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ID0201503100

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    2. Deutscher Bundestag — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1954 473 15. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Februar 1954. Geschäftliche Mitteilungen 473 C, 516 C Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Brühler 473 C Kleine Anfrage 25 betr. Versorgungsrenten der deutschen Kriegsbeschädigten in Holland (Drucksachen 216, 256) 473 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen (B) Rechts (Drucksache 224) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts und über die Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete des Familienrechts (Drucksache 112) und mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Familienrechts an Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (Drucksache 178) 473 D Neumayer, Bundesminister der Justiz 474 A, 487 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU): zur Sache 478 A zur Geschäftsordnung 515 B Dr. Dehler (FDP) 482 C Frau Nadig (SPD) 485 A Dr. Wuermeling, Bundesminister für Familienfragen 487 D, 490 A, C, D, 491 B, 493 A Dr. Menzel (SPD): zur Sache 489 D zur Geschäftsordnung 515 C Frau Dr. Ilk (FDP) 490 C, D, 493 A Frau Wolff (Berlin) (SPD) 491 A Metzger (SPD) 493 C Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 498 D Dr. Czermak (GB/BHE) 502 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 503 D Dr. Schranz (DP) 509 D Gräfin Finckenstein (GB/BHE) 511 B Frau Dr. Weber (Aachen) (CDU/CSU) 512 A Überweisung der Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht 516 C Nächste Sitzung 516 C Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz-Josef Wuermeling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine verehrte Frau Kollegin, ich habe mich gerade zur Frage der Gleichberechtigung und der Würde des Menschen im ersten Teil meiner Darlegungen so ausführlich geäußert, daß die Frage jetzt eigentlich nicht mehr möglich gewesen sein sollte.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Greve: Offenbar hat die Rede jemand aufgesetzt, der von der Ehe gar nichts wissen darf!)

    — Herr Kollege Greve, wenn Sie so gut wären, sich gerade den nächsten Satz einmal anzuhören, wäre ich sehr dankbar.
    Das kürzlich ergangene Düsseldorfer Urteil über die angebliche Verfassungswidrigkeit des Hausarbeitstages für die Frau müßte eigentlich auch dem letzten die Augen darüber öffnen, wohin die Fahrt geht, wenn man vor lauter Gleichberechtigung das Besondere von Mann und Frau und die Notwendigkeiten für Ehe und Familie nicht mehr berücksichtigen kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß.

    (Zuruf von der SPD: Gott sei Dank! Abg. Albers: Leider! — Abg. Dr. Greve: Das ist auch nicht mehr erträglich!)

    Ich habe mit meinen Ausführungen keine bestimmten Formulierungen für einzelne Paragraphen behandelt. Ich wollte das auch nicht. Ich wollte nur Grundlinien aufzeigen, auf denen unsere Erwägungen aufbauen sollten, wenn wir der für den einzelnen wie für Volk und Staat so wichtigen, unersetzlichen Institution der Familie gerecht werden wollen, und das ist doch gewiß ein gemeinsames Anliegen des ganzen Hauses.
    Darum bitte ich, diese Grundlinien bei der Gestaltung der neuen Vorschriften nicht außer acht zu lassen und damit unseren deutschen Menschen, vor allem den Müttern, Vätern und Kindern, all den Segen zu erhalten und zu sichern, den die Familie ihnen dann schenkt, wenn ihre innere Ordnung auf ihren Sinn und ihren Zweck, nämlich den Dienst am Menschen, ausgerichtet ist. Zum Dienst am Menschen aber gehört Achtung und Schutz des Wesens und der Würde der Frau genau so wie die Rücksicht auf das Wohl der Kinder als des höchsten Gutes unserer Familien.

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Greve: Traurige Claque!)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Metzger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ludwig Metzger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist mir die Aufgabe zugefallen, über das eheliche Güterrecht zu sprechen; aber gestatten Sie mir, daß ich zunächst noch einige allgemeine Ausführungen mache. Ich darf wohl sagen, daß heute morgen, jedenfalls zu Beginn der Debatte, ein wirkliches Gespräch zustande gekommen ist. Das hat sich in vielen einzelnen Punkten gezeigt, und ich darf sogar sagen, daß der Entwurf der SPD in steigendem Maße Verständnis gefunden hat. Wenn vorhin gesagt worden ist, daß auch der Entwurf der SPD relativ spät gekommen und daß deswegen der Regierung kein Vorwurf zu machen sei, weil sie so spät mit ihrem Gesetzentwurf herausgekommen ist, so darf ich darauf hinweisen, daß die SPD diesen Entwurf mit ehrenamtlichen Mitarbeitern erarbeitet hat, die nach langen Fristen aus vielen Orten Deutschlands zusammenkommen mußten, während das Ministerium einen Apparat zur Verfügung hat, und das ist etwas grundsätzlich Verschiedenes.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir haben nun gesehen, wie in der Tat eine ganze Reihe von Gedanken, die auch in unserem Entwurf lebendig sind, gezündet haben. Herr Kollege Dehler ist ein Beweis dafür. Er hat in einer sehr netten Weise davon gesprochen, wie er in der eigenen Familie das Verhältnis zur Frau sieht. Aber er hat auch gezeigt, daß er einer von den Männern ist, die bereit sind, sich auch von Kolleginnen, die ihm etwas Wesentliches zu sagen haben, belehren zulassen. Das haben wir bei der Frage des Stichentscheids gesehen. Er hat jedenfalls das, was in unserem Entwurf festgelegt ist, als durchaus möglich hingestellt, nämlich daß beim Stichentscheid über die Sorge für die Person der Kinder das Gericht, wenn keine Einigung erzielt wird, einem Elternteil die Befugnis geben kann zu entscheiden. Der eine Elternteil darf also nicht etwa von sich aus selbst entscheiden, sondern ihm kann vom Gericht die Befugnis dazu gegeben werden.
    Auch Herr Kollege Weber hat bei dem einen oder anderen Punkt gezeigt, daß er immerhin mit sich reden lassen will. So hat er davon gesprochen,


    (Metzger)

    das, was wir in unserem Entwurf als Widerspruchsrecht gegenüber der Verfügungsmacht des einen Ehegatten normiert haben, sei doch so, daß man miteinander darüber reden könne. Wenn die Bereitschaft besteht, über gewisse Dinge miteinander zu reden, dann haben wir schon außerordentlich viel gewonnen,

    (Abg. Dr. Menzel: Sehr gut!)

    und dann zeigt sich, daß ein Gespräch im Gange ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dieses Gespräch soll nicht nur geführt werden zwischen den Fraktionen, sondern — und vielleicht ist das noch viel wichtiger — es soll geführt werden zwischen Männern und Frauen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wenn wir davon reden, daß wir in der Ehe die Gleichberechtigung — keine formale Gleichberechtigung, Herr Wuermeling! — herbeiführen wollen, so haben wir die beste Möglichkeit, das durch ein gutes Beispiel zu zeigen. Der Bundestag hat jetzt eine glänzende Gelegenheit, einmal zu zeigen, was es heißt, daß Männer und Frauen miteinander ein Gespräch über die Dinge führen, die uns allen, Männern und Frauen, außerordentlich bedeutsam sein müssen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir haben auch die Reden zweier Minister gehört. Ich gestehe freiherzig, daß mir die Rede des Herrn Justizministers besser gefallen hat als die Rede des Herrn Familienministers

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

    — ich bin mit meinem Satz noch nicht am Ende —, und zwar deswegen, weil die Rede des Herrn Justizministers klarer und folgerichtiger war als die Rede des Herrn Familienministers.

    (Zustimmung bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    Ich will dem Herrn Familienminister nicht den guten Willen absprechen,

    (Unruhe bei der CDU/CSU)

    aber ich habe noch selten so viel Folgeunrichtiges gehört wie heute morgen in dem, was uns der Herr Familienminister vorgesetzt hat.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    Wenn die Frage auftaucht, ob wir einen Familienminister nötig haben, — ich glaube, heute morgen ist wieder der Beweis dafür erbracht worden,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Daß er dringend notwendig ist!)

    daß er nicht nötig ist.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, seien Sie sich über eines klar: den Familienminister können Sie nur unter der Voraussetzung rechtfertigen, daß Sie ihm die Aufgabe zuerkennen, die sittlichen und metaphysischen Grundlagen der Ehe besonders herauszuarbeiten. Wenn Sie das wollen, dann schneiden Sie die Ressortminister von dieser Aufgabe ab.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Wir Sozialdemokraten sind der Meinung, daß keine Politik gemacht werden kann, daß kein Minister arbeiten kann, er mag ein Ressort haben, welches er wolle, ohne daß die sittlichen und letzten Grundlagen beachtet werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das, was von dem Herrn Familienminister gewollt — ich sage nur: gewollt — ist, das ist sehr wohl von dem Herrn Justizminister zu beachten, und ich glaube, er hat es auch beachtet.
    Wir haben von Herrn Minister Wuermeling mancherlei Widersprüchliches gehört. Er hat davon gesprochen, daß in der Familie die Autorität vorhanden sein müsse. Ich glaube, wir sehen gerade in diesem Punkt, wie verschiedenartig die Auffassungen sein können. Von welcher Autorität hat der Herr Familienminister gesprochen?

    (Abg. Heiland: Von der chinesischen!)

    Von der Autorität, die dem Mann kraft gesetzlicher Vorschrift verliehen wird!

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir fassen den Begriff der Autorität sehr viel tiefer.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Wir glauben, daß die Autorität von innen her begründet sein muß und nicht durch eine Befehlsgewalt, die vom Gesetzgeber verliehen wird.

    (Beifall bei der SPD.)

    Sie sprechen von Autorität in der Familie. Ich sage nicht, daß es da keine Autorität gibt. Es wird aber immer darauf ankommen, daß die Autorität gilt, die innerlich und nicht von außen her begründet ist.

    (Zurufe von der Mitte.)

    Ich glaube, daß wir da wirklich in verschiedenen
    Lagern stehen. Daran wird nichts zu ändern sein,
    wir werden uns in diesem Punkt nicht verstehen.
    Der Herr Familienminister hat auch Worte über Staatssozialismus usw. gesprochen. Ich darf wohl sagen, daß er die Wirklichkeit, die wir hier zu gestalten haben, völlig verfehlt hat; denn das, wovon er geredet hat, gibt es nicht, das besteht nur in seiner Phantasie.

    (Zustimmung bei der SPD. — Zurufe von der Mitte.)

    Mit Phantasiegebilden zu kämpfen, mag leicht sein; aber es ist unfruchtbar. Aber so ist alles gewesen, was wir gehört haben.

    (Zuruf von der Mitte: Haben Sie vergessen, was im „Dritten Reich" war? — Weitere Zurufe.)

    Es ist dann von der formalen Gleichberechtigung die Rede gewesen. Glauben Sie doch nicht, daß irgendeiner von uns eine schematische, eine formale Gleichberechtigung wollte. Herr Wuermeling sagte, daß man vor lauter Gleichberechtigung das Besondere von Mann und Frau außer acht lasse. Ich kann ihn nur fragen: Wer hat ihm denn gesagt, daß das irgend jemand will?

    (Abg. Lücke: Düsseldorfer Urteil!)

    Davon kann doch gar keine Rede sein, sondern es geht darum, daß eine Gleichberechtigung substantieller Art geschaffen wird, daß eine Gleichberechtigung geschaffen wird, die uns die Möglich-


    (Metzger)

    keit gibt, daß wir Männer mit Achtung vor unsere Frauen treten können.

    (Abg. Lücke: Damit ist jeder einverstanden!)

    — Wir werden uns vielleicht noch in manchem zusammenraufen, wenn Sie sich Mühe geben, das zu verstehen, was wir zu sagen haben.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der Mitte: Sie aber auch! — Umgekehrt auch!)

    Es geht doch darum, daß wir endlich einmal dazu kommen müssen, Menschen das Recht zuzubilligen, das ihnen zusteht.

    (Erneute Zurufe von der Mitte.)

    Seien wir uns über folgendes klar. Es wird oft genug behauptet: Im Grunde genommen kommt es gar nicht sosehr darauf an, die Wirklichkeit ist längst anders; das Gesetz ist mit der Wirklichkeit nicht in Einklang, und die Wirklichkeit wird sich ihren Weg schon bahnen; deswegen brauchen wir überhaupt keine Änderung des Gesetzes. Solche Argumentationen haben wir auch gehört. Ich würde dazu sagen: Wenn wir einem Menschen — auch kraft geschriebenen Rechts — sein Recht vorenthalten, dann bedeutet das, daß wir ihn in die Verkrampfung, in die Verbitterung treiben. Manches Verkrampfte auch an der früheren Frauenbewegung vor Jahrzehnten kam einfach daher, daß Menschen Rechte vorenthalten worden sind.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Siehe Elternrecht!)

    Wenn wir, meine Damen und Herren, Ehen haben wollen, die gesund sind, und wer wollte das mehr als wir Sozialdemokraten, — —

    (Lachen und Zurufe von der Mitte. — Abg. Dr. Greve: Das ist eine Frechheit, da zu lachen! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    — Wer dazu lacht, meine Damen und Herren, gehört nicht zu denen, mit denen ein wirklich fruchtbares Gespräch möglich ist.

    (Lebhafter Beifall der SPD. — Zurufe von der Mitte.)

    Wir sollten uns doch wenigstens einmal bemühen — und Sie haben es oft genug versprochen —, auf einander zu hören und dem anderen den guten Glauben zuzubilligen.

    (Abg. Lücke: Wie war es denn bei der Rede des Herrn Familienministers? — Gegenrufe von der SPD.)