Besteht dagegen Widerspruch, daß die Abstimmung über Ziffer 1 a mit der Abstimmung über Ziffer 2 verbunden wird?
— Dann können wir die Abstimmung über die Ziffern 1 a und 2 des Umdrucks 146*) verbinden. Wer den Änderungsanträgen des GB/BHE in Umdruck 146 Ziffern 1 a und 2 zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den Änderungsantrag unter Ziffer 1 b. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme zum Änderungsantrag unter Ziffer 1 c. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über die Änderungsanträge Umdruck 146 Ziffern 1 d, e und f. Hierüber wird gemeinsam abgestimmt. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU Umdruck 149**), dem § 7 Abs. 1 Nr. 9 eine neue Fassung zu geben. Wer diesem Antrag der Fraktion der CDU/CSU zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Dann komme ich wieder zu Umdruck 146 — Ziffer 2 wurde bereits erledigt —, jetzt zu Ziffer 3. Wer dem Antrag des GB/BHE Umdruck 146 Ziffer 3 zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu erheben. —
— Der Antrag ist nach Meinung der Antragsteller erledigt. Es braucht darüber nicht mehr abgestimmt zu werden.
Wer dem § 7 in der nunmehr vom Hause beschlossenen Form, also mit der Änderung auf Grund des Antrags der CDU/CSU zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; § 7 ist verabschiedet.
Ich rufe auf die §§ 8, — 9, — 10, — 11, — 12 und 13.— Wird das Wort gewünscht?—Das ist nicht der Fall. Wer den aufgerufenen Paragraphen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; die Paragraphen sind angenommen.
*) Siehe Anlage 2 **) Siehe Anlage 3
Ich rufe § 14 auf und darf Sie auf folgendes aufmerksam machen. Der Herr Berichterstatter hat zum Abs. 3 erklärt, daß nach dem Wunsch des Ausschusses die in Klammern gesetzten Worte „Bank für Vertriebene und Geschädigte", obwohl sie hier im Text stehen, gestrichen sein sollen. Nachdem jedoch vorhin der Antrag angenommen wurde, in einem anderen Paragraphen, in § 1, die Klammer wieder einzusetzen, darf ich wohl die Zustimmung des Hauses dazu annehmen, daß auch an dieser Stelle die Worte stehenbleiben.
Das ist der Fall.
Wer dem § 14 zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu heben. — Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf die §§ 15, — 16, — 16 a, — 17 und 18. Wer den aufgerufenen Paragraphen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Ich komme dann zur Abstimmung über Einleitung und Überschrift und bemerke, daß, um dem Beschluß des Hohen Hauses von vorhin zu entsprechen, logischerweise wieder „" angefügt werden muß. — Damit besteht Einverständnis. Wer also Einleitung und Überschrift mit dieser Ergänzung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Auch dies ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Änderungsanträge liegen nicht vor. Ich rufe daher §§ 1 bis 18 auf. — Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Sitz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. —
— Enthaltungen? — Das Gesetz ist ohne Gegenstimmen bei Enthaltungen angenommen. Damit ist der Gesetzentwurf verabschiedet.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Müller und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zuckergesetz) (Drucksache 487);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 714).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Schrader.