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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. September 1954 2007 43. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. September 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2009 D Änderungen der Tagesordnung 2010 A, 2032 C, 2042 A Mitteilung über Vorlage einer berichtigten Fassung der deutschen Übersetzung der vier Genfer Rot-Kreuz-Abkommen vom 12. August 1949 (Drucksache zu 152) 2010 A Mitteilung über Vorlage der Anleihedenkschrift 1953 2010 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 82 betr. Erhöhung der Postgebühren (Drucksachen 632, 819) . . . . 2010 B Fortsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fall John (Drucksache 767, Umdruck 171) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Falle John (Drucksache 768, Umdruck 172) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung des Verhaltens des Bundesministers des Innern (Drucksache '769) 2010 B Heye (CDU/CSU) 2010 B Dr. Arndt (SPD) 2014 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 2015 D, 2019 A, 2020 C, 2026 D, 2029 D Dr. Menzel (SPD) 2018 B, 2019 B Präsident D. Dr. Ehlers 2021 B Kiesinger (CDU/CSU) . . . 2021 B, 2025 B Welke (SPD) 2022 D, 2024 A Neumann (SPD) 2024 A, 2025 B Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) . . . 2027 D, 2030 A Haasler (GB/BHE) 2030 B Kunze (Bethel) (CDU/CSU) 2031 D, 2032 A Ritzel (SPD) 2032 B Abstimmungen 2031 D, 2032 A Namentliche Abstimmung über den Mißbilligungsantrag Drucksache 769 . . . 2031 D, 2032 C, D, 2049 Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Schmidt-Wittmack (Drucksache 800) 2032 D Dr. Klötzer (GB/BHE), Berichterstatter 2032 D Wittrock (SPD) (zur Abstimmung) 2033 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 2033 C Beschlußfassung 2033 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Maßnahmen zur Milderung der Ernte- und Hochwasserschäden des Jahres 1954 (Drucksache 810) 2033 D Bauknecht (CDU/CSU), Antragsteller 2033 D Dr. Horlacher (CDU/CSU) 2036 D Kriedemann (SPD) 2036 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Haushaltsausschuß . . . 2037 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu § 4 Abs. 4 des Altsparergesetzes (Drucksache 674) 2037 A Miller (Ingolstadt) (CDU/CSU) . 2037 B Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 2037 B Erste Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Drucksache 665) . . 2037 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . . 2037 C Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Drucksache 750) 2037 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Geld und Kredit 2037 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung der auf Reichsmark lautenden Wertpapiere der Konversions-kasse für deutsche Auslandsschulden (Drucksache 774) 2037 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . 2037 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für eine Berufsordnung der vereidigten Buchprüfer (Buchprüferordnung) (Drucksache 783) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) (Drucksache 784) sowie mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz) (Drucksache 785) 2037 D Dr. Königswarter (SPD) . 2038 A, 2038 B Dr. Eckhardt (GB/BHE) 2038 B Dr. Lindrath (CDU/CSU) 2038 C Überweisungen an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Rechtsfragen und Verfassungsrecht 2038 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Drucksache 666) in Verbindung mit der Ersten Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 (Drucksache 782) 2039 A Überweisung der Drucksache 666 an den Ausschuß für Geld und Kredit und der Drucksache 782 an den Ausschuß für Kommunalpolitik und an den Ausschuß für Geld und Kredit 2039 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Individuelle Zollsenkung) (Drucksache 749) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Bauknecht, Struve, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 677), mit der Beratung des Entwurfs einer Zwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 763), mit der Beratung des Entwurfs einer Einundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 790) sowie mit der Beratung des Entwurfs einer Sechsten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 772) . 2039 B Dr. Horlacher (CDU/CSU) . . . . 2039 C Überweisung der Vorlagen an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und zusätzliche Überweisung der Drucksache 677 an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Drucksache 772 an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 2039 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Schoettle, Rümmele, Dr. Hoffmann u. Gen. betr. Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Bundesmitteln für Grenzbezirke (Drucksachen 400 [neu], 294) 2039 D Wacker (Buchen) (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 2039 D, 2045 Beschlußfassung 2039 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Besatzungsfolgen über den Antrag der Abg. Wehking, Frau Dr. Steinbiß u. Gen. betr. Überbrückungskredit für die Stadt Bad Oeynhausen (Drucksachen 705, 453) 2040 A Dr. Serres (CDU/CSU), Berichterstatter 2040 A Wehking (CDU/CSU) 2040 B Dr. Bleiß (SPD) 2041 C Beschlußfassung 2042 A Beratung des Berichts des Bundesrechnungshofes über die Prüfung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Verwertungsstelle) für das Rumpfgeschäftsjahr 1949/50, das Geschäftsjahr 1950/51 und das Geschäftsjahr 1951/52 (Drucksache 780) 2042 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2042 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Überlassung der Grundstücke Briennerstraße 9 und Ottostraße 10 in München an den Freistaat Bayern zur Verwendung für Tauschzwecke (Drucksache 771) 2042 B Beschlußfassung 2042 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen (Drucksache 757) 2042 B Überweisung an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht und an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films 2042 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba vom 22. März 1954 über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte und über den Schutz von Herkunftsbezeichnungen (Drucksache 758) 2042 C Überweisung an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 2042 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die am 11. Dezember 1953 unterzeichnete Europäische Übereinkunft über Formerfordernisse bei Patentanmeldungen (Drucksache 759) 2042 C Überweisung an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 2042 C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung (Drucksache 669) 2042 D Überweisung an den Rechtsausschuß . 2042 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 675) 2042 D Überweisung an den Ausschuß für Sozial- politik und an den Ausschuß für Arbeit 2042 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen vom 31. Oktober 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 760) 2042 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 2042 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Internationalen Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 (Drucksache 746) 2043 A Überweisung an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen und an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films 2043 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landpachtgesetzes (Drucksache 697) 2043 A Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Rechtsausschuß 2043 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Seelotswesen (Drucksache 393); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 762) 2043 B Schmidt (Hamburg) (SPD): als Berichterstatter 2043 B Schriftlicher Bericht 2046 Jacobi (SPD) 2043 C Abstimmungen 2043 C, 2044 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Übertragung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 151 [neu]) 2044 C Beschlußfassung 2044 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherstellung der Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache 794) 2010 A, 2044 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 2044 C Nächste Sitzung 2044 C Anlage 1: Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der SPD (Drucksache 767) betr. Fall John (Umdruck 171) 2044 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Beratung des Antrags der Fraktion der SPD (Drucksache 768) betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Falle John (Umdruck 172) 2044 B Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 151 [neu]) 2044 D Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Schoettle, Rümmele, Dr. Hoffmann u. Gen. betr. Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Bundesmitteln für Grenzbezirke (Drucksachen 400 [neu], 294) 2045 Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über das Seelotswesen (Drucksache 393) 2046 Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung des Verhaltens des Bundesministers des Innern (Drucksache 769) 2049 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 171 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 767), betreffend Fall John Der Bundestag wolle beschließen: Der Ausschuß zum Schutze der Verfassung ist berechtigt, sich gemäß § 60 Abs. 3 der Geschäftsordnung im Rahmen seines Aufgabenbereiches auch mit Fragen zu befassen, die ihm nicht ausdrücklich überwiesen worden sind. Bonn, den 16. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 172 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/SHE, DP zur Beratung des Antrags der Fraktion der SPD (Drucksache 768), betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Falle John Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 768) um die folgende zusätzliche Nr. 6 zu erweitern: 6. ob zu irgendwelcher Zeit von seiten der politischen Parteien Bedenken gegen die Einstellung oder die Amtsführung Johns erhoben, insbesondere ob die Tätigkeit von Dr. John und seine Zusammenarbeit mit anderen während des Krieges in der Emigration weilenden Deutschen zum Gegenstand von Bedenken gemacht worden sind oder werden können. Bonn, den 16. September 1954 Hoogen Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 3 Umdruck 151 (neu) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner und Genossen, betreffend Vorschriften über die Düngung von Obst und Gemüse (Drucksache 702) an den Ausschuß für Gesundheitswesen (federführend), an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; 2. Antrag der Fraktion der DP betreffend Einrichtung von ständigen Katastrophendiensten (Drucksache 728) an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung. Bonn, den 8. September 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Schoettle, Rümmele, Dr. Hoffmann und Genossen betreffend Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Bundesmitteln für Grenzbezirke (Drucksachen 400 [neu], 294) Berichterstatter: Abgeordneter Wacker (Buchen) Der Antrag Drucksache Nr. 294, Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Bundesmitteln für Grenzbezirke, ist in der Sitzung vom 13. März 1954 dem Haushaltsausschuß — federführend — und den Ausschüssen für Wirtschaftspolitik, Finanz- und Steuerfragen und Grenzlandfragen zur Mitberatung überwiesen worden. Im Haushaltsausschuß wurde von den die Vorlage begründenden Abgeordneten vorgetragen, daß die überwiegende Mehrzahl der Grenzbezirke des Bundesgebiets an der günstigen Entwicklung der deutschen Wirtschaft in den letzten Jahren nicht oder nur in unzureichendem Ausmaße teilgenommen habe; ferner, daß die Leistungsschwäche dieser Bezirke auf ihrer wirtschaftsgeographischen Lage, zum Teil auch auf landwirtschaftlichen Strukturschäden, hohen Kriegszerstörungen und Überbelegungen mit Heimatvertriebenen, Evakuierten und sozial besonders anfälligen Personen beruhe. Schließlich wurde den Notständen der östlichen Grenzbezirke als Parallele die Notlage in den Grenzkreisen der sogenannten Roten Zone des Landes Rheinland-Pfalz, infolge ungewöhnlich hoher Kriegszerstörung und Schäden in der Landwirtschaft, gegenübergestellt. Diese Beurteilung, so wurde weiter festgestellt, treffe weitgehend auch auf die Notstandsgebiete Baden-Württembergs, z. B. auf die Odenwaldkreise, das Hotzenwaldgebiet und die Landesteile im Bereich der Roten Zone entlang des Oberrheines zu. Die im Antrag genannten Gebiete seien ähnlich wie der in der Gesetzesbegründung angeführte Landstrich in Rheinland-Pfalz entweder wirtschaftlich außerordentlich zurückgeblieben oder wiesen einen besonders hohen Zerstörungsgrad auf. Konsequenter- und gerechterweise müsse daher dem Lande Baden-Württemberg eine angemessene Quote aus dem Bundesgrenzland-Fonds zugebilligt werden und der Entwurf eines Gesetzes über Inanspruchnahme eines Teiles der Einkommen- und Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahre 1954 entsprechend geändert werden. Diese Begründung, die auch den Beratungen des Antrages in den mitberatenden Ausschüssen zugrunde lag, wurde als nicht stichhaltig abgelehnt. Auch wurde im Ausschuß für Wirtschaftspolitik die Frage aufgeworfen, welche Bedeutung die sogenannte Rote und Grüne Zone habe und nach welchen Gesichtspunkten Gebiete unter diese Bezeichnung subsumiert werden sollen. Der Regierungsvertreter gab entsprechende Aufklärung durch Hinweis auf die Beschlüsse des interministeriellen Ausschusses und trug weiter vor, daß die Roten Zonen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen aus dem Sanierungsprogramm entlassen worden seien. Die darauf folgende Debatte befaßte sich mit den Fragen: 1. Ist das Gebiet des Hotzenwaldes in Baden-Württemberg Notstandsgebiet? 2. Kann der Antrag Drucksache 294 zurückgestellt werden? 3. Kann das Land Baden-Württemberg selbst für die Sanierung des Notstandsgebietes aufkommen? 4. Ist es dazu aus eigenen Mitteln in der Lage? Die Ziffern 1 und 2 wurden verneint, die Ziffern 3 und 4 dagegen bejaht. Die Begründung zum Antrag Drucksache 294, wie sie vom Berichterstatter des Haushaltsausschusses vorgetragen wurde, wurde verworfen. Der Antrag wurde mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt. Der Grenzlandausschuß konnte sich ebenfalls der Begründung des Antrages nicht anschließen und hat den Antrag mit Stimmengleichheit ebenfalls abgelehnt. Der Haushaltsausschuß befaßte sich sodann nochmals mit diesem Antrag und kam zu dem Entschluß, dem Hohen Hause zu unterbreiten, den Antrag als erledigt anzusehen. Als Berichterstatter habe ich die Ehre, das Hohe Haus zu bitten, sich diesem Antrag anzuschließen. Bonn, den 17. September 1954 Wacker (Buchen) Berichterstatter Anlage 5 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über das Seelotswesen (Drucksache 393) Berichterstatter: Abgeordneter Schmidt (Hamburg) Der Entwurf eines Gesetzes über das Seelotswesen — Drucksache 393 — wurde in der 27. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 30. April 1954 an den Ausschuß für Verkehrswesen (AfV) zur weiteren Bearbeitung überwiesen. In der Zeit vom 1. bis 14. Mai 1954 unternahm der AfV eine Sitzungs- und Besichtigungsreise nach Schleswig-Holstein und besuchte die Städte Lübeck, Kiel, Holtenau und Rendsburg, um sich an Ort und Stelle mit der Praxis des Seelotswesens vertraut zu machen. Gelegentlich dieser Bereisung wurden Sachverständige der Verwaltung, der Schiffahrt, des Deutschen Lotsenbundes als Spitzenorganisation der einzelnen Lotsenbrüderschaften und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr gehört. Der Deutsche Lotsenbund und die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr haben ihre Stellungnahmen später schriftlich dem AfV vorgelegt. In seiner 18. Sitzung am 22. Juni 1954 begann der AfV mit der Beratung der Drucksache 393 und beschloß, einen „Unterausschuß Seelotsengesetz" einzusetzen mit der Aufgabe, die weitere Behandlung des Gesetzentwurfs vorzubereiten. Der „Unterausschuß Seelotsengesetz" führte in zwei Sitzungen am 25. Juni und 8. Juli 1954 die Einzelberatung des Gesetzentwurfs durch und legte dem Gesamtausschuß für Verkehrswesen in der 19. Sitzung am 13. Juli 1954 das Ergebnis seiner Arbeit vor. Der AfV beschloß einstimmig, dem Plenum des Deutschen Bundestages zur zweiten und dritten Beratung zu empfehlen, den Entwurf eines Gesetzes über das Seelotswesen in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung anzunehmen. I. Allgemeines Durch die jüngere Geschichte des Seelotswesens ziehen sich wie ein roter Faden die Gegensätze zwischen Lotsen und Aufsichtsbehörden in ihrer Auffassung über die Rechtsstellung des Seelotsen. In zahlreichen Rechtsstreitigkeiten vor Zivil-, Straf- und Versorgungsgerichten sowie in Eingaben an die obersten Verkehrsbehörden und die Parlamente bemühten sich die Lotsen mit Nachdruck bisher darum, als echte, freie Gewerbetreibende anerkannt zu werden, die ihr konzessioniertes Gewerbe zwar unter staatlicher Aufsicht ausüben, jedoch für ihre Dienste unmittelbare, privatrechtliche Ansprüche gegen gelotste Schiffe erlangen. De jure ist den Seelotsen die Rechtsstellung als Gewerbetreibende auch in zahlreichen Lotsordnungen zugesprochen worden. De facto haben aber die Aufsichtsbehörden der Länder und nach 1919 des Reichs die Seelotsen als abhängige und unselbständige Träger öffentlicher Aufgaben behandelt, die ihr Entgelt vom Staat aus den als öffentliche Abgaben eingezogenen Lotsgeldern erhalten. Der AfV sieht es als wesentliche Aufgabe des Entwurfs an, nicht nur das Seelotswesen bundeseinheitlich zu regeln, sondern auch die Rechtsstellung der Seelotsen so klar und ausdrücklich zu umreißen, daß künftige Streitigkeiten darüber vermieden werden. Hinsichtlich der Seelotsen, die außerhalb der Reviere tätig sind, läßt der Entwurf (Dritter Abschnitt) — auch nach Auffassung des Deutschen Lotsenbundes — keinen Zweifel offen. Sie üben ein echtes freies Gewerbe aus, das lediglich der Gewerbeaufsicht durch die Behörden der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung untersteht. Hinsichtlich der Seelotsen der Reviere (Zweiter Abschnitt) stimmte der AfV mit dem Regierungsentwurf zwar in folgenden Grundsätzen überein: Auf den Revieren wird dem Bund neben der Aufsicht nur die Einrichtung und die Unterhaltung des Lotswesens, d. h. lediglich die allgemeine Vorsorge für einen leistungsfähigen Lotsbetrieb, als Aufgabe zugewiesen (§ 3). Soweit auf einzelnen Revieren nicht Bedienstete des Bundes als Lotsen eingesetzt sind, erfüllt der Bund diese Aufgabe, indem er ausreichenden Anreiz für die Betätigung erfahrener Nautiker als Lotsen schafft (u. a. § 7 Satz 2), deren Auswahl und Tätigkeit durch Aufsichtsbehörden und Selbstverwaltungskörperschaften sorgfältig überwacht (§§ 9 bis 21, 26 bis 30 und 32) und ihnen erforderlichenfalls auch die technischen Lotseinrichtungen zur Verfügung stellt (§§ 3 und 30). Die Seelotsen sind selbständige Berufstätige und führen die Lotsung in eigener Verantwortung durch. Der Anspruch auf Lots-geld steht dem einzelnen Seelotsen zu; er ist kein Anspruch des Bundes öffentlich-rechtlicher Art (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b). Dagegen kann sich der AfV dem Regierungsentwurf insofern nicht anschließen, als dessen §§ 1 und 8 auch die Seelotsen der Reviere als Gewerbetreibende bezeichnen. Mit dem Begriff eines „Gewerbes" sind die positive Aufsicht und die Sorgepflicht des Bundes für die technischen Hilfsmittel des Lotsbetriebes, vor allem aber der Ausschluß jeden Wettbewerbs zwischen den einzelnen Seelotsen durch die Börtordnung (§ 32 Abs. 1 Nr. 3) und die strengen Standespflichten kaum zu vereinbaren. Gerade die beiden letzten Merkmale geben, wenn sie auf einen selbständigen Beruf Anwendung finden, dem „freien Beruf" das Gepräge. Der Vorschlag des AfV definiert daher in § 25 die Tätigkeit der Revierlotsen als Ausübung eines freien, nichtgewerblichen Berufs. Schmidt [Hamburg]) II. Im einzelnen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf (RE) Zu §1 Da die Definition des § 1 sowohl die Revierlotsen als auch die Seelotsen außerhalb der Reviere umfassen soll, muß nach den Ausführungen unter I das Wort „gewerbsmäßig" durch den Oberbegriff „berufsmäßig" ersetzt werden. Die Sätze 3 und 4 des Regierungsentwurfs wurden gestrichen und in den § 25 als Absatz 2 aufgenommen, um die Legaldefinition der Rechtsstellung des Seelotsen zu ergänzen. Zu §5 Nach der Änderung des § 1 Abs. 1 werden auch die Bediensteten des Bundes, die als Seelotsen eingesetzt sind, von der Definition erfaßt. Um Mißverständnisse zu vermeiden, ist die Bestimmung des § 55 Abs. 1 RE, welche die Anwendung des Gesetzes für diesen Kreis der Seelotsen einschränkt, in den Ersten Abschnitt aufgenommen. Der Vorschlag des AfV hat die Zahl der anwendbaren Vorschriften erweitert; er schließt für Bedienstete des Bundes nur diejenigen Bestimmungen des Gesetzentwurfs aus, die mit dem Dienstverhältnis zum Bund unvereinbar oder wegen der beamtenrechtlichen Vorschriften überflüssig sind. Zu § 6( § 5 RE) In Absatz 1 wird die Anhörung der Bundeslotsenkammer vorgeschrieben. Die Rechtsverordnungen zur Regelung der Lotsgebühren und -gelder werden als Lotstarifordnungen bezeichnet, um jeden Zweifel über die privatrechtliche Art des Lotsgeldes auszuschließen. Zu Absatz 2 vertrat der AfV die Auffassung, daß den Lotstarifordnungen wegen ihres beschränkten Anwendungsbereichs kaum eine Bedeutung für das allgemeine Preisgefüge zukommt. Die Möglichkeit einer Delegation an die Aufsichtsbehörden wurde aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auch auf Absatz 1 Nr. 1 Buchst. c ausgedehnt. Der neue letzte Satz ist erforderlich, um Zweifel über die Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnungen für den Fall auszuschließen, daß der Bundesrat das Gesetz als ganzes weiterhin für zustimmungsbedürftig hält. Sachlich erscheint dem AfV der Ausschluß der Zustimmungsbedürftigkeit berechtigt, da Rechtsverordnungen zu § 6 nur Angelegenheiten regeln können, die in bundeseigener Verwaltung durchgeführt werden. Zu § 7 (§ 6 RE) Die Ergänzung im letzten Satz stellt klar, daß bei der Errechnung der Lotsgeldtarife auch auf die Möglichkeit einer ausreichenden Versorgung Bedacht zu nehmen ist. Zu § 9 (§ 8 RE) Siehe Bemerkung zu § 1. Zu §§ 10 bis 14 (§§ 9, 10, 11 und 13 RE) Der Regierungsentwurf läßt eine genaue Regelung des Werdeganges vom Bewerber zum Seelotsen vermissen. Der Vorschlag des AfV stellt klar, daß der Anwärter bei Erfüllung aller Voraussetzungen Anspruch auf Bestallung hat, und bringt nähere Vorschriften über die Behandlung der Bewerber und Anwärter. Die sachlichen Voraussetzungen für die Bestallung zum Seelotsen bleiben gegenüber dem RE unverändert. Zu § 15 (§ 12 RE) Eine Einschränkung der Lotstätigkeit nach Art und Größe der Schiffe lediglich auf die Dauer von zwei Jahren wird vor allem auf den Revieren nicht ausreichen, auf denen große Passagierschiffe verkehren. Nach dem Vorschlag des AfV soll es den Lotsordnungen überlassen bleiben, ,die Dauer nach den Verhältnissen der einzelnen Reviere festzusetzen. Zu § 18 (§ 16 RE) Nicht jede Handlung oder Unterlassung eines Seelotsen, die seine weitere Tätigkeit als Gefahr für die Sicherheit des Verkehrs erscheinen läßt, wird einen Seeunfall im Sinn des Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen verursacht haben. Trotzdem muß auch in solchen Fällen die Möglichkeit der vorläufigen Berufsuntersagung gegeben sein. Indem sie nach dem Vorschlag des AfV auf Fälle beschränkt bleibt, die Gegenstand einer seeamtlichen Untersuchung oder eines Strafverfahrens sind, ist gleichzeitig ihrer extensiven Ausnutzung durch die Verwaltung vorgebeugt. Zu § 21 (§ 19 RE) Die neue Fassung stellt klar, daß die Behörde über einen Antrag auf Verlängerung der Bestallung nach billigem Ermessen entscheidet. Zu § 25 Der neu eingefügte § 25 bringt die Legaldefinition für die Rechtsstellung des Seelotsen, die der AfV für erforderlich hält (siehe I. Allgemeines). Entsprechend wurde auch die Überschrift des 3. Unterabschnittes ergänzt. Zu § 28 (§ 25 RE) Die Einfügung der Worte „nach der Lotsordnung" in Absatz 2 beseitigt den Zweifel, ob die Bestimmung auch dann schon anwendbar ist, wenn der Kapitän zur Annahme eines Lotsen nach allgemeinen nautischen Erfahrungen oder nach Anweisungen seines Reeders verpflichtet gewesen wäre. Zu § 29 (§ 26 RE) Lediglich aus sprachlichen Gründen wurde das Wort „die" durch das Wort „seine" ersetzt. Zu § 32 (§ 29 RE) Der Vorschlag des AfV nimmt die Bestimmung des Absatzes 3 des Regierungsentwurfs aus Gründen der Systematik als neue Nr. 9 in den Absatz 1 auf. Bei dem neuen Absatz 3 geht der AfV von der Überlegung aus, daß gegen die vorläufige Berufsuntersagung nicht nur die Klage vor den Verwaltungsgerichten, sondern auch der Antrag zulässig ist, die Vollziehung von Gerichts wegen auszusetzen. Darüber hinaus hat der Betroffene Schadensersatzansprüche nach den allgemeinen Rechtsvorschriften, falls sich der Verwaltungsakt als Amtspflichtverletzung erweisen sollte. Damit ist für genügenden Rechtsschutz gesorgt. Im übrigen sollen (Schmidt [Hamburg]) im Fall der Erkrankung und der vorläufigen Berufsuntersagung (§ 18 Abs. 1) die Mitglieder der Lotsenbrüderschaft ihren vorübergehend berufsuntätigen Kollegen unterstützen, da seine Tätigkeit inzwischen von der Gesamtheit der Mitglieder zusätzlich übernommen wird und die entsprechenden Entgelte der Gesamtheit zufließen. Zu § 35 (§ 32 RE) Absatz 1 RE wurde lediglich aus sprachlichen Gründen geändert. Zu § 36 (§ 33 RE) Absatz 6 RE wurde gestrichen; die darin enthaltene Regelung soll der Satzung überlassen bleiben. Zu § 40 (§ 37 RE) Siehe Bemerkungen im letzten Absatz zu § 6. Zu § 41 (§ 38 RE) In dem Bestreben, den Gedanken der Selbstverwaltung zu fördern, räumt der Vorschlag des AfV der Mitgliederversammlung das Recht ein, den Sitz der Bundeslotsenkammer zu bestimmen. Der Vorschlag des AfV gibt jeder Brüderschaft mindestens eine Stimme; Brüderschaften mit mehr als 100 Mitgliedern jedoch zwei Stimmen, um das Gleichgewicht zwischen großen und kleineren Revieren herzustellen. Der Absatz 3 wurde aus sprachlichen Gründen geändert. Zu § 45 (§ 42 RE) Die Einfügung in Absatz 1 Satz 1 stellt sicher, daß auch ein stellvertretender Vorsitzender gewählt I wird. Satz 2 entspricht Absatz 3 RE. Die Umstellung in Absatz 2 Satz 2 stellt klar, daß der „wichtige Grund" Voraussetzung sowohl für die Versagung als auch für den Widerruf der Bestätigung ist. Im Satz 3 fehlt der letzte Satz des Absatzes 4 RE; es soll der Satzung überlassen bleiben, die Entschädigung für den Vorsitzenden zu regeln. Zu § 46 (§ 43 RE) Absatz 1 Satz 2 RE erscheint dem AfV entbehrlich. Nach der Neufassung des Satzes 2 soll bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag geben, damit in jedem Fall ein Beschluß zustandekommt. Der neue Absatz 4 entspricht im wesentlichen § 55 Abs. 2 RE. Der AfV hält es für richtig, die Zahl der Vertreter für die Bediensteten des Bundes vom Bundesminister für Verkehr bestimmen zu [assen, damit Veränderungen der Verhältnisse jederzeit berücksichtigt werden können. Zu § 48 (§ 45 RE) Nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 ist es Aufgabe der Lotsenbrüderschaft, die einzelnen Seelotsen auf die Erfüllung der Berufspflichten hin zu überwachen. Die positive Aufsicht der Behörden soll deshalb nach Ansicht des AfV auf Maßnahmen gegenüber der Lotsenbrüderschaft beschränkt bleiben. Zu § 49 (§ 46 RE) Die Lotstätigkeit auf hoher See kann durch ein Bundesgesetz nur für Deutsche geregelt werden, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes haben. Aus diesem Grund erscheint es dem AfV entbehrlich, im vorliegenden Gesetzentwurf besonders darauf hinzuweisen. Zu §§ 50 und 53 (§§ 47 und 50 RE) Die Einfügung der Worte „ohne Zustimmung des Bundesrats" dient lediglich der Klarstellung (siehe letzter Absatz der Bemerkung zu § 6). Zu § 54 (§ 51 RE) Wegen der Neufassung des Absatzes 1 siehe Bemerkung zu § 28. In Absatz 2 ist das Wort „beratende" eingefügt, um klarzustellen, daß die Strafbestimmung nur die Tätigkeit des Seelotsen im Sinn des § 27 Abs. 1 schützt. Zu §§ 56 und 58 (§§ 53 und 56 RE) Nach dem Vorschlag des AfV wird in § 58 als neue Nr. 4 eine Ermächtigung zum Erlaß einer Lotsensignalordnung eingefügt, um die in ihrem rechtlichen Bestand zweifelhafte Ermächtigung des § 145 StGB entbehrlich zu machen. Die Vorschriften der danach zu erlassenden Lotsensignalordnung werden durch die Ergänzung in § 56 Abs. 1 Nr. 5 strafrechtlich geschützt. Zu dem Zusatz „ohne Zustimmung des Bundesrats" im § 58 siehe Bemerkung zu §§ 50 und 53. Bonn, den 13. Juli 1954 Schmidt (Hamburg) Berichterstatter Namentliche Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Mißbilligung des Verhaltens des Bundesministers des Innern (Drucksache 769) Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Nein Dr. Adenauer — Albers Nein Arndgen Nein Barlage Nein Dr. Bartram Nein Bauer (Wasserburg) Nein Bauereisen Nein Bauknecht Nein Bausch Nein Becker (Pirmasens) . Nein Berendsen Nein Dr. Bergmeyer Nein Fürst von Bismarck . . . entschuld. Blank (Dortmund) . — Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Nein Bock Nein von Bodelschwingh . . . Nein 1 Dr. Böhm (Frankfurt) Nein Brand (Remscheid) , . Nein Frau Brauksiepe . . Nein Dr. von Brentano . . . Nein Brese Nein Frau Dr. Brökelschen . Nein Dr. Brönner Nein Brookmann (Kiel) . • • • Nein Brück Nein Dr. Bucerius krank Dr. von Buchka Nein Dr. Bürkel entschuld. Burgemeister Nein Caspers Nein Cillien krank Dr. Conring Nein Dr. Czaja Nein Demmelmeier Nein Diedrichsen Nein Frau Dietz – Dr. Dittrich Nein Dr. Dollinger Nein Donhauser Nein Dr. Dresbach Nein Eckstein Nein D. Dr. Ehlers Nein Ehren Nein Engelbrecht-Greve . Nein Dr. Dr. h. c. Erhard . Nein Etzenbach . Nein Even entschuld. Feldmann . Nein Finckh Nein Dr. Franz Nein Franzen Nein Friese Nein Name Abstimmung Fuchs Nein Funk Nein Dr. Furler Nein Gedat Nein Geiger (München) . Nein Frau Geisendörfer . Nein Gengler . entschuld. Gerns entschuld. D. Dr. Gerstenmaier entschuld. Gibbert Nein Giencke . Nein Dr. Glasmeyer Nein Dr. Gleissner (München) entschuld. Glüsing Nein Gockeln . — Dr. Götz Nein Goldhagen Nein Gontrum Nein Dr. Graf Nein Griem Nein Günther Nein Gumrum Nein Häussler — Hahn Nein Harnischfeger Nein von Hassel entschuld. Heix Nein Dr. Hellwig entschuld. Dr. Graf Henckel Nein Dr. Hesberg Nein Heye Nein Hilbert Nein Höcherl Nein Dr. Höck Nein Höfler entschuld. Holla Nein Hoogen Nein Dr. Horlacher Nein Horn Nein Huth Nein Illerhaus Nein Dr. Jaeger Nein Jahn (Stuttgart) . Nein Frau Dr. Jochmus . . Nein Josten Nein Kahn Nein Kaiser Nein Karpf Nein Kemmer (Bamberg) Nein Kemper (Trier) Nein Kiesinger Nein Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Kirchhoff Nein Klausner Nein Dr. Kleindinst . . Nein Name Abstimmung Dr. Kliesing Nein Knapp Nein Knobloch Nein Dr. Köhler Nein Koops Nein Dr. Kopf entschuld. Kortmann . Nein Kramel entschuld. Krammig Nein Kroll Nein Frau Dr. Kuchtner . . Nein Kühlthau Nein Kuntscher Nein Kunze (Bethel) Nein Lang (München) . — Leibfried Nein Dr. Leiske Nein Lenz (Brühl) entschuld. Dr. Lenz (Godesberg) . . — Lenze (Attendorn) . Nein Leonhard Nein Lermer Nein Leukert Nein Dr. Leverkuehn . Nein Dr. Lindenberg . Nein Dr. Lindrath Nein Dr. Löhr Nein Dr. h. c. Lübke . Nein Lücke Nein Lücker (München) . . entschuld. Lulay Nein Maier (Mannheim) . . . Nein Majonica entschuld. Dr. Baron Manteuf f el- Szoege Nein Massoth Nein Maucher Nein Mayer (Birkenfeld) . Nein Menke Nein Mensing Nein Meyer (Oppertshofen) Nein Meyer-Ronnenberg . . . entschuld. Miller Nein Dr. Moerchel Nein Morgenthaler Nein Muckermann Nein Mühlenberg Nein Dr. Dr. h . c. Müller (Bonn) Nein Müller-Hermann . . . Nein Müser Nein Naegel Nein Nellen Nein Neuburger Nein Niederalt Nein Frau Niggemeyer Nein Dr. Oesterle entschuld. Oetzel Nein Dr. Orth Nein Pelster Nein Dr. Pferdmenges . . entschuld. Frau Pitz Nein Platner Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein Frau Praetorius Nein Frau Dr. Probst . Nein Dr. Dr. h. c. Pünder entschuld. Raestrup Nein Rasner Nein Name Abstimmung Frau Dr. Rehling . . entschuld. Richarts entschuld. Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Rinke Nein Frau Rösch Nein Rösing Nein Rümmele Nein Ruf Nein Sabaß Nein Sabel Nein Schäffer Nein Scharnberg Nein Scheppmann Nein Schill (Freiburg) entschuld. Schlick Nein Schmücker Nein Schneider (Hamburg) . . entschuld. Schrader Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) — Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Schüttler Nein Schütz entschuld. Schuler Nein Schulze-Pellengahr . entschuld. Schwarz Nein Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld. Dr. Seffrin Nein Seidl (Dorfen) Nein Dr. Serres Nein Siebel Nein Dr. Siemer Nein Solke Nein Spies (Brücken) . Nein Spies (Emmenhausen) Nein Spörl Nein Graf von Spreti entschuld. Stauch Nein Frau Dr. Steinbiß entschuld. Stiller Nein Storch Nein Dr. Storm Nein Strauß Nein Struve Nein Stücklen entschuld. Teriete Nein Unertl Nein Varelmann Nein Frau Vietje Nein Dr. Vogel Nein Voß Nein Wacher (Hof) Nein Wacker (Buchen) . Nein Dr. Wahl entschuld. Walz Nein Frau Dr. Weber (Aachen) entschuld. Dr. Weber (Koblenz) Nein Wehking — Dr. Welskop Nein Frau Welter (Aachen) — Dr. Werber Nein Wiedeck Nein Wieninger entschuld. Dr. Willeke Nein Winkelheide entschuld. Wittmann Nein Wolf (Stuttgart) Nein Dr. Wuermeling . Nein Wullenhaupt Nein Name Abstimmung SPD Frau Albertz Ja Frau Albrecht Ja Altmaier Ja Dr. Arndt Ja Arnholz Ja Dr. Baade entschuld. Dr. Bärsch Ja Bals Ja Banse Ja Bauer (Würzburg) . . . Ja Baur (Augsburg) . . . Ja Bazille Ja Behrisch Ja Frau Bennemann . Ja Bergmann Ja Berlin Ja Bettgenhäuser Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Birkelbach entschuld. Blachstein Ja Dr. Bleiß Ja Böhm (Düsseldorf) . entschuld. Bruse Ja Corterier Ja Dannebom Ja Daum Ja Dr. Deist Ja Dewald Ja Diekmann Ja Diel Ja Frau Döhring Ja Erler entschuld. Eschmann Ja Faller Ja Franke Ja Frehsee Ja Freidhof Ja Frenzel Ja Gefeller Ja Geiger (Aalen) Ja Geritzmann Ja Gleisner (Unna) . Ja Dr. Greve Ja Dr. Gülich Ja Hansen (Köln) — Hansing (Bremen) . . Ja Hauffe Ja Heide Ja Heiland entschuld. Heinrich Ja Hellenbrock Ja Hermsdorf Ja Herold Ja Höcker Ja Höhne Ja Hörauf Ja Frau Dr. Hubert . . . Ja Hufnagel Ja Jacobi Ja Jacobs Ja Jahn (Frankfurt) . . Ja Jaksch Ja Kahn-Ackermann . . Ja Kalbitzer entschuld. Frau Keilhack Ja Frau Kettig Ja Name Abstimmung Keuning Ja Kinat Ja Frau Kipp-Kaule . . . Ja Könen (Düsseldorf) . . . entschuld. Koenen (Lippstadt) . . krank Frau Korspeter . . krank Dr. Kreyssig Ja Kriedemann Ja Kühn (Köln) Ja Kurlbaum entschuld. Ladebeck Ja Lange (Essen) Ja Frau Lockmann . . . Ja Ludwig Ja Dr. Lütkens entschuld. Maier (Freiburg) . Ja Marx entschuld. Matzner Ja Meitmann Ja Mellies Ja Dr. Menzel Ja Merten Ja Metzger Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Frau Meyer-Laule . entschuld. Mißmahl entschuld. Moll Ja Dr. Mommer entschuld. Müller (Erbendorf) . Ja Müller (Worms) . . Ja Frau Nadig Ja Odenthal Ja Ohlig Ja 011enhauer Ja Op den Orth Ja Paul entschuld. Peters Ja Pöhler Ja Pohle (Eckernförde) Ja Dr. Preller Ja Priebe Ja Pusch Ja Putzig Ja Rasch Ja Regling Ja Rehs Ja Reitz Ja Reitzner Ja Frau Renger krank Richter Ja Ritzel Ja Frau Rudoll Ja Ruhnke Ja Runge Ja Sassnick Ja Frau Schanzenbach . Ja Scheuren Ja Dr. Schmid (Tübingen) . entschuld. Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Dr. Schöne entschuld. Schoettle Ja Seidel (Fürth) Ja Seither Ja Name Abstimmung Seuffert Ja .Stierle Ja Sträter — Frau Strobel Ja Stümer Ja Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz entschuld. Wagner (Deggenau) Ja Wagner (Ludwigshafen) Ja Wehner Ja Wehr Ja Welke Ja Weltner (Rinteln) . Ja Dr. Dr. Wenzel Ja Wienand entschuld. Wittrock Ja Ziegler Ja Zühlke Ja FDP Dr. Atzenroth enthalten Dr. Becker (Hersfeld) . . entschuld. Dr. Blank (Oberhausen) . enthalten Dr h. c Blücher . . . . — Dr. Bucher enthalten Dannemann entschuld. Dr. Dehler enthalten Dr.-Ing. Drechsel . . . enthalten Eberhard enthalten Euler enthalten ,Fassbender enthalten Frau Friese-Korn . . enthalten Frühwald enthalten Gaul enthalten Dr. Hammer enthalten Held enthalten Hepp enthalten Dr. Hoffmann enthalten Frau Dr. Ilk enthalten Dr. Jentzsch enthalten Kühn (Bonn) enthalten Lahr enthalten Lenz (Trossingen) . enthalten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- wenstein enthalten Dr. Maier (Stuttgart) . enthalten von Manteuffel (Neuß) enthalten Margulies krank Mauk enthalten Dr. Mende entschuld. Dr. Miessner enthalten Neumayer — Onnen enthalten Dr. Pfleiderer entschuld. Dr. Preiß enthalten Dr. Preusker — Rademacher enthalten Dr. Schäfer — Scheel enthalten Schloß enthalten Dr. Schneider (Lollar) enthalten Schwann enthalten Name Abstimmung Stahl enthalten Dr. Stammberger . . . enthalten Dr. Starke enthalten Dr. Wellhausen entschuld. Wirths enthalten GB/BHE Bender enthalten Dr. Czermak Nein Dr. Eckhardt Nein Elsner enthalten Engell enthalten Feller enthalten Gräfin Finckenstein . entschuld. Frau Finselberger . Nein Gemein enthalten Dr. Gille Nein Haasler Nein Dr. Kather enthalten Dr. Keller Nein Dr. Klötzer Nein Körner Nein Kraft Nein Kunz (Schwalbach) . Nein Kutschera enthalten Dr. Mocker entschuld. Dr. Oberländer . Petersen enthalten Dr. Reichstein Nein Samwer Nein Seiboth Nein Dr. Sornik enthalten Srock enthalten Dr. Strosche Nein DP Becker (Hamburg) . enthalten Dr. Brühler Nein Eickhoff enthalten Dr. Elbrächter Nein Hellwege — Matthes Nein Dr. von Merkatz . . — Müller (Wehdel) . Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Schneider (Bremerhaven) enthalten Dr. Schranz Nein Dr. Seebohm Nein Walter — Wittenburg Nein Dr. Zimmermann . . . Nein Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) enthalten Schmidt-Wittmack . . . — Stegner Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen . 401 Davon: Ja 128 Nein . 223 Stimmenthaltung . 50 Zusammen wie oben . . 401 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg . . Nein Dr. Krone Nein Lemmer — Frau Dr. Maxsein . . Nein Stingl Nein Dr. Tillmanns — SPD Brandt (Berlin) . Ja Frau Heise entschuld. Klingelhöfer Ja Dr. Königswarter . Ja Name Abstimmung Mattick Ja Neubauer Ja Neumann Ja Dr. Schellenberg . Ja Frau Schroeder (Berlin) . krank Schröter (Wilmersdorf) . Ja Frau Wolff (Berlin) . . . entschuld. FDP Dr. Henn enthalten Hübner enthalten Frau Dr. Dr. h. c. Lüders enthalten Dr. Reif enthalten Dr. Will enthalten Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 17 Davon : Ja 8 Nein 4 Stimmenthaltung . 5 Zusammen wie oben . . 17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich auf zwei kurze Bemerkungen beschränken. Die eine ist die, daß der Ausschuß für Verkehrswesen angesichts der in der Öffentlichkeit vielfach vorhandenen Kritik an Berufsgesetzen und Interessentenwünschen nach Berufsgesetzen — die Kritik läuft darauf hinaus, daß in solchen Gesetzen vielfach die Tendenz einer gewissen Abgrenzung der Berufe gegenüber neuem Zugang, einer gewissen Abschrankung dieser Berufe vermutet oder erkannt wird — dieses Gesetz gerade auch unter diesem Gesichtspunkt geprüft hat. Er hat, wie wir glauben, hinsichtlich der Regelung des Zugangs zu dem Beruf des Seelotsen im Vergleich zu der hier und dort an der Küste bis jetzt geübten Praxis eher alte Schranken niedergelegt als etwa neue Schranken für den Zugang zu diesem Beruf errichtet.
    Die zweite Bemerkung ist die, daß dieses Gesetz nach einer über 30 Jahre sich erstreckenden Kette von Rechtsstreitigkeiten vor Zivilgerichten, Strafgerichten und anderen Gerichten wegen des Fehlens einer grundsätzlichen Regelung der Pflichten,
    Aufgaben und Rechte des Seelotsen, wie wir meinen, einen Abschluß bildet. Wir waren der Meinung, daß man diesen Zustand den Männern in diesem außerordentlich schweren und verantwortungsreichen Beruf nicht länger zumuten sollte. Es war daher das Hauptanliegen des Ausschusses, die Rechtsstellung des Lotsen gegenüber dem Kapitän, gegenüber dem Reeder und gegenüber der Aufsichtsbehörde wie auch die Rechtsstellung der Lotsenbrüderschaft klar und bestimmt zu regeln. Es handelt sich also bei diesem Gesetz nicht so sehr um ein Berufsgesetz betreffend die Seelotsen als vielmehr um ein Gesetz, das eine für die ganze Seeschiffahrt lebensnotwendige Frage regelt.
    Ich darf im übrigen auf den Schriftlichen Bericht *) des Ausschusses für Verkehrswesen verweisen, der Ihnen die Annahme dieses Gesetzes einstimmig empfohlen hat.
    Vizepräisdent Dr. Schneider: Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich rufe auf §§ 1, — 2, —3,-4,-5,-6,-7,-8,-9,-10,-11,-
    12, — 13, — 14, — 15, — 16, — 17, — 18, — 19, 20, — 21, — 22, — 23, — 24, — 25.
    Herr Abgeordneter Jacobi!


Rede von Werner Jacobi
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seien Sie unbesorgt! Ich werde Ihre Geduld nicht lange in Anspruch nehmen, muß jedoch in Verbindung mit der Beratung des § 25 auf etwas hinweisen. Dieses Gesetz kommt in einem harmlosen Gewande zu uns. Aber es ist schon oft vorgekommen, daß Harmlosigkeit auf Kosten Dritter ging. Hier sind diejenigen, die unter Umständen auf die harmlose Gestalt, die dieses Gesetz insoweit hat, hereinfallen können, die Gemeinden. In § 25 steht ganz lapidar eine sogenannte Legaldefinition des Seelotsen: „Der für ein Revier bestellte Seelotse übt seine Tätigkeit als freien, nicht gewerblichen Beruf aus." Damit verbunden ist der Fortfall der Gewerbesteuer für Seelotsen, und das kostet eine einzige Stadt, nämlich die Stadt Brunsbüttelkoog, nach Angaben, die ich mir heute morgen aus den zuständigen Ministerien beschafft habe, allein 100 000 DM.

(Vizepräsident Dr. Jaeger übernimmt den Vorsitz.)

Nun will ich in dieser Richtung keine Anträge stellen, aber ich muß Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, daß sich hier Konsequenzen ergeben. Bund und Länder müssen sich in einem solchen Fall darüber klar sein, daß Folgerungen gezogen werden müssen. Sie betreffen den Finanzausgleich. Die Folge dieses Gesetzes ist, wie ich andeutete, die Gewerbesteuerfreiheit für Seelotsen. Auf der anderen Seite wird der Seelotse eine entsprechend höhere Einkommensteuer zahlen müssen. Wer nun letzten Endes sich darüber freuen kann, muß der Zukunft überlassen bleiben. Ich möchte jedoch mit dieser Bemerkung die grundsätzliche Bitte verbinden, daß wir in Zukunft bei solchen Gesetzen, sobald sie in erster Beratung anstehen, mehr, als es in diesem Falle geschah, an die Mitbeteiligung oder Federführung der von der Sache her betroffenen Ausschüsse denken. Wenn ich richtig unterrichtet bin, ist dieses Gesetz nur im Verkehrsausschuß beraten worden. Eine Mitbeteiligung des Kommunalpolitischen Ausschusses hätte vielleicht dazu führen können, daß man sich frühzeitig über die finan-
*) Siehe Anlage 5.


(Jacobi)

ziellen Folgen Gedanken gemacht hätte. Es wird aber nur eine Frage des guten Willens, auch des Herrn Bundesfinanzministers, und der Zusammenarbeit mit den Ländern sein, um Schäden, die sich aus diesem Gesetz in der angedeuteten Art ergeben, zu beheben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wird noch das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich weiter auf §§ 26, - 27, - 28, - 29, - 30, -31, - 32, - 33, - 34, - 35, - 36, - 37, -38, - 39, - 40. - Wird hierzu das Wort gewünscht? -
    Ich rufe weiter auf §§ 41, - 42, - 43, - 44, -45, - 46, - 47, - 48. - Das Wort wird nicht gewünscht.
    Ich rufe weiter auf §§ 49, - 50, - 51, - 52, -
    53, - 54, - 55, - 56, - 57, - 58, - 59, - 60, - 61, - 62. - Wird noch das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer den aufgerufenen Paragraphen sowie Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu heben.
    - Mit Mehrheit angenommen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Das Wort wird nicht gewünscht. Die Einzelberatung entfällt, da keine Änderungsanträge gestellt sind.
    Ich komme zur Schlußabstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz als Ganzem ihre Zustimmung geben wollen, sich zu erheben.
    - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
    Ich bitte diejenigen Damen und Herren, die dem weiteren Antrag des Ausschusses, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen durch die Beschlußfassung für erledigt zu erklären, zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 22:
    Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 151 [neu]).
    Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte
    ich, die Hand zu erheben. - Es ist so beschlossen.
    Ich rufe weiter auf als zusätzlichen Punkt, der heute früh auf die Tagesordnung gesetzt wurde, die
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherstellung der Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache 794).
    Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schlage Ihnen die Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der heutigen Sitzung. Ich berufe die nächste, die 44. Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 23. September, 9 Uhr, und schließe die heutige Sitzung.