Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist mir die Aufgabe zugefallen, über das eheliche Güterrecht zu sprechen; aber gestatten Sie mir, daß ich zunächst noch einige allgemeine Ausführungen mache. Ich darf wohl sagen, daß heute morgen, jedenfalls zu Beginn der Debatte, ein wirkliches Gespräch zustande gekommen ist. Das hat sich in vielen einzelnen Punkten gezeigt, und ich darf sogar sagen, daß der Entwurf der SPD in steigendem Maße Verständnis gefunden hat. Wenn vorhin gesagt worden ist, daß auch der Entwurf der SPD relativ spät gekommen und daß deswegen der Regierung kein Vorwurf zu machen sei, weil sie so spät mit ihrem Gesetzentwurf herausgekommen ist, so darf ich darauf hinweisen, daß die SPD diesen Entwurf mit ehrenamtlichen Mitarbeitern erarbeitet hat, die nach langen Fristen aus vielen Orten Deutschlands zusammenkommen mußten, während das Ministerium einen Apparat zur Verfügung hat, und das ist etwas grundsätzlich Verschiedenes.
Wir haben nun gesehen, wie in der Tat eine ganze Reihe von Gedanken, die auch in unserem Entwurf lebendig sind, gezündet haben. Herr Kollege Dehler ist ein Beweis dafür. Er hat in einer sehr netten Weise davon gesprochen, wie er in der eigenen Familie das Verhältnis zur Frau sieht. Aber er hat auch gezeigt, daß er einer von den Männern ist, die bereit sind, sich auch von Kolleginnen, die ihm etwas Wesentliches zu sagen haben, belehren zulassen. Das haben wir bei der Frage des Stichentscheids gesehen. Er hat jedenfalls das, was in unserem Entwurf festgelegt ist, als durchaus möglich hingestellt, nämlich daß beim Stichentscheid über die Sorge für die Person der Kinder das Gericht, wenn keine Einigung erzielt wird, einem Elternteil die Befugnis geben kann zu entscheiden. Der eine Elternteil darf also nicht etwa von sich aus selbst entscheiden, sondern ihm kann vom Gericht die Befugnis dazu gegeben werden.
Auch Herr Kollege Weber hat bei dem einen oder anderen Punkt gezeigt, daß er immerhin mit sich reden lassen will. So hat er davon gesprochen,
das, was wir in unserem Entwurf als Widerspruchsrecht gegenüber der Verfügungsmacht des einen Ehegatten normiert haben, sei doch so, daß man miteinander darüber reden könne. Wenn die Bereitschaft besteht, über gewisse Dinge miteinander zu reden, dann haben wir schon außerordentlich viel gewonnen,
und dann zeigt sich, daß ein Gespräch im Gange ist.
Dieses Gespräch soll nicht nur geführt werden zwischen den Fraktionen, sondern — und vielleicht ist das noch viel wichtiger — es soll geführt werden zwischen Männern und Frauen.
Wenn wir davon reden, daß wir in der Ehe die Gleichberechtigung — keine formale Gleichberechtigung, Herr Wuermeling! — herbeiführen wollen, so haben wir die beste Möglichkeit, das durch ein gutes Beispiel zu zeigen. Der Bundestag hat jetzt eine glänzende Gelegenheit, einmal zu zeigen, was es heißt, daß Männer und Frauen miteinander ein Gespräch über die Dinge führen, die uns allen, Männern und Frauen, außerordentlich bedeutsam sein müssen.
Wir haben auch die Reden zweier Minister gehört. Ich gestehe freiherzig, daß mir die Rede des Herrn Justizministers besser gefallen hat als die Rede des Herrn Familienministers
— ich bin mit meinem Satz noch nicht am Ende —, und zwar deswegen, weil die Rede des Herrn Justizministers klarer und folgerichtiger war als die Rede des Herrn Familienministers.
Ich will dem Herrn Familienminister nicht den guten Willen absprechen,
aber ich habe noch selten so viel Folgeunrichtiges gehört wie heute morgen in dem, was uns der Herr Familienminister vorgesetzt hat.
Wenn die Frage auftaucht, ob wir einen Familienminister nötig haben, — ich glaube, heute morgen ist wieder der Beweis dafür erbracht worden,
daß er nicht nötig ist.
Meine Damen und Herren, seien Sie sich über eines klar: den Familienminister können Sie nur unter der Voraussetzung rechtfertigen, daß Sie ihm die Aufgabe zuerkennen, die sittlichen und metaphysischen Grundlagen der Ehe besonders herauszuarbeiten. Wenn Sie das wollen, dann schneiden Sie die Ressortminister von dieser Aufgabe ab.
Wir Sozialdemokraten sind der Meinung, daß keine Politik gemacht werden kann, daß kein Minister arbeiten kann, er mag ein Ressort haben, welches er wolle, ohne daß die sittlichen und letzten Grundlagen beachtet werden.
Das, was von dem Herrn Familienminister gewollt — ich sage nur: gewollt — ist, das ist sehr wohl von dem Herrn Justizminister zu beachten, und ich glaube, er hat es auch beachtet.
Wir haben von Herrn Minister Wuermeling mancherlei Widersprüchliches gehört. Er hat davon gesprochen, daß in der Familie die Autorität vorhanden sein müsse. Ich glaube, wir sehen gerade in diesem Punkt, wie verschiedenartig die Auffassungen sein können. Von welcher Autorität hat der Herr Familienminister gesprochen?
Von der Autorität, die dem Mann kraft gesetzlicher Vorschrift verliehen wird!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir fassen den Begriff der Autorität sehr viel tiefer.
Wir glauben, daß die Autorität von innen her begründet sein muß und nicht durch eine Befehlsgewalt, die vom Gesetzgeber verliehen wird.
Sie sprechen von Autorität in der Familie. Ich sage nicht, daß es da keine Autorität gibt. Es wird aber immer darauf ankommen, daß die Autorität gilt, die innerlich und nicht von außen her begründet ist.
Ich glaube, daß wir da wirklich in verschiedenen
Lagern stehen. Daran wird nichts zu ändern sein,
wir werden uns in diesem Punkt nicht verstehen.
Der Herr Familienminister hat auch Worte über Staatssozialismus usw. gesprochen. Ich darf wohl sagen, daß er die Wirklichkeit, die wir hier zu gestalten haben, völlig verfehlt hat; denn das, wovon er geredet hat, gibt es nicht, das besteht nur in seiner Phantasie.
Mit Phantasiegebilden zu kämpfen, mag leicht sein; aber es ist unfruchtbar. Aber so ist alles gewesen, was wir gehört haben.
Es ist dann von der formalen Gleichberechtigung die Rede gewesen. Glauben Sie doch nicht, daß irgendeiner von uns eine schematische, eine formale Gleichberechtigung wollte. Herr Wuermeling sagte, daß man vor lauter Gleichberechtigung das Besondere von Mann und Frau außer acht lasse. Ich kann ihn nur fragen: Wer hat ihm denn gesagt, daß das irgend jemand will?
Davon kann doch gar keine Rede sein, sondern es geht darum, daß eine Gleichberechtigung substantieller Art geschaffen wird, daß eine Gleichberechtigung geschaffen wird, die uns die Möglich-
keit gibt, daß wir Männer mit Achtung vor unsere Frauen treten können.
— Wir werden uns vielleicht noch in manchem zusammenraufen, wenn Sie sich Mühe geben, das zu verstehen, was wir zu sagen haben.
Es geht doch darum, daß wir endlich einmal dazu kommen müssen, Menschen das Recht zuzubilligen, das ihnen zusteht.
Seien wir uns über folgendes klar. Es wird oft genug behauptet: Im Grunde genommen kommt es gar nicht sosehr darauf an, die Wirklichkeit ist längst anders; das Gesetz ist mit der Wirklichkeit nicht in Einklang, und die Wirklichkeit wird sich ihren Weg schon bahnen; deswegen brauchen wir überhaupt keine Änderung des Gesetzes. Solche Argumentationen haben wir auch gehört. Ich würde dazu sagen: Wenn wir einem Menschen — auch kraft geschriebenen Rechts — sein Recht vorenthalten, dann bedeutet das, daß wir ihn in die Verkrampfung, in die Verbitterung treiben. Manches Verkrampfte auch an der früheren Frauenbewegung vor Jahrzehnten kam einfach daher, daß Menschen Rechte vorenthalten worden sind.
Wenn wir, meine Damen und Herren, Ehen haben wollen, die gesund sind, und wer wollte das mehr als wir Sozialdemokraten, — —
— Wer dazu lacht, meine Damen und Herren, gehört nicht zu denen, mit denen ein wirklich fruchtbares Gespräch möglich ist.
Wir sollten uns doch wenigstens einmal bemühen — und Sie haben es oft genug versprochen —, auf einander zu hören und dem anderen den guten Glauben zuzubilligen.