Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fast zwei Monate liegen zwischen der Flucht Johns und der heutigen Aussprache, die viel zu spät kommt, und noch immer fühlt sich die Bevölkerung draußen mit Recht verraten und verkauft, weil die Regierung offensichtlich der Situation nicht gewachsen war und jeweils das Verkehrteste tat, was sie tun konnte. Sie merkte offenbar gar nicht, wie tief diese beiden Vorfälle, die Flucht von John und die Flucht von Schmidt-Wittmack, das rechtsstaatliche — —
— Was hat er dann nach Ihrer Meinung getan?
— Nun fragen Sie auch noch warum!
Aber das ändert ja nichts an der Tatsache, Herr Kollege, daß die Regierung, und das ist doch das Entscheidende, gar nicht gemerkt hat, wie durch diese beiden Vorfälle das rechtsstaatliche Gefüge beeinflußt wurde und wie sie das leider noch immer bestehende Mißtrauen gegen den neuen Staat neu beleben mußten. Daher sind die kläglichen Versuche des Innenministers und der Regierung, mit den beiden Fällen John und Schmidt-Wittmack fertigzuwerden, politisch noch viel ernster zu nehmen und bedauerlicher als die Fälle selbst.
Anstatt etwas aus dem Fall John zu lernen, beging man die gleichen Fehler, als Schmidt-Wittmack ausriß, ein Fall, der noch einmal die Tragik unterstrich, in die unsere Innenpolitik seit langem geraten ist. So häufte die Regierung einen Fehler auf den anderen, vermied jede rücksichtslose Offenheit, die notwendig gewesen wäre und zu der sich der Innenminister nicht einmal in den vertraulichen Sitzungen des Ausschusses zum Schutze der Verfassung hat aufraffen können. Was uns der Innenminister dort zumutete, war im wesentlichen doch nur die Wiederholung längst überholter und abgestandener Erklärungen, die er tags zuvor schon der Presse gegeben hatte.
Der Ausschuß zum Schutze der Verfassung war gerade deswegen zusammengetreten, um sich wegen der berechtigten Erregung und der berechtigten Beunruhigung der Öffentlichkeit darüber Gewißheit zu verschaffen, daß zur Aufklärung des
Falles John alles Erdenkliche geschehe. Aber der Innenminister verweigerte jede Aufklärung, die über das von ihm bereits der Presse Mitgeteilte hinausging, mit dem sehr fadenscheinigen Hinweis, der Oberbundesanwalt habe nun das Wort. Natürlich, meine Damen und Herren, hat der Fall John auch eine kriminelle Seite, aber das Schwergewicht lag doch und liegt noch heute auf dem p o l i t i s c h en Gebiet. Daß der Innenminister weder damals erkannt hat noch anscheinend auch heute erkennt, daß es sich in erster Linie um eine politische und nicht um eine kriminelle Frage handelt, das ist der schwerste Vorwurf, den man einem Innenminister machen kann.
Aus dieser völlig falschen Einstellung zu den Problemen, die hier auf die deutsche Politik zukamen, hat der Innenminister durch sein Verhalten zur Lösung der entstandenen Probleme überhaupt nichts beigetragen, die Lösung vielmehr durch sein Verhalten noch erschwert. Noch — es ist blamabel, das sagen zu müssen — in der vorigen Woche, am 10. September, erklärte der Herr Innenminister in dem Ausschuß, es sei in diesen beiden Fällen seit dem 3. August nichts Neues hinzugekommen, und er habe daher nicht viel zu berichten. Das ist eine Zeitspanne von sechs Wochen. Der Innenminister tat so, als ob der Fall Schmidt-Wittmack ihn als Innenminister überhaupt nichts anginge. Aber gleichzeitig hatte er seiner eigenen Fraktion zweimal berichtet und den Ausschuß zum Schutze der Verfassung übergangen.
Meine Damen und Herren, als ich in der Plenardebatte vom 8. Juli über die Arbeitsmethoden und die Mängel des Bundesamtes für Verfassungsschutz die Regierung warnte, an unseren Sorgen wegen der Übergriffe dieses Amtes achtlos vorbeizugehen, als ich von der Beunruhigung weiter Kreise über die neuen Methoden der Überwachung, der Schnüffelei und der Bespitzelung sprach, war es Herr Kollege Kiesinger, der mir antwortete, ich hätte wohl ein zu düsteres Bild entworfen. Aber heute, glaube ich, wird mir Herr Kollege Kiesinger zugeben müssen, daß mein damaliger Pessimismus noch gar nicht groß genug gewesen ist. Denn wie konnte es kommen, daß ein Mann, dem als Präsident des Verfassungsschutzamtes die Freiheit der Deutschen anvertraut war, selbst in die Unfreiheit desertierte und daß ein führendes Mitglied der CDU-Fraktion später den gleichen Weg ging?
Nun einige Ergänzungen zu den einzelnen Fragen, die wir in der Großen Anfrage gestellt haben. Zunächst möchten wir wissen, Herr Bundesinnenminiser, was haben Sie unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Falles John getan? Sie werden uns wahrscheinlich heute antworten, Sie hätten zunächst einen neuen kommissarischen Leiter bestellt. Herr Innenminister, das ist eine ganz selbstverständliche, verwaltungsmäßig-routinemäßige Angelegenheit. Uns interessiert hier, was Sie politisch veranlaßt haben, um neue Vorfälle zu vermeiden und den Dingen auf den Grund zu gehen.
Die Verniedlichung, um die Sie sich damals krampfhaft bemühten, war unverantwortlich. Sie geschah offenbar, weil Sie hofften, mit dieser Methode der Verniedlichung am leichtesten von einer Rechenschaftslegung entbunden zu werden. Denn alles, was wir gehört haben, vor allem später aus Ihrem eigenen Munde, läßt auf einen mehr als
mangelhaften Kontakt zwischen Ihnen als dem verfassungsmäßig verantwortlichen Minister und dem Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz schließen. Ihre Erklärung in der Öffentlichkeit, daß Sie in Ihrer neunmonatigen Amtszeit als Bundesinnenminister Herrn John nur zweimal gesprochen haben, ist beachtlich. Gerade bei dem zwielichtigen Milieu, in dem derartige Dienste zwangsläufig arbeiten, mußte sich der Innenminister um dieses Amt mehr kümmern als um andere Abteilungen seines Ministeriums. Selbst wenn Ihnen Herr John nicht sympathisch war, dann entband Sie das nicht von der Verpflichtung, sich gerade dann mit der dienstlichen Arbeit dieses Mannes zu befassen.
Wir verkennen nicht, daß der Herr Bundesinnenminister — und wir machen ihm daraus keinen Vorwurf — Herrn John vorfand, als er seinen Dienst übernahm. Wir verkennen nicht, daß sich bei Personaleinstellungen Fehler nie völlig vermeiden lassen. Aber entscheidend ist doch — und hier beginnt Ihre Verantwortung, und das interessiert die Öffentlichkeit und dieses Parlament —, was ein Vorgesetzter dann tut, wenn er plötzlich Unzulänglichkeit, Unzuverlässigkeit oder gar Treulosigkeit eines Beamten feststellt. Im Falle John half nur eine sofortige öffentliche klare Distanzierung von diesem Mann. Das haben Sie unterlassen.
Nachdem John verschwunden war, glaubte plötzlich alle Welt zu wissen, warum er für dieses Amt nicht geeignet sei, und zwar auf Grund der persönlichen Lebensführung. Woher kam denn die Kenntnis erst, nachdem dieser Mann weg war?
Uns interessieren Vorgänge aus dem persönlichen Leben eines leitenden Beamten grundsätzlich gar nicht. Wir lieben keine Schnüffelei und kein Pharisäertum: aber schließlich wissen wir doch auch um die Methoden der Gegenspionage und der Agenten von der anderen Seite, wissen, wie solche Geheimdienste arbeiten und auch ihrerseits wieder von anderen Geheimdiensten bespitzelt werden, wissen — und das mußten auch Sie wissen, Herr Innenminister —, daß diese Gegenagenten nicht den Weg gehen, den Gegner mit sachlichen Argumenten zu überzeugen, sondern daß sie wie eine giftige Spinne darauf lauern, ihr Opfer in bestimmte, schwierige Situationen zu bringen, um es dann zu erpressen und zum Überläufer zu machen. Daher ist es bei einem solchen Amt schon wichtig, um die persönliche Lebensführung seines Chefs zu wissen.
Wir fragen Sie daher in der Großen Anfrage, was Sie im einzelnen darüber gewußt haben. Die geringste Besorgnis — und Ihre Verlautbarung vor der Presse hat klipp und klar ergeben, daß Sie auf diesem Gebiet Besorgnisse gegenüber Herrn John hatten —, der leiseste Verdacht hätte hier zu einer Personalveränderung Veranlassung geben müssen.
Ein anderer Geheimdienst in Deutschland, der Dienst Gehlen, soll Material über Herrn John gehabt haben. Auch danach fragen wir. Die Antwort auf die Frage, was der Geheimdienst Gehlen gewußt und Ihnen vielleicht erst später mitgeteilt hat — auch das wäre interessant zu wissen, wann Sie davon erfahren haben —, interessiert uns auch deshalb, weil wir bei dieser Gelegenheit feststellen wollen, ob es stimmt, daß sich der Dienst Gehlen auf innerdeutsches Gebiet beschränkt.
Als sich herausstellte, daß Herr John geflohen und nicht, wie man erst sagte, geraubt worden war, kündigten übrigens die Alliierten an, sie würden nunmehr restlos auspacken, John sei ihnen schon seit langem verdächtig gewesen. Aber bis heute ist nichts erfolgt. Daher fragen wir. Sie, Herr Bundesinnenminister: Was haben die Alliierten über John gewußt? Was haben sie Ihnen darüber gesagt? Oder: warum haben die Alliierten Ihnen v o r h e r nichts gesagt? Wir wünschen hierüber eine klare Auskunft. Verstecken Sie sich nicht hinter der Behauptung, die Alliierten hätten Ihnen ein Schweigeverbot auferlegt.
Bei der Gelegenheit sei übrigens die Frage gestellt: Welche Rolle spielte Herr Söderman au, Schweden dabei? In wessen Auftrag war er in Berlin? Worauf beruht seine Erklärung — und nicht einmal das haben Sie bisher dem Ausschuß mitgeteilt —, der Fall John sei für ihn klar, während unsere Regierung immer noch an den Problemen herumorakelt und nach wie vor eine halbe Million Belohnung aussetzt?
In der dritten Frage — sie knüpft an die Aussprache vom 8. Juli im Bundestag an — geht es darum, wie es dazu kommen konnte, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz Material über politisch zuverlässige Bewegungen und politisch zuverlässige Männer und Frauen sammelte und Aktenstücke anlegte und daß dieses unzulässigerweise gesammelte Material dann noch der Bundeskanzler für parteipolitische Zwecke mißbrauchte. Wie konnte es überhaupt zur Sammlung von solchem Material kommen? Wir möchten heute endlich Einzelheiten wissen. Herr Dr. Schröder, nachdem die Debatte in der Sitzung vom 8. Juli keine Aufklärung gebracht hat.
Wir haben zwar damals das peinliche Eingeständnis des Herrn Kanzlers erlebt, daß er Material, das ihm vom Bundesamt für Verfassungsschutz zur Verfügung gestellt war, ohne jede Nachprüfung, ohne eine Bestätigung der sachlichen Richtigkeit abzuwarten, benutzt hat, um gegen Herrn Kollegen Maier zu schießen. Man hat uns damals keine Auskunft darüber gegeben, wie es überhaupt zur Sammlung dieses Materials kommen konnte, und zwar nicht nur gegen Herrn Kollegen Maier, sondern auch gegen andere politisch zuverlässige Männer.
Ein weiterer Mißbrauch des Amtes liegt zweifellos darin, daß es in die Personalpolitik der Bundesregierung eingeschaltet worden ist. Herr Bundesinnenminister, Sie haben damals bei Ihrer Regierungserklärung selbst darauf hingewiesen, das Bundesamt werde eingeschaltet, wenn die Bundesregierung beabsichtige, einen Beamten einzustellen. Wir haben Ihnen damals gleich Vorhaltungen gemacht, daß das nicht nur gegen das Gesetz verstößt, sondern daß es jeder anständigen, fairen demokratischen Gepflogenheit widerspricht, jemanden zu bespitzeln, zu überwachen, um dann zu entscheiden, ob er als Beamter für diesen Bund geeignet ist oder nicht.
Trotz dieses Vorhalts sind Sie dabei geblieben, daß das so sein müsse. Und heute stellen wir fest, daß Sie damit damals doch in der Person des Herrn John, der der entscheidende Mann wurde, wenn es darum ging, ob jemand eingestellt, befördert oder entlassen wurde, den Bock zum Gärtner angestellt hatten. Im übrigen genügte wahrscheinlich
für die Entscheidung, ob jemand als Beamter geeignet war oder nicht, das, was ein Kollege der CDU-Fraktion dieses Hohen Hauses einer Kopenhagener Zeitung gegenüber verlauten ließ, wenn er sagte: Wer in Bonn Karriere machen will, muß selbstverständlich daran denken, daß der Kanzler nicht gern Leute befördert, die nicht in seine Richtung steuern.
Meine Damen und Herren, ich sage dies vor allem deswegen, weil die Bundesregierung mit diesen Methoden, mit diesem doppelten Mißbrauch der Verfassungsschutzämter doch selbst mit die Grundlage dafür geschaffen hat, daß es zu diesem Skandal, vor dem wir heute stehen, kommen konnte.
Nun zur Frage 4. Die Konjunktur für Agenten und Geheimdienste scheint zur Zeit nicht nur in Europa, vor allem aber in Deutschland, außerordentlich günstig zu sein. Plötzlich und erst jetzt weiß alle Welt, daß wir in einem Dschungel von Geheimagenten und Geheimagenturen stehen. Wer beobachtet denn nun eigentlich in Deutschland wen, wer fertigt über wen Dossiers an und wer sammelt über wen noch alles Material?
Wir möchten heute endlich einmal Einzelheiten haben. Wir bitten, uns nicht mit allgemeinen Redewendungen abzuspeisen. Wir möchten Roß und Reiter genannt hören.
In der Öffentlichkeit schwirren seit langem phantastische Gerüchte über die Anzahl der Geheimdienste herum. Ich meine damit nicht nur den bereits erwähnten Dienst Gehlen und das, was die Dienststelle Blank sich aufgebaut hat. Ich meine auch so merkwürdige Unternehmungen wie die von der Großindustrie genährte Streikbrecherorganisation des Herrn Gosekuhl in Essen, den Nachrichtendienst der deutschen Industrie in Köln und schließlich den auch hier durch einen Untersuchungsausschuß des 1. Bundestages sattsam bekannten Herrn Heinrichsbauer aus Köln mit seinen Geldsammlungen für die Wahlen der Regierungsparteien.
— Kein geborener Kölner, — aber das Geldsammeln kann er trotzdem gut, Herr Kollege Albers!
Durch die Frage 5 wünschen wir eine Aufklärung, ob und welche Vereinbarung der deutschen Bundesrepublik mit den Alliierten über die Zusammenarbeit der deutschen Geheimdienste besteht. Wie bitter muß das übrigens, wenn das der Fall sein sollte, für die Deutsche Partei sein, wenn tatsächlich solche Vereinbarungen da sind, nachdem ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Kollege von Merkatz, am 8. Juli hier im Plenum so pathetisch gegen jede Zusammenarbeit mit anderen Ländern auf diesem Gebiete gesprochen hat! Gibt es — und das ist unsere unmißverständliche Frage, Herr Bundeskanzler und Herr Bundesinnenminister — ein Schreiben von Herrn Dr. Lenz, daß nach dem Inkrafttreten des EVG-Vertrages die Nachrichtendienste der Vertragspartner koordiniert werden sollten?
Es ist klar, meine Damen und Herren, daß abgesehen von der Kritik an dem Verhalten der Bundesregierung und des Herrn Bundesinnenministers nach der Flucht des Herrn John und des Herrn Schmidt-Wittmack die Öffentlichkeit genau das gleiche Interesse daran hat, zu wissen, was denn nun auf dem Gebiete des Verfassungsschutzes künftig werden soll. Aus dieser Sorge heraus haben wir die Fragen 6 a und 6 b gestellt, die Fragen, welche Vorstellung die Bundesregierung, insbesondere ihr Bundesinnenminister hinsichtlich der Reorganisation des Verfassungsschutzamtes haben. Herr Dr. Schröder hatte bereits am 8. Juli Vorschläge angekündigt. Schon sein Vorgänger hatte im vorigen Jahr an die Landesinnenminister geschrieben und um Vorschläge gebeten. Aber bis heute, nachdem ein Jahr vergangen ist, weiß die Öffentlichkeit noch immer nicht, was werden soll. Daß Sie jetzt in den letzten Tagen eine Viererkommission eingesetzt haben, ist selbstverständlich kein Ersatz; denn in der letzten Sitzung des Ausschusses zum Schutze der Verfassung am 10. September — in der vorigen Woche — machten Sie, Herr Dr. Schröder, geheimnisvolle Andeutungen, daß man vielleicht an einen kleinen Ausschuß denken könne, der die Verfassungsschutzämter überprüfe. Heute wissen wir, daß Sie, als Sie damals Ihre geheimnisvollen Andeutungen machten, längst diese Kommission, bestehend aus vier Länderministern, zusammengesetzt hatten. Es bleibt unverständlich, entspricht aber Ihrem bisherigen Verhalten vor dem Ausschuß, daß Sie den Ausschuß stundenlang über diese Frage haben debattieren lassen, ohne ihm mitzuteilen, daß es eine für Sie längst erledigte Sache sei.
Es mag dahingestellt bleiben, ob zur Reorganisation des Verfassungsschutzes Änderungen des vorhandenen Gesetzes notwendig sind. Die Formulierung des Gesetzes von 1950 ist an sich absolut klar und einwandfrei. Man muß sich nur an das Gesetz halten, meine Damen und Herren, und das hat man bisher nicht getan. Das ist mit ein Grund dafür, daß wir vor der Lage stehen, wie sie heute gegeben ist. Mit Änderungen des Gesetzes allein ist also nichts getan, und damit allein kommen wir nicht weiter, wenn die verantwortlichen Regierungsmitglieder nicht gewillt sind, Gesetze zu beachten.
Wir bemängeln, daß, obwohl das Gesetz von 1950 nun schon vier Jahre besteht, keinerlei Durchführungsbestimmungen, keinerlei Durchführungsverordnungen erlassen wurden. Offenbar geschah das, um die Rechte und die Vollmachten des Bundesamts vor allem gegenüber den Ländern nicht einschränken zu lassen. Hier bedarf es einer alsbaldigen gründlichen Klärung der Zuständigkeiten und der einzelnen im Gesetz festgelegten Begriffe.
Noch mehr und noch vordringlicher bedarf es der Bereinigung der unerträglichen Lage, daß sich in Deutschland nicht weniger als sechs Ämter mit der Bekämpfung staatsfeindlicher Umtriebe befassen: Da ist das Bundesamt für Verfassungsschutz, da ist das Bundeskriminalamt mit seiner recht merkwürdigen Sicherheitsgruppe, von der eigentlich keiner weiß, wer sie aufgebaut hat, wer dafür verantwortlich ist und wo sie herumspitzelt. Da sind die Landesverfassungsschutzämter, die Landeskriminalpolizeiämter, da ist die uniformierte Polizei, und da sind schließlich noch die Alliierten mit ihren eigenen Abwehrdiensten. In dieses Durcheinander muß endlich einmal hineingeleuchtet und Ordnung gebracht werden.
Damit uns nichts erspart bleibt, hat sich nunmehr auch der Gründer der damaligen Gestapo unter Hermann Göring zum Fragenkomplex John gemeldet. Wie eine giftige Kröte gießt Herr Diels in einem Pamphlet die Kübel seines Unrats über die heutige Zeit,
über die Widerstandskämpfer, insbesondere über die Männer des 20. Juli.
Er, der Nutznießer des „Dritten Reiches" war, ist heute als Pensionsempfänger wieder Nutznießer einer allzu nachsichtigen Demokratie geworden.
Wenn ich hier zu dieser Schrift überhaupt etwas sage, dann deshalb, weil eine sehr angesehene und durchaus demokratische Tageszeitung Diels als „Fachmann" bezeichnet hat, an dessen Wort man doch noch nicht so einfach vorbeigehen könne.
Herr Diels war einer der wesentlichsten Wegbereiter des Nationalsozialismus; denn er gründete die Gestapo und leitete sie. An einer Stelle seines Pamphlets gegen die Demokratie spricht er von „seinem Nachfolger John". Meine Damen und Herren, das ist vielleicht der einzige Punkt, worin man Herrn Diels nicht widersprechen sollte;
denn genau so wie John zum Feind überwechselte, hat Diels damals die Weimarer Demokratie verraten.
Während er sich noch bis Anfang 1933 im Demokratischen Klub in Berlin als eifrigster Vorkämpfer für Recht und Freiheit gebärdete, während ihm im Ministerium die Überwachung und Bekämpfung der rechtsradikalen Bewegungen anvertraut war, war Herr Diels schon ein Jahr vorher — bereits seit Anfang 1932 — mit Hilfe einer feigen anonymen Tarnung der SA beigetreten und rühmte sich später gegenüber Göring, daß er dadurch die geheimen Dossiers des Innenministeriums an die NSDAP habe verraten können.
Ist diese Schrift an sich schon verhängnisvoll, weil sie leider dem deutschen Volk draußen in der Welt wieder Schande und Unglück bringen wird, so ist, politisch gesehen, eigentlich noch erschütternder, daß solche schmutzigen Sachen in Deutschland bereits wieder g e druck t werden können, weil es anscheinend ein Publikum dafür gibt.
Wir teilen gar nicht die Ansichten, die vielfach mit Übertreibungen hier und da vertreten werden, daß etwa in Deutschland ein neuer Hitler vor der Türe steht. Aber das hindert doch nicht, daß wir, die wir für die politische Entwicklung in diesem Volke verantwortlich sind, die bittere und enttäuschende Feststellung machen müssen, daß uns die innerpolitische Entwicklung der letzten Jahre in Deutschland der Demokratie zumindest nicht näher gebracht hat.
Niemanden kann wohl diese Entwicklung wundern, wenn sogar führende Männer dieses Staates schwarz-weiß-roten Veranstaltungen ihre telegraphischen Huldigungsgrüße schicken.
Wie kann es kommen, wie kann es die Regierung dulden, daß der Vertreter einer Regierungspartei sich auf einer solchen Kundgebung vor noch zwei Wochen hinstellte und erklärte, es komme gar nicht darauf an, daß wir den zweiten Weltkrieg verloren hätten; entscheidend sei doch vielmehr, wie wir in diesem Kriege gut gekämpft hätten. Das heißt doch nichts anderes, als den Versuch zu unternehmen, auch die Hitlersehen Greuel des Krieges nachträglich in aller Öffentlichkeit zu legalisieren.
Wir warnen die Regierung, an solchen Vorgängen achtlos vorüberzugehen, wenn sie sich an einer solchen verhängnisvollen Entwicklung nicht mitschuldig machen will.
Denn die Reorganisation des Verfassungsschutzes ist doch nicht nur eine Frage des Technischen und des Bürokratischen, sie kann nur gelingen, wenn wir alle, insbesondere die Mitglieder der Bundesregierung, bereit sind, an diese Fragen mit mehr demokratischem Willen und demokratischen Vorsätzen heranzugehen, als es bisher geschehen ist. Wenn wir alle aus den Fällen John und Schmidt-Wittmack Lehren ziehen, dann muß eine völlig neue Vertrauensbasis geschaffen und den staatsfeindlichen Elementen von allen Parteien, die hier im Hause vertreten sind, endlich klargemacht werden, daß diese Demokratie nicht mehr mit sich spaßen läßt.
Nun noch einige Hinweise zur Reorganisation. Ausgangspunkt ist und bleibt zunächst natürlich Art. 87 des Grundgesetzes. Danach hat der Bund lediglich das Recht zur Sammlung und Auswertung von Material. Jede eigene staatsanwaltschaftliche oder polizeiliche Exekutive ist ihm untersagt. Will man das ändern, dann läge es nahe, zunächst einmal mit den Ländern zu sprechen und zu verhandeln, ob sie zu einer entsprechenden Grundgesetzänderung bereit sind. Nach den Verlautbarungen der Ministerpräsidenten einzelner Länder in der letzten Zeit ist kaum damit zu rechnen, daß sie im Bundesrat einer Verfassungsänderung zustimmen werden.
Ich frage daher den Bundesinnenminister: Seit wann haben Sie Verhandlungen mit den Ländern, haben Sie sie überhaupt schon begonnen, und welches Ergebnis haben diese Verhandlungen bisher gehabt?
In Verbindung mit dem Problem „Bund und Länder" und der Zusammenarbeit beider auf diesem so wichtigen Gebiet stößt man natürlich sofort auf die weitere Frage, ob den Verfassungsschutzämtern eine eigene Exekutive zugebilligt werden soll oder nicht. Es wird nicht leicht sein, zu sagen, und es ist heute nicht zu entscheiden, ob die Gründe, die dafür sprechen, oder die Gründe, die dagegen sprechen, überwiegen. Jede Machterweiterung erhöht die Gefahr der Eigenmächtigkeit und des Mißbrauchs. Aber jede Machtminderung kann die Durchführung der den Ämtern übertragenen Aufgaben schwächen und den Staatsfeinden ihre Arbeit erleichtern.
Aber wir sollten nicht vergessen: Eines der wichtigsten Elemente jeder demokratischen Ordnung ist und bleibt, die Gewalt zu teilen und nicht zuviel Macht in die Hände des einzelnen zu geben; denn das ist immer der beste Weg gewesen, eine Bürokratie übermütig werden zu lassen.
Als wir damals, 1950, das Gesetz über das Verfassungsschutzamt berieten, hat schon mein Freund Greve vor dem Wiedererstehen einer Gestapo gewarnt, und Herr von Merk a t z hat ebenfalls auf die Gefahren eines neuen Amtes, das sich der Schnüffelei im politischen Leben bedienen könnte, hingewiesen. Das war 1950. Heute, nach vier Jahren, wissen wir, daß diese Warnungen, die damals im Bundestag ausgesprochen wurden, zum großen Teil vergeblich gewesen sind. Das beweisen nicht nur die Fälle John und Schmidt-Wittmack, sondern auch die vielen Fälle von Eingriffen in die persönliche Freiheit einzelner Deutscher, Vorfälle, wie sie in der „Vulkan"-Affäre und in der Debatte vom 8. Juli dieses Jahres im Plenum des Bundestags vorgebracht worden sind.
Das zwingt uns, die Frage zu überlegen, wie es möglich ist, diese Ämter künftighin nicht nur von der Bürokratie, nicht nur von dem vorgesetzten Minister aus, sondern auch vom Parlament aus mehr und wirksamer zu überwachen.
Dazu gehört, das muß endlich einmal auf Grund der Verhandlungen im Ausschuß zum Schutze der Verfassung gesagt werden, zunächst, diesem Ausschuß das Initiativrecht zu geben. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesinnenminister der ersten Regierung Adenauer, Herrn Dr. Lehr, und dem Ausschuß war ausgezeichnet. Herr Dr. Lehr hat damals selbst immer Wert darauf gelegt, daß die schwierigen Fragen, die Randgebiete der rechts- und linksradikalen Bewegungen in die Zuständigkeiten, in die Bearbeitung, in die Debatten des Ausschusses fielen.
Ein völlig anderes Bild entstand, als der jetzige Bundesinnenminister Dr. Schröder sein Amt übernahm. Sein erstes Schreiben an den Ausschuß zum Schutze der Verfassung, der gebeten hatte, Herr Dr. Schröder möge selbst oder durch einen seiner Herren den Mitgliedern dieses Ausschusses, vor allem den neuen Mitgliedern, einmal einen Überblick über die verfassungspolitische Situation der Bundesrepublik geben, bestand darin, daß er erklärte, er lehne das ab.
Es hat dann einen langen Schriftwechsel gegeben. Durch ein Eingreifen seiner eigenen Freunde und, wie ich glaube, auch durch ein Eingreifen des Herrn Bundeskanzlers hat Herr Schröder dann eingesehen, was seines Amtes in Wirklichkeit ist.
Der AusscHuß zum Schutze der Verfassung ist wie der Auswärtige Ausschuß, wie der Gesamtdeutsche und wie der Sicherheitsausschuß seiner Natur nach vertraulich. Er ist nicht auf Vorlagen des Plenums angewiesen. Er ist seiner ganzen politischen Zweckbestimmung nach nicht ein Ausschuß, der sich mit Gesetzentwürfen oder dergleichen zu befassen hat, sondern auf der politischparlamentarischen Seite eine Art Wächter der Verfassung,
der, wenn er funktionieren soll und wenn er seiner Aufgabe gegenüber dem Plenum gerecht werden soll, das Recht haben muß, von sich aus auf
k) alle Vorgänge des politischen Lebens hinzuweisen, die ihm die Grundlagen der demokratischen Staatsordnung zu gefährden scheinen.
Niemand denkt daran, diesem Ausschuß etwa das Recht zu geben, selbst Gesetzesvorschläge zu machen.
Die Änderung der Geschäftsordnung ist auch deshalb notwendig, weil der Unmut im Ausschuß zum Schutze der Verfassung über seine Behandlung durch den Innenminister eindeutig und einstimmig war. Durch sein Verhalten häufte der Innenminister Mißachtung auf Mißachtung gegenüber den Abgeordneten. Nicht einmal dem kleinen Unterausschuß, bestehend aus sieben Personen, dem über den Fall John berichtet werden sollte — nicht einmal diesem Unterausschuß hat der Bundesinnenminister berichtet, auch nicht nach der Flucht von Schmidt-Wittmack.
Die nach dem Grundgesetz und unserer Geschäftsordnung bestehende Verpflichtung des Parlaments, Petitionen des Staatsbürgers richtig und sachgemäß zu beantworten, wurde vom Innenministerium gröblichst mißachtet.
Nicht einmal die einfachsten, selbstverständlichsten Unterlagen wurden dem Ausschuß zur Verfügung gestellt, obwohl es sich zum Teil um Kopien von Schreiben handelte, die bereits längst an andere Personen herausgegangen waren
B) und in denen auch nicht ein einziges Wort geheim war. Kaum einer der Fälle ist befriedigend oder rechtzeitig bearbeitet worden. Immer wieder mußten wir an die Erledigung erinnern und monatelang warten, ehe der Innenminister zur Auskunft bereit war, und auch diese Auskünfte waren dann nur noch lückenhaft.
Das störrische Verhalten des Innenministers im Ausschuß, das ängstliche, geradezu krankhafte Bemühen, alle Informationen, soweit sie nicht schon längst der Presse draußen bekannt waren, dem Ausschuß fernzuhalten, seine innere Ablehnung eines vernünftigen Zusammenarbeitens mit dem dafür zuständigen parlamentarischen Ausschuß bestätigt die Befürchtung, daß wir auch in Zukunft vor Fällen wie John und Schmidt-Wittmack nicht geschützt sind, solange dieser Innenminister in seinem Amt ist.
Ich will dabei gar nicht entscheiden, ob diese Haltung des Herrn Dr. Schröder auf Unsicherheit oder Unvermögen oder auf Absicht beruht. Aber ich warne den Herrn Innenminister, dieses Verhalten fortzusetzen; denn dieser Weg muß ihn unweigerlich in neue Konflikte mit dem Parlament und der Öffentlichkeit führen.
Wir haben bei einigen Gelegenheiten vernommen, die öffentliche Aussprache im Bundestag über die Fälle John und Schmidt-Wittmack und die ebenfalls öffentlich zu führende Untersuchung in dem Untersuchungsausschuß bedeute eine Gefährdung des demokratischen Gedankens. Ist es nicht allein die Schuld der Regierung, daß sie das Parlament auf diesen Weg gezwungen hat? Weder
der Kanzler noch vor allem der zuständige Innenminister waren bereit, dem Bundestag von sich aus oder im Ausschuß zum Schutze der Verfassung Rechenschaft zu geben. Daher müssen sie diese Rechenschaft heute ablegen. Das Schlimmste wäre, die Wahrheit zu unterdrücken oder zu versuchen, die Tatsachen zu verwischen. Gerade das würde eine weitere Abschwächung des demokratischen Gedankens zur Folge haben. Wir sollten nicht um die Dinge herumreden und auch hier Roß und Reiter nennen. Daher können die politischen Stahlhelm-Kundgebungen, die Mainzer Ereignisse des letzten Sonntags und die zum Teil politisch arroganten SS-Treffen nicht totgeschwiegen werden. Gerade das Parlament hat die Verpflichtung, den Finger auf diese offene Wunde zu legen,
um die Ordnung wiederherzustellen, die erschüttert scheint. Darum sollte niemand diese Aussprache fürchten.
Alle diese Fragen und die Aussprache hierüber dürfen den politischen Hintergrund nicht verwischen. Wenn wir auch wiederholt die Namen des Zwillingspaares John und Schmidt-Wittmack nennen mußten, um den Gesamtkomplex zu umreißen, der hier zur Debatte steht, und so sind es doch nicht in erster Linie diese Männer, die hier zur Erörterung stehen, sondern — das hat mein Freund Mellies bereits gesagt — es ist die Politik der Regierung Adenauer; denn nichts wäre falscher, als die Fälle der beiden Ausreißer isoliert zu sehen. Sie sind gleichsam die plötzlich aufsteigenden und nach außen sichtbar werdenden Blasen, die aller Welt noch einmal die Labilität der deutschen Innenpolitik vor Augen führen.
Plötzlich wußte man, was den Ausreißern alles vorzuwerfen war. Auf einmal waren die Männer, die Regierung und die CDU-Fraktion in wichtigste politische Funktionen gebracht hatten, politische Ignoranten und „kleine Würstchen", die man kaum kannte. Obwohl Herr John das seinem Charakter nach geheimste Amt der Bundesrepublik leitete und Herr Schmidt-Wittmack von seiner Fraktion in die vertraulichsten Ausschüsse des Bundestags geschickt wurde, sagte man jetzt plötzlich, beide hätten gar keine Geheimnisse verraten können, weil sie keine gewußt hätten. Nun, wer kennt denn dann eigentlich die Geheimnisse? Warum denn die ganze Geheimniskrämerei um die Verhandlungen im Ausschuß, wenn sogar das, was der Chef des Bundesamtes und ein Mitglied der Ausschüsse wissen, plötzlich völlig ohne Bedeutung ist? Glaubt man denn wirklich, die Bevölkerung nimmt Ihnen das ab, daß es im Amt John und in diesen beiden Ausschüssen keine Geheimnisse gegeben hat? Mit Recht fühlte sich die Bevölkerung und fühlt sie sich heute noch gefoppt.
Bei Schmidt-Wittmack übrigens entdeckte man auf einmal, nachdem er weg war, daß er Monarchist, Militarist, Egoist, Intrigant, ein Prahler und Verschwender gewesen sei. Na, ich muß schon sagen, das sind ja schöne Demokraten, die Sie da in Ihren Reihen haben und denen Sie die wichtigsten Posten anvertraut haben!
Um keinen Zweifel darüber aufkommen zu lassen — denn schließlich war Schmidt-Wittmack nicht ein Irgendwer —, möchte ich Ihnen ein Flugblatt in Erinnerung bringen, eine Zeitschrift vor dem Wahlkampf in Hamburg im vorigen Herbst, den „Hanseat", unter der Devise „Für Freiheit und Recht". Das paßt auf Herrn Schmidt-Wittmack ausgezeichnet.
An der Spitze steht verständlicherweise eine Erklärung des Herrn Bundeskanzlers. Dann sind darauf auch noch Begrüßungsworte des Herrn Bundeswirtschaftsministers Erhard und des Herrn Bundestagspräsidenten Ehlers. Aber beide sind in diesem Flugblatt doch nicht so prominent, wie Herr Schmidt-Wittmack es damals in Hamburg war, denn er kommt gleich nach dem Aufruf des Herrn Bundeskanzlers Dr. Adenauer!
Es ist erstaunlich, wie dann dieser Mann bei Ihnen unbekannt war.
Meine Damen und Herren, auch das mußte gesagt werden. Schon die Flucht dieser beiden Männer war eine blamable Sache. Aber in noch stärkerem Maße ist die Reaktion seiner politischen Freunde und der Regierung bestürzend, da ihr Verhalten der Öffentlichkeit schlagartig gezeigt hat, wie man in Deutschland Politik zu machen und regieren zu können glaubt. Uns interessieren diese Fälle gerade als Symptome unserer Innenpolitik. Die Art, wie Sie nun von der Regierung aus auf unsere Große Anfrage reagieren, wie Sie sie beantworten und in welchem Maße Sie bereit sein werden, im Untersuchungsausschuß wirklich alles zur Klärung beizutragen
— ausgezeichnet, ich freue mich, daß ich bei meinem Schlußsatz eine Zustimmung sogar von Ihrer Seite bekomme —, wird ein Prüfstein sein dafür, ob Sie ernsthaft den Willen zu einem Zusammenspiel der demokratischen Kräfte in Deutschland besitzen.