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ID0201302100

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    2. Deutscher Bundestag — 13. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1954 369 13. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Februar 1954. Geschäftliche Mitteilungen 369 C, 406 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 23 betr. Bereitstellung von Mitteln zur Beseitigung von Frostaufbrüchen (Drucksachen 202, 235) 396 C Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) einschließlich Ergänzungsvorlage (Drucksache 200) in Verbindung mit der Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksache 201) 369 D Dr. Eckhardt (GB/BHE) 369 D Dr. von Merkatz (DP) 376 D Niederalt (CDU/CSU) . . . .380 C, 384 C, D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 384 C, D Dr. Dresbach (CDU/CSU) 385 B Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) . . . 387 C Schoettle (SPD) 390 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 391 A Dr. Wuermeling, Bundesminister für Familienfragen 396 A Dr. Atzenroth (FDP) 398 C Dr. Hellwig (CDU/CSU) 400 A Seuffert (SPD) 401 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 403 A Überweisung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1954 (Drucksache 200) an den Haushaltsausschuß und des Entwurfs des Inanspruchnahme-Gesetzes (Drucksache 201) an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Haushaltsausschuß 406 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Hypotheken- und Schiffsbankrechts sowie über Ausnahmen von § 247 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Drucksache 195) 406 B Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Geld und Kredit . 406 B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Getreidepreisgesetz (Drucksache 188) 406 B Beschlußfassung 406 C Absetzung der Gesetzentwürfe über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts (Drucksachen 224, 112), zur Anpassung des Familienrechts an Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (Drucksache 178) und über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienausgleiches (Drucksache 189) von der Tagesordnung . . . . 406 C Nächste Sitzung 406 C, D Die Sitzung wird um 9 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. August Dresbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zu Anfang ein Wort des königlich preußischen Kammerherrn von Oldenburg-Januschau variieren: Meine Rede wird kurz und hoffentlich für meine fäderalistischen Freunde aus Bayern nicht allzu verletzend sein.

    (Heiterkeit.)

    Ich habe mir die enge Aufgabe gestellt, zur Drucksache 201 zu sprechen, zum Inanspruchnahme-Gesetz, muß aber auch auf die Drucksache 200 zurückgreifen, weil unser lieber Bruder in der Bonner Legislative, der Hohe Bundesrat, es für ratsam gehalten hat, seine Begründung zum Inanspruchnahme-Gesetz ausgerechnet in die Drucksache 200 zu setzen. Seine Ausführungen in der Drucksache 201 sind sehr lapidar und ungefähr so von dem Geiste gegeben: Sit pro ratione voluntas.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Herr Kollege von Merkatz, ich laufe ja nun Gefahr, daß ich mit dieser Verengung ins Fachliche von Ihnen als Manager abgetan werde. Sie unterschieden zwei Typen: einen, der ins Dekadente, und einen, der ins Totalitäre hineinführte. Obschon mein Äußeres vielleicht nicht gerade für dekadent spricht,

    (große Heiterkeit)

    wähle ich aber doch den dekadenten Typ; denn er ist mit einem Hauch von Vornehmheit umgeben.

    (Erneute Heiterkeit. – Zuruf von der Mitte: Stimmt nicht!)

    Und nun zum Thema selber. Es geht also darum: 42 % von der Einkommen- und Körperschaftsteuer, wie der Herr Bundesfinanzminister sagt, oder aber 38 %, wie es der Bundesrat will. Der Bundesfinanzminister hat eine Deckungslücke von 5040 Millionen DM aufgelassen, und das stimmt haargenau — und das will doch bei Zahlen, die in die Milliarden gehen, einiges heißen — mit dem 42 %igen Anteil überein. Der 'Bundesrat hat eine Rechnung aufgesetzt, die ich ganz kurz skizzieren darf. Er streicht im ordentlichen Haushalt 580 Millionen DM. Er setzt dann allerdings bei den Ausgaben, und zwar bei den Steuerverwaltungskosten, 230 Millionen DM hinzu. Und dann schätzt er die Zolleinnahmen noch höher und kommt so auf einen zu streichenden Gesamtposten von 480 Millionen DM. Das sind genau 4 %, nämlich die, die der Bundesfinanzminister mehr haben will.

    (Heiterkeit.)

    Man kann gegenüber solchen genauen Rechnungen eine gewisse Skepsis äußern. Ich möchte sie hier aber nicht zu aufdringlich und zu hart vortragen. Der Herr Bundesfinanzminister hat im übrigen die Einwände des Bundesrats in seiner Rede eingehend widerlegt. Ich brauche sie nicht zu wiederholen.
    Nur noch ein Wort zu der Begründung im Bundesrat. Der Berichterstatter dort, Herr Landesminister D r. Traeger, hat die Dinge in einer Weise abgetan, die man hier im rheinischen Land „von bowen eraff" nennt. Wir sind erst durch den Aufsatz meines Parteifreundes D r. Flecken im „Handelsblatt" hinter die wahren Motive des Bundesrats gekommen.
    Mit einem Punkte habe ich mich hier aber noch zu befassen. Das ist der Zusatz, den der Bundesrat zu .der Position Steuerverwaltungskosten des Bundes für die Länder gemacht hat. Der Bundesrat neigt hier zu einer Politik, diese Steuerverwaltungskosten zu einem zweiten vertikalen Finanzausgleich zu machen, um damit nämlich dieses Gesetz zustimmungspflichtig zumachen.

    (Abg. Dr. Vogel: Hört! Hört!)

    Nun hat der Herr Berichterstatter im Bundesrat, Herr Landesfinanzminister Dr. Traeger, selbst einen Änderungsvorschlag gemacht, nämlich den, die effektiven Kosten zu halbieren — 50 % beim Bund und 50 % bei den Ländern —, und hat dazu die bemerkenswerte Äußerung getan, so viel müßte den Ländern die eigene Steuerverwaltung doch schon wert sein.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)



    (Dr. Dresbach)

    Meine persönliche Meinung ist: wenn wir im Steuerausschuß des Bundestages diesen Troegerschen Gedanken, weitergetragen durch Herrn Gülich — und ich muß schon sagen, ich habe mich etwas überrumpeln lassen, wenn ich zugestimmt habe —, aufgegriffen haben, so sollte er noch nicht der Weisheit letzter Schluß sein, sondern wir sollten im Steuerausschuß versuchen, eine einfachere Methode zu finden. Meine persönliche Auffasssung ist die, daß man überhaupt von der Berechnung von Verwaltungskosten absehen und die Regelung dieser Dinge in das demnächst zu schaffende Gesetz zu Art. 107 einbauen sollte.

    (Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)

    Und nun zu dem Inanspruchnahmegesetz! Herr Kollege Schoettle, ich machte Ihnen gestern während Ihrer Rede den Zuruf: „Ganz im Sinne des Grundgesetzes!" Sie konnten ihn im Augenblick nicht verkraften. Das ist auch nicht schlimm; aber ich darf ihn jetzt erläutern.

    (Heiterkeit.)

    In Abs. 3 des Art. 106 des Grundgesetzes steht nämlich, daß die Inanspruchnahme insbesondere zur Deckung von Zuschüssen an die Länder erfolgen soll. Sie mäkelten so ein bißchen an diesen Nrn. 2 und 3, diesen Gaben des Bundes für die Grenzzonengebiete und für die Länder, die die Sowjetzonenflüchtlinge aufnehmen, herum. Deshalb mein Zuruf. Ich glaube, wir sind uns ganz einig: Hier übt der Bund — wie mein Kollege Niederalt durchaus richtig ausgeführt hat — eine ausgleichende Funktion aus, fast in der Art, wie sie früher der § 35 des alten Reichsfinanzausgleichs für die steuerschwachen Länder, insbesondere für Bayern, ausgeübt hat. Diese ausgleichende Funktion liegt nicht nur in dem horizontalen Finanzausgleich, der ja doch wohl nicht sehr geklappt hat, obwohl der Herr Bundesfinanzminister seinerzeit so sehr von der Brüderschaft, die der Föderalismus bedeute, gesprochen hat.

    (Zurufe.)

    Aber sonst darf man doch wohl sagen, daß Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes seinen Sinn verloren hat. Er war eine Behelfsmaßnahme und war wohl doch noch etwas auf den Gedanken zugespitzt, daß der Bund im Sinne des Art: 30 ein subsidiäres Staatsgebilde darstelle, daß er vielleicht — nun übertreibe ich etwas – so etwas wie ein Kommunalverband höherer Ordnung oder ein Zweckverband sei.

    (Heiterkeit.)

    Die Dinge, meine Freunde aus Bayern, sind doch wohl vorbei, seitdem der Bund völkerrechtlicher Vertragskontrahent geworden ist und demnächst Waffenträger sein wird. Die Bundespolitik unter der Führung des von mir und hoffentlich auch von Ihnen so sehr verehrten Bundeskanzlers hat solche außenpolitischen Fortschritte gemacht, daß sie die Buchstaben des Grundgesetzes hinter sich gelassen haben. Mein Kollege Niederalt hat sehr richtig von der Dynamik in der Bundeswelt gesprochen.
    Nun haben aber auch die Länder dieses vom Kollegen Eckhardt wieder herausgezauberte Wort Adolph Wagners für sich beansprucht. Sie sagen: auch bei uns gibt es einen zunehmenden Staatsbedarf. Ich möchte nun nicht wie der Kollege Eckhardt auf die Fragen der Verwaltungsreform in den Ländern eingehen; aber eine kleine Berner-kung darf ich machen. Wir haben in den Länderministerien solche Abteilungen und Referate, die ausschließlich Studios für den Bundesrat sind. Ob man die Länderaufgaben so weit ziehen soll, weiß ich nicht. Ich erlaube mir, Zweifel zu äußern.
    Aber nun werden wir demnächst bei der Beratung des Gesetzes zu Art. 107 ja auch die Gelegenheit haben, uns einmal mit der Aufgabenverteilung zu befassen. Der Herr Kollege Niederalt hat genau wie der Bundesrat festgestellt, daß in dem gegenwärtigen Bundeshaushalt noch Bestandteile seien, die eigentlich Aufgaben der Länder seien. Aber, verehrter Kollege Niederalt, die Verfassungsänderungsanträge der Koalitionsparteien, die eine Wiederbewaffnung wollen, zielen zumindest auf eine Vermehrung der Bundesaufgaben hin. Ich glaube, das sind Dinge, die wir demnächst bei der Erörterung des Gesetzes zu Art. 107 beachten müssen.
    Nun soll ja, wie der Finanzminister mit einem Aufatmen — und ich kann es ihm so lebhaft nachfühlen — sagt, dieser Haushalt der letzte sein, der im Zeichen dieser Bestimmung des Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes stehen soll. Ich darf mir wohl, ohne Prophet sein zu wollen, erlauben, einige Ge- danken zu dem künftigen Gesetz zu Art. 107 zu äußern. Das ist möglich; denn alle Gutachten haben bisher im materiellen Steuerrecht und in den Steuerarten keine Revolution gewollt, so daß man auch einige Betrachtungen über die Verteilung von Steuerquellen und Steuererträgnissen anstellen kann. Meine Damen und Herren, was wir anstreben wollen, ist ein fester Beteiligungssatz des Bundes und der Länder bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer, vielleicht 40 zu 60. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats hat auch eine Beteiligung der Länder an der bisher ausschließlichen Bundessteuer, der Umsatzsteuer, vorgeschlagen. Wenn das realisiert wird, dann sind wir doch wieder beim System der Beteiligungssteuern angelangt oder, wie es am Anfang, nach 1920, hieß, der Reichsüberweisungssteuern. Dann ist es meines Erachtens gleichgültig, ob die Einkommen- und Körperschaftsteuer noch eine Landessteuer ist oder ob sie eine Bundessteuer wird. Das Reich hatte früher nur einen Anteil von 25 % an der Reichseinkommen- und Körperschaftsteuer. Wir haben jetzt schon viel mehr. Dann ist es meines Erachtens — da unterscheide ich mich etwas von meinem politischen Kartellbruder Niederalt — auch nicht mehr ein weiter Weg bis zur Bundesfinanzverwaltung. Jedenfalls scheidet für mich diese Frage aus dem weltanschaulichen Bereich aus. Sie ist eine reine Zweckmäßigkeitsangelegenheit geworden. Ja, und dann sind wir doch schließlich wieder bei Erz berger. Ich hoffe, daß vielen meiner Parteifreunde dieser Schritt zurück leichter fallen wird als mir.

    (Heiterkeit.)

    Als junger Publizist habe ich in den zwanziger Jahren noch weitere Rufe ausgestoßen — übrigens im Einvernehmen mit dem von mir schon damals besonders ' geschätzten Oberbürgermeister von Köln —,

    (Heiterkeit)

    und einer dieser Rufe hieß: „Zurück zu Miguel!"
    Das war die Frage der selbständigen Festsetzung
    des Einkommensteueranteils durch die Gemeinden.
    Nun darf ich auch etwas zu dem Thema „Gemeinden" sagen. Für diesen mutigen Ritt habe ich Korsettstangen bekommen durch die Rede des Herrn Bundesinnenministers auf der letzten Ta-


    (Dr. Dresbach)

    gung des Deutschen Gemeindetages. Ich habe mit Freuden festgestellt, daß bei ihm, obschon er nicht aus der kommunalen Welt kommt, das kommunale Herz fast noch voluminöser ist als das meinige.

    (Beifall in der Mitte.)

    Meine Damen und Herren, es wäre sehr nett, wenn wir eine bundesgesetzliche Regelung fänden, die den Gemeinden die Realsteuern als ausschließliche Gemeindesteuern überließe. Das würde am gegenwärtigen Tatbestand nichts ändern. Es wäre dann allerdings eine Verfassungsänderung notwendig; denn das Grundgesetz weist die Realsteuern den Ländern und nach Maßgabe der Ländergesetzgebung den Gemeinden zu. Nach meiner Meinung könnte man in einem Bundesgesetz, ähnlich wie früher im Reichsfinanzausgleichsgesetz, den Gemeinden wenigstens rahmenmäßig Anteile an den Überweisungssteuern, also an der Einkommen- und Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer zusprechen. Das würde dann ein Abweichen vom System der Finanzzuweisungen im sogenannten innerstaatlichen Finanzausgleich bedeuten. Das wäre dann das, was man neuerdings nach dem Muster der Energiewirtschaft als Verbundwirtschaft bezeichnet. So viel zu dem Grundsätzlichen mit kurzem Blick in die Zukunft.
    Aber nun zur Regelung im Jahre 1954. Der Herr Kollege Niederalt hat vor Kompromissen gewarnt, insbesondere wegen der Zuschüsse für die armen Grenzgebiete. Ich freue mich, daß ich ihm hier voll und ganz zustimmen kann. Der Herr Bundesfinanzminister hat noch auf ein beide Teile befriedigendes Ergebnis gehofft, und der Berichterstatter im Bundesrat, Herr Landesfinanzminister Dr. Troeger, meinte, dieser Kompromiß sei eben in den vier Prozent eingeschlossen. Herr Bundesfinanzminister, was kommt nun bei diesem Handel wieder heraus? In der Vergangenheit bin ich manchmal an Gebräuche auf einem Viehmarkt erinnert worden, wenn der Handschlag erscholl und man sich gegenseitig in die treuherzigen germanischen oder anderen Augen schaute nach dem Motto „Wer — wen?"

    (Große Heiterkeit.)

    Wie gesagt, der Bundesrat hat es etwas kurz gemacht. Mit dem kann man nicht viel anfangen.

    (Heiterkeit.)

    Ich hoffe aber, einige Genossen zu finden, wenn ich geziemenden Anstoß daran nehme, daß die Bundesratsbank während der Rede des Herrn Bundesfinanzministers leer war.

    (Sehr gut! in der Mitte und rechts.)

    Aber ich möchte hier nicht verärgern und nicht in die Kompromißverhandlungen hineinschießen und hineinreden, in die der Herr Bundesfinanzminister ja nun doch eintreten muß und bei denen wahrscheinlich schließlich das Überparlament, der Vermittlungsausschuß, das letzte Wort haben wird.
    Herr Bundesfinanzminister, es gab da mal einen Reichskanzler Luther, auf den hatte eine Spottdrossel einen Spruch seines berühmteren Namensvetters variiert, und da hieß es: Hier stehe ich, ich kann auch anders!

    (Große Heiterkeit.)

    Daß dieser Spruch auf Sie, verehrter Herr Bundesfinanzminister, nicht zutrifft, auf diesen zähen energischen, wissenden Menschen, brauche ich nicht besonders hervorzuheben.

    (Erneute große Heiterkeit.)

    Aber ich möchte doch feststellen, daß man entgegen manchen Verlautbarungen über die westdeutsche Bundesrepublik, die angeblich so schwarz sein soll, hier ungestraft Martin Luther zitieren kann;

    (fortgesetzte große Heiterkeit)

    Herr Kollege Eckhardt hat es schon getan. So darf ich Ihnen denn mit einem Schlußwort des Mannes, zu dessen Bekenntnis ich gehöre, kommen. Ich darf das Wort etwas säkularisieren und konzentrieren:

    (Heiterkeit)

    Solange ich nicht durch klare Vernunft widerlegt werde, kann und will ich nicht widerrufen, da gegen das Gewissen zu handeln beschwerlich und gefährlich ist!

    (Anhaltende große Heiterkeit und lebhafter Beifall.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Blank.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Martin Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde, wir machen ganz außerordentliche Fortschritte im Bundestag. Der zweite Bundestag scheint tatsächlich besser zu sein als der erste, und das war ja der Wunsch von manchen Seiten.

    (Heiterkeit und Beifall. — Zurufe links.)

    Jedenfalls: eine solche Haushaltsdebatte wie diese hat der erste Bundestag nicht zustande gebracht. Ich habe nun noch das besondere Glück, zusammen mit meinem unmittelbaren Vorredner Dr. Dresbach, daß das Bundeskabinett in einer Stärke auf der Regierungsbank vertreten ist, wie wir es früher auch kaum erlebt haben,

    (Zustimmung und Heiterkeit) und das freut einen denn ja auch.

    Über den Bundesrat ist genug gesagt worden. Auch ich will die Kompromißverhandlungen, die wahrscheinlich folgen werden, wie Kollege Dresbach sagte, nicht stören. Aber es würde sich schon ganz gut ausnehmen, wenn gerade angesichts der kursorischen Behandlung der Vorlage im Bundesrat selber der Bundesrat hier etwas zahlreicher, vielleicht sogar auf der ersten Bank, vertreten wäre und sich anhören würde, was der Bundestag, der „Konkurrent" auf dem Gebiete der Gesetzgebung, zu sagen hat.

    (Abg. Schoettle: Herr Kollege, diese These würde ich aber schleunigst korrigieren! Wir sind nicht die Konkurrenten, wir sind die ersten!)

    – Ich hatte das in Anführungsstriche gesetzt, will es aber gern nachholen. Der Möchte-gern-Konkurrent vielleicht, wenn Sie einverstanden sind.
    Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, etwas mehr über das zu sprechen, was den Haushaltsausschuß nun ab nächsten Montag nachmittag – früher geht es wirklich nicht — aller Voraussicht nach beschäftigen wird, nämlich über das Haushaltsgesetz und den Bundeshaushaltsplan. Ich wollte aber vorher noch einige Worte einschalten über das, was hier schon verschiedentlich berührt worden ist und womit auch ich mich immer wieder beschäftige; ich meine die Frage, wie wir dieses ganze Haushaltswesen der Gesamtheit unserer Bevölkerung oder wenigstens allen Menschen, die es begreifen wollen und können, näherbringen können.


    (Dr. Blank [Oberhausen])

    Es ist Wesentliches geschehen, besonders auch seitens der Exekutive. Ich glaube, daß sich die berühmten beiden Kreise. Verteilung von Einnahmen und Ausgaben, die man ja in jeder zweiten Amtsstube hängen sieht — im übrigen nicht nur bei Bundesdienststellen —, wirklich eine gewisse Popularität erworben haben, und ich hoffe, daß diese Praxis fortgesetzt wird.

    (Abg. Dr. Vogel: Sehr gut!)

    Der Film, der ein Versuch war, ist im Herankommen an die Öffentlichkeit vielleicht weniger an seinem Inhalt gescheitert als an der Tatsache, daß offenbar noch eine besondere Bearbeitung der Filmtheaterbesitzer vorgenommen werden muß,. damit sie sich auch einmal ihrerseits für einen Film zur Verfügung stellen, der sie nichts kostet außer Licht und Zeit, und den Film in ihr Programm mit aufnehmen.

    (Abg. Dr. Vogel: Er muß dann steuerbegünstigt werden!)

    Für ein wesentliches Mittel, an weitere Kreise heranzukommen, halte ich den zum ersten Mal hier unternommenen Versuch des Wegweisers durch den Haushalt. Hier ist, wie mir scheint, mit Erfolg der Versuch gemacht worden, Haushaltsdinge in einer Sprache darzulegen, die auch ein ganz gewöhnlicher Sterblicher ohne besondere Anstrengung verstehen kann; das wollen wir ja vom Bundeshaushalt selbst nicht sagen.
    Für alle intensiver interessierten Menschen ist nach meinem Gefühl der Versuch, alles Notwendige in den „allgemeinen Vorbemerkungen", wie wir sie in der Drucksache 200 haben, zu sagen, außerordentlich zu begrüßen. Das ist wirklich für den, der sich mit den Dingen beschäftigt, eine nicht nur lehrreiche, ich möchte beinahe sagen: interessante. fast spannende Lektüre.
    Warum ist nun wohl, meine Damen und Herren, das Interesse in der Bevölkerung verhältnismäßig so gering? Ich habe sehr viel darüber nachgedacht und habe zu dem, was hier schon gesagt worden ist, noch zwei weitere Gründe gefunden, die nach meinem Gefühl von ausschlaggebender Bedeutung sind.
    Auf der einen Seite ist die Einkommensteuer bzw. in den allermeisten Fällen die Lohnsteuer in den unteren Einkommensstufen so gering, daß sie schon aus Gewohnheit nicht als eine besondere, schwere Last empfunden wird. Auf der andern Seite gibt es so viele Menschen – diese Bevölkerungskreise umfassen Millionen —, die auf irgendeine Art und Weise vom Staat, von der öffentlichen Hand etwas zu bekommen hoffen; ihnen ist die Aufbringungsseite ziemlich gleichgültig, wenn nur der Zaster auf irgendeinem Wege herankommt!

    (Sehr gut! rechts.)

    Das ist bedauerlicherweise der Fall. Zum Teil ist es eine schmerzliche Kriegsfolge. Ich halte es für eine wesentliche und große Aufgabe, die noch angepackt werden muß, den Versuch zu machen, auch all den Menschen, die aus der öffentlichen Hand, von irgendeinem der vielen Töpfe, etwas zu bekommen hoffen, das Verständnis dafür beizubringen, was für eine Mühe es macht, die Töpfe immer wieder zu füllen.
    Es kann gar nicht zweifelhaft sein, daß wir allen Steuerzahlern gegenüber verpflichtet sind, mit dem uns anvertrauten öffentlichen Geld sparsam umzugehen. Wir wissen alle, daß Sparsamkeit im öffentlichen Haushalt auch von positivem Nutzen für alle ist. Unter diesem Gesichtspunkt sehen meine Freunde und ich auch das Budgetrecht dieses Hauses, das schon so oft angesprochen worden ist und das zu betätigen wir — ich darf das wohl sagen — je länger je mehr noch immer besser lernen müssen. Die Würdigung, die Kollege Schoettle diesem Problem hat angedeihen lassen, scheint mir durchaus richtig zu sein; ich schließe mich ihr an und möchte auf der andern Seite sagen, daß auch die in eine fernere Zukunft weisenden Überlegungen des Kollegen Eckhardt über die Mitwirkung des Parlaments beim Zustandekommen von Haushaltsvoranschlägen sicherlich sehr der Beachtung wert sind. Ob wir uns das Institut der gemischten Kommissionen werden leisten können, wird noch zu prüfen sein.
    Über die Rede, mit der am 22. Januar der Herr Bundesfinanzminister uns sein Werk unterbreitet hat, ist schon viel gesprochen worden. Ich glaube, der Kardinalsatz ist darin zu erblicken, daß der Bundesfinanzminister die Wahrung der finanziellen Ordnung für die wesentlichste Aufgabe seines Ressorts und auch dieses Parlaments ansieht. Wir wissen, was diese finanzielle Ordnung im Positiven für uns bedeutet und was ein Schritt vom Wege an Gefahren auf jedem nur denkbaren Gebiet für uns bedeuten könnte.
    Wir wollen — so hat sich der Herr Bundesfinanzminister ausgedrückt — alle vermeidbaren Ausgaben vermeiden. Sicher, das müssen wir tun. Die Last ist ohnehin groß genug. Wir wollen und müssen als Parlament auch wirklich in jedem einzelnen Fall und immer wieder prüfen, ob eine Ausgabe unvermeidbar ist oder nicht. Wir haben infolge der so oft besprochenen Festlegung eines erschreckend hohen Prozentsatzes der gesamten Bundesausgaben hier nur eine verhältnismäßig kleine Manövriermasse zur Verfügung; aber jeder einzelne Gegenstand, jeder Titel bedarf der Prüfung, und wir stehen nur — vom Haushaltsausschuß gesehen — vor der Sorge, wie wir in der verfassungsmäßig vorgesehenen Zeit das gewaltige Pensum bewältigen sollen. Sitzungsfreie Wochen wird es für u n s in der nächsten Zeit nicht geben. Ich will uns gar nicht loben; wir sehen das als unsere Pflicht an und hoffen, in den „sitzungsfreien Wochen", wenn niemand anders uns stört, auch schnell von der Stelle zu kommen. Wir sind auch dabei, uns, soweit das möglich ist, zu noch rationelleren Arbeitsmethoden, als wir sie bisher angewandt haben, durchzuringen. Ich hoffe, daß die Pläne, die auf diesem Gebiet entworfen sind — die besonders intensive Einschaltung der Berichterstatter für die Einzelpläne und ähnliche Maßnahmen — dazu führen werden, daß wir eine schnelle und gleichwohl wirkungsvolle Arbeitsweise finden können.
    Das schon verschiedentlich zitierte Gesetz vom wachsenden Staatsbedarf ist — man könnte auf die Idee kommen — in diesem Haushaltsvoranschlag 1954 durchbrochen worden. Ich persönlich erlaube mir, das nicht zu glauben. Immerhin ist ein Ansatz gemacht, der zu begrüßen ist. Die Summen sind nicht weiter gestiegen. Wenn wir jetzt mit dem Haushalt 1954/55 auf einem Höhepunkt angelangt wären, von dem es nachher heruntergehen kann, so daß nachher aus dem Sinken des öffentlichen Bedarfs eine normale und selbstverständliche Senkungsmöglichkeit für die Steuerbürde gegeben sein würde, so wäre das sehr schön. Fröhlichen Optimismus in dieser Beziehung, den der Herr Bundesfinanzminister bezüglich des Aus-


    (Dr. Blank [Oberhausen])

    gleichs dieses Haushaltsvoranschlags an den Tag gelegt hat, vermag ich für meine Person leider noch nicht aufzubringen.
    Der Ausgleich des Haushalts ist zwar formal erreicht, aber auch diesmal wieder unter Anwendung von Hilfsmitteln, deren Wiederholung einfach nicht in Frage kommen darf. Ich will die verschiedenen Mittel, mit denen der Ausgleich herbeigeführt worden ist, hier nicht aufzählen. Ich will aber doch zum Ausdruck bringen, wie sehr meine Freunde und ich es begrüßen, daß die Bundesregierung mit dem 4 %igen Abschlag auf jeden Einzelplan einen Weg beschritten hat, der uns sehr lobenswert zu sein scheint. Hoffentlich gelingt es, nicht nur diese 4 % durchzusetzen — das muß sein, das ist auch durchaus möglich —, sondern vielleicht im nächsten Jahr diesen Prozentsatz noch zu erhöhen.
    Daß auch wiederum der Weg beschritten werden muß, der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und den Trägern der Rentenversicherung geschuldete Beträge zum Teil in Schuldverschreibungen auszuzahlen, ist bedauerlich. Ich kann mir vorstellen, daß die 512 Millionen DM an anderer Stelle im Bundeshaushalt nicht gefunden werden können. Wir haben die Hoffnung, daß die Verhandlungen, die mit den beiden genannten Anstalten seitens des Bundesfinanzministeriums über diesen Punkt geführt werden müssen, erfolgreich zum Abschluß gebracht werden können.
    Über den Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer hat der Kollege Dresbach soeben sehr zu Herzen gehende goldene Worte gesagt. In der Lage, in der sich der Bund befindet, und zur Tragung all dessen, was das Grundgesetz dem Bund zu tragen auferlegt, ist diese Inanspruchnahme nach unserer Überzeugung notwendig. Ich darf nur wiederholen, daß der Bundesrat es sich mit seiner Ablehnung allerdings so leicht gemacht hat, wie es die Sache nicht verdient.
    Bezüglich der Vorausschätzungen des Steueraufkommens ist der Herr Bundesfinanzminister zuversichtlich. Wir wollen hoffen, daß er recht hat; denn eine anders verlaufende Entwicklung würde sehr schwere Folgen nach sich ziehen. Die Schätzungen über die weitere Steigerung des Sozialproduktes im laufenden Jahre sind nicht völlig einheitlich. Ein anderes wichtiges Wirtschaftsressort des Bundes hat vor wenigen Tagen eine Schätzung von 1,7 % Steigerung des Sozialproduktes der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Wir müssen uns außerdem darüber klar sein, daß die Vorarbeiten zur Aufstellung dieses Haushalts bis in den Sommer des vorigen Jahres zurückreichen und das infolgedessen noch nicht alles, was während des Haushaltsjahres 1954/55 auf uns zukommen wird, schon in diesem Voranschlag enthalten sein konnte. Ich nenne in diesem Zusammenhang nur das Verkehrsproblem. Ich kann mir nicht vorstellen, daß von der Lösung dieses Problems, die in den nächsten Monaten so oder so gefunden werden muß, der Bundeshaushalt völlig unberührt bleiben wird.
    Ich will auf einzelne Ausgabenansätze und auf die Aufmachung der Einzelpläne nicht eingehen. Ich möchte nur einen einzigen Punkt erwähnen — wobei ich die Hoffnung habe, daß die Bundesregierung ihrerseits auch eingesehen hat, daß die starken Streichungen bei diesem Posten nicht möglich waren —, den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes und alles das, was damit zusammenhängt. Es handelt sich um eine Anzahl von Dienststellen in Berlin, in München usw. Dieser Suchdienst muß gerade jetzt, wo auch aus Schweigelagern Menschen in die Heimat zurückkehren konnten, seine Arbeit unter allen Umständen fortsetzen können, wenn nicht nach Zehntausenden und aber Zehntausenden zählende Rückstände von Nachrichten für Angehörige in Deutschland unbearbeitet liegen bleiben sollen.
    Wir sind sehr darüber erfreut, daß der wenig schöne Weg, den ordentlichen Haushalt mit einem Beitrag aus dem außerordentlichen Haushalt auszugleichen, in diesem Jahre nicht gegangen zu werden brauchte. Wir sehen das ,als einen großen Fortschritt an. Der außerordentliche Haushalt ist, wie die Damen und Herren wissen, ohnehin auf das Aufkommen aus dem Kapitalmarkt, auf den Anleihemarkt angewiesen. Wie es auf diesem Markt auch heute noch aussieht, wissen wir. Eine Kreditermächtigung, wie sie z. B. in § 13 des vorliegenden Haushaltsgesetzes ausgesprochen wird, ist also vorläufig eine Ermächtigung ohne ernsthafte Realisierungsmöglichkeit. Wir haben einen ähnlichen Zustand schon in der Vergangenheit gehabt. Das hat bisher, wie wir zu unserer Freude feststellen können, nicht viel Schaden angerichtet. Der Öffentlichkeit sind ,diese Dinge kaum bewußt geworden, weil die außerordentlich günstige Kassenlage des Bundes die Situation praktisch verschleiert hat. Das kann sich, wie uns der Herr Bundesfinanzminister selber auseinandergesetzt hat, sehr schnell ändern, wenn die in Aussicht gestellten Abrufe der allmählich auf über 2 Milliarden DM angewachsenen Besatzungskosten im Laufe des ersten Halbjahres 1954 erfolgen.
    Wir müssen uns überhaupt darüber klar sein, daß wir mit dem Bundeshaushalt nicht etwa endgültig in ruhigem Fahrwasser angelangt sind. Bisher hat es die gewaltige Wirtschaftsexpansion, die wir seit 1948 und 1949 in steigendem Maße zu verzeichnen hatten, ermöglicht, diese kühne, man könnte manchmal beinahe sagen, riskante Finanzpolitik zu machen. Diese Expansion hat die große Steuerbürde getragen, indem die Unternehmungen die gewaltigen Steuerlasten, die aus den Erträgnissen des Vorjahres angefallen waren, jeweils mit einem wieder erhöhten Wirtschafts- und Geschäftsumfang im laufenden Jahre finanzieren konnten. Eine Verlangsamung dieser Entwicklung — ich sagte es schon — muß natürlich als möglich ins Auge gefaßt werden und könnte uns unerfreuliche Überraschungen bringen.
    Meine Freunde und ich sind der Meinung, daß gleichwohl der Haushaltsvoranschlag 1954 als Basis und Ausgangspunkt für Reformen aller Art, von denen heute verschiedentlich gesprochen worden ist, Steuerreform, Finanzreform. Sozialreform, Reform des Verkehrswesens, angesehen werden kann. Wir wissen, wie notwendig diese Reformen sind. Wir meinen ungeachtet der Vorbehalte, die wir hier und da glaubten vorbringen zu müssen, daß die Drucksachen 200 und 201 der geeignete Ausgangspunkt für diese Reformmaßnahmen sind. Ich darf daher im Namen meiner Freunde das Hohe Haus bitten, die Drucksachen 200 und 201 dem Haushaltsausschuß zu überweisen, der sich — das glaube ich in Aussicht stellen zu können — mit Feuereifer auf die Bearbeitung stürzen wird.
    Ich bitte, mir noch eine Minute zuzubilligen, um meiner Freude darüber Ausdruck zu geben, daß Herr Kollege Niederalt, obwohl er sich in etwa an meinem Freund Dehler glaubte reiben zu sollen, festgestellt hat, daß Föderalismus in übertriebener


    (Dr. Blank [Oberhausen])

    oder sturer Form sich selber schlägt. Wir hoffen, daß diese Erkenntnis Allgemeingut wird.

    (Beifall bei der FDP.)