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ID0203401600

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    2. Deutscher Bundestag — 34. Sitzung. Bonn, Sonnabend, den 19. Juni 1954 1595 34. Sitzung Bonn, Sonnabend, den 19. Juni 1954. Geschäftliche Mitteilungen 1596 B, 1623 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 58, 61 und 67 (Drucksachen 505, 608; 516, 609; 555, 610) 1596 C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Remontage (Drucksache 312, Antrag Umdruck 124) 1596 C Scheel (FDP), Anfragender . . . 1596 C Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 1598 B, 1601 C Dr. Bleiß (SPD) 1599 B, 1601 B Sabaß (CDU/CSU) 1600 B Samwer (GB/BHE) 1600 D Überweisung des Antrags an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 1602 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) (Drucksache 478); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 597; Anträge Umdrucke 123, 126) 1602 C Hoogen (CDU/CSU): als Berichterstatter 1602 C als Abgeordneter 1607 C Lange (Essen) (SPD) 1604 D Scheel (FDP) 1606 A Dr. Schöne (SPD) 1608 B, 1612 A, B, 1614 A, C Naegel (CDU/CSU) . . . 1609 D, 1614 B, C Dr. Elbrächter (DP) . . . . 1610 C, 1613 B Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 1611 D, 1612 A, B Metzger (SPD) 1612 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 1613 B Dr. Gille (GB/BHE) 1613 C Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1614 C Dr. Atzenroth (FDP) 1615 B Dr. Kreyssig (SPD) 1615 C Abstimmungen 1604 D, 1615 B, D Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 123 . . . . 1614 B, 1615 A, 1625 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und des Rabattgesetzes (Drucksache 475); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 600, Umdrucke 132, 133) 1615 D Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU), Berichterstatter 1615 D Abstimmungen 1617 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und des Verfahrensrechts (Rechtspflegergesetz) (Drucksachen 161, zu 161) 1618 A Neumayer, Bundesminister der Justiz 1618 A Wittrock (SPD) 1620 A Dr. Bucher (FDP) 1620 D Dr. Czermak (GB/BHE) 1621 D Platner (CDU/CSU) 1622 A Überweisung an den Rechtsausschuß . 1623 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Dritte Berichtigungs- und Änderungsprotokoll vom 24. Oktober 1953 zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) (Drucksache 522) 1623 C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 1623 C Nächste Sitzung 1623 D Anlage 1: Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Remontage (Umdruck 124) 1623 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Umdruck 123) 1623 B Anlage 3: Änderungsantrag der Abg Dr. Atzenroth, Scheel, Dr. Starke zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Umdruck 126) . 1624 A Anlage 4: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und des Rabattgesetzes (Umdruck 132) . 1624 A Anlage 5: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und des Rabattgesetzes (Umdruck 133) . 1624 C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Umdruck 123) 1625 Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Umdruck 124 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Remontage (Drucksache 312). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag baldmöglichst einen Plan zur Deckung des noch vorhandenen Remontage-Kreditbedarfes vorzulegen. Bonn, den 16. Juni 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 Umdruck 123 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) (Drucksachen 597, 478). Der Bundestag wolle beschließen: Als neuer § 3 wird eingefügt: ,,§ 3 Preisüberhöhung (1) Wer vorsätzlich in befugter oder unbefugter Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe für Gegenstände oder Leistungen des lebenswichtigen Bedarfs, für die ein wirksamer und freier Leistungswettbewerb nicht besteht, unangemessene Entgelte fordert, verspricht, vereinbart, annimmt oder gewährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. (2) In der Regel ist ein Entgelt insbesondere dann unangemessen, wenn gesunkene Preise für die Wiederbeschaffung oder Wiedererzeugung nicht berücksichtigt sind oder bei gestiegenen Herstellungs- oder Anschaffungskosten die nach Hundertsätzen berechnete Gewinn- oder Handelsspanne nicht angemessen gesenkt ist. (3) Bei der Beurteilung der Angemessenheit des Entgelts ist die gesamte Preisgestaltung des Unternehmens (innerbetrieblicher Kalkulationsausgleich) zu berücksichtigen. (4) Von der Einleitung eines Verfahrens ist abzusehen und ein bereits eingeleitetes Verfahren ist einzustellen, wenn kein öffentliches Interesse verletzt ist." Bonn, den 16. Juni 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 126 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Atzenroth, Scheel, Dr. Starke zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 194) (Drucksachen 597, 478). Der Bundestag wolle beschließen: § 16 wird wie folgt gefaßt: „§ 16 Überleitung des sachlichen Strafrechts Dieses Gesetz ist auch auf Taten, die vor seinem Inkrafttreten begangen worden sind, anzuwenden, soweit sich daraus für den Betroffenen nicht eine Verschlechterung ergibt." Bonn, den 18. Juni 1954 Dr. Atzenroth Scheel Dr. Starke Anlage 4 Umdruck 132 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und des Rabattgesetzes (Drucksachen 600, 475). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, das geltende Genossenschaftsrecht zu überprüfen. Die Vorarbeiten der Reform sind unverzüglich in Angriff zu nehmen. Ein Gesetzentwurf ist dem Bundestag bis zum 30. Juni 1956 vorzulegen; ein Zwischenbericht ist dem Bundestag bis zum 30. Juni 1955 zu erstatten. Bonn, den 19. Juni 1954 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Eickhoff und Fraktion Anlage 5 Umdruck 133 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und des Rabattgesetzes (Drucksachen 600, 475). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Frage zu prüfen, ob die Besteuerung von Einzelhandelsgeschäften und Konsumgenossenschaften Einseitigkeiten zugunsten der einen oder anderen Seite aufweist, die mit dem Grundsatz der Wettbewerbsgleichheit nicht in Einklang stehen. Über das Prüfungsergebnis ist den zuständigen Ausschüssen für Wirtschaftspolitik und für Sonderfragen des Mittelstandes zu berichten. Bonn, den 19. Juni 1954 Cillien und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Eickhoff und Fraktion Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Umdruck 123) Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . enthalten Dr. Adenauer — Albers Nein Arndgen enthalten Barlage Nein Dr. Bartram enthalten Bauer (Wasserburg) . . entschuld. Bauereisen Nein Bauknecht Nein Bausch entschuld. Becker (Pirmasens) . . Nein Berendsen Nein Dr. Bergmeyer Nein Fürst von Bismarck . . . entschuld. Blank (Dortmund) . . . — Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Nein Bock entschuld. von Bodelschwingh . . . entschuld. Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Brand (Remscheid) . . . Nein Frau Brauksiepe . . . . enthalten Dr. von Brentano . . . Nein Brese Nein Frau Dr. Brökelschen . . Nein Dr. Brönner Nein Brookmann (Kiel) . entschuld. Brück Nein Dr. Bucerius entschuld. Dr. von Buchka . . . . entschuld. Dr. Bürkel Nein Burgemeister Nein Caspers enthalten Cillien Nein Dr. Conring entschuld. Dr. Czaja Nein Demmelmeier entschuld. Diedrichsen entschuld. Frau Dietz entschuld. Dr. Dittrich Nein Dr. Dollinger entschuld. Donhauser — Dr. Dresbach Nein Eckstein Nein D. Dr. Ehlers entschuld. Ehren Nein Engelbrecht-Greve . . . Nein Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — Etzenbach . Nein Even Nein Feldmann . entschuld. Finckh entschuld. Dr. Franz entschuld. Franzen enthalten Friese Nein Name Abstimmung Fuchs — Funk entschuld. Dr. Furler — Gedat . . Nein Geiger (München) . . . Nein Frau Geisendörfer . . . entschuld. Gengler . Nein Gerns . . . Nein D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. Gibbert Nein Giencke . Nein Dr. Glasmeyer Nein Dr. Gleissner (München) krank Glüsing — Gockeln . entschuld. Dr. Götz Nein Goldhagen enthalten Gontrum entschuld. Dr. Graf entschuld. Griem Nein Günther Nein Gumrum Nein Häussler entschuld. Hahn krank Harnischfeger enthalten von Hassel entschuld. Heix enthalten Dr. Hellwig Nein Dr. Graf Henckel Nein Dr. Hesberg Nein Heye Nein Hilbert entschuld. Höcherl Nein Dr. Höck Nein Höfler Nein Holla Nein Hoogen Nein Dr. Horlacher entschuld. Horn Nein Huth Nein Illerhaus Nein Dr. Jaeger Nein Jahn (Stuttgart) . . . . Nein Frau Dr. Jochmus . . Nein Josten Nein Kahn Nein Kaiser — Karpf entschuld. Kemmer (Bamberg) . . . entschuld. Kemper (Trier) Nein Kiesinger entschuld. Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Kirchhoff enthalten Klausner Nein Dr. Kleindinst . . . . Nein Name Abstimmung Dr. Kliesing Nein Knapp Nein Knobloch Nein Dr. Köhler Nein Koops Nein Dr. Kopf Nein Kortmann Nein Kramel Nein Krammig Ja Kroll entschuld. Frau Dr. Kuchtner . . . entschuld. Kühlthau Nein Kuntscher Nein Kunze (Bethel) entschuld. Lang (München) . . . Nein Leibfried Nein Dr. Leiske entschuld. Lenz (Brühl) Nein Dr. Lenz (Godesberg) . . entschuld. Lenze (Attendorn) . . Nein Leonhard Nein Lermer Nein Leukert Nein Dr. Leverkuehn . . . . entschuld. Dr. Lindenberg . . . . Nein Dr. Lindrath Nein Dr. Löhr Nein Dr. h. c. Lübke . . . Ja Lücke enthalten Lücker (München) Nein Lulay enthalten Maier (Mannheim) . . enthalten Majonica Nein Dr. Baron Manteuffel- Szoege Nein Massoth entschuld. Maucher . . . . . . . entschuld. Mayer (Birkenfeld) . Nein Menke Nein Mensing Nein Meyer (Oppertshofen) Nein Miller Nein Dr. Moerchel Nein Morgenthaler krank Muckermann Nein Mühlenberg Nein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Müller-Hermann . . . . Nein Müser Nein Naegel Nein Nellen entschuld. Neuburger entschuld. Niederalt Nein Frau Niggemeyer . . . Nein Dr. Oesterle entschuld. Oetzel Nein Dr. Orth entschuld. Pelster Nein Dr. Pferdmenges . . . Nein Frau Pitz — Platner Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . entschuld. Frau Praetorius . . . . entschuld. Frau Dr. Probst . . . . Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . entschuld. Raestrup Nein Rasner entschuld. Frau Dr. Rehling . . . . Nein Name Abstimmung Richarts Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Rinke Nein Frau Rösch Nein Rümmele enthalten Ruf Nein Sabaß Nein Sabel enthalten Schäffer — Scharnberg entschuld. Scheppmann enthalten Schill (Freiburg) . . . . entschuld. Schlick krank Schmidt-Wittmack . . Nein Schmücker Nein Schneider (Hamburg) . . entschuld. Schrader Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) — Dr.-lng. E. h. Schuberth Nein Schüttler enthalten Schütz Nein Schuler Nein Schulze-Pellengahr . . Nein Schwarz Nein Frau Dr. Schwarzhaupt entschuld. Dr. Seffrin Nein Seidl (Dorfen) Nein Dr. Serres Nein Siebel Nein Dr. Siemer krank Solke Nein Spies (Brücken) . . . . Nein Spies (Emmenhausen) . Nein Spörl Nein Graf von Spreti . . . . Nein Stauch Nein Frau Dr. Steinbiß . . . entschuld. Stiller Nein Storch — Dr. Storm Nein Strauß — Struve entschuld. Stücklen Nein Teriete enthalten Unertl Nein Varelmann Ja Frau Vietje Nein Dr. Vogel entschuld. Voß entschuld. Wacher (Hof) Nein Wacker (Buchen) . . . . Nein Dr. Wahl entschuld. Walz enthalten Frau Dr. Weber (Aachen) Nein Dr. Weber (Koblenz) . Nein Wehking entschuld. Dr. Welskop entschuld. Frau Welter (Aachen) Nein Dr. Werber entschuld. Wiedeck Nein Wieninger entschuld. Dr. Willeke Nein Winkelheide enthalten Wittmann Nein Wolf (Stuttgart) . Nein Dr. Wuermeling . . . . – Wullenhaupt enthalten Name Abstimmung SPD Frau Albertz — Frau Albrecht — Altmaier Ja Dr. Arndt entschuld. Arnholz entschuld. Dr. Baade Ja Dr. Bärsch Ja Bals entschuld. Banse Ja Bauer (Würzburg) . . . — Baur (Augsburg) . . . . entschuld. Bazille entschuld. Behrisch entschuld. Frau Bennemann . Ja Bergmann Ja Berlin Ja Bettgenhäuser Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Birkelbach Ja Blachstein entschuld. Dr. Bleiß Ja Böhm (Düsseldorf) . . Ja Bruse Ja Corterier Ja Dannebom Ja Daum Ja Dr. Deist Ja Dewald Ja Diekmann Ja Diel Ja Frau Döhring Ja Erler Ja Eschmann krank Faller Ja Franke entschuld. Frehsee Ja Freidhof Ja Frenzel Ja Gefeller Ja Geiger (Aalen) entschuld. Geritzmann Ja Gleisner (Unna) . . . . Ja Dr. Greve Ja Dr. Gülich entschuld. Hansen (Köln) Ja Hansing (Bremen) . . Ja Hauffe Ja Heide Ja Heiland Ja Heinrich Ja Hellenbrock Ja Hermsdorf . . . . . . Ja Herold Ja Höcker Ja Höhne Ja Hörauf Ja Frau Dr. Hubert . . . Ja Hufnagel Ja Jacobi Ja Jacobs entschuld. Jahn (Frankfurt) . . . . entschuld. Jaksch Ja Kahn-Ackermann . . . entschuld. Kalbitzer entschuld. Frau Keilhack Ja Frau Kettig Ja Name Abstimmung Keuning Ja Kinat Ja Frau Kipp-Kaule . . . entschuld. Könen (Düsseldorf) . . . Ja Koenen (Lippstadt) . . Ja Frau Korspeter • • • • Ja Dr. Kreyssig Ja Kriedemann Ja Kühn (Köln) entschuld. Kurlbaum entschuld. Ladebeck Ja Lange (Essen) Ja Frau Lockmann . . . Ja Ludwig Ja Dr. Lütkens Ja Maier (Freiburg) . . . entschuld. Marx Ja Matzner Ja Meitmann Ja Mellies . . . Ja Dr. Menzel Ja Merten Ja Metzger Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Frau Meyer-Laule . . Ja Moll Ja Dr. Mommer Ja Müller (Erbendorf) . . . Ja Müller (Worms) . . . Ja Frau Nadig Ja Odenthal krank Ohlig Ja 011enhauer Ja Op den Orth Ja Paul entschuld. Peters entschuld. Pöhler — Pohle (Eckernförde) . . Ja Dr. Preller Ja Priebe Ja Pusch entschuld. Putzig Ja Rasch Ja Regling Ja Rehs Ja Reitz Ja Reitzner Ja Frau Renger entschuld. Richter entschuld. Ritzel Ja Frau Rudoll Ja Ruhnke Ja Runge Ja Sassnick Ja Frau Schanzenbach Ja Scheuren Ja Dr. Schmid (Tübingen) . entschuld. Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Schmidt (Hamburg) • • — Schmitt (Vockenhausen) . entschuld. Dr. Schöne Ja Schoettle entschuld. Seidel (Fürth) Ja Seither Ja Seuffert entschuld. Name Abstimmung Stierle Ja Sträter krank Frau Strobel Ja Stümer Ja Tenhagen Ja Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz Ja Wagner (Deggenau) . . krank Wagner (Ludwigshafen) — Wehner Ja Wehr Ja Welke Ja Weltner (Rinteln) . . . Ja Dr. Dr. Wenzel . . . Ja Wienand Ja Wittrock Ja Ziegler Ja Zühlke Ja FDP Dr. Atzenroth . . . . . Nein Dr. Becker (Hersfeld) . . krank Dr. Blank (Oberhausen) Nein Blücher — Dr. Bucher Nein Dannemann entschuld. Dr. Dehler Nein Dr.-Ing. Drechsel . . . Nein Eberhard Nein Euler Nein Fassbender Nein Frau Friese-Korn . . . entschuld. Frühwald Nein Gaul Nein Dr. Hammer entschuld. Hepp Nein Dr. Hoffmann Nein Frau Dr. Ilk Nein Dr. Jentzsch entschuld. Kühn (Bonn) Nein Lahr Nein Lenz (Trossingen) . . . krank Dr. Dr. h. c. Prinz zu Lö- wenstein Nein Dr. Maier (Stuttgart) . . entschuld. von Manteuffel (Neuß) Nein Margulies Nein Mauk Nein Dr. Mende entschuld. Dr. Middelhauve . . . Nein Dr. Miessner Nein Neumayer Nein Onnen Nein Dr. Pfleiderer Nein Dr. Preiß Nein Dr. Preusker — Rademacher Nein Dr. Schäfer krank Scheel Nein Schloß Nein Dr. Schneider (Lollar) Nein Schwann Nein Stahl Nein Name Abstimmung Dr. Stammberger . . . Nein Dr. Starke entschuld. Dr. Wellhausen . . . Nein Weyer Nein Wirths — GB/BHE Bender Nein Dr. Czermak enthalten Dr. Eckhardt entschuld. Elsner entschuld. Engell Ja Feller Ja Gräfin Finckenstein . . entschuld. Frau Finselberger . . Ja Gemein Ja Dr. Gille Ja Haasler Nein Dr. Kather entschuld. Dr. Keller entschuld. Dr. Klötzer Ja Körner Ja Kraft — Kunz (Schwalbach) . Ja Kutschera Ja Meyer-Ronnenberg . . . Nein Dr. Mocker entschuld. Dr. Oberländer • • • • — Petersen Ja Dr. Reichstein entschuld. Samwer Nein Seiboth krank Dr. Sornik Ja Srock Ja Dr. Strosche Ja DP Becker (Hamburg) . . . entschuld. Dr. Brühler Nein Eickhoff Nein Dr. Elbrächter Nein Hellwege — Matthes Nein Dr. von Merkatz . . . . Nein Müller (Wehdel) . . Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein Schneider (Bremerhaven) Nein Dr. Schranz Nein Dr.-Ing. Seebohm . . . — Walter Nein Wittenburg Nein Dr. Zimmermann . . Nein Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) krank Rösing Nein Stegner Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 345 Davon: Ja 130 Nein 193 Stimmenthaltung 22 Zusammen wie oben . 345 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg . . . . entschuld. Dr. Krone Nein Lemmer entschuld. Frau Dr. Maxsein . . . — Stingl enthalten Dr. Tillmanns - SPD Brandt (Berlin) . . . . entschuld. Frau Heise Ja Klingelhöfer entschuld. Dr. Königswarter . . . Ja Name Abstimmung Mattick entschuld. Neubauer — Neumann Ja Dr. Schellenberg . . Ja Frau Schroeder (Berlin) . krank Schröter (Wilmersdorf) . Ja Frau Wolff (Berlin) . . . Ja FDP Dr. Henn Nein Hübner Nein Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Dr. Reif entschuld. Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 12 Davon : Ja 7 Nein 4 Stimmenthaltung . 1 Zusammen wie oben . . 12
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich noch ein paar Worte zu dem sage, was insbesondere von Herrn Abgeordneten Dr. Bleiß hier dargestellt worden ist. Aus seinen Worten klingt die trennende Sorge um die Behebung aller der Schäden, die durch die Demontage eingetreten sind. Ich bitte Sie sicher zu sein, daß uns in gleichem Maße diese Sorge bedrückt.
    Ich glaube nun um Ihre Nachsicht bitten zu müssen, wenn vielleich meine Ausführungen nicht jene Klarheit gehabt haben, die ich ihnen gerne gegeben hätte. Ich habe den Eindruck, daß Herr Abgeordneter BleIß das eine oder andere mißverstanden hat. Gerade die Zahlen sind es, die uns hier in erster Linie interessieren. Das gleiche Maß an gutem Willen in dieser Sache billigen wir uns ja ohnehin alle gegenseitig zu. Herr Dr. Bleiß meinte, daß wir für das Jahr 1954 den Betrag von etwa 120 Millionen DM, also etwa 10 % jenes Kreditbedarfs von 1,2 Milliarden DM, der seinerzeit ermittelt war, in Aussicht gestellt hätten. Es hat ganz gewiß an dem Mangel an Deutlichkeit meiner Ausführungen gelegen, wenn diese Interpretation möglich war. Es ist aber doch eben ein Irrtum, und ich darf ihn deswegen richtigstellen.
    Wir werden im Jahre 1954 — ich hoffe, daß es nicht zu optimistisch ist, und ich bemühe mich immer, ein sehr realistisch denkender Mann zu sein — aus dem „Investitionsprogramm zur Wirtschaftsförderung", das insgesamt 660 Millionen DM ausmachen wird, etwa 20 bis 25 Prozent zur Verfügung stellen. Das sind 130 bis 154 Millionen.

    (Abg. Dr. Bleiß: Das ist doch eine Zahl, die ich genannt habe!)

    – Haben Sie noch eine Sekunde Geduld. — Dann habe ich Ihnen vorgetragen, daß wir ein Abkommen haben mit einer Gruppe von Finanzierungsinstituten; ihre Zusage lautet über 125 Millionen DM.

    (Abg. Samwer: Für Demontagegeschädigte?)

    — Ja, nur für Demontagegeschädigte. — Wir werden an das Hohe Haus herantreten — das


    (Staatssekretär Dr. Westrick)

    habe ich in dem Zusammenhang erwähnt —, um die Aufstockung des Bürgschaftsrahmens zu bekommen. Diese Finanzierungsinstitutsgruppe erbittet nämlich hierfür eine 50%ige Bürgschaft. Ich habe eben dargetan, daß wir es für zweckmäßig, ja für notwendig halten, die Bürgschaft in dem Maße zu erweitern.

    (Abg. Dr. Bleiß: Das sind doch nicht die Mittel des Bundes, Herr Staatssekretär!)

    — Das sind aber Mittel, die der demontagegeschädigten Industrie zugeführt werden. Ich komme auch darauf zurück, Herr Abgeordneter. — Das sind also weitere 125 Millionen.
    Darüber hinaus haben wir mit der Versicherungswirtschaft ein Abkommen, wonach der demontagegeschädigten Industrie nach meiner Meinung — pessimistisch gerechnet — 30 Millionen zur Verfügung gestellt werden. Wenn ich die drei Positionen addiere, dann komme ich auf eine Zahl zwischen 286 und 306 Millionen. Ich darf es vielleicht der Einfachheit halber auf 300 Millionen abrunden.
    Nun ruft eben Herr Abgeordneter Dr. Bleiß dazwischen, das seien aber keine Mittel, die vom Bunde zur Verfügung gestellt werden. Das ist richtig, wenn damit Haushaltsmittel gemeint sind. Die Knappheit unserer Haushaltslage brauche ich Ihnen nicht zu verdeutschen, die kennen Sie ganz gewiß besser als ich. Aber den Zwischenruf möchte ich doch zum Anlaß nehmen, um ein paar Jahre zurückzugreifen.
    Der Kreditbedarf der demontagegeschädigten Industrie ist uns von der Notgemeinschaft mit 1,2 Milliarden angegeben. Wir haben ihn sogar auf 1,7 Milliarden geschätzt, — den Kreditbedarf selbstverständlich, nicht den Schaden selbst. Von diesen 1,7 Milliarden sind bis zum 31. Dezember 1953 gedeckt 1 Milliarde 170 Millionen.

    (Abg. Dr. Köhler: Hört! Hört!)

    Dann verbleibt ein Restkreditbedarf von 530 Millionen. Wenn Sie sich die zahlen einmal vormerken wollen: 530 Millionen verbleibender Kreditbedarf und die Möglichkeiten, die mir doch realistisch zu sein scheinen — ich gebe zu, kleine Abweichungen nach oben oder unten sind möglich, aber sie sind doch im allgemeinen nicht etwa als übertrieben optimistisch zu bezeichnen —, die wir für das Jahr 1954 Ihnen aufgezeigt haben. Sie belaufen sich auf etwa 300 Millionen, so daß dann von einem Gesamtkreditbedarf von 1,7 Milliarden rund 200 Millionen nicht gedeckt übrigbleiben.
    Meine Damen und Herren, daß die große demontagegeschädigte Wirtschaft den Wunsch und auch die Möglichkeit hat, noch größere Kreditbeträge zu verkraften, ist selbstverständlich. Von 1,7 Milliarden einschließlich der Möglichkeiten des Jahres 1954 werden also rund 1,5 Milliarden gedeckt sein. Da darf man doch wohl der Bundesregierung attestieren, daß bei der Vielfalt der drängenden und großen Aufgaben, die sie in diesen Nachkriegsjahren zu leisten hatte, die demontagegeschädigte Wirtschaft nicht etwa eine stiefmütterliche Behandlung erfahren hat.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich frage das Hohe Haus, ob noch das Wort gewünscht wird. — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache über die Große Anfrage. Es liegt Ihnen vor der Umdruck 124, Antrag der Fraktion der SPD. Der Antrag wurde bereits begründet. Die Antragsteller haben beantragt, diesen Antrag dem Ausschuß für
Wirtschaftspolitik zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) (Drucksache 478);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) (Drucksache 597, Anträge Umdrucke 123, 126).

(Erste Beratung: 28. Sitzung.)

Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Hoogen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Matthias Hoogen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts ist federführend dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und mitberatend dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik überwiesen worden. Beide Ausschüsse sind bei ihren Beratungen zu überwiegend gleichen Ergebnissen gelangt. Nur in einigen Punkten haben sich geringfügige Meinungsverschiedenheiten ergeben, auf die ich im Laufe meiner Berichterstattung bei den entsprechenden Paragraphen hinweisen werde.
    Der Rechtsausschuß hat sich in erster Linie mit der Frage befaßt, ob angesichts der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse überhaupt noch ein Bedürfnis für die Beibehaltung eines selbständigen Wirtschaftsstrafrechts bestehe. Er hat aber die Frage aus folgenden Erwägungen bejaht. Auf zahlreichen Sondergebieten des Wirtschaftsrechts im Bereich der landwirtschaftlichen Marktordnung und der Preisregelung bestehen noch materielle Rechtsvorschriften, die nach dem Willen der gesetzgebenden Körperschaften über den 30. Juni 1954, den Tag des Auslaufens des geltenden Wirtschaftsstrafgesetzes, hinaus fortgelten sollen. Diesen Vorschriften wurde nach bisherigem Recht strafrechtlicher Schutz durch das Wirtschaftsstrafgesetz gewährt. Um zu vermeiden, daß sie mit dem Wegfall des Gesetzes ihre Durchführbarkeit und damit auch ihre Wirksamkeit in der Praxis verlieren würden, erscheint es unerläßlich, einen brauchbaren Ersatz zu schaffen. Insoweit bestand im Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht Einmütigkeit.
    Von mancher Seite ist nun vorgeschlagen worden, die gebotene strafrechtliche Lösung nicht in der Weise zu suchen, daß ein neues selbständiges Wirtschaftsstrafgesetz erlassen wird, sondern dergestalt, daß man in alle in Betracht kommenden einzelnen Gesetze und Rechtsverordnungen die erforderlichen Straf- und Bußgeldvorschriften als selbständige, von einem Wirtschaftsstrafgesetz unabhängige Rechtsnormen einfügt. Die Vertreter der Bundesregierung haben jedoch gegenüber diesem Vorschlag überzeugend nachgewiesen, daß die damit notwendig werdenden Gesetzesänderungen außerordentlich umfangreich und schwerfällig sein müßten und daß vor allem auch die einheitliche Grundlage für das gesamte Wirtschaftsstrafrecht verlorenginge. Nach der Meinung der überwiegenden Mehrzahl der Mitglieder des Ausschusses war es ein beachtlicher Fortschritt, daß es im alten Wirtschaftsstrafgesetz gelungen war, für alle einschlägigen Zuwiderhandlungen einheitliche materielle Grundsätze und insbesondere ein einheitliches Verfahren zu entwickeln. Daran sollte auch noch so


    (Hoogen)

    lange festgehalten werden, als es einen nennenswerten Bestand an Vorschriften gibt, die der freien
    wirtschaftlichen Betätigung Schranken auferlegen.
    Hinzu kommt ein weiterer entscheidender Gesichtspunkt. Die Schaffung selbständiger Straf- und Bußgeldvorschriften würde nicht nur eine gesetzestechnische Aufgabe sein, sondern zugleich auch eine sachliche Stellungnahme des Gesetzgebers zur gesamten Materie des geltenden Wirtschaftsrechts erfordern. Denn wenn in allen diesen Gesetzen und Verordnungen die Strafdrohungen geändert und ergänzt werden, so liegt der Gedanke nahe, daß damit zugleich eine Zustimmung zum sachlichen Inhalt der strafrechtlich nunmehr in anderer Weise geschützten Regelungen zum Ausdruck gebracht werde. Eine solche Generalbereinigung des Wirtschaftsrechts aus Anlaß des Auslaufens des Wirtschaftsstrafgesetzes würde jedoch im gegenwärtigen Zeitpunkt Bundestag und Bundesrat überfordern. Wird dagegen die strafrechtliche Regelung entsprechend der bisherigen Übung global in einem besonderen Gesetz getroffen, so besteht kein Anlaß zu der Annahme, der Gesetzgeber habe dadurch sämtliche wirtschaftsrechtlichen Vorschriften, die von dem Strafgesetz erfaßt werden, ausdrücklich bestätigen wollen. Der Wirtschaftspolitische Ausschuß legte vielmehr Wert auf die ausdrückliche Feststellung, daß dies nicht der Fall sei. Er hat sich die Aufgabe gestellt, die noch in Geltung befindlichen wirtschaftspolitischen Bestimmungen im Laufe der nächsten Monate zu überprüfen und dem Hohen Hause alsdann Vorschläge zum weiteren Abbau der mit der marktwirtschaftlichen Konzeption unvereinbaren und infolge der Entwicklung entbehrlich gewordenen Maßnahmen zur Beschränkung einer freien wirtschaftlichen Betätigung zu unterbreiten.
    Dem soeben erörterten strafrechtlichen Schutz von Vorschriften außerhalb des Wirtschaftsstrafgesetzes dienen die §§ 1 und 2 des Entwurfs. Deshalb hat der Ausschuß sie unverändert angenommen.
    Der Bundesrat hat empfohlen, an Stelle des § 1 die Regelung des bisherigen Wirtschaftsstrafgesetzes beizubehalten und die Zuwiderhandlungen im Bereich des Wirtschaftsrechts nicht durch genaue Bezeichnung aller in Betracht kommenden Einzelvorschriften zu umschreiben, sondern es mit einer allgemeinen Blankettnorm bewenden zu lassen.
    Der Ausschuß hat dem Vorschlag der Bundesregierung den Vorzug gegeben, weil dadurch die Übersichtlichkeit des Wirtschaftsstrafrechts wesentlich gefördert wird. Die Verwaltungsbehörden und Gerichte können aus der Zusammenstellung des § 1 ohne weiteres den Bestand der wirtschaftsrechtlichen Bestimmungen entnehmen, deren Verletzung nach den Regeln des Entwurfs geahndet werden soll. Der Katalog ist für die Sachgebiete der landwirtschaftlichen Marktordnung und der in der gewerblichen Wirtschaft noch bestehenden, aber weitgehend im Abbau begriffenen Lenkungsmaßnahmen erschöpfend. Wenn er in den weiteren gesetzgeberischen Arbeiten stets auf dem laufenden gehalten wird, dürfte die vorgenommene technische Neugestaltung, wie die Bundesregierung in der Begründung zu dem Entwurf mit Recht ausführt, eine fühlbare Erleichterung für die Handhabung des Wirtschaftsstrafrechts in der Praxis mit sich bringen. Gerade das hervorzuheben, war dem Ausschuß ein besonderes Anliegen.
    Leider war es nicht möglich, auch im Bereich der Preisregelung, für die § 2 den strafrechtlichen Tatbestand enthält, die Methode der erschöpfenden Aufzählung aller Zuwiderhandlungen durchzuführen. Obwohl der Bestand an preisrechtlichen Vorschriften in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen ist, sind doch immer noch zahlreiche Gesetze und Rechtsverordnungen ganz verschiedenen Ursprungs in Kraft, die sich einer Zusammenfassung nach einheitlichen Gesichtspunkten weitgehend entziehen. Es bleibt jedoch zu hoffen, daß es im Laufe der weiteren Entwicklung gelingen wird, auch in diesem Bereich zu einem abschließenden Katalog zu kommen und damit den Umfang des gesamten strafrechtlich geschützten Wirtschaftsrechtes zu bezeichnen.
    Der Wirtschaftspolitische Ausschuß hat vorgeschlagen, in § 2 des Entwurfs nur vorsätzliche Verstöße gegen Vorschriften über die Preisregelung mit Strafe oder Geldbuße zu bedrohen. Gegen die Verwirklichung dieses Vorschlags trägt der Rechtsausschuß vor allem deswegen Bedenken, weil dann die überwiegende Zahl aller Preisvorschriften für die Praxis gegenstandslos würde. Denn es wird nur außerordentlich selten gelingen, einem Preissünder vorsätzliches Verhalten nachzuweisen. Es sei nur daran erinnert, daß der Schutz des Mieters gegen unberechtigte Ausnutzung der Wohnungsnot und der Schutz der öffentlichen Haushalte gegen Überforderung bei Vergebung von Aufträgen eine entscheidende Schwächung erfahren würden, wenn das Hohe Haus dem Vorschlag des Wirtschaftspolitischen Ausschusses entsprechen sollte.
    Über den Rahmen der §§ 1 und 2 hinaus hat der Ausschuß eine Aufrechterhaltung selbständiger Tatbestände des Wirtschaftsstrafrechts nicht für erforderlich gehalten. Das gilt insbesondere von § 3 des Entwurfs. Die Bundesregierung hatte sich bereits in ihrem Entwurf erhebliche Zurückhaltung auferlegt und die Beseitigung zahlreicher mit der wirtschaftlichen Entwicklung nicht mehr vereinbarer Straf- und Bußgeldvorschriften empfohlen. Sie hat lediglich in § 3 des Entwurfs einen Tatbestand der Preisüberhöhung aufrechterhalten, der an die bisherige Vorschrift über Preistreiberei anknüpft, aber schon eine beachtliche Anpassung an die Erfordernisse einer folgerichtigen marktwirtschaftlichen Konzeption enthält. Der Ausschuß war jedoch überwiegend der Meinung, daß auch die Neufassung den heutigen Verhältnissen nicht mehr gerecht wird. Es wurde zwar einmütig anerkannt, daß auch in einer sozialen Marktwirtschaft unangemessene Preisüberforderungen vorkommen können, die sowohl vom Standpunkt der Wirtschaftsführung wie auch im Interesse der Betroffenen mißbilligenswert und mit geeigneten wirtschaftspolitischen Maßnahmen, nicht strafrechtlichen Maßnahmen, zu bekämpfen sind. Ein schwer ab-grenzbarer und deshalb unbestimmter Straftatbestand wurde jedoch nicht als brauchbares Mittel angesehen, um in einer im wesentlichen funktionierenden marktwirtschaftlichen Ordnung d as Preisgefüge zu sichern. Abgesehen davon, daß das Vorhandensein einer solchen Strafandrohung die Bildung eines marktangemessenen Preises bisweilen verhindert, hat die Praxis der Gerichte und Verwaltungsbehörden in den letzten Jahren überzeugend bewiesen, daß eine einigermaßen gleichmäßige und der Wirtschaftslage entsprechende Anwendung der Preistreibereivorschrift nicht erreichbar ist. Es hängt im Einzelfall weitgehend


    (Hoogen)

    von den subjektiven Vorstellungen oder sogar von der wirtschaftspolitischen Überzeugung des Verwaltungsbeamten oder Richters ab, ob er einen Preis als angemessen bezeichnet oder nicht. Das ist auf dem Gebiet der Strafjustiz ein unhaltbarer Zustand.
    Hinzu kommt. daß die von der Bundesregierung vorgeschlagene Einschränkung der Vorschrift auf Gegenstände und Leistungen, für die ein wirksamer und freier Leistungswettbewerb nicht besteht, diese rechtsstaatlichen Bedenken noch erhöht, anstatt sie zu verringern. Wenn der Einschränkung auch ein sachlich zutreffendes Anliegen zugrunde liegt, muß doch beachtet werden, daß es außerordentlich schwierig ist, das Vorhandensein oder Fehlen eines freien und wirksamen Leistungswettbewerbs in einem gerichtlichen Verfahren festzustellen. Der Bundesrat hat mit Recht darauf hingewiesen, daß dazu eine eingehende Kenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse in den verschiedenen Berufen und Gewerbezweigen erforderlich wäre. Ich darf hinzufügen, daß diese Kenntnis bei Verwaltungsbehörden und insbesondere Gerichten weitgehend nicht vorhanden ist.

    (Sehr richtig!)

    Den Verwaltungsbehörden und Gerichten eine solche Beurteilung zuzumuten, würde in der Regel eine Überforderung bedeuten.
    Zu berücksichtigen ist schließlich noch, daß eine so außerordentlich dehnbare und unklare Strafbestimmung die Gefahr ungerechtfertigter oder kleinlicher Beanstandungen heraufbeschwört, die erfahrungsgemäß viel Unruhe in das Wirtschaftsleben hineintragen.
    Angesichts dieser schwerwiegenden Bedenken gegen eine allgemeine Preistreibereivorschrift hat sich der Ausschuß entschlossen, ganz auf sie zu verzichten. Er glaubt, dies vor allem deshalb verantworten zu können, weil sich die wirtschaftlichen Verhältnisse in den letzten Jahren so entscheidend gebessert haben, daß das mit der Strafvorschrift angestrebte Ziel im wesentlichen auch durch positive, marktkonforme Maßnahmen erreicht werden kann. Soweit die Vorschrift der Wirtschaftsverwaltung als Mittel zur Bekämpfung wettbewerbsfeindlicher Preisabreden dienen soll, ist das Wirtschaftsstrafgesetz nicht der rechte Ort, um einen solchen dem Kartellrecht angehörenden Sachverhalt zu regeln. Es wird Aufgabe des Bundestags sein, sich im Rahmen eines Kartellgesetzes mit der Frage der richtigen Behandlung von Preisvereinbarungen auseinanderzusetzen.
    Schließlich hat der Ausschuß auch berücksichtigt, daß die Möglichkeit, vorübergehend im beschränkten Rahmen feste Preisbindungen einzuführen, einen brauchbaren Ausweg bietet, um unberechtigten Preisüberhöhungen wirksam entgegenzutreten. — So viel zur Frage des Verzichts auf § 3 des Entwurfs, überschrieben „Preisüberhöhung".
    Über den von der Bundesregierung vorgesehenen Rahmen hinaus hat der Bundesrat die Beibehaltung weiterer strafrechtlicher Tatbestände des alten Wirtschaftsstrafgesetzes empfohlen. Der Ausschuß hat sich diesen Vorschlägen des Bundesrates nicht anschließen können.
    Schließlich hat sich der Ausschuß noch mit der Frage befaßt, ob das neue Wirtschaftsstrafgesetz, das an die Stelle des am 30. Juni 1954 auslaufenden treten soll, befristet oder unbefristet sein soll. Die Vorschrift des § 24 des Entwurfs über das
    Inkrafttreten hat der Ausschuß aber in zweifacher Hinsicht geändert. Da es nicht mehr möglich sein wird, die Verkündung des Gesetzes vor Auslaufen des alten Wirtschaftsstrafgesetzes zu erreichen, mußte für das Inkrafttreten der Tag nach der Verkündung vorgeschlagen werden. Die unveränderte Annahme des Regierungsentwurfs würde eine Rückwirkung des Gesetzes vorschreiben, die bei Strafbestimmungen aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig ist.
    Außerdem hat der Ausschuß als Termin für das Auslaufen des Gesetzes den 31. Dezember 1955 bestimmt, um rechtzeitig überprüfen zu können, ob für die weitere Beibehaltung eines selbständigen Wirtschaftsstrafgesetzes noch ein Bedürfnis besteht. Der Wirtschaftspolitische Ausschuß hat vorgeschlagen, den Termin für das Außerkrafttreten bereits auf den 31. Dezember 1954 festzusetzen, um damit die Überprüfung des gesamten Wirtschaftsrechtes schon in den nächsten Monaten zu veranlassen. Der Rechtsausschuß ist jedoch der Meinung, daß die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften durch eine so kurze Frist vor unüberwindliche Schwierigkeiten gestellt werden würden, weil es kaum möglich sein dürfte, das weit verzweigte und wenig übersichtliche Rechtsgebiet vollständig durchzuarbeiten und gesetzgeberisch neu zu regeln.
    Meine Damen und Herren, der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht schlägt Ihnen deshalb vor, dem Entwurf in der aus der Ausschußvorlage ersichtlichen Fassung zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)