2. Deutscher Bundestag — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juli 1954 1717
37. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 8. Juli 1954.
Geschäftliche Mitteilungen . 1719B, 1757D, 1762 A
Mitteilung über Beitritt des Abg. Rösing als
Gast zur Fraktion der CDU/CSU . . . . 1719 C
Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Schill (Freiburg), Dr. Köhler, Ludwig und Scharnberg 1719 C
Wahl der Abg. Kuntscher und Dr. Götz als Mitglied bzw. Stellvertretendes Mitglied des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 1719 D
Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 1720 A
Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 41, 64, 69 und 70 (Drucksachen 382, 654; 538, 648; 589, 659; 590, 673) . . . 1720 A
Absetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 558) 1720 A
Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Verfassungsschutz) . . . . 1720 B
Dr. Schröder, Bundesminister des
Innern 1720 B
zur Geschäftsordnung:
Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) 1722 D, 1723 C
Dr. Menzel (SPD) 1723 A
Dr. Krone (CDU/CSU) 1723 B
Unterbrechung der Sitzung . . 1723 D
Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung 1723 D
Dr. Menzel (SPD) . 1723 D, 1726 D, 1727 B,
1728 B
Vizepräsident Dr. Jaeger . 1726 D, 1727 B
Sabel (CDU/CSU) 1726 D, 1727 A
Heiland (SPD) 1727 A
Dr. Schröder, Bundesminister des Innern . . 1727 C, 1728 C, 1732 C, 1739 D
Dr. Adenauer, Bundeskanzler 1729 D, 1739 C
Dr. Gille (GB/BHE) 1730 B, 1742 B
Dr. von Merkatz (DP) 1733 A
Kiesinger (CDU/CSU) 1734 D
Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) 1737 B, 1742 D
Dr. Bucher (FDP) 1740 D
Dr. Krone (CDU/CSU) 1743 A
Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Amtssitz des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 584) in Verbindung mit der
Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Amtssitz des Bundespräsidenten (Drucksache 586) 1743 B, 1747 A
Dr. von Merkatz (DP),
Antragsteller 1743 B, 1749 C
Dr. Kihn (Würzburg) (CDU/CSU) . . 1747 A
Haasler (GB/BHE) 1747 C
Wehner (SPD) 1748 B
Dr. Reif (FDP) 1749 B
Überweisung an den Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 1749 D
Erste Beratung des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie des Entwurfs eines Gesetzes über die Beschränkung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Drucksache 462) 1749 D
Dr. Schröder, Bundesminister des
Innern 1750 A, C
Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 1750 C
Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Wettbewerbsbehinderungen durch Automobilfabriken (Drucksache 451, Antrag Umdruck 143) . . . . 1751 A
Dr. Dollinger (CDU/CSU),
Anfragender 1751 A
Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister
für Wirtschaft 1751 D
Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn),
(CDU/CSU) 1752 C
Überweisung des Antrags an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1752 D
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD
betr. Legion Condor (Drucksache 553) . . 1752 D
Schmitt (Vockenhausen) (SPD), Antragsteller 1752 D, 1755 D
Dr. Schröder, Bundesminister des
Innern 1754 C, 1757 D
Hauffe (SPD) 1756 D
Dr. Kleindinst (CDU/CSU) 1757 A
Ablehnung des Antrags 1758 A
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 (Drucksache 585) 1758 B
Überweisung an den Ausschuß für Post-und Fernmeldewesen und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1758 B
Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Stücklen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksache 278); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 647) 1758 B
Dr. Glasmeyer (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 1771
Beschlußfassung 1758 C
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657) 1758 C
Überweisung an den Ausschuß für Wie-
und Wohnungswesen . . . 1758 D
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Treuhandverwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank (Drucksache 649) 1758 D
Überweisung an den Ausschuß für Geld
und Kredit 1758 D
Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Vereinbarung vom 14. Juli 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Fürsorge für Hilfsbedürftige (Drucksache 662) 1758 D
Beschlußfassung 1758 D
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung (Drucksache 663) 1759 A
Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 1759 A
Erste Beratung des von der Fraktion der
SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Personenkreis der Anspruchsberechtigten, Bedürftigkeitsprüfung und zusätzliche Leistungen in der Arbeitslosenfürsorge (Drucksache 587) 1759 A
Odenthal (SPD), Antragsteller . . 1759 B
Storch, Bundesminister für Arbeit 1760 C
Frau Dr. Bleyler (Freiburg)
(CDU/CSU) 1760 D
Dr. Atzenroth (FDP) 1761 A
Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 1761 A
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 57); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 570, Umdrucke 140, 141) 1761 B, 1770 B
Ruf (CDU/CSU), Berichterstatter . . 1761 B
Horn (CDU/CSU) 1762 A, B
Rasch (SPD) 1762 C
Dr. Atzenroth (FDP) 1763 A
Abstimmungen 1763 C
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der
Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völker-
mordes (Drucksache 162); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 526,
Umdruck 142) 1763 A, 1771 A
Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 1763 A
Altmaier (SPD) 1766 B
Abstimmungen 1766 A, 1767 B
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 1. Juli 1953 über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Drucksache 394); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 604) 1767 C
Fürst von Bismarck (CDU/CSU), Berichterstatter 1767 C
Beschlußfassung 1767 C
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Besatzungsfolgen (5. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im
Luftwaffenübungsgebiet Großer Knecht-
sand (Drucksachen 527, 139) 1767 D
Dr. Zimmermann (DP):
als Berichterstatter 1767 D
Schriftlicher Bericht 1772
Hermsdorf (SPD) 1768 A, 1770 A
Dannemann (FDP) 1769 A
Müller (Wehdel) (DP) 1769 C
Dr. Wahl (CDU/CSU) 1770 A
Beschlußfassung 1770 C
Persönliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung:
Dr. Bucher (FDP) 1770 C
Nächste Sitzung 1770 D
Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck 140) . . . 1770 B
Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck 141) 1770 B
Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Umdruck 142) 1771 A
Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksachen 647, 278) 1771
Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Besatzungsfolgen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand (Drucksachen 527, 139) 1772
Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
Anlage 1 Umdruck 140
Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung .des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksachen 570, 57).
Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel I Nr. 5 sind den Worten „in der Sozialversicherung" anzufügen die Worte: „Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosenfürsorge und Kriegsopferversorgung".
Bonn, den 7. Juli 1954
Ollenhauer und Fraktion
Anlage 2 Umdruck 141
Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksachen 570, 57).
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Art. I Nr. 2 beginnt § 16 Abs. 4 wie folgt: „(4) Sozialrichter aus Kreisen der Arbeitgeber können auch sein
1. Personen, die regelmäßig mindestens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen; ist ein Arbeitgeber zugleich Versicherter oder bezieht er eine Rente aus eigener Versicherung, so begründet die Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Hausangestellten nicht die Arbeitgebereigenschaft im Sinne dieser Vorschrift;"
2. Dem Art. I wird folgende Nr. 6 angefügt:
6. § 86 erhält nachfolgenden Abs. 3:
„(3) Wird in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung oder der Bundesanstalt
für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegen einen Verwaltungsakt, der eine laufende Leistung entzieht, Widerspruch erhoben, so können die in § 85 Abs. 2 Nr. 1 und 3 genannten Verwaltungsbehörden und Stellen auf Antrag des Beschwerten den Vollzug einstweilen ganz oder teilweise aussetzen. Wird die Aussetzung abgelehnt, so wird dieser Verwaltungsakt Gegenstand des Vorverfahrens."
Bonn, den 7. Juli 1954
Cillien und Fraktion
Anlage 3 Umdruck 142
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des
Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Drucksachen 526, 162).
Der Bundestag wolle beschließen:
Unter Art. II wird in § 220 a Abs. 1 Ziff. 3 des Strafgesetzbuchs das Wort „Vernichtung" durch die Worte „körperliche Zerstörung" ersetzt.
Bonn, den 8. Juli 1954
Cillien und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion
Dr. von Merkatz und Fraktion
Anlage 4
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß)
zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die
Herkunftsbezeichnung des Hopfens
(Drucksachen 647, 278)
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Glasmeyer
Durch den vorliegenden Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen in der Drucksache 278 ist beabsichtigt, den § 25 des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens vom 9. Dezember 1929 zu streichen. Dieser § 25, der gestrichen werden soll, hat folgenden Wortlaut:
Die §§ 8, 12 bis 14 gelten nicht für Hopfen, der zur Ausfuhr aus dem Deutschen Reiche bestimmt ist. Es ist sicherzustellen, daß solcher Hopfen, bei dem von einer dieser Erleichterungen Gebrauch gemacht worden ist, nicht in den inländischen Verkehr kommt; für die hierbei erforderliche amtliche Tätigkeit können Gebühren erhoben werden.
In der Sitzung des Ernährungsausschuses vom 4. Mai 1954 wurde von den Antragstellern hervorgehoben, daß die Streichung des § 25 notwendig sei, um den deutschen Hopfenanbauern die Herkunftsbezeichnung ihres Hopfens zu ermöglichen.
Beim Ernährungsausschuß lag lediglich eine Eingabe des Verbands der Hopfenkaufleute e. V. vor, der sich gegen die Streichung aussprach. Dieser Verband berief sich darauf, daß § 25 im Jahre 1929 aus handelspolitischen Gründen aufgenommen worden sei und daß für die Beibehaltung dieses Paragraphen spreche, daß er bereits seit 20 Jahren Gültigkeit habe.
Bei den Beratungen wurde dem Ausschuß mitgeteilt, daß die Ausfuhr von Mischhopfen in den letzten Jahren nur eine geringe Rolle gespielt hat. Das Ausland hat hauptsächlich deutschen Siegelhopfen gekauft. Das Verhältnis von Siegelhopfen zu Lagerbierhopfen war etwa 10:1.
Nach Erklärung des Vertreters des Bundesernährungsministeriums ist die Forderung zur Streichung des § 25 von den Hopfenanbauern schon des öfteren
gestellt worden. Der Handel hat sich stets dagegen gewandt.
Bei den Ausschußberatungen wurde vom Antragsteller außerdem beantragt, den § 27 Abs. 2 zu streichen. Dieser Absatz hat folgenden Wortlaut:
Die Reichsregierung kann nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit Zustimmung des Reichsrats den § 25 außer Kraft setzen.
Es geht also daraus klar hervor, daß der Gesetzgeber den § 25 nur für einen bestimmten Zeitabschnitt gelten lassen wollte.
In der Sitzung vom 4. Mai 1954 wurde vom Ausschuß noch kein Beschluß gefaßt, da einige Mitglieder den Wunsch hatten, sich über Einzelheiten der Sachlage noch zu informieren.
In der Sitzung vom 22. Juni 1954 beschloß der Ausschuß einstimmig die Streichung des § 25 und des Abs. 2 des § 27 und fügte den Berlin-Paragraphen dem Gesetz noch hinzu.
Bei Streichung der oben angeführten Paragraphen war sich der Ausschuß darüber bewußt, daß alle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um nur wirklich gute Ware mit klarer Herkunftsbezeichnung zur Ausfuhr kommen zu lassen.
Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darf ich Sie bitten, der Gesetzesvorlage in der Fassung des Mündlichen Berichts — Drucksache 647 —, die der Ernährungsausschuß einstimmig angenommen hat, zuzustimmen.
Bonn, den 8. Juli 1954
Dr. Glasmeyer
Berichterstatter
Anlage 5
Schriftlicher Bericht
des Ausschusses für Besatzungsfolgen (5. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend
Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Zimmermann
In der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. Januar 1954 wurde auf Grund der Großen Anfrage der SPD — Drucksache 139 — ein Problem angeschnitten und in der Diskussion behandelt, das als Teilproblem vielleicht nur örtliche Bedeutung hat, aber als Stück des gesamten Fragenkomplexes der Besatzungsfolgen eine stark ins Gewicht fallende Bedeutung erlangt. Es handelt sich um die Entschädigung der Krabbenfischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand. Die Große Anfrage beinhaltete als angeschnittene Probleme den Wunsch einer beschleunigten Auszahlung der durch die Luftwaffenübungen an ihrer vollen Berufsausübung behinderten Fischer sowie darüber hinaus den Wunsch nach der Festsetzung einer Entschädigung, die alle in Betracht kommenden Faktoren voll umfaßt.
Der Ausschuß für Besatzungsfolgen hat den Komplex der angeschnittenen Fragen sehr eingehend behandelt. Auf Grund der in der Plenarsitzung bereits abgegebenen Erklärung des Herrn Staatssekretärs Hartmann vom Bundesministerium der Finanzen ist die Entschädigungsfrage bereits Anfang Januar insoweit geregelt gewesen, daß damit die Ziffer 1 der Großen Anfrage im wesentlichen als erledigt angesehen werden konnte.
Hinsichtlich der Ziffer 2 konnte der Ausschuß jedoch noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gelangen. Die Höhe der Entschädigung in ihrer endgültigen Festsetzung kann erst dann Gegenstand weiterer Verhandlungen sein, wenn das Ausmaß der Schäden durch Fangverluste infolge von Absperrmaßnahmen, Blindgängern und sonstigen Beschädigungen feststellbar ist. Daß sich aber diese Faktoren erst in den Anfangstadien der Entwicklung befinden und keinen Vergleich zu dem Vorjahr gestatten, beweist z. B. die Tatsache, daß die Sperrzeiten immer größeren Umfang annehmen und sich wie folgt in den einzelnen Monaten des Jahres 1954 entwickelten:
März 4 Tage,
April 11 Tage,
Mai 12 Tage.
Ebenso wird es auch notwendig sein, die Entschädigungsfrage für die Fischer der Randgebiete wie Wremen, Cuxhaven und einiger anderer kleiner Häfen in Betracht zu ziehen und zu überprüfen, denn mit Sicherheit muß angenommen werden, daß auch diese Fischer der Randgebiete vom Großen Knechtsand in gewisser Hinsicht betroffen und benachteiligt werden.
In die erweiterte Prüfung sollen dann auch die Krabbendarren des betroffenen Gebietes als Verarbeitungsbetriebe mit einbezogen werden. Fischer und Darre sind nicht voneinander zu trennen. Die Darren der Firmen sind nach den Erfordernissen der anzuliefernden Krabben erbaut und daher für andere Zwecke nicht verwendbar. Werden daher von den Fischern aus den vorliegenden Gründen
keine oder. nicht genügend Krabben angeliefert, ist der Betrieb zur Stillegung bzw. Betriebseinschränkung gezwungen, während die Unkosten in voller Höhe weiterlaufen. Trotz dieser Sachlage ist bisher eine Entschädigung vom Bundesfinanzminister für ähnlich gelagerte Fälle mit dem Hinweis abgelehnt worden, daß man Schäden der zweiten Hand bisher noch in keinem Falle abgegolten habe. Es dürfte strittig sein, ob man in der Angelegenheit der Darren überhaupt von sogenannten Schäden der zweiten Hand sprechen kann. Wenn nämlich z. B. einem Bauern oder einer ganzen Gemeinde durch Manöverschäden das Getreide vernichtet wird, so hat der als zweite Hand betroffene Müller immer noch die Möglichkeit, sich das für den Betrieb benötigte Getreide aus anderen Gebieten heranzuholen, um so wenigstens sein Unternehmen aufrechterhalten zu können.
Ganz anders jedoch — und das darf bei der endgültigen Entscheidung zu dieser Frage nicht übersehen werden — liegt diese Möglichkeit bei der Krabbenfischerei. Ganz abgesehen davon, daß die Nachbarfanggebiete ausreichend mit Darren versehen sind, ist es andererseits aber auch gar nicht möglich, die leicht verderbliche Ware aus den benachbarten Fanggebieten an die zwangsweise stilliegenden Betriebe heranzubringen. Unter diesem Gesichtspunkt vertrat der Ausschuß einstimmig den Standpunkt, daß sich das Bundesfinanzministerium auch in dieser Beziehung mit einer Überprüfung der Frage betreffs Gewährung einer angemessenen Entschädigung zu beschäftigen habe. Eine bejahende Erledigung dürfte kaum schwerfallen und nicht auf größere Schwierigkeiten stoßen, da es sich bei den in Frage stehenden Unternehmungen nur um drei mittelgroße Betriebe handelt, welche ausschließlich auf die Be-und Verarbeitung der angelandeten Speise- und Futterkrabben eingestellt sind.
Die weitere Prüfung und Klarstellung wird auch unter dem Gesichtspunkt zu erfolgen haben, welche Maßnahmen zu treffen sind, damit die technischen Voraussetzungen für einen ordnungsmäßigen Bombenabwurf sichergestellt werden können. Da erhebliche Beschwerden betreffs Nichtinnehaltung der Vorschriften bereits im Dezember 1953 an das Auswärtige Amt herangetragen wurden, ist auch im Gesamtrahmen die Revisionsmöglichkeit der Ziffer 17 der Anlage zur Note vom 9. 9. 1952 (deutsch-englisches Abkommen über das britische Luftwaffenübungsziel „Sandbank" am Großen Knechtsand) in Betracht zu ziehen, um eine geordnete Durchführung der Krabbenfischerei sicherzustellen.
Der Ausschuß für Besatzungsfolgen hat seinen Beschluß gemäß Drucksache 527 einstimmig gefaßt und empfiehlt dem Hohen Hause die Annahme dieses Antrages.
Bonn, den 8. Juli 1954
Dr. Zimmermann, Berichterstatter