Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Einzelplan 06 des Bundesministeriums des Innern ist wegen der Verschiedenartigkeit der Aufgaben dieses Ministeriums und wegen der Vielzahl der nachgeordneten Behörden und Institute sehr umfangreich. Daher hat sich der Haushaltsausschuß entschlossen, die Berichterstattung im Haushaltsausschuß und im Plenum des Bundestags auf zwei Mitglieder des Haushaltsausschusses zu verteilen. Der Herr Kollege Dr. Willeke wird den Bericht über die Haushaltsfragen der Beamtenrechtsabteilung, der Abteilung für kulturelle Angelegenheiten, der Abteilung für das Gesundheitswesen, der Sozialabteilung sowie der Unterabteilungen für Staatsrecht und Verwaltung erstatten. Meine Berichterstattung dagegen wird den Haushalt des Ministeriums selbst, die Abteilung für öffentliche Sicherheit, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt und den Bundesgrenzschutz einschließlich Seegrenzschutz umfassen. Ich habe Ihnen ferner über die Haushaltsfragen des zivilen Bevölkerungsschutzes einschließlich der Bundesanstalt für zivilen Luftschutz und des Technischen Hilfswerks und schließlich über den Haushalt der Bundeszentrale für Heimatdienst und der Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu berichten.
Ich will mich dabei bemühen, mich auf das Wichtigste zu beschränken, muß Sie aber doch im Hinblick auf die Fülle der Probleme um etwas Geduld bitten.
Zunächst darf ich Ihnen einen Überblick über den Gesamtabschluß des Einzelplans 06 geben. Nach der Regierungsvorlage sah der Gesamtabschluß des Einzelplans 06 Ausgaben von rund 332 Millionen DM vor, nach Abzug der vorgesehenen 4%igen Streichung noch rund 319 100 000 DM. Bei Berücksichtigung der vorgesehenen Einnahmen und des Ergebnisses der Beratungen im Haushaltsausschuß wird der Einzelplan 06 im Rechnungsjahr 1954 einen Gesamtzuschuß von 317 434 300 DM erfordern. Dies bedeutet gegenüber dem Rechnungsjahr 1953 eine Erhöhung des Gesamtzuschusses um etwa 82 Millionen DM. Diese Mehrausgaben beruhen im wesentlichen auf folgenden Faktoren: 12 Millionen DM für die gesetzliche Besoldungsverbesserung, 6,4 Millionen DM für die verstärkte Fürsorge für Kriegsgräber, 10,5 Millionen DM für die Entschädigungen an ehemalige Bedienstete jüdischer Gemeinden, 4 Millionen DM für die Fortsetzungsrate für den Neubau des Statistischen Bundesamts und 65 Millionen DM fürdie Vermehrung des Bundesgrenzschutzes. Diese fünf Faktoren zusammen bedeuten eine Mehrausgabe von 97,9 Millionen DM. Da der gesamte Zuschuß von 1953 auf 1954 nur um rund 82 Millionen DM erhöht wird, sind also im gesamten Einzelplan 06 gegenüber 1953 Einsparungen von rund 16 Millionen DM zu verzeichnen.
Im Stellenplan des Innenministeriums wird die Hebung einer Ministerialratsstelle in eine Dirigentenstelle vorgeschlagen. Es handelt sich um die Stelle des Unterabteilungsleiters für Verfassungsfragen. Stellenvermehrungen sind für das Ministerium selbst weder bei den Beamten noch bei den Angestellten und Arbeitern vorgesehen.
Im Einzelplan des Innenministeriums ist ein Ansatz von 350 000 DM zum Ausgleich überhöhter Fahrtkosten im Verkehr mit Berlin vorgesehen. Der Haushaltsausschuß hat das Innenministerium ersucht, Richtlinien darüber herauszugeben, unter welchen Voraussetzungen Reisende nach Berlin eine Fahrtverbilligung oder Flugverbilligung erhalten.
Der Haushaltsausschuß hat ferner nach eingehender Beratung den Ansatz für die Abschlußkosten des Sachverständigenausschusses für die Neugliederung des Bundesgebietes von 75 000 DM auf 120 000 DM heraufgesetzt. Dies erwies sich als zweckmäßig, da der Ausschuß durch der. erhöhten Ansatz in die Lage versetzt wird, seine Arbeiten bestimmt im Rechnungsjahr 1954 abzuschließen. Der Ansatz wurde daher mit einem kw-Vermerk versehen. Eine bindende Erklärung des Vorsitzenden des Sachverständigenausschusses über den Abschluß der Arbeiten im Rechnungsjahr 1954 liegt vor.
Die Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Wehrmacht in Berlin wird von dem Land Berlin bearbeitet. Durch eine Vereinbarung mit der Bundesrepublik werden die Gesamtkosten dieser Dienststelle dem Lande Berlin durch das Bundesinnenministerium erstattet. Eine Überprüfung der Dienststelle hat ergeben, daß sie infolge unzulänglicher Personalausstattung außerordentlich viele Rückstände hat. Von den Auskünften der Dienststelle hängen wichtige Entscheidungen der Gerichte, Versorgungsämter und sonstiger Behörden ab. Der Haushaltsausschuß hat sich daher entschlossen, den in der Regierungsvorlage vorgesehenen Zuschußbetrag von 2 800 000 DM um rund 500 000 DM zu erhöhen. Um die Bearbeitung der Rückstände nicht zu erschweren, wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, daß dieser Zuschuß nicht von der vierprozentigen Streichung betroffen wird.
Bei dem Bundesamt für Verfassungsschutz beschloß der Haushaltsausschuß nach längerer Diskussion, der von der Bundesregierung beantragten erheblichen Personalvermehrung zuzustimmen. Dementsprechend wird die Beamtenzahl von 34 um 17 auf 51 und die Zahl der Angestellten und Arbeiter von 158 um 101 auf 259 erhöht werden. Der Haushaltsausschuß will jedoch nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes die Stellenbesetzungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz an Ort und Stelle durch Mitglieder der Fraktionen überprüfen lassen. Durch die Überprüfung soll festgestellt werden, ob nunmehr der Aufbau des Amtes abgeschlossen ist oder welche Maßnahmen in Zukunft zu ergreifen sind.
Bei Tit. 300 des Bundesamts hat die Bundesregierung die Erhöhung des Ansatzes von 3 Millionen DM auf 3,9 Millionen DM vorgeschlagen. Bei dem Ansatz dieses Titels ist wie in den früheren Jahren vermerkt, daß der Titel nur der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes unterliegt. Über diesen Titel konnte eine Übereinstimmung im Haushaltsausschuß nicht erzielt werden. Mit Stimmenmehrheit wurde jedoch beschlossen, diesen Vermerk wieder in den Haushaltsplan aufzunehmen.
Da ein Teil dieses Titels, in allerdings geringerer Höhe als in den früheren Jahren, nicht vom Bundesamt, sondern vom Ministerium selbst bewirtschaftet wird, wurde beschlossen, diese Bewirtschaftung durch zwei verschiedene Stellen in einem Vermerk bei dem Haushaltsansatz zum Ausdruck zu bringen. Der für das Bundesamt für Verfassungsschutz erforderliche Gesamtzuschuß erhöht sich von 1953 auf 1954 um 2 400 000 DM auf insgesamt 7 686 000 DM. Im außerordentlichen Haushalt ist ferner eine zweite Baurate von 1,5 Millionen DM für den Neubau des Bundesamtes vorgesehen. Dieser Neubau erfordert insgesamt einen Aufwand von 3 Millionen DM.
Ebenso wie beim Bundesamt für Verfassungsschutz ist auch beim Bundeskriminalamt der personelle und sachliche Aufbau mit dem Haushaltsjahr 1953 noch nicht abgeschlossen worden. Das Bundeskriminalamt war zunächst in Hamburg untergebracht. Inzwischen hat die Stadtgemeinde Wiesbaden ein Gebäude für das Bundeskriminalamt errichtet und es dem Bund vermietet. Der Umzug des Bundeskriminalamtes von Hamburg nach Wiesbaden wurde am 1. August 1953 durchgeführt. Infolge des Raummangels in Hamburg konnten die für die Sachaufgaben erforderlichen Kräfte nicht eingestellt werden. Deshalb wurden auch erst in den Haushaltsplan 1954 die hoffentlich abschließend erforderlichen Beamten- und Angestelltenstellen eingesetzt. Die Zahl der Beamtenstellen wurde von 247 um 59 auf 306 erhöht. Demgegenüber sieht der Haushaltsplan 1954 eine Verringerung der Zahl der Angestellten und Arbeiter um 31 vor, so daß sich eine Gesamterhöhung des Personals um 28 Kräfte ergibt. Die Vermehrung der Arbeitskräfte tritt hauptsächlich bei den Abteilungen für Ermittlungen und für Daktyloskopie ein. Da diese Arbeitsgebiete ausschließlich hoheitliche Aufgaben umfassen, wurden die genannten 31 Angestelltenstellen in Beamtenstellen umgewandelt. Auf Wunsch des Haushaltsausschusses wird das Innenministerium veranlassen, daß der Beauftragte für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung die Notwendigkeit der Stellenvermehrung und Stellenumwandlung überprüft. Das Innenministerium hat zugesagt, daß es bis zum Eingang des Gutachtens auch nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes nur die notwendigsten Stellen besetzt.
Die Bundesregierung hat durch Organisationserlaß vom 11. Dezember 1953 die Bundesanstalt für zivilen Luftschutz als nicht-rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts gebildet. Die Bundesanstalt wird am 15. Mai 1954, zunächst in provisorischen Räumen in Godesberg, ihre Tätigkeit beginnen. Durch die Bundesanstalt sollen die Grundlagen für einen neuzeitlichen zivilen Luftschutz geschaffen und die leitenden Luftschutzkräfte für die Hilfeleistung und Betreuung der Bevölkerung bei Luftangriffen unterwiesen werden. Die Bundesanstalt soll ferner die Entwicklung und Fertigung des Luftschutzgerätes lenken. Es ist beabsichtigt, den Vertrieb des Geräts in einem Gesetz für zulassungspflichtig zu erklären, um sicherzustellen, daß nur geeignetes Gerät, und zwar zu tragbaren Preisen, in den Handel kommt. Die sich hieraus ergebenden Aufgaben der technisch-wissenschaftlichen Prüfung und der Erteilung von Vertriebsgenehmigungen sollen der Bundesanstalt übertragen werden. Nach den vom Haushaltsausschuß genehmigten Ansätzen werden der Bundesanstalt im Rechnungsjahr 1954 rund 850 000 DM zur Verfügung stehen. Zu diesem Betrag treten weitere rund 500 000 DM für einmalige Ausgaben, die bereits in früheren Haushaltsplänen veranschlagt sind und die für mehrere Jahre zur Verfügung stehen.
Im Haushaltsausschuß wurde die Frage aufgeworfen, ob mit den beabsichtigten Maßnahmen und mit den eingesetzten Beträgen überhaupt ein wirksamer Schutz für die Bevölkerung erreicht werden könne. Bei Kap. 0602 Tit. 674 sind für die Erforschung, Entwicklung, Erprobung und Aufklärung auf dem Gebiet des Luftschutzes sowie für den Luftschutzwarndienst weitere 5 Millionen DM eingesetzt. Von diesem Betrag entfallen auf den inzwischen gebildeten Bundesluftschutzverband rund 3,5 Millionen DM. Außerdem sind bei Tit. 956 300 000 DM für Beschaffung von Luftschutzgerät und bei Tit. 958 4,5 Millionen DM für den Aufbau des Luftschutzwarndienstes eingesetzt. Daraus ergibt sich insgesamt ein Betrag von etwa 11 Millionen DM für Zwecke des Luftschutzes. Dieser Betrag ist nach Auffassung des Haushaltsausschusses bei der ungeheuren Bedeutung der Aufgabe sehr gering. Es darf allerdings nicht übersehen werden, daß die meisten Maßnahmen für den Luftschutz noch einer gesetzlichen Grundlage bedürfen.
Das Technische Hilfswerk hat durch Erlaß der Bundesregierung vom 25. August 1953 den Charakter einer nicht-rechtsfähigen Bundesanstalt erhalten. Der Gesamtzuschußbedarf des Technischen Hilfswerks hält mit 5 284 400 DM die Höhe des Vorjahres. Von der Möglichkeit der Schaffung von Planstellen für Beamte ist auch für das Jahr 1954 kein Gebrauch gemacht worden. Die Zahl der Angestellten und Arbeiter ist mit 276 Kräften dieselbe wie im Vorjahr.
Umfangreiche Diskussionen entstanden im Haushaltsausschuß über die Frage, ob das Kapitel für das Bundesamt für Landbeschaffung erneut in den Haushaltsplan aufgenommen werden soll. Dieses Kapitel befindet sich seit dem Rechnungsjahr 1952 im Haushaltsplan, ohne daß bisher die gesetzliche Grundlage für die Schaffung eines solchen Bundesamtes zustande gekommen wäre. Bei Landbeschaffungen für künftige militärische Zwecke muß eine Rechtsgarantie dafür geschaffen werden, daß der Ankauf und notfalls die Enteignung sowie der Kaufkreis und die Entschädigung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen bearbeitet werden. Der Haushaltsausschuß war übereinstimmend der Auffassung, daß man die Aufgaben der Landbeschaffung sowie der Entschädigung nicht einer militärischen Dienststelle übertragen solle. Dagegen erscheint es zweifelhaft, ob für die Bearbeitung dieser Fragen wiederum eine neue Bundesoberbehörde geschaffen werden muß. Das Bundesministerium der Finanzen bearbeitet mit seiner Liegenschaftsverwaltung die umfangreichen Grundstücke, die früher in der Hand der Wehrmacht waren und die heute dem Bund gehören. Es liegt daher nahe, daß das Bundesministerium der
Finanzen auch die Fragen der Landbeschaffung für die künftigen militärischen Zwecke bearbeitet. Es wird auch zu prüfen sein, ob es überhaupt nötig ist, daß Bundesbehörden zur Bearbeitung der Landbeschaffung herangezogen werden. Bei den Landräten und Regierungspräsidenten der Länder befinden sich in ausreichender Anzahl Fachkräfte, die geeignet sind, die Fragen der Landbeschaffung geordnet zu bearbeiten. Der Haushaltsausschuß sah sich zwar nicht in der Lage, endgültig dazu Stellung zu nehmen, wie die Zuständigkeiten in einem künftigen Gesetz über die Landbeschaffung geregelt werden sollen. Da aber die Regelung im Gesetz noch nicht erfolgt ist, hielt es der Haushaltsausschuß für richtig, das Kapitel über das Bundesamt für Landbeschaffung nicht auch noch ein drittes Jahr im Haushaltsplan stehenzulassen, sondern es zu streichen. Die Streichung wurde mit 17 gegen 4 Stimmen beschlossen.
Etwas ausführlicher muß ich noch auf die Kapitel des Bundesgrenzschutzes und Seegrenzschutzes eingehen, da die Ausgaben für diese Einrichtungen von besonderer Bedeutung für den Bundeshaushalt sind. Die Vermehrung des Bundesgrenzschutzes von 10 000 auf 20 000 Beamte wurde durch den Deutschen Bundestag bekanntlich am 19. Juni 1953 beschlossen. Es lag nahe, daß unmittelbar nach dem Zustandekommen des Beschlusses mit der Verstärkung begonnen würde. Dies war aber nicht möglich, weil sich bei der angespannten Finanzlage des Bundes erhebliche haushaltsmäßige Schwierigkeiten ergaben. Auf Grund des Haushaltsgesetzes 1953 hatte der Finanzminister durch Sparerlasse vom 28. Juli und 5. August 1953 angeordnet, daß die gesperrten letzten 10 % aller Ansätze des Bundeshaushalts nicht mehr zur Verausgabung freigegeben würden. Nach längeren Verhandlungen zwischen Innenminister und Finanzminister wurde dann im November 1953 vereinbart, daß der Innenminister die in seinem Einzelplan einzusparenden 10 % für die Vermehrung des Bundesgrenzschutzes im Rechnungsjahr 1953 verwenden könne. Der nach dieser Einigung für 1953 zur Verfügung stehende Betrag dürfte sich auf etwa 15 Millionen belaufen. Dieser Betrag reichte selbstverständlich nicht aus, weitere 10 000 Mann unterzubringen, zu besolden, zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen. Der Innenminister beschränkte sich daher im Rechnungsjahr 1953 auf Anschaffungen zur Vorbereitung der Vermehrung des Bundesgrenzschutzes und auf zahlenmäßig unbedeutende Einberufungen.
Im Rechnungsjahr 1954 würde der Innenminister mindestens etwa 110 Millionen für die zweite Welle des Bundesgrenzschutzes brauchen. Diese Zahl beruht auf den bereits in dem Aufstellungsjahr der ersten 10 000 Mann gesammelten Erfahrungen. Infolge der schwierigen Finanzlage des Bundes sieht der Haushaltsplan für die zweite Welle des Bundesgrenzschutzes jedoch nur einen Mehrbetrag von 65 Millionen vor. Das Personalsoll des Bundesgrenzschutzes in dem vorliegenden Haushaltsplan 1954 sieht 19 970 Planstellen für Vollzugsbeamte, Verwaltungsbeamte und Medizinalbeamte des Bundesgrenzschutzes vor.
Wie ich bereits ausführte, reichen, die 65 Millionen DM für die zweite Welle des Bundesgrenzschutzes nicht aus. In erster Linie mußten daher in den Haushaltsplan diejenigen Ausgabeansätze eingestellt werden,. die für die Unterbringung und Bekleidung erforderlich sind. Hinsichtlich der
Unterbringung stellte der Haushaltsausschuß fest, daß die Abteilungsunterkünfte nicht gleichmäßig längs der Zonengrenze verteilt sind. Es wird daher im Interesse der Grenzbevölkerung zu erwägen sein, ob unbedingt an der Unterbringung in Abteilungsstärke festgehalten werden muß. Als erste Auflockerungsmaßnahme und in Würdigung der besonderen wirtschaftlichen Lage des dortigen Grenzlandes beschloß der Haushaltsausschuß, dem Plenum des Bundestags zu empfehlen, die Bundesregierung zu ersuchen, im Raum Cham, Furth im Walde und in Ratzeburg je eine Hundertschaft des Bundesgrenzschutzes unterzubringen.
Der Gesamtzuschuß für den Bundesgrenzschutz einschließlich Seegrenzschutz in den fortdauernden und einmaligen Ausgaben beträgt nach der Beschlußfassung des Haushaltsausschusses 147,1 Millionen DM. In dieser Summe sind rund 6,5 Millionen DM für den Paßkontrolldienst enthalten, der 1954 als echter Teil des Bundesgrenzschutzes kein eigenes Kapitel mehr im Haushaltsplan bekommen hat. Im Rahmen des Solls von 20 000 Mann wurde die Zahl der im Paßkontrolldienst beschäftigten Beamten von 723 auf 850 heraufgesetzt. Über diese Stellenvermehrung konnte im Haushaltsausschuß keine einheitliche Auffassung erzielt werden. Bei der Liberalisierung des Reiseverkehrs erscheint es unlogisch, daß immer mehr Beamte für die Paßkontrolle eingesetzt werden sollen. Da aber der Reiseverkehr stark angestiegen ist und eine schnelle Abfertigung der Reisenden notwendig erscheint, beschloß der Haushaltsausschuß mit geringer Mehrheit, der beantragten Stellenvermehrung um 127 Beamte zuzustimmen. Der Haushaltsausschuß erwartet jedoch, daß sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene weiterhin und verstärkt darum bemüht, die Paßkontrolle zu beseitigen.
Im Rahmen des Bundesgrenzschutzes besteht eine zentrale Beschaffungsstelle. Sie arbeitet nicht nur für den Bundesgrenzschutz, sondern führt im Rahmen der inneren Verwaltung auch Beschaffungen z. B. für den Luftschutz, für das Technische Hilfswerk und andere Organisationen durch. Die Beschaffungsstelle trägt die Verantwortung für die Bewirtschaftung außerordentlich hoher Geldbeträge. Zur Konsolidierung der Verhältnisse bei dieser Beschaffungsstelle stimmte der Haushaltsausschuß der Regierungsvorlage zu, wonach 6 Angestelltenstellen in Beamtenstellen umgewandelt und gleichzeitig 5 weitere Beamtenstellen geschaffen werden.
Ebenso wie bei der Verstärkung des Paßkontrolldienstes entwickelten sich im Haushaltsausschuß grundsätzliche Erörterungen auch bei der Beratung über das Büro für Aufenthaltsgenehmigungen. Der Haushaltsausschuß hält es für bedenklich, daß trotz der Liberalisierung des Reiseverkehrs noch immer die Reisenden-Zentralkartei unterhalten wird. Er nahm zwar von der Erklärung der Bundesregierung Kenntnis, daß durch diese Kartei nur noch ein- und ausreisende Ausländer und Staatenlose erfaßt werden und j eden-falls an dieser Form der Kartei ein Interesse deutscher Stellen nicht mehr besteht; aber er hält es nicht für ausreichend, daß sich die Bundesregierung mit dem jetzigen, aufwendigen Zustand dieser Kartei abfindet. Bei dieser Auffassung sah sich der Haushaltsausschuß auch nicht in der Lage, die von der Bundesregierung beantragten 8 Angestelltenstellen für die Verfeinerung der Kartei
zu genehmigen. Es verbleibt also bei den Beamten, Angestellten und Arbeitern bei den Zahlen des Vorjahres. Der Haushaltsausschuß gibt dringend der Hoffnung Ausdruck, daß durch organisatorische Änderungen schon im Rechnungsjahr 1954 erhebliche Einsparungen eintreten.
Der Zuschuß für die Bundesstelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Valka bleibt mit rund 350 000 DM gegenüber dem Vorjahr fast unverändert.
Als letzte in meine Berichterstattung gehörende Dienststelle des Innenministeriums darf ich die Bundeszentrale für Heimatdienst erwähnen. Die Ausgabenansätze für sie halten sich im wesentlichen im Rahmen der Sätze des Vorjahres. Bei dem Sachtitel 300 dagegen ist eine Erhöhung des Ansatzes von 3 Millionen DM um 300 000 DM auf 3,3 Millionen DM vorgesehen. Aus diesem Titel werden z. B. die Unkosten für die Wochenzeitschrift „Das Parlament", für die staatsbürgerlichen Informationen für Schulen usw. bezahlt.
Damit bin ich am Ende meines Berichts. Zur weiteren Berichterstattung über den Haushaltsplan des Innenministeriums darf ich Sie, Herr Präsident, bitten, nunmehr dem Herrn Kollegen Dr. Willeke das Wort zu erteilen.