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    2. Deutscher Bundestag — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. September 1954 2007 43. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. September 1954. Geschäftliche Mitteilungen 2009 D Änderungen der Tagesordnung 2010 A, 2032 C, 2042 A Mitteilung über Vorlage einer berichtigten Fassung der deutschen Übersetzung der vier Genfer Rot-Kreuz-Abkommen vom 12. August 1949 (Drucksache zu 152) 2010 A Mitteilung über Vorlage der Anleihedenkschrift 1953 2010 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 82 betr. Erhöhung der Postgebühren (Drucksachen 632, 819) . . . . 2010 B Fortsetzung der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fall John (Drucksache 767, Umdruck 171) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Falle John (Drucksache 768, Umdruck 172) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung des Verhaltens des Bundesministers des Innern (Drucksache '769) 2010 B Heye (CDU/CSU) 2010 B Dr. Arndt (SPD) 2014 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 2015 D, 2019 A, 2020 C, 2026 D, 2029 D Dr. Menzel (SPD) 2018 B, 2019 B Präsident D. Dr. Ehlers 2021 B Kiesinger (CDU/CSU) . . . 2021 B, 2025 B Welke (SPD) 2022 D, 2024 A Neumann (SPD) 2024 A, 2025 B Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) . . . 2027 D, 2030 A Haasler (GB/BHE) 2030 B Kunze (Bethel) (CDU/CSU) 2031 D, 2032 A Ritzel (SPD) 2032 B Abstimmungen 2031 D, 2032 A Namentliche Abstimmung über den Mißbilligungsantrag Drucksache 769 . . . 2031 D, 2032 C, D, 2049 Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Schmidt-Wittmack (Drucksache 800) 2032 D Dr. Klötzer (GB/BHE), Berichterstatter 2032 D Wittrock (SPD) (zur Abstimmung) 2033 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 2033 C Beschlußfassung 2033 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Maßnahmen zur Milderung der Ernte- und Hochwasserschäden des Jahres 1954 (Drucksache 810) 2033 D Bauknecht (CDU/CSU), Antragsteller 2033 D Dr. Horlacher (CDU/CSU) 2036 D Kriedemann (SPD) 2036 D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Haushaltsausschuß . . . 2037 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu § 4 Abs. 4 des Altsparergesetzes (Drucksache 674) 2037 A Miller (Ingolstadt) (CDU/CSU) . 2037 B Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 2037 B Erste Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Drucksache 665) . . 2037 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . . 2037 C Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Drucksache 750) 2037 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Geld und Kredit 2037 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung der auf Reichsmark lautenden Wertpapiere der Konversions-kasse für deutsche Auslandsschulden (Drucksache 774) 2037 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . 2037 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für eine Berufsordnung der vereidigten Buchprüfer (Buchprüferordnung) (Drucksache 783) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) (Drucksache 784) sowie mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz) (Drucksache 785) 2037 D Dr. Königswarter (SPD) . 2038 A, 2038 B Dr. Eckhardt (GB/BHE) 2038 B Dr. Lindrath (CDU/CSU) 2038 C Überweisungen an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Rechtsfragen und Verfassungsrecht 2038 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Drucksache 666) in Verbindung mit der Ersten Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 (Drucksache 782) 2039 A Überweisung der Drucksache 666 an den Ausschuß für Geld und Kredit und der Drucksache 782 an den Ausschuß für Kommunalpolitik und an den Ausschuß für Geld und Kredit 2039 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Individuelle Zollsenkung) (Drucksache 749) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Bauknecht, Struve, Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 677), mit der Beratung des Entwurfs einer Zwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 763), mit der Beratung des Entwurfs einer Einundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 790) sowie mit der Beratung des Entwurfs einer Sechsten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 772) . 2039 B Dr. Horlacher (CDU/CSU) . . . . 2039 C Überweisung der Vorlagen an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und zusätzliche Überweisung der Drucksache 677 an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Drucksache 772 an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 2039 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Schoettle, Rümmele, Dr. Hoffmann u. Gen. betr. Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Bundesmitteln für Grenzbezirke (Drucksachen 400 [neu], 294) 2039 D Wacker (Buchen) (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 2039 D, 2045 Beschlußfassung 2039 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Besatzungsfolgen über den Antrag der Abg. Wehking, Frau Dr. Steinbiß u. Gen. betr. Überbrückungskredit für die Stadt Bad Oeynhausen (Drucksachen 705, 453) 2040 A Dr. Serres (CDU/CSU), Berichterstatter 2040 A Wehking (CDU/CSU) 2040 B Dr. Bleiß (SPD) 2041 C Beschlußfassung 2042 A Beratung des Berichts des Bundesrechnungshofes über die Prüfung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Verwertungsstelle) für das Rumpfgeschäftsjahr 1949/50, das Geschäftsjahr 1950/51 und das Geschäftsjahr 1951/52 (Drucksache 780) 2042 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 2042 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Überlassung der Grundstücke Briennerstraße 9 und Ottostraße 10 in München an den Freistaat Bayern zur Verwendung für Tauschzwecke (Drucksache 771) 2042 B Beschlußfassung 2042 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen (Drucksache 757) 2042 B Überweisung an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht und an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films 2042 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba vom 22. März 1954 über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte und über den Schutz von Herkunftsbezeichnungen (Drucksache 758) 2042 C Überweisung an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 2042 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die am 11. Dezember 1953 unterzeichnete Europäische Übereinkunft über Formerfordernisse bei Patentanmeldungen (Drucksache 759) 2042 C Überweisung an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 2042 C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung (Drucksache 669) 2042 D Überweisung an den Rechtsausschuß . 2042 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 675) 2042 D Überweisung an den Ausschuß für Sozial- politik und an den Ausschuß für Arbeit 2042 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen vom 31. Oktober 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 760) 2042 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 2042 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Internationalen Fernmeldevertrag Buenos Aires 1952 (Drucksache 746) 2043 A Überweisung an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen und an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films 2043 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landpachtgesetzes (Drucksache 697) 2043 A Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Rechtsausschuß 2043 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Seelotswesen (Drucksache 393); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 762) 2043 B Schmidt (Hamburg) (SPD): als Berichterstatter 2043 B Schriftlicher Bericht 2046 Jacobi (SPD) 2043 C Abstimmungen 2043 C, 2044 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Übertragung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 151 [neu]) 2044 C Beschlußfassung 2044 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherstellung der Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache 794) 2010 A, 2044 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 2044 C Nächste Sitzung 2044 C Anlage 1: Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der SPD (Drucksache 767) betr. Fall John (Umdruck 171) 2044 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Beratung des Antrags der Fraktion der SPD (Drucksache 768) betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Falle John (Umdruck 172) 2044 B Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 151 [neu]) 2044 D Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Schoettle, Rümmele, Dr. Hoffmann u. Gen. betr. Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Bundesmitteln für Grenzbezirke (Drucksachen 400 [neu], 294) 2045 Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über das Seelotswesen (Drucksache 393) 2046 Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung des Verhaltens des Bundesministers des Innern (Drucksache 769) 2049 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 171 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 767), betreffend Fall John Der Bundestag wolle beschließen: Der Ausschuß zum Schutze der Verfassung ist berechtigt, sich gemäß § 60 Abs. 3 der Geschäftsordnung im Rahmen seines Aufgabenbereiches auch mit Fragen zu befassen, die ihm nicht ausdrücklich überwiesen worden sind. Bonn, den 16. September 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 172 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, GB/SHE, DP zur Beratung des Antrags der Fraktion der SPD (Drucksache 768), betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Falle John Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 768) um die folgende zusätzliche Nr. 6 zu erweitern: 6. ob zu irgendwelcher Zeit von seiten der politischen Parteien Bedenken gegen die Einstellung oder die Amtsführung Johns erhoben, insbesondere ob die Tätigkeit von Dr. John und seine Zusammenarbeit mit anderen während des Krieges in der Emigration weilenden Deutschen zum Gegenstand von Bedenken gemacht worden sind oder werden können. Bonn, den 16. September 1954 Hoogen Dr. von Brentano und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 3 Umdruck 151 (neu) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Geiger (München), Elsner und Genossen, betreffend Vorschriften über die Düngung von Obst und Gemüse (Drucksache 702) an den Ausschuß für Gesundheitswesen (federführend), an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; 2. Antrag der Fraktion der DP betreffend Einrichtung von ständigen Katastrophendiensten (Drucksache 728) an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung. Bonn, den 8. September 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Schoettle, Rümmele, Dr. Hoffmann und Genossen betreffend Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Bundesmitteln für Grenzbezirke (Drucksachen 400 [neu], 294) Berichterstatter: Abgeordneter Wacker (Buchen) Der Antrag Drucksache Nr. 294, Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Bundesmitteln für Grenzbezirke, ist in der Sitzung vom 13. März 1954 dem Haushaltsausschuß — federführend — und den Ausschüssen für Wirtschaftspolitik, Finanz- und Steuerfragen und Grenzlandfragen zur Mitberatung überwiesen worden. Im Haushaltsausschuß wurde von den die Vorlage begründenden Abgeordneten vorgetragen, daß die überwiegende Mehrzahl der Grenzbezirke des Bundesgebiets an der günstigen Entwicklung der deutschen Wirtschaft in den letzten Jahren nicht oder nur in unzureichendem Ausmaße teilgenommen habe; ferner, daß die Leistungsschwäche dieser Bezirke auf ihrer wirtschaftsgeographischen Lage, zum Teil auch auf landwirtschaftlichen Strukturschäden, hohen Kriegszerstörungen und Überbelegungen mit Heimatvertriebenen, Evakuierten und sozial besonders anfälligen Personen beruhe. Schließlich wurde den Notständen der östlichen Grenzbezirke als Parallele die Notlage in den Grenzkreisen der sogenannten Roten Zone des Landes Rheinland-Pfalz, infolge ungewöhnlich hoher Kriegszerstörung und Schäden in der Landwirtschaft, gegenübergestellt. Diese Beurteilung, so wurde weiter festgestellt, treffe weitgehend auch auf die Notstandsgebiete Baden-Württembergs, z. B. auf die Odenwaldkreise, das Hotzenwaldgebiet und die Landesteile im Bereich der Roten Zone entlang des Oberrheines zu. Die im Antrag genannten Gebiete seien ähnlich wie der in der Gesetzesbegründung angeführte Landstrich in Rheinland-Pfalz entweder wirtschaftlich außerordentlich zurückgeblieben oder wiesen einen besonders hohen Zerstörungsgrad auf. Konsequenter- und gerechterweise müsse daher dem Lande Baden-Württemberg eine angemessene Quote aus dem Bundesgrenzland-Fonds zugebilligt werden und der Entwurf eines Gesetzes über Inanspruchnahme eines Teiles der Einkommen- und Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahre 1954 entsprechend geändert werden. Diese Begründung, die auch den Beratungen des Antrages in den mitberatenden Ausschüssen zugrunde lag, wurde als nicht stichhaltig abgelehnt. Auch wurde im Ausschuß für Wirtschaftspolitik die Frage aufgeworfen, welche Bedeutung die sogenannte Rote und Grüne Zone habe und nach welchen Gesichtspunkten Gebiete unter diese Bezeichnung subsumiert werden sollen. Der Regierungsvertreter gab entsprechende Aufklärung durch Hinweis auf die Beschlüsse des interministeriellen Ausschusses und trug weiter vor, daß die Roten Zonen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen aus dem Sanierungsprogramm entlassen worden seien. Die darauf folgende Debatte befaßte sich mit den Fragen: 1. Ist das Gebiet des Hotzenwaldes in Baden-Württemberg Notstandsgebiet? 2. Kann der Antrag Drucksache 294 zurückgestellt werden? 3. Kann das Land Baden-Württemberg selbst für die Sanierung des Notstandsgebietes aufkommen? 4. Ist es dazu aus eigenen Mitteln in der Lage? Die Ziffern 1 und 2 wurden verneint, die Ziffern 3 und 4 dagegen bejaht. Die Begründung zum Antrag Drucksache 294, wie sie vom Berichterstatter des Haushaltsausschusses vorgetragen wurde, wurde verworfen. Der Antrag wurde mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt. Der Grenzlandausschuß konnte sich ebenfalls der Begründung des Antrages nicht anschließen und hat den Antrag mit Stimmengleichheit ebenfalls abgelehnt. Der Haushaltsausschuß befaßte sich sodann nochmals mit diesem Antrag und kam zu dem Entschluß, dem Hohen Hause zu unterbreiten, den Antrag als erledigt anzusehen. Als Berichterstatter habe ich die Ehre, das Hohe Haus zu bitten, sich diesem Antrag anzuschließen. Bonn, den 17. September 1954 Wacker (Buchen) Berichterstatter Anlage 5 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über das Seelotswesen (Drucksache 393) Berichterstatter: Abgeordneter Schmidt (Hamburg) Der Entwurf eines Gesetzes über das Seelotswesen — Drucksache 393 — wurde in der 27. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 30. April 1954 an den Ausschuß für Verkehrswesen (AfV) zur weiteren Bearbeitung überwiesen. In der Zeit vom 1. bis 14. Mai 1954 unternahm der AfV eine Sitzungs- und Besichtigungsreise nach Schleswig-Holstein und besuchte die Städte Lübeck, Kiel, Holtenau und Rendsburg, um sich an Ort und Stelle mit der Praxis des Seelotswesens vertraut zu machen. Gelegentlich dieser Bereisung wurden Sachverständige der Verwaltung, der Schiffahrt, des Deutschen Lotsenbundes als Spitzenorganisation der einzelnen Lotsenbrüderschaften und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr gehört. Der Deutsche Lotsenbund und die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr haben ihre Stellungnahmen später schriftlich dem AfV vorgelegt. In seiner 18. Sitzung am 22. Juni 1954 begann der AfV mit der Beratung der Drucksache 393 und beschloß, einen „Unterausschuß Seelotsengesetz" einzusetzen mit der Aufgabe, die weitere Behandlung des Gesetzentwurfs vorzubereiten. Der „Unterausschuß Seelotsengesetz" führte in zwei Sitzungen am 25. Juni und 8. Juli 1954 die Einzelberatung des Gesetzentwurfs durch und legte dem Gesamtausschuß für Verkehrswesen in der 19. Sitzung am 13. Juli 1954 das Ergebnis seiner Arbeit vor. Der AfV beschloß einstimmig, dem Plenum des Deutschen Bundestages zur zweiten und dritten Beratung zu empfehlen, den Entwurf eines Gesetzes über das Seelotswesen in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung anzunehmen. I. Allgemeines Durch die jüngere Geschichte des Seelotswesens ziehen sich wie ein roter Faden die Gegensätze zwischen Lotsen und Aufsichtsbehörden in ihrer Auffassung über die Rechtsstellung des Seelotsen. In zahlreichen Rechtsstreitigkeiten vor Zivil-, Straf- und Versorgungsgerichten sowie in Eingaben an die obersten Verkehrsbehörden und die Parlamente bemühten sich die Lotsen mit Nachdruck bisher darum, als echte, freie Gewerbetreibende anerkannt zu werden, die ihr konzessioniertes Gewerbe zwar unter staatlicher Aufsicht ausüben, jedoch für ihre Dienste unmittelbare, privatrechtliche Ansprüche gegen gelotste Schiffe erlangen. De jure ist den Seelotsen die Rechtsstellung als Gewerbetreibende auch in zahlreichen Lotsordnungen zugesprochen worden. De facto haben aber die Aufsichtsbehörden der Länder und nach 1919 des Reichs die Seelotsen als abhängige und unselbständige Träger öffentlicher Aufgaben behandelt, die ihr Entgelt vom Staat aus den als öffentliche Abgaben eingezogenen Lotsgeldern erhalten. Der AfV sieht es als wesentliche Aufgabe des Entwurfs an, nicht nur das Seelotswesen bundeseinheitlich zu regeln, sondern auch die Rechtsstellung der Seelotsen so klar und ausdrücklich zu umreißen, daß künftige Streitigkeiten darüber vermieden werden. Hinsichtlich der Seelotsen, die außerhalb der Reviere tätig sind, läßt der Entwurf (Dritter Abschnitt) — auch nach Auffassung des Deutschen Lotsenbundes — keinen Zweifel offen. Sie üben ein echtes freies Gewerbe aus, das lediglich der Gewerbeaufsicht durch die Behörden der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung untersteht. Hinsichtlich der Seelotsen der Reviere (Zweiter Abschnitt) stimmte der AfV mit dem Regierungsentwurf zwar in folgenden Grundsätzen überein: Auf den Revieren wird dem Bund neben der Aufsicht nur die Einrichtung und die Unterhaltung des Lotswesens, d. h. lediglich die allgemeine Vorsorge für einen leistungsfähigen Lotsbetrieb, als Aufgabe zugewiesen (§ 3). Soweit auf einzelnen Revieren nicht Bedienstete des Bundes als Lotsen eingesetzt sind, erfüllt der Bund diese Aufgabe, indem er ausreichenden Anreiz für die Betätigung erfahrener Nautiker als Lotsen schafft (u. a. § 7 Satz 2), deren Auswahl und Tätigkeit durch Aufsichtsbehörden und Selbstverwaltungskörperschaften sorgfältig überwacht (§§ 9 bis 21, 26 bis 30 und 32) und ihnen erforderlichenfalls auch die technischen Lotseinrichtungen zur Verfügung stellt (§§ 3 und 30). Die Seelotsen sind selbständige Berufstätige und führen die Lotsung in eigener Verantwortung durch. Der Anspruch auf Lots-geld steht dem einzelnen Seelotsen zu; er ist kein Anspruch des Bundes öffentlich-rechtlicher Art (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b). Dagegen kann sich der AfV dem Regierungsentwurf insofern nicht anschließen, als dessen §§ 1 und 8 auch die Seelotsen der Reviere als Gewerbetreibende bezeichnen. Mit dem Begriff eines „Gewerbes" sind die positive Aufsicht und die Sorgepflicht des Bundes für die technischen Hilfsmittel des Lotsbetriebes, vor allem aber der Ausschluß jeden Wettbewerbs zwischen den einzelnen Seelotsen durch die Börtordnung (§ 32 Abs. 1 Nr. 3) und die strengen Standespflichten kaum zu vereinbaren. Gerade die beiden letzten Merkmale geben, wenn sie auf einen selbständigen Beruf Anwendung finden, dem „freien Beruf" das Gepräge. Der Vorschlag des AfV definiert daher in § 25 die Tätigkeit der Revierlotsen als Ausübung eines freien, nichtgewerblichen Berufs. Schmidt [Hamburg]) II. Im einzelnen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf (RE) Zu §1 Da die Definition des § 1 sowohl die Revierlotsen als auch die Seelotsen außerhalb der Reviere umfassen soll, muß nach den Ausführungen unter I das Wort „gewerbsmäßig" durch den Oberbegriff „berufsmäßig" ersetzt werden. Die Sätze 3 und 4 des Regierungsentwurfs wurden gestrichen und in den § 25 als Absatz 2 aufgenommen, um die Legaldefinition der Rechtsstellung des Seelotsen zu ergänzen. Zu §5 Nach der Änderung des § 1 Abs. 1 werden auch die Bediensteten des Bundes, die als Seelotsen eingesetzt sind, von der Definition erfaßt. Um Mißverständnisse zu vermeiden, ist die Bestimmung des § 55 Abs. 1 RE, welche die Anwendung des Gesetzes für diesen Kreis der Seelotsen einschränkt, in den Ersten Abschnitt aufgenommen. Der Vorschlag des AfV hat die Zahl der anwendbaren Vorschriften erweitert; er schließt für Bedienstete des Bundes nur diejenigen Bestimmungen des Gesetzentwurfs aus, die mit dem Dienstverhältnis zum Bund unvereinbar oder wegen der beamtenrechtlichen Vorschriften überflüssig sind. Zu § 6( § 5 RE) In Absatz 1 wird die Anhörung der Bundeslotsenkammer vorgeschrieben. Die Rechtsverordnungen zur Regelung der Lotsgebühren und -gelder werden als Lotstarifordnungen bezeichnet, um jeden Zweifel über die privatrechtliche Art des Lotsgeldes auszuschließen. Zu Absatz 2 vertrat der AfV die Auffassung, daß den Lotstarifordnungen wegen ihres beschränkten Anwendungsbereichs kaum eine Bedeutung für das allgemeine Preisgefüge zukommt. Die Möglichkeit einer Delegation an die Aufsichtsbehörden wurde aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auch auf Absatz 1 Nr. 1 Buchst. c ausgedehnt. Der neue letzte Satz ist erforderlich, um Zweifel über die Zustimmungsbedürftigkeit der Rechtsverordnungen für den Fall auszuschließen, daß der Bundesrat das Gesetz als ganzes weiterhin für zustimmungsbedürftig hält. Sachlich erscheint dem AfV der Ausschluß der Zustimmungsbedürftigkeit berechtigt, da Rechtsverordnungen zu § 6 nur Angelegenheiten regeln können, die in bundeseigener Verwaltung durchgeführt werden. Zu § 7 (§ 6 RE) Die Ergänzung im letzten Satz stellt klar, daß bei der Errechnung der Lotsgeldtarife auch auf die Möglichkeit einer ausreichenden Versorgung Bedacht zu nehmen ist. Zu § 9 (§ 8 RE) Siehe Bemerkung zu § 1. Zu §§ 10 bis 14 (§§ 9, 10, 11 und 13 RE) Der Regierungsentwurf läßt eine genaue Regelung des Werdeganges vom Bewerber zum Seelotsen vermissen. Der Vorschlag des AfV stellt klar, daß der Anwärter bei Erfüllung aller Voraussetzungen Anspruch auf Bestallung hat, und bringt nähere Vorschriften über die Behandlung der Bewerber und Anwärter. Die sachlichen Voraussetzungen für die Bestallung zum Seelotsen bleiben gegenüber dem RE unverändert. Zu § 15 (§ 12 RE) Eine Einschränkung der Lotstätigkeit nach Art und Größe der Schiffe lediglich auf die Dauer von zwei Jahren wird vor allem auf den Revieren nicht ausreichen, auf denen große Passagierschiffe verkehren. Nach dem Vorschlag des AfV soll es den Lotsordnungen überlassen bleiben, ,die Dauer nach den Verhältnissen der einzelnen Reviere festzusetzen. Zu § 18 (§ 16 RE) Nicht jede Handlung oder Unterlassung eines Seelotsen, die seine weitere Tätigkeit als Gefahr für die Sicherheit des Verkehrs erscheinen läßt, wird einen Seeunfall im Sinn des Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen verursacht haben. Trotzdem muß auch in solchen Fällen die Möglichkeit der vorläufigen Berufsuntersagung gegeben sein. Indem sie nach dem Vorschlag des AfV auf Fälle beschränkt bleibt, die Gegenstand einer seeamtlichen Untersuchung oder eines Strafverfahrens sind, ist gleichzeitig ihrer extensiven Ausnutzung durch die Verwaltung vorgebeugt. Zu § 21 (§ 19 RE) Die neue Fassung stellt klar, daß die Behörde über einen Antrag auf Verlängerung der Bestallung nach billigem Ermessen entscheidet. Zu § 25 Der neu eingefügte § 25 bringt die Legaldefinition für die Rechtsstellung des Seelotsen, die der AfV für erforderlich hält (siehe I. Allgemeines). Entsprechend wurde auch die Überschrift des 3. Unterabschnittes ergänzt. Zu § 28 (§ 25 RE) Die Einfügung der Worte „nach der Lotsordnung" in Absatz 2 beseitigt den Zweifel, ob die Bestimmung auch dann schon anwendbar ist, wenn der Kapitän zur Annahme eines Lotsen nach allgemeinen nautischen Erfahrungen oder nach Anweisungen seines Reeders verpflichtet gewesen wäre. Zu § 29 (§ 26 RE) Lediglich aus sprachlichen Gründen wurde das Wort „die" durch das Wort „seine" ersetzt. Zu § 32 (§ 29 RE) Der Vorschlag des AfV nimmt die Bestimmung des Absatzes 3 des Regierungsentwurfs aus Gründen der Systematik als neue Nr. 9 in den Absatz 1 auf. Bei dem neuen Absatz 3 geht der AfV von der Überlegung aus, daß gegen die vorläufige Berufsuntersagung nicht nur die Klage vor den Verwaltungsgerichten, sondern auch der Antrag zulässig ist, die Vollziehung von Gerichts wegen auszusetzen. Darüber hinaus hat der Betroffene Schadensersatzansprüche nach den allgemeinen Rechtsvorschriften, falls sich der Verwaltungsakt als Amtspflichtverletzung erweisen sollte. Damit ist für genügenden Rechtsschutz gesorgt. Im übrigen sollen (Schmidt [Hamburg]) im Fall der Erkrankung und der vorläufigen Berufsuntersagung (§ 18 Abs. 1) die Mitglieder der Lotsenbrüderschaft ihren vorübergehend berufsuntätigen Kollegen unterstützen, da seine Tätigkeit inzwischen von der Gesamtheit der Mitglieder zusätzlich übernommen wird und die entsprechenden Entgelte der Gesamtheit zufließen. Zu § 35 (§ 32 RE) Absatz 1 RE wurde lediglich aus sprachlichen Gründen geändert. Zu § 36 (§ 33 RE) Absatz 6 RE wurde gestrichen; die darin enthaltene Regelung soll der Satzung überlassen bleiben. Zu § 40 (§ 37 RE) Siehe Bemerkungen im letzten Absatz zu § 6. Zu § 41 (§ 38 RE) In dem Bestreben, den Gedanken der Selbstverwaltung zu fördern, räumt der Vorschlag des AfV der Mitgliederversammlung das Recht ein, den Sitz der Bundeslotsenkammer zu bestimmen. Der Vorschlag des AfV gibt jeder Brüderschaft mindestens eine Stimme; Brüderschaften mit mehr als 100 Mitgliedern jedoch zwei Stimmen, um das Gleichgewicht zwischen großen und kleineren Revieren herzustellen. Der Absatz 3 wurde aus sprachlichen Gründen geändert. Zu § 45 (§ 42 RE) Die Einfügung in Absatz 1 Satz 1 stellt sicher, daß auch ein stellvertretender Vorsitzender gewählt I wird. Satz 2 entspricht Absatz 3 RE. Die Umstellung in Absatz 2 Satz 2 stellt klar, daß der „wichtige Grund" Voraussetzung sowohl für die Versagung als auch für den Widerruf der Bestätigung ist. Im Satz 3 fehlt der letzte Satz des Absatzes 4 RE; es soll der Satzung überlassen bleiben, die Entschädigung für den Vorsitzenden zu regeln. Zu § 46 (§ 43 RE) Absatz 1 Satz 2 RE erscheint dem AfV entbehrlich. Nach der Neufassung des Satzes 2 soll bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag geben, damit in jedem Fall ein Beschluß zustandekommt. Der neue Absatz 4 entspricht im wesentlichen § 55 Abs. 2 RE. Der AfV hält es für richtig, die Zahl der Vertreter für die Bediensteten des Bundes vom Bundesminister für Verkehr bestimmen zu [assen, damit Veränderungen der Verhältnisse jederzeit berücksichtigt werden können. Zu § 48 (§ 45 RE) Nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 ist es Aufgabe der Lotsenbrüderschaft, die einzelnen Seelotsen auf die Erfüllung der Berufspflichten hin zu überwachen. Die positive Aufsicht der Behörden soll deshalb nach Ansicht des AfV auf Maßnahmen gegenüber der Lotsenbrüderschaft beschränkt bleiben. Zu § 49 (§ 46 RE) Die Lotstätigkeit auf hoher See kann durch ein Bundesgesetz nur für Deutsche geregelt werden, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes haben. Aus diesem Grund erscheint es dem AfV entbehrlich, im vorliegenden Gesetzentwurf besonders darauf hinzuweisen. Zu §§ 50 und 53 (§§ 47 und 50 RE) Die Einfügung der Worte „ohne Zustimmung des Bundesrats" dient lediglich der Klarstellung (siehe letzter Absatz der Bemerkung zu § 6). Zu § 54 (§ 51 RE) Wegen der Neufassung des Absatzes 1 siehe Bemerkung zu § 28. In Absatz 2 ist das Wort „beratende" eingefügt, um klarzustellen, daß die Strafbestimmung nur die Tätigkeit des Seelotsen im Sinn des § 27 Abs. 1 schützt. Zu §§ 56 und 58 (§§ 53 und 56 RE) Nach dem Vorschlag des AfV wird in § 58 als neue Nr. 4 eine Ermächtigung zum Erlaß einer Lotsensignalordnung eingefügt, um die in ihrem rechtlichen Bestand zweifelhafte Ermächtigung des § 145 StGB entbehrlich zu machen. Die Vorschriften der danach zu erlassenden Lotsensignalordnung werden durch die Ergänzung in § 56 Abs. 1 Nr. 5 strafrechtlich geschützt. Zu dem Zusatz „ohne Zustimmung des Bundesrats" im § 58 siehe Bemerkung zu §§ 50 und 53. Bonn, den 13. Juli 1954 Schmidt (Hamburg) Berichterstatter Namentliche Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Mißbilligung des Verhaltens des Bundesministers des Innern (Drucksache 769) Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Nein Dr. Adenauer — Albers Nein Arndgen Nein Barlage Nein Dr. Bartram Nein Bauer (Wasserburg) Nein Bauereisen Nein Bauknecht Nein Bausch Nein Becker (Pirmasens) . Nein Berendsen Nein Dr. Bergmeyer Nein Fürst von Bismarck . . . entschuld. Blank (Dortmund) . — Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Nein Bock Nein von Bodelschwingh . . . Nein 1 Dr. Böhm (Frankfurt) Nein Brand (Remscheid) , . Nein Frau Brauksiepe . . Nein Dr. von Brentano . . . Nein Brese Nein Frau Dr. Brökelschen . Nein Dr. Brönner Nein Brookmann (Kiel) . • • • Nein Brück Nein Dr. Bucerius krank Dr. von Buchka Nein Dr. Bürkel entschuld. Burgemeister Nein Caspers Nein Cillien krank Dr. Conring Nein Dr. Czaja Nein Demmelmeier Nein Diedrichsen Nein Frau Dietz – Dr. Dittrich Nein Dr. Dollinger Nein Donhauser Nein Dr. Dresbach Nein Eckstein Nein D. Dr. Ehlers Nein Ehren Nein Engelbrecht-Greve . Nein Dr. Dr. h. c. Erhard . Nein Etzenbach . Nein Even entschuld. Feldmann . Nein Finckh Nein Dr. Franz Nein Franzen Nein Friese Nein Name Abstimmung Fuchs Nein Funk Nein Dr. Furler Nein Gedat Nein Geiger (München) . Nein Frau Geisendörfer . Nein Gengler . entschuld. Gerns entschuld. D. Dr. Gerstenmaier entschuld. Gibbert Nein Giencke . Nein Dr. Glasmeyer Nein Dr. Gleissner (München) entschuld. Glüsing Nein Gockeln . — Dr. Götz Nein Goldhagen Nein Gontrum Nein Dr. Graf Nein Griem Nein Günther Nein Gumrum Nein Häussler — Hahn Nein Harnischfeger Nein von Hassel entschuld. Heix Nein Dr. Hellwig entschuld. Dr. Graf Henckel Nein Dr. Hesberg Nein Heye Nein Hilbert Nein Höcherl Nein Dr. Höck Nein Höfler entschuld. Holla Nein Hoogen Nein Dr. Horlacher Nein Horn Nein Huth Nein Illerhaus Nein Dr. Jaeger Nein Jahn (Stuttgart) . Nein Frau Dr. Jochmus . . Nein Josten Nein Kahn Nein Kaiser Nein Karpf Nein Kemmer (Bamberg) Nein Kemper (Trier) Nein Kiesinger Nein Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Kirchhoff Nein Klausner Nein Dr. Kleindinst . . Nein Name Abstimmung Dr. Kliesing Nein Knapp Nein Knobloch Nein Dr. Köhler Nein Koops Nein Dr. Kopf entschuld. Kortmann . Nein Kramel entschuld. Krammig Nein Kroll Nein Frau Dr. Kuchtner . . Nein Kühlthau Nein Kuntscher Nein Kunze (Bethel) Nein Lang (München) . — Leibfried Nein Dr. Leiske Nein Lenz (Brühl) entschuld. Dr. Lenz (Godesberg) . . — Lenze (Attendorn) . Nein Leonhard Nein Lermer Nein Leukert Nein Dr. Leverkuehn . Nein Dr. Lindenberg . Nein Dr. Lindrath Nein Dr. Löhr Nein Dr. h. c. Lübke . Nein Lücke Nein Lücker (München) . . entschuld. Lulay Nein Maier (Mannheim) . . . Nein Majonica entschuld. Dr. Baron Manteuf f el- Szoege Nein Massoth Nein Maucher Nein Mayer (Birkenfeld) . Nein Menke Nein Mensing Nein Meyer (Oppertshofen) Nein Meyer-Ronnenberg . . . entschuld. Miller Nein Dr. Moerchel Nein Morgenthaler Nein Muckermann Nein Mühlenberg Nein Dr. Dr. h . c. Müller (Bonn) Nein Müller-Hermann . . . Nein Müser Nein Naegel Nein Nellen Nein Neuburger Nein Niederalt Nein Frau Niggemeyer Nein Dr. Oesterle entschuld. Oetzel Nein Dr. Orth Nein Pelster Nein Dr. Pferdmenges . . entschuld. Frau Pitz Nein Platner Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . Nein Frau Praetorius Nein Frau Dr. Probst . Nein Dr. Dr. h. c. Pünder entschuld. Raestrup Nein Rasner Nein Name Abstimmung Frau Dr. Rehling . . entschuld. Richarts entschuld. Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Rinke Nein Frau Rösch Nein Rösing Nein Rümmele Nein Ruf Nein Sabaß Nein Sabel Nein Schäffer Nein Scharnberg Nein Scheppmann Nein Schill (Freiburg) entschuld. Schlick Nein Schmücker Nein Schneider (Hamburg) . . entschuld. Schrader Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) — Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Schüttler Nein Schütz entschuld. Schuler Nein Schulze-Pellengahr . entschuld. Schwarz Nein Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld. Dr. Seffrin Nein Seidl (Dorfen) Nein Dr. Serres Nein Siebel Nein Dr. Siemer Nein Solke Nein Spies (Brücken) . Nein Spies (Emmenhausen) Nein Spörl Nein Graf von Spreti entschuld. Stauch Nein Frau Dr. Steinbiß entschuld. Stiller Nein Storch Nein Dr. Storm Nein Strauß Nein Struve Nein Stücklen entschuld. Teriete Nein Unertl Nein Varelmann Nein Frau Vietje Nein Dr. Vogel Nein Voß Nein Wacher (Hof) Nein Wacker (Buchen) . Nein Dr. Wahl entschuld. Walz Nein Frau Dr. Weber (Aachen) entschuld. Dr. Weber (Koblenz) Nein Wehking — Dr. Welskop Nein Frau Welter (Aachen) — Dr. Werber Nein Wiedeck Nein Wieninger entschuld. Dr. Willeke Nein Winkelheide entschuld. Wittmann Nein Wolf (Stuttgart) Nein Dr. Wuermeling . Nein Wullenhaupt Nein Name Abstimmung SPD Frau Albertz Ja Frau Albrecht Ja Altmaier Ja Dr. Arndt Ja Arnholz Ja Dr. Baade entschuld. Dr. Bärsch Ja Bals Ja Banse Ja Bauer (Würzburg) . . . Ja Baur (Augsburg) . . . Ja Bazille Ja Behrisch Ja Frau Bennemann . Ja Bergmann Ja Berlin Ja Bettgenhäuser Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Birkelbach entschuld. Blachstein Ja Dr. Bleiß Ja Böhm (Düsseldorf) . entschuld. Bruse Ja Corterier Ja Dannebom Ja Daum Ja Dr. Deist Ja Dewald Ja Diekmann Ja Diel Ja Frau Döhring Ja Erler entschuld. Eschmann Ja Faller Ja Franke Ja Frehsee Ja Freidhof Ja Frenzel Ja Gefeller Ja Geiger (Aalen) Ja Geritzmann Ja Gleisner (Unna) . Ja Dr. Greve Ja Dr. Gülich Ja Hansen (Köln) — Hansing (Bremen) . . Ja Hauffe Ja Heide Ja Heiland entschuld. Heinrich Ja Hellenbrock Ja Hermsdorf Ja Herold Ja Höcker Ja Höhne Ja Hörauf Ja Frau Dr. Hubert . . . Ja Hufnagel Ja Jacobi Ja Jacobs Ja Jahn (Frankfurt) . . Ja Jaksch Ja Kahn-Ackermann . . Ja Kalbitzer entschuld. Frau Keilhack Ja Frau Kettig Ja Name Abstimmung Keuning Ja Kinat Ja Frau Kipp-Kaule . . . Ja Könen (Düsseldorf) . . . entschuld. Koenen (Lippstadt) . . krank Frau Korspeter . . krank Dr. Kreyssig Ja Kriedemann Ja Kühn (Köln) Ja Kurlbaum entschuld. Ladebeck Ja Lange (Essen) Ja Frau Lockmann . . . Ja Ludwig Ja Dr. Lütkens entschuld. Maier (Freiburg) . Ja Marx entschuld. Matzner Ja Meitmann Ja Mellies Ja Dr. Menzel Ja Merten Ja Metzger Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Frau Meyer-Laule . entschuld. Mißmahl entschuld. Moll Ja Dr. Mommer entschuld. Müller (Erbendorf) . Ja Müller (Worms) . . Ja Frau Nadig Ja Odenthal Ja Ohlig Ja 011enhauer Ja Op den Orth Ja Paul entschuld. Peters Ja Pöhler Ja Pohle (Eckernförde) Ja Dr. Preller Ja Priebe Ja Pusch Ja Putzig Ja Rasch Ja Regling Ja Rehs Ja Reitz Ja Reitzner Ja Frau Renger krank Richter Ja Ritzel Ja Frau Rudoll Ja Ruhnke Ja Runge Ja Sassnick Ja Frau Schanzenbach . Ja Scheuren Ja Dr. Schmid (Tübingen) . entschuld. Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja Schmitt (Vockenhausen) . Ja Dr. Schöne entschuld. Schoettle Ja Seidel (Fürth) Ja Seither Ja Name Abstimmung Seuffert Ja .Stierle Ja Sträter — Frau Strobel Ja Stümer Ja Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz entschuld. Wagner (Deggenau) Ja Wagner (Ludwigshafen) Ja Wehner Ja Wehr Ja Welke Ja Weltner (Rinteln) . Ja Dr. Dr. Wenzel Ja Wienand entschuld. Wittrock Ja Ziegler Ja Zühlke Ja FDP Dr. Atzenroth enthalten Dr. Becker (Hersfeld) . . entschuld. Dr. Blank (Oberhausen) . enthalten Dr h. c Blücher . . . . — Dr. Bucher enthalten Dannemann entschuld. Dr. Dehler enthalten Dr.-Ing. Drechsel . . . enthalten Eberhard enthalten Euler enthalten ,Fassbender enthalten Frau Friese-Korn . . enthalten Frühwald enthalten Gaul enthalten Dr. Hammer enthalten Held enthalten Hepp enthalten Dr. Hoffmann enthalten Frau Dr. Ilk enthalten Dr. Jentzsch enthalten Kühn (Bonn) enthalten Lahr enthalten Lenz (Trossingen) . enthalten Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- wenstein enthalten Dr. Maier (Stuttgart) . enthalten von Manteuffel (Neuß) enthalten Margulies krank Mauk enthalten Dr. Mende entschuld. Dr. Miessner enthalten Neumayer — Onnen enthalten Dr. Pfleiderer entschuld. Dr. Preiß enthalten Dr. Preusker — Rademacher enthalten Dr. Schäfer — Scheel enthalten Schloß enthalten Dr. Schneider (Lollar) enthalten Schwann enthalten Name Abstimmung Stahl enthalten Dr. Stammberger . . . enthalten Dr. Starke enthalten Dr. Wellhausen entschuld. Wirths enthalten GB/BHE Bender enthalten Dr. Czermak Nein Dr. Eckhardt Nein Elsner enthalten Engell enthalten Feller enthalten Gräfin Finckenstein . entschuld. Frau Finselberger . Nein Gemein enthalten Dr. Gille Nein Haasler Nein Dr. Kather enthalten Dr. Keller Nein Dr. Klötzer Nein Körner Nein Kraft Nein Kunz (Schwalbach) . Nein Kutschera enthalten Dr. Mocker entschuld. Dr. Oberländer . Petersen enthalten Dr. Reichstein Nein Samwer Nein Seiboth Nein Dr. Sornik enthalten Srock enthalten Dr. Strosche Nein DP Becker (Hamburg) . enthalten Dr. Brühler Nein Eickhoff enthalten Dr. Elbrächter Nein Hellwege — Matthes Nein Dr. von Merkatz . . — Müller (Wehdel) . Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Schneider (Bremerhaven) enthalten Dr. Schranz Nein Dr. Seebohm Nein Walter — Wittenburg Nein Dr. Zimmermann . . . Nein Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) enthalten Schmidt-Wittmack . . . — Stegner Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen . 401 Davon: Ja 128 Nein . 223 Stimmenthaltung . 50 Zusammen wie oben . . 401 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg . . Nein Dr. Krone Nein Lemmer — Frau Dr. Maxsein . . Nein Stingl Nein Dr. Tillmanns — SPD Brandt (Berlin) . Ja Frau Heise entschuld. Klingelhöfer Ja Dr. Königswarter . Ja Name Abstimmung Mattick Ja Neubauer Ja Neumann Ja Dr. Schellenberg . Ja Frau Schroeder (Berlin) . krank Schröter (Wilmersdorf) . Ja Frau Wolff (Berlin) . . . entschuld. FDP Dr. Henn enthalten Hübner enthalten Frau Dr. Dr. h. c. Lüders enthalten Dr. Reif enthalten Dr. Will enthalten Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 17 Davon : Ja 8 Nein 4 Stimmenthaltung . 5 Zusammen wie oben . . 17
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willy Massoth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Der Präsident hat für einen Tag Urlaub erteilt den Abgeordneten Könen (Düsseldorf), Böhm (Düsseldorf), Dr. Pferdmenges, Winkelheide, Schill (Freiburg), Dr. Schöne, Kramel, Dr. Franz Gleissner (München), Dr. Baade, Dr. Orth, Lenz (Brühl), Margulies, Dr. Wellhausen, Cillien und Frau Wolff (Berlin).



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Danke schön!
Meine Damen und Herren, es ist eine interfraktionelle Vereinbarung darüber zustande gekommen, die heutige Tagesordnung zu erweitern um die erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherstellung der Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache 794).
Außerdem bestand gestern schon Einmütigkeit darüber, daß die Tagesordnung von gestern, soweit sie nicht erledigt ist, heute erledigt werden soll. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist.
Dann habe ich auf folgendes hinzuweisen. Am 6. Mai 1954 ist das Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den vier Genfer Rotkreuz-Abkommen vom 12. August 1949 verabschiedet worden. Dabei haben sich nachträglich Bedenken gegen die deutsche Übersetzung des Abkommens herausgestellt. Nach Rücksprache mit dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat das Auswärtige Amt eine berichtigte Fassung erstellt, die den Mitgliedern des Hauses als Drucksache zu 152 inzwischen zur Kenntnisnahme zugegangen ist. Ich darf annehmen, daß das Haus davon Kenntnis genommen hat und daß sich eine erneute Behandlung erübrigt. Ich wäre im übrigen dankbar, wenn die beteiligten Dienststellen der Ministerien zutreffende Übersetzungen dem Bundestag zur Verfügung stellen würden.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 4. September 1954 gemäß § 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Schuldenverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes vom 13. Juli 1948 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Reichsschuldenordnung die Anleihedenkschrift 1953 übersandt. Die Denkschrift liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus. Sie wird in den Allgemeinen Vorbemerkungen zum Entwurf des Bundeshaushaltsplanes für 1955 veröffentlicht.
Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 14. September 1954 die Kleine Anfrage 8Z der Fraktion der FDP betreffend Erhöhung der Postgebühren — Drucksache 632 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 819 vervielfältigt.
Wir fahren in der Besprechung zu Punkt 1 der gestrigen Tagesordnung fort:
a) Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Fall John (Drucksache 767, Umdruck 171);
b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Falle John (Drucksache 768, Umdruck 172);
c) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Mißbilligung des Verhaltens des Bundesministers des Innern (Drucksache 769).
Das Wort hat der Abgeordnete Heye.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hellmuth Guido Alexander Heye


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich könnte mir vorstellen, daß zur gleichen Zeit, in der wir gestern hier im Bundestag der Bundesrepublik über Entstehung, Ursachen und Folgen des Johnschen Verrates gesprochen und nach einem für uns erreichbaren Schuldigen gefahndet haben, der Chef der sowjetischen Befehlsstelle für die Führung des Kalten Krieges seinem Deutschlandbearbeiter mit Worten der Anerkennung einen hohen Orden verliehen hat für den
    Erfolg seiner planmäßig verlaufenen Operation John und Schmidt-Wittmack.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU und beim GB/BHE.)

    Die gestrige Debatte des Bundestages und die Tatsache, daß diese Debatte leider heute fortgesetzt werden muß, sind der beste Beweis dafür, in welchem Maße es der geschickten östlichen Regie gelungen ist, in einer Zeit höchster innen- und außenpolitischer Spannung und gefahrvoller Krisen für die Zukunft der Bundesrepublik, ja auch Europas ein allgemeines Gefühl der politischen Unsicherheit und eine Atmosphäre des wechselseitigen Mißtrauens zu schaffen. Der Verlauf der gestrigen Sitzung ist für mich ein erschreckender Beweis für diese Behauptung.
    Nach meiner Ansicht sind sowohl John wie auch Schmidt-Wittmack in dem üblichen Sinne keine Agenten der östlichen Macht, sondern sind einfach Figuren gewesen, die die östliche Regie zu einem ihr genehmen und günstig erschienenen Zeitpunkt ihres psychologischen Angriffs eingesetzt hat. Wären sie wirklich Agenten in dem Sinne, wie wir es verstehen, gewesen, so säßen beide, davon bin ich überzeugt, heute noch hier in Westdeutschland.
    Ich werde keine großen Worte über die Entstehungsgeschichte des Falles, über die Schuldfrage und über die charakterliche Analyse eines zum Verräter gewordenen John verlieren. Hierüber ist nach meinem Gefühl bereits zuviel gesprochen und bereits zuviel geschrieben worden, mehr, als es die Sicherheit unserer Demokratie eigentlich verträgt.

    (Zurufe von der SPD: Ach!)

    Ich will auch keinen Beitrag dazu liefern, ob die anfangs zweifellos nicht geschickte psychologische Behandlung des Falles John in dieser Zeit reifender schwerer politischer Entschlüsse noch Schlagzeilen verdient. Ich möchte versuchen, in kurzen Ausführungen nur einige Randbemerkungen zu dem Fall John und seiner Behandlung zu machen.
    Wenn ich mich im folgenden im Sinne einer sachlichen und positiven Kritik zu dem Problem eines politischen Nachrichtendienstes äußere, so tue ich das nicht als ein Mensch, der jemals als fachliche Kraft in irgendeiner Form dem Nachrichtendienst angehört hat. Ich habe aber in vielen Dienststellen meiner militärischen Laufbahn mit den verschiedensten Nachrichtendiensten, nicht nur mit den militärischen, zu tun gehabt und besitze deshalb vielleicht eine gewisse Erfahrung.
    Einige Bemerkungen vorweg: Manche Menschen versuchen, an die Ereignisse des Jahres 1944 oder 1950 oder 1954 die gleichen Maßstäbe anzulegen, wie sie sich aus dem heutigen Blickpunkt ergeben. Meines Erachtens kommt man nur dann zu einer sachlich richtigen Beurteilung der politischen Geschehnisse, wenn man sich in das Klima der jeweiligen Epoche versetzen kann und sowohl die politischen Möglichkeiten der Bundesrepublik wie die menschlichen Handlungen aus dieser Atmosphäre heraus betrachtet. Fehlurteile ergeben sich besonders dann, wenn weltfremde Menschen in einer oft anmaßend anmutenden Naivität sich nicht darüber im klaren sind, daß jedes Land primär und ausschließlich in seinem Interesse handelt, sofern es nicht um gemeinsame Interessen gleichgesinnter Staaten geht. Der Franzose spricht und handelt selbstverständ-


    (Heye)

    lich als Franzose, der Engländer als Engländer, und der Deutsche sollte nicht anders handeln, er sollte aber auch nichts anderes von fremden Nationen erwarten. Ich bin sicher, daß die britische Regierung 1944, im Kriege mit Deutschland, die Figur John als eine nützliche Hilfe britischer Interessen angesehen hat. Auch die Alliierten hatten, ganz nüchtern betrachtet, 1950 bestimmt noch kein Interesse daran, einen gut funktionierenden und im rein deutschen Interesse arbeitenden Nachrichtendienst aufzubauen. Im Gleichklang mit der veränderten politischen Lage ist heute der britische Außenminister bemüht, die nunmehr gemeinsamen Interessen der freien europäischen Völker einschließlich der Bundesrepublik als ehrlicher Makler zu fördern.
    Ich habe aus der gestrigen Debatte den Eindruck gewonnen — ich habe ihn aber auch sonst —, daß in der Bundesrepublik die Kenntnis über die Aufgaben und das Wesen eines politischen Nachrichtendienstes gering ist. Abgesehen von reißerisch aufgemachten und oft nur ein Körnchen Wahrheit enthaltenden Zeitungsberichten, sehe ich die Ursache dafür darin, daß die Bundesrepublik im Gegensatz zu anderen Staaten keinen als Beispiel dienenden Vorgang und keine nachrichtendienstliche Erfahrung besitzt, die auf die gegenwärtige politische Lage und die Notwendigkeiten des Kalten Krieges anwendbar sind. Wir, d. h. in diesem Falle die gesamte westliche Welt, stehen den Methoden und den Waffen des Kalten Krieges noch zu unerfahren gegenüber und wissen den ideologischen Angriffen der Kommunisten auf die Demokratie nicht schnell genug und vor allen Dingen nicht offensiv zu begegnen. Ich möchte daran die Bemerkung knüpfen, daß vielleicht gerade wir Deutschen auf dem Gebiete der Psychologie, auf dem Gebiete der Menschenführung nicht besonders begabt sind.

    (Abg. Dr. Greve: Das gilt aber auch für Herrn Adenauer! — Heiterkeit bei der SPD.)

    Der Verfassungsschutz als politischer Nachrichtendienst dient der Sicherung des Staates gegenüber allen Kräften, die die Zerstörung der Grundlagen des Staatswesens anstreben. Ich persönlich halte die kommunistischen Kräfte für die weitaus gefährlichsten, schon allein aus dem realen Grunde, weil hinter dem Kommunismus ein ungeheures, ganz Europa überlegenes politisches Machtinstrument in der staatlichen Form des Sowjetblocks steht.

    (Zuruf von der SPD: Das war ein neuer Gedanke!)

    Ich bin überzeugt, daß allein die Ausstrahlung und die Anziehungskraft dieser realen Macht die kommunistischen Kräfte in den nichtsowjetischen Ländern zu einem Machtfaktor haben werden lassen. Wir haben selber die Erfahrung gemacht, daß Macht anzieht, und zwar nicht nur, wie gestern gesagt worden ist, Spießer und vorsichtige Leute. Die Ultra-Rechtsbewegung dagegen bedeutet wegen des Fehlens einer effektiven Macht, die hinter ihr steht, nicht annähernd die gleiche Gefahr, abgesehen davon, daß der Nährboden für ein gefährliches Wachstum in der Bundesrepublik für diese Bewegung endgültig verloren ist, wenn man von kleinen Gruppen absieht, deren Bedeutung leider Gottes sehr oft durch die Presse aus Sensationslust, vielleicht auch manchmal in böswilliger Absicht weit übertrieben wird. Die Ultra-Rechtskreise haben insofern allerdings eine Bedeutung, als sie in ihrer
    Wirkung die staatsfeindlichen Kräfte des Kommunismus verstärken und die demokratischen Abwehrkräfte zersplittern.
    Welche Aufgaben hat nun der politische Nachrichtendienst? Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß der politische Nachrichtendienst niemals von sich aus neue politische Situationen schafft. Er beleuchtet auf seine Weise und mit seinen Mitteln die bestehende Situation, indem er das vom Gegner Geheimgehaltene aufklärt und damit zugleich die Entwicklungsmöglichkeiten der politischen Lage für die Zwecke des verantwortlichen Politikers deutet. Er beschäftigt sich nur mit den Regisseuren der anderen Seite, mit ihrer Taktik und, wenn es geht, auch mit der Strategie der dortigen Führung, damit die eigene politische Führung darauf eingestellt ist und man der Absicht des Gegners vorbeugen oder begegnen kann.

    (Zuruf von der SPD: Instruktionsstunde für Nachrichtendienst!)

    Dies erfordert ein ungeheuer elastisches und sich jeder Veränderung auf der Gegenseite anpassendes Instrument. Der Verfassungsschutz als politischer Nachrichtendienst ist deshalb — er sollte es jedenfalls sein — eine mit keiner anderen staatlichen Institution vergleichbare Sonderinstitution, die sich jeder Abhängigkeit von der Verwaltung und damit jedem Schema entziehen muß. Sein Wesen und seine Tätigkeit werden lediglich vom Politischen her bestimmt, er ist ein Organ der verantwortlichen politischen Führung, deren Diener er sein soll.
    Ich bin weiterhin der Ansicht, daß ein politischer Nachrichtendienst, wie wir ihn im Verfassungsschutzamt haben, eher klein als groß sein soll. Schon aus diesem Grunde halte ich es nicht für richtig, ihn der Verwaltung einzuordnen, da sich dort sehr oft — und das bezieht sich nicht auf die staatlichen Organisationen allein — die Eigenschaften der Hydra bemerkbar machen, nur im Gegensatz zur Sage mit dem Unterschied, daß hier oft Köpfe nachwachsen, ohne daß vorher welche abgeschlagen sind. Ich bin deshalb der Auffassung, daß alle Zweige der staatlichen Verwaltung der öffentlichen parlamentarischen Behandlung unterliegen sollten, daß aber der Verfassungsschutz, der im Interesse der Sicherheit unseres Staatswesens nicht vom Verwaltungsmäßigen her bestimmbar ist. sich als Thema für eine breite parlamentarische Behandlung nicht eignet. Diese liefert in jedem Falle dem Gegner Material. Wenn z. B. der feindliche Nachrichtendienst, sagen wir, ein angenommener Befehlsstand des Kalten Krieges, eine Analyse der gestrigen Debatte durchführen würde, könnte er zweifellos viele Ansatzpunkte finden, wohin er seine zerstörenden Bestrebungen richten soll. Das bezieht sich nicht allein auf das Problem des 20. Juli, sondern auch auf Spannungen und Mißtrauen, die sich gestern in der Debatte ergeben haben.

    (Abg. Neumann: Ihre Rede als „Geheime Kommandosache" wäre auch besser!)

    — Ich habe es nicht verstanden, aber es war sicher sehr schön.
    Ich glaube, es gibt in der Demokratie auch noch andere Formen für die Behandlung von Dingen, wenn sie im Interesse der Demokratie notwendig ist, als die, sie ausgerechnet in der breiten Öffentlichkeit zu erörtern.

    (Abg. Jacobi: Das Beste für die Demokratie ist die Wahrhaftigkeit!)



    (Heye)

    Ich sehe in der Tatsache, daß es trotz unserer zweifellos schwierigen und kritischen Lage nicht möglich gewesen ist, diese unser aller Sicherheit betreffenden Fragen außerhalb der breiten Öffentlichkeit zu behandeln, einen Beweis dafür, wie labil die innere Struktur unseres jungen Staates noch ist. Ich bin überzeugt, daß die alten und erfahrenen westlichen Demokratien hinsichtlich ihrer nachrichtendienstlichen Angelegenheiten geräuschloser arbeiten und ohne gesetzgeberische Maßnahmen und vielleicht auch ohne parlamentarische Debatten auskommen.
    Ich freue mich, daß gestern meine Fraktionskollegen von Brentano und Kiesinger und auch andere Sprecher aus der Koalition den Gedanken der Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten hervorgehoben haben. Ich schließe mich dem an. Ich bin überzeugt, daß es Aufgabe des ganzen Hauses ist, in diesen Fragen das Parteiinteresse gegenüber dem Interesse des Ganzen zurückzustellen und die Behandlung des Themas in der Öffentlichkeit — soweit sie überhaupt jetzt noch möglich ist —, nach Form und Inhalt nur so weit zu vertiefen, als es unserem gemeinsamen Interesse und unserer gemeinsamen Verantwortung entspricht. Wenn wir in der heutigen äußerst kritischen Situation es nicht fertigbringen, eine einheitliche überparteiliche Linie in der Behandlung des ganzen Fragenkomplexes zu finden, werden wir nicht nur einem frohlockenden Gegner in die Hände spielen, sondern meiner Überzeugung nach auch gegen den Willen der Mehrheit des Volkes handeln. Wir vergessen allzu oft, daß wir noch keinen echten Frieden haben und daß man auch im Zeichen des Kalten Krieges dem Gegner nicht die eigenen schwachen Stellen aufzeigen und ihm I) damit die Möglichkeit eines allzu leichten Einbruchs geben darf. So wie auch heute trotz der Preisgabe des EVG-Plans die europäischen Staaten in einem Boot sitzen — wenn auch im Moment auf getrennten Bänken — und auf Gedeih und Verderb miteinander verbunden sind, so gibt es auch in der Bundesrepublik staatliche Aufgaben, die nur unter gemeinsamer Verantwortung von Regierung und Opposition gelöst werden können. Das bezieht sich nach meiner Auffassung einmal auf die Außenpolitik, dann aber auch auf alle anderen Maßnahmen, die in irgendeiner Form mit der Sicherung unseres jungen und — darüber sind wir uns wohl alle klar — noch sehr anfälligen Staatswesens zusammenhängen. Ich beschränke mich an dieser Stelle darauf, diese Forderung zu erheben, ohne sie im einzelnen zu begründen.
    Ich will nur noch mit einigen Worten auf die gemeinsame Verantwortung von Koalition und Opposition hinsichtlich des politischen Nachrichtendienstes hinweisen.

    (Abg. Mellies: Sagen Sie das dem Herrn Innenminister!)

    Der ganze Realismus der politischen Wirklichkeit findet seinen klarsten Ausdruck darin, daß es gegenüber dem Kommunismus keinen Unterschied zwischen Koalition und Opposition gibt. Dieser Unterschied ist auf anderen Gebieten eine wertvolle Wirklichkeit, ihn aber angesichts der unmittelbaren Bedrohung der gemeinsamen Existenz aufrechtzuerhalten, bedeutet, so wie die Dinge heute liegen, die Stärkung des lebensgefährlichsten Gegners. Jeder deutsche Nachrichtendienst sollte deshalb dem Klima der Vorherrschaft der Parteiinteressen und einer sich daraus ergebenden
    Stellenbesetzung entzogen werden, ebenso wie eine zu weitgehende Aufteilung in mehr oder weniger selbständige Verfassungsschutzämter ohne eine weisungsberechtigte Bundeszentrale nicht zweckmäßig ist. Kein nachrichtendienstlicher Gegner und keiner seiner Helfershelfer werden regionalen Gliederungen in unserer kleinen Bundesrepublik eine größere Bedeutung zumessen als Postleitzahlen. Unzeitgemäße und unzweckmäßige Überbetonung der regionalen Gliederungen des Verfassungsschutzes geht auf die seinerzeit verständliche, aber inzwischen nicht mehr gerechtfertigte Siegermentalität von 1945 zurück. Auf Grund der Erkenntnis, daß ebenso wie beim Kriminalamt auch beim Nachrichtendienst Sonderinteressen dem Ganzen untergeordnet werden müssen, wird sich eine für alle tragbare und arbeitsfähige Lösung finden lassen. Es wird sich dann sehr bald zeigen, daß sich in dieser Frage Bundes- und Länderinteressen nicht unterscheiden, weil sie identisch sind.
    Ein Wort zur Polizei. Sie hat ganz andere Aufgaben als der politische Nachrichtendienst, womit nicht gesagt werden soll — ich kenne die Struktur des Verfassungsschutzes nicht genau —, daß es nicht möglich wäre, einige Aufgaben, die bisher der Verfassungsschutz zu erfüllen hatte und die in die Exekutive hineingehen, der Kriminalpolizei abzugeben. Die Arbeit des politischen Nachrichtendienstes entzieht sich sowohl den Möglichkeiten als auch den Notwendigkeiten der Polizei, die stets ein Teil der staatlichen Verwaltung bleibt und bleiben soll. Polizei und Verfassungsschutz sind jedoch aufeinander angewiesen, weil sie ineinander übergehen und sich ergänzen. Man kann vielleicht mit einem Wort, das nicht von mir stammt, das Verhältnis von Polizei und Verfassungsschutz schlagwortartig zusammenfassen: Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe zu „erkennen"; das „Erkannte" weiterzubehandeln, ist Sache der Polizei.
    Organisatorisch sollte man beim politischen Nachrichtendienst von der bei uns Deutschen so beliebten Kästchenorganisation mit einer festgelegten Hierarchie abgehen. Ich könnte es mir als zweckmäßig vorstellen, daß an der Spitze des politischen Nachrichtendienstes eine politische Persönlichkeit von Ansehen und Gewicht steht, die auch gegenüber den höchsten Staatsbehörden die notwendige Durchschlagskraft besitzt. Es ist meiner Ansicht nach nicht nötig, daß diese Persönlichkeit ein Nachrichtenspezialist ist, abgesehen davon, daß wir über sehr wenige Spezialisten auf diesem Gebeit verfügen. Einer der wenigen, der ebenfalls über die notwendige Lebenserfahrung verfügt, ist ein Fraktionskollege von mir. Im übrigen bedeutet aber der Spezialist in hohen Stellungen keineswegs immer die glücklichste Lösung aller Probleme. Die Hauptsache scheint mir zu sein, daß eine solche Persönlichkeit, wie sie mir vorschwebt, mit den politischen Spielregeln vertraut ist und daß sie für diese schwere und verantwortungsvolle Aufgabe die charakterlichen Voraussetzungen mitbringt, wobei es völlig gleichgültig ist, aus welchem parteipolitischen Lager der demokratischen Parteien sie kommt. Die Persönlichkeit muß natürlich ebenso wie vergleichsweise der Bundespräsident die Gewähr dafür bieten, daß sie ihr Amt über den Parteien stehend führt. Ich habe keinen Zweifel, daß wir mehrere solche Männer zur Verfügung haben. Einer solchen Persönlichkeit ist dann ein kleiner, aber ausgesuchter — ausgesucht nach Fachwissen, nach charakterlicher Integrität


    (Heye)

    und nach staatsbejahender Gesinnung — Stab von Fachleuten beizuordnen. Auf diese Weise werden wir hoffentlich dazu kommen, daß ein wirklicher und den deutschen Verhältnissen angepaßter Nachrichtendienst in engem persönlichem Kontakt der politischen Führung die Unterlagen für ihre Entschlußfassung liefert.
    Und noch ein Wort zu der von mir betonten Notwendigkeit des engen Kontaktes. Ich weise deshalb darauf hin, weil nach meinem Gefühl die Handhabung des politischen Nachrichtendienstes durch die bisher zuständigen Stellen bis nach oben hin nicht allen Möglichkeiten, die in einem richtig aufgezogenen politischen Nachrichtendienst liegen, Rechnung getragen hat. Ein politischer Nachrichtendienst, der seine Auswertung und seine Erkundung sozusagen auf dem Dienstwege und nur ab und zu in persönlichen Gesprächen durch sämtliche Instanzen bis nach oben weitergibt, hat nicht mehr Wert als einer der vielen Presse- und Informationsdienste.
    Ich möchte einen Vergleich aus meiner militärischen Erfahrung bringen, nachdem Themen über alles, was mit Soldatentum zusammenhängt, heute fast wieder gesellschaftsfähig geworden sind.

    (Rufe von der SPD: Na, na!)

    — Ja, zum Teil! Es ist eine alte Erfahrung, die sich in der Geschichte immer wieder bestätigt hat, daß die größten Erfolge auf allen Gebieten dort erzielt werden, wo es gelingt, die verantwortlichen Mitarbeiter durch den Kontakt von Mensch zu Mensch so weit zu beeinflussen, daß sie in der Lage sind, auch bei Fortfall der räumlichen Nähe des verantwortlichen Vorgesetzten im Sinne der Führung zu handeln und damit die eigene Entschlußfassung auch ohne unmittelbare Befehlserteilung auf das von der Führung angestrebte Ziel auszurichten. Nur auf diese Weise kann man erreichen, daß man auch in höheren verantwortungsvollen Stellen Mitarbeiter bekommt, die, wie es der klassische Ausdruck des britischen Admirals Nelson besagt, eine band of brothers, eine Gemeinschaft von Brüdern bilden. Diese Forderung scheint mir beim politischen Nachrichtendienst unbedingt notwendig zu sein. Nur der persönliche Kontakt, und zwar der unmittelbare Kontakt, wird den Chef eines politischen Nachrichtendienstes in die Lage versetzen, den Nachrichtendienst als Diener der politischen Führung einzusetzen.
    Ein Wort zur Methode und Arbeitsweise des Verfassungsschutzes. Es ist selbstverständlich, daß nicht nur alle staatlichen Einrichtungen, sondern alle Parteien und alle Organisationen Objekt des kommunistischen Angriffes sind, Organisationen wie z. B. die Arbeitgeberverbände, die Gewerkschaften, die Jugendgruppen und alle kirchlichen Vereinigungen usw. Was liegt näher als der Gedanke, daß ein elastischer und unbürokratischer Nachrichtendienst mit den Vorständen und Leitungen derartiger Verbände zusammenarbeitet und sie auch verantwortlich in die Abwehr der ideologischen kommunistischen Angriffe zur Verhinderung der inneren Zermürbung einschaltet?
    Abschließend ein Vorschlag zur parlamentarischen Kontrolle einer Nachrichtenorganisation. In einer alten und gerade auf dem Nachrichtengebiet geschulten Demokratie – wobei nicht gesagt sein soll, daß dort nicht auch Fehler und Versager vorkommen — gibt es keine sichtbare parlamentarische Kontrolle, gibt es keinen öffentlich ausgelegten Haushaltsplan für den Nachrichtendienst, und es gibt keine allgemein bekannte Stellenbesetzung. Das ist im Grunde das für den Nachrichtendienst Zweckmäßigste. Es setzt aber eine Tradition und ein Vertrauen in diese Institution voraus, die bei uns nicht vorhanden sind. Ich könnte mir deshalb vorstellen, daß in dieser oder jener Form eine gewisse demokratische Kontrolle — Kontrolle nicht im Sinne der Überwachung, sondern der gemeinsamen Bemühung um Sicherung gegen Mißbrauch und Mißverständnis —vertrauen-schaffend wirken kann, um die Sorge vor einem Wiedererstehen des SD oder einer ähnlichen Machtkonzentration zu beheben. Allerdings bin ich der Auffassung, daß eine solche Kontrolle, wenn sie in Erwägung gezogen wird, nur einem ganz kleinen Kreis von Menschen verantwortlich übertragen werden sollte. Ich könnte mir sogar denken, daß man nur einen Abgeordneten der Koalition und einen der Opposition zu dieser Aufgabe heranzieht, wobei es nicht einmal nötig ist, daß die Namen dieser beiden Abgeordneten der Öffentlichkeit bekannt sind.
    Ich persönlich verspreche mir nicht allzuviel von einem Untersuchungsausschuß, sofern er einen größeren Kreis umfaßt. Ich will aber diese Frage nicht weiter vertiefen. Ich sehe ein, daß eine Überprüfung notwendig ist, glaube jedoch, daß sich noch andere Möglichkeiten finden lassen, diese Fehler und Versager in der Zukunft — das kann ja nur der Sinn sein — auszuschalten.
    Ich halte es für überflüssig und auch unzweckmäßig, über diesen Rahmen hinaus noch die Probleme des Nachrichtendienstes, seine Vergangenheit und seine Zukunft vor der Öffentlichkeit darzulegen. Nur noch einmal kann ich aus meiner Erfahrung darauf hinweisen, daß die Verantwortung gerade in den Fragen der Sicherheit unseres schwach geschützten Staates auf uns allen liegt und daß wir, wenn wir diese These nicht beachten, dem im Kalten Kriege überlegenen Gegner — daran ist wohl kein Zweifel — das Material in die Hände spielen. Der Gegner ist lebensgefährlich, weil diktatorische Systeme — um mit dem Bundespräsidenten zu sprechen — den Menschen verstaatlicht haben. Der Mensch ist zu einem Teilchen einer exakt arbeitenden Staatsmaschinerie geworden, die durch einen Hebeldruck kurz und schnell in Aktion gesetzt werden kann. Die Demokratie hingegen strebt die Vermenschlichung des Staates an, und die Demokratie ist immer ein Umweg, niemals die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten. Sie ist der Umweg über die Menschlichkeit in der Bemühung, Notwendiges und Mögliches für die Gemeinschaft zu tun. Eins aber ist notwendig. Die Demokratie kann den Nachteil der verzögerten Handlungsfähigkeit bei lebenswichtigen staatlichen Funktionen — ein Nachteil, der durch das Wesen der wahren Demokratie bedingt ist und auf den wir nicht verzichten wollen und dürfen — nur dadurch ausgleichen, daß sie Persönlichkeiten von einwandfreiem Charakter und erprobter Zuverlässigkeit mit solchen Aufgaben betraut und sie damit ermächtigt, im Interesse der Gemeinschaft verantwortlich zu handeln. Der Mensch, die Persönlichkeit hat deshalb in der Bundesrepublik eine sehr viel größere Bedeutung als eine noch so vollendete Organisation, in der wir ja sonst Meister sind. Es kommt darauf an — um ein kurzes Wort zu gebrauchen —, den richtigen Mann an die richtige Stelle zu setzen.
    Diese Erkenntnis muß daher der Leitgedanke gerade auch bei der Stellenbesetzung des Nachrich-


    (Heye)

    tendienstes sein. Es kommt nicht auf viele an, sondern es kommt nur darauf an, wer da sitzt, völlig unabhängig davon, woher er kommt und was er sonst tut. Ich habe das feste Vertrauen, daß wir trotz des Materialismus und aller Schicksalsschläge in allen Kreisen der Bevölkerung noch genügend Menschen haben, die bereit sind, eine Sache um der Sache willen zu tun und sich im wahren Sinne für die Sache der Gemeinschaft einzusetzen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)