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ID0203700400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juli 1954 1717 37. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Juli 1954. Geschäftliche Mitteilungen . 1719B, 1757D, 1762 A Mitteilung über Beitritt des Abg. Rösing als Gast zur Fraktion der CDU/CSU . . . . 1719 C Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Schill (Freiburg), Dr. Köhler, Ludwig und Scharnberg 1719 C Wahl der Abg. Kuntscher und Dr. Götz als Mitglied bzw. Stellvertretendes Mitglied des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 1719 D Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . . 1720 A Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 41, 64, 69 und 70 (Drucksachen 382, 654; 538, 648; 589, 659; 590, 673) . . . 1720 A Absetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 558) 1720 A Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung (Verfassungsschutz) . . . . 1720 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1720 B zur Geschäftsordnung: Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) 1722 D, 1723 C Dr. Menzel (SPD) 1723 A Dr. Krone (CDU/CSU) 1723 B Unterbrechung der Sitzung . . 1723 D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung 1723 D Dr. Menzel (SPD) . 1723 D, 1726 D, 1727 B, 1728 B Vizepräsident Dr. Jaeger . 1726 D, 1727 B Sabel (CDU/CSU) 1726 D, 1727 A Heiland (SPD) 1727 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern . . 1727 C, 1728 C, 1732 C, 1739 D Dr. Adenauer, Bundeskanzler 1729 D, 1739 C Dr. Gille (GB/BHE) 1730 B, 1742 B Dr. von Merkatz (DP) 1733 A Kiesinger (CDU/CSU) 1734 D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) 1737 B, 1742 D Dr. Bucher (FDP) 1740 D Dr. Krone (CDU/CSU) 1743 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Amtssitz des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache 584) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Amtssitz des Bundespräsidenten (Drucksache 586) 1743 B, 1747 A Dr. von Merkatz (DP), Antragsteller 1743 B, 1749 C Dr. Kihn (Würzburg) (CDU/CSU) . . 1747 A Haasler (GB/BHE) 1747 C Wehner (SPD) 1748 B Dr. Reif (FDP) 1749 B Überweisung an den Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 1749 D Erste Beratung des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie des Entwurfs eines Gesetzes über die Beschränkung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Drucksache 462) 1749 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1750 A, C Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 1750 C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Wettbewerbsbehinderungen durch Automobilfabriken (Drucksache 451, Antrag Umdruck 143) . . . . 1751 A Dr. Dollinger (CDU/CSU), Anfragender 1751 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1751 D Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), (CDU/CSU) 1752 C Überweisung des Antrags an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1752 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Legion Condor (Drucksache 553) . . 1752 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD), Antragsteller 1752 D, 1755 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 1754 C, 1757 D Hauffe (SPD) 1756 D Dr. Kleindinst (CDU/CSU) 1757 A Ablehnung des Antrags 1758 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juli 1952 (Drucksache 585) 1758 B Überweisung an den Ausschuß für Post-und Fernmeldewesen und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 1758 B Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Stücklen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksache 278); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 647) 1758 B Dr. Glasmeyer (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 1771 Beschlußfassung 1758 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 657) 1758 C Überweisung an den Ausschuß für Wie- und Wohnungswesen . . . 1758 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Treuhandverwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank (Drucksache 649) 1758 D Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit 1758 D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Vereinbarung vom 14. Juli 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Fürsorge für Hilfsbedürftige (Drucksache 662) 1758 D Beschlußfassung 1758 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zweite Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung (Drucksache 663) 1759 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 1759 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Personenkreis der Anspruchsberechtigten, Bedürftigkeitsprüfung und zusätzliche Leistungen in der Arbeitslosenfürsorge (Drucksache 587) 1759 A Odenthal (SPD), Antragsteller . . 1759 B Storch, Bundesminister für Arbeit 1760 C Frau Dr. Bleyler (Freiburg) (CDU/CSU) 1760 D Dr. Atzenroth (FDP) 1761 A Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 1761 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksache 57); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 570, Umdrucke 140, 141) 1761 B, 1770 B Ruf (CDU/CSU), Berichterstatter . . 1761 B Horn (CDU/CSU) 1762 A, B Rasch (SPD) 1762 C Dr. Atzenroth (FDP) 1763 A Abstimmungen 1763 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völker- mordes (Drucksache 162); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 526, Umdruck 142) 1763 A, 1771 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 1763 A Altmaier (SPD) 1766 B Abstimmungen 1766 A, 1767 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 1. Juli 1953 über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Drucksache 394); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 604) 1767 C Fürst von Bismarck (CDU/CSU), Berichterstatter 1767 C Beschlußfassung 1767 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Besatzungsfolgen (5. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knecht- sand (Drucksachen 527, 139) 1767 D Dr. Zimmermann (DP): als Berichterstatter 1767 D Schriftlicher Bericht 1772 Hermsdorf (SPD) 1768 A, 1770 A Dannemann (FDP) 1769 A Müller (Wehdel) (DP) 1769 C Dr. Wahl (CDU/CSU) 1770 A Beschlußfassung 1770 C Persönliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Dr. Bucher (FDP) 1770 C Nächste Sitzung 1770 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck 140) . . . 1770 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Umdruck 141) 1770 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Umdruck 142) 1771 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksachen 647, 278) 1771 Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Besatzungsfolgen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand (Drucksachen 527, 139) 1772 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 140 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung .des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksachen 570, 57). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 5 sind den Worten „in der Sozialversicherung" anzufügen die Worte: „Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosenfürsorge und Kriegsopferversorgung". Bonn, den 7. Juli 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 141 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (Drucksachen 570, 57). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Art. I Nr. 2 beginnt § 16 Abs. 4 wie folgt: „(4) Sozialrichter aus Kreisen der Arbeitgeber können auch sein 1. Personen, die regelmäßig mindestens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen; ist ein Arbeitgeber zugleich Versicherter oder bezieht er eine Rente aus eigener Versicherung, so begründet die Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Hausangestellten nicht die Arbeitgebereigenschaft im Sinne dieser Vorschrift;" 2. Dem Art. I wird folgende Nr. 6 angefügt: 6. § 86 erhält nachfolgenden Abs. 3: „(3) Wird in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung oder der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegen einen Verwaltungsakt, der eine laufende Leistung entzieht, Widerspruch erhoben, so können die in § 85 Abs. 2 Nr. 1 und 3 genannten Verwaltungsbehörden und Stellen auf Antrag des Beschwerten den Vollzug einstweilen ganz oder teilweise aussetzen. Wird die Aussetzung abgelehnt, so wird dieser Verwaltungsakt Gegenstand des Vorverfahrens." Bonn, den 7. Juli 1954 Cillien und Fraktion Anlage 3 Umdruck 142 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Drucksachen 526, 162). Der Bundestag wolle beschließen: Unter Art. II wird in § 220 a Abs. 1 Ziff. 3 des Strafgesetzbuchs das Wort „Vernichtung" durch die Worte „körperliche Zerstörung" ersetzt. Bonn, den 8. Juli 1954 Cillien und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens (Drucksachen 647, 278) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Glasmeyer Durch den vorliegenden Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen in der Drucksache 278 ist beabsichtigt, den § 25 des Gesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens vom 9. Dezember 1929 zu streichen. Dieser § 25, der gestrichen werden soll, hat folgenden Wortlaut: Die §§ 8, 12 bis 14 gelten nicht für Hopfen, der zur Ausfuhr aus dem Deutschen Reiche bestimmt ist. Es ist sicherzustellen, daß solcher Hopfen, bei dem von einer dieser Erleichterungen Gebrauch gemacht worden ist, nicht in den inländischen Verkehr kommt; für die hierbei erforderliche amtliche Tätigkeit können Gebühren erhoben werden. In der Sitzung des Ernährungsausschuses vom 4. Mai 1954 wurde von den Antragstellern hervorgehoben, daß die Streichung des § 25 notwendig sei, um den deutschen Hopfenanbauern die Herkunftsbezeichnung ihres Hopfens zu ermöglichen. Beim Ernährungsausschuß lag lediglich eine Eingabe des Verbands der Hopfenkaufleute e. V. vor, der sich gegen die Streichung aussprach. Dieser Verband berief sich darauf, daß § 25 im Jahre 1929 aus handelspolitischen Gründen aufgenommen worden sei und daß für die Beibehaltung dieses Paragraphen spreche, daß er bereits seit 20 Jahren Gültigkeit habe. Bei den Beratungen wurde dem Ausschuß mitgeteilt, daß die Ausfuhr von Mischhopfen in den letzten Jahren nur eine geringe Rolle gespielt hat. Das Ausland hat hauptsächlich deutschen Siegelhopfen gekauft. Das Verhältnis von Siegelhopfen zu Lagerbierhopfen war etwa 10:1. Nach Erklärung des Vertreters des Bundesernährungsministeriums ist die Forderung zur Streichung des § 25 von den Hopfenanbauern schon des öfteren gestellt worden. Der Handel hat sich stets dagegen gewandt. Bei den Ausschußberatungen wurde vom Antragsteller außerdem beantragt, den § 27 Abs. 2 zu streichen. Dieser Absatz hat folgenden Wortlaut: Die Reichsregierung kann nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit Zustimmung des Reichsrats den § 25 außer Kraft setzen. Es geht also daraus klar hervor, daß der Gesetzgeber den § 25 nur für einen bestimmten Zeitabschnitt gelten lassen wollte. In der Sitzung vom 4. Mai 1954 wurde vom Ausschuß noch kein Beschluß gefaßt, da einige Mitglieder den Wunsch hatten, sich über Einzelheiten der Sachlage noch zu informieren. In der Sitzung vom 22. Juni 1954 beschloß der Ausschuß einstimmig die Streichung des § 25 und des Abs. 2 des § 27 und fügte den Berlin-Paragraphen dem Gesetz noch hinzu. Bei Streichung der oben angeführten Paragraphen war sich der Ausschuß darüber bewußt, daß alle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um nur wirklich gute Ware mit klarer Herkunftsbezeichnung zur Ausfuhr kommen zu lassen. Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darf ich Sie bitten, der Gesetzesvorlage in der Fassung des Mündlichen Berichts — Drucksache 647 —, die der Ernährungsausschuß einstimmig angenommen hat, zuzustimmen. Bonn, den 8. Juli 1954 Dr. Glasmeyer Berichterstatter Anlage 5 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Besatzungsfolgen (5. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Entschädigung der Fischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Zimmermann In der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. Januar 1954 wurde auf Grund der Großen Anfrage der SPD — Drucksache 139 — ein Problem angeschnitten und in der Diskussion behandelt, das als Teilproblem vielleicht nur örtliche Bedeutung hat, aber als Stück des gesamten Fragenkomplexes der Besatzungsfolgen eine stark ins Gewicht fallende Bedeutung erlangt. Es handelt sich um die Entschädigung der Krabbenfischer im Luftwaffenübungsgebiet Großer Knechtsand. Die Große Anfrage beinhaltete als angeschnittene Probleme den Wunsch einer beschleunigten Auszahlung der durch die Luftwaffenübungen an ihrer vollen Berufsausübung behinderten Fischer sowie darüber hinaus den Wunsch nach der Festsetzung einer Entschädigung, die alle in Betracht kommenden Faktoren voll umfaßt. Der Ausschuß für Besatzungsfolgen hat den Komplex der angeschnittenen Fragen sehr eingehend behandelt. Auf Grund der in der Plenarsitzung bereits abgegebenen Erklärung des Herrn Staatssekretärs Hartmann vom Bundesministerium der Finanzen ist die Entschädigungsfrage bereits Anfang Januar insoweit geregelt gewesen, daß damit die Ziffer 1 der Großen Anfrage im wesentlichen als erledigt angesehen werden konnte. Hinsichtlich der Ziffer 2 konnte der Ausschuß jedoch noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gelangen. Die Höhe der Entschädigung in ihrer endgültigen Festsetzung kann erst dann Gegenstand weiterer Verhandlungen sein, wenn das Ausmaß der Schäden durch Fangverluste infolge von Absperrmaßnahmen, Blindgängern und sonstigen Beschädigungen feststellbar ist. Daß sich aber diese Faktoren erst in den Anfangstadien der Entwicklung befinden und keinen Vergleich zu dem Vorjahr gestatten, beweist z. B. die Tatsache, daß die Sperrzeiten immer größeren Umfang annehmen und sich wie folgt in den einzelnen Monaten des Jahres 1954 entwickelten: März 4 Tage, April 11 Tage, Mai 12 Tage. Ebenso wird es auch notwendig sein, die Entschädigungsfrage für die Fischer der Randgebiete wie Wremen, Cuxhaven und einiger anderer kleiner Häfen in Betracht zu ziehen und zu überprüfen, denn mit Sicherheit muß angenommen werden, daß auch diese Fischer der Randgebiete vom Großen Knechtsand in gewisser Hinsicht betroffen und benachteiligt werden. In die erweiterte Prüfung sollen dann auch die Krabbendarren des betroffenen Gebietes als Verarbeitungsbetriebe mit einbezogen werden. Fischer und Darre sind nicht voneinander zu trennen. Die Darren der Firmen sind nach den Erfordernissen der anzuliefernden Krabben erbaut und daher für andere Zwecke nicht verwendbar. Werden daher von den Fischern aus den vorliegenden Gründen keine oder. nicht genügend Krabben angeliefert, ist der Betrieb zur Stillegung bzw. Betriebseinschränkung gezwungen, während die Unkosten in voller Höhe weiterlaufen. Trotz dieser Sachlage ist bisher eine Entschädigung vom Bundesfinanzminister für ähnlich gelagerte Fälle mit dem Hinweis abgelehnt worden, daß man Schäden der zweiten Hand bisher noch in keinem Falle abgegolten habe. Es dürfte strittig sein, ob man in der Angelegenheit der Darren überhaupt von sogenannten Schäden der zweiten Hand sprechen kann. Wenn nämlich z. B. einem Bauern oder einer ganzen Gemeinde durch Manöverschäden das Getreide vernichtet wird, so hat der als zweite Hand betroffene Müller immer noch die Möglichkeit, sich das für den Betrieb benötigte Getreide aus anderen Gebieten heranzuholen, um so wenigstens sein Unternehmen aufrechterhalten zu können. Ganz anders jedoch — und das darf bei der endgültigen Entscheidung zu dieser Frage nicht übersehen werden — liegt diese Möglichkeit bei der Krabbenfischerei. Ganz abgesehen davon, daß die Nachbarfanggebiete ausreichend mit Darren versehen sind, ist es andererseits aber auch gar nicht möglich, die leicht verderbliche Ware aus den benachbarten Fanggebieten an die zwangsweise stilliegenden Betriebe heranzubringen. Unter diesem Gesichtspunkt vertrat der Ausschuß einstimmig den Standpunkt, daß sich das Bundesfinanzministerium auch in dieser Beziehung mit einer Überprüfung der Frage betreffs Gewährung einer angemessenen Entschädigung zu beschäftigen habe. Eine bejahende Erledigung dürfte kaum schwerfallen und nicht auf größere Schwierigkeiten stoßen, da es sich bei den in Frage stehenden Unternehmungen nur um drei mittelgroße Betriebe handelt, welche ausschließlich auf die Be-und Verarbeitung der angelandeten Speise- und Futterkrabben eingestellt sind. Die weitere Prüfung und Klarstellung wird auch unter dem Gesichtspunkt zu erfolgen haben, welche Maßnahmen zu treffen sind, damit die technischen Voraussetzungen für einen ordnungsmäßigen Bombenabwurf sichergestellt werden können. Da erhebliche Beschwerden betreffs Nichtinnehaltung der Vorschriften bereits im Dezember 1953 an das Auswärtige Amt herangetragen wurden, ist auch im Gesamtrahmen die Revisionsmöglichkeit der Ziffer 17 der Anlage zur Note vom 9. 9. 1952 (deutsch-englisches Abkommen über das britische Luftwaffenübungsziel „Sandbank" am Großen Knechtsand) in Betracht zu ziehen, um eine geordnete Durchführung der Krabbenfischerei sicherzustellen. Der Ausschuß für Besatzungsfolgen hat seinen Beschluß gemäß Drucksache 527 einstimmig gefaßt und empfiehlt dem Hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Bonn, den 8. Juli 1954 Dr. Zimmermann, Berichterstatter
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    Rede von Dr. Gerhard Schröder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
    1. In der Öffentlichkeit ist in den letzten Monaten durch Nachrichten und Ausführungen über den Verfassungsschutz zunehmend eine gewisse Beunruhigung entstanden. Die Ausführungen wiesen zum Teil in sachlicher Art auf echte Probleme hin, die bei der Weiterentwicklung des Verfassungsschutzes noch der Lösung bedürfen. Ein großer Teil der Erörterungen hat aber leider die gerade hier gebotene Sachlichkeit vermissen lassen. Wenn z. B. behauptet wurde, daß in den Verfassungsschutzämtern sich ein Staat im Staate herausgebildet habe, der mächtiger sei als alle Grundrechte, wenn die Frage gestellt wurde, wer die Verfassung vor den Verfassungsschutzämtern schütze, wenn die Verfassungsschutzämter als eine neue Gestapo bezeichnet wurden, so sind dies Auffassungen, denen entgegengetreten werden muß, wenn die Sicherheit des demokratischen Staates
    und, was ebenso wichtig ist, das Vertrauen des Staatsbürgers zum demokratischen Staat nicht Schaden leiden sollen. Die Bundesregierung hält es daher für ihre Pflicht, vor dem Hohen Haus und vor der deutschen Öffentlichkeit eine Erklärung zum Gesamtproblem des Verfassungsschutzes abzugeben.
    2. Die Bundesregierung begrüßt diese Möglichkeit, einige grundsätzliche Feststellungen über folgende Punkte zu treffen: a) die Aufgaben des Verfassungsschutzes und die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der Verfassungsschutzämter, b) die Methoden dieser Behörden bei der Durchführung ihrer Aufgaben und schließlich c) die bei der endgültigen Gestaltung des Verfassungsschutzes im Verhältnis zwischen Bund und Ländern noch zu lösenden Fragen.
    3. Diesen Ausführungen darf ich eine grundsätzliche Bemerkung vorausschicken.
    Der Verfassungsschutz ist, besonders bei der exponierten Lage der Bundesrepublik, ein wesentlicher Teil unserer gesamten staatlichen Sicherheitsvorkehrungen. Wir müssen auf diesem Gebiet zwei Forderungen aufstellen:
    a) Die Verfassungsschutzbehörden müssen im Interesse aller Staatsbürger in dem gesetzlich gezogenen Rahmen sachlich so organisiert und personell so zusammengesetzt und geleitet sein, daß ihre Gesetzestreue und ihre demokratische Zuverlässigkeit nicht bezweifelt werden können. Das ist eine fundamentale Forderung, die für jede demokratische Staatsführung gilt. Ein Verfassungsschutz, dem es nicht gelingen würde, dieses Vertrauen zu erwerben, hätte seine Aufgabe verfehlt.
    b) Die zweite Forderung richtet sich an alle: Das Gefühl für die Notwendigkeit und die Erfordernisse der Staatssicherheit muß gerade in einem demokratischen Staat in allen Schichten des Volkes eine Realität, ein gegebener Zustand sein und darf unter keinen Umständen einen öffentlichen Streitpunkt bilden. Daher müssen sich alle Kreise unseres Volkes, besonders auch die berufenen Vertreter der öffentlichen Meinung, der Notwendigkeit bewußt sein, daß im Interesse der Sicherheit aller die Fragen der Staatssicherheit nur in geeigneter Form und nur mit der gebotenen Zurückhaltung behandelt werden können.
    Die beiden Forderungen, die damit gegenüber der Staatsführung und dem Verfassungsschutz auf der einen Seite und gegenüber der Öffentlichkeit auf der anderen Seite erhoben werden, sind in demokratisch gefestigten Staaten seit langem eine Selbstverständlichkeit. Die Bundesregierung möchte der dringenden Hoffnung Ausdruck geben, daß auch wir in absehbarer Zeit diesen Zustand erreichen.
    4. Nach diesen grundsätzlichen Bemerkungen darf ich zunächst die Aufgaben des Verfassungsschutzes im allgemeinen und die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden darlegen. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist die Sicherung des Staates gegen Angriffe, die besonders in der Form des Hochverrats, der Staatsgefährdung, des Landesverrats und der Ausspähung von Staatsgeheimnissen geführt werden.
    5. In diese Aufgabe der Wahrung der Staatssicherheit teilen sich die Verfassungsschutzbehör-


    (Bundesminister Dr. Schröder)

    den und die Strafverfolgungsbehörden. Hier darf ich etwas hervorheben, was augenfällig zeigt, wie unbegründet der Vorwurf eines Wiederauflebens der Gestapo ist. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind nach dem Gesetz vom 27. September 1950 lediglich berechtigt, Nachrichten und sonstige Unterlagen über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu sammeln, sie auszuwerten und sodann an die Regierungen zu deren Unterrichtung oder an die Strafverfolgungsbehörden als Beweismaterial für die strafrechtliche Behandlung weiterzuleiten.
    6. Die Verfassungsschutzbehörden haben also nicht die geringsten Exekutivbefugnisse. Sie sind weder zu Verhaftungen noch zur Durchsuchung von Personen oder von Räumen noch zur Ausübung einer Postzensur noch zum Abhören von Ferngesprächen befugt. Sie haben solche Handlungen auch niemals vorgenommen. Die Feststellung, die ich hiermit treffe, gilt ebenso für die von einem Mitglied der SPD-Fraktion völlig zu Unrecht erhobene Behauptung, die Räume des RheinRuhr-Klubs seien durchsucht worden, wie für die Behauptung des stellvertretenden nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden der „Deutschen Jungdemokraten", daß seit einigen Wochen führende Angehörige der Jungdemokraten in Nordrhein-Westfalen durch Telefonüberwachung bespitzelt würden. Der für den technischen Teil des Fernmeldewesens verantwortliche Herr Bundespostminister hat mich zu der ausdrücklichen Feststellung ermächtigt, daß von deutscher Seite keine, aber auch gar keine Überwachung des Telefonverkehrs durchgeführt wird.
    Jede exekutive Handlung eines Beamten oder Angestellten der Verfassungsschutzbehörden wäre eine Amtsanmaßung im Sinne des § 132 des Strafgesetzbuchs, die ihn nicht nur disziplinärer, sondern auch strafrechtlicher Ahndung aussetzen würde.
    7. Der § 3 des Verfassungsschutzgesetzes enthält noch eine weitere, nicht minder wichtige Begrenzung der Aufgaben der Verfassungsschutzämter. Sie haben lediglich Nachrichten über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten. Sie sind daher ausschließlich Instrumente der Staatssicherheit und damit der Staatspolitik, niemals aber Hilfsorgan einer Parteioder Koalitionspolitik. Objekt der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden ist niemals der demokratisch loyale und legal kämpfende politische Gegner der Regierung, sondern stets nur der Staatsfeind, der die Sicherheit des Staates als solchen und damit seine verfassungsmäßige Ordnung untergräbt.
    8. In der öffentlichen Kritik am Verfassungsschutz spielen eine besondere Rolle die Methoden, mit denen die Verfassungsschutzbehörden tatsächlich oder vermeintlich arbeiten.
    Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden ist zunächst das Sammeln von Nachrichten über verfassungsfeindliche Bestrebungen. Da die Staatsfeinde ihre Tätigkeit in der Regel auf das sorgfältigste tarnen und die Nachrichten, die den Staatssicherheitsbehörden ohne eigenes Zutun zugehen, nur die Ausnahme darstellen, ist jede Sicherheitsbehörde — dies ist in allen Staaten der Welt so — darauf angewiesen, sich solche Nachrichten zu beschaffen. Auch die deutschen Verfassungsschutzämter müssen daher eine sogenannte
    Beschaffungsabteilung unterhalten. Die von den Außenorganen dieser Abteilung zu leistende Tätigkeit erfordert Intelligenz, in manchen Fällen auch die Bereitschaft, sich persönlichen Gefahren auszusetzen. Am wichtigsten scheint es mir aber zu sein, daß nur Personen verwendet werden, die in ihrer Tätigkeit die rechtsstaatlichen Prinzipien und die Gebote des menschlichen Anstandes beachten. Alle zuständigen Stellen müssen diesem Problem dauernd ihre Aufmerksamkeit widmen.
    9. Was in der Nachrichtenbeschaffung der Verfassungsschutzämter vornehmlich zu verbessern ist, liegt auf folgendem Gebiet. Zunächst einmal muß das vielfache Neben-, ja Gegeneinanderarbeiten der Nachrichtendienste beseitigt werden. Die Vielzahl der hier konkurrierenden Einzelpersonen und Organisationen ist auf die Dauer unerträglich. In dieser Beurteilung ist sich die Bundesregierung mit den Landesregierungen einig. Sie wird mit ihnen prüfen, welche gesetzlichen Handhaben wir brauchen, um hier Abhilfe zu schaffen.
    Stärker als bisher ist ferner zu beachten, daß jede Auskunft, die durch die ordentliche Polizei beschafft werden kann, durch diese und nicht durch Organe der Verfassungsschutzbehörden eingeholt wird.
    Auch das Verfahren zur Überprüfung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst kann mehr als bisher aus der Sphäre der Verfassungsschutzbehörden herausgelöst werden. Daß auf Posten, die mit geheimem oder vertraulichem Material zu arbeiten haben, nur Personen berufen werden, die auf ihre Zuverlässigkeit geprüft sind, ist notwendig. Wir können den öffentlichen Dienst nicht von Staatsfeinden durchsetzen lassen. Bei den oft nicht einfach zu klärenden Verhältnissen sind die Mitarbeit und die Erfahrungen der Verfassungsschutzbehörden nicht zu entbehren. Ihre Einschaltung muß aber auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.
    10. Noch wichtiger und verantwortungsvoller als die Nachrichtenbeschaffung ist die Nachrichtenauswertung. Jede Verfassungsschutzbehörde hat daher in Übereinstimmung mit der internationalen Praxis eine besondere Auswertungsabteilung. Die Schlüsse, die diese Abteilung aus den ihr zugeleiteten Unterlagen zieht, berühren entscheidend die Interessen derer, über die Nachrichten eingegangen sind. Hier muß daher neben dem selbstverständlichen Verlangen auf gewissenhafte Prüfung des Materials auf seine Zuverlässigkeit die Forderung streng rechtsstaatlichen Vorgehens mit besonderem Nachdruck erhoben werden. Das zu sichern ist Aufgabe geschulter Juristen.

    (Abg. Dr. Menzel: Des Ministers!)

    Ihnen obliegt beim Bundesamt für Verfassungsschutz und bei den Landesverfassungsschutzämtern die weitere wichtige Aufgabe, zu prüfen, welches Material genügend erhärtet ist, um es an die Strafverfolgungsbehörden, weiterzuleiten oder in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu verwerten. Die letzte Klärung des objektiven und subjektiven Tatbestands einer strafbaren Handlung bleibt der Würdigung durch die Staatsanwaltschaft und der völlig unabhängigen Entscheidung der Gerichte vorbehalten.
    11. Was nach dieser Sichtung in der Auswertungsabteilung an beschafftem Material übrigbleibt, muß mit besonderer Sorgfalt und Rücksichtnahme


    (Bundesminister Dr. Schröder)

    auf den betroffenen Staatsbürger behandelt werden. Der Leiter der Auswertungsabteilung oder der Behördenleiter hat zu entscheiden, ob solches Material abgelegt wird oder ob es zur Unterrichtung der Regierung verwendet werden soll. Wenn es sich um Material gegen einen politisch unbescholtenen Staatsbürger handelt, kommt eine Verwendung grundsätzlich nicht in Frage, solange die Zuverlässigkeit des Materials nicht einwandfrei feststeht. Glaubt der Leiter des Verfassungsschutzamtes, wegen der Wichtigkeit des Materials von diesem Grundsatz abweichen zu müssen, so hat er den zuständigen Minister zu unterrichten.

    (Zurufe und Lachen bei der SPD.)

    12. Völlige Diskretion hinsichtlich aller Erkenntnisse, die nicht zu strafgerichlichem oder verfassungsgerichtlichem Verfahren führen, muß der oberste Grundsatz jeder Verfassungsschutzarbeit sein.
    13. In der Öffentlichkeit ist mehrfach der Gedanke angeklungen, ob dem Staatsbürger, der sich durch eine ungünstige Auskunft der Verfassungsschutzbehörden benachteiligt fühlt, z. B. weil ihm eine bestimmte von ihm angestrebte Stelle nicht übertragen worden ist, ein Rechtsweg gegen die Beurteilung durch die Verfassungsschutzbehörden eröffnet werden sollte. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten steht dem Staatsbürger, der glaubt, durch eine Pflichtverletzung der Verfassungsschutzbehörden geschädigt worden zu sein, nach Art. 19 des Grundgesetzes offen. Darüber hinaus etwa auch die Verwaltungsgerichte einzuschalten, wäre abwegig. Die Verfassungsschutzbehörden setzen keine Verwaltungsakte, die angefochten werden können. Ihre Tätigkeit besteht vielmehr ausschließlich in der pflichtgemäßen Abwägung von Unterlagen und eignet sich ihrem Wesen nach nicht für eine verwaltungsgerichtliche Nachprüfung. Jeder Staatsbürger, der sich durch die Arbeit der Verfassungsschutzämter benachteiligt fühlt, hat jedoch immer die Möglichkeit, durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den vorgesetzten Minister eine Überprüfung der Behandlung seines Falles herbeizuführen.
    14. Schließlich, meine Damen und Herren, bleibt ein Wort darüber zu sagen, wie die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiete des Verfassungsschutzes noch wirksamer als bisher gestaltet werden kann. Bundestag und Bundesregierung sind in manchen Pressestimmen dafür getadelt worden, daß neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz noch die Landesämter für Verfassungsschutz bestehen und daß an deren Stelle nicht schon längst Zweigstellen des Bundesamtes in den Ländern geschaffen worden seien. Diese Kritiker übersehen, daß das Grundgesetz in seinem Art. 73 Nr. 10 dem Bund nur die gesetzgeberische Zuständigkeit dafür eingeräumt hat, die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zu regeln. Allerdings, meine Damen und Herren, ist die Bundesrepublik, soweit ich feststellen kann, der einzige Staat, der die Wahrung der Staatssicherheit nicht zentral organisiert hat. Selbst die Vereinigten Staaten von Amerika haben sich bei aller Betonung der Länderzuständigkeit auf dem Gebiet der Polizei im Federal Bureau of Investigation (FBI) ein zentrales Instrument zur Bekämpfung staatsfeindlicher Umtriebe geschaffen.

    (Abg. Dr. Greve: Ein feiner Verein!)

    Wenn auch bei uns die Verfassungslage eine andere ist, so werden die Landesregierungen letztlich nicht verkennen, daß der Angriff der Staatsfeinde in aller Regel nicht regional begrenzt erfolgt, sondern die ganze Bundesrepublik zum Ziel und meist auch das ganze Bundesgebiet zum Schauplatz hat. Die Bundesregierung wird daher eine wichtige Aufgabe der nächsten Zeit darin sehen, die Bemühungen von Bund und Ländern auf dem Gebiet der Staatssicherheit noch mehr als bisher zu koordinieren.

    (Sehr gut! rechts.)

    15. Im komme zum Schluß meiner Ausführungen. Ich glaube, meine Damen und Herren, so offen gesprochen zu haben, wie es die schwierige und empfindliche Materie verträgt. Es war mein Bestreben, die Problematik des Gegenstandes sachlich zu beleuchten. Dies berechtigt mich, nun noch eine dringende Bitte vorzutragen.
    Ich habe einleitend die überscharfe Kritik gekennzeichnet, der der Verfassungsschutz in den letzten Monaten vielfach begegnet ist. Natürlich müssen die Verfassungsschutzbehörden wie alle demokratischen Einrichtungen sich jede berechtigte Kritik gefallen lassen. Man darf sie aber nicht für Fälle zur Rechenschaft ziehen wollen, in denen sie überhaupt keine Verantwortung trifft. Eine nicht gerechtfertigte Kritik müßte auf die Dauer die Verantwortungsfreudigkeit und den Arbeitseifer des Personals der Verfassungsschutzbehörden untergraben.

    (Unruhe bei der SPD.)

    Dieses Personal verdient für die pflichtgemäße Ausführung seiner dienstlichen Obliegenheiten in gleichem Maße den Schutz seiner Vorgesetzten und die Anerkennung durch die Öffentlichkeit wie alle anderen Staatsdiener.

    (Beifall in der Mitte.)

    Von einer nicht gerechtfertigten Kritik, meine Damen und Herren, hätte den Schaden auf weite Sicht allein unser demokratischer Staat.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Er würde in der Staatssicherheit und damit in seinem empfindlichsten Nerv getroffen.
    Die Bundesregierung richtet daher an die gesamte Öffentlichkeit die Bitte, durch eine maßvolle Kritik und dort, wo es am Platze ist, auch einmal durch ein Wort der Anerkennung die Verfassungsschutzbehörden bei der Erfüllung ihrer schweren und verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Haus hat die Erklärung der Bundesregierung entgegengenommen.
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Dr. Blank (Oberhausen).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Martin Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon seit der ersten Legislaturperiode ist es Übung in diesem Hohen Hause, daß nach der Abgabe wichtiger Erklärungen der Bundesregierung die Fraktionen die Möglichkeit bekommen, sich ihre Stellungnahme hierzu einige Zeit zu überlegen. Angesichts der höchst bemerkenswerten Erklärung, die der Herr Bundesminister des Innern soeben abgegeben hat, schiene meinen Freunden und mir eine derartige Zeitspanne auch in jeder Weise erforderlich; wir glau-


    (Dr. Blank [Oberhausen])

    ben es aber nicht verantworten zu können, angesichts der Fülle des nach unseren Tagesordnungen bis zu den Ferien noch zu behandelnden Stoffes jetzt eine Unterbrechung der Sitzung um eine kürzere Zeitspanne vorzuschlagen. Wir haben noch zuviel zu erledigen.
    Ich beantrage daher im Namen meiner Freunde, den Punkt 1 b der heutigen Tagesordnung: Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung auf eine der Plenarsitzungen der nächsten Woche zu vertagen.

    (Rufe von der SPD: Au! Au! — Hört! Hört!)