2. Deutscher Bundestag — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. September 1954 2007
            43. Sitzung
            Bonn, Freitag, den 17. September 1954.
            Geschäftliche Mitteilungen 2009 D
            Änderungen der Tagesordnung 2010 A,
            2032 C, 2042 A
            Mitteilung über Vorlage einer berichtigten Fassung der deutschen Übersetzung der vier Genfer Rot-Kreuz-Abkommen vom 12. August 1949 (Drucksache zu 152) 2010 A
            Mitteilung über Vorlage der Anleihedenkschrift 1953 2010 B
            Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 82 betr. Erhöhung der Postgebühren (Drucksachen 632, 819) . . . . 2010 B
            Fortsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fall John (Drucksache 767, Umdruck 171) in Verbindung mit der
            Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Falle John (Drucksache 768, Umdruck 172) sowie mit der
            Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung des Verhaltens des Bundesministers des Innern (Drucksache '769) 2010 B
            Heye (CDU/CSU) 2010 B
            Dr. Arndt (SPD) 2014 A
            Dr. Schröder, Bundesminister
            des Innern 2015 D, 2019 A,
            2020 C, 2026 D, 2029 D
            Dr. Menzel (SPD) 2018 B, 2019 B
            Präsident D. Dr. Ehlers 2021 B
            Kiesinger (CDU/CSU) . . . 2021 B, 2025 B
            Welke (SPD) 2022 D, 2024 A
            Neumann (SPD) 2024 A, 2025 B Dr. Dr. h. c. Prinz zu
            Löwenstein (FDP) . . . 2027 D, 2030 A
            Haasler (GB/BHE) 2030 B
            Kunze (Bethel) (CDU/CSU) 2031 D, 2032 A
            Ritzel (SPD) 2032 B
            Abstimmungen 2031 D, 2032 A
            Namentliche Abstimmung über den Mißbilligungsantrag Drucksache 769 . . . 2031 D,
            2032 C, D, 2049
            Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Schmidt-Wittmack (Drucksache 800) 2032 D
            Dr. Klötzer (GB/BHE),
            Berichterstatter 2032 D
            Wittrock (SPD) (zur Abstimmung) 2033 A
            Dr. Schröder, Bundesminister
            des Innern 2033 C
            Beschlußfassung 2033 C
            Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Maßnahmen zur Milderung der Ernte- und Hochwasserschäden des Jahres 1954 (Drucksache 810) 2033 D
            Bauknecht (CDU/CSU),
            Antragsteller 2033 D
            Dr. Horlacher (CDU/CSU) 2036 D
            Kriedemann (SPD) 2036 D
            Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
            und an den Haushaltsausschuß . . . 2037 A
            Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu § 4 Abs. 4 des Altsparergesetzes (Drucksache 674) 2037 A
            Miller (Ingolstadt) (CDU/CSU) . 2037 B
            Überweisung an den Ausschuß für den
            Lastenausgleich 2037 B
            Erste Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Drucksache 665) . . 2037 C
            Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . . 2037 C
            Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Drucksache 750) 2037 C
            Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Geld und Kredit 2037 C
            Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung der auf Reichsmark
            lautenden Wertpapiere der Konversions-kasse für deutsche Auslandsschulden (Drucksache 774) 2037 D
            Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . 2037 D
            Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für eine Berufsordnung der vereidigten Buchprüfer (Buchprüferordnung) (Drucksache 783) in Verbindung mit der
            Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) (Drucksache 784) sowie mit der
            Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz) (Drucksache 785) 2037 D
            Dr. Königswarter (SPD) . 2038 A, 2038 B
            Dr. Eckhardt (GB/BHE) 2038 B
            Dr. Lindrath (CDU/CSU) 2038 C
            Überweisungen an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Rechtsfragen und Verfassungsrecht 2038 D
            Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Drucksache 666) in Verbindung mit der
            Ersten Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 (Drucksache 782) 2039 A
            Überweisung der Drucksache 666 an den Ausschuß für Geld und Kredit und der Drucksache 782 an den Ausschuß für Kommunalpolitik und an den Ausschuß für Geld und Kredit 2039 A
            Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Individuelle Zollsenkung) (Drucksache 749) in Verbindung mit der
            Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Bauknecht, Struve, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 677), mit der
            Beratung des Entwurfs einer Zwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 763), mit der
            Beratung des Entwurfs einer Einundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 790) sowie mit der
            Beratung des Entwurfs einer Sechsten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 772) . 2039 B
            Dr. Horlacher (CDU/CSU) . . . . 2039 C
            Überweisung der Vorlagen an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und zusätzliche Überweisung der Drucksache 677 an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Drucksache 772 an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 2039 C
            Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Schoettle, Rümmele, Dr. Hoffmann u. Gen. betr. Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Bundesmitteln für Grenzbezirke (Drucksachen 400 [neu], 294) 2039 D
            Wacker (Buchen) (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher
            Bericht) 2039 D, 2045
            Beschlußfassung 2039 D
            Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Besatzungsfolgen über den Antrag der Abg. Wehking, Frau Dr. Steinbiß u. Gen. betr. Überbrückungskredit für die Stadt Bad Oeynhausen (Drucksachen 705, 453) 2040 A
            Dr. Serres (CDU/CSU),
            Berichterstatter 2040 A
            Wehking (CDU/CSU) 2040 B
            Dr. Bleiß (SPD) 2041 C
            Beschlußfassung 2042 A
            Beratung des Berichts des Bundesrechnungshofes über die Prüfung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Verwertungsstelle) für das Rumpfgeschäftsjahr 1949/50, das Geschäftsjahr 1950/51 und das Geschäftsjahr 1951/52 (Drucksache 780) 2042 A
            Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2042 B
            Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Überlassung der Grundstücke Briennerstraße 9 und Ottostraße 10 in München an den Freistaat Bayern zur Verwendung für Tauschzwecke (Drucksache 771) 2042 B
            Beschlußfassung 2042 B
            Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen (Drucksache 757) 2042 B
            Überweisung an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht und an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films 2042 B
            Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba vom 22. März 1954 über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte und über den Schutz von Herkunftsbezeichnungen (Drucksache 758) 2042 C
            Überweisung an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 2042 C
            Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die am 11. Dezember 1953 unterzeichnete Europäische Übereinkunft über Formerfordernisse bei Patentanmeldungen (Drucksache 759) 2042 C
            Überweisung an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 2042 C
            Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung (Drucksache 669) 2042 D
            Überweisung an den Rechtsausschuß . 2042 D
            Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 675) 2042 D
            Überweisung an den Ausschuß für Sozial-
            politik und an den Ausschuß für Arbeit 2042 D
            Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen vom 31. Oktober 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 760) 2042 D
            Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 2042 D
            Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Internationalen Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 (Drucksache 746) 2043 A
            Überweisung an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen und an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films 2043 A
            Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landpachtgesetzes (Drucksache 697) 2043 A
            Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Rechtsausschuß 2043 A
            Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Seelotswesen (Drucksache 393); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 762) 2043 B
            Schmidt (Hamburg) (SPD):
            als Berichterstatter 2043 B
            Schriftlicher Bericht 2046 Jacobi (SPD) 2043 C
            Abstimmungen 2043 C, 2044 A
            Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Übertragung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 151 [neu]) 2044 C
            Beschlußfassung 2044 C
            Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherstellung der Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache 794) 2010 A, 2044 C
            Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 2044 C
            Nächste Sitzung 2044 C
            Anlage 1: Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der SPD (Drucksache 767) betr. Fall John (Umdruck 171) 2044 B
            Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Beratung des Antrags der Fraktion der SPD (Drucksache 768) betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Falle John (Umdruck 172) 2044 B
            Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr.
            Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 151 [neu]) 2044 D
            Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Schoettle, Rümmele, Dr. Hoffmann u. Gen. betr. Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Bundesmitteln für Grenzbezirke (Drucksachen 400 [neu], 294) 2045
            Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über das Seelotswesen (Drucksache 393) 2046
            Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung des Verhaltens des Bundesministers des Innern (Drucksache 769) 2049
            Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
        
        
        
          
          
        Anlage 1 Umdruck 171
        Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 767), betreffend Fall John
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Der Ausschuß zum Schutze der Verfassung ist berechtigt, sich gemäß § 60 Abs. 3 der Geschäftsordnung im Rahmen seines Aufgabenbereiches auch mit Fragen zu befassen, die ihm nicht ausdrücklich überwiesen worden sind.
        Bonn, den 16. September 1954
        Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 172
        Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/SHE, DP zur Beratung des Antrags der Fraktion der SPD (Drucksache 768), betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Falle John
        Der Bundestag wolle beschließen,
        den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 768) um die folgende zusätzliche Nr. 6 zu erweitern:
        6. ob zu irgendwelcher Zeit von seiten der politischen Parteien Bedenken gegen die Einstellung oder die Amtsführung Johns erhoben, insbesondere ob die Tätigkeit von Dr. John und
        seine Zusammenarbeit mit anderen während des Krieges in der Emigration weilenden Deutschen zum Gegenstand von Bedenken gemacht worden sind oder werden können.
        Bonn, den 16. September 1954
        Hoogen
        Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion
        Haasler und Fraktion
        Dr. von Merkatz und Fraktion
        Anlage 3 Umdruck 151 (neu)
        Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse
        Der Bundestag wolle beschließen:
        Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen:
        1. Antrag der Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner und Genossen, betreffend Vorschriften über die Düngung von Obst und Gemüse (Drucksache 702)
        an den Ausschuß für Gesundheitswesen (federführend),
        an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten;
        2. Antrag der Fraktion der DP betreffend Einrichtung von ständigen Katastrophendiensten (Drucksache 728)
        an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung.
        Bonn, den 8. September 1954
        Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion
        Dr. Dehler und Fraktion
        Haasler und Fraktion
        Dr. von Merkatz und Fraktion
        Anlage 4
        Schriftlicher Bericht
        des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß)
        über den Antrag der Abgeordneten Schoettle, Rümmele, Dr. Hoffmann und Genossen
        betreffend
        Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Bundesmitteln für Grenzbezirke
        (Drucksachen 400 [neu], 294)
        Berichterstatter: Abgeordneter Wacker (Buchen)
        Der Antrag Drucksache Nr. 294, Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Bundesmitteln für Grenzbezirke, ist in der Sitzung vom 13. März 1954 dem Haushaltsausschuß — federführend — und den Ausschüssen für Wirtschaftspolitik, Finanz- und Steuerfragen und Grenzlandfragen zur Mitberatung überwiesen worden.
        Im Haushaltsausschuß wurde von den die Vorlage begründenden Abgeordneten vorgetragen, daß die überwiegende Mehrzahl der Grenzbezirke des Bundesgebiets an der günstigen Entwicklung der deutschen Wirtschaft in den letzten Jahren nicht oder nur in unzureichendem Ausmaße teilgenommen habe; ferner, daß die Leistungsschwäche dieser Bezirke auf ihrer wirtschaftsgeographischen Lage, zum Teil auch auf landwirtschaftlichen Strukturschäden, hohen Kriegszerstörungen und Überbelegungen mit Heimatvertriebenen, Evakuierten und sozial besonders anfälligen Personen beruhe. Schließlich wurde den Notständen der östlichen Grenzbezirke als Parallele die Notlage in den Grenzkreisen der sogenannten Roten Zone des Landes Rheinland-Pfalz, infolge ungewöhnlich hoher Kriegszerstörung und Schäden in der Landwirtschaft, gegenübergestellt.
        Diese Beurteilung, so wurde weiter festgestellt, treffe weitgehend auch auf die Notstandsgebiete Baden-Württembergs, z. B. auf die Odenwaldkreise, das Hotzenwaldgebiet und die Landesteile im Bereich der Roten Zone entlang des Oberrheines zu. Die im Antrag genannten Gebiete seien ähnlich wie der in der Gesetzesbegründung angeführte Landstrich in Rheinland-Pfalz entweder wirtschaftlich außerordentlich zurückgeblieben oder wiesen einen besonders hohen Zerstörungsgrad auf. Konsequenter- und gerechterweise müsse daher dem Lande Baden-Württemberg eine angemessene Quote aus dem Bundesgrenzland-Fonds zugebilligt werden und der Entwurf eines Gesetzes über Inanspruchnahme eines Teiles der Einkommen- und Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahre 1954 entsprechend geändert werden. Diese Begründung, die auch den Beratungen des Antrages in den mitberatenden Ausschüssen zugrunde lag, wurde als nicht stichhaltig abgelehnt.
        Auch wurde im Ausschuß für Wirtschaftspolitik die Frage aufgeworfen, welche Bedeutung die sogenannte Rote und Grüne Zone habe und nach welchen Gesichtspunkten Gebiete unter diese Bezeichnung subsumiert werden sollen.
        Der Regierungsvertreter gab entsprechende Aufklärung durch Hinweis auf die Beschlüsse des interministeriellen Ausschusses und trug weiter vor, daß die Roten Zonen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen aus dem Sanierungsprogramm entlassen worden seien.
        Die darauf folgende Debatte befaßte sich mit den Fragen:
        1. Ist das Gebiet des Hotzenwaldes in Baden-Württemberg Notstandsgebiet?
        2. Kann der Antrag Drucksache 294 zurückgestellt werden?
        3. Kann das Land Baden-Württemberg selbst für die Sanierung des Notstandsgebietes aufkommen?
        4. Ist es dazu aus eigenen Mitteln in der Lage?
        Die Ziffern 1 und 2 wurden verneint, die Ziffern 3 und 4 dagegen bejaht.
        Die Begründung zum Antrag Drucksache 294, wie sie vom Berichterstatter des Haushaltsausschusses vorgetragen wurde, wurde verworfen. Der Antrag wurde mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt.
        Der Grenzlandausschuß konnte sich ebenfalls der Begründung des Antrages nicht anschließen und hat den Antrag mit Stimmengleichheit ebenfalls abgelehnt.
        Der Haushaltsausschuß befaßte sich sodann nochmals mit diesem Antrag und kam zu dem Entschluß, dem Hohen Hause zu unterbreiten, den Antrag als erledigt anzusehen. Als Berichterstatter habe ich die Ehre, das Hohe Haus zu bitten, sich diesem Antrag anzuschließen.
        Bonn, den 17. September 1954
        Wacker (Buchen) Berichterstatter
        Anlage 5
        Schriftlicher Bericht
        des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß)
        über den Entwurf eines Gesetzes über das
        Seelotswesen
        (Drucksache 393)
        Berichterstatter: Abgeordneter Schmidt (Hamburg)
        Der Entwurf eines Gesetzes über das Seelotswesen — Drucksache 393 — wurde in der 27. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 30. April 1954 an den Ausschuß für Verkehrswesen (AfV) zur weiteren Bearbeitung überwiesen.
        In der Zeit vom 1. bis 14. Mai 1954 unternahm der AfV eine Sitzungs- und Besichtigungsreise nach Schleswig-Holstein und besuchte die Städte Lübeck, Kiel, Holtenau und Rendsburg, um sich an Ort und Stelle mit der Praxis des Seelotswesens vertraut zu machen. Gelegentlich dieser Bereisung wurden Sachverständige der Verwaltung, der Schiffahrt, des Deutschen Lotsenbundes als Spitzenorganisation der einzelnen Lotsenbrüderschaften und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr gehört. Der Deutsche Lotsenbund und die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr haben ihre Stellungnahmen später schriftlich dem AfV vorgelegt.
        In seiner 18. Sitzung am 22. Juni 1954 begann der AfV mit der Beratung der Drucksache 393 und beschloß, einen „Unterausschuß Seelotsengesetz" einzusetzen mit der Aufgabe, die weitere Behandlung des Gesetzentwurfs vorzubereiten.
        Der „Unterausschuß Seelotsengesetz" führte in zwei Sitzungen am 25. Juni und 8. Juli 1954 die Einzelberatung des Gesetzentwurfs durch und legte dem Gesamtausschuß für Verkehrswesen in der 19. Sitzung am 13. Juli 1954 das Ergebnis seiner Arbeit vor. Der AfV beschloß einstimmig, dem Plenum des Deutschen Bundestages zur zweiten und dritten Beratung zu empfehlen, den Entwurf eines Gesetzes über das Seelotswesen in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung anzunehmen.
        I. Allgemeines
        Durch die jüngere Geschichte des Seelotswesens ziehen sich wie ein roter Faden die Gegensätze zwischen Lotsen und Aufsichtsbehörden in ihrer Auffassung über die Rechtsstellung des Seelotsen. In zahlreichen Rechtsstreitigkeiten vor Zivil-, Straf- und Versorgungsgerichten sowie in Eingaben an die obersten Verkehrsbehörden und die Parlamente bemühten sich die Lotsen mit Nachdruck bisher darum, als echte, freie Gewerbetreibende anerkannt zu werden, die ihr konzessioniertes Gewerbe zwar unter staatlicher Aufsicht ausüben, jedoch für ihre Dienste unmittelbare, privatrechtliche Ansprüche gegen gelotste Schiffe erlangen.
        De jure ist den Seelotsen die Rechtsstellung als Gewerbetreibende auch in zahlreichen Lotsordnungen zugesprochen worden.
        De facto haben aber die Aufsichtsbehörden der Länder und nach 1919 des Reichs die Seelotsen als abhängige und unselbständige Träger öffentlicher
        Aufgaben behandelt, die ihr Entgelt vom Staat aus den als öffentliche Abgaben eingezogenen Lotsgeldern erhalten.
        Der AfV sieht es als wesentliche Aufgabe des Entwurfs an, nicht nur das Seelotswesen bundeseinheitlich zu regeln, sondern auch die Rechtsstellung der Seelotsen so klar und ausdrücklich zu umreißen, daß künftige Streitigkeiten darüber vermieden werden.
        Hinsichtlich der Seelotsen, die außerhalb der Reviere tätig sind, läßt der Entwurf (Dritter Abschnitt) — auch nach Auffassung des Deutschen Lotsenbundes — keinen Zweifel offen. Sie üben ein echtes freies Gewerbe aus, das lediglich der Gewerbeaufsicht durch die Behörden der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung untersteht.
        Hinsichtlich der Seelotsen der Reviere (Zweiter Abschnitt) stimmte der AfV mit dem Regierungsentwurf zwar in folgenden Grundsätzen überein:
        Auf den Revieren wird dem Bund neben der Aufsicht nur die Einrichtung und die Unterhaltung des Lotswesens, d. h. lediglich die allgemeine Vorsorge für einen leistungsfähigen Lotsbetrieb, als Aufgabe zugewiesen (§ 3). Soweit auf einzelnen Revieren nicht Bedienstete des Bundes als Lotsen eingesetzt sind, erfüllt der Bund diese Aufgabe, indem er ausreichenden Anreiz für die Betätigung erfahrener Nautiker als Lotsen schafft (u. a. § 7 Satz 2), deren Auswahl und Tätigkeit durch Aufsichtsbehörden und Selbstverwaltungskörperschaften sorgfältig überwacht (§§ 9 bis 21, 26 bis 30 und 32) und ihnen erforderlichenfalls auch die technischen Lotseinrichtungen zur Verfügung stellt (§§ 3 und 30). Die Seelotsen sind selbständige Berufstätige und führen die Lotsung in eigener Verantwortung durch. Der Anspruch auf Lots-geld steht dem einzelnen Seelotsen zu; er ist kein Anspruch des Bundes öffentlich-rechtlicher Art (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b).
        Dagegen kann sich der AfV dem Regierungsentwurf insofern nicht anschließen, als dessen §§ 1 und 8 auch die Seelotsen der Reviere als Gewerbetreibende bezeichnen. Mit dem Begriff eines „Gewerbes" sind die positive Aufsicht und die Sorgepflicht des Bundes für die technischen Hilfsmittel des Lotsbetriebes, vor allem aber der Ausschluß jeden Wettbewerbs zwischen den einzelnen Seelotsen durch die Börtordnung (§ 32 Abs. 1 Nr. 3) und die strengen Standespflichten kaum zu vereinbaren. Gerade die beiden letzten Merkmale geben, wenn sie auf einen selbständigen Beruf Anwendung finden, dem „freien Beruf" das Gepräge. Der Vorschlag des AfV definiert daher in § 25 die Tätigkeit der Revierlotsen als Ausübung eines freien, nichtgewerblichen Berufs.
        Schmidt [Hamburg])
        II. Im einzelnen
        Änderungen
        gegenüber dem Regierungsentwurf (RE)
        Zu §1
        Da die Definition des § 1 sowohl die Revierlotsen als auch die Seelotsen außerhalb der Reviere umfassen soll, muß nach den Ausführungen unter I das Wort „gewerbsmäßig" durch den Oberbegriff „berufsmäßig" ersetzt werden. Die Sätze 3 und 4 des Regierungsentwurfs wurden gestrichen und in den § 25 als Absatz 2 aufgenommen, um die Legaldefinition der Rechtsstellung des Seelotsen zu ergänzen.
        Zu §5
        Nach der Änderung des § 1 Abs. 1 werden auch die Bediensteten des Bundes, die als Seelotsen eingesetzt sind, von der Definition erfaßt. Um Mißverständnisse zu vermeiden, ist die Bestimmung des § 55 Abs. 1 RE, welche die Anwendung des Gesetzes für diesen Kreis der Seelotsen einschränkt, in den Ersten Abschnitt aufgenommen. Der Vorschlag des AfV hat die Zahl der anwendbaren Vorschriften erweitert; er schließt für Bedienstete des Bundes nur diejenigen Bestimmungen des Gesetzentwurfs aus, die mit dem Dienstverhältnis zum Bund unvereinbar oder wegen der beamtenrechtlichen Vorschriften überflüssig sind.
        Zu § 6( § 5 RE)
        In Absatz 1 wird die Anhörung der Bundeslotsenkammer vorgeschrieben. Die Rechtsverordnungen zur Regelung der Lotsgebühren und -gelder werden als Lotstarifordnungen bezeichnet, um jeden Zweifel über die privatrechtliche Art des Lotsgeldes auszuschließen.
        Zu Absatz 2 vertrat der AfV die Auffassung, daß den Lotstarifordnungen wegen ihres beschränkten Anwendungsbereichs kaum eine Bedeutung für das allgemeine Preisgefüge zukommt.
        Die Möglichkeit einer Delegation an die Aufsichtsbehörden wurde aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auch auf Absatz 1 Nr. 1 Buchst. c ausgedehnt.
        Der neue letzte Satz ist erforderlich, um Zweifel über die Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnungen für den Fall auszuschließen, daß der Bundesrat das Gesetz als ganzes weiterhin für zustimmungsbedürftig hält. Sachlich erscheint dem AfV der Ausschluß der Zustimmungsbedürftigkeit berechtigt, da Rechtsverordnungen zu § 6 nur Angelegenheiten regeln können, die in bundeseigener Verwaltung durchgeführt werden.
        Zu § 7 (§ 6 RE)
        Die Ergänzung im letzten Satz stellt klar, daß bei der Errechnung der Lotsgeldtarife auch auf die Möglichkeit einer ausreichenden Versorgung Bedacht zu nehmen ist.
        Zu § 9 (§ 8 RE)
        Siehe Bemerkung zu § 1.
        Zu §§ 10 bis 14 (§§ 9, 10, 11 und 13 RE)
        Der Regierungsentwurf läßt eine genaue Regelung des Werdeganges vom Bewerber zum Seelotsen vermissen. Der Vorschlag des AfV stellt klar, daß der Anwärter bei Erfüllung aller Voraussetzungen Anspruch auf Bestallung hat, und bringt nähere Vorschriften über die Behandlung der Bewerber und Anwärter. Die sachlichen Voraussetzungen für die Bestallung zum Seelotsen bleiben gegenüber dem RE unverändert.
        Zu § 15 (§ 12 RE)
        Eine Einschränkung der Lotstätigkeit nach Art und Größe der Schiffe lediglich auf die Dauer von zwei Jahren wird vor allem auf den Revieren nicht ausreichen, auf denen große Passagierschiffe verkehren. Nach dem Vorschlag des AfV soll es den Lotsordnungen überlassen bleiben, ,die Dauer nach den Verhältnissen der einzelnen Reviere festzusetzen.
        Zu § 18 (§ 16 RE)
        Nicht jede Handlung oder Unterlassung eines Seelotsen, die seine weitere Tätigkeit als Gefahr für die Sicherheit des Verkehrs erscheinen läßt, wird einen Seeunfall im Sinn des Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen verursacht haben. Trotzdem muß auch in solchen Fällen die Möglichkeit der vorläufigen Berufsuntersagung gegeben sein. Indem sie nach dem Vorschlag des AfV auf Fälle beschränkt bleibt, die Gegenstand einer seeamtlichen Untersuchung oder eines Strafverfahrens sind, ist gleichzeitig ihrer extensiven Ausnutzung durch die Verwaltung vorgebeugt.
        Zu § 21 (§ 19 RE)
        Die neue Fassung stellt klar, daß die Behörde über einen Antrag auf Verlängerung der Bestallung nach billigem Ermessen entscheidet.
        Zu § 25
        Der neu eingefügte § 25 bringt die Legaldefinition für die Rechtsstellung des Seelotsen, die der AfV für erforderlich hält (siehe I. Allgemeines). Entsprechend wurde auch die Überschrift des 3. Unterabschnittes ergänzt.
        Zu § 28 (§ 25 RE)
        Die Einfügung der Worte „nach der Lotsordnung" in Absatz 2 beseitigt den Zweifel, ob die Bestimmung auch dann schon anwendbar ist, wenn der Kapitän zur Annahme eines Lotsen nach allgemeinen nautischen Erfahrungen oder nach Anweisungen seines Reeders verpflichtet gewesen wäre.
        Zu § 29 (§ 26 RE)
        Lediglich aus sprachlichen Gründen wurde das Wort „die" durch das Wort „seine" ersetzt.
        Zu § 32 (§ 29 RE)
        Der Vorschlag des AfV nimmt die Bestimmung des Absatzes 3 des Regierungsentwurfs aus Gründen der Systematik als neue Nr. 9 in den Absatz 1 auf.
        Bei dem neuen Absatz 3 geht der AfV von der Überlegung aus, daß gegen die vorläufige Berufsuntersagung nicht nur die Klage vor den Verwaltungsgerichten, sondern auch der Antrag zulässig ist, die Vollziehung von Gerichts wegen auszusetzen. Darüber hinaus hat der Betroffene Schadensersatzansprüche nach den allgemeinen Rechtsvorschriften, falls sich der Verwaltungsakt als Amtspflichtverletzung erweisen sollte. Damit ist für genügenden Rechtsschutz gesorgt. Im übrigen sollen
        (Schmidt [Hamburg])
        im Fall der Erkrankung und der vorläufigen Berufsuntersagung (§ 18 Abs. 1) die Mitglieder der Lotsenbrüderschaft ihren vorübergehend berufsuntätigen Kollegen unterstützen, da seine Tätigkeit inzwischen von der Gesamtheit der Mitglieder zusätzlich übernommen wird und die entsprechenden Entgelte der Gesamtheit zufließen.
        Zu § 35 (§ 32 RE)
        Absatz 1 RE wurde lediglich aus sprachlichen Gründen geändert.
        Zu § 36 (§ 33 RE)
        Absatz 6 RE wurde gestrichen; die darin enthaltene Regelung soll der Satzung überlassen bleiben.
        Zu § 40 (§ 37 RE)
        Siehe Bemerkungen im letzten Absatz zu § 6. Zu § 41 (§ 38 RE)
        In dem Bestreben, den Gedanken der Selbstverwaltung zu fördern, räumt der Vorschlag des AfV der Mitgliederversammlung das Recht ein, den Sitz der Bundeslotsenkammer zu bestimmen.
        Der Vorschlag des AfV gibt jeder Brüderschaft mindestens eine Stimme; Brüderschaften mit mehr als 100 Mitgliedern jedoch zwei Stimmen, um das Gleichgewicht zwischen großen und kleineren Revieren herzustellen.
        Der Absatz 3 wurde aus sprachlichen Gründen geändert.
        Zu § 45 (§ 42 RE)
        Die Einfügung in Absatz 1 Satz 1 stellt sicher, daß auch ein stellvertretender Vorsitzender gewählt I wird. Satz 2 entspricht Absatz 3 RE.
        Die Umstellung in Absatz 2 Satz 2 stellt klar, daß der „wichtige Grund" Voraussetzung sowohl für die Versagung als auch für den Widerruf der Bestätigung ist. Im Satz 3 fehlt der letzte Satz des Absatzes 4 RE; es soll der Satzung überlassen bleiben, die Entschädigung für den Vorsitzenden zu regeln.
        Zu § 46 (§ 43 RE)
        Absatz 1 Satz 2 RE erscheint dem AfV entbehrlich.
        Nach der Neufassung des Satzes 2 soll bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag geben, damit in jedem Fall ein Beschluß zustandekommt.
        Der neue Absatz 4 entspricht im wesentlichen § 55 Abs. 2 RE. Der AfV hält es für richtig, die
        Zahl der Vertreter für die Bediensteten des Bundes vom Bundesminister für Verkehr bestimmen zu [assen, damit Veränderungen der Verhältnisse jederzeit berücksichtigt werden können.
        Zu § 48 (§ 45 RE)
        Nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 ist es Aufgabe der Lotsenbrüderschaft, die einzelnen Seelotsen auf die Erfüllung der Berufspflichten hin zu überwachen. Die positive Aufsicht der Behörden soll deshalb nach Ansicht des AfV auf Maßnahmen gegenüber der Lotsenbrüderschaft beschränkt bleiben.
        Zu § 49 (§ 46 RE)
        Die Lotstätigkeit auf hoher See kann durch ein Bundesgesetz nur für Deutsche geregelt werden, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes haben. Aus diesem Grund erscheint es dem AfV entbehrlich, im vorliegenden Gesetzentwurf besonders darauf hinzuweisen.
        Zu §§ 50 und 53 (§§ 47 und 50 RE)
        Die Einfügung der Worte „ohne Zustimmung des Bundesrats" dient lediglich der Klarstellung (siehe letzter Absatz der Bemerkung zu § 6).
        Zu § 54 (§ 51 RE)
        Wegen der Neufassung des Absatzes 1 siehe Bemerkung zu § 28.
        In Absatz 2 ist das Wort „beratende" eingefügt, um klarzustellen, daß die Strafbestimmung nur die Tätigkeit des Seelotsen im Sinn des § 27 Abs. 1 schützt.
        Zu §§ 56 und 58 (§§ 53 und 56 RE)
        Nach dem Vorschlag des AfV wird in § 58 als neue Nr. 4 eine Ermächtigung zum Erlaß einer Lotsensignalordnung eingefügt, um die in ihrem rechtlichen Bestand zweifelhafte Ermächtigung des § 145 StGB entbehrlich zu machen. Die Vorschriften der danach zu erlassenden Lotsensignalordnung werden durch die Ergänzung in § 56 Abs. 1 Nr. 5 strafrechtlich geschützt.
        Zu dem Zusatz „ohne Zustimmung des Bundesrats" im § 58 siehe Bemerkung zu §§ 50 und 53.
        Bonn, den 13. Juli 1954
        Schmidt (Hamburg) Berichterstatter
        Namentliche Abstimmung
        über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend
        Mißbilligung des Verhaltens des Bundesministers des Innern
        (Drucksache 769)
        Name Abstimmung
        CDU/CSU
        Frau Ackermann . . . . Nein
        Dr. Adenauer —
        Albers Nein
        Arndgen Nein
        Barlage Nein
        Dr. Bartram Nein
        Bauer (Wasserburg) Nein
        Bauereisen Nein
        Bauknecht Nein
        Bausch Nein
        Becker (Pirmasens) . Nein
        Berendsen Nein
        Dr. Bergmeyer Nein
        Fürst von Bismarck . . . entschuld.
        Blank (Dortmund) . —
        Frau Dr. Bleyler
        (Freiburg) Nein
        Bock Nein
        von Bodelschwingh . . . Nein
        1 Dr. Böhm (Frankfurt) Nein
        Brand (Remscheid) , . Nein
        Frau Brauksiepe . . Nein
        Dr. von Brentano . . . Nein
        Brese Nein
        Frau Dr. Brökelschen . Nein
        Dr. Brönner Nein
        Brookmann (Kiel) . • • • Nein
        Brück Nein
        Dr. Bucerius krank
        Dr. von Buchka Nein
        Dr. Bürkel entschuld.
        Burgemeister Nein
        Caspers Nein
        Cillien krank
        Dr. Conring Nein
        Dr. Czaja Nein
        Demmelmeier Nein
        Diedrichsen Nein
        Frau Dietz –
        Dr. Dittrich Nein
        Dr. Dollinger Nein
        Donhauser Nein
        Dr. Dresbach Nein
        Eckstein Nein
        D. Dr. Ehlers Nein
        Ehren Nein
        Engelbrecht-Greve . Nein
        Dr. Dr. h. c. Erhard . Nein
        Etzenbach . Nein
        Even entschuld.
        Feldmann . Nein
        Finckh Nein
        Dr. Franz Nein
        Franzen Nein
        Friese Nein
        Name Abstimmung
        Fuchs Nein
        Funk Nein
        Dr. Furler Nein
        Gedat Nein
        Geiger (München) . Nein
        Frau Geisendörfer . Nein
        Gengler . entschuld.
        Gerns entschuld.
        D. Dr. Gerstenmaier entschuld.
        Gibbert Nein
        Giencke . Nein
        Dr. Glasmeyer Nein
        Dr. Gleissner (München) entschuld.
        Glüsing Nein
        Gockeln . —
        Dr. Götz Nein
        Goldhagen Nein
        Gontrum Nein
        Dr. Graf Nein
        Griem Nein
        Günther Nein
        Gumrum Nein
        Häussler —
        Hahn Nein
        Harnischfeger Nein
        von Hassel entschuld.
        Heix Nein
        Dr. Hellwig entschuld.
        Dr. Graf Henckel Nein
        Dr. Hesberg Nein
        Heye Nein
        Hilbert Nein
        Höcherl Nein
        Dr. Höck Nein
        Höfler entschuld.
        Holla Nein
        Hoogen Nein
        Dr. Horlacher Nein
        Horn Nein
        Huth Nein
        Illerhaus Nein
        Dr. Jaeger Nein
        Jahn (Stuttgart) . Nein
        Frau Dr. Jochmus . . Nein
        Josten Nein
        Kahn Nein
        Kaiser Nein
        Karpf Nein
        Kemmer (Bamberg) Nein
        Kemper (Trier) Nein
        Kiesinger Nein
        Dr. Kihn (Würzburg) . Nein
        Kirchhoff Nein
        Klausner Nein
        Dr. Kleindinst . . Nein
        Name Abstimmung
        Dr. Kliesing Nein
        Knapp Nein
        Knobloch Nein
        Dr. Köhler Nein
        Koops Nein
        Dr. Kopf entschuld.
        Kortmann . Nein
        Kramel entschuld.
        Krammig Nein
        Kroll Nein
        Frau Dr. Kuchtner . . Nein
        Kühlthau Nein
        Kuntscher Nein
        Kunze (Bethel) Nein
        Lang (München) . —
        Leibfried Nein
        Dr. Leiske Nein
        Lenz (Brühl) entschuld.
        Dr. Lenz (Godesberg) . . —
        Lenze (Attendorn) . Nein
        Leonhard Nein
        Lermer Nein
        Leukert Nein
        Dr. Leverkuehn . Nein
        Dr. Lindenberg . Nein
        Dr. Lindrath Nein
        Dr. Löhr Nein
        Dr. h. c. Lübke . Nein
        Lücke Nein
        Lücker (München) . . entschuld.
        Lulay Nein
        Maier (Mannheim) . . . Nein
        Majonica entschuld.
        Dr. Baron Manteuf f el-
        Szoege Nein
        Massoth Nein
        Maucher Nein
        Mayer (Birkenfeld) . Nein
        Menke Nein
        Mensing Nein
        Meyer (Oppertshofen) Nein
        Meyer-Ronnenberg . . . entschuld.
        Miller Nein
        Dr. Moerchel Nein
        Morgenthaler Nein
        Muckermann Nein
        Mühlenberg Nein
        Dr. Dr. h . c. Müller (Bonn) Nein
        Müller-Hermann . . . Nein
        Müser Nein
        Naegel Nein
        Nellen Nein
        Neuburger Nein
        Niederalt Nein
        Frau Niggemeyer Nein
        Dr. Oesterle entschuld.
        Oetzel Nein
        Dr. Orth Nein
        Pelster Nein
        Dr. Pferdmenges . . entschuld.
        Frau Pitz Nein
        Platner Nein
        Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein
        Frau Praetorius Nein
        Frau Dr. Probst . Nein
        Dr. Dr. h. c. Pünder entschuld.
        Raestrup Nein
        Rasner Nein
        Name Abstimmung
        Frau Dr. Rehling . . entschuld.
        Richarts entschuld.
        Frhr. Riederer von Paar Nein
        Dr. Rinke Nein
        Frau Rösch Nein
        Rösing Nein
        Rümmele Nein
        Ruf Nein
        Sabaß Nein
        Sabel Nein
        Schäffer Nein
        Scharnberg Nein
        Scheppmann Nein
        Schill (Freiburg) entschuld.
        Schlick Nein
        Schmücker Nein
        Schneider (Hamburg) . . entschuld.
        Schrader Nein
        Dr. Schröder (Düsseldorf) —
        Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein
        Schüttler Nein
        Schütz entschuld.
        Schuler Nein
        Schulze-Pellengahr . entschuld.
        Schwarz Nein
        Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld.
        Dr. Seffrin Nein
        Seidl (Dorfen) Nein
        Dr. Serres Nein
        Siebel Nein
        Dr. Siemer Nein
        Solke Nein
        Spies (Brücken) . Nein
        Spies (Emmenhausen) Nein
        Spörl Nein
        Graf von Spreti entschuld.
        Stauch Nein
        Frau Dr. Steinbiß entschuld.
        Stiller Nein
        Storch Nein
        Dr. Storm Nein
        Strauß Nein
        Struve Nein
        Stücklen entschuld.
        Teriete Nein
        Unertl Nein
        Varelmann Nein
        Frau Vietje Nein
        Dr. Vogel Nein
        Voß Nein
        Wacher (Hof) Nein
        Wacker (Buchen) . Nein
        Dr. Wahl entschuld.
        Walz Nein
        Frau Dr. Weber (Aachen) entschuld.
        Dr. Weber (Koblenz) Nein
        Wehking —
        Dr. Welskop Nein
        Frau Welter (Aachen) —
        Dr. Werber Nein
        Wiedeck Nein
        Wieninger entschuld.
        Dr. Willeke Nein
        Winkelheide entschuld.
        Wittmann Nein
        Wolf (Stuttgart) Nein
        Dr. Wuermeling . Nein
        Wullenhaupt Nein
        Name Abstimmung
        SPD
        Frau Albertz Ja
        Frau Albrecht Ja
        Altmaier Ja
        Dr. Arndt Ja
        Arnholz Ja
        Dr. Baade entschuld.
        Dr. Bärsch Ja
        Bals Ja
        Banse Ja
        Bauer (Würzburg) . . . Ja
        Baur (Augsburg) . . . Ja
        Bazille Ja
        Behrisch Ja
        Frau Bennemann . Ja
        Bergmann Ja
        Berlin Ja
        Bettgenhäuser Ja
        Frau Beyer (Frankfurt) Ja
        Birkelbach entschuld.
        Blachstein Ja
        Dr. Bleiß Ja
        Böhm (Düsseldorf) . entschuld.
        Bruse Ja
        Corterier Ja
        Dannebom Ja
        Daum Ja
        Dr. Deist Ja
        Dewald Ja
        Diekmann Ja
        Diel Ja
        Frau Döhring Ja
        Erler entschuld.
        Eschmann Ja
        Faller Ja
        Franke Ja
        Frehsee Ja
        Freidhof Ja
        Frenzel Ja
        Gefeller Ja
        Geiger (Aalen) Ja
        Geritzmann Ja
        Gleisner (Unna) . Ja
        Dr. Greve Ja
        Dr. Gülich Ja
        Hansen (Köln) —
        Hansing (Bremen) . . Ja
        Hauffe Ja
        Heide Ja
        Heiland entschuld.
        Heinrich Ja
        Hellenbrock Ja
        Hermsdorf Ja
        Herold Ja
        Höcker Ja
        Höhne Ja
        Hörauf Ja
        Frau Dr. Hubert . . . Ja
        Hufnagel Ja
        Jacobi Ja
        Jacobs Ja
        Jahn (Frankfurt) . . Ja
        Jaksch Ja
        Kahn-Ackermann . . Ja
        Kalbitzer entschuld.
        Frau Keilhack Ja
        Frau Kettig Ja
        Name Abstimmung
        Keuning Ja
        Kinat Ja
        Frau Kipp-Kaule . . . Ja
        Könen (Düsseldorf) . . . entschuld.
        Koenen (Lippstadt) . . krank
        Frau Korspeter . . krank
        Dr. Kreyssig Ja
        Kriedemann Ja
        Kühn (Köln) Ja
        Kurlbaum entschuld.
        Ladebeck Ja
        Lange (Essen) Ja
        Frau Lockmann . . . Ja
        Ludwig Ja
        Dr. Lütkens entschuld.
        Maier (Freiburg) . Ja
        Marx entschuld.
        Matzner Ja
        Meitmann Ja
        Mellies Ja
        Dr. Menzel Ja
        Merten Ja
        Metzger Ja
        Frau Meyer (Dortmund) Ja
        Meyer (Wanne-Eickel) . Ja
        Frau Meyer-Laule . entschuld.
        Mißmahl entschuld.
        Moll Ja
        Dr. Mommer entschuld.
        Müller (Erbendorf) . Ja
        Müller (Worms) . . Ja
        Frau Nadig Ja
        Odenthal Ja
        Ohlig Ja
        011enhauer Ja
        Op den Orth Ja
        Paul entschuld.
        Peters Ja
        Pöhler Ja
        Pohle (Eckernförde) Ja
        Dr. Preller Ja
        Priebe Ja
        Pusch Ja
        Putzig Ja
        Rasch Ja
        Regling Ja
        Rehs Ja
        Reitz Ja
        Reitzner Ja
        Frau Renger krank
        Richter Ja
        Ritzel Ja
        Frau Rudoll Ja
        Ruhnke Ja
        Runge Ja
        Sassnick Ja
        Frau Schanzenbach . Ja
        Scheuren Ja
        Dr. Schmid (Tübingen) . entschuld.
        Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja
        Schmidt (Hamburg) . . Ja
        Schmitt (Vockenhausen) . Ja
        Dr. Schöne entschuld.
        Schoettle Ja
        Seidel (Fürth) Ja
        Seither Ja
        Name Abstimmung
        Seuffert Ja
        .Stierle Ja
        Sträter —
        Frau Strobel Ja
        Stümer Ja
        Thieme Ja
        Traub Ja
        Trittelvitz entschuld.
        Wagner (Deggenau) Ja
        Wagner (Ludwigshafen) Ja
        Wehner Ja
        Wehr Ja
        Welke Ja
        Weltner (Rinteln) . Ja
        Dr. Dr. Wenzel Ja
        Wienand entschuld.
        Wittrock Ja
        Ziegler Ja
        Zühlke Ja
        FDP
        Dr. Atzenroth enthalten
        Dr. Becker (Hersfeld) . . entschuld.
        Dr. Blank (Oberhausen) . enthalten
        Dr h. c Blücher . . . . —
        Dr. Bucher enthalten
        Dannemann entschuld.
        Dr. Dehler enthalten
        Dr.-Ing. Drechsel . . . enthalten
        Eberhard enthalten
        Euler enthalten
        ,Fassbender enthalten
        Frau Friese-Korn . . enthalten
        Frühwald enthalten
        Gaul enthalten
        Dr. Hammer enthalten
        Held enthalten
        Hepp enthalten
        Dr. Hoffmann enthalten
        Frau Dr. Ilk enthalten
        Dr. Jentzsch enthalten
        Kühn (Bonn) enthalten
        Lahr enthalten
        Lenz (Trossingen) . enthalten
        Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö-
        wenstein enthalten
        Dr. Maier (Stuttgart) . enthalten
        von Manteuffel (Neuß) enthalten
        Margulies krank
        Mauk enthalten
        Dr. Mende entschuld.
        Dr. Miessner enthalten
        Neumayer —
        Onnen enthalten
        Dr. Pfleiderer entschuld.
        Dr. Preiß enthalten
        Dr. Preusker —
        Rademacher enthalten
        Dr. Schäfer —
        Scheel enthalten
        Schloß enthalten
        Dr. Schneider (Lollar) enthalten
        Schwann enthalten
        Name Abstimmung
        Stahl enthalten
        Dr. Stammberger . . . enthalten
        Dr. Starke enthalten
        Dr. Wellhausen entschuld.
        Wirths enthalten
        GB/BHE
        Bender enthalten
        Dr. Czermak Nein
        Dr. Eckhardt Nein
        Elsner enthalten
        Engell enthalten
        Feller enthalten
        Gräfin Finckenstein . entschuld.
        Frau Finselberger . Nein
        Gemein enthalten
        Dr. Gille Nein
        Haasler Nein
        Dr. Kather enthalten
        Dr. Keller Nein
        Dr. Klötzer Nein
        Körner Nein
        Kraft Nein
        Kunz (Schwalbach) . Nein
        Kutschera enthalten
        Dr. Mocker entschuld.
        Dr. Oberländer .
        Petersen enthalten
        Dr. Reichstein Nein
        Samwer Nein
        Seiboth Nein
        Dr. Sornik enthalten
        Srock enthalten
        Dr. Strosche Nein
        DP
        Becker (Hamburg) . enthalten
        Dr. Brühler Nein
        Eickhoff enthalten
        Dr. Elbrächter Nein
        Hellwege —
        Matthes Nein
        Dr. von Merkatz . . —
        Müller (Wehdel) . Nein
        Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein
        Schneider (Bremerhaven) enthalten
        Dr. Schranz Nein
        Dr. Seebohm Nein
        Walter —
        Wittenburg Nein
        Dr. Zimmermann . . . Nein
        Fraktionslos
        Brockmann (Rinkerode) enthalten
        Schmidt-Wittmack . . . —
        Stegner Nein
        Zusammenstellung der Abstimmung
        Abstimmung
        Abgegebene Stimmen . 401
        Davon:
        Ja 128
        Nein . 223
        Stimmenthaltung . 50
        Zusammen wie oben . . 401
        Berliner Abgeordnete
        Name Abstimmung
        CDU/CSU
        Dr. Friedensburg . . Nein
        Dr. Krone Nein
        Lemmer —
        Frau Dr. Maxsein . . Nein
        Stingl Nein
        Dr. Tillmanns —
        SPD
        Brandt (Berlin) . Ja
        Frau Heise entschuld.
        Klingelhöfer Ja
        Dr. Königswarter . Ja
        Name Abstimmung
        Mattick Ja
        Neubauer Ja
        Neumann Ja
        Dr. Schellenberg . Ja
        Frau Schroeder (Berlin) . krank
        Schröter (Wilmersdorf) . Ja
        Frau Wolff (Berlin) . . . entschuld.
        FDP
        Dr. Henn enthalten
        Hübner enthalten
        Frau Dr. Dr. h. c. Lüders enthalten
        Dr. Reif enthalten
        Dr. Will enthalten
        Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten
        Abstimmung
        Abgegebene Stimmen 17
        Davon :
        Ja 8
        Nein 4
        Stimmenthaltung . 5
        Zusammen wie oben . . 17