Rede:
ID0202100900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Frau: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Döhring.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. April 1954 715 21. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. April 1954. Geschäftliche Mitteilungen 716 B Eintritt des Abg. Stümer in den Bundestag 716 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Pferdmenges, Dr. Pünder, Starch und. Dr. Czermak 716 C Mitteilung über interfraktionelle Vereinbarung betr. Verzicht auf erneute erste Beratung von Vorlagen, deren erster Durchgang im Bundesrat während der 1. Wahlperiode des Bundestags erfolgte (Druck- sachen 158, zu 158 und 391) 716 D Nächste Fragestunde 716 D Mitteilung über Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags und zur Wahl des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts 716 D, 717 A Mitteilung betr. Zurückziehung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes der Freien Hansestadt Bremen über Wirtschaftsprüfer, Bücherrevisoren und Steuerberater (Drucksache 84) 717 A Mitteilung betr. Ersuchen des Stellvertreters des Bundeskanzlers auf Aussetzung der Beratung des Gesetzentwurfs über Erfindungen von Arbeitnehmern und Beamten (Drucksache 187) 717 A Vorlage des Berichts dos Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betr. Bundestagsbeschluß zum Getreidepreisgesetz 1954/55 (Drucksache 387) . . . 717 B Vorlage der Übersichten über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das 1. und 2. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1953 (Drucksachen 385 und 386) . . 717 B Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 34 betr. Einbeziehung des Kreises Alsfeld (Hessen) in die Förderungsmaßnahmen für Zonengrenz-Notstandsgebiete (Drucksachen 300, 401) und 35 betr. Rhein-Seitenkanal (Drucksachen 306, 402) . . . . 717 B Absetzung der Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksache 405) 716 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Kinderbeihilfegesetz) (Drucksache 318) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kindergeld und die Errichtung von Familienausgleichskassen (Drucksache 319) 717 B Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 717 C, 739 D Winkelheide (CDU/CSU), Antragsteller 719 D, 733 A Horn (CDU/CSU) 721 C, 741 A, B Tenhagen (SPD) 741 B Frau Döhring (SPD) 723 B, '736 D Dr. Hammer (FDP) 726 A, 739 C Frau Finselberger (GB/ BHE) 729 C Storch, Bundesminister für Arbeit . 731 A Becker (Hamburg) (DP) 732 A Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . . 734 A Frau Pitz (CDU/CSU) 736 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 737 D Gräfin Finckenstein (GB/ BHE) . . . 739 A Dr. Wuermeling, Bundesminister für Familienfragen 740 D Überweisung der beiden Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Sozialpolitik . . . 741 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 114); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 305) 742 A Struve (CDU/CSU), Berichterstatter 742 B Beschlußfassung 742 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 295); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 395) 742 D Sabaß (CDU/CSU), Berichterstatter . 742 D Beschlußfassung 743 B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. h. c Müller (Bonn), Dr. Horlacher, Bauknecht u. Gen. betr. Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz (Drucksache 311) 743 C Dr. Horlacher (CDU/CSU) 743 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 743 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung von zwei Grundstücken in Berlin-Charlottenburg (Drucksache 322) 743 D Überweisung an den Haushaltsausschuß . 743 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutz industrieller Geheimnisse (Drucksache 303, 99) 743 D Dr. Furler (CDU/CSU), Berichterstatter 744 A Beschlußfassung 745 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 17 [neu]) 745 C Beschlußfassung '745 C Nächste Sitzung 745 C Anlage: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 17 [neu]) 746 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    s) Siehe Anlage Seite 746 Anlage zum Stenographischen Bericht der 21. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 17 [neu]) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betreffend Genehmigung zum Führen von Sondersignalen und Kennscheinwerfern durch Krankentransportfahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes (Drucksache 309) 2. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Förderung der Magermilchverwertung (Drucksache 325) 3. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Bekämpfung der Rindertuberkulose (Drucksache 326) 4. Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Dr. Gleissner (München), Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn), Bauknecht und Genossen betreffend Verbilligung von Dieselkraftstoff (Drucksache 327) 5. Antrag der Abgeordneten Dr. Gleissner (München), Lücker (München) und Genossen betreffend Abgeltungsbetrag an das Wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitut in München (Drucksache 328) 6. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Förderung der Landtechnik (Drucksache 329) 7. Antrag der Abgeordneten Leukert, Dr. Götz, Kuntscher und Genossen betreffend Förderung der ländlichen Siedlung (Drucksache 330) 8. Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Landarbeiterwohnungsbau (Drucksache 331) 9. Antrag der Abgeordneten Etzenbach, Lücke und Genossen betreffend Ersatzstraße für die Bundesstraße 56 Bonn/ Beuel — Siegburg (Drucksache 336) Bonn, den 30. März 1954 an den Ausschuß für Verkehrswesen; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß; an den Haushaltsausschuß. Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Horn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beiden Gesetzentwürfe, die uns am heutigen Vormittag beschäftigen, gehen in ihrer Anlage, in ihrer Konzeption von zwei grundverschiedenen Auffassungen aus. Das hat auch schon mein Kollege Winkelheide bei der Begründung unserer Vorlage deutlich gemacht. Ich glaube, es kann heute morgen nur unsere Aufgabe sein, uns, frei von Polemik irgendwelcher Art, ganz nüchtern und sachlich mit den Grundfragen zu beschäftigen, die diese Gesetzentwürfe enthalten. Deshalb bin ich auch der Meinung, daß es wirklich keinen Zweck hat, uns jetzt darüber auszulassen, wem nun bei der Erörterung dieser Frage im vergangenen Deutschen Bundestag der Primat zukomme. Wenn wir schon davon sprechen wollten, müßte ich darauf hinweisen, daß unsere Fraktion bereits im November 1949 einen Antrag gestellt hat, der von der Regierung eine solche Gesetzesvorlage forderte und auch angenommen worden ist.

    (Abg. Richter: Um so schlimmer ist es, daß das Notwendige nicht geschehen ist!)

    Ich wiederhole aber meine Meinung, daß wir uns nicht weiter in solchen Erörterungen ergehen sollten.
    Ich will mich nur mit einigen wenigen Fragen aus dem SPD-Entwurf befassen. Lassen Sie mich aber gleich in ein paar Sätzen zu dem Problem Stellung nehmen: vom zweiten oder vom dritten Kind an? Wenn wir uns bei der Einführung dieser Regelung dazu entschlossen haben, mit dem dritten Kind zu beginnen, so liegt der Grund entscheidend und wesentlich darin, daß unsere Tarifverträge auf dem Leistungslohn basieren und daß man immer davon ausgegangen ist und auch heute noch davon ausgeht, der Leistungslohn müsse der sogenannten Normalfamilie, also einer Familie mit zwei Kindern, das Existenzminimum sichern. Ich glaube, wir tun den Tarifpartnern, vor allen Dingen also den Gewerkschaften, auch einen Dienst, wenn wir hier das Prinzip des Leistungslohns in der von mir umschriebenen Bedeutung zugrunde legen. Deshalb können wir mit gutem Gewissen erst mit dem dritten Kind beginnen. Man mag die Entwicklung abwarten und Erfahrungen sammeln, und dann kann man sich zu gegebener Zeit den Kopf darüber zerbrechen, ob eine Ausdehnung vorgenommen, also meinethalben vom zweiten Kind an Kindergeld gezahlt werden soll, oder was sonst an Verbesserungen eingebaut werden kann. Zu der Frage zweites Kind bzw. Leistungslohn wollte ich nur so viel kurz bemerken.
    Der Kollege Schellenberg hat nun bei seiner Begründung darauf hingewiesen, daß der SPD- Entwurf die Durchführung der Zahlungen von Kinderbeihilfen an die Finanzämter bindet, weil, wie er sich ausgedrückt hat, die SPD keinen zu- sätzlichen größeren Verwaltungsapparat will.


    (Horn)

    Demgegenüber darf ich nochmals unterstreichen, was Kollege Winkelheide gesagt hat, und im einzelnen folgendes betonen. Wer glauben wollte, die Durchführung durch die Finanzämter würde keine Erweiterung des Verwaltungsapparates bedeuten, ist sehr im Irrtum.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Genau wie bei den Berufsgenossenschaften!)

    Wir wissen doch, wie sehr die Finanzämter heute schon belastet sind,

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    daß sie mit den Arbeiten, die ihnen obliegen, schon heute erheblich im Rückstand sind. Ich brauche vor Ihnen darauf im einzelnen gar nicht einzugehen. Wer aber dann glauben wollte, das dort vorhandene Personal -- oder auch mit geringen Zusätzen --- sei in der Lage, zu aller sonstigen Arbeitslast auch diese sehr wesentliche zusätzliche Belastung an Arbeit zu tragen, und man könne deshalb auf diesem Wege etwa billiger wegkommen als bei der Durchführung durch die Berufsgenossenschaften, der irrt sich. Letzte zahlenmäßige Nachweise dafür kann man natürlich im Augenblick nicht liefern.

    (Abg. Richter: Aha! — Weitere Zurufe und Lachen bei der SPD.)

    — Ihr „Aha", Herr Kollege Richter, verfängt nicht. Wir haben diese Frage in Gesprächen auch mit Verbänden der Berufsgenossenschaften sehr eingehend erörtert. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat uns mehr denn einmal dargetan, nach allen eingehenden und gründlichen Überlegungen könnten diese Arbeiten ohne einen nennenswerten zusätzlichen Verwaltungsapparat durchgeführt werden, weil die Grundlagen dafür in der Organisation und der Praxis der Berufsgenossenschaften eigentlich schon weithin gegeben seien.

    (Abg. Richter: Und bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften?)

    — Bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften ist die Situation zugegebenermaßen etwas anders.

    (Abg. Richter: Aha! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    Wir glauben aber, daß auf der Grundlage unserer Konzeption bei gutem Willen auch auf der Seite der landwirtschaftlichen Organisationen bzw. Berufsgenossenschaften sehr wohl eine vernünftige Durchführungsmöglichkeit im Sinne unserer Überlegungen gegeben ist.
    Wir lehnen also aus den Gründen, die Herr Kollege Winkelheide dargetan hat, die Durchführung durch die Finanzämter ab. Ich weiß aber auch nicht, meine Damen und Herren, warum Sie immer solche Bedenken dagegen haben, diese Dinge in die Verantwortung der Selbstverwaltung, also die Durchführung in die Hände der an der Selbstverwaltung beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu legen.

    (Abg. Richter: Das hat ja gar nichts zu sagen!)

    Wenn wir in der Nachkriegszeit darangegangen sind, den Grundsatz der Selbstverwaltung wieder stärker zur Geltung kommen zu lassen, und ihn auch in der Sozialversicherung durchgeführt haben, und wenn wir davon sprechen, daß auch im übrigen, z. B. in der Frage der üiberbetrieblichen Mitbestimmung, die Sozialpartner, also die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wirklich zu verantwortlicher Zusammenarbeit kommen müssen, ja, warum denn hier von vornherein ein solches Mißtrauen gegen die Durchführung dieser Aufgabe durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

    (Zustimmung bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. von Brentano: Sehr gut!)

    Warum muß man denn von vornherein sagen, bei einer Auszahlung durch die Betriebe liege die Gefahr darin, daß der Arbeitnehmer nach dieser oder jener Seite benachteiligt werden könnte?

    (Abg. Wehner: Weil es so ist!)

    Warum unterstellt man den Arbeitgebern von
    vornherein, daß sie mit dieser Sache in nicht gerade korrekter Weise umzugehen beabsichtigten?

    (Zustimmung in der Mitte. — Zuruf von der SPD: Das hat ja keiner gesagt!)

    Wir haben bei der Vorlage unserer Konzeption größeres Vertrauen in die Durchführung durch die Selbstverwaltung auch auf diesem Gebiet,

    (Zuruf von der SPD: Das hat ja damit gar nichts zu tun!)

    und wir wehren uns bis zum Beweis des Gegenteils mit aller Energie dagegen, daß man die Durchführung durch die Selbstverwaltung in dieser Weise abzutun versucht.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

    Nun noch ein paar Worte zur Kostenfrage. Der Herr Kollege Schellenberg hat uns hier seine Rechnung aufgemacht. Ich konzediere, daß man hier in der Tat teilweise nur mit Schätzungen arbeiten kann. Das gilt besonders von dem Beitrag von 0,5 v. H., den die Selbständigen leisten sollen. Der Herr Kollege Winkelheide hat darauf schon hingewiesen. Nach einem vor einigen Tagen im Bulletin erschienenen Artikel beläuft sich die GesamtBruttolohnsumme im Jahre 1953 auf etwa 58,5 Milliarden DM.

    (Abg. Dr. Preller: Einschließlich der Generaldirektoren!)

    Wenn man das zugrunde legt, ergibt sich etwa folgendes Bild. Der Herr Kollege Schellenberg hat dargetan, daß der SPD-Entwurf eine Gesamtaufwendung von rund 1,4 Milliarden DM erforderlich mache; das dürfte etwa stimmen. Wenn man von 1 0/o der Lohnsumme ausgeht, sind rund 590 Millionen DM an Beitragseingängen von dem Gesamtaufwand abzusetzen. Wenn man noch eine Kleinigkeit hinzurechnet, die sich nicht exakt angeben läßt — Herr Kollege Schellenberg hat von etwa 60 Millionen DM gesprochen, die an Beitragsaufkommen durch die Selbständigen hinzukämen; die Berechnungen, die die Regierung angestellt hat, gehen von einer nicht so hohen Summe aus —, und wenn man annimmt, daß das Gesamtbeitragsaufkommen sich um 600 Millionen DM bewegt, sind immerhin noch annähernd 850 Millionen DM aufzubringen. Weiter ergibt sich durch die Steuerfreiheit, die den Kinderbeihilfen eingeräumt werden soll, und die einzuräumende Absetzungsfähigkeit für gezahlte Beiträge nach vorsichtiger Berechnung der Regierung ein Ausfall von insgesamt rund 400 Millionen DM. Man muß also den staatlichen Zuschuß, wenn man die Steuerausfälle mit einbezieht, insgesamt auf ca. 1,2 Milliarden DM


    (Horn)

    beziffern. Wer hier in diesem Saale könnte glauben, daß ein solches Verlangen bei der gegenwärtigen Finanzsituation, bei der Anspannung unseres Etats, bei der großen Sorge, die wir uns um die Ausbalancierung des Etats haben machen müssen und entscheidend in der nächsten Woche werden machen müssen, durchführbar ist? Wie kann man auf der einen Seite fordern, daß die Auszahlung der Kinderbeihilfen mit Beschleunigung erfolgt, und auf der anderen Seite Deckungsvorschläge machen, die bei realer, nüchterner Abwägung der Tatsachen einfach nicht durchführbar sind! Unsere Konzeption geht von der Bereitschaft aus, die die Wirtschaft ausgesprochen hat. Dabei geht die gesamte Beitragslast auf die Wirtschaft über, und die finanzielle Durchführbarkeit — ohne solche Schwierigkeiten, die bei der Bindung an den Bundeshaushalt entstehen müssen — ist von vornherein garantiert.
    Unsere Vorlage verlangt keinerlei Bundeszuschüsse. Wenn wir die Steuerausfälle, die für den Bundeshaushalt bei der Befreiung entstehen, auf rund 255 Millionen DM beziffern, dann ist das nach meinem Dafürhalten immerhin schon ein recht beachtlicher Beitrag, den der Bund für die Durchführung der Zahlung von Kinderbeihilfen leistet.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich will damit abschließen und mich nicht weiter auf die Ausführungen einlassen, die Herr Professor Schellenberg eingangs gemacht hat, als er glaubte, die angebliche Unzulänglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung kinderreicher Familien dartun zu müssen. Ich möchte mich auf die Feststellung beschränken, daß nach unserer Überzeugung das, was in den Steuervorlagen, die demnächst hier zu beraten sind, an weiterer Vergünstigung insbesondere für die kinderreiche Familie enthalten ist, einen sehr beachtlichen und wesentlichen Fortschritt darstellt, der um so höher zu bewerten ist, als er in einer finanziell so schwierigen Situation, in der wir nun einmal sind, zugestanden wird. Darüber zu diskutieren, wird demnächst Gelegenheit sein, wenn diese Vorlagen hier zur Beratung stehen werden.
    Ich möchte mich nur dagegen wehren, daß man im Zusammenhang mit der Diskussion über die Kinderbeihilfen bzw. die Familienausgleichskassen die Tatsachen, die nun durch diese Steuerreform für die kinderreichen Familien gegeben sind, so verkleinern, ja fast als nicht vorhanden bezeichnen möchte. Wir haben das allergrößte Interesse daran, denen, die es betrifft, sehr klar und deutlich vor Augen zu führen, daß hier in der Zusammenwirkung einmal durch die Steuerermäßigungen, zweitens durch die Familienausgleichskassen im Interesse unserer kinderreichen Familien ein Schritt nach vorwärts getan wird, auf den wir in der Tat stolz sein können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Döhring.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Clara Döhring


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Nach eingehendem Studium des Gesetzentwurfs der CDU über die Gewährung von Kindergeld bzw. die Errichtung von Familienausgleichskassen muß meine Fraktion mit großem Bedauern feststellen, daß die CDU für die Organisation wiederum die Konzeption wie bei ihrem Gesetzentwurf in der ersten Legislaturperiode gewählt hat. Obwohl man doch seinerzeit in dem Unterausschuß für Kinderbeihilfen sehr eingehende Überlegungen darüber angestellt hatte, wie die Schwierigkeiten vermieden werden können, die ein System mit so vielen Ausgleichskassen — es sind ja 55 an der Zahl — infolge der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Berufsgruppen mit sich bringt, sieht der CDU-Entwurf für die Durchführung des Gesetzes über die Kinderbeihilfen wiederum die Berufsgenossenschaften vor. Ich möchte daran erinnern, daß es die Vertreter von Berufsgenossenschaften selbst waren, die ihre Bedenken dagegen sehr deutlich ausgesprochen haben.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Sehr richtig!)

    Der Grundfehler im CDU-Entwurf scheint mir zu sein, daß nicht vom Kinde und von der Familie ausgegangen wird, sondern daß nach einem unfallversicherungs-technischen System verfahren werden soll.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Die sozialpolitischen Notwendigkeiten sind gegenüber der Verwaltungstechnik völlig in den Hintergrund gedrängt.

    (Erneute Zustimmung bei der SPD.)

    Nach dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion soll außer den Familienausgleichskassen bei den Berufsgenossenschaften noch ein Gesamtverband aller Familienausgleichskassen insbesondere auch wohl für die Selbständigen geschaffen werden. Warum nun, möchte ich fragen, meine Herren und Damen, wiederum einen Unterschied machen zwischen den Arbeitnehmern und den Selbständigen?

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Es handelt sich doch hierbei um die Betreuung der Kinder aller kinderreichen Familien!

    (Abg. Winkelheide: Es ist ja gar kein Unterschied da!)

    — Schön! Wenn Sie das jetzt behaupten, müssen wir es in den Ausschußberatungen an Hand Ihres Entwurfs einmal nachprüfen.

    (Sehr wahr! bei der SPD. — Zuruf von der CDU: Sie müssen ihn richtig lesen!)

    Aus Erklärungen der Vertreter des Handwerks, des Handels und der Landwirtschaft ist doch auch Ihnen, genau wie uns, sehr wohl bekannt, daß diese Gruppen nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft die erforderlichen Mittel aufzubringen. Vielmehr wurde dort immer sehr klar die Auffassung vertreten, daß die öffentliche Hand dazu herangezogen werden soll.

    (Abg. Richter: Sehr gut!)

    Nun haben Sie, Herr Kollege Winkelheide, und auch Sie, Herr Kollege Horn, hier behauptet, für die Errichtung der Familienausgleichskassen durch die Berufsgenossenschaften sei kein besonderer Verwaltungsapparat erforderlich. Meine Herren und Damen, das entspricht doch wirklich nicht den Tatsachen.

    (Abg. Richter: Sehr richtig!)

    Vielmehr müssen die Berufsgenossenschaften ihren Verwaltungsapparat für die Durchführung dieser Aufgaben sehr wesentlich vergrößern.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Das wurde doch schon vor Jahren offenbar, als —
    entschuldigen Sie, meine Herren und Damen von


    (Frau Döhring)

    der CDU, wenn ich das hier einmal offen ausspreche — erstmals diese komische Idee der Übertragung an die Berufsgenossenschaften bei Ihnen auftauchte. Es ist kein Geheimnis geblieben, daß man schon damals einigen Berufsgenossenschaften empfohlen hatte, bei Errichtung von neuen Verwaltungsgebäuden einige weitere Stockwerke für die Durchführung dieser Aufgaben zu reservieren.

    (Hört! Hört! und Heiterkeit bei der SPD.)

    Das kann ja auch gar nicht anders sein; denn irgendwo und irgendwie müssen die Unterlagen für die Kinderbeihilfen doch geführt werden.

    (Abg. Winkelheide: Hoffentlich bauen die Finanzämter keine Stockwerke!)

    — Nachdem Sie, Herr Kollege Winkelheide, nach Ihrem CDU-Entwurf sich nicht der Finanzämter, bei denen die notwendigen Unterlagen schon an Hand der Steuerkarten gegeben sind, bedienen wollen, müssen wir zu der von mir eben dargelegten Auffassung kommen.
    Der verwaltungstechnische Apparat nach dem CDU-Gesetzentwurf wird aber außerdem noch dadurch beträchtlich vergrößert, daß bei einem Arbeitsplatzwechsel nicht nur die An- und Abmeldungen erforderlich sind, sondern darüber hinaus auch eine andere als die bisherige Berufsgenossenschaft in Frage kommen kann. Die Karteien sind dann also laufend zu ergänzen. Dabei werden sicherlich Überschneidungen gar nicht zu vermeiden sein, ganz abgesehen von dem umständlichen Verfahren.
    Zweifellos erfordert also das System der Kassen für Familienausgleich über die Berufsgenossenschaften größere Verwaltungskosten. Dafür jedoch hat, des dürfen Sie sicher sein — wenigstens ich bin es —, die breite Öffentlichkeit kein Verständnis, zumal wenn sie weiß, daß es einen kostensparenden Weg gibt, nämlich ähnlich wie bei den Rentenzahlungen, so wie es im SPD-Gesetzentwurf vorgesehen ist, das heißt, die Anmeldung über die Gemeindebehörden und der Beitragseinzug sowie die Leistungsregelung über die Finanzämter.
    Warum wollen Sie denn diesen klaren und kostensparenden Weg nicht mit uns gehen, der doch von weiten Kreisen in der Öffentlichkeit sowohl als auch in den früheren Ausschußberatungen des ersten Bundestages als der gegebene und einfache Weg anerkannt worden ist? Mir scheint, meine Herren und Damen von der CDU/CSU, bei Ihrem Gesetzentwurf hat immer wieder einmal der eine Gedanke Pate gestanden: Warum es denn einfach machen, wenn's auch kompliziert geht?

    (Sehr gut! bei der SPD. — Abg. Lücke: Einfacher kann man es doch nicht machen!)

    Gestatten Sie mir noch ein Wort vorweg zur Frage der Gewährung von Kinderbeihilfen an die Landwirtschaft. Was die Einbeziehung dieser Kinder in dieses Gesetzeswerk betrifft, so gehen wir mit Ihnen voll und ganz einig. Wir sind auch damit einverstanden, daß nur ein Teil der erforderlichen Beträge für die Kinder in der Landwirtschaft von dieser selbst aufzubringen ist. Die SPD-Fraktion hat jedoch ernste Bedenken gegen die in § 9 Ihres Gesetzentwurfs vorgesehene Regelung, wonach die Aufbringung der restlichen Mittel auf andere Betriebe einschließlich der Kleinhandwerker und Kleinhandelsbetriebe abgewälzt werden soll. Wir erkennen gleich Ihnen die Tatsache an, daß bei der Landwirtschaft, wie bereits dargelegt, schwierigere
    Verhältnisse vorhanden sind. Wir Sozialdemokraten sind aber der Auffassung, daß die dort fehlenden Mittel durch den Bund aufgebracht werden müssen, so wie es im SPD-Gesetzentwurf für die Landwirtschaft und alle anderen Gewerbetreibenden, für die Handwerker und die freien Berufe ohne Zweifel richtiger und günstiger geregelt ist; mein Kollege Schellenberg hat das bereits ausführlich vorgetragen.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang einmal daran erinnern, daß der Herr Bundeskanzler selbst es war, der in seiner Regierungserklärung nach dem 6. September vorigen Jahres unter anderem sagte, daß er die Kaufkraft der unteren Einkommensschichten erhöhen wolle. Nun, es gibt sehr wesentliche Gruppen in unserer Bevölkerung, deren Kaufkraft dringend einer Erhöhung bedarf. Es handelt sich vor allen Dingen um jene Familien, deren Einkommen eben nicht für vier Köpfe ausreicht, auch wenn der Herr Abgeordnete Horn erklärt hat, daß die Tarifverträge auf diese Kopfzahl einer Familie abgestellt seien.

    (Abg. Richter: Hört! Hört!)

    Sie wissen sehr wohl, meine Herren und Damen, daß in vielen Familien das Einkommen einfach nicht für vier Köpfe reicht, und gerade für diese Familien muß doch die Kaufkraft erhöht werden. Wenn Sie also hier immer wieder betonen, daß Sie familienfreundliche Politik machen wollen, dann sollten Sie dies gerade jenen Familien gegenüber durch die Tat beweisen, deren Einkommen bei einem nur allzu bescheidenen Durchschnitt liegt und bei denen, zumal wenn die Mutter nicht mitverdienen kann, die Not am größten ist. Ganz natürlicherweise ist auch hier der Bedarf am größten, und diese finanzpolitische Seite sollten wir bei diesem Gesetzeswerk mit bedenken; denn die diesen Familien gewährten Kinderbeihilfen fließen restlos in den Konsum zurück, wodurch wiederum das Steueraufkommen erhöht wird.
    Meine Herren und Damen, Sie sollten sich aber bei diesem Gesetz noch eine andere sehr wichtige Frage überlegen: Lohnt es sich überhaupt, ein Gesetz, das in den Ausschüssen sicherlich wieder monatelang beraten werden muß, nur für rund 14 % aller Kinder zu machen?

    (Abg. Winkelheide: O ja! — Abg. Richter: Hört! Hört!)

    So wenige kommen bei der Gesamtzahl der Kinder in unserer Bundesrepublik in Frage; denn wenn wir, wie es Ihr Gesetzentwurf vorsieht, vom dritten Kind ausgehen,

    (Abg. Lücke: Um die geht's!)

    so würden von insgesamt 12 1/2 Millionen Kindern nur 1,9 Millionen berücksichtigt werden.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Wenn Sie, Herr Kollege Lücke, sagen: „Um diese Kinder geht es",

    (Abg. Lücke: Im besonderen!)

    dann möchte ich noch einmal an das erinnern, was
    der Herr Bundeskanzler gesagt hat: daß er für
    bestimmte Schichten die Kaufkraft erhöhen wolle,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ist doch kein Widerspruch!)

    und wenn Sie dabei berücksichtigen, daß wir Hunderttausende von Familien haben, die nur ein
    bescheidenes Durchschnittseinkommen haben, dann


    (Frau Döhring)

    werden Sie doch wohl nicht sagen wollen, Herr Abgeordneter Lücke, daß es nur um 1,9 Millionen Kinder geht.

    (Abg. Lücke: Es geht in erster Linie um die kinderreiche Familie!)

    — Gewiß, auch uns geht es um die kinderreiche Familie!

    (Abg. Lücke: „In erster Linie" habe ich gesagt!)

    - Auch uns geht es um die kinderreiche Familie,
    aber es geht uns ebenso darum, daß auch jene Familien, die vielleicht nur zwei Kinder haben, in den Genuß von Kinderbeihilfen kommen, weil bei ihnen das bescheidene Einkommen von rund 260 DM einfach nicht für vier Köpfe ausreicht. Oder wollen Sie mir das vielleicht anders vorrechnen?

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Schütz: Fangen wir doch einmal mit dreien an! — Gegenruf von der SPD: Sie können mit zweien anfangen!)

    Ich meine immer, wenn man schon ein solches großes sozialpolitisches Gesetzeswerk schafft, soll man nicht ein derartiges Flickwerk machen, wie es Ihr Gesetzentwurf darstellt.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf rechts: Das ist kein Flickwerk! — Abg. Schütz: Wenn wir Ihnen gefolgt wären, hätten wir überhaupt noch keins, weil nach Ihrer Ansicht alles Flickwerk war! — Gegenruf von der SPD: Ach, Herr Schütz, Sie haben es gerade nötig!)

    - Dazu muß ich ihnen etwas vorhalten, Herr Ab-
    geordneter Schütz; es gilt gleichzeitig auch für die Ausführungen der Herren Abgeordneten Horn und I Winkelheide, die auf der gleichen Linie lagen, indem sie sagten: „Wer schnell gibt, gibt doppelt". Dreieinhalb Jahre hatte der 1. Bundestag die Gesetzesvorlagen in seinen Ausschüssen sehr eingehend beraten. Da war es doch der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, der im Namen der Regierungsparteien am Schlusse der Beratungen erklärte, daß sie nicht bereit seien, auf der Grundlage des inzwischen im Ausschuß gemeinsam erarbeiteten Kompromisses über die Kinderbeihilfen noch zu einem Abschluß zu kommen.

    (Beifall und Zurufe von der .SPD: Brief des Arbeitgeberverbands! — "Wer schnell gibt, gibt doppelt"!)

    Wie schon von meinem Kollegen Schellenberg ,ausgeführt wurde, halten wir es aus den vielen Gründen, die ich nicht noch einmal wiederholen möchte, für notwendig, daß Kinderbeihilfen mindestens vom zweiten Kinde an gewährt werden. Gerade ihn Hinblick auf die Familien mit den bescheidenen Familieneinkommen ist es doch das mindeste, ein Gesetz für Kinderbeihilfen auf der Grundlage, wie es der SPD-Entwurf vorsieht, zu machen. Nachdem die Sprecherinnen der FDP-Fraktion und der GB/ BHE- Fraktion kürzlich bei der Beratung der steuerlichen Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienausgleichs erfreulicherweise in Übereinstimmung mit uns -nicht zuletzt auch um des unehelichen Kindes willen — für die Gleichheit vom ersten Kinde an eingetreten sind, darf ich doch wohl berechtigterweise die Hoffnung aussprechen, daß wir bei diesem großen sozialpolitischen Gesetzeswerk, das wir gemeinsam hoffentlich sehr rasch schaffen wollen, mindestens vom zweiten Kind ausgehen.
    Ich muß aber noch einige andere Fragen aufwerfen. Wenn einen Familienernährer das Unglück trifft, längere Zeit krank zu sein, als der Lohn weitergezahlt wird, von wem bekommt er dann die Kinderbeihilfe? Ich hoffe, daß wir darüber bei den Beratungen im Ausschuß Aufklärung bekommen. Und was geschieht mit einem Kleinhandwerker, der von Berufsunfähigkeit oder von Konkurs usw. betroffen wird, von welcher Stelle bekommt er dann die Kinderbeihilfen, auf die seine Familie nun so bitter notwendig 'angewiesen ist?
    Unsere größte Sorge gilt aber den Arbeitslosen, da Ihr Gesetzentwurf, meine Herren und Damen von der CDU/CSU, nichts darüber enthält, wer im Falle der Arbeitslosigkeit, der Aussperrung oder auch bei einem Streik die Familienbeihilfen für die Kinder bezahlt, nämlich an jene Familienernährer, die .dann zusammen mit ihren Kindern durch einen solchen Schicksalsschlag bei der niedrigen Arbeitslosenunterstützung sowieso am härtesten betroffen sind. Wir werden uns .diese Frage bei den Beratungen im Ausschuß sehr eingehend überlegen müssen, da es wohl niemand in diesem Hohen Hause verantworten kann, daß der Lebensstandard einer solchen Familie gegebenenfalls plötzlich wegen des Fortfallens der bislang gewährten Kinderbeihilfen absinkt.
    Die SPD-Fraktion muß es auch ablehnen, die Auszahlung durch die Arbeitgeber und über die Betriebe vornehmen zu lassen.

    (Abg. Winkelheide: Sind das so böse Leute?)

    — Wir haben hierfür manche triftigen Gründe, Herr Kollege Winkelheide. Einmal sehen wir darin eine gewisse Verknüpfung mit dem Lohn oder dem Gehalt, zum andern können wir aber in Ihrem Gesetzentwurf keine Garantie dagegen erblicken, daß indirekt eine Anrechnung auf das Erwerbseinkommen erfolgt Zudem besteht die große Gefahr — und das vermag niemand mit Sicherheit von der Hand zu weisen —, daß unter Umständen in Krisenzeiten, ob mit oder ohne Absicht, Väter oder auch Mütter kinderreicher Familien zuerst aus den Betrieben ausscheiden müßten bzw. zuletzt eingestellt würden.

    (Abg. Winkelheide: Der Anspruch richtet sich an die FAK, doch nicht an den Betrieb!)

    — Der Anspruch richtet sich wohl an die Familienausgleichskasse. Aber dann brauchten Sie hierfür wieder einen neuen Apparat zur Auszahlung an diese Gruppen.
    Ich habe nicht die geringste Befürchtung, daß, wenn wir uns zu einem Gesetz über allgemeine Kinderbeihilfen zusammenfänden, die über die Finanzämter durch die Post zur Auszahlung kämen, die Empfänger diese Kinderbeihilfen etwa als ein Almosen vom Staat empfinden würden. Vielmehr wird man dann sicherlich draußen die Auffassung der Sozialdemokratischen Partei sehr wohl verstehen und in weiten Kreisen teilen, daß ein finanzieller Ausgleich für die Familien mit Kindern aus guten Gründen der Zweckmäßigkeit, um des einfachen und klaren Systems willen und vor allem zur Kostenersparnis nur über die Volksgesamtheit vorgenommen werden kann und soll:

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Denn damit erfüllt die Allgemeinheit ja nur ihre sittliche Pflicht gegenüber dem Kind und der Familie.

    (Beifall bei der SPD.)