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    2. Deutscher Bundestag — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juli 1954 1717 37. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Juli 1954. Geschäftliche Mitteilungen . 1719B, 1757D, 1762 A Mitteilung über Beitritt des Abg. Rösing als Gast zur Fraktion der CDU/CSU . . . . 1719 C Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Schill (Freiburg), Dr. Köhler, Ludwig und Scharnberg 1719 C Wahl der Abg. Kuntscher und Dr. Götz als Mitglied bzw. Stellvertretendes Mitglied des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 1719 D Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 1720 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 41, 64, 69 und 70 (Drucksachen 382, 654; 538, 648; 589, 659; 590, 673) . . . 1720 A Absetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 558) 1720 A Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Verfassungsschutz) . . . . 1720 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1720 B zur Geschäftsordnung: Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) 1722 D, 1723 C Dr. Menzel (SPD) 1723 A Dr. Krone (CDU/CSU) 1723 B Unterbrechung der Sitzung . . 1723 D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung 1723 D Dr. Menzel (SPD) . 1723 D, 1726 D, 1727 B, 1728 B Vizepräsident Dr. Jaeger . 1726 D, 1727 B Sabel (CDU/CSU) 1726 D, 1727 A Heiland (SPD) 1727 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern . . 1727 C, 1728 C, 1732 C, 1739 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler 1729 D, 1739 C Dr. Gille (GB/BHE) 1730 B, 1742 B Dr. von Merkatz (DP) 1733 A Kiesinger (CDU/CSU) 1734 D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) 1737 B, 1742 D Dr. Bucher (FDP) 1740 D Dr. Krone (CDU/CSU) 1743 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Amtssitz des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 584) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Amtssitz des Bundespräsidenten (Drucksache 586) 1743 B, 1747 A Dr. von Merkatz (DP), Antragsteller 1743 B, 1749 C Dr. Kihn (Würzburg) (CDU/CSU) . . 1747 A Haasler (GB/BHE) 1747 C Wehner (SPD) 1748 B Dr. Reif (FDP) 1749 B Überweisung an den Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 1749 D Erste Beratung des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie des Entwurfs eines Gesetzes über die Beschränkung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Drucksache 462) 1749 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1750 A, C Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 1750 C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Wettbewerbsbehinderungen durch Automobilfabriken (Drucksache 451, Antrag Umdruck 143) . . . . 1751 A Dr. Dollinger (CDU/CSU), Anfragender 1751 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1751 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), (CDU/CSU) 1752 C Überweisung des Antrags an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1752 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Legion Condor (Drucksache 553) . . 1752 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD), Antragsteller 1752 D, 1755 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1754 C, 1757 D Hauffe (SPD) 1756 D Dr. Kleindinst (CDU/CSU) 1757 A Ablehnung des Antrags 1758 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 (Drucksache 585) 1758 B Überweisung an den Ausschuß für Post-und Fernmeldewesen und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1758 B Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Stücklen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksache 278); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 647) 1758 B Dr. Glasmeyer (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 1771 Beschlußfassung 1758 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657) 1758 C Überweisung an den Ausschuß für Wie- und Wohnungswesen . . . 1758 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Treuhandverwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank (Drucksache 649) 1758 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 1758 D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Vereinbarung vom 14. Juli 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Fürsorge für Hilfsbedürftige (Drucksache 662) 1758 D Beschlußfassung 1758 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung (Drucksache 663) 1759 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 1759 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Personenkreis der Anspruchsberechtigten, Bedürftigkeitsprüfung und zusätzliche Leistungen in der Arbeitslosenfürsorge (Drucksache 587) 1759 A Odenthal (SPD), Antragsteller . . 1759 B Storch, Bundesminister für Arbeit 1760 C Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/CSU) 1760 D Dr. Atzenroth (FDP) 1761 A Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 1761 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 57); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 570, Umdrucke 140, 141) 1761 B, 1770 B Ruf (CDU/CSU), Berichterstatter . . 1761 B Horn (CDU/CSU) 1762 A, B Rasch (SPD) 1762 C Dr. Atzenroth (FDP) 1763 A Abstimmungen 1763 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völker- mordes (Drucksache 162); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 526, Umdruck 142) 1763 A, 1771 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 1763 A Altmaier (SPD) 1766 B Abstimmungen 1766 A, 1767 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 1. Juli 1953 über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Drucksache 394); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 604) 1767 C Fürst von Bismarck (CDU/CSU), Berichterstatter 1767 C Beschlußfassung 1767 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Besatzungsfolgen (5. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knecht- sand (Drucksachen 527, 139) 1767 D Dr. Zimmermann (DP): als Berichterstatter 1767 D Schriftlicher Bericht 1772 Hermsdorf (SPD) 1768 A, 1770 A Dannemann (FDP) 1769 A Müller (Wehdel) (DP) 1769 C Dr. Wahl (CDU/CSU) 1770 A Beschlußfassung 1770 C Persönliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Bucher (FDP) 1770 C Nächste Sitzung 1770 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck 140) . . . 1770 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck 141) 1770 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Umdruck 142) 1771 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksachen 647, 278) 1771 Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Besatzungsfolgen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand (Drucksachen 527, 139) 1772 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 140 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung .des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksachen 570, 57). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 5 sind den Worten „in der Sozialversicherung" anzufügen die Worte: „Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosenfürsorge und Kriegsopferversorgung". Bonn, den 7. Juli 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 141 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksachen 570, 57). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 beginnt § 16 Abs. 4 wie folgt: „(4) Sozialrichter aus Kreisen der Arbeitgeber können auch sein 1. Personen, die regelmäßig mindestens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen; ist ein Arbeitgeber zugleich Versicherter oder bezieht er eine Rente aus eigener Versicherung, so begründet die Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Hausangestellten nicht die Arbeitgebereigenschaft im Sinne dieser Vorschrift;" 2. Dem Art. I wird folgende Nr. 6 angefügt: 6. § 86 erhält nachfolgenden Abs. 3: „(3) Wird in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung oder der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegen einen Verwaltungsakt, der eine laufende Leistung entzieht, Widerspruch erhoben, so können die in § 85 Abs. 2 Nr. 1 und 3 genannten Verwaltungsbehörden und Stellen auf Antrag des Beschwerten den Vollzug einstweilen ganz oder teilweise aussetzen. Wird die Aussetzung abgelehnt, so wird dieser Verwaltungsakt Gegenstand des Vorverfahrens." Bonn, den 7. Juli 1954 Cillien und Fraktion Anlage 3 Umdruck 142 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Drucksachen 526, 162). Der Bundestag wolle beschließen: Unter Art. II wird in § 220 a Abs. 1 Ziff. 3 des Strafgesetzbuchs das Wort „Vernichtung" durch die Worte „körperliche Zerstörung" ersetzt. Bonn, den 8. Juli 1954 Cillien und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksachen 647, 278) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Glasmeyer Durch den vorliegenden Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen in der Drucksache 278 ist beabsichtigt, den § 25 des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens vom 9. Dezember 1929 zu streichen. Dieser § 25, der gestrichen werden soll, hat folgenden Wortlaut: Die §§ 8, 12 bis 14 gelten nicht für Hopfen, der zur Ausfuhr aus dem Deutschen Reiche bestimmt ist. Es ist sicherzustellen, daß solcher Hopfen, bei dem von einer dieser Erleichterungen Gebrauch gemacht worden ist, nicht in den inländischen Verkehr kommt; für die hierbei erforderliche amtliche Tätigkeit können Gebühren erhoben werden. In der Sitzung des Ernährungsausschuses vom 4. Mai 1954 wurde von den Antragstellern hervorgehoben, daß die Streichung des § 25 notwendig sei, um den deutschen Hopfenanbauern die Herkunftsbezeichnung ihres Hopfens zu ermöglichen. Beim Ernährungsausschuß lag lediglich eine Eingabe des Verbands der Hopfenkaufleute e. V. vor, der sich gegen die Streichung aussprach. Dieser Verband berief sich darauf, daß § 25 im Jahre 1929 aus handelspolitischen Gründen aufgenommen worden sei und daß für die Beibehaltung dieses Paragraphen spreche, daß er bereits seit 20 Jahren Gültigkeit habe. Bei den Beratungen wurde dem Ausschuß mitgeteilt, daß die Ausfuhr von Mischhopfen in den letzten Jahren nur eine geringe Rolle gespielt hat. Das Ausland hat hauptsächlich deutschen Siegelhopfen gekauft. Das Verhältnis von Siegelhopfen zu Lagerbierhopfen war etwa 10:1. Nach Erklärung des Vertreters des Bundesernährungsministeriums ist die Forderung zur Streichung des § 25 von den Hopfenanbauern schon des öfteren gestellt worden. Der Handel hat sich stets dagegen gewandt. Bei den Ausschußberatungen wurde vom Antragsteller außerdem beantragt, den § 27 Abs. 2 zu streichen. Dieser Absatz hat folgenden Wortlaut: Die Reichsregierung kann nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit Zustimmung des Reichsrats den § 25 außer Kraft setzen. Es geht also daraus klar hervor, daß der Gesetzgeber den § 25 nur für einen bestimmten Zeitabschnitt gelten lassen wollte. In der Sitzung vom 4. Mai 1954 wurde vom Ausschuß noch kein Beschluß gefaßt, da einige Mitglieder den Wunsch hatten, sich über Einzelheiten der Sachlage noch zu informieren. In der Sitzung vom 22. Juni 1954 beschloß der Ausschuß einstimmig die Streichung des § 25 und des Abs. 2 des § 27 und fügte den Berlin-Paragraphen dem Gesetz noch hinzu. Bei Streichung der oben angeführten Paragraphen war sich der Ausschuß darüber bewußt, daß alle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um nur wirklich gute Ware mit klarer Herkunftsbezeichnung zur Ausfuhr kommen zu lassen. Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darf ich Sie bitten, der Gesetzesvorlage in der Fassung des Mündlichen Berichts — Drucksache 647 —, die der Ernährungsausschuß einstimmig angenommen hat, zuzustimmen. Bonn, den 8. Juli 1954 Dr. Glasmeyer Berichterstatter Anlage 5 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Besatzungsfolgen (5. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Zimmermann In der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. Januar 1954 wurde auf Grund der Großen Anfrage der SPD — Drucksache 139 — ein Problem angeschnitten und in der Diskussion behandelt, das als Teilproblem vielleicht nur örtliche Bedeutung hat, aber als Stück des gesamten Fragenkomplexes der Besatzungsfolgen eine stark ins Gewicht fallende Bedeutung erlangt. Es handelt sich um die Entschädigung der Krabbenfischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand. Die Große Anfrage beinhaltete als angeschnittene Probleme den Wunsch einer beschleunigten Auszahlung der durch die Luftwaffenübungen an ihrer vollen Berufsausübung behinderten Fischer sowie darüber hinaus den Wunsch nach der Festsetzung einer Entschädigung, die alle in Betracht kommenden Faktoren voll umfaßt. Der Ausschuß für Besatzungsfolgen hat den Komplex der angeschnittenen Fragen sehr eingehend behandelt. Auf Grund der in der Plenarsitzung bereits abgegebenen Erklärung des Herrn Staatssekretärs Hartmann vom Bundesministerium der Finanzen ist die Entschädigungsfrage bereits Anfang Januar insoweit geregelt gewesen, daß damit die Ziffer 1 der Großen Anfrage im wesentlichen als erledigt angesehen werden konnte. Hinsichtlich der Ziffer 2 konnte der Ausschuß jedoch noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gelangen. Die Höhe der Entschädigung in ihrer endgültigen Festsetzung kann erst dann Gegenstand weiterer Verhandlungen sein, wenn das Ausmaß der Schäden durch Fangverluste infolge von Absperrmaßnahmen, Blindgängern und sonstigen Beschädigungen feststellbar ist. Daß sich aber diese Faktoren erst in den Anfangstadien der Entwicklung befinden und keinen Vergleich zu dem Vorjahr gestatten, beweist z. B. die Tatsache, daß die Sperrzeiten immer größeren Umfang annehmen und sich wie folgt in den einzelnen Monaten des Jahres 1954 entwickelten: März 4 Tage, April 11 Tage, Mai 12 Tage. Ebenso wird es auch notwendig sein, die Entschädigungsfrage für die Fischer der Randgebiete wie Wremen, Cuxhaven und einiger anderer kleiner Häfen in Betracht zu ziehen und zu überprüfen, denn mit Sicherheit muß angenommen werden, daß auch diese Fischer der Randgebiete vom Großen Knechtsand in gewisser Hinsicht betroffen und benachteiligt werden. In die erweiterte Prüfung sollen dann auch die Krabbendarren des betroffenen Gebietes als Verarbeitungsbetriebe mit einbezogen werden. Fischer und Darre sind nicht voneinander zu trennen. Die Darren der Firmen sind nach den Erfordernissen der anzuliefernden Krabben erbaut und daher für andere Zwecke nicht verwendbar. Werden daher von den Fischern aus den vorliegenden Gründen keine oder. nicht genügend Krabben angeliefert, ist der Betrieb zur Stillegung bzw. Betriebseinschränkung gezwungen, während die Unkosten in voller Höhe weiterlaufen. Trotz dieser Sachlage ist bisher eine Entschädigung vom Bundesfinanzminister für ähnlich gelagerte Fälle mit dem Hinweis abgelehnt worden, daß man Schäden der zweiten Hand bisher noch in keinem Falle abgegolten habe. Es dürfte strittig sein, ob man in der Angelegenheit der Darren überhaupt von sogenannten Schäden der zweiten Hand sprechen kann. Wenn nämlich z. B. einem Bauern oder einer ganzen Gemeinde durch Manöverschäden das Getreide vernichtet wird, so hat der als zweite Hand betroffene Müller immer noch die Möglichkeit, sich das für den Betrieb benötigte Getreide aus anderen Gebieten heranzuholen, um so wenigstens sein Unternehmen aufrechterhalten zu können. Ganz anders jedoch — und das darf bei der endgültigen Entscheidung zu dieser Frage nicht übersehen werden — liegt diese Möglichkeit bei der Krabbenfischerei. Ganz abgesehen davon, daß die Nachbarfanggebiete ausreichend mit Darren versehen sind, ist es andererseits aber auch gar nicht möglich, die leicht verderbliche Ware aus den benachbarten Fanggebieten an die zwangsweise stilliegenden Betriebe heranzubringen. Unter diesem Gesichtspunkt vertrat der Ausschuß einstimmig den Standpunkt, daß sich das Bundesfinanzministerium auch in dieser Beziehung mit einer Überprüfung der Frage betreffs Gewährung einer angemessenen Entschädigung zu beschäftigen habe. Eine bejahende Erledigung dürfte kaum schwerfallen und nicht auf größere Schwierigkeiten stoßen, da es sich bei den in Frage stehenden Unternehmungen nur um drei mittelgroße Betriebe handelt, welche ausschließlich auf die Be-und Verarbeitung der angelandeten Speise- und Futterkrabben eingestellt sind. Die weitere Prüfung und Klarstellung wird auch unter dem Gesichtspunkt zu erfolgen haben, welche Maßnahmen zu treffen sind, damit die technischen Voraussetzungen für einen ordnungsmäßigen Bombenabwurf sichergestellt werden können. Da erhebliche Beschwerden betreffs Nichtinnehaltung der Vorschriften bereits im Dezember 1953 an das Auswärtige Amt herangetragen wurden, ist auch im Gesamtrahmen die Revisionsmöglichkeit der Ziffer 17 der Anlage zur Note vom 9. 9. 1952 (deutsch-englisches Abkommen über das britische Luftwaffenübungsziel „Sandbank" am Großen Knechtsand) in Betracht zu ziehen, um eine geordnete Durchführung der Krabbenfischerei sicherzustellen. Der Ausschuß für Besatzungsfolgen hat seinen Beschluß gemäß Drucksache 527 einstimmig gefaßt und empfiehlt dem Hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Bonn, den 8. Juli 1954 Dr. Zimmermann, Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldunliegen nicht vor.
    Ich komme zur Abstimmung. Wer für den Antrag ist, den Entwurf dem Ausschuß für Arbeit zu überweisen, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Punkt 14 ist auf Wunsch der Antragsteller zurückgestellt.
    Ich rufe auf Punkt 15 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 57);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) (Drucksache 570). (Erste Beratung: 7. Sitzung.)
    Anträge zu diesem Gesetzentwurf finden sich auf den Umdrucken 140 und 141.
    Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Ruf zur Berichterstattung.


Rede von Thomas Ruf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei hat mit Drucksache 57 schon im November vorigen Jahres den Antrag eingebracht, den § 16 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes bezüglich der Bestimmungen über die Arbeitgeberbeisitzer in den Sozialgerichten zu ändern. Dieser § 16 bestimmt u. a., daß in die Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung und für Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung als Vertreter der Arbeitgeber nur die Arbeitgeber selber oder, wenn der Arbeitgeber eine juristische Person ist, nur deren gesetzliche Vertreter zu Sozialrichtern berufen werden können, also z. B. bei Aktiengesellschaften nur die Vorstandsmitglieder, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung nur die Gesellschafter.
Bei der Besetzung der Sozialgerichte haben sich durch diese etwas zu enge Abgrenzung des Arbeitgeberbegriffs im Sozialgerichtsgesetz insofern nicht
unbeachtliche Schwierigkeiten ergeben, als es nicht möglich war und nicht möglich ist, die angeforderte Zahl von geeigneten Arbeitgeberbeisitzern für Sozialgerichte zu benennen. E$ ist insbesondere nicht möglich, den § 13 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes zu erfüllen, der zwingend vorschreibt, bei der Berufung der Sozialrichter auf die hauptsächlichen Erwerbszweige Rücksicht zu nehmen. Wenn nun der Arbeitgeberbegriff nicht erweitert wird, so sind nach den Berichten von Sachverständigen besonders die Mittel- und Großbetriebe der Industrie nicht in der Lage, die auf sie entfallenden Sozialrichter zu stellen.
Der Ausschuß für Sozialpolitik schlägt daher dem Hohen Hause nach eingehender Beratung vor, den Abs. 2 des § 16 durch die in der Drucksache 570 aufgeführten Abs. 2 bis 4 zu ersetzen. Der neue Abs. 2 legt grundsätzlich den Kreis fest, aus dem Sozialrichter entnommen werden können. Der neue Abs. 3 entspricht wörtlich dem bisherigen Recht, ebenso Abs. 4 Zifferl. Abs. 4 Ziffer 2 entspricht der Formulierung des § 22 Abs. 2 Ziffer 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes und stellt gegenüber der bisherigen Formulierung lediglich klar, daß bei juristischen Personen, bei denen die gesetzliche Vertretung üblicherweise durch ein Organ, z. B. den Vorstand als Gesamtheit, wahrgenommen wird, die einzelnen Mitglieder des Organs Sozialrichter sein können. Neu in dieser Ziffer ist lediglich die Erwähnung der Personengesamtheit, die ja nicht juristische Person zu sein braucht. Die Ziffer 3 entspricht inhaltlich dem § 22 Abs. 2 Ziffer 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes. Danach sollen auch im Sozialgericht in Zukunft die Dienststellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden Sozialrichter benennen können.
Besonders hervorzuheben ist die neue Ziffer 4 des Entwurfs, wonach in Zukunft als Sozialrichter aus Kreisen der Arbeitgeber auch leitende Angestellte berufen werden können, und zwar leitende Angestellte in Betrieben einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit, wenn ihnen Generalvollmacht oder Prokura erteilt ist oder wenn sie berechtigt sind, im Betrieb Arbeitnehmer selbständig einzustellen und zu entlassen. Die Auffassung einer Minderheit des Ausschusses, daß auch leitende Angestellte von Mittel- und Großbetrieben, die im Eigentum einer natürlichen Person stehen, zu Sozialrichtern berufen werden sollen, hat sich im Ausschuß nicht durchsetzen können.
Die in dem vom Ausschuß vorgelegten Entwurf vorgesehenen Einfügungen in den §§ 14 Abs. 2 und 46 Abs. 1 sind dadurch notwendig geworden, daß nach dem neuen § 16 Abs. 4 Ziffer 3 auch die Angehörigen des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeberbeisitzer herangezogen werden können.
Der Ausschuß für Sozialpolitik schlägt außerdem vor, dem § 73 Abs. 6 des Sozialgerichtsgesetzes eine Bestimmung über die Zulassung von Organisationsvertretern als Prozeßbevollmächtigte anzufügen. Diese Ergänzung soll lediglich die in der Praxis aufgetretenen Schwierigkeiten beseitigen und eine absolute Rechtsklarheit herbeiführen.
Schließlich schlägt Ihnen der Ausschuß für Sozialpolitik vor, in § 86 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes, der bekanntlich die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs zum Gegenstand hat, eine Änderung vorzunehmen. Durch die Einfügung der Worte „in der Sozialversicherung" soll vermieden werden, daß in der Kriegsopferversorgung und in


(Ruf)

der Arbeitslosenversicherung bzw. Arbeitslosenfürsorge durch den Widerspruch eine aufschiebende Wirkung ausgelöst wird.
Ich habe den Auftrag, das Hohe Haus um Zustimmung zu der Gesetzesänderung in der vorgelegten Fassung zu bitten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Ehe ich zur zweiten Beratung aufrufe, eine Mitteilung: Die für heute angesetzte Sitzung der Arbeitsgruppe III des Ausschusses für Fragen der europäischen Sicherheit fällt aus.
    Ich rufe auf zur zweiten Beratung: Art. I. — Hierzu sind zwei Änderungsanträge angemeldet, Umdruck 140 und Umdruck 141. Zunächst Umdruck 141 Ziffer 1 zu Art. I Nr. 2. Wird dieser Antrag besonders begründet? — Das Wort hat der Abgeordnete Horn.