Rede:
ID0202415300

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2024

  • date_rangeDatum: 8. April 1954

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:02 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 19:36 Uhr

  • fingerprintRedner ID: Nicht erkannt

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Vizepräsident Dr. Schneider: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 0

  • subjectLänge: 13 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 13
    1. Und: 1
    2. Abgeordneter: 1
    3. Schmitt.: 1
    4. —: 1
    5. Ich: 1
    6. danke: 1
    7. schön.: 1
    8. Das: 1
    9. Wort: 1
    10. hat: 1
    11. der: 1
    12. Abgeordnete: 1
    13. Maier.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 24. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. April 1954 847 24. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. April 1954. Geschäftliche Mitteilungen 849 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Böhm (Düsseldorf) 851 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 33, 37 und 40 (Drucksachen 299, 443; 321, 442; 347, 444) 849 B Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) (Drucksache 200); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 350); dazu Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (Drucksachen 351 bis 379): Fortsetzung der Beratung des Einzelplans 12 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache 362, Umdruck 50) 849 C, 929 Dr. Bleiß (SPD) 849 C Bauer (Würzburg) (SPD) 850 D Niederalt (CDU/CSU) 851 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 852 A Schoettle (SPD) 852 C Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 853 A Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 853 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . 854 A, 857 B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 856 A, 858 A Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . . 856 C Abstimmungen 858 A Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache 359, Umdrucke 22, 29 [neu], 30, 31, 47, 52, 54, 55) . . 858 B, 930, 931, 932, 933, 934 Dr. Vogel (CDU/CSU), Berichterstatter 858 C Kurlbaum (SPD) 860 A, 881 A Samwer (GB/BHE) 862 B Schoettle (SPD) 863 A Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 863 B Dr. Atzenroth (FDP) 864 D Dannebom (SPD) 866 A Naegel (CDU/CSU) 868 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 870 C Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 872 A Dr. Schild (Düsseldorf) (DP) 874 A Ohlig (SPD) 875 A Scheel (FDP) 875 C, 882 B Bender (GB/BHE) 876 C, 879 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen . 877 A, 879 A, 882 C, D, 883 A, B Dr. Deist (SPD) 879 C Ritzel (SPD) 882 D, 883 B, C Neumann (SPD) 882 D, 883 A Lange (Essen) (SPD) (zur Abstimmung) 883 C Abstimmungen 883 D Einzelplan 02 — Haushalt des Deutschen Bundestages (Drucksache 352) 884 B Frau Rösch (CDU/CSU), Berichterstatterin 884 B Dr. Gülich (SPD) 885 A, 891 D D. Dr. Ehlers (CDU/CSU) 889 A Ritzel (SPD) 892 B Schoettle (SPD) 892 C Beschlußfassung . 893 A Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 360; Umdrucke 20, 26, 27, 33, 34, 35) . 893 A, 936, 937, 938, 939, 940 Brese (CDU/CSU), Berichterstatter . . 893 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . . 895 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 896 B Kriedemann (SPD) 897 C, 905 D Frau Strobel (SPD) 899 A Frühwald (FDP) 900 A Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 903 C Elsner (GB/BHE) 904 A, B Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 904 B, 907 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . . 904 C Frau Keilhack (SPD) 904 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 905 B Abstimmungen 909 C Einzelplan 13 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 363) 909 D Ohlig (SPD), Berichterstatter . . . 909 D Diekmann (SPD) 910 A Hübner (FDP) 912 C Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 914 A Neumann (SPD) 915 A Beschlußfassung 915 B Einzelplan 07 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 357) 915 C Brandt (Berlin) (SPD), Berichterstatter 915 C Beschlußfassung 916 D Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache 356; Umdrucke 36, 37, 38, 39, 48, 61) . . . 916 D, 941, 942, 943 Niederalt (CDU/CSU), Berichterstatter 917 A Dr. Willeke (CDU/CSU), Berichterstatter 920 A Maier (Freiburg) (SPD) 922 A Ritzel (SPD) 924 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 925 B Frau Dr. Hubert (SPD) 926 A Seiboth (GB/BHE) 927 A Weiterberatung vertagt 928 D Nächste Sitzung 928 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 40 — Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen (Umdruck 51) 929 Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Dr. Schild (Düsseldorf), Matthes, Weyer, Illerhaus u. Gen. zum Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 22) . . 930 Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 29 [neu]) . . . . 931 A Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 30) 931 B Anlage 5: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 31) . . . . 932 A Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 47) . . . . 932 B Anlage 7: Entschließungsantrag der Abg. Naegel, Scheel, Samwer, Dr. Elbrächter u. Gen. zum Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 52) 933 Anlage 8: Änderungsantrag der Abg. Scheel u. Gen. zum Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 54) 934 A Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 55) . . . . 934 B Anlage 10: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 20) 935 Anlage 11: Änderungsantrag der Abg. Schneider (Bremerhaven), Dr. Schild (Düsseldorf), Müller (Wehdel) u. Gen. zum Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 26) . . . 936 Anlage 12: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 27) . . . 937 Anlage 13: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 33 [berichtigt]) . . 938 Anlage 14: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 34) 939 Anlage 15: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 35) 940 Anlage 16: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsberich des Bundesministers des Innern (Umdruck 36) . . . . 941 A Anlage 17: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Umdruck 37) . . . . 941 B Anlage 18: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Umdruck 38) . . . . 942 A Anlage 19: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Umdruck 39) . . . . 942 B Anlage 20: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Umdruck 48) . . . . 943 A Anlage 21: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Umdruck 61) . . . . 943 B Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 51) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 40 — Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen (Drucksachen 200, 350, 375) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 4007 ist ein neuer Tit. 340 zu bilden und in diesen Titel ein Betrag in Höhe von 450 000 000 DM zur Abdeckung der der Deutschen Bundesbahn auferlegten betriebsfremden Aufwendungen einzustellen. Bonn, den 7. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schild (Düsseldorf), Matthes, Weyer, Illerhaus und Genossen (Umdruck 22) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 09 - Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 200, 350, 359) Der Bundestag wolle beschließen, in Kap. 0902 die folgenden neuen Titel einzufügen: a) „Tit. 601 a Maßnahmen zur Förderung gesamtdeutscher Fragen des 1 000 000 DM" Einzelhandels b) „Tit. 601 b Gewerbeförderungsmaßnahmen für das 250 000 DM" Gaststätten- und Hotelgewerbe Deckungsvorschlag: Im Einzelplan 32 Kap. 3205 Tit. 681 (Verzinsung der zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel der Bundeshauptkasse aufgenommenen Mittel) ist der Betrag von 50 000 000 DM auf 48 750 000 DM zu kürzen. Bonn, den 5. April 1954 Dr. Schild (Düsseldorf) Matthes Dr. von Merkatz und Fraktion Weyer Dr. Bucher Frau Friese-Korn Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Dr. Mende Dr. Preusker Scheel Illerhaus Barlage Berendsen Brand (Remscheid) Burgemeister Dr. Dollinger Griem Dr. Hesberg Holla Kemper (Trier) Kirchhoff Leonhard Dr. Pohle (Düsseldorf) Sabaß Schmidt-Wittmack Schmücker Dr. Storm Stücklen Unertl Dr. Willeke Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 29 [neu]) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 200, 350, 359) Der Bundestag wolle beschließen, in Kap. A 0901 Tit. 604 (neu) einzusetzen: „Zuschüsse zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Emsland 5 000 000 DM". Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 30) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 200, 350, 359) Der Bundestag wolle beschließen: in Kap. 0902 folgenden neuen Titel einzufügen: „Anpassungsbeihilfen für Belegschaftsmitglieder des Eisenerzbergbaues, die durch Stilllegung oder Einschränkung der Betriebe ihre Arbeitsplätze verlieren 4 000 000 DM" Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Entschließungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 31) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 200, 350, 359) Der Bundestag wolle beschließen: Zur Klärung der strittigen Fragen des ehemaligen Reichsvermögens und der noch offenen Fragen zwischen Bundes- und Landesvermögen und der Beteiligungen des Bundes an Gesellschaften des öffentlichen Rechts wird ein 21er-Ausschuß des Bundestages eingesetzt, in den je 7 Mitglieder des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik zu entsenden sind. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 47) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 09 - Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 200, 350, 359) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 0901 ist nach Tit. 613 folgender neuer Tit. 613a einzufügen: „Zuschuß für Förderungsmaßnahmen des Handels 2 000 000 DM" Bonn, den 7. April 1954 Samwer Meyer-Ronnenberg Dr. Eckhardt und Fraktion Anlage 7 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Entschließungsantrag der Abgeordneten Naegel, Scheel, Samwer, Dr. Elbrächter und Genossen (Umdruck 52) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 200, 350, 359) Der Bundestag wolle beschließen: Das Gesetz über die Bundesstelle für den Warenverkehr läuft am 30. September 1954 aus. Über die für die Zeit vom 1. Oktober 1954 bis zum Ende des Haushaltsjahres 1954 veranschlagten Haushaltsmittel (etwa 50 v. H. des Ansatzes des Kap. 0905) darf nur zur Durchführung der dann noch verbleibenden Aufgaben und der Abwicklungsarbeiten in der erforderlichen Höhe verfügt werden. Bonn, den 7. April 1954 Naegel Brand (Remscheid) Dr. Bürkel Dr. Hellwig Holla Kirchhoff Lenze (Attendorn) Leonhard Müser Raestrup Sabaß Dr. Serres Stücklen Scheel Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Wellhausen Samwer Dr. Elbrächter Anlage 8 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Abgeordneten Scheel und Genossen (Umdruck 54) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 200, 350, 359) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 0901 erhält Tit. 530 folgende Fassung: „Darlehen für Investitionen in der demontagegeschädigten Wirtschaft 100 000 000 DM". Bonn, den 7. April 1954 Scheel Dr. Atzenroth Dr. Wellhausen Dr. Elbrächter Schwann Dr. Drechsel Dr. Hoffmann Anlage 9 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 55) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 09 - Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtfchaft (Drucksachen 200, 350, 359) Der Bundestag wolle beschließen, in Kap. A 0901 die Summe Tit. 610 zu erhöhen auf 30 000 000 DM. Bonn, den 7. April 1954 Bender Dr. Eckhardt und Fraktion Anlage 10 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 20) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 10 - Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 200, 350, 360) Der Bundestag wolle beschließen, in Kap. A 1002 einen neuen Titel „Darlehen zur Förderung der ländlichen Siedlung 45 500 000 DM" und einen neuen Titel „Beihilfen zur Förderung der ländlichen Siedlung 22 600 000 DM" einzubringen. Bonn, den 1. April 1954 Elsner Dr. Mocker und Fraktion Anlage 11 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Abgeordneten Schneider (Bremerhaven), Dr. Schild (Düsseldorf), Müller (Wehdel) und Genossen(Umdruck 26) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 200, 350, 360) Der Bundestag wollt beschließen: In Kap. 1002 ist a) bei Tit. 650 der Betrag von 250 000 DM auf 550 000 DM zu erhöhen mit der Maßgabe, daß in den Erläuterungen die Verwendung dieses Betrages für wirtschaftliche Beratung und berufsfachliche Ausbildung in der Fischwirtschaft bestimmt wird; b) bei Tit. 956 der Betrag von 16 275 000 DM auf 16 575 000 DM zu erhöhen mit der Maßgabe, daß in den Erläuterungen die Verwendung dieses Betrages für die Zinsverbilligung von der Fischwirtschaft aufgenommener Kredite, die der Absatzförderung und Werbung für den Fischkonsum dienen, bestimmt wird. Deckungsvorschlag: Der Betrag in Kap. 1002 Tit. 67 (Abschöpfung von Preisunterschieden bei Lebensmitteleinfuhren) in Höhe von 225 800 000 DM wird auf 226 400 000 DM erhöht. Bonn, den 6. April 1954 Schneider (Bremerhaven) Dr. Schild (Düsseldorf) Müller (Wehdel) Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 12 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU (Umdruck 27) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 200, 350, 360) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, der Wirtschaftsberatung und Fachausbildung in der Fischerei und der Rationalisierung fischwirtschaftlicher Verarbeitungs- und Absatzeinrichtungen ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und bemüht zu sein, daß entsprechende Mittel für diese wecke zur Verfügung gestellt werden. Bonn, den 6. April 1954 Krammig Müller-Hermann Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 13 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 33 [berichtigt]) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 200, 350, 360) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 1002 Tit. 617 ist der Ansatz von „10 000 000 DM" auf „40 000 000 DM" zu erhöhen. Hierzu wird die folgende Ergänzung der Erläuterungen empfohlen: 5. Beihilfen zur Ausmerzung tbc-kranker Kühe 39 770 000 DM. Zu 5. Die Beihilfen sind nach bundeseinheitlichen Richtlinien den Tierhaltern zu gewähren, die ihre Reagenten über die Schlachtung endgültig ausmerzen. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 34) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 200, 350, 360) Der Bundestag wolle beschließen: Kap. 1002 Tit. 650 wird wie folgt geändert: „Ernährungswirtschaftliche Verbraucheraufklärung 500 000 DM." Hierzu wird die folgende Erläuterung empfohlen: Zu Tit. 650 Der Verbraucher muß seinen Nährstoffbedarf kennenlernen und in die Lage versetzt werden, ihn volkswirtschaftlich und gesundheitlich zweckmäßig und in Anpassung an seine Einkommensverhältnisse zu decken. Die hierzu notwendige Beratung und Aufklärung, in die der beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gebildete Verbraucher-Ausschuß maßgeblich eingeschaltet ist, soll insbesondere durch Herausgabe von Broschüren und Plakaten, durch Kochvorführungen, durch Vorträge sowie durch Beschaffung von Unterrichtsmaterial auch für die Schulen gefördert werden. Eine solche objektive Verbraucheraufklärung muß als eine Aufgabe des Bundesministeriums neben die Werbung für einzelne Lebensmittel treten. Sie ist eine notwendige Ergänzung der Erzeugungspolitik und dient so auch der Absatzförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 35) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 10 - Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 200, 350, 360) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 1002 wird folgender neuer Titel angefügt: „Tit. 958 Zuschuß an die Länder zur Durchführung der Schulmilchversorgung 40 000 000 DM" Hierzu wird folgende Erläuterung empfohlen: Zu Tit. 958 Die Verbraucher werden durch die Abschöpfung (siehe Kap. 1002 Tit. 67) in erheblichem Umfang zusätzlich belastet. Da sich diese Belastung der Lebenshaltung bei der Durchführung der Marktordnung zwangsläufig ergibt, die Marktordnung aber sowohl den Erzeugern wie den Verbrauchern dienen soll, besteht die Verpflichtung, den Verbrauchern einen gewissen Ausgleich zu geben. Das kann nur in einer Weise geschehen, die den Grundsätzen der Marktordnung entspricht. Die finanzielle Unterstützung der Schulmilchversorgung aus Bundesmitteln, denen die erwähnten Einnahmen aus der Abschöpfung zufließen, dient den Verbrauchern respektive ihren Kindern durch die Verbilligung der Milch und dient zugleich der erzeugenden Landwirtschaft durch die so bewirkte Steigerung des Trinkmilchabsatzes, der gerade für die kleineren landwirtschaftlichen Betriebe von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung ist. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 36) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 200, 350, 356) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 0602 Tit. 640 ist der Ansatz in Höhe von 140 900 DM um 500 000 DM auf 640 900 DM zu erhöhen. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 17) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 200, 350, 356) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Einzelplan 06 Kap. 0618 ist nach Tit. 302 folgender neuer Tit. 302a einzufügen: „Bauten und Einrichtungen für den Luftschutz der zivilen Bevölkerung 1 000 000 000 DM" 2. In Einzelplan 35 Kap. 3501 Tit. 300 ist der Beitrag der Bundesrepublik an die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (zum Teil Stationierierungsbeitrag) um 1 000 000 000 DM auf 8 000 000 000 DM zu kürzen. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 18 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 38) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 200, 350, 356) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 0628 ist a) die Summe Personalausgaben (Tit. 101 bis 110) auf „200 000 DM" und b) der Ansatz von Tit. 200 auf „40 000 DM" zu kürzen. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 39) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 200, 350, 356) Der Bundestag wolle beschließen: Der in Kap. 0635 (Bundeszentrale für Heimatdienst) bei Tit. 300 veranschlagte Betrag von 3 300 000 DM ist um 1 200 000 DM auf 4 500 000 DM zu erhöhen und vorwiegend zur Steigerung der Aufwendungen für staatsbürgerliche Informationen und Lehrgänge, zur Förderung von Filmen und Hörspielen und zur Veranstaltung von Preisausschreiben unter der Jugend zu verwenden. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 20 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 48) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 06 - Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 200, 350, 356) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 0609 Tit. 300 wird der letzte Absatz des Zweckbestimmungsvermerks wie folgt geändert: „Die Jahresrechnungen über die Ausgaben dieses Betrages unterliegen der Prüfung einer nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Bundestages aus drei Mitgliedern des Bundestages zu bildenden Kommission und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärungen der Kommission und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 7. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 21 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 61) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 200, 350, 356) Der Bundestag wolle beschließen: Die unter Kap. 0602 Tit. 605 eingesetzten Mittel sind gesperrt. Bonn, den 8. April 1954 Seiboth Dr. Gille Dr. Eckhardt und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Professor Gülich? Dr. Gülich (SPD): Allgemein!


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Und Abgeordneter Schmitt. — Ich danke schön. Das Wort hat der Abgeordnete Maier.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Maier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn meine Fraktion sich auf die Stellungnahme zu einzelnen Kapiteln des Etats des Bundesministeriums des Innern — Einzelplan 06 — beschränkt, dann soll das nicht besagen, daß wir zu anderen Kapiteln nichts zu sagen hätten. Wir sind aber der Meinung, daß beispielsweise die Frage des THW, die noch im Stadium der Verhandlungen zwischen dem Bundesinnenministerium und den Gewerkschaften steht, durch Ausführungen hier nicht gestört werden sollte und daß die Probleme der Organisierung des Grenzschutzes noch diskutiert werden, so daß wir durch die Einbeziehung dieser Frage in die heutige Debatte nur störend in den Gang der Dinge eingreifen würden. Wir werden bei der Beratung des Nachtragshaushalts noch Gelegenheit haben, unsere Meinung zu den offenen Fragen zum Ausdruck zu bringen.
    Ich möchte zunächst zum Antrag auf Umdruck 48 *) sprechen, einem Antrag, der in einer anderen Form gestern schon einmal bei dem Geheimfonds des Bundeskanzlers gestellt und der vom Hause abgelehnt worden ist. Bei dem Ersuchen meiner Fraktion zu Kap. 0609 Tit. 300 handelt es sich aber um einen Antrag, der sich von dem bei Einzelplan 04 gestellten insofern unterscheidet, als dieser Tit. 300 zweierlei Beträge beinhaltet: einmal die Ausgaben für den Nachrichtendienst durch das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln, zum anderen einen Teil, der im Bundesinnenministerium verwaltet wird und dem sogenannten konstruktiven Verfassungsschutz dient. Diese Zweiteilung des Titels gibt uns Veranlassung, hier wie bei den Geheimfonds überhaupt zu beantragen, ein Dreimännerkollegium zu schaffen, das diesen Titel, soweit er vom Innenministerium selbst beansprucht wird, kontrolliert. Ich glaube, es läge auch im Interesse des Herrn Ministers selber, daß keinerlei Zweifel etwa über mißbräuchliche Ausgaben aus diesem Titel bestehen. Für die Kontrolle der Ausgaben, die der Nachrichtenapparat des Bundesverfassungsschutzamtes erfordert, genügt uns die alleinige Kontrolle durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofs. Ich möchte das Hohe Haus bitten, unserem Antrag auf Schaffung einer solchen Kontrollinstanz, wie sie in dem Ihnen in Umdruck 48 vorliegenden Antrag vorgesehen ist, zuzustimmen.
    Von wesentlicher Bedeutung ist uns das Kapitel 0618 — Bundesanstalt für zivilen Luftschutz —. Zu diesem Kapitel haben wir den Ihnen vorliegenden Ergänzungsantrag — Umdruck 37 **) — gestellt, wonach in diesem Kapitel nach Tit. 302 ein neuer Titel 302 a eingefügt werden soll, in dem Bauten und Einrichtungen für den Luftschutz der zivilen Bevölkerung mit einem — zunächst — Gesamtkostenaufwand von 1 Milliarde DM gefordert
    *) Siehe Anlage 20 Seite 943 A. **) Siehe Anlage 17 Seite 941 B.
    werden. Ziffer 2 des Antrags enthält die Deckungsvorlage: In Einzelplan 35 Kap. 3501 Tit. 300 ist der Beitrag der Bundesrepublik an die Europäische Verteidigungsgemeinschaft — zum Teil Stationierungsbeitrag — um diese Milliarde zu kürzen.
    Seit vielen Monaten füllt die Diskussion über die Wirkungen der verschiedenen neuen AtomMassenvernichtungswaffen die Spalten -der Zeitungen der ganzen Welt, und in jüngster Zeit angestellte Versuche mit der Wasserstoffbombe haben offenbar werden lassen, was der Menschheit wartet, wenn aus dem kalten ein heißer Krieg entstehen sollte.
    Während ein Teil der Wissenschaft alle Kräfte darauf verwendet, mit immer neuen Atomwaffen einen Wirkungsgrad höchster Vernichtung zu erzeugen, ist ein anderer dabei, in den Laboratorien und Forschungsinstituten nach Schutz- und Gegenmitteln zu suchen, die die Wirkung dieser Vernichtungswaffen abschwächen und damit einen Teil der Todgeweihten retten könnten. Freilich stehen diesem Teil der im Dienst der Menschlichkeit tätigen Forscher nicht die gleichen ungezählten Gelder zur Verfügung wie der die Atomwaffen entwikkelnden Waffenindustrie. Die Ergebnisse bei der Forschung nach Gegen- und Schutzmitteln werden also immer länger auf sich warten lassen und deshalb der Entwicklung der Zerstörungsmittel nachhinken. Eines ist deshalb gewiß: wenn es zu einem dritten Weltkrieg kommen sollte, dann dürften die Gefahren für die am Kampfgeschehen unbeteiligte Zivilbevölkerung ungeahnte Ausmaße erreichen. Gegenüber dem ersten Weltkrieg, der etwa 800 Bombentote forderte, und dem zweiten Weltkrieg, bei dem wir im Reichsgebiet rund eine halbe Million Menschen aus Kreisen der Zivilbevölkerung als Todesopfer zu beklagen hatten, würde ein Vielfaches an Menschenverlusten entstehen, wenn diese Atomwaffen zum Einsatz kämen und wenn nicht von Bundes wegen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung getroffen würden.
    Wenn wir über die Grenze unseres Landes hinausschauen, um festzustellen, was andere Nationen auf dem Gebiet des Luftschutzes seit langem geleistet haben und noch fortgesetzt leisten, dann wird uns die eigene fast als trostlos zu bezeichnende Situation erst klar, und wir könnten in Resignation verfallen, wenn wir allein an den uns erwachsenden Nachholbedarf auf dem Gebiete des Luftschutzes und des Katastrophenschutzes denken. Der Gedanke, daß der zivile Schutz der Bevölkerung eines Landes eine reine Defensivmaßnahme ist, die mit der möglichen militärischen Beteiligung an einem Kriege in keinem unmittelbaren Zusammenhang steht, hat gerade die Länder, die an den beiden Weltkriegen unbeteiligt gewesen sind, die Schweiz und Schweden, schon sehr früh auf den Plan gerufen. Beide Länder wenden alljährlich große Haushaltssummen auf, um entsprechende Einrichtungen zum Schutze ihrer Zivilbevölkerung zu schaffen. Zahlen verdeutlichen diese Anstrengungen am besten. Während die Vereinigten Staaten zur Zeit jährlich pro Kopf der Bevölkerung etwa 2,30 DM, England 4,10 DM und Schweden 8 DM ausgeben, weist der Haushalt, der Ihnen vorliegt, auf dem Gebiet des Luftschutzes, auf unsere Bevölkerungszahl umgerechnet, je Kopf ganze 20 Pfennig aus.'

    (Hört! Hört! bei der SPD.)



    (Maier [Freiburg])

    Ziehen wir einen Vergleich zwischen dem im gleichen Haushalt vorgesehenen Wehrbeitrag von rund 9 Milliarden und den in verschiedenen Titeln ausgebrachten Beträgen für Zwecke des Luftschutzes von insgesamt 12 Millionen, dann muß uns die jüngst beschlossene Verfassungsergänzung, die die zivile Verteidigung in den Aufgaben- und Kompetenzbereich des Bundes einbezieht, als eine reine Deklamation erscheinen. Der EVG-Vertrag weist die zivile Verteidigung den Nationen als Aufgabe zu, und deshalb haben die Alliierten wohl auch stillschweigend geduldet, daß sich die Bundesregierung auf dem Gebiete des Luftschutzes insofern bereits betätigt hat, als sie in die letzten Haushalte immer wieder Beträge für Luftschutzzwecke eingesetzt hat.
    Wiederholt hat der Herr Bundesinnenminister Dr. Lehr im Bundestag und in den Ausschüssen die Vorlage des Entwurfs eines Luftschutzgesetzes in Aussicht gestellt, und noch im Dezember des vergangenen Jahres hat das amtliche Bulletin der Bundesregierung den Entwurf für das 1. Quartal dieses Jahres angekündigt. Es wurde in dieser Verlautbarung allerdings der Zusatz gemacht, daß die Kostenfrage noch nicht endgültig geklärt sei. Als Hinweis für die Realisierung eines solchen Entwurfs eines Luftschutzgesetzes war in der Bulletin-Verlautbarung angegeben, daß man auf der Grundlage der Etattitel im schwedischen Haushalt rund 350 Millionen DM für die deutschen Zwecke errechnet habe. Wenn wir aber in Betracht ziehen, daß Schweden uns schon um viele Jahre voraus ist und daß dieses Land keine Kriegszerstörungen erfahren hat, muß uns Angst werden um den Nachholbedarf. Die im Bulletin erwähnten Mittel dürften also nicht ausreichen, den Forderungen des Tages gerecht zu werden. Angesichts des Dilemmas, in das die Bundesregierung durch die Verfassungsergänzung gekommen ist, aus der seither dilatorischen Behandlung des Luftschutzproblems zu einem wirksamen Schutz der Zivilbevölkerung zu kommen, vermeidet man in Regierungskreisen begreiflicherweise, Schätzungen der wahrscheinlichen Kasten für einen einigermaßen sinnvollen passiven Luftschutz bekanntzugeben.
    Was bisher auf dem Gebiet des Luftschutzes geschehen ist, beschränkt sich auf informatorische, organisatorische und wissenschaftliche Forschungsmaßnahmen. Keine Mark stand und steht für echte Luftschutzeinrichtungen zur Verfügung. Nun läuft demnächst das neue Wohnungsbauprogramm der Bundesregierung an, und es ist höchste Zeit, sich darüber schlüssig zu werden, wie die erforderlichen Luftschutzräume in die Neubauten eingebaut werden können. Wie man hört, soll das Wohnungsbauministerium wertvolle Vorarbeiten geleistet und Pläne verfügbar haben, deren Vorschläge auf den Erfahrungen im Ausland beruhen. Es wäre nur zu wünschen, daß sich die Bundesregierung dieser Vorarbeiten bedient und sie möglichst bald im Interesse unserer Zivilbevölkerung nutzbar macht. Eine Initiative wäre auch deshalb wichtig, weil die Städteneuplanung der 82 Städte mit über 100 000 Einwohnern, die als besonders luftgefährdet angesehen werden, erfordert, daß der Planer bei seiner Aufgabe die luftempfindlichen Gebiete besonders berücksichtigen kann.
    Nun taucht die Frage auf: Wer soll die Kosten solcher Schutzeinrichtungen übernehmen? Meine Fraktion ist der Auffassung, daß die Zivilverteidigung eine Aufgabe des Bundes ist und deshalb auch die Kosten für den Luftschutz vom Bund zu tragen sind. Weder die Länder noch die jetzt schon unter dem Druck immer neuer Lasten seufzenden Gemeinden werden in der Lage sein, anteilige Kosten zu übernehmen. Desgleichen scheint uns auch inopportun, Mittel dadurch zu gewinnen, daß man das neue Wohnungsbauprogramm um etwa 7 bis 8 % der vorgesehenen Wohnungen kürzte. Wir glauben, daß der Herr Bundesfinanzminister den Schlüssel zur Lösung des Problems in der Hand hat. Der Herr Bundesfinanzminister hat sich zwar heute schon bei der Beratung eines anderen Etattitels über unseren Antrag, in dem wir eine Milliarde für Luftschutzeinrichtungen fordern, und über den Deckungsvorschlag, diese Milliarde dem EVG-Beitrag zu entnehmen, dahin ausgelassen, eine solche Maßnahme hätte zur Folge, daß wir bei den Alliierten wegen Vertragsuntreue in Mißkredit kämen und die Gefahr für das deutsche Volk noch steigen würde, weil dann die Verteidigung unseres Gebietes nicht mehr gewährleistet sei. Wir sind anderer Auffassung, Herr Bundesfinanzminister. Wir sind nämlich der Meinung, daß nach der Entwicklung, soweit sie überhaupt bezüglich des Zustandekommens oder des Nichtzustandekommens des EVG-Vertrages mindestens zu überschauen ist, ein Zustandekommen vor Herbst nicht erwartet werden kann. Daher bleibt Ihnen, Herr Bundesfinanzminister, für die ersten sechs Monate dieses Haushaltsjahres immerhin die Differenz zwischen den reinen Besatzungskosten und den für die EVG vorgesehenen Beträgen, also rund 150 Millionen DM je Monat, übrig. Zur Erfüllung des Luftschutzprogramms stünden also 6 mal 150 Millionen DM zur Verfügung, und damit käme man nahe an die von uns geforderte Einsparung in Höhe von einer Milliarde DM heran. Wenn deshalb der Herr Bundesfinanzminister, anstatt das Wehrbeitragskonto anschwellen zu lassen, diese sechs Monatsbeträge dem Herrn Bundesinnenminister zur Verfügung stellte, würde der Herr Bundesinnenminister, wie wir meinen, angesichts der Vorbereitungsarbeiten, die in seinem Ministerium geleistet worden sind, in der Lage sein, die Luftschutzmaßnahmen so in Angriff zu nehmen, daß das Volk das Gefühl haben kann, in der Stunde der Gefahr den höchstmöglichen Schutz zu genießen. Es obläge dann dem Bundeskabinett, schnellstens die erforderlichen Maßnahmen zu beschließen.
    Wie bekannt, läuft im Frühsommer dieses Jahres die Frist für den ersten festgesetzten Wehrbeitrag ab. Es wird also vermutlich schon in den nächsten Wochen oder spätestens im Monat Mai zu weiteren Verhandlungen kommen, die der Herr Bundesfinanzminister mit den Partnern des Vertrags zu führen hat. Der Herr Minister hat also Gelegenheit, bei diesen Verhandlungen seinen Verhandlungspartnern erneut die besondere Notlage Deutschlands auf dem Gebiet des Luft- und Katastrophenschutzes, die überall in der Welt anerkannt wird, vor Augen zu führen. Es genügt dabei die Feststellung, was es heißt, im Zeitalter der Atombombe unmittelbar am Eisernen Vorhang in so dicht besiedeltem Gebiet zu leben, wie es bei uns der Fall ist. Es wäre unverantwortlich, einseitig die militärische Aufrüstung zu betreiben und die Zivilbevölkerung praktisch ihrem Schicksal zu überlassen. Wir treiben ja beinahe auf den grotesken Zustand hin, daß man sagt: Der Staat hat kein Geld, also muß das Volk im Kriegsfall sterben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wenn auch mit noch so großem Aufwand an Mitteln ein totaler Schutz unmöglich ist, so stimmen


    (Maier [Freiburg])

    doch die Erfahrungen der Sachverständigen darin überein, daß das Ausmaß der Vernichtung im Katastrophenfall wirksam begrenzt werden kann. Jeder Mensch, der dabei vor dem Tod geschützt werden kann, ist es wert, daß wir entsprechende Mittel aufwenden.
    Glücklicherweise stehen wir keiner unmittelbaren Kriegsgefahr gegenüber, und auf mehrere Jahre verteilt könnte es gelingen, gute, zuverlässige Arbeit zu leisten. Geschieht das nicht, so würde unmittelbar nach dem Ausbruch von Feindseligkeiten, ja, schon vorher, wenn sich ernste politische Spannungen ankündigten, in der Bundesrepublik die Gefahr von Massenpanik bestehen, und weder Polizei noch Militär könnten ihrer Herr werden.
    Der zivile Luftschutz ist, wie ich schon einmal betonte, eine reine Defensivmaßnahme, die in keinem Zusammenhang mit der EVG steht, die eigentlich Vorrang vor der Organisierung einer militärischen Verteidigung haben müßte. Meine Fraktion ist sich ihrer Verantwortung der Zivilbevölkerung gegenüber bewußt und erwartet von Ihnen, meine Damen und Herren, daß Sie ihr mit Ihrer Zustimmung zu unserem Antrag auf dem Wege folgen, alles zu tun, was zum Schutz der Zivilbevölkerung möglich ist, was wir auch von der Regierung erwarten dürfen.
    Nun lassen Sie mich noch kurz zu einem anderen Kapitel sprechen, nämlich zum Umdruck 39*), wo wir einen Antrag zu Kap. 0635 — Bundeszentrale für Heimatdienst — gestellt haben. Der Herr Präsident hat heute nachmittag im Anschluß an die Diskussion über das Handbuch des Bundestags gesagt: Jedes Mittel, um die Bevölkerung und vor allen Dingen unsere Jugend über die Tätigkeit des Bundestages und der anderen Organe der Bundesrepublik aufzuklären, ist es wert, daß wir die Kosten dafür aufwenden. Diesen Gedanken möchte ich aufgreifen, wenn ich Sie bitte, unserem Antrag auf Erhöhung des Titels für die Bundeszentrale für Heimatdienst von 3 300 000 DM auf 4 500 000 DM zuzustimmen.
    Die Bundeszentrale für den Heimatdienst ist eine Einrichtung, die von uns in bezug auf das Aufgabengebiet, das ihr gestellt ist, durchaus bejaht wird. Wir befürworten und unterstützen alle Bestrebungen und Bemühungen der demokratischen Aufklärung, ganz gleichgültig, in welcher Form — ob durch Druckschriften, durch Vorträge, durch Filme, durch Preisausschreiben usw. — der demokratische Gedanke propagiert wird.
    Die Bundeszentrale für Heimatdienst unterliegt der Kontrolle eines Kuratoriums, das aus Mitgliedern dieses Hauses gebildet ist und dem Abgeordnete aller Parteien angehören. Dieses Kuratorium gibt uns die Gewähr dafür, daß die Mittel gemäß den gestellten Aufgaben verwendet werden. Meine politischen Freunde arbeiten in diesem Kuratorium positiv mit, auch durch konstruktive Kritik. Um der Bundeszentrale eine Ausweitung ihrer Tätigkeit zu gestatten, möchten wir Sie bitten, unserem Vorschlag auf Erhöhung dieser Mittel zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)