Rede von
Dr.
R. Martin
Schmidt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Gemäß § 19 des Milchuni Fettgesetzes vom 10. Dezember 1952 ist die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung zur Sicherung der Verwertung von Ölsaaten und Ölfrüchten sowie pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten inländischer Erzeugung, mit Ausnahme von Butter, die Betriebe der Ölmühlen-, Margarine- und Speisefettindustrie zu verpflichten, diese Erzeugnisse in einem dem Verarbeitungsbedarf entsprechenden, jeweils festzusetzenden Verhältnis zu den übrigen Rohstoffmengen zu verwenden, soweit dies möglich ist, ohne die Preisbildung wesentlich zu beeinflussen. Die Bundesregierung hatte auf Grund dieses Paragraphen eine Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalgs erlassen, die bis zum 31. Juli 1954 in Kraft ist. Der von Dr. Horlacher und Genossen gestellte Antrag — Drucksache 146 - hatte den Zweck, eine Verlängerung bis 30. Juni 1955 zu erwirken.
Im Ernährungsausschuß bestand in seiner Sitzung vom 4. Februar 1954 Einmütigkeit darüber, daß die erwähnte Verordnung verlängert werden sollte. Der Ausschuß ging sogar über den von Dr. Horlacher gestellten Antrag hinaus und beantragt, wie Sie aus dem Mündlichen Bericht — Drucksache 245 — ersehen, zu beschließen, die Regierung um eine Verlängerung bis zum 30. Juni 1957 zu ersuchen, also um eine Verlängerung von drei Jahren, damit wir zu einer größeren Stabilität in der Rapsanbaufläche kommen. In der Debatte im Ausschuß wurde hervorgehoben, daß ein Rapsmindestpreis von 750 DM je Tonne für erforderlich gehalten wird. Gleichzeitig wurde angeregt, die Regierung möge bekanntgeben, welche Fläche bei normaler Ernte für eine 5%ige Beimischung benötigt wird. Auch der Vertreter des Bundesernährungsministeriums hielt in der Ausschußsitzung eine langfristige Verlängerung der oben angegebenen Verordnung für erforderlich.
Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich Sie, dem vom Ausschuß in der vorliegenden Fassung einstimmig gebilligten Antrag Drucksache 245 zuzustimmen.