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ID0202101500

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    8. Arbeit.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1954 715 21. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. April 1954. Geschäftliche Mitteilungen 716 B Eintritt des Abg. Stümer in den Bundestag 716 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Pferdmenges, Dr. Pünder, Starch und. Dr. Czermak 716 C Mitteilung über interfraktionelle Vereinbarung betr. Verzicht auf erneute erste Beratung von Vorlagen, deren erster Durchgang im Bundesrat während der 1. Wahlperiode des Bundestags erfolgte (Druck- sachen 158, zu 158 und 391) 716 D Nächste Fragestunde 716 D Mitteilung über Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags und zur Wahl des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts 716 D, 717 A Mitteilung betr. Zurückziehung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes der Freien Hansestadt Bremen über Wirtschaftsprüfer, Bücherrevisoren und Steuerberater (Drucksache 84) 717 A Mitteilung betr. Ersuchen des Stellvertreters des Bundeskanzlers auf Aussetzung der Beratung des Gesetzentwurfs über Erfindungen von Arbeitnehmern und Beamten (Drucksache 187) 717 A Vorlage des Berichts dos Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betr. Bundestagsbeschluß zum Getreidepreisgesetz 1954/55 (Drucksache 387) . . . 717 B Vorlage der Übersichten über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 1. und 2. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1953 (Drucksachen 385 und 386) . . 717 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 34 betr. Einbeziehung des Kreises Alsfeld (Hessen) in die Förderungsmaßnahmen für Zonengrenz-Notstandsgebiete (Drucksachen 300, 401) und 35 betr. Rhein-Seitenkanal (Drucksachen 306, 402) . . . . 717 B Absetzung der Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksache 405) 716 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Kinderbeihilfegesetz) (Drucksache 318) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksache 319) 717 B Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 717 C, 739 D Winkelheide (CDU/CSU), Antragsteller 719 D, 733 A Horn (CDU/CSU) 721 C, 741 A, B Tenhagen (SPD) 741 B Frau Döhring (SPD) 723 B, '736 D Dr. Hammer (FDP) 726 A, 739 C Frau Finselberger (GB/ BHE) 729 C Storch, Bundesminister für Arbeit . 731 A Becker (Hamburg) (DP) 732 A Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . . 734 A Frau Pitz (CDU/CSU) 736 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 737 D Gräfin Finckenstein (GB/ BHE) . . . 739 A Dr. Wuermeling, Bundesminister für Familienfragen 740 D Überweisung der beiden Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Sozialpolitik . . . 741 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 114); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 305) 742 A Struve (CDU/CSU), Berichterstatter 742 B Beschlußfassung 742 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 295); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 395) 742 D Sabaß (CDU/CSU), Berichterstatter . 742 D Beschlußfassung 743 B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. h. c Müller (Bonn), Dr. Horlacher, Bauknecht u. Gen. betr. Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz (Drucksache 311) 743 C Dr. Horlacher (CDU/CSU) 743 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 743 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von zwei Grundstücken in Berlin-Charlottenburg (Drucksache 322) 743 D Überweisung an den Haushaltsausschuß . 743 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutz industrieller Geheimnisse (Drucksache 303, 99) 743 D Dr. Furler (CDU/CSU), Berichterstatter 744 A Beschlußfassung 745 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 17 [neu]) 745 C Beschlußfassung '745 C Nächste Sitzung 745 C Anlage: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 17 [neu]) 746 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    s) Siehe Anlage Seite 746 Anlage zum Stenographischen Bericht der 21. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 17 [neu]) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betreffend Genehmigung zum Führen von Sondersignalen und Kennscheinwerfern durch Krankentransportfahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes (Drucksache 309) 2. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Förderung der Magermilchverwertung (Drucksache 325) 3. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Bekämpfung der Rindertuberkulose (Drucksache 326) 4. Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Dr. Gleissner (München), Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Bauknecht und Genossen betreffend Verbilligung von Dieselkraftstoff (Drucksache 327) 5. Antrag der Abgeordneten Dr. Gleissner (München), Lücker (München) und Genossen betreffend Abgeltungsbetrag an das Wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitut in München (Drucksache 328) 6. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Förderung der Landtechnik (Drucksache 329) 7. Antrag der Abgeordneten Leukert, Dr. Götz, Kuntscher und Genossen betreffend Förderung der ländlichen Siedlung (Drucksache 330) 8. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Landarbeiterwohnungsbau (Drucksache 331) 9. Antrag der Abgeordneten Etzenbach, Lücke und Genossen betreffend Ersatzstraße für die Bundesstraße 56 Bonn/ Beuel — Siegburg (Drucksache 336) Bonn, den 30. März 1954 an den Ausschuß für Verkehrswesen; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß. Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erni Finselberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Der Gesamtdeutsche Block/ BHE stellt in den Mittelpunkt des Anliegens, das diese beiden Gesetzentwürfe beinhalten, die ethische Achtung und die Würdigung des Kindes überhaupt. Wir stimmen der Verwirklichung des Anliegens der beiden Gesetzentwürfe gern und freudig zu. Dabei möchte ich gleich betonen, daß meine Fraktion von dem zweiten Kind ausgeht. Dieses Anliegen für das Kind darf nicht etwa an Berufsstände, Berufsschichten oder irgendwelche soziologische Schichtungen unseres Volkes gebunden werden, es geht uns vielmehr ganz schlicht um das Kind überhaupt. Deshalb muß der gesamte Personenkreis, der Kinder aufzuziehen hat, erfaßt werden.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Sehr gut!)

    Ich betone, daß sich sehr viele Gruppen von Menschen noch in einem besonders harten Notstand befinden. Ich denke an die Existenzlosen, die Arbeitslosen. Wenn man bedenkt, daß der Arbeitslose eine monatliche Kinderzulage von nur 13 DM erhält, ist es unmöglich, diesen Kreis aus diesem Gesetz herauszunehmen. Wir hätten im Gegenteil zuerst an diese Menschen denken müssen.

    (Sehr richtig! beim GB/ BHE.)

    Wir wünschen die Anwendung des Gesetzes für alle Familien vom zweiten Kind an, weil es uns darum geht, daß eine echte ethische Würdigung der Familien und ihrer Kinder erfolgt. Wir wissen sehr wohl — das ist hier schon ausgesprochen worden —, daß man mit 20 DM im Monat kein Kind erziehen kann. Uns wäre es lieber, wenn wir von einem Betrag von 25 DM monatlich ausgehen könnten, obwohl auch dieser Betrag keineswegs ausreicht. Aber wir glauben, daß hiermit ein Beginn gemacht ist, auf dem eine spätere Entwicklung aufbauen kann.


    (Frau Finselberger)

    Ich komme zur Frage des Verwaltungsapparats. Wenn ich bedenke, daß seit 1949 diesem Hohen Hause allein sechs Entwürfe vorgelegen haben, daß inzwischen eine Reihe von Jahren darüber hinweggegangen ist, in denen sich die Beteiligten immer wieder mit der Problematik dieses Anliegens beschäftigt haben, dann stimmt es mich persönlich traurig, daß ich hier so entgegengesetzte Standpunkte feststellen mußte. Ich habe das Gefühl, daß im Laufe der vergangenen Jahre keine Annäherung der Auffassungen erreicht worden ist.

    (Zustimmung beim GB/ BHE.)

    Wenn ich hier gewisse Anregungen und Betrachtungen meiner politischen Freunde vorbringe, möchte ich im voraus noch folgendes sagen. Um der echten Würdigung des Anliegens des Kindes und der Eltern dieser Kinder willen werden wir uns keinesfalls auf eine Prinzipienreiterei einlassen. Es geht uns darum, daß wir schnell zum Zuge kommen und daß ein solches Anliegen nicht wieder Jahre in Anspruch nimmt, während diejenigen, die es betrifft, sich bescheiden müssen und den Eindruck haben, daß hier anscheinend gewisse Prinzipien wichtiger sind als der Wille, diesen Menschen eine echte Hilfe zuteil werden zu lassen.

    (Beifall beim GB/ BHE.)

    Ich möchte hier nur gewisse Gedankengänge aufzeigen, werde das, was ich hier nur kurz andeuten kann, vielleicht im Ausschuß für Sozialpolitik noch etwas mehr vertiefen, ohne damit die Entwicklung dieser Dinge zu behindern oder gar aufzuhalten.
    Es sollte uns doch allen darauf ankommen, Verwaltungsmaßnahmen zu treffen, die recht wenig Aufwand notwendig machen; denn all das, was wir bei der Verwirklichung dieses Anliegens an der Verwaltung einsparen, kommt doch den Eltern und ihren Kindern zugute. Aus diesem Grunde können wir nicht einsehen, warum man meint, für die Durchführung die berufsständischen Einrichtungen der Berufsgenossenschaften oder gar einen Gesamtverband der Familienausgleichskassen einschalten zu müssen. Gerade dieser Gesamtverband würde doch eine sehr große und aufwendige Verwaltung erforderlich machen. Aber auch die Verwaltungskosten, die bei den Berufsgenossenschaften zusätzlich anfallen, würden nicht gering sein.
    Wir sollten den einfachsten Weg wählen. Wir sollten uns nicht scheuen — ja, es sollte geradezu eine Verpflichtung des Staates zur Lösung dieses Problems sein —, die Durchführung der Kinderbeihilfen dem Staate zu überlassen.

    (Beifall beim GB/ BHE und bei der SPD.)

    Der Staat ist keine zweitrangige Einrichtung, und wir alle sind Träger dieses Staates.

    (Erneuter Beifall beim GB/ BHE und bei der SPD.)

    Wollen wir uns doch nicht selber dadurch entwerten, daß wir etwa meinen, der Staat könne die Durchführung einer solchen Maßnahme nicht übernehmen. Es ist eine Verpflichtung des Staates, hier hilfreich zur Seite zu stehen und unterstützend mitzuwirken; der Staat ist an eine solche Verpflichtung besonders hohen ethischen Wertes gebunden.
    Darüber hinaus haben auch ganz reale Gesichtspunkte eine wesentliche Rolle zu spielen. Ich habe soeben schon gesagt: wir wollen den geringsten Aufwand an Verwaltungskosten. Aus diesem
    Grunde können wir nicht einsehen, weshalb die Durchführung nicht vom Staate übernommen werden soll; denn selbst wenn dort zusätzliche Verwaltungskosten entstehen, scheinen sie mir da immer noch am geringsten zu sein.
    Nun zu der Aufbringung der Mittel. Die Debatte, die wir bisher erlebt haben, hat das Für und Wider bei dem einen und dem anderen Vorschlag ergeben. Zu dem Antrag der SPD auf Drucksache 318 müssen wir sagen, daß eine volle Deckung damit nicht gegeben ist. Wir glauben allerdings, daß eine ausreichende Deckung auch dann nicht erzielt werden kann, wenn, wie es in dem Entwurf der CDU/CSU vorgesehen ist, nach dem sozialen Gerechtigkeitsprinzip a 11 e erfaßt werden sollen. Bei beiden Entwürfen handelt es sich um ein Umlageprinzip; bei dem SPD-Entwurf teilweise, bei dem CDU-Entwurf völlig.

    (Abg. Lücke: Machen Sie doch bessere Vorschläge!)

    Die Steuer ist auch gewissermaßen eine Umlage für Aufwendungen allgemeiner Art, die der Staat hat. Es ist nicht einzusehen, weshalb wir nicht auch für diese Umlage den Begriff einer Besteuerung verwenden sollen. Das auszusprechen, sollten wir uns gar nicht genieren und sollten durchaus den Mut dazu haben.

    (Abg. Lücke: Wie im Dritten Reich!)

    Es kommt darauf an, was von der Allgemeinheit aufgebracht werden kann.
    Wenn wir die Apparatur der Steuererhebung bei der Durchführung dieses Anliegens, an dem wir doch alle den gleichen Anteil nehmen, einschalten, werden, wie wir glauben, die Mittel in einer sehr viel gerechteren Weise aufgebracht werden können. Wir haben auch den Mut, folgendes auszusprechen: wir bekennen uns zum Kind, wir bekennen uns zur Familie und wissen, daß die Familie die Grundlage unseres Volkes überhaupt ist. Wenn unser Volk gesund werden und gesund bleiben will, wenn wir lebenstüchtige Menschen und lebenstüchtige Staatsbürger heranziehen wollen und diese Verpflichtung den Eltern auferlegen, wenn die Eltern durch viele Jahre der Entbehrung gehen, um diese lebenstüchtigen Menschen für uns heranzuziehen — für uns alle! —, dann kann ein echter Familienausgleich nur dadurch geschaffen werden, daß die Kinderarmen und Kinderlosen in entsprechend stärkerem Maße herangezogen werden, damit das realisiert werden kann, was uns vorschwebt und was Anliegen dieser beiden Entwürfe ist.

    (Abg. Dr. Dresbach: Fritz Reinhardt redivivus!)

    Wir möchten die Aufwendungen, die die Eltern für ein Kind haben, und die Entbehrungen, die diese Eltern für ihre Kinder auf sich nehmen, dabei sicherlich nicht in den Hintergrund gestellt sehen. Dennoch sollten wir uns in den Ausschüssen sehr stark überlegen, ob wir nicht auch auf diesem Wege Mittel schaffen könnten, um vom zweiten Kinde an Kinderbeihilfen zu zahlen.
    Wenn wir ernsthaft an das Problem herangehen — nachdem schon diese vielen Jahre vergangen sind, ohne daß ein Ergebnis erzielt wurde —, sollten wir alle — und dazu seien namentlich diejenigen aufgerufen, die im Ausschuß für Sozialpolitik an der Lösung mitzuwirken haben — uns in unseren verschiedenen Auffassungen entgegenkommen. Das würde die beste Würdigung dieses


    (Frau Finselberger)

    Gedankens sein. Das wäre das Gebot der Stunde. Damit würden wir dem Wert der Familie und dem Wert der Kinder jene Beachtung schenken, die diese beiden ethischen Begriffe verdienen.

    (Beifall beim GB/ BHE und bei der SPD. -Abg. Lücke: Sie reden von der Familie wie ein Blinder von der Farbe!)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Aussprache hat eigentlich gezeigt, daß keine der hier im Hause vertretenen Parteien gegen den Grundgedanken einer Kinderbeihilfe etwas einzuwenden hat.
    Mein Ministerium und der letzte Bundestag haben sich bereits mit diesen Fragen beschäftigt. Dabei gibt es doch gewisse Grundfragen, die man einmal ernstlich betrachten sollte.
    Zuerst stellt sich die Frage: Wie hoch soll denn nun eigentlich der Lohn eines Arbeitnehmers in unserer Volkswirtschaft sein? Ich persönlich bin der Meinung, wir müssen bei dem Leistungslohn in einer Volkswirtschaft so weit kommen, daß davon eine Normalfamilie existieren kann. Wenn man diesen Grundsatz anerkennt und die Normalfamilie mit Mann und Frau und zwei Kindern berechnet, sollte man die besonderen Maßnahmen auf die kinderreichen Familien beschränken und sollte in der Volkswirtschaft immer wieder dahin streben, zu diesem gerechten und ausreichenden Lohn zu kommen. Soeben ist gesagt worden, daß die kinderarmen Familien und die Ledigen zur Aufbringung der Mittel herangezogen werden sollten. Ich bin ganz anderer Meinung.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Der Mensch muß meines Erachtens, auch wenn er unselbständig tätig ist, in seiner Jugend auf Grund seiner Leistung für die Volkswirtschaft so entlohnt werden, daß er die Jahre vor seiner Verheiratung dazu ausnutzen kann, die nötigen Rücklagen zu machen, um eben eine Familie gründen zu können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn man die Dinge einmal von dieser Seite her betrachtet, bekommen diese Fragen ein ganz anderes Gesicht.
    Dazu kommt etwas anderes. Was ist denn das Kind von heute in der kommenden Zeit? Es ist im wesentlichen der Träger unserer Volkswirtschaft, und unserer Volkswirtschaft werden letzten Endes auch die Mittel für die Staatsaufgaben entnommen. Wenn man in der Vergangenheit im Arbeitgeberlager und in Teilen der gewerkschaftlichen Vertretung der Arbeitnehmer zu Regelungen gekommen ist, die neben den Tarifverträgen standen, in denen sich die betreffenden Wirtschaftsgruppen verpflichteten, im Rahmen eines Ausgleichs in dem betreffenden Beruf innerhalb der Wirtschaft selbst Mittel hierfür aufzubringen, dann war das ganz bestimmt eine vorbildliche Tat der Beteiligten. Ich habe aber den Arbeitgebern und auch Freunden in der Gewerschaftsbewegung gesagt: Sind denn die Kinder, die heute beispielsweise in den Bergarbeiterfamilien großgezogen werden, nicht die Arbeitnehmer des Bergbaus von morgen? Aus den Bergarbeiterfamilien werden heute nur 20 °/o der neuen Bergarbeiter gestellt, während 80 °/o mehr oder weniger aus den kinderreichen Familien der anderen Schichten unseres Volkes kommen. Ich habe die Leute gefragt: Haben Sie denn Ihre soziale Verpflichtung erfüllt, wenn Sie nur den zur Zeit im Bergbau Beschäftigten, wenn sie kinderreich sind, eine wirtschaftliche Hilfe geben, oder sollten Sie nicht so großzügig denken können, daß Sie Ihren zukünftigen Arbeitnehmern, also den Kindern kinderreicher Familien Hilfe 'aus dem Wirtschaftsvolumen Ihres Erwerbszweiges gewähren?

    (Vizepräsident Dr. Schneider übernimmt den Vorsitz.)

    Diese Dinge sind ja weit mehr anerkannt, als man im allgemeinen annimmt. In der ganzen Wirtschaft weiß man sehr wohl — und wenn ich von der Wirtschaft rede, meine ich nicht nur -die Unternehmer, sondern zur Wirtschaft gehören ebenso gut die Arbeitnehmer —, daß es Verpflichtungen auch für den Nachwuchs gibt.
    Dann wurde hier gesagt, an dem Vorschlag, der von der CDU eingebracht worden ist,

    (Abg. Richter: Wann kommt denn Ihr Vorschlag?)

    habe unser Ministerium wesentlich mitgearbeitet.

    (Abg. Richter: Aha! -Gegenruf von der CDU/CSU: Warum denn Aha?)

    Ich habe gar keine Veranlassung, Herr Kollege Richter, davon abzurücken.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Ich sage Ihnen hier in aller Offenheit: in diesem Vorschlag meiner Parteifreunde gibt es Dinge, die ich nicht hundertprozentig unterschreibe, und darüber werden auch wir vom Ministerium uns bei den Verhandlungen im Ausschuß noch auszusprechen haben. Aber ich meine, wenn in diesem Hause über das Grundsätzliche eine einheitliche Auffassung besteht, sollte man sich in der ersten Lesung nicht allzusehr ereifern und sollte die Grundlage für eine gedeihliche Zusammenarbeit im Ausschuß schaffen.
    Nun die Zahl der erfaßten Leute! Warum ist man auf den Gedanken gekommen, die Berufsgenossenschaften, also die Träger der Unfallversicherung, als Träger der neuen Einrichtung vorzusehen? In der Unfallversicherung sind nicht nur die Arbeitnehmer in unserer Wirtschaft versichert, sondern alle mitarbeitenden Arbeitgeber ebenfalls. Weil das nicht nur in der industriellen Wirtschaft, sondern auch in der Landwirtschaft so ist, erfassen wir einen Menschenkreis, der meines Erachtens 75 bis 80 % unseres ganzen Volkes darstellt. Wenn man über diesen Rahmen hinausgehen will, muß man natürlich Zusätzliches schaffen.
    Hinsichtlich der Frage, was mit den Arbeitslosen und den Kranken geschehen soll, bin ich mir völlig klar darüber, daß die endgültige gesetzliche Gestaltung eine Auszahlung der Mittel auch an diesen Personenkreis vorsehen muß,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und zwar einfach deshalb, weil es sich hier um etwas handelt, was wir aus der Lohnsphäre herausnehmen wollen. Wenn ich es für den arbeitenden Menschen herausnehme, muß ich es selbstverständlich auch für den Unterstützungsempfänger herausnehmen. Das ist mein persönliche An-
    732 2. Deutscher Bundestag — 21. • Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1954

    (Bundesminister Storch)

    seht; über diese Dinge werden wir uns noch zu unterhalten haben.
    Weiter ist vorhin gesagt worden, es sei nicht richtig, wenn ein gewisser Teil dessen, was in die landwirtschaftliche s Bevölkerung hineingegeben werde, von der Wirtschaft aufgebracht werden solle; hier trete eine Verlagerung ein, so daß z. B. ein kleiner Handwerksmeister eventuell verpflichtet sei, zum Teil die Mittel für den landwirtschaftlichen Sektor aufzubringen, obwohl es ihm wirtschaftlich gar nicht besser gehe als dem Mann auf dem Lande. -Wer die industrielle Unfallversicherung kennt, weiß, daß man die kleinen Handwerksbetriebe, sofern ihre Jahreslohnsumme unter einer gewissen Grenze liegt, überhaupt nicht in die Umlage einbezieht. Sie sind also an und für sich beitragsfrei versichert. Das trifft nicht nur für den Handwerksgesellen in diesem kleinen Betriebe zu, sondern auch für den allein arbeitenden Handwerksmeister.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich habe Ihnen diese Gedanken kurz vorgetragen in der Erwägung, daß man sich mit der Grundstruktur des Gesetzentwurfs sehr ausführlich im Ausschuß beschäftigen sollte. Ich gebe Ihnen das Versprechen, daß unser Ministerium Ihnen bei dieser Arbeit größtmögliche Hilfestellung leisten wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)