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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juli 1954 1717 37. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Juli 1954. Geschäftliche Mitteilungen . 1719B, 1757D, 1762 A Mitteilung über Beitritt des Abg. Rösing als Gast zur Fraktion der CDU/CSU . . . . 1719 C Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Schill (Freiburg), Dr. Köhler, Ludwig und Scharnberg 1719 C Wahl der Abg. Kuntscher und Dr. Götz als Mitglied bzw. Stellvertretendes Mitglied des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 1719 D Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 1720 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 41, 64, 69 und 70 (Drucksachen 382, 654; 538, 648; 589, 659; 590, 673) . . . 1720 A Absetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 558) 1720 A Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Verfassungsschutz) . . . . 1720 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1720 B zur Geschäftsordnung: Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) 1722 D, 1723 C Dr. Menzel (SPD) 1723 A Dr. Krone (CDU/CSU) 1723 B Unterbrechung der Sitzung . . 1723 D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung 1723 D Dr. Menzel (SPD) . 1723 D, 1726 D, 1727 B, 1728 B Vizepräsident Dr. Jaeger . 1726 D, 1727 B Sabel (CDU/CSU) 1726 D, 1727 A Heiland (SPD) 1727 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern . . 1727 C, 1728 C, 1732 C, 1739 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler 1729 D, 1739 C Dr. Gille (GB/BHE) 1730 B, 1742 B Dr. von Merkatz (DP) 1733 A Kiesinger (CDU/CSU) 1734 D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) 1737 B, 1742 D Dr. Bucher (FDP) 1740 D Dr. Krone (CDU/CSU) 1743 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Amtssitz des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 584) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Amtssitz des Bundespräsidenten (Drucksache 586) 1743 B, 1747 A Dr. von Merkatz (DP), Antragsteller 1743 B, 1749 C Dr. Kihn (Würzburg) (CDU/CSU) . . 1747 A Haasler (GB/BHE) 1747 C Wehner (SPD) 1748 B Dr. Reif (FDP) 1749 B Überweisung an den Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 1749 D Erste Beratung des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie des Entwurfs eines Gesetzes über die Beschränkung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Drucksache 462) 1749 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1750 A, C Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 1750 C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Wettbewerbsbehinderungen durch Automobilfabriken (Drucksache 451, Antrag Umdruck 143) . . . . 1751 A Dr. Dollinger (CDU/CSU), Anfragender 1751 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1751 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), (CDU/CSU) 1752 C Überweisung des Antrags an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1752 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Legion Condor (Drucksache 553) . . 1752 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD), Antragsteller 1752 D, 1755 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1754 C, 1757 D Hauffe (SPD) 1756 D Dr. Kleindinst (CDU/CSU) 1757 A Ablehnung des Antrags 1758 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 (Drucksache 585) 1758 B Überweisung an den Ausschuß für Post-und Fernmeldewesen und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1758 B Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Stücklen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksache 278); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 647) 1758 B Dr. Glasmeyer (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 1771 Beschlußfassung 1758 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657) 1758 C Überweisung an den Ausschuß für Wie- und Wohnungswesen . . . 1758 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Treuhandverwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank (Drucksache 649) 1758 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 1758 D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Vereinbarung vom 14. Juli 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Fürsorge für Hilfsbedürftige (Drucksache 662) 1758 D Beschlußfassung 1758 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung (Drucksache 663) 1759 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 1759 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Personenkreis der Anspruchsberechtigten, Bedürftigkeitsprüfung und zusätzliche Leistungen in der Arbeitslosenfürsorge (Drucksache 587) 1759 A Odenthal (SPD), Antragsteller . . 1759 B Storch, Bundesminister für Arbeit 1760 C Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/CSU) 1760 D Dr. Atzenroth (FDP) 1761 A Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 1761 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 57); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 570, Umdrucke 140, 141) 1761 B, 1770 B Ruf (CDU/CSU), Berichterstatter . . 1761 B Horn (CDU/CSU) 1762 A, B Rasch (SPD) 1762 C Dr. Atzenroth (FDP) 1763 A Abstimmungen 1763 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völker- mordes (Drucksache 162); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 526, Umdruck 142) 1763 A, 1771 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 1763 A Altmaier (SPD) 1766 B Abstimmungen 1766 A, 1767 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 1. Juli 1953 über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Drucksache 394); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 604) 1767 C Fürst von Bismarck (CDU/CSU), Berichterstatter 1767 C Beschlußfassung 1767 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Besatzungsfolgen (5. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knecht- sand (Drucksachen 527, 139) 1767 D Dr. Zimmermann (DP): als Berichterstatter 1767 D Schriftlicher Bericht 1772 Hermsdorf (SPD) 1768 A, 1770 A Dannemann (FDP) 1769 A Müller (Wehdel) (DP) 1769 C Dr. Wahl (CDU/CSU) 1770 A Beschlußfassung 1770 C Persönliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Bucher (FDP) 1770 C Nächste Sitzung 1770 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck 140) . . . 1770 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck 141) 1770 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Umdruck 142) 1771 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksachen 647, 278) 1771 Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Besatzungsfolgen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand (Drucksachen 527, 139) 1772 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 140 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung .des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksachen 570, 57). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 5 sind den Worten „in der Sozialversicherung" anzufügen die Worte: „Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosenfürsorge und Kriegsopferversorgung". Bonn, den 7. Juli 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 141 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksachen 570, 57). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 beginnt § 16 Abs. 4 wie folgt: „(4) Sozialrichter aus Kreisen der Arbeitgeber können auch sein 1. Personen, die regelmäßig mindestens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen; ist ein Arbeitgeber zugleich Versicherter oder bezieht er eine Rente aus eigener Versicherung, so begründet die Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Hausangestellten nicht die Arbeitgebereigenschaft im Sinne dieser Vorschrift;" 2. Dem Art. I wird folgende Nr. 6 angefügt: 6. § 86 erhält nachfolgenden Abs. 3: „(3) Wird in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung oder der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegen einen Verwaltungsakt, der eine laufende Leistung entzieht, Widerspruch erhoben, so können die in § 85 Abs. 2 Nr. 1 und 3 genannten Verwaltungsbehörden und Stellen auf Antrag des Beschwerten den Vollzug einstweilen ganz oder teilweise aussetzen. Wird die Aussetzung abgelehnt, so wird dieser Verwaltungsakt Gegenstand des Vorverfahrens." Bonn, den 7. Juli 1954 Cillien und Fraktion Anlage 3 Umdruck 142 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Drucksachen 526, 162). Der Bundestag wolle beschließen: Unter Art. II wird in § 220 a Abs. 1 Ziff. 3 des Strafgesetzbuchs das Wort „Vernichtung" durch die Worte „körperliche Zerstörung" ersetzt. Bonn, den 8. Juli 1954 Cillien und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksachen 647, 278) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Glasmeyer Durch den vorliegenden Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen in der Drucksache 278 ist beabsichtigt, den § 25 des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens vom 9. Dezember 1929 zu streichen. Dieser § 25, der gestrichen werden soll, hat folgenden Wortlaut: Die §§ 8, 12 bis 14 gelten nicht für Hopfen, der zur Ausfuhr aus dem Deutschen Reiche bestimmt ist. Es ist sicherzustellen, daß solcher Hopfen, bei dem von einer dieser Erleichterungen Gebrauch gemacht worden ist, nicht in den inländischen Verkehr kommt; für die hierbei erforderliche amtliche Tätigkeit können Gebühren erhoben werden. In der Sitzung des Ernährungsausschuses vom 4. Mai 1954 wurde von den Antragstellern hervorgehoben, daß die Streichung des § 25 notwendig sei, um den deutschen Hopfenanbauern die Herkunftsbezeichnung ihres Hopfens zu ermöglichen. Beim Ernährungsausschuß lag lediglich eine Eingabe des Verbands der Hopfenkaufleute e. V. vor, der sich gegen die Streichung aussprach. Dieser Verband berief sich darauf, daß § 25 im Jahre 1929 aus handelspolitischen Gründen aufgenommen worden sei und daß für die Beibehaltung dieses Paragraphen spreche, daß er bereits seit 20 Jahren Gültigkeit habe. Bei den Beratungen wurde dem Ausschuß mitgeteilt, daß die Ausfuhr von Mischhopfen in den letzten Jahren nur eine geringe Rolle gespielt hat. Das Ausland hat hauptsächlich deutschen Siegelhopfen gekauft. Das Verhältnis von Siegelhopfen zu Lagerbierhopfen war etwa 10:1. Nach Erklärung des Vertreters des Bundesernährungsministeriums ist die Forderung zur Streichung des § 25 von den Hopfenanbauern schon des öfteren gestellt worden. Der Handel hat sich stets dagegen gewandt. Bei den Ausschußberatungen wurde vom Antragsteller außerdem beantragt, den § 27 Abs. 2 zu streichen. Dieser Absatz hat folgenden Wortlaut: Die Reichsregierung kann nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit Zustimmung des Reichsrats den § 25 außer Kraft setzen. Es geht also daraus klar hervor, daß der Gesetzgeber den § 25 nur für einen bestimmten Zeitabschnitt gelten lassen wollte. In der Sitzung vom 4. Mai 1954 wurde vom Ausschuß noch kein Beschluß gefaßt, da einige Mitglieder den Wunsch hatten, sich über Einzelheiten der Sachlage noch zu informieren. In der Sitzung vom 22. Juni 1954 beschloß der Ausschuß einstimmig die Streichung des § 25 und des Abs. 2 des § 27 und fügte den Berlin-Paragraphen dem Gesetz noch hinzu. Bei Streichung der oben angeführten Paragraphen war sich der Ausschuß darüber bewußt, daß alle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um nur wirklich gute Ware mit klarer Herkunftsbezeichnung zur Ausfuhr kommen zu lassen. Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darf ich Sie bitten, der Gesetzesvorlage in der Fassung des Mündlichen Berichts — Drucksache 647 —, die der Ernährungsausschuß einstimmig angenommen hat, zuzustimmen. Bonn, den 8. Juli 1954 Dr. Glasmeyer Berichterstatter Anlage 5 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Besatzungsfolgen (5. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Zimmermann In der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. Januar 1954 wurde auf Grund der Großen Anfrage der SPD — Drucksache 139 — ein Problem angeschnitten und in der Diskussion behandelt, das als Teilproblem vielleicht nur örtliche Bedeutung hat, aber als Stück des gesamten Fragenkomplexes der Besatzungsfolgen eine stark ins Gewicht fallende Bedeutung erlangt. Es handelt sich um die Entschädigung der Krabbenfischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand. Die Große Anfrage beinhaltete als angeschnittene Probleme den Wunsch einer beschleunigten Auszahlung der durch die Luftwaffenübungen an ihrer vollen Berufsausübung behinderten Fischer sowie darüber hinaus den Wunsch nach der Festsetzung einer Entschädigung, die alle in Betracht kommenden Faktoren voll umfaßt. Der Ausschuß für Besatzungsfolgen hat den Komplex der angeschnittenen Fragen sehr eingehend behandelt. Auf Grund der in der Plenarsitzung bereits abgegebenen Erklärung des Herrn Staatssekretärs Hartmann vom Bundesministerium der Finanzen ist die Entschädigungsfrage bereits Anfang Januar insoweit geregelt gewesen, daß damit die Ziffer 1 der Großen Anfrage im wesentlichen als erledigt angesehen werden konnte. Hinsichtlich der Ziffer 2 konnte der Ausschuß jedoch noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gelangen. Die Höhe der Entschädigung in ihrer endgültigen Festsetzung kann erst dann Gegenstand weiterer Verhandlungen sein, wenn das Ausmaß der Schäden durch Fangverluste infolge von Absperrmaßnahmen, Blindgängern und sonstigen Beschädigungen feststellbar ist. Daß sich aber diese Faktoren erst in den Anfangstadien der Entwicklung befinden und keinen Vergleich zu dem Vorjahr gestatten, beweist z. B. die Tatsache, daß die Sperrzeiten immer größeren Umfang annehmen und sich wie folgt in den einzelnen Monaten des Jahres 1954 entwickelten: März 4 Tage, April 11 Tage, Mai 12 Tage. Ebenso wird es auch notwendig sein, die Entschädigungsfrage für die Fischer der Randgebiete wie Wremen, Cuxhaven und einiger anderer kleiner Häfen in Betracht zu ziehen und zu überprüfen, denn mit Sicherheit muß angenommen werden, daß auch diese Fischer der Randgebiete vom Großen Knechtsand in gewisser Hinsicht betroffen und benachteiligt werden. In die erweiterte Prüfung sollen dann auch die Krabbendarren des betroffenen Gebietes als Verarbeitungsbetriebe mit einbezogen werden. Fischer und Darre sind nicht voneinander zu trennen. Die Darren der Firmen sind nach den Erfordernissen der anzuliefernden Krabben erbaut und daher für andere Zwecke nicht verwendbar. Werden daher von den Fischern aus den vorliegenden Gründen keine oder. nicht genügend Krabben angeliefert, ist der Betrieb zur Stillegung bzw. Betriebseinschränkung gezwungen, während die Unkosten in voller Höhe weiterlaufen. Trotz dieser Sachlage ist bisher eine Entschädigung vom Bundesfinanzminister für ähnlich gelagerte Fälle mit dem Hinweis abgelehnt worden, daß man Schäden der zweiten Hand bisher noch in keinem Falle abgegolten habe. Es dürfte strittig sein, ob man in der Angelegenheit der Darren überhaupt von sogenannten Schäden der zweiten Hand sprechen kann. Wenn nämlich z. B. einem Bauern oder einer ganzen Gemeinde durch Manöverschäden das Getreide vernichtet wird, so hat der als zweite Hand betroffene Müller immer noch die Möglichkeit, sich das für den Betrieb benötigte Getreide aus anderen Gebieten heranzuholen, um so wenigstens sein Unternehmen aufrechterhalten zu können. Ganz anders jedoch — und das darf bei der endgültigen Entscheidung zu dieser Frage nicht übersehen werden — liegt diese Möglichkeit bei der Krabbenfischerei. Ganz abgesehen davon, daß die Nachbarfanggebiete ausreichend mit Darren versehen sind, ist es andererseits aber auch gar nicht möglich, die leicht verderbliche Ware aus den benachbarten Fanggebieten an die zwangsweise stilliegenden Betriebe heranzubringen. Unter diesem Gesichtspunkt vertrat der Ausschuß einstimmig den Standpunkt, daß sich das Bundesfinanzministerium auch in dieser Beziehung mit einer Überprüfung der Frage betreffs Gewährung einer angemessenen Entschädigung zu beschäftigen habe. Eine bejahende Erledigung dürfte kaum schwerfallen und nicht auf größere Schwierigkeiten stoßen, da es sich bei den in Frage stehenden Unternehmungen nur um drei mittelgroße Betriebe handelt, welche ausschließlich auf die Be-und Verarbeitung der angelandeten Speise- und Futterkrabben eingestellt sind. Die weitere Prüfung und Klarstellung wird auch unter dem Gesichtspunkt zu erfolgen haben, welche Maßnahmen zu treffen sind, damit die technischen Voraussetzungen für einen ordnungsmäßigen Bombenabwurf sichergestellt werden können. Da erhebliche Beschwerden betreffs Nichtinnehaltung der Vorschriften bereits im Dezember 1953 an das Auswärtige Amt herangetragen wurden, ist auch im Gesamtrahmen die Revisionsmöglichkeit der Ziffer 17 der Anlage zur Note vom 9. 9. 1952 (deutsch-englisches Abkommen über das britische Luftwaffenübungsziel „Sandbank" am Großen Knechtsand) in Betracht zu ziehen, um eine geordnete Durchführung der Krabbenfischerei sicherzustellen. Der Ausschuß für Besatzungsfolgen hat seinen Beschluß gemäß Drucksache 527 einstimmig gefaßt und empfiehlt dem Hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Bonn, den 8. Juli 1954 Dr. Zimmermann, Berichterstatter
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor; ich schließe daher die Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung. Damit ist der Punkt 1 der heutigen Tagesordnung erledigt.
    Ich rufe auf Punkt 2:
    Beratung des Antrags der Fraktion der DP
    betreffend Amtssitz des Bundesministeriums
    für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 584).
    Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete von Merkatz.
    Bevor der Redner beginnt, möchte ich mitteilen, daß der Unterausschuß für Verkehrswesen jetzt zusammentritt.
    Bitte, Herr Abgeordneter!


Rede von Dr. Hans-Joachim von Merkatz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst die Bitte aussprechen, daß ich die beiden Anträge, die meine Fraktion gestellt hat — den Antrag über den Amtssitz des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen und den Antrag über den Hauptamtssitz des Bundespräsidenten in Berlin —, da es sich um dieselben Grundlagen handelt, zusammen begründen darf.
Ich habe zunächst zu einer Frage Stellung zu nehmen, die etwas in den Bereich des politischen Taktes fällt. Bei der Erwägung, ob wir diese beiden Anträge in dieser Stunde begründen oder gar besprechen sollten, ist erstens die Frage aufgeworfen worden, ob es sich hierbei um eine Angelegenheit von besonderer Aktualität handelt, zweitens ob die Stunde geeignet ist, daß wir über solche Probleme sprechen; denn das liegt auf der Hand: bei der jetzigen Lage Deutschlands sind sehr viele Spannungsmomente zu ertragen. Das Mißtrauen gegen unser Land ist wieder wachgerufen worden. Wir befinden uns in den Geburtswehen eines neuen Staatensystems. Diese Wehen sind .schwer, und jedes Wort, das in dieser Zeit auch über Grundanliegen unserer Nation gesprochen wird, trägt ein hohes Maß an Verantwortung in sich. Aber gerade weil es so ist und weil ich zu meinem Bedauern die Beobachtung habe machen müssen, daß diese beiden Anträge meiner Fraktion in ihrer politischen Tragweite verkannt worden sind, fühle ich mich verpflichtet, die Anträge in dieser Stunde zu begründen.
Zunächst zur Frage der Aktualität. Ich glaube, Fragen, die den Komplex des deutschen Staates — worunter ich immer das Deutsche Reich verstehe — angehen, sind immer und in jeder Stunde aktuell. Das kann nicht bestritten werden. Meine politischen Freunde haben in ihrem Verhalten, in der Unterstützung der Außenpolitik der Bundesregierung stets die Beweise erbracht, daß wir eine Außenpolitik wünschen, die uns in eine Position bringt, aus der heraus wir wirksam für die Wiederherstellung der Einheit unseres Landes eintreten können. Wir haben dabei stets eine Linie verfolgt, die die Geltendmachung der unverzichtbaren nationalen Interessen in einer Form ermöglicht, die unserer gefährlichen Situation angemessen ist, d. h. die alle die Rücksichtnahmen in sich schließt, die die Weltlage gebietet. Ich bitte, auch in unseren beiden Anträgen dieses Anliegen zu würdigen und, um alle Mißverständnisse auszuschließen, hierin nicht etwa eine rein propagandistisch-deklaratorische Demonstration zu sehen, in Fortsetzung des Spiels, daß sich die einzelnen Fraktionen in Anerbieten für Berlin gegenseitig zu überbieten trachten. Das ist nicht der Zweck und der Sinn. Es ist auch nicht der Zweck und nicht der Sinn — und das soll man mir glauben —, hier einen Moment zu wählen, in dem schon viel Porzellan in der Welt zerschlagen worden ist, um nun auch von uns aus in besonderer Lautstärke nationale Grundanliegen zu betonen und so etwa den Gegnern Deutschlands wieder mehr Wind in die Segel zu blasen für die gefährliche Entwicklung, daß durch ihr eigenes Verhalten bei uns wieder eine nationalistische Unruhe entsteht. Hiergegen wende ich mich ausdrücklich. Ich bin mir auch bewußt, daß in diesen Fragen nationaler Grundanliegen in diesem Haus stets erwogen werden muß, ob eine solche Debatte den deutschen Belangen nützt oder schadet. Denn das ist ja der Sinn aller Debatten dieses Hauses, nicht nur in Fragen der Außenpolitik, sondern vor allem auch in Fragen der Innenpolitik ein Verhalten an den Tag zu legen, das den Grundanliegen und Bedürfnissen unseres Landes nützt und sie nicht schädigt.
Die beiden Anträge, die wir gestellt haben, gehören nicht in den Bereich der Außenpolitik, sondern sind Anträge, die ausschließlich auf den Bereich der Innenpolitik beschränkt bleiben und aus diesem Blickwinkel zu sehen sind.
Wir stehen am Vorabend der Wahl des Bundespräsidenten. Der Herr Präsident dieses Hauses hat sich entschlossen, die Bundesversammlung nach Berlin einzuberufen und damit eine der großen Tatsachen zu setzen, durch die aus diesem freien Raum jenseits des Eisernen Vorhangs heraus im


(Dr. von Merkatz)

Sinne des unzerstörten Zusammenhalts der ganzen deutschen Nation ein Schritt auf dem Wege getan wird, der uns zur Wiederherstellung der Einheit unseres Landes in Freiheit führen möge. Bevor dieser Entschluß gefaßt worden ist, hatte meine Fraktion diese Anträge eingebracht. Darüber sind nun Mißverständnisse entstanden, und ich will mich bemühen, diese Mißverständnisse aufzuklären.
Ich glaube, daß wir uns immer wieder klarmachen müssen, welches eigentlich die Stellung unseres Staatswesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes ist. Dazu sei folgendes gesagt. Schon bei den Herrenchiemseer Beschlüssen, bei den Vorbesprechungen, und dann bei den Verhandlungen im Parlamentarischen Rat ist über den Begriff des Deutschen Reiches als der Bezeichnung des deutschen Staates gesprochen worden. Als beraten wurde, welche Überschrift dem Grundgesetz zu geben sei, hat man sich über die Bezeichnung Gedanken gemacht und hat lediglich aus einem Grunde darauf verzichtet, den Namen des Reiches zu wählen, den unser deutscher Gesamtstaat seit dem Jahre 911 trägt: weil mit dieser Bezeichnung das Ressentiment besonderen Vormachtstrebens verbunden sei. Es war also eine gewisse politische Abstinenz, daß man auf die Wiedererwähnung des Namens unseres Gesamtstaates verzichtete, um Zurückhaltung gegenüber den Gefühlen einer wunden Welt zu üben.
Meine politischen Freunde waren von Anfang an mit dieser Methode nicht einverstanden, weil sie es für eine geschichtliche Unmöglichkeit hielten, auf den Begriff und den Namen unseres Landes, der tausend Jahre und länger bestanden hat, zu verzichten. Es gibt nationale Anliegen, meine Damen und Herren, zu denen muß man stehen, wie man zu seiner Geschichte stehen muß, in jedem Zeitpunkt und in dem vollen Bewußtsein, daß man Träger der Verantwortung für jede Vergangenheit ist.

(Beifall bei der DP.)

In der Geschichte kann die philosophische Frage nach der Schuld wohl nicht gestellt werden. Die Haftung aber trifft jedes Volk, und an der Tatsache, daß jede Regierung in einem kontinuierlichen Staat die Konsequenzen einer Vergangenheit mit zu verantworten hat und mit ihr ein Volk, mit ihr eine Nation, führt nichts vorbei. Meine politischen Freunde haben sich damals auch im Parlamentarischen Rat zum Begriff des Deutschen Reiches bekannt mit den Vertretern auch anderer Fraktionen, die sich von denselben Erwägungen leiten ließen ungeachtet alles dessen, was man, auch verhärtet durch eine jahrzehntelange antideutsche Kriegspropaganda, gegen diesen Begriff vorgebracht hat. Wir haben uns ungeachtet all dieser Tatsachen zur Vergangenheit in der Gegenwart und damit auch zur Zukunft dieses Landes mitverantwortend bekannt.
Warum habe ich diese Einleitung gegeben? Weil es notwendig ist, sich immer wieder klarzumachen, daß das Deutsche Reich, nämlich der deutsche Staat, ungeachtet der Spaltung durch fremde Gewalt heute noch besteht. Noch heute besteht ungeachtet des Eisernen Vorhangs das Deutschland als Ganzes im Sinne des Deutschen Reiches. Alles, was de facto geschehen ist und was im Vordergrund steht, darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß die ganze deutsche Nation heute noch besteht und daß es sich lediglich darum handelt, den staatsrechtlichen Aufbau und die Organisation
dieses Ganzen wiederherzustellen. Das ist die grundsätzliche Bedeutung auch dieses Antrags: wir und mit uns, glaube ich, alle in diesem Hause sind niemals bereit gewesen, anzuerkennen, daß etwa hier ein Deutsch-West-Reich im Geltungsbereich des Grundgesetzes entstanden sei. Das Deutsche Reich besteht heute noch als Ausdruck Deutschlands,

(Beifall bei der DP)

als völkerrechtliches Subjekt der ganzen deutschen Nation.
Wenn man am Vorabend der Wahl eines Staatsoberhauptes — des Bundespräsidenten — für einen Teil des Deutschen Reiches, im Geltungsbereich des Grundgesetzes, steht, so muß man sich darüber klar sein, daß alle Gewalt, die in diesem Bereich ausgeübt wird, immer treuhänderisch für das Ganze ausgeübt wird und nur so ausgeübt werden kann. Sie findet darin ihre geschichtliche Legitimation, daß sie Treuhandschaft für eine Staatsgewalt des Ganzen ist. Mit der Beseitigung einer Staatsgewalt durch fremde Gewalt werden die natürlichen Grundrechte einer Nation nicht beseitigt.
Es gibt nur eine deutsche Souveränität, die einheitlich und unteilbar ist, und soweit auf diesem Gebiet Rechte der Souveränität ausgeübt werden müssen und können, werden sie in Treuhandschaft und mit der Zielsetzung der Wiederherstellung der Einheit dieses Landes ausgeübt werden müssen. Wir sind der Auffassung, daß diese Einheit des Landes nur erzielt werden kann, nur Bestand und Freiheit haben kann im Zusammenhang mit einem völlig neugeordneten Staatensystem, einem System der Zusammenarbeit aller freien Völker, der Zusammenarbeit Europas. Aber bis dieser abschließende Zustand erreicht sein wird, ist alles, was hier in dem freien Teil Deutschlands geschieht, da, wo Staatsgewalt mit echter Legitimation auf demokratischem Wege ausgeübt werden kann, immer Treuhandschaft für das Ganze, gewinnt daraus seine Legitimation, gewinnt daraus seinen Sinngehalt und geschichtlichen Auftrag. Insofern ist auch nach unserer Auffassung der Herr Bundespräsident Treuhänder der Rechte eines deutschen Staatsoberhauptes schlechthin.
Wenn auch die Weimarer Verfassung durch diktatoriales Unrecht im eigenen Land und durch die Zerstörung der Struktur unseres verfassungsmäßigen Zusammenhaltes durch fremde Gewalt, durch die Übernahme der obersten Gewalt seitens der Sieger, untergegangen ist, so besteht dennoch - wenn auch ungeschrieben — heute und in Zukunft und als der Ansatzpunkt für die Wiederherstellung der Einheit eine gesamtdeutsche Verfassung. Verfassungen von Staaten müssen nicht immer geschrieben sein; sie müssen nicht Ausdruck eines urkundlich nachweisbaren Rechtsaktes sein. Es gibt ungeschriebene Verfassungssätze, an denen festzuhalten uns ein Anliegen der Erhaltung der gesamten Nation ist.
Zu diesen ungeschriebenen Verfassungssätzen gehört, daß Berlin die Reichshauptstadt war, ist und bleiben wird.

(Beifall bei der DP.)

Das ist so, obwohl die Weimarer Verfassung über die Reichshauptstadt und über den Sitz des Staatsoberhauptes keine Aussage gemacht hat. Es ist ein ungeschriebener Verfassungssatz, daß dieses Land, das durch fremde Gewalt geteilt ist, in


(Dr. von Merkatz)

seinem Gesamtzusammenhang heute noch besteht, heute noch seine Reichshauptstadt und auch heute noch sein Staatsoberhaupt als Institution hat. Deshalb bedeutet unser Antrag, der feststellt, daß der Hauptamtssitz des Bundespräsidenten Berlin ist, nicht etwa, daß dieses Hohe Haus durch einen Beschluß konstitutiv feststellen soll, daß der Sitz nach Berlin verlegt werden muß, sondern er bedeutet nichts anderes als die staatsrechtliche Feststellung, daß der Amtssitz Berlin ist, so wie Berlin die Reichshauptstadt ist und so wie überhaupt eine gesamtdeutsche Verfassung als Grundlage der völkerrechtlichen Subjektivität des ganzen deutschen Volkes nach außen auch heute noch besteht.
Ich glaube, daß die Frage der Souveränität und ihrer Ausübung durchaus einmal des Durchdenkens bedarf, vor allen Dingen im Hinblick auf den Tatbestand, daß die Administration in Pankow, die von der dortigen Besatzungsmacht eingesetzt und am Leben erhalten worden ist, auch seitens dieser Besatzungsmacht mit Rechten ausgestattet worden ist, die den Rechtsschein der Souveränität in sich schließen.
Souveränitätsrechte, die auf dem Boden dieses Landes ausgeübt werden, sind Rechte in der Treuhandschaft für die Souveränität des Ganzen. Der Augenblick der Wahl des Staatsoberhauptes soll wieder bewußt werden lassen, daß es der Treuhänder für die Repräsentation dieses ganzen und einheitlichen und aus sich staatsrechtlich ungeteilt gebliebenen Volkes ist.
Aus dieser Grundlehre von der Fortexistenz des Deutschen Reiches ergeben sich viele Konsequenzen, vor allen Dingen aber die eine Konsequenz — und das gehört mit zur Tragweite auch unseres Antrages —, daß alle Fragen, die sich bei der Ausübung von Souveränitätsrechten im Inneren dieses Landes ergeben, eine ausschließlich d e u t sch e staatsrechtliche Angelegenheit sind. Mit Rücksicht auf die Existenz des Ganzen als völkerrechtliches Subjekt kann mit der Anerkennung des einen oder anderen Bereiches niemals eine Anerkennung der Spaltung verbunden sein. Die Frage, wie im Zustand unter fremder Gewalt, der nun einmal mit dem Ausgang dieses Krieges verbunden ist, das deutsche staatsrechtliche Leben sich ordnet, muß eine Frage des deutschen Staatsrechtes sein und bleiben, letzthin im Kern eine Frage der Auseinandersetzung ausschließlich unter Deutschen sein.
Dabei ist es — und das wiederhole ich an dieser Stelle nochmals — eine Notwendigkeit und ein Anliegen, daß hier eine Politik nach außen getrieben wird, die diesem einzigen Bereich in Deutschland, der sich nach demokratischen Grundsätzen organisieren konnte und der damit eine für das Ganze gültige Struktur erhalten hat, die Position einräumt, um wirksam für die Wiederherstellung der Einheit unseres Landes arbeiten zu können. Dieser Prozeß der Wiederherstellung der Einheit unseres Landes muß in die sich wandelnde Weltlage eingebettet werden. Wir müssen bei der Herstellung des neuen Staatensystems der Zusammenarbeit und der Einheit unter den freien Völkern mitgestalten, mitverantworten und mitwirken können. Das allein wird geeignet sein, den Frieden in Europa wiederherzustellen. Nachdem im ost- und mitteleuropäischen Raum die Staatenordnungen zerstört sind, können nur aus der Staatsordnung des freien Westens heraus die Elemente der Freiheit und des Friedens wieder gesichert werden.
Das ist der Sinn: eine deklaratorische, keine konstitutive Bedeutung; aber deklaratorisch im Sinne des Juristischen, nicht im Sinne der Propaganda gemeint. Es gibt bekanntlich die Feststellung _eines bestehenden Rechts. Diese ist von deklaratorischer Bedeutung. Dann gibt es einen rechtlichen Akt, der konstitutiv ist, etwas Neues setzt. In diesem Falle soll jedoch nichts Neues gesetzt werden, sondern wieder ein Tatbestand staatsrechtlich bestimmt werden, so wie er geschichtlich geworden ist, als Ausdruck der Grundtatsache unserer staatlichen Existenz, daß das Ganze noch besteht und daß, um organisatorisch das Ganze wiederherzustellen, hier die Treuhandschaft für das Ganze ausgeübt wird.
Man kann dagegen einwenden, daß diese im staatsrechtlichen Raum bestehenden Unterscheidungen den Mann auf der Straße nicht erreichten und damit mehr Verwirrung gestiftet als politische Substanz gewonnen würde. Die Fragen der staatsrechtlichen Grundlagen eines Landes und des Kurses, der darauf nicht nur juristisch, sondern auch geschichtlich aufgebaut wird, sind sehr stark gestaltende Elemente. Es wäre eine völlig falsche Unterstellung, daß die deutschen Menschen in West und Ost infolge der De-facto-Verhältnisse die letzthin von fremder Gewalt vollzogene, über unser Land verhängte Teilung jemals in ihren Herzen anerkannt hätten.
Es gibt Standpunkte, die man klarmachen muß, weil sie gewissermaßen das Fundament sind für alle weiteren Gedanken und praktischen Maßnahmen. Es wäre ein sehr blutleerer Positivismus, wenn man den rechtlichen Grundlagen der Existenz eines Volkes nur jene Qualität einer bloßen deklaratorischen Bedeutung zuerkennen wollte, die den Mann auf der Straße, d. h. das Herz des Volkes nicht mehr erreichte. Ich habe eine andere Rechtsauffassung. Ich bin der Ansicht, daß gewisse, gerade im Raume der Verfassungsgesetzgebung vorhandene Institutionen und Akte von symbolischer Bedeutung sind und einen sehr tiefen, gestaltenden Einfluß haben. Man muß konsequent an dem festhalten, was noch ist und nicht zerstört werden darf, an jener nach außen und innen noch existierenden deutschen Einheit.
Daraus können fruchtbare Gedanken kommen für die praktische Politik, die dieses so schwere Werk der Wiederherstellung der Einheit eines so zerstörten Landes, wie wir es sind, vollziehen muß. Die Ausübung deutscher Staatsgewalt von Berlin aus wird von fremder Gewalt verhindert, Berlin ist zu einer Insel gemacht worden, die allerdings ihre ganz große Bedeutung für den Zusammenhalt unseres Landes hat. Man darf deswegen Fragen Berlins und Fragen Deutschlands — auch der sowjetisch besetzten Zone — nicht in einen systematischen Gegensatz zueinander bringen. Berlin, das freie Berlin, ist die letzte Nahtstelle, aus der heraus wirkungsvoll der Zusammenhang mit der sowjetischen besetzten Zone, jenem unfreien Teil Deutschlands, noch gehalten wird. Es geht hier um Deutschland. Ich bin mir sehr bewußt, daß vielleicht gerade in diesem Augenblick, da so viel Mißtrauen und Schwierigkeiten in der Welt vorhanden sind, eine Überbetonung nationaler Interessen sehr schädlich sein könnte. Aber diese Feststellung, die wir zu diesem Zeitpunkt zu treffen uns verpflichtet fühlen in dem Auftrag, den wir als Abgeordnete haben, diese Feststellung der Grundlagen unserer Existenz als ganzer Nation sollte man nicht schamhaft verschweigen. Wir wenden uns durchaus


(Dr. von Merkatz)

gegen eine Politik, die sich in Deklamationen, in dem Feststellen abstrakter Tatbestände erschöpft. Ich glaube aber, daß eine Phase kommen muß, in der die Kontakte in der Praxis, d. h. im gegenseitigen Besuch, auf wissenschaftlichem und kulturellem Gebiete, enger gestaltet werden und daß dieser konkrete Kontakt immer mehr vertieft werden muß, weit praktischer, als das durch deklamatorische Akte erfolgen kann. Aber der Sinngehalt einer praktischen Politik muß auch ein völlig klares Fundament haben, das für uns die heute noch bestehende Existenz des ganzen Staates ist. Damit wird festgestellt, daß der eigentliche Dienstsitz des Repräsentanten, der den obersten Rang hat, der das Ganze darstellt, Berlin ist.
Ich bin mir über die verfassungsrechtlichen Grenzen im klaren, darüber, daß dieses Haus kein Recht hat, in die Organisationsgewalt der Regierung, der Exekutive, einzugreifen. Das ist damit auch nicht beabsichtigt. Durch die Zustände, die fremde Gewalt geschaffen hat, ist das Führen der Geschäfte aus dem freien Teil Berlins heraus tatsächlich sehr erschwert. Aber ich glaube, wir sollten den Teil Deutschlands, der die Treuhänderschaft für das Ganze hat, doch etwas stärker drüben in der alten und auch heute noch gegebenen Reichshauptstadt repräsentiert sehen. Wir haben dort einen Bevollmächtigten. Es ist nicht ein Bevollmächtigter im Sinne eines Botschafters, gewiß nicht, das ist nicht der Sinn. Aber es sieht so aus, als unterhielten wir am Platz der alten Reichshauptstadt so eine Art von Vertretung, eine Vertretung eines in seinem Wesen andersgearteten Staatswesens. Meine Damen und Herren, die Bundesrepublik Deutschland ist mit dem Deutschen Reich identisch, zwar nicht im Sinne der Ausdehnung ihrer Gewalt, ihrer Möglichkeit, Hoheit auszuüben, aber sie ist im Sinne der Kontinuität, der politischen und rechtlichen Existenz des Deutschen Reiches mit dem deutschen Gesamtstaat identisch. Sie hat infolgedessen in der Reichshauptstadt keine auch nur wie eine Vertretung aussehende Repräsentation. Man sollte diese Dinge verstärken, wobei ich nicht in die Organisationsgewalt, in die letzte Verantwortung der Regierung in diesem Punkte eingreifen möchte. Das ist Sache der Regierung.
Dann der Sitz des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen. Wir sind uns bewußt, daß unsere deutschen Regierungsorgane durch fremde Gewalt hier in Bonn gewissermaßen im Exil sitzen müssen. Sie müssen hier sitzen. Aber es ist doch die Aufgabe dieses Ministeriums, aus dem freien Teil Berlins heraus in die sowjetisch besetzte Zone zu wirken. Ich glaube, auch hier ohne den administrativen und organisatorischen Maßnahmen im einzelnen vorgreifen zu wollen — das steht mir nicht zu —, daß ein gewisser Umbau unserer gegenwärtigen Regierungsgewalt in Deutschland im freien Teil Berlins erforderlich ist. Wie das im einzelnen durchgeführt werden muß, bedarf natürlich der praktischen Überlegung. Ich hätte es jedenfalls für viel günstiger angesehen, wenn beispielsweise, da der Minister in den Kabinettssitzungen sein muß, die hier abgehalten werden müssen, weil sie nicht gewissermaßen unter einer Viermächteherrschaft abgehalten werden können, wenigstens ein Staatssekretär mit einem Behördenapparat in Berlin säße.

(Zuruf vom GB/BHE: Sitzt!)

— Es ist mir bekannt, daß eine Hauptabteilung dieses Ministeriums bereits in Berlin sitzt,

(Abg. Neumann: Aber ohne Haupt!)

— aber ohne Haupt, darauf kommt es mir an.
Das sind organisatorische Fragen, bei denen ich die Regierung in nichts präjudizieren möchte. Aber das, worauf es uns ankommt, sei deutlich und klar herausgestellt: daß die Existenz der deutschen treuhänderischen Regierungsgewalt in der alten Reichshauptstadt ihre nicht nur deklamatorische, sondern äußerst praktische Bedeutung hat und daß hier in einer weiteren Entwicklung unserer Politik zur Wiederherstellung der deutschen Einheit ein Übriges getan werden muß. Dazu kommen viele andere praktische Fragen, die hier zu entwickeln mir die Zeit mangelt.
Meine Damen und Herren, so betrachtet sollten diese beiden Anträge einen staatsrechtlichen Tatbestand nochmals und zu diesem Zeitpunkt im Sinne des Ausgangspunkts überhaupt der Politik zur Wiederherstellung der Einheit unseres Landes zum Ausdruck bringen, sollten sie ein Ausdruck sein unseres Wollens, daß aus dem freien Raum Deutschlands heraus immer nur in Treuhandschaft für das Ganze gearbeitet werden kann, darf und gearbeitet worden ist und daß diesem Ganzen und seiner Repräsentation in der Reichshauptstadt Rechnung getragen werden muß. Unsere Anträge sollen dazu dienen, diese Überlegungen wieder in Gang zu bringen und von dem Begriff der einheitlichen und unteilbaren deutschen Souveränität aus die weitere Zukunft auch gedanklich, wenn Sie wollen konstruktiv zu begründen.
Die staatsrechtlichen, politischen und praktischorganisatorischen Fragen, die mit der Feststellung verbunden sind, daß der Hauptamtssitz des Bundespräsidenten in Berlin als Treuhänder der Rechte des Staatsoberhauptes des ganzen Volkes ist und daß der eigentliche Sitz deutscher Staatsgewalt, nur verhindert durch fremde Gewalt, eben Berlin ist, bilden einen sehr großen Komplex. Er bedarf der wirklich unvoreingenommenen, gründlichen Überprüfung und Analyse. Da zu dieser Frage nicht improvisiert Stellung genommen werden kann, weil solche Improvisationen Mißverständnisse zeugen wie die Mäuse

(Heiterkeit — Abg. Mellies: Weiße?)

— ja, weiße, wenn Sie wollen —, beantrage ich, da es sich im Schwerpunkt um politische Fragen handelt, Überweisung der beiden Anträge an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen, der federführend sein soll. Außerdem sind, wie wir überzeugt sind, äußerst wichtige staatsrechtliche Probleme neu zu durchdenken. Infolgedessen beantrage ich, die Anträge auch an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zu überweisen.
Ich weiß, daß ich in manchem Dinge zum Ausdruck gebracht habe, die vielleicht nicht die ungeteilte Zustimmung aller finden werden. Aber eine ruhige Abwägung der Frage, die hier auf dem Spiele steht, scheint mir geboten zu sein. Ich weiß nicht, ob es tunlich ist, nun an den Grundfragen unserer deutschen Existenz etwa im Sinne einer Polemik herumzurätseln. Ich sah mich aber verpflichtet und veranlaßt, auf der Begründung unserer Anträge zu bestehen, um ihren Sinngehalt und ihre Tragweite vor dem Hohen Haus und vor der Öffentlichkeit darzulegen und zu unterstreichen. Ich bitte, unseren Anträgen gemäß zu beschließen.

(Beifall bei der DP.)



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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter von Merkatz hat seinen Antrag, der auf der heutigen Tagesordnung unter Punkt 3 steht, gleich mitbegründet, ohne daß ich ihn aufgerufen hatte. Wir müssen das also geschäftsordnungsmäßig noch nachholen. Ich unterstelle, daß das Haus gemäß § 28 beschließt, daß die beiden Punkte 2 und 3, weil sie verwandt sind, zur gemeinsamen Beratung verbunden werden. — Das Haus ist damit einverstanden. Dann rufe ich auch Punkt 3 der heutigen Tagesordnung auf:
    Beratung des Antrags der Fraktion der DP betreffend Amtssitz des Bundespräsidenten (Drucksache 586).
    Ich bitte die Herren Redner, zu beiden Punkten zu sprechen.
    Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Kihn.