Meine Damen und Herren! Vorhin wurde hier damit begonnen, eine Meinungsverschiedenheit auszutragen: wer eigentlich den Anspruch auf die Priorität bei diesen Familienlastenausgleichsgesetzen habe. Ich halte das nicht für eine sehr geschickte Art und Weise, sich auseinanderzusetzen. Wenn mein historisches Gedächtnis nicht gar zu gering ist, hat das ein Mann, der im Jahre 1945 verstorben ist, zuerst gemacht. Er hieß Adolf Hitler.
-- Meine Damen und Herren, wenn Sie mich widerlegen können, dann tun Sie das. Im übrigen veranlaßt diese Feststellung mich selbst ja nicht, von dem Gedanken des Familienlastenausgleichs abzurücken.
Die Öffentlichkeit beobachtet die Tätigkeit des deutschen Parlaments mit wachen Augen.
Das Anliegen, für die Kinder kinderreicher Familien durch die Schaffung von Beihilfen Erziehung und Zukunft zu sichern, ist ein sehr respektables Anliegen. Wir würden doch aber auch hier eine große Unterlassung begehen, wenn wir nicht darauf hinwiesen, daß in Deutschland von vielen Sozialpolitikern und Politikern an die Verwirklichung dieser Gesetze noch andere Hoffnungen und Erwartungen geknüpft werden. Es hat eine Zeit gegeben, in der das Wort Bevölkerungspolitik unverwendbar war, weil es mit den Vorstellungen des Nationalsozialismus assoziiert war. Wir sollten uns langsam daran gewöhnen, diese Zusammenhänge zu lockern. Denn die Fragen müssen beantwortet werden, auch wenn sie nur sehr unbefriedigend beantwortet werden können. Wir glauben, daß die Erwartungen, die an bevölkerungspolitische Folgen einer solchen Gesetzgebung geknüpft werden, sehr enttäuscht werden. Aber immerhin muß man sich genau überlegen, was dabei herauskommt.
Die Situation in Deutschland ist, wie die versicherungsmathematische Bilanz unserer Sozialversicherung zeigt, außerordentlich ernst. Bald wird der Zeitpunkt kommen, an dem mehr Alte und Invalide als Arbeitsfähige, die Beiträge leisten, vorhanden sind. Es wird die große Frage sein, ob unser Kapitaldeckungssystem überhaupt so funktionieren kann, daß es zur Anschaffung von Fonds dienen kann, die später einmal in den Konsum hinübergeleitet werden können. Ob das überhaupt geht, ist eine, Frage.
Wenn es ginge, bliebe immer noch die andere Frage zu beantworten: Genügt denn zu einer Rentenzahlung eine bereitgestellte Geldsumme,
um damit Alte und Invalide zu ernähren, wenn die Hände nicht da sind, die das Getreide säen und das Brot backen? Ganz zu schweigen davon, daß zu den Aufgaben einer Gesellschaft ja auch ihre Verteidigung gegen Angreifer, die ihren Frieden stören, gehört. Alle diese Argumente sind also sehr ernsthafte Argumente. Man sollte ihnen nicht aus dem Wege gehen, weil man sonst mit Recht des Leichtsinns beschuldigt wird.
Wir werden nun an Hand der beiden Vorlagen 318 und 319 zu prüfen haben, ob die Vorschläge glücklich sind oder nicht.
Im letzten halben Jahrhundert haben wir die Entwicklung zu den Soziallöhnen hin erlebt, die mit Zustimmung beider Tarifpartner unter anderem auch deshalb abgebrochen wurde, weil der Soziallohn ja dauernd den Anspruch des Arbeitnehmers auf Sicherung seines Arbeitsplatzes bedroht hat.
Diese Periode der Sozialpolitik in der westlichen Welt ist durch die, wie man wohl sagen kann, Bewegung zu den Familienausgleichskassen hin ab- gelöst worden. Vorhin ist völlig mit Recht festgestellt worden, daß praktisch außer Deutschland kaum ein Staat der westlichen Welt ohne eine derartige Institution existiere. Dabei haben sich zwei Typen herausgebildet, einmal der Typ der mehr staatssozialistischen, den Gedanken der allgemeinen Volksfürsorge fördernden Einrichtung, und dann der Typ der Familienausgleichskasse, die als Selbstverwaltungskörperschaft etwa nach Art der deutschen Sozialversicherung aufgebaut ist. Zum Typ 1 rechnet zweifellos die Konzeption der Sozialdemokratischen Partei. Als Ersatz für eine eigene Behörde wird das Finanzamt als Einzugs- und Auszahlungsstelle benutzt. Es ist eine interessante Neuerung, ein Novum, daß bei Leistungsstreit nun nicht die Finanzgerichtsbarkeit entscheidet, sondern die Sozialgerichtsbarkeit eingeschaltet wird. Ich weiß nicht genau, warum dieses hermaphroditische Gebilde geschaffen worden ist. Es ist etwas uns Fremdes, und vielleicht wird der Herr Arbeitsminister — der das Haus verlassen hat -- dazu nachher noch einiges zu sagen haben.
Der Entwurf der CDU geht nun von einer völlig anderen Konzeption aus. Er nimmt die vorhandenen Berufsgenossenschaften und benutzt sie als Anstalten. Wir haben aus diesen Berufsgenossenschaften in den letzten Jahren ja etwas Neues gemacht. Sie sind ursprünglich nichts anderes gewesen als Versicherungsanstalten, als Zwangsversicherungsanstalten, in denen der Unternehmer sich gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht, die er auf Grund seines Arbeitgeberverhältnisses im Falle eines Unfalls in seinem Betrieb zu erfüllen gehabt hätte, versichert hat. Wir haben daraus nun eine echte Selbstverwaltungsanstalt gemacht, bei der die Arbeitnehmerschaft in Parität mit der Arbeitgeberschaft diese sehr wichtigen Fragen ihrer Existenz mitbehandelt. Herr Kollege Winkelheide, ich habe so den Verdacht, Sie haben in den Berufsgenossenschaften so etwas Ähnliches wie den Abriß eines Ständestaates gesehen. Da möchte ich nicht mit Ihnen einiggehen. Diese Qualität haben die Berufsgenossenschaften bis jetzt sicher nicht gehabt, sie sind recht seelenlose Gebilde gewesen. Ihr Angriff auf den Staat, dem Sie eine so schlechte Zensur erteilt haben, Herr Kollege Winkelheide — —
— Gut, wenn Sie meiner Ansicht beipflichten. Auch der Staat hat einen Genius, und man soll ihn nicht bei jeder Gelegenheit attackieren. Auch wenn der Genius des deutschen Staates noch in der Hand so etwas wie einen preußischen Adler trägt, hat er — oder gerade deshalb — einen hohen ideellen Wert.
Meine Damen und Herren, nur weil wir dieser Auffassung der CDU über den Wert der Selbst-
verwaltung bei den Berufsgenossenschaften, nicht aber Ihrer Unterbewertung des Staates zustimmen, haben wir uns entschlossen, den Entwurf der CDU vorzuziehen. Wir gedenken aber, bei seiner Beratung und seiner Entwicklung den sehr lebhaften Bedenken, die wir hegen, zum Erfolg verhelfen zu können.
Nun die Aufbringung der Mittel: Ich darf zunächst auf zwei Zahlen hinweisen. 470 Millionen DM wird der Vorschlag der CDU-Fraktion kosten, 1400 Millionen DM der Vorschlag der SPD. Meine Herren von der SPD! Schon deshalb, weil ein sehr großer Teil dieser 1400 Millionen in Ihrem Vorschlag nicht gedeckt ist, werden wir auf Grund unserer etwas solideren finanzpolitischen Tradition
nicht in der Lage sein, Ihrem Vorschlag zuzustimmen.
Die Vorschläge sind in einer Hinsicht doch völlig identisch. Sie bedeuten eine Konsumausweitung, ohne daß eine Ausweitung des Sozialprodukts vorhergegangen ist. Sie nehmen die Mittel in Form einer Lohnsteuer und schütten sie aus. Sie haben nicht mehr den Versuch gemacht, zu überprüfen, ob man denn nicht durch eine Konsumverlagerung ohne die Schaffung zusätzlicher Kaufkraft und die davon zu erwartenden Störungen zum gleichen Ziel kommen kann. Ich glaube, das ist beim augenblicklichen Stand der Beratungen über die Steuerreform nicht mehr möglich. Ich will es aber als ein Faktum festgestellt haben.
Meine Damen und Herren, man soll doch nicht den Eindruck erwecken, als ob in Deutschland nicht bereits vor der Gründung einer Familienausgleichskasse finanziell sehr wirksame und auf der anderen Seite auch sehr belastende Leistungen zugunsten der kinderreichen Familie und der Kinder überhaupt erfolgt wären. Ich will das Problem des Steuererlasses, der steuerlichen Berücksichtigung bei der Veranlagung nicht vertiefen. Aber ich will Sie doch darauf aufmerksam machen: Schon bei der Schaffung der deutschen Krankenversicherung war eine Familienleistung vorgesehen, mit ihr war schon der Weg zum Familienausgleich beschritten. Aber auf diesem Weg ist man durch Ausweitung der freiwilligen Leistungen so außerordentlich weit gegangen, daß unsere deutschen Krankenversicherungsträger schon jetzt einen unerhörten Beitrag zum Familienlastenausgleich leisten. Bei der Beratung müßte deshalb geprüft werden, ob nicht ein Teil dieser neuen Leistung dazu benutzt werden kann, diese notleidenden Versicherungsträger von dieser Aufgabe zu entlasten.
Nun zur Verteilung der Mittel. Der § 1 des Gesetzentwurfs der CDU/CSU ist nach den Vorberatungen des vergangenen Jahres doch ein wenig merkwürdig ausgefallen. In ihm ist im Gegensatz zu dem Entwurf der SPD, wonach jeder Staatsbürger anspruchsberechtigt sein soll, eine ganz bestimmte soziologische Gruppe aus der Bevölkerung herausgeschält worden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, allerdings nur insoweit, als sie aus dem Dritten Buch der RVO, Unfallversicherung, herauszuziehen sind. Wer dazu gar keine Beziehungen hat, der hat mit seinen Kindern auch nichts zu bekommen.
Dazu gehören Architekten, Künstler, aber z. B.
auch die Herren von der Presse, die hier oben auf
der Tribüne sitzen. Deren Kinder sind offenbar an Qualität den Kindern anderer nicht gleichgestellt, die kriegen eben nichts von dem ganzen Vergnügen.
— Die kriegen es nur dann, mein verehrter Herr Kollege Winkelheide, wenn sie selbst Arbeitnehmer beschäftigen. Wenn sie keine Arbeitnehmer beschäftigen, dann möchte ich wissen, wie sie da hineinkommen sollen.
— In 541 stehen die nicht drin! — Aber selbst wenn sie nun die Ehre hätten, in den Kreis der von der Berufsgenossenschaft Erfaßten hineinzukommen, so würden sie doch, wie wir anderen Selbständigen alle, im Vergleich zu den Arbeitnehmern sehr unterschiedlich behandelt werden. Dabei ist es ziemlich einerlei, wer der Arbeitnehmer ist, ob das ein angelernter, ein ungelernter, ein Spezialarbeiter, ein Betriebsleiter oder ein Generaldirektor ist. Er leistet keinen Pfennig Beitrag. Diesen Beitrag leistet der Unternehmer. Da lohnt es sich aber doch, einmal zu überlegen, wo denn dieser Beitrag eigentlich herkommt.
Die Summe, die hier verausgabt und an die Familienausgleichskasse abgeführt wird, ist zunächst einmal steuerlich abzugsfähig. Und was wird weiter mit ihr geschehen? Meine Damen und Herren, Sozialbeiträge sind Löhne, das haben wir ja doch eingesehen. Aber Löhne haben nun abgesehen davon, daß sie unter dem Gesichtspunkt des gerechten Preises zu betrachten sind, auch noch die Eigentümlichkeit, Personalunkosten bei der .Produktion zu sein. Sie werden also, wie alle solche Unkosten, selbstverständlich auf die Preise abgewälzt werden. Mit anderen Worten, die Kosten dieser Anstalt, die hier vorgeschlagen ist, werden so aufgebracht, wie Realsteuern, Gewerbesteuern, Lohnsteuern, aufgebracht werden, sie werden also abgewälzt, d. h. andere Leute bezahlen die Bescherung.
Diese Lohnsteuer, die vom ganzen deutschen Volk gezahlt wird, wird nach Ihrem Vorschlag einzig und allein für eine soziologische Gruppe verwandt, jene Gruppe Arbeitnehmer, so daß man, wenn man die Neigung hätte, etwas spitz zu sein, Herr Winkelheide, sagen könnte: es ist fast ein Klassenkampfgedanke in dem Gesetzentwurf der CDU/CSU enthalten.
Und das ausgerechnet nach einem Wahlkampf, in dem der Herr Bundeskanzler von Ihnen als der Patron aller selbständigen Mittelständler und freien Leute in Deutschland durch ganz Deutschland herumgereicht worden ist.
Man hat sich überlegt, wie man das ausgleichen könne. Es werden uns Vorschläge gemacht, die sehr ernsthaft zu diskutieren sind, ob man nicht Teile der Selbständigen - insbesondere aus der Landwirtschaft, aber auch andere — herausnehmen solle. Man überlegt sich, ob man in einer weiteren steuerlichen Berücksichtigung ein Äquivalent finden könne. Das führt zu einer zwiespältigen Behandlung der Zensiten. Die haben Sie in diesem Gesetz doch sowieso schon begonnen.
k) Ich habe vorhin das Beispiel von jenem Freischaffenden geprägt, der unter gar keinen Umständen in die Berufsgenossenschaft hineinkommt. Der trägt also erstens in Gestalt der Preise, die seine Frau am Freitag oder Samstag zahlt, die Unkosten, zweitens bekommt er nichts aus der Anstalt und drittens darf er keine zusätzlichen 20 DM für das dritte und noch weitere 20 DM für das vierte Kind bei der Einkommensteuerveranlagung absetzen.
Dagegen werden in beiden Vorlagen die Kindergelder ohne weiteres steuerfrei gestellt. Meine Damen und Herren, ich rede nicht gegen die Steuerfreiheit der Kindergelder; verstehen Sie mich nicht falsch. Ich mache nur darauf aufmerksam, wie ungereimt die Dinge werden und welch ungerechten Charakter diese Regelung gegenüber der Behandlung einer anderen Gruppe der Bevölkerung annimmt, der es sozial nicht besser geht und deren Kinder auch nicht schlechter sind.
Wir werden in der Einzelberatung noch eine Reihe anderer Wünsche vortragen und uns dabei so beteiligen, daß aus dem Gesetzentwurf, und zwar wohl aus der Vorlage der CDU, etwas Brauchbares herauskommt.
Aber man sollte sich über die Wirkung doch keine gar zu großen Vorstellungen machen. 20 DM, das gibt Butter, das gibt Stiefelsohlen oder wenigstens eine bessere Qualität Margarine — ich weiß nicht, ob es für die Butter reicht. Das ist sehr schön. Aber man hat sich doch inzwischen angewöhnt, zwischen sozialer Situation und vitaler Situation zu unterscheiden. Wenn man in Ihrer Familienkonzeption weitergeht, meine Herren von
der CDU, dann wird man doch einige Feststellungen resignierender Art machen müssen.
Eines aus sehr vielen Beispielen. Es hat einmal zur Regel gehört — das ist noch nicht gar so lange her, vielleicht 100 Jahre —, daß der größte Teil der Werktätigen Deutschlands in einem Familienbetrieb beschäftigt war. Damals war der Vater den ganzen Tag in enger Berührung mit Frau und mit Kindern, jener Vater, von dem wir wissen, daß es zu seiner Leidenschaft gehört, den lieben Gott nachzuahmen, häufig sehr gütig, aber auch häufig als „mysterium tremendi" zum Schrecken seiner Familie. Aber dieser Vater gehörte zu dem Rahmen, zu dem Erziehungsmilieu, in dem die Kinder damals aufwuchsen. Heute erscheint dieser Mann nur sehr selten und im allgemeinen dann, wenn die Kinder gerade beim Zubettgehen sind, und unsere Mütter schreien doch nach der Anwesenheit des Vaters in der Familie. Sie schreien vielleicht so ähnlich, wie die Andromache gerufen hat: „Wer wird meinen Knaben lehren, Speere werfen und die Götter ehren?" Das sind ja nun in dem Deutschland der Großbetriebe nicht mehr die Väter, sondern das sind unsere Schulmeister und Pfarrer geworden, die das Amt im edlen Wettbewerb miteinander zu übernehmen haben. Eine Beschäftigung mit dem Schicksal der Familie bedeutet nach dem soeben Gesagten, daß wir uns auch mit dem Erziehungsprogramm zu befassen haben, erfordert also viel, viel mehr Interesse für Erziehungsfragen, und zwar über den Rahmen unseres Grundgesetzes, demzufolge wir bei dieser entscheidenden Frage im Deutschen Bundestag fast nichts zu sagen haben, weit hinausgreifend.
Mit 20 Mark macht man keine echte Sozialpolitik, keine echte Familienpolitik und weiß Gott keine echte Bevölkerungspolitik! Dazu gehört mehr. Offenbar bekommen nur die Leute Kinder, die eine gewisse Schicksalsfreudigkeit haben. Wenn ich mich hier nicht in der Bürgergemeinde, sondern in der Christengemeinde bewegte, würde ich vielleicht das Gespräch auf das Thema „Frömmigkeit und Geburt" bringen. Aber sicher kommen keine Kinder zur Welt lediglich wegen einer Zuchtprämie!
Nun, meine Damen und Herren, die Gesetze der anderen existieren seit einer Reihe von Jahren. Das Gesetz Adolf Hitlers — —
— Meine Damen und Herren, lassen Sie mich doch zu Ende reden!
Die Gesetze der anderen, die Gesetze, die wir erlebt haben, haben immerhin einen Erfolg gehabt, Herr Winkelheide!
Worauf beruht ihr Erfolg? — Sie müssen die Dinge
schon bis zum letzten durchdenken, auch wenn es
unbequem ist! — Ich will Ihnen sagen, worauf der Erfolg beruht.
— Wir unterhalten uns gern, Herr Kollege Bausch, das wissen Sie ja! Der Erfolg dieser Gesetze beruhte darauf, daß man mit dieser Anerkennung den Familien wieder bestätigt hat, daß sie einen Anspruch zu erheben haben, daß es ehrenvoll ist, Familie zu sein, und daß es der Beachtung wert ist, Kinder zu haben. Das ist ihr Erfolg gewesen; maßgebend war aber nicht die Kalkulation, daß man mit 20 Mark die Kosten für ein Kind erstatten könne.
Unsere geheime Hoffnung ist die, daß mit diesem Gesetz ein Anfang gemacht wird, daß mit diesem Gesetz wieder der Respekt vor denjenigen geschaffen wird, die Kinder erzeugen und Kinder haben. Weil wir wünschen, daß in Deutschland allen Kindern und allen Müttern nur Gutes geschieht und daß in Deutschland wieder Kinder geboren werden, werden wir uns bei allen Bedenken die größte Mühe geben, aus dem Gesetzentwurf der CDU ein brauchbares Familienlastenausgleichsgesetz zu machen.