Rede von
Ernst
Kuntscher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Umdruck 149*) legt die CDU/CSU-Fraktion einen Änderungsantrag zu § 7 Abs. 1 Nr. 9 vor. Der Änderungsantrag der CDU/ CSU-Fraktion nimmt den einstimmigen Beschluß des Lastenausgleichsausschusses zu § 7 Abs. 1 Nr. 9 wieder auf, den der Ausschuß für Geld und Kredit verworfen hat. Zur Begründung der Wiederaufnahme dieses einstimmigen Beschlusses des Lastenausgleichsausschusses möchte ich folgendes sagen.
Der Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank setzt sich nach der jetzigen Ausschußfassung zusammen aus rund 20 Behördenvertretern, 7 Vertretern von Geschädigtenverbänden, 3 indifferenten Vertretern, und zwar des privaten Bankgewerbes, der öffentlichen Sparkassen und der genossenschaftlichen Kreditinstitute, und soll nach Abs. 1 Ziffer 9 bis zu 5 weiteren Mitgliedern erweitert werden, sofern die Hauptversammlung die Zuwahl weiterer Mitglieder für geboten hält. Die Gesamtzahl dieses Verwaltungsrates wäre dann 35 Personen. Das Verhältnis zwischen Behördenvertretern und Geschädigtenvertretern scheint uns sehr ungerecht zu sein. Aus diesem Grunde treten wir dem Beschluß des Lastenausgleichsausschusses bei und beantragen, § 7 Abs. 1 Ziffer 9 dahingehend zu ändern, daß an die Stelle der Worte „bis zu fünf weiteren Mitgliedern, sofern die Hauptversammlung die Zuwahl weiterer Mitglieder für geboten hält" die Worte gesetzt werden: „sieben weiteren Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt werden". Wir wollen damit erstens das Verhältnis zwischen Behördenvertretern und Vertretern der Geschädigtengruppen im Verwaltungsrat ein wenig ausgleichen und wollen zweitens damit auch erreichen, daß der Bundestag im Verwaltungsrat etwas zu sagen hat und einen Einfluß ausüben kann. Man hält uns entgegen, daß hier vielleicht eine zu enge Verquickung von Exekutive und Legislative eintreten könnte. Demgegenüber möchte ich darauf hinweisen, daß wir ja auch bei der Post und bei der Bundesbahn einen Verwaltungsrat haben und daß man dort keinesfalls von einer Verquickung von Legislative und Exekutive gesprochen hat, obwohl diesen Verwaltungsräten auch Mitglieder angehören, die dieses Haus entsandt hat.
Ich bitte also das Hohe Haus, diesem unserem Antrage zuzustimmen, und zwar in einem Wortlaut, der gegenüber dem vorliegenden Änderungsantrag eine kleine Änderung bedeutet. Es soll nämlich heißen:
9. sieben weiteren Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt werden.
Entsprechend einem besonderen Anliegen einer Reihe unserer Fraktionsfreunde soll das Wort „sachverständigen" gestrichen werden, weil auch bei der Entsendung der Mitglieder, die aus den anderen Geschädigtengruppen kommen, im Gesetzestext der Begriff des Sachverständigen, der unter Umständen ein sehr weitläufiger und dehnbarer Begriff sein kann, nicht vorhanden ist.