Rede von
Dr.
Hans
Reif
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte sagen, daß meine Freunde dem Antrag, den Herr Kollege Kuntscher hier vorgetragen hat, zustimmen wollen. Wir sind nicht der Meinung des Herrn Ministers, daß die Einstimmigkeit im Ausschuß uns veranlassen sollte, diesen Antrag abzulehnen. Denn wenn das ein Grund wäre, brauchte ja auch der BHE keinen Änderungsantrag zu stellen.
Darüber, daß hier öffentliche Mittel verwaltet werden und daß die öffentliche Hand hier die Verantwortung in der üblichen Weise zu tragen hat, sind wir uns mit dem Herrn Minister durchaus einig. Wir sind aber der Ansicht, daß in der Handhabung des Kreditgeschäfts dieser Bank, das ja, soviel wir übersehen können, von sehr zuverlässigen, geschulten alten Beamten durchgeführt wird, vielleicht doch eine gewisse Lebensnähe, ein gewisses Verständnis für wirtschaftliche Notwendigkeiten, das heute vielfach vorliegt, durch allzu-starke Bindung an fiskalische Verantwortlichkeiten, wie sie eben aus der Zusammensetzung des
Verwaltungsrats sich ergibt, gehemmt werden kann. Deshalb sind wir in der Tat der Meinung, daß es richtig ist, den Verwaltungsrat so zusammenzusetzen, daß die ausführenden Beamten gerade dann, wenn sie im Interesse dessen, was der Lastenausgleich auf diesem Gebiet erzielen will, mit viel Verständnis arbeiten, einen Rückhalt am Verwaltungsrat haben.
Nun sagt ja der Antrag, wenn ich ihn richtig verstehe, nicht, daß das alles Abgeordnete sein müssen,
sondern nur, daß der Bundestag Sachverständige entsendet. Daran wollen wir uns ja halten. Damit ist ,auch das so oft gefürchtete — nebenbei gesagt, mir persönlich ziemlich gleichgültige — übergreifen des Parlaments in die Exekutive in keiner Weise verlangt. Selbst wenn es wäre, meine Damen und Herren, würde es mich nicht stören. Man soll sich doch nicht immer wieder auf die Gewaltenteilung berufen. Ich möchte einmal feststellen: die Gewaltenteilung ist doch von jeher in der Geschichte nur vertreten worden als Schutz der Gerichte vor der Krone und als Schutz des Gesetzgebers gegen die Krone. S o sind die Dinge entstanden. Noch niemals hat jemand die Verwaltung vor dem Einfluß des Gesetzgebers oder der Gerichte schützen wollen.
Das hat es in der Geschichte nie gegeben. Dieses Argument also, das wir immer wieder hier zu hören bekommen, wenn die Exekutive Rechte dieses Hauses zu beschränken beabsichtigt, zieht nicht, wenn man das Wesen der Gewaltenteilung, so wie sie historisch entstanden ist, kennt.
Wir werden also dem Antrag zustimmen und würden uns freuen, wenn er im Hause eine Mehrheit fände.