Zu Tit. 101, der die Personalbesetzung des Bundesernährungsministeriums betrifft, möchte ich besonders auf das Referat IV A 6 der Abteilung IV hinweisen. Dies ist das Referat für die Boden- und Betriebsbewertung. Aufgabe dieses Referats ist es insbesondere, die Verhandlungen um die Bodenbewertungen zu führen, die infolge der erforderlichen Umsiedlungen wegen der Neugestaltung von Flugplätzen und Exerzierplätzen notwendig sind. In welcher Form und in welchem Ausmaß sich diese Aufgaben heute mehren und ständig häufen, ist jedem unter uns bekannt. Hier aber, in diesem Referat, bleibt die Erledigung zwangsläufig immer hängen; denn dieses Referat mit seinen wachsenden Aufgaben ist nur mit einem einzigen Beamten und einer Hilfskraft besetzt. Ich möchte dringend bitten, daß der Herr Bundesernährungsminister — und ich möchte auch um die Zustimmung des Herrn Bundesfinanzministers bitten — ein besonderes Augenmerk darauf richtet. Denn ich nehme nicht an, daß die gleiche Abteilung des Bundesfinanzministeriums ein Interesse daran hätte, daß speziell dieses Referat nicht besonders gut besetzt wäre.
Und nun zu den Einnahmen. Wir haben vorhin schon von Herrn Kollegen Kriedemann gehört, daß dieser Einzelplan 10 ursprünglich eine besondere Gestalt hatte, indem er auf den Einnahmen der Abschöpfungsbeträge aufgebaut war, daß aber besonders die Maßnahmen, die der Herr Bundesminister für Ernährung heute als die agrarpolitisch vordringlichsten betrachtet, immer wieder von dem Ergebnis dieser Abschöpfungen abhängig gemacht waren und nur soweit berücksichtigt werden sollten, als diese Abschöpfungen den Betrag von 120 Millionen DM übersteigen würden. Bevorrechtigt war dann aber noch der Titel 951, der den Zuschußbedarf der Getreideeinfuhr festlegt. Hierzu eine Klarstellung. Bereits bei der Besprechung dieses Etats im Ernährungsausschuß hat Herr Abgeordneter Dr. Dr. Müller darauf hingewiesen, daß dieses Junktim den ganzen Einzelplan 10 in seinem Grundbestand zu einem fragwürdigen Probeexempel macht. Er ist also eigentlich der geistige Vater dieses Kindes, das uns hier vorgestellt wurde — entschuldigen Sie, Herr Kriedemann! — in Form des Antrags der SPD im Haushaltsausschuß, wo dann auf Grund dieses Antrages meines Wissens einstimmig beschlossen wurde, die Bemerkungen zu Kap. 1002 Tit. 67 der Einnahmen und vor Tit. 531, die sozusagen den Grundsatz dieses finanzpolitischen Experiments dargestellt haben, zu streichen. Das gleiche gilt natürlich für alle Titel dieses Einzelplans, die sich immer wieder auf dieses Junktim bezogen haben.
Ich muß aber in diesem Zusammenhang noch auf etwas anderes hinweisen. Inzwischen scheint sich die Situation doch geändert zu haben. Bei jener ersten Besprechung im Ernährungsausschuß hat der Herr Bundesernährungsminister Bedenken erhoben, daß, wenn wir diese Lösung von dem Junktim beschlössen, auch im Plenum vielleicht sein Gesamtetat und seine besonderen Maßnahmen durch den Widerspruch des Herrn Bundesfinanzministers gefährdet werden könnten. Nach dem Beschluß im Haushaltsausschuß ist ein Einspruch des Herrn Bundesfinanzministers nicht erfolgt. Es sind nicht nur die Abschöpfungen über 120 Millionen DM jetzt ohne Einschränkung verplant, sondern ohne Widerspruch des Herrn Bundesfinanzministers ist dieser Einnahmeansatz um 27 600 000 DM erhöht worden, und die letzten Entscheidungen und Beschlüsse des Haushaltsausschusses, die sich mit den Erhöhungen befassen, bauen zum Teil auf dieser Erhöhung der Einnahmepositionen auf. Ich möchte aber bemerken: im Gesamthaushalt des Bundesernährungsministeriums sind von diesen 27 Millionen DM eigentlich nur rund 15 Millionen DM enthalten. Das ist der Betrag von rund 10 Millionen DM für die Tbc-Bekämpfung und von 5 Millionen DM für die Förderung der Verwertung von Magermilchpulver. Die übrigen Erhöhungen in diesem Einzelplan 10 sind im allgemeinen durch Kürzungen im gleichen Einzelplan wieder ausgeglichen.
Nun zu den einzelnen Titeln. Ich verbinde hier die Titel 531 und 662, die die Siedlung betreffen, miteinander. Dazu möchte ich folgendes sagen. Nach jahrelangem Warten, Bangen und Hoffen sind die Finanzierungsrichtlinien für diese Neusiedlungen endlich an das Licht der Welt gekommen. Ich hatte nicht mehr geglaubt, daß ich das noch erleben könnte, denn seit Jahren gibt es hier die allergrößten Schwierigkeiten, und ich hatte bezweifelt, daß eine Einigung zwischen den einschlägigen Abteilungen oder Referaten des Bundesernährungsministeriums und dem Bundesfinanzministerium zustande kommen würde. Die Richtlinien sind also jetzt da, und es besteht nun die Möglichkeit, die Neusiedlungen den betreffenden Siedlern auch tatsächlich zu übereignen. Da gibt es in Zukunft keine Ausrede mehr. In der Praxis haben nämlich die zum großen Teil öffentlich-rechtlichen Siedlungsgesellschaften die Pachtverträge in jedem Jahre um ein weiteres Jahr verlängert mit der Begründung, sie müßten die Richtlinien des Bundesfinanzministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums abwarten. Dadurch ist unbedingt der Eindruck erweckt und immer mehr verstärkt worden, daß hier die Absicht bestehe, eine neue öffentlich-rechtliche Form eines ausgedehnten Eigentumsträgers von Grund und Boden zu schaffen und die Neusiedler auf die Pachtform abzudrängen.
Hiermit habe ich aber noch einen Wunsch zu verbinden, der meines Erachtens nicht in der Machtvollkommenheit des Bundesernährungsministeriums liegt, wohl aber zu der Frage der Siedlung gehört. Das ist der Wunsch, daß endlich einmal auch ein Entscheid über das frühere Wehrmachteigentum ergeht, das in der Zwischenzeit der Besiedlung zugeführt worden ist. Wir haben nicht nur in meiner engeren Heimat, sondern im ganzen Bundesgebiet eine Unzahl von Fällen, in denen auf früheren Wehrmachtgrundstücken, Flugplätzen, Truppenübungsplätzen usw. Siedlungen angelegt worden sind. Seit Jahren benutzen die Siedler diese Grundstücke, und sie haben auch Neubauten errichtet, Wohngebäude und Nebengebäude; aber die Übergabe an die Siedler scheitert immer noch daran, daß die Freigabe durch die Bundesvermögensverwaltung noch nicht erfolgt ist. Ich kann auf Grund der speziellen Erfahrungen mit Hohenfels verstehen, daß unser Ministerium hier sehr vorsichtig ist. Ich möchte aber doch dringend bitten, auch an diejenigen zu denken, die sich sozusagen auf einem neuen Ast befinden, von dem sie nicht wissen, ob er noch abgesägt wird. Ich möchte also auch hier dringend bitten, baldmöglichst klare Entscheidungen zu treffen, selbst für den Fall, daß die Siedler von diesen Stellen weichen und eine anderweitige Unterkunft suchen müssen.
Zur Frage der Flurbereinigung habe ich an das Ministerium die Bitte, besonders darauf bedacht zu sein, daß aus den jetzt in größerem Umfange zur Verfügung stehenden Mitteln bereits eingeleitete Unternehmen nicht erhöhte Zuschüsse erhalten. Der Zweck muß der sein, mit diesen Mitteln nicht die bereits eingeleiteten Unternehmen noch mehr zu verbilligen, sondern neue Unternehmungen auszulösen.
Es besteht eine weitere Gefahr, und ich bitte den Herrn Bundesernährungsminister, dazu Stellung zu nehmen: Ist beabsichtigt, aus diesen Mitteln den Ländern Zuschüsse für neue Flurbereinigungsämter und Personalvermehrungen zu geben? Wenn die Mittel in dieser Form Verwendung finden, ist der erwartete Zweck, nämlich die Vorbereitung einer Änderung der Agrarstruktur — und die Flurbereinigung ist ja lediglich die Voraussetzung dafür —, nicht in dem Umfang erfüllt, wie man es von diesen finanziellen Maßnahmen erwartet. Die Ausweitung der eingeleiteten Unternehmen, die Durchführung und damit auch die Frage der Behörden und ihrer Unterkunft sind meines Erachtens Angelegenheiten der Länder.
Zum Tit. 614, Zuschüsse zur Bekämpfung der pflanzlichen und tierischen Schädlinge, gestatte ich mir die Bemerkung, daß nach meiner Auflassung dieser Betrag, der ja bereits gekürzt worden ist, ruhig noch etwas mehr gekürzt bzw. einer anderweitigen Zweckbestimmung zugeführt werden könnte. Ich habe überhaupt den Eindruck — es klingt aus dem Munde eines Mitglieds der Fraktion der Freien Demokratischen Partei vielleicht etwas komisch —, daß durch immer neue Aufnahmen von zweckbestimmten Zuschüssen indirekt die Aufgaben der Länder untergraben werden. Ich verstehe die Neigung der Länder, daß sie ihre Verwaltungsaufgaben in keiner Weise vom Bund ,untergraben lassen wollen, und ich verstehe jetzt auch, daß sie keinen Widerstand leisten, wenn ihnen der Bund für die materielle Befriedigung
dieser Aufgaben jetzt wieder indirekt Zuschüsse gibt.
Aufgaben der Länder müssen und sollen von diesen auch finanziert werden, und die Aufgaben, die der Bund zu erfüllen hat, müssen sich auf Mittelpunkte konzentrieren, die im Gesamtinteresse der ganzen Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Vielleicht komme ich nachher in einem anderen Zusammenhang noch darauf zu sprechen.
Nun komme ich zu dem Problem des Tit. 615, Tierseuchen. Unserem Antrag wurde insofern in vollem Umfang Rechnung getragen, als der Betrag von 230 000 DM auf 10 Millionen DM erhöht wurde. Dieser Betrag steht jetzt innerhalb des Bundeshaushalts unter den allgemeinen Ausgaben, und unter den allgemeinen Ausgaben versteht man normalerweise die allgemein wiederkehrenden Ausgaben. Ich habe besondere Veranlassung, das hier zum Ausdruck zu bringen. Diese Geschichte mit den 10 Millionen und die Debatte vorhin geben doch Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß es nicht nur im Haushalt des Bundes, sondern im Leben überhaupt zweckmäßig ist, alles mit Maß und Ziel zu machen. Zu diesem Maß und Ziel sind eben diese 10 Millionen die Einleitung. Wenn ich für diese Bekämpfungsmethoden heute urplötzlich einen vielfachen Betrag hineinpumpe, dann muß ich auch mit der Wirkung rechnen. Die Wirkung ist einerseits ein verstärktes Angebot auf dem Schlachtviehmarkt. Das verstärkte Angebot auf dem Schlachtviehmarkt bedeutet eine gewisse Versteifung der Märkte, bedeutet, obwohl jetzt der Zuschuß zu erwarten ist, wenn er zu stark forciert wird, infolge des geringeren Markterlöses in Wirklichkeit keinen Zuschuß für den Betreffenden mehr, sondern kann schließlich zu dem gleichen Ergebnis führen, als wenn dieser Zuschuß nicht gewährt würde.
Also nur mit Maß und Ziel!
Hinwiederum wird eine übersteigerte Inanspruchnahme dieser Maßnahme — daran kommen wir nicht vorbei — eine überhöhte Ersatzbeschaffung notwendig machen. Die sich dadurch vollziehende Marktentwicklung kann den Ausgleich, den man hier herbeizuführen versucht, durch höhere Preise für die Ersatztiere wieder aufheben. Also alles mit Maß und Ziel!
Jetzt komme ich wieder auf die Länder zu sprechen. Was tun die Länder auf diesem Gebiet? Wir haben vorhin von Herrn Kollegen Dr. Schmidt gehört: nicht allzuviel. Er hat nur von drei Ländern gesprochen. Ich weiß nur von Bayern, das es vom Land aus 600 000 DM für diesen Zweck verwendet.
Nun verlangt die SPD eine Vervielfachung dieses Betrags in unserem Haushaltsansatz. Soll damit erreicht werden, daß auch die Länder ihren Ansatz vervielfachen? Da würde es sich doch empfehlen, einmal für das laufende Etatsjahr abzuwarten, ob infolge der Erörterung dieses Problems die beiden viehstärksten Länder der Bundesrepublik — das sind Bayern und Niedersachsen — von sich aus auch ihren Aufwand, der ja nicht hoch ist — es
sind ja nur fünfmal 600 000 DM, 3 Millionen DM —, vervielfachen.
Wenn wir das abwarten, dann haben wir vielleicht ein anderes interessantes Ergebnis festzustellen, nämlich welcher Unterschied zwischen dem Verhalten der Länderfinanzminister und dem des Bundesfinanzministers in dieser Frage besteht. Das ist das zweite, was dabei als interessant herauskommt. Wer es nicht weiß, den mache ich darauf aufmerksam: der bayerische Finanzminister gehört der SPD an, und er unterscheidet sich in seiner Auffassung hinsichtlich seiner Aufgaben in gar nichts von unserem Herrn Bundesfinanzminister.
Es ist hier kein Unterschied.
— Nein, ich für meine Person kann mir einen Finanzminister und einen Stadkämmerer in einer größeren Stadt — etwa in München — gar nicht anders vorstellen. Das nur dazu.
Auf eines muß ich aber noch aufmerksam machen. In gewisser Beziehung wird mit der Rindertuberkulose auch etwas Unfug getrieben. Die Wochenzeitungen, die sich damit beschäftigen, stellen die Dinge so hin, daß man sich als ein Mensch, der in einem vergangenen Jahrhundert geboren ist, darüber wundern muß, daß man sich überhaupt noch unter den Lebenden befindet.
Sie schaffen auch eine psychologische, eine geistige
Verwirrung. Ich könnte Ihnen ein Beispiel anführen. Ich habe eine Zuschrift bekommen. Da protestiert jemand dagegen, daß man immer von der Rindertuberkulose spricht. Er schreibt:
Das ist eine Irreführung der Öffentlichkeit, und die Behörden sind daran schuld, daß das Volk nicht auf die Gefahr aufmerksam gemacht wird, die durch die Kuhtuberkulose dem Volke drohen. Denn die Kühe geben Milch und nicht die Rinder.
Ich möchte nur auf diese Begriffsverwirrungen hinweisen.
Nun zum Tit. 618, Bundeswasserwirtschaftsfonds. Es ist absolut notwendig, die Mittel für die Bundeswasserwirtschaft, wie sie hier in diesem Titel ausgewiesen sind, endlich einmal zusammenzufassen und einem Ressort zu übertragen, damit sie auch planmäßig und zweckentsprechend eingesetzt werden.
Nur einige grundsätzliche Bemerkungen jetzt zur Wasserwirtschaft überhaupt! Sie ist Sache der Länder, interessiert uns aber auch im Bund. Das sei nur grundsätzlich festgestellt. Die lineare, schnurgerade Entführung des Wassers aus dem Land ist vielleicht technisch notwendig. Ich habe das nie bezweifelt. Die Wassernot von heute bedingt aber gleichzeitig eine örtliche Stauung, und zwar erstens zur Erhaltung des Grundwasserspiegels, und zweitens, damit immer ein Wasservorrat für die künstliche Bewässerung vorhanden. ist, der sich unsere fortschrittliche Landwirtschaft
Gott sei Dank immer mehr und mehr zuwendet. Dann ist es auch wichtig — darüber ist sich alles einig —, daß die klimatischen Bedingungen, wie sie sich in diesen Gebieten entwickelt haben, durch die Erhaltung eines bestimmten Wasservorrates aufrechterhalten werden können.
Nun zu dem neuen Tit. 950, Zuschüsse zur Förderung und Verwertung von Magermilchpulver. Hier fällt mir auf — und ich habe dem im Ausschuß bereits widersprochen —, daß die eingesetzten 5 Millionen DM laut unserem Antrag Drucksache 283 unter „Einmalige Ausgaben" erscheinen. Ist damit das Problem gelöst? Das ist die Frage. Das Problem bleibt. Darüber müssen wir uns klar sein. Diese Magermilchüberschüsse stammen aus Gebieten, in denen die Milcherzeugung so groß ist
— das ist klimabedingt —, daß die landwirtschaftlichen Betriebe nicht in der Lage sind, die Magermilch aus dieser Werkmilch zurückzunehmen. Wenn wir jetzt den Frischmilchkonsum um 10% steigern, dann ist ein Ausgleich möglich, aber nicht in diesen Gebieten; denn auch die Milchtrinker, die ich mehr gewinne, kann ich nicht dorthin bringen, wo dieser Magermilchüberschuß besteht.
— Das Milchfett ist weg; das ist schon richtig. Ich meine nur, ich kann mit dem Frischmilchmehrverbrauch das Problem in diesen Gebieten nicht beseitigen. Ich kann auch den zusätzlichen Fettverbrauch durch Schulkinder, der durch den Antrag der SPD herbeigeführt werden soll, nicht auf diese Überschußgebiete abwälzen. Das ist genau so unwidersprochen.
Ich hätte aber eine Bitte: Der Vorrat von heute und der Zuwachs von Mai bis Juli bedingt, Herr Dr. Horlacher, daß diese Mittel — die Mittel sind gesperrt, steht drin — nicht im April nächsten Jahres, sondern im April 1954 ihrer Zweckbestimmung zugeführt werden.
— Das ist gesperrt für Schokolade- und Süßwarenfabriken, also gut, nehmen wir das an. Aber es kommt noch etwas anderes hinzu, nämlich, daß das Problem auch nachher bestehenbleibt. Deshalb wäre es nötig, daß sich die Forschung einmal mit der Frage beschäftigt, ob die Überschußgebiete auf dem Ernährungssektor bzw. in welcher anderen Form von diesem Magermilchpulver entlastet werden können.
— Das kommt von selber, der Bedarf wächst.
Zuschüsse zur Verbilligung der Zinsen für Darlehen zur Förderung vordringlicher agrarpolitischer Maßnahmen, Tit. 956. Hierzu hätte ich die Bitte, daß diese Zinszuschüsse nur für neu zu schöpfende Kredite verwendet werden, daß also bereits bestehende Kredite in diese Zinsbezuschussung nicht mit einbezogen werden. Von allen neuen Maßnahmen, die sich Herr Bundesminister Lübke vorgenommen hat, kann diese am schnellsten wirksam werden, aber nur dann, wenn sie sich nicht auf dieses Etatsjahr beschränkt, sondern sich laufend wiederholt.
Würde das nicht geschehen, dann würden die Kredite, die notwendig sind, von den einschlägigen Bankinstituten nicht gewährt werden.
Darum ist der Platz, an dem dieser Posten steht, unter „Einmaligen Ausgaben", haushalttechnisch gesehen der ungeeignetste.
Ich hoffe, daß diese Position bis zum nächsten Etatsjahr an einer anderen Stelle erscheint.
Jetzt komme ich noch kurz zu Tit. 604 im außerordentlichen Haushalt, Zuschüsse zur Erschließung des Emslandes. Hier können alle im Haushalt mobil zu machenden Mittel am zweckmäßigsten eingesetzt werden. Neulandgewinnung ist das wichtigste. Neulandgewinnung ist in unserem übervölkerten Gebiet überhaupt die Voraussetzung für die Neusiedlung. Wenn sich die Agrarstruktur so entwickelt, wie es die Absicht des Herrn Ministers und, wie ich annehme, nicht nur meine, sondern auch unsere Absicht ist, dann wird infolge der derzeitigen Struktur unserer Bevölkerung in absehbarer Zeit Siedlungsland in den alten Siedlungsgebieten nicht in größerem Umfang zur Verfügung stehen. Deshalb ist es notwendig, daß man die Bemühungen, Land zu erschließen, das noch der Besiedlung zuzuführen ist — und dafür bietet das Emsland die schönste und beste Möglichkeit im ganzen Bundesgebiet —, mit allen Mitteln unterstützt. Alle Einsparungen, die sich im Laufe des Jahres und bei der Gestaltung des nächsten Haushalts ermöglichen ließen — ich habe vorhin gesagt, man könnte die Zuschüsse an die Länder eventuell etwas kürzen —, müßten meines Erachtens dieser Zweckbestimmung zugeführt werden.
Aber jetzt noch etwas anderes. Im Protokoll Nr. 21 des Haushaltsausschusses ist bei der Beratung dieser Position folgendes vermerkt:
Eine Frage des Abg. Frühwald, ob bei der Erschließung des Emslandes auch Grundbesitz von nichtdeutschen Staatsbürgern betroffen sei, beantwortet der Regierungsvertreter dahin, ihm sei nicht bekannt, daß sich darunter Ausländerbesitz befinde.
Auf meine Anfrage hin teilt mir Herr Kollege Dannemann folgendes mit:
Als Direktor der Landwirtschaftskammer Oldenburg hatte ich den Dienststellen der Landwirtschaftskammer Anweisung gegeben, aus dem Emslandfonds den holländischen Grundbesitzern keine Beihilfen zu gewähren für ihre in Deutschland gelegenen Ländereien. Daraufhin hat der Kommissar für den Emslandplan, Herr Ministerialdirektor Lauenstein, angeordnet, daß auch den holländischen Grundbesitzern diese Mittel zur Verfügung stehen müßten. So wird auch heute durch ihn verfahren.
Zu dieser Feststellung habe ich nur noch eine Frage: wie verträgt sich dieses Verhalten mit der Behandlung der Traktatfrage durch die holländische Regierung? Denn was von uns hier getan wird, ist das direkte Gegenteil von dem, was dort geschieht.