Ich habe gesagt — jetzt sage ich es zum drittenmal —, daß der Bundeskanzler im 1. Bundestag bereits eine übermächtige Stellung hatte. Im 2. Bundestag herrscht er autoritär.
— Wenn ich sage, er herrscht autoritär, so sage ich damit nicht, daß er eine totale Diktatur ausübt. Die Diktatur ist seinen Koalitionsfreunden gegenüber durch wohlwollendes Überhören der Einwände etwas gemildert, das gebe ich Ihnen zu.
Auf die Opposition nimmt er keine Rücksicht mehr.
— Sie sagen, das sei unerhört. So ist es doch! Und Sie sehen ja auch, wie vorhin der Herr Bundesfinanzminister, der gern als der zweitstärkste Mann des Kabinetts bezeichnet wird, mit dem Bundestag umgegangen ist.
Sie haben ja gehört, welche Zensuren er ausgestellt hat, Sie haben gehört, was er zur Opposition gesagt hat. Das geht doch über den Rahmen dessen hinaus, was ein Regierungsvertreter sagen kann. Und' der Herr Präsident sagte — ich habe es mir notiert —: „Der Herr Bundesfinanzminister wünscht offensichtlich nicht mehr zu antworten", wohlgemerkt auf eine klare Frage, die von einem meiner Freunde gestellt war — und das gehört zur Debatte über den Deutschen Bundestag —, und er bekam hierfür aus den Reihen der Koalitionsparteien lebhaften Beifall.
Das ist Grund genug, daß wir über uns nachdenken sollten.
Das Schwergewicht der Gesetzgebung ist also in diesem Bundestag entgegen dem Sinn des Grundgesetzes noch stärker auf die Exekutive verschoben worden. Verfassungsrechtlich hat das Parlament ebenso das Recht zur Gesetzgebungsinitiative wie die Bundesregierung. Man kann sicher der Auffassung nicht beipflichten, die kürzlich in den „Abhandlungen für öffentliches Recht" aus der Reihenfolge in Art. 76 Abs. 1 des Grundgesetzes „Gesetzesvorlagen werden beim Bundestag durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht" auf eine Rangfolge schließen wollte. In Wirklichkeit — das ist eine Tatsache-- werden etwa neun Zehntel aller Gesetzentwürfe von der Regierung eingebracht.
Ich bin der Meinung, daß sowohl die Opposition wie die Koalition vom Recht der Gesetzesinitiative stärker Gebrauch machen sollte. Sonst droht schwere Gefahr für den gesamten Parlamentarismus und die Demokratie in der Bundesrepublik. Wenn das so weitergeht, was gestern und heute hier geschehen ist, dann, glaube ich, behauptet man nicht zuviel, wenn man sagt, daß das Parlament dabei ist, sich selber zu entmachten.
Nun ist es ganz klar, daß die meisten Abgeordneten auf die Ausführungen der Bürokratie der Regierung und der Verbände angewiesen sind. Den Mitgliedern der Regierungsparteien stehen in ihren Fraktionen die Minister, die zu diesen Fraktionen gehören, mit ihrem Fachwissen und mit ihrem Dienstwissen zur Verfügung. Man hört sogar, daß leitende Beamte der Ministerien auch in Fraktionssitzungen der Koalitionsparteien erscheinen und dort referieren. Es ist eine Gefahr für das Parlament, wenn es sich in die Abhängigkeit von der Regierung begibt, während die Regierung dem Sinne des Parlamentarismus nach in Abhängigkeit von dem Parlament leben sollte.
Es ist utopisch, um einer strengen Gewaltenteilung und demokratischer Doktrin willen etwa die ausschließliche Parlamentsinitiative zu fordern, wie sie in den USA besteht. Das liegt mir fern. Die deutsche staatsrechtliche Entwicklung läßt sich nicht zurückdrehen. Die Regierung wird stets einen großen Teil der Vorlagen selbst einbringen, weil sie die erforderlichen Erfahrungen hat und über Fachleute verfügt, die eine stetige und sachgerechte Fortentwicklung der Gesetzgebung unterstützen können. Notwendig aber — und deswegen spreche ich heute dazu — ist ein gesundes Gleichgewicht, damit ein echtes Gegenspiel zwischen Regierung und Parlament entsteht. Man weiß heute das Abstimmungsergebnis im voraus. Es fehlen die Spannungselemente, die Voraussetzung einer echten Diskussion sind.
Die Hauptregierungspartei legt oft kaum noch Wert darauf, ihre Ansicht im Plenum zu begründen,
und sie legt oft kaum noch Wert darauf, die Auffassung der Opposition kennenzulernen. Darum
haben viele Leute den Eindruck, daß der Bundestag langweiliger geworden ist. Wir haben dafür
zu sorgen, daß diese Langeweile nicht tödlich wird.
— Ach, wie können Sie denn so etwas sagen! Sie wissen ja selbst ganz genau, daß das nicht zutrifft. Zu wieviel Dingen haben wir ja gesagt, wie viele Dinge sind von uns initiativ vorgebracht worden!
Wenn der Herr Bundesfinanzminister vorhin gesagt hat, man habe im Haushaltsausschuß eine sachliche und gute Arbeit geleistet, dann hat er ganz bestimmt — davon bin ich überzeugt — die Mitglieder der Opposition im Haushaltsausschuß nicht ausgenommen. Sie müssen also schon etwas
mehr aufwenden, um der Opposition zu begegnen. Der kleine Aufwand, den Sie sich eben erlaubt haben, genügt nicht.
Es ist eben so — und deswegen rede ich, meine Damen und Herren —, daß uns alle das angeht, nicht nur die Opposition; das sollte ein Anliegen des gesamten Parlaments sein.
Eine Möglichkeit — und damit komme ich zu meinem eigentlichen Anliegen —, dieser staatsrechtlich bedrohlichen Entwicklung entgegenzutreten, — —
— Jawohl, bedrohlich! Die Entwicklung, in der wir uns befinden, ist durchaus bedrohlich. Lassen Sie uns einmal in zwei Jahren wieder darüber sprechen.
1951 bereits hat mein Freund Dr. Mommer einen Antrag auf Einrichtung eines Gesetzgebungshilfsdienstes gestellt. Er ist damals diskutiert worden. Dem Antrag konnte seinerzeit nicht entsprochen werden, weil sowohl die personellen wie die materiellen Voraussetzungen für einen derartigen Hilf s-dienst nicht vorhanden waren. Ich halte ihn für so wichtig, daß wir ein paar Minuten auf die Diskussion der Einrichtung eines solchen Gesetzgebungshilfsdienstes verwenden sollten. Die Einwände sind bekannt. Sie lauten etwa so: Die Regierung macht das besser; denn sie besteht aus Fachleuten. Dieser Einwand geht vollständig am Problem vorbei. Es ist nicht der Sinn der Demokratie, daß die Regierung, daß die Exekutive die Gesetze verfaßt und daß ihr allein die Gestaltung unserer Lebensverhältnisse überlassen bleibt, sondern in der praktischen Wirklichkeit des Parlamentslebens soll dies den vom Volk gewählten Vertretern überlassen sein. Die Regierung soll aus ihrer Erfahrung heraus beraten, sie soll verbessern, sie soll durchaus die Stellung haben, wie sie ihr im Grundgesetz gegeben ist. Bei Initiativgesetzentwürfen einer Partei, wird eingewendet, komme immer dann gleich ein Initiativgesetzentwurf einer anderen Partei. Das ist richtig. Aber selbst so ein Neben- oder Gegenentwurf ist ja doch nicht schädlich, er fördert die Diskussion.
Dann wird eingewendet, ein Gesetzgebungshilfsdienst bedeute die Schaffung einer neuen Bürokratie, und man warnt vor dem Apparat einer Parlamentsbürokratie neben dem Apparat der Ministerialbürokratie. Wenn dabei aber im Endergebnis die Einengung der Ministerialbürokratie etwa im Hinblick auf ihre Grundsatz-, ihre allgemeinen, ihre volkswirtschaftlichen Abteilungen herauskäme, wäre das meines Erachtens durchaus zu begrüßen. Die Parlamentsbürokratie wäre an sich geringeren Gefahren ausgesetzt, weil sie ja fortgesetzt mit dem Parlament, den Abgeordneten, zu tun hätte und nicht an Weisungen eines Ressortministers gebunden wäre.
Weiter wird gesagt, es koste Geld und dieses Geld sei nicht vorhanden. Dieser Einwand läßt sich sehr leicht widerlegen. Ein Gesetzgebungshilfsdienst bedeutet bessere Vorbereitung, er bedeutet für das Parlament und für jeden einzelnen Abgeordneten die Möglichkeit zu konzentrierterem Arbeiten. Ein solcher Gesetzgebungshilfsdienst läßt sich natürlich nicht von heute auf morgen und nicht nur durch Einrichtung von Stellen schaffen. Deswegen war der Haushaltsausschuß, glaube ich, gut beraten, als er zu vielen Stellenanforderungen nein sagte. Ein solcher Gesetzgebungshilfsdienst muß wachsen, und die Grundlage dafür muß eine umfassende Bibliothek sein. Die Sammlung, Ordnung und Erschließung des Materials muß so sein, daß für jeden Abgeordneten das gesamte Material vom Buch bis zum Zeitungsaufsatz gleichsam griffbereit vorgeordnet ist. Die Anfänge dazu hat der Deutsche Bundestag mit seiner Bibliothek gemacht. Es sollte nun die Aufgabe des 2. Deutschen Bundestages sein, seine Abteilung III, den Wissenschaftlichen Dienst, nach dem Bedarf des Parlaments zu organisieren und in diesen Apparat wissenschaftliche Hilfskräfte einzubauen, die in wenigen Jahren die Aufgaben des Gesetzgebungshilfsdienstes erfüllen können. Wir haben jetzt beantragte Stellen nicht genehmigt, weil die Materialbasis für diese neuen Stellen jetzt noch nicht vorhanden war. Der Weg kann nicht sein Ausbau des personellen Apparates ohne Materialbasis, sondern Ausweitung der Bibliothek und allmähliche Heranbildung der Kräfte für ihre Aufgabe.
Ein Wort zur Parlamentsbürokratie. Man hat den Eindruck, wenn man dieses Haus seit nunmehr über vier Jahren kennt, daß manche hier durch Zufall und manche durch Protektion hereingekommen sind. Damit ist aber nicht gesagt, daß sie nun alle bleiben müssen und daß sie alle befördert werden müssen. Wir sehen auch sehr ungleichmäßige Beförderungen. Wir sehen z. B., daß im Stenographischen Dienst sehr qualifizierte Männer sitzen, die heute noch denselben Dienstrang bekleiden und nach derselben Gruppe besoldet werden, wie sie es im Deutschen Reichstag wurden. Und wir sehen, daß andere, junge Kräfte hereingekommen sind, die in wenigen Jahren eine ganze Stufenfolge von Beförderungen durchgemacht haben. Dann glaube ich, daß wir bei der nächsten Haushaltsberatung unsere Aufmerksamkeit auch auf die unteren und mittleren Stellen richten sollten, weil hier offensichtlich eine Reihe von Stellen unterbewertet sind. Der Bundestag müßte großen Wert darauf legen, bei allen Stellenbesetzungen und Beförderungen nur Eignung und Charakter ausschlaggebend sein zu lassen, nicht aber etwa konfessionelle Gründe und schon gar nicht den Grund, bequeme Untergebene haben zu wollen.
Zum Technischen ein Wort. Die Stenographischen Berichte der Plenarsitzungen erscheinen recht spät. Soweit ich sehe, liegt das nicht am Stenographischen Dienst, der ja schnell und qualifiziert arbeitet. Es wäre vielleicht zu überprüfen, ob der Druck rationeller und schneller vorgenommen werden könnte.
Nun möchte ich noch ein Wort sagen zum Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages, worüber ich im Haushaltsausschuß neulich bereits gesprochen habe. Es hat sich gezeigt, daß diese paar Bemerkungen überall herumgetragen, und zwar entstellt herumgetragen worden sind. Deswegen will ich an dieser Stelle dazu sagen, was ich glaube, dazu sagen zu müssen.
Im früheren Deutschen Reichstag gab es ein Amtliches Handbuch, das in der Reichsdruckerei gedruckt wurde und sehr schnell nach dem Zusammentritt des Reichstages erschien. Wir haben im Jahre 1924 innerhalb eines halben Jahres zwei Wahlen zum Reichstag gehabt. Und wie
schnell ist das Handbuch für die zweite Wahlperiode 1924 und für die dritte Wahlperiode 1924 erschienen!
Der 1. Bundestag hat es überhaupt nicht geschafft, ein Amtliches Handbuch herauszugeben. Fritz Sänger von dpa machte ein privates. Die zweite Auflage 1952 wurde dann gleichzeitig zum Amtlichen Handbuch erklärt. Jetzt, im 2. Bundestag, haben wir erst das Handbuch Sänger gehabt, und dann haben wir vor sechs bis acht Wochen erlebt, daß der Direktor beim Bundestag ein privates Handbuch in einem privaten Verlag herausbrachte, dessen Verbreitung
sehr gefördert worden ist. Da bin ich nun der Meinung, es gehört zu den dienstlichen Pflichten des Direktors beim Bundestag, das Amtliche Handbuch zu bearbeiten und seine ganzen Kräfte auf die möglichst schnelle Herausgabe des Amtlichen Handbuchs zu konzentrieren.
Anstatt das zu tun, hat er aber mit Hilfe der ihm unterstellten Beamten und Angestellten ein privates Handbuch herausgebracht. Diese Tatsache hat in allen Kreisen, die mit Büchern und Amtsdrucksachen etwas zu tun haben, Befremden erregt, und der Bundestag sollte dazu nicht schweigen.
Man stelle sich vor, der Geheimrat Galle vom Deutschen Reichstag hätte vor Herausgabe des Amtlichen Handbuchs ein privates Handbuch herausgebracht,
und zwar mit finanzieller Unterstützung der damaligen Reichszentrale für Heimatdienst! Man stelle sich vor, der Präsident des Statistischen Bundesamtes würde mit dem amtlichen Material, das ihm und zunächst nur ihm zur Verfügung steht, ein Statistisches Handbuch herausbringen,
welches zu 80 oder 90 % den gleichen Inhalt hat wie das später von ihm zu bearbeitende Amtliche Handbuch!
Wie harmlos diese Sache hier nun aufgenommen worden ist, geht daraus hervor, daß der Herr Präsident des Bundestags auf sicher freundliche Aufforderung hin ein freundliches Vorwort zu diesem Buch geschrieben hat.
Auch dem Direktor beim Bundestag — das möchte ich ausdrücklich sagen — will ich keine unehrenhafte Gesinnung unterstellen.
— Nein, das will ich nicht. Ich unterstelle sie nicht, sondern ich unterstelle eine Gedankenlosigkeit. Es hat im „Dritten Reich" angefangen, daß Angehörige von Ministerien ein Gesetz, das beschlossen wurde — es wurde ja im Reichstag nicht beraten —, mit dem Motivenbericht als Buch herausbrachten. Diese Praxis des „Dritten Reichs" ist heute noch nicht ganz wieder behoben. Kein Mensch denkt sich etwas dabei, aber wir sollten uns etwas dabei denken.
Mein Anliegen ist also folgendes. Es geht nicht darum, daß das amtliche Handbuch so spät herausgekommen ist, sondern darum, daß der Direktor beim Bundestag ein privates Handbuch herausgebracht hat,
— mit amtlichem Material — das zunächst ihm und nur ihm zur Verfügung stand, und daß dieses Buch gleichzeitig von der Bundeszentrale für Heimatdienst finanziell gefördert worden ist.
Infolgedessen kostet es 7,50 DM, das amtliche Handbuch kostet 12,60 DM; es ist allerdings durch die mehr oder minder gelungenen Porträts der Abgeordneten bereichert.
Ich hoffe, daß ich mich klar ausgedrückt habe: Es handelt sich nicht primär um die Verspätung, sondern es handelt sich einfach darum, daß man nicht privat etwas tun kann, was man amtlich zu tun verpflichtet ist. Ich spreche diesen Fall nicht als Einzelfall an, sondern als ein Symptom. Das private Handbuch ist aus dem Bundeshaushalt — Bundeszentrale für Heimatdienst — mit Mitteln der Steuerzahler subventioniert worden. Das ist eine Sache, der man nicht zustimmen kann.
Der Deutsche Bundestag wird in der Öffentlichkeit vielfach verkannt. Man hat von der Arbeit des Bundestages eine falsche Vorstellung. Nun bin ich der Meinung, man sollte nicht nur im Mittelwesten Amerikas für die deutsche Demokratie Propaganda machen, sondern man sollte die deutschen Staatsbürger dadurch zur deutschen Demokratie erziehen oder diese Erziehung unterstützen, daß man sie mit den Arbeiten des Deutschen Bundestages vertraut macht. Das ist durchaus nötig. Ich denke an den Verfügungsfonds des Herrn Bundeskanzlers, der im vorigen Jahr 4,5 Millionen DM betrug und in zähem Ringen mit dem Finanzminister auf 5,5 Millionen erhöht werden sollte, wobei am letzten Tag der Haushaltsberatungen durch ein Mitglied der Koalitionsparteien der Antrag gestellt wurde, ihn auf 10 Millionen zu erhöhen. Der Herr Vertreter des Bundeskanzlers hat in der Hauptsache angeführt, daß man Amerika, z. B. im Mittelwesten, über Deutschland aufklären möchte.
Ich bin deshalb der Meinung, man sollte dem Herrn Bundeskanzler empfehlen, aus Mitteln seines Dispositionsfonds den deutschen Volksbüchereien, insbesondere in den Mittel- und Kleinstädten je ein Exemplar des Amtlichen Handbuches und die Stenographischen Berichte des Deutschen Bundestages zuzustellen. Damit würde ein wichtiger und nicht kostspieliger Beitrag zur Festigung der deutschen Demokratie geleistet. Ich bitte namens meiner Fraktion, folgender Entschließung in der dritten Beratung zuzustimmen:
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Herr Bundeskanzler wird gebeten, aus seinem Dispositionsfonds — Kap. 0403, Tit. 300 — die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um den deutschen Volksbüchereien, insbesondere in den Mittel- und Kleinstädten, 1. das amtliche Handbuch des zweiten Deutschen Bundestages, 2. die Stenographischen Berichte des Deutschen Bundestages vom Beginn der 2. Wahlperiode 1953 ab zur Verfügung
zu stellen und den Bundestag im Herbst 1954 über Umfang und Ergebnis dieser Aktion zu unterrichten.
Dieser Entschließung, die ich dem Herrn Präsidenten überreiche, wird wohl jeder Angehörige des Deutschen Bundestages zustimmen können. Ein Deckungsvorschlag dazu ist nicht notwendig, denn dieser Tit. 300 im Einzelplan 0403 ist ja für besondere Zwecke gedacht.
Meine Fraktion stimmt dem Haushalt des Deutschen Bundestages zu.