeempfänger und der Leistungen an anspruchsberechtigte Vollwaisen zu empfehlen. Diesem Anliegen soll durch den in Drucksache 837 vorliegenden Gesetzentwurf mit dem Gesetzestitel „Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Vorschußzahlungen an Empfänger von Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz" Rechnung getragen werden.


(Kuntscher)

Nun ganz kurz etwas zum Inhalt dieses Gesetzesvorschlages. Nach § 1 Abs. 1 sollen den Empfängern von Unterhaltshilfe und von Beihilfen zum Lebensunterhalt nach dem Lastenausgleichsgesetz für die Zeit vom 1. Juli 1954, frühestens jedoch vom Zeitpunkt ihrer Einweisung an bis zum Inkrafttreten der in Beratung stehenden Gesamtnovelle zusätzlich monatliche Vorschußzahlungen aus Mitteln des Ausgleichsfonds in folgender Höhe gewährt werden: a) für den Berechtigten 15 DM monatlich, so daß sich dessen Unterhaltshilfe von 85 DM auf 100 DM erhöht, b) für den zuschlagsberechtigten Ehegatten oder die im Lastenausgleichsgesetz vorgesehene Pflegeperson 12,50 DM monatlich — das bedeutet eine Erhöhung von 37,50 DM auf 50 DM — und c) für jedes zuschlagsberechtigte Kind 7,50 DM monatlich; damit erhöht sich der Kinderzuschlag von 27,50 DM auf 35 DM. Der gleiche Zuschlag von 7,50 DM soll auch für Vollwaisen gegeben werden.
Abs. 2 nimmt in sinngemäßer Anwendung Bezug auf Unterhaltshilfeempfänger nach § 274 des Lastenausgleichsgesetzes, der die Sonderregelung bei Wegfall öffentlicher Renten enthält.
Abs. 3 betrifft die Frage der Anwendung der §§ 270, 274 und 280 des Lastenausgleichsgesetzes auf die Vorschußzahlungen. Ferner wird in diesem Absatz für Berechtigte, die in einer Anstalt oder in Pflege untergebracht sind, bestimmt, daß dem Unterhaltshilfeempfänger ein Fünftel der Sätze zur eigenen Verwendung verbleibt und höchstens vier Fünftel als Verpflegungskosten von den Fürsorgeverbänden oder -anstalten in Anspruch zu nehmen sind.
Abs. 4 besagt, daß die Vorschußzahlungen echte Unterhaltshilfeleistungen sind und nach dem Inkrafttreten der Novelle zum Lastenausgleichsgesetz mit dem Anspruch auf Unterhaltshilfe verrechnet werden. Das gleiche gilt für die Vorschußzahlungen an Empfänger von Beihilfen zum Lebensunterhalt.
§ 2 enthält die bekannte Berlin-Klausel und § 3 den Termin des Inkrafttretens des Gesetzes.
Ich bitte das Hohe Haus, dem Antrag des Lastenausgleichsausschusses zuzustimmen, damit noch im Weihnachtsmonat die erhöhten Unterhaltshilfesätze nachgezahlt werden können.

(Beifall.)


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    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir treten in die zweite Lesung ides Gesetzes ein. Ich rufe in der Einzelberatung § 1 auf. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Einzelberatung des § 1. Wer § 1 in der Ausschußfassung zustimmen will, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe § 2 auf. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Einzelberatung. Wer § 2 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe § 3 auf und eröffne die Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wer § 3 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe Einleitung und Überschrift auf. Wer diesen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich komme zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Änderungsanträge zur dritten Lesung liegen nicht vor. Ich komme deshalb zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Das Gesetz ist damit verabschiedet.
    Ich rufe Punkt 3 der heutigen Tagesordnung auf:
    a) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 716 [neu]);
    b) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 717);
    c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 836);
    d) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzulage an Kriegsopfer und Angehörige von Kriegsgefangenen (Drucksache 793);
    e) Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 859).
    In der Zwischenzeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Ihnen auf Drucksache 887 noch ein neuer Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Probst, Maucher, Lücke und Genossen betreffend den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes vorgelegt worden. Ich bin gebeten worden, auch diesen Gesetzesantrag noch jetzt zu diesem Punkt 3 auf die heutige Tagesordnung zu setzen. Ich bin gewillt, das zu tun, muß das Haus aber fragen, ob jemand widerspricht. — Das ist nicht der Fall, dann setze ich diesen Punkt
    Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Probst, Maucher, Lücke und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 887).
    als Punkt 3f noch mit auf die Tagesordnung.
    Ich erteile das Wort der Frau Abgeordneten Dr. Ilk zur Begründung des Gesetzentwurfs unter 3 a.