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ID0203708700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juli 1954 1717 37. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Juli 1954. Geschäftliche Mitteilungen . 1719B, 1757D, 1762 A Mitteilung über Beitritt des Abg. Rösing als Gast zur Fraktion der CDU/CSU . . . . 1719 C Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Schill (Freiburg), Dr. Köhler, Ludwig und Scharnberg 1719 C Wahl der Abg. Kuntscher und Dr. Götz als Mitglied bzw. Stellvertretendes Mitglied des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 1719 D Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 1720 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 41, 64, 69 und 70 (Drucksachen 382, 654; 538, 648; 589, 659; 590, 673) . . . 1720 A Absetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 558) 1720 A Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Verfassungsschutz) . . . . 1720 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1720 B zur Geschäftsordnung: Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) 1722 D, 1723 C Dr. Menzel (SPD) 1723 A Dr. Krone (CDU/CSU) 1723 B Unterbrechung der Sitzung . . 1723 D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung 1723 D Dr. Menzel (SPD) . 1723 D, 1726 D, 1727 B, 1728 B Vizepräsident Dr. Jaeger . 1726 D, 1727 B Sabel (CDU/CSU) 1726 D, 1727 A Heiland (SPD) 1727 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern . . 1727 C, 1728 C, 1732 C, 1739 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler 1729 D, 1739 C Dr. Gille (GB/BHE) 1730 B, 1742 B Dr. von Merkatz (DP) 1733 A Kiesinger (CDU/CSU) 1734 D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) 1737 B, 1742 D Dr. Bucher (FDP) 1740 D Dr. Krone (CDU/CSU) 1743 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Amtssitz des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 584) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Amtssitz des Bundespräsidenten (Drucksache 586) 1743 B, 1747 A Dr. von Merkatz (DP), Antragsteller 1743 B, 1749 C Dr. Kihn (Würzburg) (CDU/CSU) . . 1747 A Haasler (GB/BHE) 1747 C Wehner (SPD) 1748 B Dr. Reif (FDP) 1749 B Überweisung an den Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 1749 D Erste Beratung des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie des Entwurfs eines Gesetzes über die Beschränkung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Drucksache 462) 1749 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1750 A, C Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 1750 C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Wettbewerbsbehinderungen durch Automobilfabriken (Drucksache 451, Antrag Umdruck 143) . . . . 1751 A Dr. Dollinger (CDU/CSU), Anfragender 1751 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1751 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), (CDU/CSU) 1752 C Überweisung des Antrags an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1752 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Legion Condor (Drucksache 553) . . 1752 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD), Antragsteller 1752 D, 1755 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1754 C, 1757 D Hauffe (SPD) 1756 D Dr. Kleindinst (CDU/CSU) 1757 A Ablehnung des Antrags 1758 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 (Drucksache 585) 1758 B Überweisung an den Ausschuß für Post-und Fernmeldewesen und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1758 B Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Stücklen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksache 278); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 647) 1758 B Dr. Glasmeyer (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 1771 Beschlußfassung 1758 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657) 1758 C Überweisung an den Ausschuß für Wie- und Wohnungswesen . . . 1758 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Treuhandverwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank (Drucksache 649) 1758 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 1758 D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Vereinbarung vom 14. Juli 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Fürsorge für Hilfsbedürftige (Drucksache 662) 1758 D Beschlußfassung 1758 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung (Drucksache 663) 1759 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 1759 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Personenkreis der Anspruchsberechtigten, Bedürftigkeitsprüfung und zusätzliche Leistungen in der Arbeitslosenfürsorge (Drucksache 587) 1759 A Odenthal (SPD), Antragsteller . . 1759 B Storch, Bundesminister für Arbeit 1760 C Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/CSU) 1760 D Dr. Atzenroth (FDP) 1761 A Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 1761 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 57); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 570, Umdrucke 140, 141) 1761 B, 1770 B Ruf (CDU/CSU), Berichterstatter . . 1761 B Horn (CDU/CSU) 1762 A, B Rasch (SPD) 1762 C Dr. Atzenroth (FDP) 1763 A Abstimmungen 1763 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völker- mordes (Drucksache 162); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 526, Umdruck 142) 1763 A, 1771 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 1763 A Altmaier (SPD) 1766 B Abstimmungen 1766 A, 1767 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 1. Juli 1953 über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Drucksache 394); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 604) 1767 C Fürst von Bismarck (CDU/CSU), Berichterstatter 1767 C Beschlußfassung 1767 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Besatzungsfolgen (5. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knecht- sand (Drucksachen 527, 139) 1767 D Dr. Zimmermann (DP): als Berichterstatter 1767 D Schriftlicher Bericht 1772 Hermsdorf (SPD) 1768 A, 1770 A Dannemann (FDP) 1769 A Müller (Wehdel) (DP) 1769 C Dr. Wahl (CDU/CSU) 1770 A Beschlußfassung 1770 C Persönliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Bucher (FDP) 1770 C Nächste Sitzung 1770 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck 140) . . . 1770 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck 141) 1770 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Umdruck 142) 1771 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksachen 647, 278) 1771 Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Besatzungsfolgen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand (Drucksachen 527, 139) 1772 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 140 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung .des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksachen 570, 57). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 5 sind den Worten „in der Sozialversicherung" anzufügen die Worte: „Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosenfürsorge und Kriegsopferversorgung". Bonn, den 7. Juli 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 141 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksachen 570, 57). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 beginnt § 16 Abs. 4 wie folgt: „(4) Sozialrichter aus Kreisen der Arbeitgeber können auch sein 1. Personen, die regelmäßig mindestens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen; ist ein Arbeitgeber zugleich Versicherter oder bezieht er eine Rente aus eigener Versicherung, so begründet die Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Hausangestellten nicht die Arbeitgebereigenschaft im Sinne dieser Vorschrift;" 2. Dem Art. I wird folgende Nr. 6 angefügt: 6. § 86 erhält nachfolgenden Abs. 3: „(3) Wird in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung oder der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegen einen Verwaltungsakt, der eine laufende Leistung entzieht, Widerspruch erhoben, so können die in § 85 Abs. 2 Nr. 1 und 3 genannten Verwaltungsbehörden und Stellen auf Antrag des Beschwerten den Vollzug einstweilen ganz oder teilweise aussetzen. Wird die Aussetzung abgelehnt, so wird dieser Verwaltungsakt Gegenstand des Vorverfahrens." Bonn, den 7. Juli 1954 Cillien und Fraktion Anlage 3 Umdruck 142 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Drucksachen 526, 162). Der Bundestag wolle beschließen: Unter Art. II wird in § 220 a Abs. 1 Ziff. 3 des Strafgesetzbuchs das Wort „Vernichtung" durch die Worte „körperliche Zerstörung" ersetzt. Bonn, den 8. Juli 1954 Cillien und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksachen 647, 278) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Glasmeyer Durch den vorliegenden Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen in der Drucksache 278 ist beabsichtigt, den § 25 des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens vom 9. Dezember 1929 zu streichen. Dieser § 25, der gestrichen werden soll, hat folgenden Wortlaut: Die §§ 8, 12 bis 14 gelten nicht für Hopfen, der zur Ausfuhr aus dem Deutschen Reiche bestimmt ist. Es ist sicherzustellen, daß solcher Hopfen, bei dem von einer dieser Erleichterungen Gebrauch gemacht worden ist, nicht in den inländischen Verkehr kommt; für die hierbei erforderliche amtliche Tätigkeit können Gebühren erhoben werden. In der Sitzung des Ernährungsausschuses vom 4. Mai 1954 wurde von den Antragstellern hervorgehoben, daß die Streichung des § 25 notwendig sei, um den deutschen Hopfenanbauern die Herkunftsbezeichnung ihres Hopfens zu ermöglichen. Beim Ernährungsausschuß lag lediglich eine Eingabe des Verbands der Hopfenkaufleute e. V. vor, der sich gegen die Streichung aussprach. Dieser Verband berief sich darauf, daß § 25 im Jahre 1929 aus handelspolitischen Gründen aufgenommen worden sei und daß für die Beibehaltung dieses Paragraphen spreche, daß er bereits seit 20 Jahren Gültigkeit habe. Bei den Beratungen wurde dem Ausschuß mitgeteilt, daß die Ausfuhr von Mischhopfen in den letzten Jahren nur eine geringe Rolle gespielt hat. Das Ausland hat hauptsächlich deutschen Siegelhopfen gekauft. Das Verhältnis von Siegelhopfen zu Lagerbierhopfen war etwa 10:1. Nach Erklärung des Vertreters des Bundesernährungsministeriums ist die Forderung zur Streichung des § 25 von den Hopfenanbauern schon des öfteren gestellt worden. Der Handel hat sich stets dagegen gewandt. Bei den Ausschußberatungen wurde vom Antragsteller außerdem beantragt, den § 27 Abs. 2 zu streichen. Dieser Absatz hat folgenden Wortlaut: Die Reichsregierung kann nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit Zustimmung des Reichsrats den § 25 außer Kraft setzen. Es geht also daraus klar hervor, daß der Gesetzgeber den § 25 nur für einen bestimmten Zeitabschnitt gelten lassen wollte. In der Sitzung vom 4. Mai 1954 wurde vom Ausschuß noch kein Beschluß gefaßt, da einige Mitglieder den Wunsch hatten, sich über Einzelheiten der Sachlage noch zu informieren. In der Sitzung vom 22. Juni 1954 beschloß der Ausschuß einstimmig die Streichung des § 25 und des Abs. 2 des § 27 und fügte den Berlin-Paragraphen dem Gesetz noch hinzu. Bei Streichung der oben angeführten Paragraphen war sich der Ausschuß darüber bewußt, daß alle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um nur wirklich gute Ware mit klarer Herkunftsbezeichnung zur Ausfuhr kommen zu lassen. Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darf ich Sie bitten, der Gesetzesvorlage in der Fassung des Mündlichen Berichts — Drucksache 647 —, die der Ernährungsausschuß einstimmig angenommen hat, zuzustimmen. Bonn, den 8. Juli 1954 Dr. Glasmeyer Berichterstatter Anlage 5 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Besatzungsfolgen (5. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Zimmermann In der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. Januar 1954 wurde auf Grund der Großen Anfrage der SPD — Drucksache 139 — ein Problem angeschnitten und in der Diskussion behandelt, das als Teilproblem vielleicht nur örtliche Bedeutung hat, aber als Stück des gesamten Fragenkomplexes der Besatzungsfolgen eine stark ins Gewicht fallende Bedeutung erlangt. Es handelt sich um die Entschädigung der Krabbenfischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand. Die Große Anfrage beinhaltete als angeschnittene Probleme den Wunsch einer beschleunigten Auszahlung der durch die Luftwaffenübungen an ihrer vollen Berufsausübung behinderten Fischer sowie darüber hinaus den Wunsch nach der Festsetzung einer Entschädigung, die alle in Betracht kommenden Faktoren voll umfaßt. Der Ausschuß für Besatzungsfolgen hat den Komplex der angeschnittenen Fragen sehr eingehend behandelt. Auf Grund der in der Plenarsitzung bereits abgegebenen Erklärung des Herrn Staatssekretärs Hartmann vom Bundesministerium der Finanzen ist die Entschädigungsfrage bereits Anfang Januar insoweit geregelt gewesen, daß damit die Ziffer 1 der Großen Anfrage im wesentlichen als erledigt angesehen werden konnte. Hinsichtlich der Ziffer 2 konnte der Ausschuß jedoch noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gelangen. Die Höhe der Entschädigung in ihrer endgültigen Festsetzung kann erst dann Gegenstand weiterer Verhandlungen sein, wenn das Ausmaß der Schäden durch Fangverluste infolge von Absperrmaßnahmen, Blindgängern und sonstigen Beschädigungen feststellbar ist. Daß sich aber diese Faktoren erst in den Anfangstadien der Entwicklung befinden und keinen Vergleich zu dem Vorjahr gestatten, beweist z. B. die Tatsache, daß die Sperrzeiten immer größeren Umfang annehmen und sich wie folgt in den einzelnen Monaten des Jahres 1954 entwickelten: März 4 Tage, April 11 Tage, Mai 12 Tage. Ebenso wird es auch notwendig sein, die Entschädigungsfrage für die Fischer der Randgebiete wie Wremen, Cuxhaven und einiger anderer kleiner Häfen in Betracht zu ziehen und zu überprüfen, denn mit Sicherheit muß angenommen werden, daß auch diese Fischer der Randgebiete vom Großen Knechtsand in gewisser Hinsicht betroffen und benachteiligt werden. In die erweiterte Prüfung sollen dann auch die Krabbendarren des betroffenen Gebietes als Verarbeitungsbetriebe mit einbezogen werden. Fischer und Darre sind nicht voneinander zu trennen. Die Darren der Firmen sind nach den Erfordernissen der anzuliefernden Krabben erbaut und daher für andere Zwecke nicht verwendbar. Werden daher von den Fischern aus den vorliegenden Gründen keine oder. nicht genügend Krabben angeliefert, ist der Betrieb zur Stillegung bzw. Betriebseinschränkung gezwungen, während die Unkosten in voller Höhe weiterlaufen. Trotz dieser Sachlage ist bisher eine Entschädigung vom Bundesfinanzminister für ähnlich gelagerte Fälle mit dem Hinweis abgelehnt worden, daß man Schäden der zweiten Hand bisher noch in keinem Falle abgegolten habe. Es dürfte strittig sein, ob man in der Angelegenheit der Darren überhaupt von sogenannten Schäden der zweiten Hand sprechen kann. Wenn nämlich z. B. einem Bauern oder einer ganzen Gemeinde durch Manöverschäden das Getreide vernichtet wird, so hat der als zweite Hand betroffene Müller immer noch die Möglichkeit, sich das für den Betrieb benötigte Getreide aus anderen Gebieten heranzuholen, um so wenigstens sein Unternehmen aufrechterhalten zu können. Ganz anders jedoch — und das darf bei der endgültigen Entscheidung zu dieser Frage nicht übersehen werden — liegt diese Möglichkeit bei der Krabbenfischerei. Ganz abgesehen davon, daß die Nachbarfanggebiete ausreichend mit Darren versehen sind, ist es andererseits aber auch gar nicht möglich, die leicht verderbliche Ware aus den benachbarten Fanggebieten an die zwangsweise stilliegenden Betriebe heranzubringen. Unter diesem Gesichtspunkt vertrat der Ausschuß einstimmig den Standpunkt, daß sich das Bundesfinanzministerium auch in dieser Beziehung mit einer Überprüfung der Frage betreffs Gewährung einer angemessenen Entschädigung zu beschäftigen habe. Eine bejahende Erledigung dürfte kaum schwerfallen und nicht auf größere Schwierigkeiten stoßen, da es sich bei den in Frage stehenden Unternehmungen nur um drei mittelgroße Betriebe handelt, welche ausschließlich auf die Be-und Verarbeitung der angelandeten Speise- und Futterkrabben eingestellt sind. Die weitere Prüfung und Klarstellung wird auch unter dem Gesichtspunkt zu erfolgen haben, welche Maßnahmen zu treffen sind, damit die technischen Voraussetzungen für einen ordnungsmäßigen Bombenabwurf sichergestellt werden können. Da erhebliche Beschwerden betreffs Nichtinnehaltung der Vorschriften bereits im Dezember 1953 an das Auswärtige Amt herangetragen wurden, ist auch im Gesamtrahmen die Revisionsmöglichkeit der Ziffer 17 der Anlage zur Note vom 9. 9. 1952 (deutsch-englisches Abkommen über das britische Luftwaffenübungsziel „Sandbank" am Großen Knechtsand) in Betracht zu ziehen, um eine geordnete Durchführung der Krabbenfischerei sicherzustellen. Der Ausschuß für Besatzungsfolgen hat seinen Beschluß gemäß Drucksache 527 einstimmig gefaßt und empfiehlt dem Hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Bonn, den 8. Juli 1954 Dr. Zimmermann, Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
    Wir stimmen über den Antrag ab. Wer für den Antrag Drucksache 553 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Es ist sehr schwer, die Mehrheit festzustellen. Darf ich bitten, daß die Damen und Herren, die für den Antrag sind, sich erheben. — Gegenprobe! — Es bestehen Zweifel im amtierenden Präsidium. Wir müssen durch Hammelsprung entscheiden. Ich bitte, den Saal zu räumen.

    (Die Abgeordneten verlassen den Saal.)

    Ich bitte, die Türen zu schließen.
    Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen. In Anbetracht der Länge der Tagesordnung bitte ich um Beschleunigung der Auszählung.

    (Wiedereintritt und Zählung.)

    Ich bitte, die Türen zu schließen.
    Die Auszählung ist beendet. Meine Damen und Herren, dies ist das Ergebnis der Auszählung: An der Abstimmung haben sich beteiligt 357 Mitglieder des Hauses. Mit Ja haben gestimmt 127, mit Nein 224, der Stimme enthalten haben sich 6. Damit ist der Antrag abgelehnt.
    Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 (Drucksache Nr. 585).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf Entgegennahme einer Begründung und auf Aussprache zu verzichten und den Entwurf zu überweisen an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten als mitberatenden Ausschuß. Sind Sie, meine Damen und Herren, einverstanden?

    (Zustimmung.)

    — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 8 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Horlacher, Stücklen und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksache 278);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) (Drucksache 647).

    (Erste Beratung: 20. Sitzung.)

    Es liegt ein Schriftlicher Bericht *) vor. Ich frage
    *) Siehe Anlage 4.
    das Haus, ob es auf die Verlesung dieses Berichts verzichtet.

    (Zustimmung.)

    — Das ist der Fall.
    Dann treten wir ein in die zweite Beratung. Ich rufe auf Art. 1, — Art. la, — Art. 2, — Einleitung und Überschrift. — Wer mit diesen Bestimmungen einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Die zweite Beratung ist abgeschlossen.
    Ich rufe auf zur
    dritten Beratung
    und eröffne die allgemeine Aussprache. Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf Art. 1, — Art. la, — Art. 2, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmen will, der gebe ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
    Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, der möge sich erheben. — Ich danke Ihnen. Ich stelle einstimmige Annahme fest. Damit ist Punkt 8 erledigt.
    Ich rufe auf Punkt 9:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657).

    (Abg. Cillien: Ich beantrage Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen!)

    Auch hier schlägt der Ältestenrat vor, auf Entgegennahme einer Begründung und auf Aussprache zu verzichten und die Vorlage an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen zu überweisen.. — Kein Widerspruch. Dann hat das Haus so beschlossen. Punkt 9 ist erledigt.
    Ich rufe auf Punkt 10 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Treuhandverwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank (Drucksache 649).
    Auch in diesem Fall schlägt der Ältestenrat vor, auf Entgegennahme einer Begründung und auf eine Aussprache zu verzichten und die Vorlage an den Ausschuß für Geld und Kredit zu überweisen. Das Haus ist einverstanden?

    (Zustimmung.)

    — Dann ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
    Es folgt Punkt 11 der Tagesordnung:
    Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Vereinbarung vom 14. Juli 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Fürsorge für Hilfsbedürftige (Drucksache 662).
    Ich frage das Haus, ob es auf die Entgegennahme einer Begründung verzichtet. — Das ist der Fall.
    Ich eröffne die erste Beratung. Allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldung. Die erste Beratung ist geschlossen.
    Ich rufe auf zur
    zweiten Beratung
    Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Art. 4, — Einleitung


    (Vizepräsident Dr. Schmid)

    und Überschrift. — Wer zustimmen will, der gebe ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Die zweite Beratung ist abgeschlossen.
    Ich rufe zur dritten Beratung auf. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor.
    Ich komme zur Einzelabstimmung. Art. 1 bis 4, — Einleitung und Überschrift. — Wer dafür ist, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Da es sich um ein Gesetz über einen internationalen Vertrag handelt, entfällt die Schlußabstimmung.
    Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung (Drucksache 663).
    Auch hier schlägt Ihnen der Ältestenrat vor, auf Entgegennahme einer Begründung zu verzichten, auf eine Aussprache zu verzichten und die Vorlage an den Ausschuß für Sozialpolitik zu überweisen. Ist das Haus einverstanden?

    (Zustimmung.)

    — Das ist der Fall. Damit ist die Vorlage überwiesen und Punkt 12 der Tagesordnung erledigt.
    Ich rufe Punkt 13 auf:
    Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Personenkreis der Anspruchsberechtigten, Bedürftigkeitsprüfung und zusätzliche Leistungen in der Arbeitslosenfürsorge (Drucksache 587).
    Wer begründet den Antrag? — Das Wort hat der Abgeordnete Odenthal.


Rede von Willy Odenthal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Mit der Drucksache 587 legt die Fraktion der SPD dem Hause den Entwurf eines Gesetzes über eine bundeseinheitliche Regelung der Arbeitslosenfürsorge vor. Es gibt wenige, die sich über die Begriffe, über das Wesen und die Art der einheitlichen Versicherung vollkommen klar sind. Es gibt ganz wenige, die genau wissen, was versicherungsmäßige Arbeitslosenunterstützung ist, was Arbeitslosenfürsorge ist. Das sind die Begriffe, die amtlich mit Alu und Alfu bezeichnet werden. Nur derjenige, der in langfristiger Arbeitslosigkeit den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, auf versicherungsmäßige Unterstützung verbraucht hat, dann ausgesteuert wurde und den Weg in die sogenannte Arbeitslosenfürsorge suchte, dort vielleicht nach engen Bestimmungen des einzelnen Landes abgewiesen wurde und den schweren Weg zur Wohlfahrt ging, um dann in die Mühle der Bedürftigkeitsprüfung zu geraten, weiß, welches Leid mit diesem Weg verbunden ist. Die anderen, die sich beruflich oder sonstwie mit diesen Fragen beschäftigen, wissen auch um dieses Leid. Sie wissen aber auch, daß dringend Abhilfe geboten ist und daß hier bald ein einheitliches Recht geschaffen werden muß. Also hier muß etwas geschehen.
Wir sind uns auch bewußt, daß dieser Neuregelung der Arbeitslosenfürsorge eine Novelle zum Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Voranzugehen hätte. Wir warten aber schon lange auf diese längst überfällige Neuordnung. Deshalb glauben wir, die einheitliche
Regelung der Arbeitslosenfürsorge schon jetzt unabhängig von dieser kommenden Novelle zum Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung fordern zu müssen. Das gilt um so mehr, als bereits seit Jahren der Bund der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung den Aufwand an Unterstützungen erstattet.
Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 schuf für das damalige Reichsgebiet einheitliches Recht. Mit der Erschöpfung des Anspruchs auf versicherungsmäßige Unterstützung trat helfend die damalige Krisenfürsorge ein, die nach Umfang des Personenkreises und Höhe der Unterstützungen auf den allgemeinen Grundsätzen der öffentlichen Fürsorge aufbaute, deren Aufwand aber von den Ländern und Gemeinden getragen wurde. So war der Zustand bis zum Jahre 1945. Seit dem Zusammenbruch 1945 haben sich die beiden Unterstützungsarten in den verschiedenen Zonen und innerhalb der einzelnen Zonen in den Ländern ganz verschiedenartig entwickelt. Für die versicherungsmäßige Arbeitslosenunterstützung gab es 1945 kein einheitliches Recht mehr. Das Gesetz von 1927 wurde zwar als Anhalt genommen, um in den einzelnen Ländern durch Gesetze oder Rechtsverordnungen neues Recht zu schaffen. Aber hinsichtlich der Versicherungspflicht, der Versicherungsfreiheit, des Umfangs des Personenkreises der Pflichtigen usw. bestanden erhebliche Unterschiede. Einiges ist zwar inzwischen durch die Bundesgesetzgebung geändert worden, aber noch nicht alles. Wir warten deshalb darauf, daß die Novelle von der Bundesregierung vorgelegt wird, damit dieser Zustand endlich beseitigt wird.
Dahin gehört auch die Änderung des § 168, die wir in erster Lesung bereits behandelt haben. Diese Änderung ist nicht nur für Berlin wichtig, sondern sie kann morgen schon für die ganzen Grenzgebiete entlang der- Ostzone und auch für verschiedene Punkte an der Westgrenze Bedeutung haben.
Wir denken bei dieser Novelle, die kommen soll, nicht nur an den Personenkreis der Versicherungspflichtigen, der nach unserer Auffassung größer sein soll als früher, damit die guten Risiken ebenfalls erfaßt werden. Es soll nicht nur derjenige, der dauernd von der Not der Arbeitslosigkeit bedroht ist, Beiträge zahlen, sondern auch derjenige, der durch Dienstvertrag, durch gute Konjunktur und sonstige Verhältnisse weitestgehend gegen die Gefahr der Arbeitslosigkeit geschützt ist. Wir denken auch daran, daß die 1927 vielleicht richtigen Bestimmungen über Pflichtarbeit und Finanzierung von Notstandsarbeiten längst überholt sind und einer Neuregelung bedürfen. Wir denken vor allem daran, daß die Berufsberatung und Arbeitsvermittlung auf breiteste Grundlagen gestellt werden sollen, damit die Möglichkeiten der Arbeitsbeschaffung nicht nur auf dem öffentlichen Sektor, sondern auch in der privaten Wirtschaft in engste Verbindung mit Arbeitsvermittlung und Berufsberatung gebracht werden, damit die Arbeitsvermittlung und Berufsberatung nicht nur Papierarbeiten sind.
Schlimmer noch als in der Arbeitslosenversicherung sieht es heute in der Arbeitslosenfürsorge aus. Sie ist nach dem Kriege an die Stelle der früheren Krisenfürsorge getreten. Nach dem Zusammenbruch haben die Länder in den einzelnen Zonen die Fürsorge gesetzlich neu geregelt. Sie


(Odenthal)

sind dabei nicht immer von ihrer Finanzkraft aus-, aber mit der notwendigen, oft überbetonten Sparsamkeit vorgegangen. Sie haben sich manchmal auf die Finanzkraft anderer Länder verlassen, die durch den Finanzausgleich aushelfen. So entstand der Wirrwarr, der nach einer Neuordnung geradezu schreit. Früher wurden — und das scheint mir sehr wichtig zu sein — nur Arbeitnehmer, die aus der Arbeitslosenunterstützung ausgesteuert waren, in die Fürsorge aufgenommen. Bedingt durch die Umschichtungen in der Bevölkerung, durch den Zuzug von Heimatvertriebenen, durch die Wanderung aus der Selbständigkeit in die Unselbständigkeit erscheinen aber nach dem Kriege neue Schichten, die früher selbständig waren, als Arbeitssuchende erstmalig auf dem Arbeitsmarkt. Man kommt nicht daran vorbei, auch Angehörige dieser Schichten in die Arbeitslosenfürsorge aufzunehmen, selbst wenn sie die Voraussetzungen für die Erfüllung der Anwartschaft auf die Arbeitslosenversicherung nicht erfüllt und keine versicherungsmäßige Unterstützung bezogen haben. Einige Länder haben dieser Notwendigkeit Rechnung getragen; andere haben es nicht getan.
Auch die Anrechnungsbestimmungen sind sehr verschieden, so daß besonders dort, wo die Grenzen flüssig sind, bei den Betroffenen ein Unbehagen entsteht. Es kommt vor, daß in dem einen Land vom Einkommen unterhaltspflichtiger Angehöriger, die mit im Haushalt leben, sechs Mark angerechnet werden, in einem anderen Land neun Mark. Das vermindert die Unterstützung so sehr, daß in die Hände des Arbeitslosen nur ein Bruchteil dessen gelangt, was ihm an sich zustünde. Manche Länder haben Zusatzunterstützungen gewährt, andere wieder nicht. Einige haben die Unterstützung seitens der öffentlichen Fürsorge nur zum Anlaß genommen, sie auf die allgemeine Arbeitslosenfürsorge zu übertragen. Was die Arbeitslosenversicherung angeht, so liegen heute selbst in Süddeutschland die Fürsorgeunterstützungssätze vielfach höher als die Arbeitslosenunterstützungssätze, auf die der Arbeitnehmer mit der Leistung eines eigenen Beitrags einen Anspruch erworben hat. Das alles hat zu unerträglichen Zuständen geführt.
Dabei darf ich noch erwähnen, daß in manchen Ländern zur Unterstützung ein Mietzuschlag gewährt wird, wenn der Arbeitslose die Miete nicht selber tragen kann. Anderswo wird neben der Arbeitslosen- oder Arbeitslosenfürsorgeunterstützung eine Sonderbeihilfe gewährt, wenn ein Notstand vorliegt und der Unterstützte nicht auf die Hilfe des Wohlfahrtsamts verwiesen werden soll.
Soweit und solange die Länder diese Ausgaben selber bestimmten und trugen, war an eine einheitliche Regelung nicht zu denken. Da nun seit Jahren die Ausgaben der Arbeitslosenfürsorge nicht mehr von den Ländern, sondern vom Bund getragen werden, fordern wir eine Einheitlichkeit. Die Länder, die beim Erlaß der einschlägigen Bestimmungen sparsam sein zu müssen glaubten, müssen sich überlegen, ob sie damals richtig handelten. In einigen Ländern werden von den Fürsorgeverbänden Millionen an Arbeitslose in der öffentlichen Fürsorge gezahlt. Allein in Bayern werden auf diese Weise im Jahr 40 Millionen DM an Menschen gegeben, die arbeitsfähig und -willig sind
und nicht zum Wohlfahrtsamt, sondern zum Arbeitsamt gehören.

(Abg. Frau Döhring: Sehr richtig!)

Diesen Umstand sollten wir bedenken.
Man könnte mir entgegenhalten, daß die Länder selber daran schuld seien; sie hätten großzügiger sein können, da sie zum Erlaß der Bestimmungen berechtigt gewesen seien. Dieses Argument sollte man aber nicht vorbringen, weil sich fast alles aus den Verhältnissen nach dem Zusammenbruch erklären läßt. Seitdem ist aber manches bundeseinheitlich geregelt worden oder es muß noch geschehen. Auch in diesem Fall, der uns jetzt beschäftigt, kommen wir an einer Neuregelung der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung nicht vorbei. Ich weiß, daß sie unabhängig von der Neuregelung der versicherungsmäßigen Arbeitslosenunterstützung schwierig ist. Unser Anliegen ist aber so dringend, daß auf diesem Gebiet die schnellste Regelung erfolgen muß.
Ich bitte deshalb darum, unseren Gesetzentwurf dem Ausschuß für Arbeit zu überweisen. Dabei darf ich die Erwartung aussprechen, daß die längst fällige Novelle zu dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung von der Bundesregierung dem Hause ohne Verzug zugeleitet wird, damit sie zusammen mit unserem Gesetzentwurf beraten werden kann.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich eröffne die allgemeine Aussprache.
    Das Wort hat der Bundesarbeitsminister.