Rede:
ID0204006800

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2040

  • date_rangeDatum: 14. Juli 1954

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juli 1954 1877 40. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Juli 1954. Geschäftliche Mitteilungen 1879 C, 1890 D, 1910 C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 76); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik (Drucksache 656) 1879 C Rückverweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht . . 1879 D Zur Tagesordnung, betr. Beratung der Gesetzentwürfe über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Drucksachen 318 und 319): Horn (CDU/CSU) 1879 D Eickhoff (DP) 1880 A Mellies (SPD) 1880 B Widerspruch gegen Aufsetzung auf die Tagesordnung 1880 B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Beschlagnahme in Bremerhaven (Drucksache 718, Umdruck 144) . 1880 C, 1910 B Schneider (Bremerhaven) (DP) Antragsteller 1880 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1882 D Wehr (SPD) 1883 D, 1887 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 1886 D Schloß (FDP) 1887 B Abstimmungen 1888 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung (Drucksache 663); Mündlicher Bericht des Ausschuses für Sozialpolitik (Drucksache 696) 1888 C Schütz (CDU/CSU), Berichterstatter 1888 D Beschlußfassung 1889 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Sozialversicherung (Drucksache 594); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 655) 1889 D Arndgen (CDU/CSU), Berichterstatter 1889 D Beschlußfassung 1890 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Übereinkommen Nr. 101 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1952 über den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft (Drucksache 564); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 703) . 1890 D Engelbrecht-Greve (CDU/CSU), Berichterstatter 1890 D Beschlußfassung 1891 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vordringliche Freigabe von Bundesmitteln für die Brennstoffbeschaffung für Minderbemittelte (Drucksache 583) . . . 1891 B Dr. Schranz (DP), Antragsteller . . 1891 B Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 1891 C Antrag für erledigt erklärt 1891 C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 558) . . . 1891 D Petersen (GB/BHE) 1891 D Einstimmige Annahme 1892 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Zusatzabkommen vom 4. Dezember 1953 zum Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Drucksache 476); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 625) . . . . 1892 A Wehr (SPD), Berichterstatter . . 1892 A Beschlußfassung 1892 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksache 86); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 628); Umdrucke 146, 149) 1892 C, 1910 B, 1911 A Thieme (SPD), Berichterstatter . . 1892 C Haasler (GB/BHE) . . . . 1893 C, 1896 A Kuntscher (CDU/CSU) 1894 C, 1895 D, 1896 C Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 1894 D Dr. Reif (FDP) 1895 B Dr. Kather (GB/BHE): zur Sache 1896 D zur Abstimmung 1897 B Leukert (CDU/CSU) 1897 A Abstimmungen 1894 B, 1897 B, C Zweite und dritte Beratung des von den • Abg. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zukkergesetz) (Drucksache 487); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Druck sache 714) 1898 B Schrader (CDU/CSU), Berichterstatter 1898 B Beschlußfassung 1899 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Gibbert, Maier (Freiburg), Stahl, Samwer, Dr. Brühler u. Gen. betr. Änderung der Verordnung über Wermutwein und Kräuterwein (Drucksachen 692, 536) . . . . 1899 C Merten (SPD), Berichterstatter . . 1899 C Beschlußfassung 1900 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Treuhandverwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank (Drucksache 649); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Drucksache 683) 1900 A Thieme (SPD), Berichterstatter . 1900 B Beschlußfassung 1900 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über die Prüfung der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1949 (21. September 1949 bis 31. März 1950) und 1950 in Verbindung mit den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs und der Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs (Drucksachen 689, 270, 396) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über die Rechnungen des Bundesrechnungshofs für die Rechnungsjahre 1949 und 1950 — Einzelplan XX — (Drucksachen 690, 547, 398) . 1900 D Ohlig (SPD), Berichterstatter . . . 1900 D Dr. Graf Henckel (CDU/CSU), Berichterstatter 1902 B Ritzel (SPD) 1905 A Abstimmungen 1906 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP betr. Hilfsmaßnahmen für ehemalige politische Häftlinge der sowjetischen Besatzungszone (Drucksache 700) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Hilfsmaßnahmen für ehemalige politische Häftlinge der sowjetischen Besatzungszone (Drucksache 701) 1907 A Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU), Antragstellerin 1907 A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 1908 B Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 1909 A Miller (CDU/CSU) 1909 B Hermsdorf (SPD) 1909 C Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 1909 D Annahme des Antrags Drucksache 700 1910 A Überweisung des Antrags Drucksache 701 an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen 1910 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 139) . . . 1910 C, 1911 C Beschlußfassung 1910 C Nächste Sitzung 1910 C Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Antrags der Fraktion der DP (Umdruck 718) betr. Beschlagnahme in Bremerhaven (Umdruck 144) 1910 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Umdruck 146) 1910 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Umdruck 149) 1911 A Anlage 4: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse 1911 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 4 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 4. Anlage 1 Umdruck 144 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Antrags der Fraktion der DP (Drucksache 718) betreffend Beschlagnahme in Bremerhaven. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dahin zu wirken, 1. daß für das Bauvorhaben der US-Besatzungsmacht im Raume Bremerhaven für Familienangehörige der Besatzungstruppen das von der Stadtverwaltung Bremerhaven angebotene stadteigene Gelände in Anspruch genommen wird, 2. daß bei allen Bauvorhaben der Besatzungsmächte die Requisition von bebauten Grundstücken nach Möglichkeit vermieden wird. Bonn, den 13. Juli 1954 Wehr Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 146 Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksachen 628, 86). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 7 Abs. 1 werden a) Nummer 1 gestrichen; b) in Nummer 2 gestrichen aa) die Worte „des Bundesministeriums des Innern", bb) die Worte „des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen", cc) die Worte „des Bundesausgleichsamtes", dd) die Worte „der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung"; c) nach Nummer 2 eingefügt die Worte: „2 a. zwei Vertretern des Bundesausgleichsamtes, zwei Vertretern des Kontrollausschusses des Bundesausgleichsamtes und zwei Vertretern des Ständigen Beirates des Bundesausgleichsamtes"; d) in Nummer 3 ersetzt die Worte „sechs Vertretern" durch die Worte „fünf Vertretern"; e) in Nummer 6 ersetzt die Worte „drei Vertretern" durch die Worte „vier Vertretern"; f) in Nummer 9 ersetzt die Worte „fünf weiteren Mitgliedern" durch die Worte „Vier weiteren Mitgliedern". 2. § 7 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Der Vorsitzende des Verwaltungsrates wird von diesem aus der Reihe seiner Mitglieder auf drei Jahre gewählt." 3. In § 7 Abs. 3 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die in Absatz 1 Nr. 2 a genannten Vertreter des Kontrollausschusses werden vom Kontrollausschuß, die in Absatz 1 Nr. 2 a genannten Vertreter des Ständigen Beirates vom Ständigen Beirat gewählt." Bonn, den 13. Juli 1954 Engell Haasler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 149 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) (Drucksachen 628, 86). Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 Abs. 1 erhält die Nummer 9 folgende neue Fassung: „9. sieben weiteren sachverständigen Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt werden." Bonn, den 14. Juli 1954 Kuntscher Ehren Dr. Lindrath Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 4 Umdruck 139 Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der DP betreffend Führung der Bezeichnung „Frau" durch unverheiratete weibliche Personen (Drucksache 627) an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht; 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Ritzel, Dr. Blank (Oberhausen), Dr. Keller und Genossen betreffend Organisatorische Zusammenfassung der seefahrenden Einheiten des Bundes (Drucksache 658) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit. Bonn, den 6. Juni 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Ohlig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Im Rechnungsbericht des Bundesrechnungshofs betragen die überplanmäßigen Ausgaben im Jahre 1949 4000 DM, die Minderausgaben rund 0,5 Millionen DM. Die Minderausgaben im Jahre 1950 betragen gegenüber dem Haushaltssoll beim Bundesrechnungshof 1,1 Millionen DM. Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind im Jahre 1950 nicht getätigt worden. Der Haushaltsausschuß empfiehlt, auch dem Bundesrechnungshof, wie aus der Drucksache 690 ersichtlich ist, Entlastung für die Jahre 1949 und 1950 zu erteilen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Als weiterer Berichterstatter hat das Wort der Abgeordnete Dr. Graf Henckel von Donnersmarck.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Benno Graf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Auftrage des Haushaltsausschusses habe ich die Ehre, Ihnen den zweiten Teil des Berichts des Haushaltsausschusses vorzutragen. In dem eigentlichen Bericht, den Ihnen Herr Kollege Ohlig soeben vorgetragen hat, haben Sie die grundsätzlichen Gedanken und Ergebnisse kennengelernt, die der Haushaltsausschuß und der Rechnungsprüfungsausschuß erarbeitet haben.
    Die Rechnungsprüfung ist der Abschluß der kontrollierenden Arbeit des Parlaments. Sie ist, wenn ich mich so ausdrücken darf, die Krönung des wichtigsten Rechtes des Hohen Hauses, des Budgetrechts. Es ist die Prüfung, ob die Exekutive den Willen und die Beschlüsse der Legislative tatsächlich richtig ausgeführt hat und ob sich nicht irgendwo Unregelmäßigkeiten eingeschlichen haben.
    Der Haushaltsausschuß hat bei dieser Arbeit nicht verkannt, daß die Jahre 1949 und 1950 nicht ohne weiteres als normale Jahre angesehen werden können und daß manche Unebenheiten und Fehler nicht auf mangelnde Sorgfalt oder auf bösen Willen zurückzuführen, sondern mit den Anlaufschwierigkeiten des Neubaus der Bundesrepublik zu erklären sind. Der Exekutive standen damals die erforderlichen Organe und die hinlänglich ausgebildeten Menschen noch nicht so zur Verfügung wie heute. Deshalb darf der Maßstab, der für die Rechnungsprüfung des Jahres 1954 angelegt werden wird, für das Jahr 1949 und 1950 noch nicht verwendet werden. Trotzdem müssen gewisse Einzelheiten hervorgehoben werden, und ich hoffe Ihre Geduld nicht allzusehr zu überfordern, wenn ich Sie bitte, Ihre liebenswürdige Aufmerksamkeit auf folgende Feststellungen und Bemerkungen zu richten, die der Haushaltsausschuß einstimmig gebilligt hat; sie liegen Ihnen als Anlage zur Drucksache 689 vor.
    Die Aufgabe der parlamentarischen Rechnungsprüfung ist es, etwaige Mängel rechtzeitig festzustellen und damit die notwendigen Unterlagen für die Haushaltsberatung zu schaffen. Die Rechnungsprüfung darf als eine der vornehmsten Aufgaben der Legislative kein lästiges Anhängsel unserer parlamentarischen Arbeit bleiben.
    Zu den allgemeinen Fragen des Haushaltsrechts stellt der Haushaltsausschuß fest, daß er, soweit er nicht ausdrücklich eine andere Stellungnahme vorschlägt, dem Standpunkt des Bundesrechnungshofs beitritt.
    Die rechnungsprüferische Arbeit der Legislative wurde zeitlich dadurch beeinträchtigt, daß die in Art. 114 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes vorgeschriebene Bestimmung, wonach
    die allgemeine Rechnung und eine Übersicht über das Vermögen und die Schulden dem Bundestage und dem Bundesrate im Laufe des nächsten Rechnungsjahres mit den Bemerkungen des Rechnungshofes zur Entlastung der Bundesregierung vorzulegen sind,
    von der Exekutive wegen des Fehlens der verwaltungsmäßigen Voraussetzungen nicht hat eingehalten werden können. Eine abschließende rechnungsprüferische Arbeit des Bundestags für die Rechnungsjahre 1949 (21. September 1949 bis 31. März 1950) und 1950 war erst möglich, nachdem der Bundesminister der Finanzen mit Schreiben vom 11. Februar 1954 die Bemerkungen des Bundesrechnungshofs und die Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs — Drucksache 396 — dem Präsidenten des Deutschen Bundestags übermittelt hatte.
    Befürchten Sie nicht, meine Damen und Herren, daß ich Ihnen nun dieses umfangreiche Werk ausführlich vortrage. Ich nehme an, daß Sie es alle bereits eingehend studiert haben. Ich möchte Ihnen


    (Dr. Graf Henckel von Donnersmarck)

    nur einige besonders hervorstechende Punkte ins Gedächtnis zurückrufen.
    Nach Herstellung der verwaltungsmäßigen Voraussetzungen muß es ein unverrückbares Ziel der Exekutive bleiben, zu erreichen, daß beispielsweise die Bundeshaushaltsrechnung 1954, die Bemerkungen des Bundesrechnungshofs sowie die Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs über die vorausgegangene Bundeshaushaltsrechnung 1953 so rechtzeitig dem Bundestag zugeleitet werden, daß ihm und insbesondere seinem Haushaltsausschuß ausreichend Gelegenheit bleibt, vor Beratung des Bundeshaushaltsplans 1956 die Bemerkungen des Bundesrechnungshofs und die Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs für 1953 sowie den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Bundeshaushaltsrechnung 1954 zur Kenntnis zu nehmen, zu erörtern und die dazu notwendigen Beschlüsse zu fassen.
    Der Haushaltsausschuß schließt sich den kritischen Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zu den Bundeshaushaltsrechnungen 1949 und 1950 an und empfiehlt dem Hohen Hause, die Entlastung zu erteilen.
    Ausdrücklich aber ist zu betonen, daß der Haushaltsausschuß schon für das Jahr 1951 einen strengeren Maßstab anlegen wird.
    Im einzelnen lenkt der Haushaltsausschuß die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses auf die folgenden Sachverhalte.
    Zur Drucksache 396 Teil I B Ziffer I Nr. 3, zweiter und dritter Absatz: Es handelt sich im Rechnungsjahr 1949 um einen Fehlbetrag im Sinne des § 75 der Reichshaushaltsordnung in Höhe von 374 215 409,02 DM. In diesem Betrag sind die Ausgabereste in Höhe von 130 208 317,90 DM enthalten. Der Bundesrechnungshof bemerkt hierzu, daß die Begründung für die Nichtberücksichtigung der Ausgabereste nicht als stichhaltig anerkannt werden könne, da die am Schluß eines abgelaufenen Rechnungsjahres verbliebenen Ausgabereste das Ergebnis belasten. Im Abschluß, der zeigen soll, wie der Haushalt auch von früheren Rechnungsjahren her verbessert oder belastet sei, müßten deshalb diese Reste berücksichtigt werden. Daß nach § 11 des Haushaltsgesetzes 1949 die Länder dem Bund Mittel zur Deckung der durch Einnahmen nicht gedeckten Ausgaben zur Verfügung zu stellen hatten, sei für die Ermittlung des Ergebnisses unerheblich.
    Die Stellungnahme des Haushaltsausschusses zur Deckung der Ausgabereste aus dem Haushalt 1949 und ihre Umlegung auf die Länder wird im Zusammenhang mit der Rechnungsprüfung 1951 erfolgen.
    Zum Einzelplan VI, Bundesministerium des Innern, Kap. 2 Tit. 33, Institut für Raumforschung, wird in der Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs — Drucksache 396, S. 81 — darauf hingewiesen, daß das Kuratorium die zweckmäßige Verwendung der für wissenschaftliche Zwecke bereitgestellten Mittel nicht überwacht und der Wissenschaftliche Rat die ihm durch die Satzung übertragenen Aufgaben nicht wahrgenommen hat und daß bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel die maßgebenden Vorschriften nicht eingehalten worden sind. Die vorgekommenen Unregelmäßigkeiten sind noch nicht vollständig aufgeklärt. Es liegt deshalb noch ein Vorbehalt des Bundesrechnungshofs gemäß § 107 Abs. 4 der Reichshaushaltsordnung vor.
    Der Haushaltsausschuß schlägt Ihnen, meine Damen und Herren, daher vor, von der Regierung einen Bericht bis zum 31. Oktober 1954 zu verlangen. Die hier vorliegenden Tatbestände haben dem Haushaltsausschuß Veranlassung zu dem Entschließungsentwurf unter Ziffer 6 c gegeben, den Ihnen Herr Kollege Ohlig vorhin vorgetragen hat.
    Zum Einzelplan XI, Arbeitslosenhilfe, Kap. 1 a, wurden mancherlei Mängel festgestellt, die der Präsident des Bundesrechnungshofs in seiner Denkschrift — Drucksache 396, S. 103 und 104 — darlegt. Ich will nur ganz kurz einiges erwähnen.
    Bei der Kurzarbeiterunterstützung wurden in größerem Umfange Mängel festgestellt, die auf unzureichende Betriebsprüfung der Arbeitsämter zurückzuführen waren. Auch wurde festgestellt, daß vielfach die Angaben der Arbeitgeber in den Unterstützungslisten über Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage nicht genügend geprüft worden waren. Angaben über Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, Kurzarbeit waren teilweise unrichtig.
    Bei der Förderung von Notstandsarbeiten im Rahmen der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge war oft die Zahl der beschäftigten Stammarbeiter im Verhältnis zur Zahl der Notstandsarbeiter bei weitem zu hoch. In einigen Fällen sind auch Maßnahmen zu Unrecht gefördert worden.
    Besonderes Augenmerk hat der Bundesrechnungshof auf die Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Unterstützungsmißbrauchs gerichtet. Die festgestellten Mängel wurden den Landesarbeitsämtern zur Abstellung mitgeteilt. Verschiedene weitere Mängel, deren Aufzählung Ihre Geduld über Gebühr in Anspruch nehmen würde, wurden beobachtet, und für ihre Abstellung wurde gesorgt. Der Haushaltsausschuß empfiehlt dem Hohen Hause, die beabsichtigte weitere Intensivierung der Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofs bei der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nachdrücklich zu fördern, zumal es dringend geboten erscheint, die einheitliche Anwendung des materiellen Rechts bei den einzelnen Arbeitsämtern zu prüfen und die sich hierbei ergebenden Mängel abzustellen, weil erst nach Herstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung ein klarer Überblick über die ganzen Verhältnisse gewonnen werden kann.
    Aus Gründen der Kostenersparnis regt der Haushaltsausschuß an, die Bundesregierung zu veranlassen, im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit die Frage zu prüfen, ob nicht durch sinnvolle Aufrundung der Pfennigbeträge eine lohnende Arbeitsentlastung herbeigeführt werden könnte. Zur Zeit besteht nämlich ein Anspruch auf Auszahlung der Pfennigbeträge. Daher würde eine gesetzliche Regelung erforderlich sein, wenn eine Abrundung nach oben und unten auf volle oder halbe Markbeträge vorgenommen werden sollte.
    Zum Einzelplan 23, Allgemeine Finanzverwaltung, Kap. 3 Titel 7 (neu), bemerkt der Haushaltsausschuß, daß beim Branntweinmonopol noch einige ungeklärte Fälle vorliegen. Dies hängt zum Teil damit zusammen, daß die Länder bis zum 31. März 1950 das Branntweinmonopol treuhänderisch verwaltet haben. Eine Bundesmonopolverwaltung für Branntwein ist erst durch das Gesetz vom 8. August 1951 — Bundesgesetzblatt I Seite 491 — mit Wirkung vom 1. Oktober 1950 errichtet worden. Beim Übergang an den Bund haben sich nun wegen der zu bildenden Betriebsmittelrücklage, die


    (Dr. Graf Henckel von Donnersmarck)

    dem Bund zustehen würde, Meinungsverschiedenheiten ergeben. Darüber haben schon verschiedentlich Besprechungen stattgefunden, und es schweben noch einige Verfahren, die erforderlichenfalls durch den Vereinigten Senat beim Bundesrechnungshof zu entscheiden sein werden. Streitgegenstand ist ein Betrag von etwa 30 Millionen DM. Der Haushaltsausschuß lenkt die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses auf diese Beanstandungen des Bundesrechnungshofs und die noch nicht abgeschlossenen Verfahren, die zu dem Entschließungsentwurf 6 d von Herrn Kollegen Ohlig Anlaß gegeben haben.
    Zum Einzelplan 27, Sonstige Kriegsfolgelasten, beanstandet der Haushaltsausschuß Mißstände bei den Besatzungsbauten. Hier sind unlautere Machenschaften hervorgetreten, wie z. B. unzulässige Ringbildungen, Preisabsprachen und unzulässige Zuwendungen von Unternehmern. Die Untersuchungen darüber sind noch nicht abgeschlossen. Die ihnen zugrunde liegenden Tatbestände haben zum Entschließungsentwurf 6 e Veranlassung gegeben. Die zweifellos wichtigen und interessanten Einzelheiten aufzuzählen, muß ich mir zwar versagen; ich möchte jedoch auf die Einzelangaben auf Seite 7 der Anlage zu Drucksache 689 hinweisen. ich kann allerdings dazu bemerken, daß diese Dinge mehrere Jahre zurückliegen und daß für die Gegenwart ähnliche Mißstände nicht mehr zu befürchten sind.
    Bei der Prüfung der Unternehmen des Bundes hat der Bundesrechnungshof festgestellt, daß die Notwendigkeit einer Beteiligung der öffentlichen Hand an manchen Unternehmen zweifelhaft erscheint. Bei einigen von ihnen hält der Bundesrechnungshof die Prüfung der Frage, ob nicht deren Auflösung geboten sei. für erforderlich. Diesen großen und schwierigen Komplex möchte ich hier nur erwähnen, aber keinesfalls vertiefen. Besprechungen und Beratungen über diese Dinge sind ja schon im Gange; sie müßten nach Auffassung des Haushaltsausschusses nachdrücklich gefördert werden.
    Auf die Ausführungen des Bundesrechnungshofs über die Beteiligung des Bundes an Unternehmen des Privatrechts — Drucksache 396, Seite 50 bis 51, Nr. 77 bis 80 — weist der Haushaltsausschuß wegen ihrer Aktualität ganz besonders hin. Er hielte es für zweckmäßig, daß das Hohe Haus hierzu eine Stellungnahme der Bundesregierung herbeiführt. Vom Bundesrechnungshof werden Grundsätze über die Vertretung des Bundes in den Aufsichtsräten und Vorständen von Gesellschaften dargelegt, die ernster Beachtung würdig sind. In einer Reihe von Fällen mußte der Bundesrechnungshof feststellen, daß entgegen § 33 der Reichshaushaltsordnung Haushaltsüberschreitungen vorgenommen und Maßnahmen, die der v o r h er i-g e n Zustimmung des Herrn Bundesministers der Finanzen bedürfen, ohne diese getroffen worden sind. Der Haushaltsausschuß legt Wert auf die Feststellung, daß er besonders für die Zukunft unter Anlegen eines sehr strengen Maßstabes dem Hohen Hause die nachträgliche Genehmigung solcher Mehrausgaben bei unzureichend erscheinenden Begründungen oder Rechtfertigungen keineswegs empfehlen wird, so daß die bestimmungswidrig verausgabten Beträge künftig von den dafür verantwortlichen Personen nach Maßgabe des § 84 der Reichshaushaltsordnung eingezogen werden. Bei den Ausgaben für die Hochbauten mußte der
    Rechnungsprüfungsausschuß vielfach die Beachtung des Gesichtspunktes der Wirtschaftlichkeit vermissen. Die Prüfungsergebnisse — Drucksache 396, Seite 69 bis 72 — zählen eine Reihe von Mißständen auf, die unbedingt beseitigt werden müssen. Auf die Einzelheiten einzugehen, würde hier zu weit führen, zumal durch die Weiterentwicklung und bessere Organisation der zuständigen Behörden auf diesem Gebiete viele Fehlerquellen beseitigt werden konnten. Trotzdem möchte ich die verehrten Damen und Herren des Hauses, die an diesen Dingen Interesse haben, auf die genannten Ausführungen hinweisen, über die auch in der Ihnen vorliegenden Drucksache 689 mehr gesagt ist. Ich möchte nur hervorheben, daß der Haushaltsausschuß die Zulassung von Generalunternehmern unter allen Umständen für unzweckmäßig ansieht und daher ablehnt. Um die rechnungsprüferischen Arbeiten des Hohen Hauses intensivieren zu können und die Möglichkeit zu schaffen, wirklich mit Erfolg zu prüfen, werden Haushaltsausschuß und Rechnungsprüfungsausschuß im Benehmen mit der Bundesregierung und dem Bundesrechnungshof Möglichkeiten für bessere Arbeitsmethoden suchen und gegebenenfalls darüber berichten.
    Zusammenfassend hat der Haushaltsausschuß die Feststellung getroffen, daß durch die Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofs die Beachtung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ganz erheblich gefördert worden ist. Im Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 689 — finden Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber Einzelheiten und Zahlenmaterial, mit dem ich Sie hier jetzt nicht belasten möchte. Es sind unter anderem hohe Einsparungen durch Minderung unberechtigt hoher Schadenersatzansprüche, bei Preisausgleich und bei der Beitreibung preisrechtlich zu Unrecht gekürzter Beträge möglich gewesen.
    Die finanzielle Auswirkung der Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofs — Drucksache 396, Seite 139 — läßt sich nicht ohne weiteres genau in Zahlen angeben, auch deswegen nicht, weil Mehreinnahmen oder Minderausgaben als Folge von Vorschlägen und Anregungen des Bundesrechnungshofs zahlenmäßig nicht erfaßbar sind. Viele solcher Verbesserungsvorschläge werden sich erst in Zukunft auswirken. Die tatsächlich feststellbaren finanziellen Ergebnisse der Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofs ergaben aber für die Jahre 1949 und 1950 bei einer Gesamtausgabe für die Verwaltung des Bundesrechnungshofs von nur 3 861 475,45 DM den beachtlichen Betrag von 90 Millionen DM. Damit dürfte der Wert und die Bedeutung der rechnungsprüferischen Arbeit des Parlaments eindeutig und klar erwiesen sein. Die Bedeutung des Bundesrechnungshofs und seiner Arbeit für die gesamte staatliche Ordnung kann auch für die Zukunft nicht hoch genug eingeschätzt werden. Das Hohe Haus wird durch diese Arbeit sein Budgetrecht wirksam durchsetzen können und dadurch Ordnung und Sauberkeit in unserem Staatsleben als Grundlage fruchtbarer politischer Arbeit aufrechterhalten.
    Das ist der Sinn und Zweck des Berichts, den Ihnen, meine Damen und Herren, der Kollege Ohlig vorgetragen hat und zu dem ich hier sozusagen nur einige Illustrationen beigetragen habe.

    (Beifall.)