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    2. Deutscher Bundestag — 24. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. April 1954 847 24. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. April 1954. Geschäftliche Mitteilungen 849 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Böhm (Düsseldorf) 851 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 33, 37 und 40 (Drucksachen 299, 443; 321, 442; 347, 444) 849 B Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) (Drucksache 200); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 350); dazu Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (Drucksachen 351 bis 379): Fortsetzung der Beratung des Einzelplans 12 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksache 362, Umdruck 50) 849 C, 929 Dr. Bleiß (SPD) 849 C Bauer (Würzburg) (SPD) 850 D Niederalt (CDU/CSU) 851 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 852 A Schoettle (SPD) 852 C Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 853 A Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 853 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . 854 A, 857 B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 856 A, 858 A Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . . 856 C Abstimmungen 858 A Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache 359, Umdrucke 22, 29 [neu], 30, 31, 47, 52, 54, 55) . . 858 B, 930, 931, 932, 933, 934 Dr. Vogel (CDU/CSU), Berichterstatter 858 C Kurlbaum (SPD) 860 A, 881 A Samwer (GB/BHE) 862 B Schoettle (SPD) 863 A Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 863 B Dr. Atzenroth (FDP) 864 D Dannebom (SPD) 866 A Naegel (CDU/CSU) 868 A Dr. Hellwig (CDU/CSU) 870 C Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 872 A Dr. Schild (Düsseldorf) (DP) 874 A Ohlig (SPD) 875 A Scheel (FDP) 875 C, 882 B Bender (GB/BHE) 876 C, 879 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen . 877 A, 879 A, 882 C, D, 883 A, B Dr. Deist (SPD) 879 C Ritzel (SPD) 882 D, 883 B, C Neumann (SPD) 882 D, 883 A Lange (Essen) (SPD) (zur Abstimmung) 883 C Abstimmungen 883 D Einzelplan 02 — Haushalt des Deutschen Bundestages (Drucksache 352) 884 B Frau Rösch (CDU/CSU), Berichterstatterin 884 B Dr. Gülich (SPD) 885 A, 891 D D. Dr. Ehlers (CDU/CSU) 889 A Ritzel (SPD) 892 B Schoettle (SPD) 892 C Beschlußfassung . 893 A Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 360; Umdrucke 20, 26, 27, 33, 34, 35) . 893 A, 936, 937, 938, 939, 940 Brese (CDU/CSU), Berichterstatter . . 893 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . . 895 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 896 B Kriedemann (SPD) 897 C, 905 D Frau Strobel (SPD) 899 A Frühwald (FDP) 900 A Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU) 903 C Elsner (GB/BHE) 904 A, B Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 904 B, 907 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . . 904 C Frau Keilhack (SPD) 904 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 905 B Abstimmungen 909 C Einzelplan 13 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 363) 909 D Ohlig (SPD), Berichterstatter . . . 909 D Diekmann (SPD) 910 A Hübner (FDP) 912 C Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 914 A Neumann (SPD) 915 A Beschlußfassung 915 B Einzelplan 07 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 357) 915 C Brandt (Berlin) (SPD), Berichterstatter 915 C Beschlußfassung 916 D Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache 356; Umdrucke 36, 37, 38, 39, 48, 61) . . . 916 D, 941, 942, 943 Niederalt (CDU/CSU), Berichterstatter 917 A Dr. Willeke (CDU/CSU), Berichterstatter 920 A Maier (Freiburg) (SPD) 922 A Ritzel (SPD) 924 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 925 B Frau Dr. Hubert (SPD) 926 A Seiboth (GB/BHE) 927 A Weiterberatung vertagt 928 D Nächste Sitzung 928 D Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 40 — Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen (Umdruck 51) 929 Anlage 2: Änderungsantrag der Abg. Dr. Schild (Düsseldorf), Matthes, Weyer, Illerhaus u. Gen. zum Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 22) . . 930 Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 29 [neu]) . . . . 931 A Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 30) 931 B Anlage 5: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 31) . . . . 932 A Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 47) . . . . 932 B Anlage 7: Entschließungsantrag der Abg. Naegel, Scheel, Samwer, Dr. Elbrächter u. Gen. zum Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 52) 933 Anlage 8: Änderungsantrag der Abg. Scheel u. Gen. zum Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 54) 934 A Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Umdruck 55) . . . . 934 B Anlage 10: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 20) 935 Anlage 11: Änderungsantrag der Abg. Schneider (Bremerhaven), Dr. Schild (Düsseldorf), Müller (Wehdel) u. Gen. zum Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 26) . . . 936 Anlage 12: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 27) . . . 937 Anlage 13: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 33 [berichtigt]) . . 938 Anlage 14: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 34) 939 Anlage 15: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Umdruck 35) 940 Anlage 16: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsberich des Bundesministers des Innern (Umdruck 36) . . . . 941 A Anlage 17: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Umdruck 37) . . . . 941 B Anlage 18: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Umdruck 38) . . . . 942 A Anlage 19: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Umdruck 39) . . . . 942 B Anlage 20: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Umdruck 48) . . . . 943 A Anlage 21: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zum Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Umdruck 61) . . . . 943 B Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 51) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 40 — Haushalt der sozialen Kriegsfolgeleistungen (Drucksachen 200, 350, 375) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 4007 ist ein neuer Tit. 340 zu bilden und in diesen Titel ein Betrag in Höhe von 450 000 000 DM zur Abdeckung der der Deutschen Bundesbahn auferlegten betriebsfremden Aufwendungen einzustellen. Bonn, den 7. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schild (Düsseldorf), Matthes, Weyer, Illerhaus und Genossen (Umdruck 22) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 09 - Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 200, 350, 359) Der Bundestag wolle beschließen, in Kap. 0902 die folgenden neuen Titel einzufügen: a) „Tit. 601 a Maßnahmen zur Förderung gesamtdeutscher Fragen des 1 000 000 DM" Einzelhandels b) „Tit. 601 b Gewerbeförderungsmaßnahmen für das 250 000 DM" Gaststätten- und Hotelgewerbe Deckungsvorschlag: Im Einzelplan 32 Kap. 3205 Tit. 681 (Verzinsung der zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel der Bundeshauptkasse aufgenommenen Mittel) ist der Betrag von 50 000 000 DM auf 48 750 000 DM zu kürzen. Bonn, den 5. April 1954 Dr. Schild (Düsseldorf) Matthes Dr. von Merkatz und Fraktion Weyer Dr. Bucher Frau Friese-Korn Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Dr. Mende Dr. Preusker Scheel Illerhaus Barlage Berendsen Brand (Remscheid) Burgemeister Dr. Dollinger Griem Dr. Hesberg Holla Kemper (Trier) Kirchhoff Leonhard Dr. Pohle (Düsseldorf) Sabaß Schmidt-Wittmack Schmücker Dr. Storm Stücklen Unertl Dr. Willeke Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 29 [neu]) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 200, 350, 359) Der Bundestag wolle beschließen, in Kap. A 0901 Tit. 604 (neu) einzusetzen: „Zuschüsse zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Emsland 5 000 000 DM". Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 30) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 200, 350, 359) Der Bundestag wolle beschließen: in Kap. 0902 folgenden neuen Titel einzufügen: „Anpassungsbeihilfen für Belegschaftsmitglieder des Eisenerzbergbaues, die durch Stilllegung oder Einschränkung der Betriebe ihre Arbeitsplätze verlieren 4 000 000 DM" Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Entschließungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 31) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 200, 350, 359) Der Bundestag wolle beschließen: Zur Klärung der strittigen Fragen des ehemaligen Reichsvermögens und der noch offenen Fragen zwischen Bundes- und Landesvermögen und der Beteiligungen des Bundes an Gesellschaften des öffentlichen Rechts wird ein 21er-Ausschuß des Bundestages eingesetzt, in den je 7 Mitglieder des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik zu entsenden sind. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 47) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 09 - Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 200, 350, 359) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 0901 ist nach Tit. 613 folgender neuer Tit. 613a einzufügen: „Zuschuß für Förderungsmaßnahmen des Handels 2 000 000 DM" Bonn, den 7. April 1954 Samwer Meyer-Ronnenberg Dr. Eckhardt und Fraktion Anlage 7 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Entschließungsantrag der Abgeordneten Naegel, Scheel, Samwer, Dr. Elbrächter und Genossen (Umdruck 52) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 200, 350, 359) Der Bundestag wolle beschließen: Das Gesetz über die Bundesstelle für den Warenverkehr läuft am 30. September 1954 aus. Über die für die Zeit vom 1. Oktober 1954 bis zum Ende des Haushaltsjahres 1954 veranschlagten Haushaltsmittel (etwa 50 v. H. des Ansatzes des Kap. 0905) darf nur zur Durchführung der dann noch verbleibenden Aufgaben und der Abwicklungsarbeiten in der erforderlichen Höhe verfügt werden. Bonn, den 7. April 1954 Naegel Brand (Remscheid) Dr. Bürkel Dr. Hellwig Holla Kirchhoff Lenze (Attendorn) Leonhard Müser Raestrup Sabaß Dr. Serres Stücklen Scheel Dr. Blank (Oberhausen) Dr. Wellhausen Samwer Dr. Elbrächter Anlage 8 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Abgeordneten Scheel und Genossen (Umdruck 54) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 09 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 200, 350, 359) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. A 0901 erhält Tit. 530 folgende Fassung: „Darlehen für Investitionen in der demontagegeschädigten Wirtschaft 100 000 000 DM". Bonn, den 7. April 1954 Scheel Dr. Atzenroth Dr. Wellhausen Dr. Elbrächter Schwann Dr. Drechsel Dr. Hoffmann Anlage 9 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 55) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 09 - Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtfchaft (Drucksachen 200, 350, 359) Der Bundestag wolle beschließen, in Kap. A 0901 die Summe Tit. 610 zu erhöhen auf 30 000 000 DM. Bonn, den 7. April 1954 Bender Dr. Eckhardt und Fraktion Anlage 10 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 20) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 10 - Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 200, 350, 360) Der Bundestag wolle beschließen, in Kap. A 1002 einen neuen Titel „Darlehen zur Förderung der ländlichen Siedlung 45 500 000 DM" und einen neuen Titel „Beihilfen zur Förderung der ländlichen Siedlung 22 600 000 DM" einzubringen. Bonn, den 1. April 1954 Elsner Dr. Mocker und Fraktion Anlage 11 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Abgeordneten Schneider (Bremerhaven), Dr. Schild (Düsseldorf), Müller (Wehdel) und Genossen(Umdruck 26) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 200, 350, 360) Der Bundestag wollt beschließen: In Kap. 1002 ist a) bei Tit. 650 der Betrag von 250 000 DM auf 550 000 DM zu erhöhen mit der Maßgabe, daß in den Erläuterungen die Verwendung dieses Betrages für wirtschaftliche Beratung und berufsfachliche Ausbildung in der Fischwirtschaft bestimmt wird; b) bei Tit. 956 der Betrag von 16 275 000 DM auf 16 575 000 DM zu erhöhen mit der Maßgabe, daß in den Erläuterungen die Verwendung dieses Betrages für die Zinsverbilligung von der Fischwirtschaft aufgenommener Kredite, die der Absatzförderung und Werbung für den Fischkonsum dienen, bestimmt wird. Deckungsvorschlag: Der Betrag in Kap. 1002 Tit. 67 (Abschöpfung von Preisunterschieden bei Lebensmitteleinfuhren) in Höhe von 225 800 000 DM wird auf 226 400 000 DM erhöht. Bonn, den 6. April 1954 Schneider (Bremerhaven) Dr. Schild (Düsseldorf) Müller (Wehdel) Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 12 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU (Umdruck 27) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 200, 350, 360) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, der Wirtschaftsberatung und Fachausbildung in der Fischerei und der Rationalisierung fischwirtschaftlicher Verarbeitungs- und Absatzeinrichtungen ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und bemüht zu sein, daß entsprechende Mittel für diese wecke zur Verfügung gestellt werden. Bonn, den 6. April 1954 Krammig Müller-Hermann Dr. von Brentano und Fraktion Anlage 13 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 33 [berichtigt]) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 200, 350, 360) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 1002 Tit. 617 ist der Ansatz von „10 000 000 DM" auf „40 000 000 DM" zu erhöhen. Hierzu wird die folgende Ergänzung der Erläuterungen empfohlen: 5. Beihilfen zur Ausmerzung tbc-kranker Kühe 39 770 000 DM. Zu 5. Die Beihilfen sind nach bundeseinheitlichen Richtlinien den Tierhaltern zu gewähren, die ihre Reagenten über die Schlachtung endgültig ausmerzen. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 34) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 10 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 200, 350, 360) Der Bundestag wolle beschließen: Kap. 1002 Tit. 650 wird wie folgt geändert: „Ernährungswirtschaftliche Verbraucheraufklärung 500 000 DM." Hierzu wird die folgende Erläuterung empfohlen: Zu Tit. 650 Der Verbraucher muß seinen Nährstoffbedarf kennenlernen und in die Lage versetzt werden, ihn volkswirtschaftlich und gesundheitlich zweckmäßig und in Anpassung an seine Einkommensverhältnisse zu decken. Die hierzu notwendige Beratung und Aufklärung, in die der beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gebildete Verbraucher-Ausschuß maßgeblich eingeschaltet ist, soll insbesondere durch Herausgabe von Broschüren und Plakaten, durch Kochvorführungen, durch Vorträge sowie durch Beschaffung von Unterrichtsmaterial auch für die Schulen gefördert werden. Eine solche objektive Verbraucheraufklärung muß als eine Aufgabe des Bundesministeriums neben die Werbung für einzelne Lebensmittel treten. Sie ist eine notwendige Ergänzung der Erzeugungspolitik und dient so auch der Absatzförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 15 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 35) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 10 - Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 200, 350, 360) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 1002 wird folgender neuer Titel angefügt: „Tit. 958 Zuschuß an die Länder zur Durchführung der Schulmilchversorgung 40 000 000 DM" Hierzu wird folgende Erläuterung empfohlen: Zu Tit. 958 Die Verbraucher werden durch die Abschöpfung (siehe Kap. 1002 Tit. 67) in erheblichem Umfang zusätzlich belastet. Da sich diese Belastung der Lebenshaltung bei der Durchführung der Marktordnung zwangsläufig ergibt, die Marktordnung aber sowohl den Erzeugern wie den Verbrauchern dienen soll, besteht die Verpflichtung, den Verbrauchern einen gewissen Ausgleich zu geben. Das kann nur in einer Weise geschehen, die den Grundsätzen der Marktordnung entspricht. Die finanzielle Unterstützung der Schulmilchversorgung aus Bundesmitteln, denen die erwähnten Einnahmen aus der Abschöpfung zufließen, dient den Verbrauchern respektive ihren Kindern durch die Verbilligung der Milch und dient zugleich der erzeugenden Landwirtschaft durch die so bewirkte Steigerung des Trinkmilchabsatzes, der gerade für die kleineren landwirtschaftlichen Betriebe von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung ist. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 36) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 200, 350, 356) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 0602 Tit. 640 ist der Ansatz in Höhe von 140 900 DM um 500 000 DM auf 640 900 DM zu erhöhen. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 17 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 17) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 200, 350, 356) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Einzelplan 06 Kap. 0618 ist nach Tit. 302 folgender neuer Tit. 302a einzufügen: „Bauten und Einrichtungen für den Luftschutz der zivilen Bevölkerung 1 000 000 000 DM" 2. In Einzelplan 35 Kap. 3501 Tit. 300 ist der Beitrag der Bundesrepublik an die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (zum Teil Stationierierungsbeitrag) um 1 000 000 000 DM auf 8 000 000 000 DM zu kürzen. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 18 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 38) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 200, 350, 356) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 0628 ist a) die Summe Personalausgaben (Tit. 101 bis 110) auf „200 000 DM" und b) der Ansatz von Tit. 200 auf „40 000 DM" zu kürzen. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 19 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 39) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 200, 350, 356) Der Bundestag wolle beschließen: Der in Kap. 0635 (Bundeszentrale für Heimatdienst) bei Tit. 300 veranschlagte Betrag von 3 300 000 DM ist um 1 200 000 DM auf 4 500 000 DM zu erhöhen und vorwiegend zur Steigerung der Aufwendungen für staatsbürgerliche Informationen und Lehrgänge, zur Förderung von Filmen und Hörspielen und zur Veranstaltung von Preisausschreiben unter der Jugend zu verwenden. Bonn, den 6. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 20 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck 48) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 06 - Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 200, 350, 356) Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 0609 Tit. 300 wird der letzte Absatz des Zweckbestimmungsvermerks wie folgt geändert: „Die Jahresrechnungen über die Ausgaben dieses Betrages unterliegen der Prüfung einer nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Bundestages aus drei Mitgliedern des Bundestages zu bildenden Kommission und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärungen der Kommission und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 7. April 1954 Ollenhauer und Fraktion Anlage 21 zum Stenographischen Bericht der 24. Sitzung Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE (Umdruck 61) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 200, 350, 356) Der Bundestag wolle beschließen: Die unter Kap. 0602 Tit. 605 eingesetzten Mittel sind gesperrt. Bonn, den 8. April 1954 Seiboth Dr. Gille Dr. Eckhardt und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willy Brandt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Einzelplan 07 zerfällt in drei Teile: einmal den Teil, der sich mit dem Ministerium der Justiz selbst befaßt, zum anderen den Abschnitt über den Bundesgerichtshof und drittens den Teil, der das Bundespatentamt betrifft.
    Beim Ministerium ist wegen der starken Arbeitsbelastung und einer Reihe neuer Aufgaben eine Personalvermehrung erforderlich gewesen. Der Regierungsvorschlag hatte 11 zusätzliche Beamtenstellen und einen Zugang von 7 Hilfskräften vorgesehen. Als Ergebnis der Ausschußberatungen sind 4 weitere Beamtenstellen und 3 weitere Hilfskräfte beim Ministerium hinzugekommen. Dieses verfügt jetzt über 117 Beamte, 138 Angestellte und 57 Arbeiter, wozu im Rechnungsjahr 1954 etwa 30 beamtete Hilfskräfte kommen werden. Die übrigen Änderungen, die das Ministerium selbst betreffen, sind geringfügiger Art; ich darf dazu auf die Drucksache verweisen.
    Beim Bundesgerichtshof hat sich wegen der außergewöhnlichen Zunahme der Strafsachen die Notwendigkeit ergeben, zur Bildung eines weiteren Strafsenats zu schreiten, der als erste und letzte Instanz in politischen Strafsachen entscheidet. Die Personalausgaben haben sich nach dem Regierungsentwurf gegenüber dem Vorjahr um die Gehälter für einen Senatspräsidenten und 4 Richter, ferner für einen Bundesanwalt und 12 weitere Beamte sowie 19 nichtbeamtete Kräfte erhöht. Als Ergebnis der Ausschußberatungen sind noch weitere 11 beamtete Kräfte hinzugekommen. Dadurch steigt die Zahl der Richter- bzw. Beamtenstellen beim Bundesgerichtshof auf 238.
    Der Herr Regierungsvertreter hat in diesem Zusammenhang bei den Beratungen im Ausschuß eine Erklärung abgegeben, die ich an dieser Stelle wiedergeben möchte. Staatssekretär D r. Strauß hat erklärt — ich zitiere —,
    daß der ständig steigenden Geschäftslast des
    Bundesgerichtshofs durch Personalvermehrung
    allein auf die Dauer nicht zu begegnen sei.
    Mit dem Wesen der Autorität des höchsten
    Gerichtshofs auf dem Gebiet der ordentlichen
    Rechtspflege sei es nicht vereinbar, daß der
    Gerichtshof ein bestimmtes Optimum der Zahl
    der Richter überschreite. Es sei dann ausgeschlossen, die Qualität zu halten, wie sie das
    frühere Reichsgericht aufzuweisen gehabt
    habe. Es müsse zu anderen Mitteln gegriffen
    werden. Unter anderem seien Überlegungen
    notwendig, inwieweit die Zulassung von Revisionen eingeschränkt werden könne, um dem
    Bundesgerichtshof den Charakter zu verleihen, den das Reichsgericht seinerzeit gehabt
    habe, den Charakter eines Grundsatzgerichts.
    Die 11 zusätzlichen Planstellen, die ich erwähnt
    habe und für die 11 Angestelltenstellen bei Tit. 104
    wegfallen, waren erforderlich im Zusammenhang
    mit der ab 1. April dieses Jahres wirksamen Über-


    (Brandt [Berlin])

    nahme des Zentralstrafregisters in Berlin als Bundesstrafregister in den Geschäftsbereich des Oberbundesanwalts. Diese Stellen waren auch deshalb notwendig, um die zur Zeit beim Auslandsstrafregister vorhandenen Beamten in den Bundesdienst übernehmen zu können. Auf die gleiche Ursache ist es zurückzuführen, daß sich die Ansätze bei den Tit. 870 und 871 erhöht haben; es handelt sich um Ausgaben für erstmalige Anschaffung von Einrichtungsgegenständen sowie von Schreibmaschinen usw.
    Bei Tit 103, Dienstbezüge der beamteten Hilfskräfte, sind die Erläuterungen wie folgt vervollständigt worden:
    Die Voruntersuchungen in erstinstanzlichen Strafsachen steigen ständig. Das bisherige Verfahren, für jedes Land aus seinen Richtern auf Vorschlag der Landesjustizverwaltungen Ermittlungs- und Untersuchungsrichter des Bundesgerichtshofs zu bestellen, hat sich nicht bewährt. Um die Voruntersuchungen ordnungsmäßig und in kürzester Frist durchzuführen, ist es unabweisbar notwendig, daß eine Anzahl geeigneter Richter aus den Ländern an den Bundesgerichtshof abgeordnet und mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Ermittlungs- und Untersuchungsrichter betraut werden. In Frage kommen zunächst je zwei Richter der Besoldungsgruppen A 1 b und A 2 b. Die für die zusätzlichen beamteten Hilfskräfte erforderlichen Mittel können aus Einsparungen durch zeitweise nichtbesetzte Planstellen bei Tit. 101 gewonnen werden, so daß die Anforderung zusätzlicher Mittel nicht erforderlich ist.
    Ich komme zum Bundespatentamt. Der steigende Geschäftsanfall hat die Errichtung eines weiteren Beschwerdesenats erforderlich gemacht. Darüber hinaus war wegen des seit Jahren infolge von Patentanmeldungen und aus anderen Gründen gestiegenen Geschäftsanfalls eine allgemeine Personalvermehrung erforderlich. Als Grundlage für einen Nettozugang von 120 Beamten diente hierbei ein Gutachten des Bundesrechnungshofs. Es will jedoch zweifelhaft erscheinen, ob die vorgeschlagene Personalvermehrung ausreichen wird. Falls die erwähnten Stellen bewilligt werden, wird das Patentamt über 1734 Kräfte verfügen, 777 Beamte, davon 506 im höheren Dienst, 755 Angestellte und 202 Arbeiter.
    Das Patentamt erfordert bei gut 22 Millionen DM Einnahmen einen Zuschuß von etwas über 500 000 DM. Der Haushaltsausschuß hat dem Wunsch Ausdruck gegeben, daß das Justizministerium darauf hinwirkt, daß sich das Patentamt im nächsten Rechnungsjahr wieder selbst trägt. Vom Haushalt 1955 ab kann — das darf ich vielleicht in diesem Zusammenhang erwähnen — in Auswirkung der geplanten Gebührenreform mit einer erheblichen Steigerung der Einnahmen gerechnet werden, so daß der Haushalt des Patentamts wieder Überschüsse abwerfen wird. Im übrigen darf ich auch hier wegen einiger kleiner Änderungen auf die Drucksache 357 verweisen.
    Der Einzelplan 07 enthält erstmalig einen außer- ordentlichen Haushalt. Beide darin enthaltenen Posten sind während der Ausschußberatungen unverändert geblieben. Bei A 0701 Tit. 710 sind die dort vorgesehenen 300 000 DM allerdings nicht für den Neubau eines weiteren Bürobehelfsgebäudes für das Ministerium vorgesehen, sondern jetzt für eine Erweiterung des Dienstgebäudes. Bei A 0705
    Tit. 710 sind — wie im vorhergehenden Fall gesperrt — 350 000 DM als Planungskosten für die Fortführung des vom Freistaat Bayern begonnenen Neubaus eines Dienstgebäudes für das Deutsche Patentamt in München eingesetzt. Das Patentamt ist zur Zeit in Mieträumen im Deutschen Museum untergebracht, die bis 1958 zurückgegeben werden müssen. Der vorgesehene Neubau, der voraussichtlich 22 Millionen DM erfordern wird, soll im Rechnungsjahr 1955 begonnen werden. Im Ausschuß wurde von einigen Mitgliedern der Meinung Ausdruck gegeben, daß durch die Planung dieses Vorhabens nicht darüber vorentschieden werden dürfe, daß Berlin als künftiger Sitz des Patentamtes ausscheide. Dem Berichterstatter wurde aufgegeben, vor dem Hohen Hause zu betonen, daß die Frage der endgültigen Niederlassung des Patentamtes durch diese Bewilligung nicht berührt werde.

    (Abg. Neumann: Wir haben ein fertiges Gebäude in Berlin!)

    Der Regierungsvertreter hat erklärt — ich zitiere —,
    es sei hierdurch keine Vorentscheidung über den endgültigen Sitz des Patentamtes getroffen. Mit dem bayerischen Staat werde ein Vertrag dahingehend abgeschlossen werden, daß der bayerische Staat das Gelände kostenlos, wahrscheinlich im Erbbaurecht, mit der Maßgabe zur Verfügung stelle, daß, wenn das Patentamt das Gebäude nicht benötige, dem bayerischen Staat ein Heimfallrecht zustehe. Es sei vorgesehen, daß bei Inkrafttreten des Heimfallrechts dem Bund die Kosten, die er getragen habe, nach Abzug des als Wertminderung durch Abnutzung zu ermittelnden Betrages zu erstatten seien.
    Ich darf noch auf die Veränderung der Abschlußziffern hinweisen, die sich aus den vorgetragenen und im übrigen in der Drucksache enthaltenen Änderungen der Ansätze ergeben. Für den Einzelplan 07 betragen die Gesamteinnahmen nunmehr nicht 24 659 800 DM, sondern 24 729 800 DM, die Gesamtausgaben nicht 33 719 200 DM, sondern 34 170 000 DM. Der Zuschußbedarf unter Inrechnungstellung der Kürzung gemäß § 4 des Haushaltsgesetzes beträgt nicht 7 640 900, sondern 8 169 600 DM.
    Ich darf Sie namens des Haushaltsausschusses ersuchen, den Einzelplan 07 mit den aus der Drucksache 357 ersichtlichen Änderungen und den sich daraus ergebenden Änderungen der Abschlußsummen annehmen zu wollen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Meine Damen und Herren, es war in den Fraktionen abgestimmt, daß man eine Aussprache nicht benötige. Ist das die Meinung des Hauses? — Offenbar. Dann kann eine Einzelaussprache entfallen.
Ich komme zur Abstimmung über den Einzelplan 07, Drucksache 357. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Einzelplan zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; dieser Einzelplan ist angenommen. Damit ist dieser Punkt erledigt.
Ich rufe den Einzelplan 06 auf:
Einzelplan 06 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache 356).


(Präsident D. Dr. Ehlers)

Ich habe Wortmeldungen zu den einzelnen Anträgen. Wird eine Aussprache über den Einzelplan insgesamt gewünscht?

(Zuruf von der Mitte: Nein!)

Oder sollen wir wieder die Aussprache sich bei der
Beratung der einzelnen Anträge entwickeln lassen?

(Zustimmung.)

— Das scheint zweckmäßig zu sein. Es liegen Anträge auf den Umdrucken 36, 48, 37, 38 und 39 vor. Sämtliche Anträge sind von der Fraktion der SPD gestellt.
Zur Begründung also Herr Abgeordneter Maier, bitte!

(Zuruf rechts: Berichterstattung!)

— Ich bitte um Entschuldigung, meine Damen und Herren, ganz so schnell kann es allerdings nicht gehen. Berichterstatter sind Herr Abgeordneter Niederalt und Herr Abgeordneter Willeke. Ich bitte also zunächst Herrn Abgeordneten Niederalt, das Wort zu nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Alois Niederalt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Einzelplan 06 des Bundesministeriums des Innern ist wegen der Verschiedenartigkeit der Aufgaben dieses Ministeriums und wegen der Vielzahl der nachgeordneten Behörden und Institute sehr umfangreich. Daher hat sich der Haushaltsausschuß entschlossen, die Berichterstattung im Haushaltsausschuß und im Plenum des Bundestags auf zwei Mitglieder des Haushaltsausschusses zu verteilen. Der Herr Kollege Dr. Willeke wird den Bericht über die Haushaltsfragen der Beamtenrechtsabteilung, der Abteilung für kulturelle Angelegenheiten, der Abteilung für das Gesundheitswesen, der Sozialabteilung sowie der Unterabteilungen für Staatsrecht und Verwaltung erstatten. Meine Berichterstattung dagegen wird den Haushalt des Ministeriums selbst, die Abteilung für öffentliche Sicherheit, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt und den Bundesgrenzschutz einschließlich Seegrenzschutz umfassen. Ich habe Ihnen ferner über die Haushaltsfragen des zivilen Bevölkerungsschutzes einschließlich der Bundesanstalt für zivilen Luftschutz und des Technischen Hilfswerks und schließlich über den Haushalt der Bundeszentrale für Heimatdienst und der Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu berichten.
    Ich will mich dabei bemühen, mich auf das Wichtigste zu beschränken, muß Sie aber doch im Hinblick auf die Fülle der Probleme um etwas Geduld bitten.
    Zunächst darf ich Ihnen einen Überblick über den Gesamtabschluß des Einzelplans 06 geben. Nach der Regierungsvorlage sah der Gesamtabschluß des Einzelplans 06 Ausgaben von rund 332 Millionen DM vor, nach Abzug der vorgesehenen 4%igen Streichung noch rund 319 100 000 DM. Bei Berücksichtigung der vorgesehenen Einnahmen und des Ergebnisses der Beratungen im Haushaltsausschuß wird der Einzelplan 06 im Rechnungsjahr 1954 einen Gesamtzuschuß von 317 434 300 DM erfordern. Dies bedeutet gegenüber dem Rechnungsjahr 1953 eine Erhöhung des Gesamtzuschusses um etwa 82 Millionen DM. Diese Mehrausgaben beruhen im wesentlichen auf folgenden Faktoren: 12 Millionen DM für die gesetzliche Besoldungsverbesserung, 6,4 Millionen DM für die verstärkte Fürsorge für Kriegsgräber, 10,5 Millionen DM für die Entschädigungen an ehemalige Bedienstete jüdischer Gemeinden, 4 Millionen DM für die Fortsetzungsrate für den Neubau des Statistischen Bundesamts und 65 Millionen DM fürdie Vermehrung des Bundesgrenzschutzes. Diese fünf Faktoren zusammen bedeuten eine Mehrausgabe von 97,9 Millionen DM. Da der gesamte Zuschuß von 1953 auf 1954 nur um rund 82 Millionen DM erhöht wird, sind also im gesamten Einzelplan 06 gegenüber 1953 Einsparungen von rund 16 Millionen DM zu verzeichnen.
    Im Stellenplan des Innenministeriums wird die Hebung einer Ministerialratsstelle in eine Dirigentenstelle vorgeschlagen. Es handelt sich um die Stelle des Unterabteilungsleiters für Verfassungsfragen. Stellenvermehrungen sind für das Ministerium selbst weder bei den Beamten noch bei den Angestellten und Arbeitern vorgesehen.
    Im Einzelplan des Innenministeriums ist ein Ansatz von 350 000 DM zum Ausgleich überhöhter Fahrtkosten im Verkehr mit Berlin vorgesehen. Der Haushaltsausschuß hat das Innenministerium ersucht, Richtlinien darüber herauszugeben, unter welchen Voraussetzungen Reisende nach Berlin eine Fahrtverbilligung oder Flugverbilligung erhalten.
    Der Haushaltsausschuß hat ferner nach eingehender Beratung den Ansatz für die Abschlußkosten des Sachverständigenausschusses für die Neugliederung des Bundesgebietes von 75 000 DM auf 120 000 DM heraufgesetzt. Dies erwies sich als zweckmäßig, da der Ausschuß durch der. erhöhten Ansatz in die Lage versetzt wird, seine Arbeiten bestimmt im Rechnungsjahr 1954 abzuschließen. Der Ansatz wurde daher mit einem kw-Vermerk versehen. Eine bindende Erklärung des Vorsitzenden des Sachverständigenausschusses über den Abschluß der Arbeiten im Rechnungsjahr 1954 liegt vor.
    Die Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Wehrmacht in Berlin wird von dem Land Berlin bearbeitet. Durch eine Vereinbarung mit der Bundesrepublik werden die Gesamtkosten dieser Dienststelle dem Lande Berlin durch das Bundesinnenministerium erstattet. Eine Überprüfung der Dienststelle hat ergeben, daß sie infolge unzulänglicher Personalausstattung außerordentlich viele Rückstände hat. Von den Auskünften der Dienststelle hängen wichtige Entscheidungen der Gerichte, Versorgungsämter und sonstiger Behörden ab. Der Haushaltsausschuß hat sich daher entschlossen, den in der Regierungsvorlage vorgesehenen Zuschußbetrag von 2 800 000 DM um rund 500 000 DM zu erhöhen. Um die Bearbeitung der Rückstände nicht zu erschweren, wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, daß dieser Zuschuß nicht von der vierprozentigen Streichung betroffen wird.
    Bei dem Bundesamt für Verfassungsschutz beschloß der Haushaltsausschuß nach längerer Diskussion, der von der Bundesregierung beantragten erheblichen Personalvermehrung zuzustimmen. Dementsprechend wird die Beamtenzahl von 34 um 17 auf 51 und die Zahl der Angestellten und Arbeiter von 158 um 101 auf 259 erhöht werden. Der Haushaltsausschuß will jedoch nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes die Stellenbesetzungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz an Ort und Stelle durch Mitglieder der Fraktionen überprüfen lassen. Durch die Überprüfung soll festgestellt werden, ob nunmehr der Aufbau des Amtes abgeschlossen ist oder welche Maßnahmen in Zukunft zu ergreifen sind.


    (Niederalt)

    Bei Tit. 300 des Bundesamts hat die Bundesregierung die Erhöhung des Ansatzes von 3 Millionen DM auf 3,9 Millionen DM vorgeschlagen. Bei dem Ansatz dieses Titels ist wie in den früheren Jahren vermerkt, daß der Titel nur der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes unterliegt. Über diesen Titel konnte eine Übereinstimmung im Haushaltsausschuß nicht erzielt werden. Mit Stimmenmehrheit wurde jedoch beschlossen, diesen Vermerk wieder in den Haushaltsplan aufzunehmen.

    (Vizepräsident Dr. Schneider übernimmt den Vorsitz.)

    Da ein Teil dieses Titels, in allerdings geringerer Höhe als in den früheren Jahren, nicht vom Bundesamt, sondern vom Ministerium selbst bewirtschaftet wird, wurde beschlossen, diese Bewirtschaftung durch zwei verschiedene Stellen in einem Vermerk bei dem Haushaltsansatz zum Ausdruck zu bringen. Der für das Bundesamt für Verfassungsschutz erforderliche Gesamtzuschuß erhöht sich von 1953 auf 1954 um 2 400 000 DM auf insgesamt 7 686 000 DM. Im außerordentlichen Haushalt ist ferner eine zweite Baurate von 1,5 Millionen DM für den Neubau des Bundesamtes vorgesehen. Dieser Neubau erfordert insgesamt einen Aufwand von 3 Millionen DM.
    Ebenso wie beim Bundesamt für Verfassungsschutz ist auch beim Bundeskriminalamt der personelle und sachliche Aufbau mit dem Haushaltsjahr 1953 noch nicht abgeschlossen worden. Das Bundeskriminalamt war zunächst in Hamburg untergebracht. Inzwischen hat die Stadtgemeinde Wiesbaden ein Gebäude für das Bundeskriminalamt errichtet und es dem Bund vermietet. Der Umzug des Bundeskriminalamtes von Hamburg nach Wiesbaden wurde am 1. August 1953 durchgeführt. Infolge des Raummangels in Hamburg konnten die für die Sachaufgaben erforderlichen Kräfte nicht eingestellt werden. Deshalb wurden auch erst in den Haushaltsplan 1954 die hoffentlich abschließend erforderlichen Beamten- und Angestelltenstellen eingesetzt. Die Zahl der Beamtenstellen wurde von 247 um 59 auf 306 erhöht. Demgegenüber sieht der Haushaltsplan 1954 eine Verringerung der Zahl der Angestellten und Arbeiter um 31 vor, so daß sich eine Gesamterhöhung des Personals um 28 Kräfte ergibt. Die Vermehrung der Arbeitskräfte tritt hauptsächlich bei den Abteilungen für Ermittlungen und für Daktyloskopie ein. Da diese Arbeitsgebiete ausschließlich hoheitliche Aufgaben umfassen, wurden die genannten 31 Angestelltenstellen in Beamtenstellen umgewandelt. Auf Wunsch des Haushaltsausschusses wird das Innenministerium veranlassen, daß der Beauftragte für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung die Notwendigkeit der Stellenvermehrung und Stellenumwandlung überprüft. Das Innenministerium hat zugesagt, daß es bis zum Eingang des Gutachtens auch nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes nur die notwendigsten Stellen besetzt.
    Die Bundesregierung hat durch Organisationserlaß vom 11. Dezember 1953 die Bundesanstalt für zivilen Luftschutz als nicht-rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts gebildet. Die Bundesanstalt wird am 15. Mai 1954, zunächst in provisorischen Räumen in Godesberg, ihre Tätigkeit beginnen. Durch die Bundesanstalt sollen die Grundlagen für einen neuzeitlichen zivilen Luftschutz geschaffen und die leitenden Luftschutzkräfte für die Hilfeleistung und Betreuung der Bevölkerung bei Luftangriffen unterwiesen werden. Die Bundesanstalt soll ferner die Entwicklung und Fertigung des Luftschutzgerätes lenken. Es ist beabsichtigt, den Vertrieb des Geräts in einem Gesetz für zulassungspflichtig zu erklären, um sicherzustellen, daß nur geeignetes Gerät, und zwar zu tragbaren Preisen, in den Handel kommt. Die sich hieraus ergebenden Aufgaben der technisch-wissenschaftlichen Prüfung und der Erteilung von Vertriebsgenehmigungen sollen der Bundesanstalt übertragen werden. Nach den vom Haushaltsausschuß genehmigten Ansätzen werden der Bundesanstalt im Rechnungsjahr 1954 rund 850 000 DM zur Verfügung stehen. Zu diesem Betrag treten weitere rund 500 000 DM für einmalige Ausgaben, die bereits in früheren Haushaltsplänen veranschlagt sind und die für mehrere Jahre zur Verfügung stehen.
    Im Haushaltsausschuß wurde die Frage aufgeworfen, ob mit den beabsichtigten Maßnahmen und mit den eingesetzten Beträgen überhaupt ein wirksamer Schutz für die Bevölkerung erreicht werden könne. Bei Kap. 0602 Tit. 674 sind für die Erforschung, Entwicklung, Erprobung und Aufklärung auf dem Gebiet des Luftschutzes sowie für den Luftschutzwarndienst weitere 5 Millionen DM eingesetzt. Von diesem Betrag entfallen auf den inzwischen gebildeten Bundesluftschutzverband rund 3,5 Millionen DM. Außerdem sind bei Tit. 956 300 000 DM für Beschaffung von Luftschutzgerät und bei Tit. 958 4,5 Millionen DM für den Aufbau des Luftschutzwarndienstes eingesetzt. Daraus ergibt sich insgesamt ein Betrag von etwa 11 Millionen DM für Zwecke des Luftschutzes. Dieser Betrag ist nach Auffassung des Haushaltsausschusses bei der ungeheuren Bedeutung der Aufgabe sehr gering. Es darf allerdings nicht übersehen werden, daß die meisten Maßnahmen für den Luftschutz noch einer gesetzlichen Grundlage bedürfen.
    Das Technische Hilfswerk hat durch Erlaß der Bundesregierung vom 25. August 1953 den Charakter einer nicht-rechtsfähigen Bundesanstalt erhalten. Der Gesamtzuschußbedarf des Technischen Hilfswerks hält mit 5 284 400 DM die Höhe des Vorjahres. Von der Möglichkeit der Schaffung von Planstellen für Beamte ist auch für das Jahr 1954 kein Gebrauch gemacht worden. Die Zahl der Angestellten und Arbeiter ist mit 276 Kräften dieselbe wie im Vorjahr.
    Umfangreiche Diskussionen entstanden im Haushaltsausschuß über die Frage, ob das Kapitel für das Bundesamt für Landbeschaffung erneut in den Haushaltsplan aufgenommen werden soll. Dieses Kapitel befindet sich seit dem Rechnungsjahr 1952 im Haushaltsplan, ohne daß bisher die gesetzliche Grundlage für die Schaffung eines solchen Bundesamtes zustande gekommen wäre. Bei Landbeschaffungen für künftige militärische Zwecke muß eine Rechtsgarantie dafür geschaffen werden, daß der Ankauf und notfalls die Enteignung sowie der Kaufkreis und die Entschädigung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen bearbeitet werden. Der Haushaltsausschuß war übereinstimmend der Auffassung, daß man die Aufgaben der Landbeschaffung sowie der Entschädigung nicht einer militärischen Dienststelle übertragen solle. Dagegen erscheint es zweifelhaft, ob für die Bearbeitung dieser Fragen wiederum eine neue Bundesoberbehörde geschaffen werden muß. Das Bundesministerium der Finanzen bearbeitet mit seiner Liegenschaftsverwaltung die umfangreichen Grundstücke, die früher in der Hand der Wehrmacht waren und die heute dem Bund gehören. Es liegt daher nahe, daß das Bundesministerium der


    (Niederalt)

    Finanzen auch die Fragen der Landbeschaffung für die künftigen militärischen Zwecke bearbeitet. Es wird auch zu prüfen sein, ob es überhaupt nötig ist, daß Bundesbehörden zur Bearbeitung der Landbeschaffung herangezogen werden. Bei den Landräten und Regierungspräsidenten der Länder befinden sich in ausreichender Anzahl Fachkräfte, die geeignet sind, die Fragen der Landbeschaffung geordnet zu bearbeiten. Der Haushaltsausschuß sah sich zwar nicht in der Lage, endgültig dazu Stellung zu nehmen, wie die Zuständigkeiten in einem künftigen Gesetz über die Landbeschaffung geregelt werden sollen. Da aber die Regelung im Gesetz noch nicht erfolgt ist, hielt es der Haushaltsausschuß für richtig, das Kapitel über das Bundesamt für Landbeschaffung nicht auch noch ein drittes Jahr im Haushaltsplan stehenzulassen, sondern es zu streichen. Die Streichung wurde mit 17 gegen 4 Stimmen beschlossen.
    Etwas ausführlicher muß ich noch auf die Kapitel des Bundesgrenzschutzes und Seegrenzschutzes eingehen, da die Ausgaben für diese Einrichtungen von besonderer Bedeutung für den Bundeshaushalt sind. Die Vermehrung des Bundesgrenzschutzes von 10 000 auf 20 000 Beamte wurde durch den Deutschen Bundestag bekanntlich am 19. Juni 1953 beschlossen. Es lag nahe, daß unmittelbar nach dem Zustandekommen des Beschlusses mit der Verstärkung begonnen würde. Dies war aber nicht möglich, weil sich bei der angespannten Finanzlage des Bundes erhebliche haushaltsmäßige Schwierigkeiten ergaben. Auf Grund des Haushaltsgesetzes 1953 hatte der Finanzminister durch Sparerlasse vom 28. Juli und 5. August 1953 angeordnet, daß die gesperrten letzten 10 % aller Ansätze des Bundeshaushalts nicht mehr zur Verausgabung freigegeben würden. Nach längeren Verhandlungen zwischen Innenminister und Finanzminister wurde dann im November 1953 vereinbart, daß der Innenminister die in seinem Einzelplan einzusparenden 10 % für die Vermehrung des Bundesgrenzschutzes im Rechnungsjahr 1953 verwenden könne. Der nach dieser Einigung für 1953 zur Verfügung stehende Betrag dürfte sich auf etwa 15 Millionen belaufen. Dieser Betrag reichte selbstverständlich nicht aus, weitere 10 000 Mann unterzubringen, zu besolden, zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen. Der Innenminister beschränkte sich daher im Rechnungsjahr 1953 auf Anschaffungen zur Vorbereitung der Vermehrung des Bundesgrenzschutzes und auf zahlenmäßig unbedeutende Einberufungen.
    Im Rechnungsjahr 1954 würde der Innenminister mindestens etwa 110 Millionen für die zweite Welle des Bundesgrenzschutzes brauchen. Diese Zahl beruht auf den bereits in dem Aufstellungsjahr der ersten 10 000 Mann gesammelten Erfahrungen. Infolge der schwierigen Finanzlage des Bundes sieht der Haushaltsplan für die zweite Welle des Bundesgrenzschutzes jedoch nur einen Mehrbetrag von 65 Millionen vor. Das Personalsoll des Bundesgrenzschutzes in dem vorliegenden Haushaltsplan 1954 sieht 19 970 Planstellen für Vollzugsbeamte, Verwaltungsbeamte und Medizinalbeamte des Bundesgrenzschutzes vor.
    Wie ich bereits ausführte, reichen, die 65 Millionen DM für die zweite Welle des Bundesgrenzschutzes nicht aus. In erster Linie mußten daher in den Haushaltsplan diejenigen Ausgabeansätze eingestellt werden,. die für die Unterbringung und Bekleidung erforderlich sind. Hinsichtlich der
    Unterbringung stellte der Haushaltsausschuß fest, daß die Abteilungsunterkünfte nicht gleichmäßig längs der Zonengrenze verteilt sind. Es wird daher im Interesse der Grenzbevölkerung zu erwägen sein, ob unbedingt an der Unterbringung in Abteilungsstärke festgehalten werden muß. Als erste Auflockerungsmaßnahme und in Würdigung der besonderen wirtschaftlichen Lage des dortigen Grenzlandes beschloß der Haushaltsausschuß, dem Plenum des Bundestags zu empfehlen, die Bundesregierung zu ersuchen, im Raum Cham, Furth im Walde und in Ratzeburg je eine Hundertschaft des Bundesgrenzschutzes unterzubringen.
    Der Gesamtzuschuß für den Bundesgrenzschutz einschließlich Seegrenzschutz in den fortdauernden und einmaligen Ausgaben beträgt nach der Beschlußfassung des Haushaltsausschusses 147,1 Millionen DM. In dieser Summe sind rund 6,5 Millionen DM für den Paßkontrolldienst enthalten, der 1954 als echter Teil des Bundesgrenzschutzes kein eigenes Kapitel mehr im Haushaltsplan bekommen hat. Im Rahmen des Solls von 20 000 Mann wurde die Zahl der im Paßkontrolldienst beschäftigten Beamten von 723 auf 850 heraufgesetzt. Über diese Stellenvermehrung konnte im Haushaltsausschuß keine einheitliche Auffassung erzielt werden. Bei der Liberalisierung des Reiseverkehrs erscheint es unlogisch, daß immer mehr Beamte für die Paßkontrolle eingesetzt werden sollen. Da aber der Reiseverkehr stark angestiegen ist und eine schnelle Abfertigung der Reisenden notwendig erscheint, beschloß der Haushaltsausschuß mit geringer Mehrheit, der beantragten Stellenvermehrung um 127 Beamte zuzustimmen. Der Haushaltsausschuß erwartet jedoch, daß sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene weiterhin und verstärkt darum bemüht, die Paßkontrolle zu beseitigen.
    Im Rahmen des Bundesgrenzschutzes besteht eine zentrale Beschaffungsstelle. Sie arbeitet nicht nur für den Bundesgrenzschutz, sondern führt im Rahmen der inneren Verwaltung auch Beschaffungen z. B. für den Luftschutz, für das Technische Hilfswerk und andere Organisationen durch. Die Beschaffungsstelle trägt die Verantwortung für die Bewirtschaftung außerordentlich hoher Geldbeträge. Zur Konsolidierung der Verhältnisse bei dieser Beschaffungsstelle stimmte der Haushaltsausschuß der Regierungsvorlage zu, wonach 6 Angestelltenstellen in Beamtenstellen umgewandelt und gleichzeitig 5 weitere Beamtenstellen geschaffen werden.
    Ebenso wie bei der Verstärkung des Paßkontrolldienstes entwickelten sich im Haushaltsausschuß grundsätzliche Erörterungen auch bei der Beratung über das Büro für Aufenthaltsgenehmigungen. Der Haushaltsausschuß hält es für bedenklich, daß trotz der Liberalisierung des Reiseverkehrs noch immer die Reisenden-Zentralkartei unterhalten wird. Er nahm zwar von der Erklärung der Bundesregierung Kenntnis, daß durch diese Kartei nur noch ein- und ausreisende Ausländer und Staatenlose erfaßt werden und j eden-falls an dieser Form der Kartei ein Interesse deutscher Stellen nicht mehr besteht; aber er hält es nicht für ausreichend, daß sich die Bundesregierung mit dem jetzigen, aufwendigen Zustand dieser Kartei abfindet. Bei dieser Auffassung sah sich der Haushaltsausschuß auch nicht in der Lage, die von der Bundesregierung beantragten 8 Angestelltenstellen für die Verfeinerung der Kartei


    (Niederalt)

    zu genehmigen. Es verbleibt also bei den Beamten, Angestellten und Arbeitern bei den Zahlen des Vorjahres. Der Haushaltsausschuß gibt dringend der Hoffnung Ausdruck, daß durch organisatorische Änderungen schon im Rechnungsjahr 1954 erhebliche Einsparungen eintreten.
    Der Zuschuß für die Bundesstelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Valka bleibt mit rund 350 000 DM gegenüber dem Vorjahr fast unverändert.
    Als letzte in meine Berichterstattung gehörende Dienststelle des Innenministeriums darf ich die Bundeszentrale für Heimatdienst erwähnen. Die Ausgabenansätze für sie halten sich im wesentlichen im Rahmen der Sätze des Vorjahres. Bei dem Sachtitel 300 dagegen ist eine Erhöhung des Ansatzes von 3 Millionen DM um 300 000 DM auf 3,3 Millionen DM vorgesehen. Aus diesem Titel werden z. B. die Unkosten für die Wochenzeitschrift „Das Parlament", für die staatsbürgerlichen Informationen für Schulen usw. bezahlt.
    Damit bin ich am Ende meines Berichts. Zur weiteren Berichterstattung über den Haushaltsplan des Innenministeriums darf ich Sie, Herr Präsident, bitten, nunmehr dem Herrn Kollegen Dr. Willeke das Wort zu erteilen.

    (Beifall.)