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ID0201300900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 13. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Februar 1954 369 13. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Februar 1954. Geschäftliche Mitteilungen 369 C, 406 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 23 betr. Bereitstellung von Mitteln zur Beseitigung von Frostaufbrüchen (Drucksachen 202, 235) 396 C Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) einschließlich Ergänzungsvorlage (Drucksache 200) in Verbindung mit der Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksache 201) 369 D Dr. Eckhardt (GB/BHE) 369 D Dr. von Merkatz (DP) 376 D Niederalt (CDU/CSU) . . . .380 C, 384 C, D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 384 C, D Dr. Dresbach (CDU/CSU) 385 B Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) . . . 387 C Schoettle (SPD) 390 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 391 A Dr. Wuermeling, Bundesminister für Familienfragen 396 A Dr. Atzenroth (FDP) 398 C Dr. Hellwig (CDU/CSU) 400 A Seuffert (SPD) 401 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 403 A Überweisung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1954 (Drucksache 200) an den Haushaltsausschuß und des Entwurfs des Inanspruchnahme-Gesetzes (Drucksache 201) an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Haushaltsausschuß 406 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Hypotheken- und Schiffsbankrechts sowie über Ausnahmen von § 247 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Drucksache 195) 406 B Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Geld und Kredit . 406 B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Getreidepreisgesetz (Drucksache 188) 406 B Beschlußfassung 406 C Absetzung der Gesetzentwürfe über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts (Drucksachen 224, 112), zur Anpassung des Familienrechts an Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (Drucksache 178) und über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienausgleiches (Drucksache 189) von der Tagesordnung . . . . 406 C Nächste Sitzung 406 C, D Die Sitzung wird um 9 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Niederalt.


Rede von Alois Niederalt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den hochpolitischen Ausführungen von der Warte des Fraktionsvorsitzenden aus darf ich Sie wieder zu unserem Haushaltsplan zurückführen. Wie sehr das Haushaltsbuch eines Volkes zu dessen Schicksalsbuch geworden ist — um einmal aus bayerischem Munde ein Wort eines preußischen Finanzministers zu zitieren —,

(Heiterkeit und Zurufe)

beweist auch der uns vorliegende Haushaltsplan für das Jahr 1954.
Auf der Einnahmeseite sehen Sie eine Steuerlast, die, wie der Herr Bundesfinanzminister sich in seiner Etatrede ausgedrückt hat, die höchste von allen Kulturvölkern ist. Von der Ausgabeseite brauche ich nur zwei Posten zu nennen: 9 Milliarden Verteidigungskosten und über 10 Milliarden Sozialleistungen. Zu dem Schicksal des deutschen Volkes in der Nachkriegszeit scheint es demnach auch zu gehören, daß die Summe aller öffentlichen Einnahmen und Ausgaben, das Haushaltsvolumen, von Jahr zu Jahr steigt. Der Haushaltsplan 1954 schließt im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt mit rund 700 Millionen weniger ab, aber der ordentliche Haushalt, auf den es uns bei dieser Betrachtung doch in der Hauptsache ankommt, weist gegenüber 1953 ein Mehr von rund 900 Millionen auf. Davon stehen 500 Millionen mit klaren Ziffern schon im Haushalt drin. Die weiteren 400 Millionen ergeben sich dadurch, daß diese Summe im Jahre 1953 für Wohnungsbauzwecke im ordentlichen Haushalt verankert war, während sie in diesem Jahr in den außerordentlichen Haushalt übertragen ist.
Diese Feststellung, daß sich auch in diesem Jahr das Haushaltsvolumen wieder vermehrt hat, ist weiß Gott keine Kritik an dem Bundesfinanzminister, der uns den Haushaltsplan vorgelegt hat. Die Gerechtigkeit verlangt es vielmehr, klar festzustellen, daß er häufig sehr, sehr einsam war, wenn er seine warnende Stimme gegen eine allzu ausgabefreudige Politik erhob, und daß er mit anerkennenswertem Mut oft allzu stürmische Forderungen von Interessenverbänden zurückwies.
An ihm, dem Bundesfinanzminister, liegt es nicht; das wissen wir. Es ist vielmehr der Zug der Zeit. Diese Tendenz unserer Zeit umschreibt man so schön mit dem Zwang des wachsenden Staatsbedarfs. Manche sprechen oder schreiben sogar von einem Gesetz des wachsenden Staatsbedarfs. Uns scheint aber: ein Gesetz ist es gerade nicht, weder ein Naturgesetz noch ein anderes. Richtig ist, daß das Anschwellen der öffentlichen Ausgaben und damit notwendigerweise auch der Einnahmen in der Ver-


(Niederalt)

gangenheit vielfach unvermeidbar war, um die besonderen Verhältnisse der ersten Nachkriegszeit etwas in Ordnung zu bringen und die schlimmsten Folgen des Krieges zu beseitigen.
Nun aber, meinen wir, sollte allmählich der Zeitpunkt kommen, wo dieser Zwang des wachsenden Staatsbedarfs sich etwas abmildert. Doch ist auch auf diesem Gebiet die Erkenntnis leichter als ihre Durchführung. Es genügt nämlich nicht, wenn löbliche Organisationen und Vereinigungen aller möglichen Art bei jeder sich bietenden Gelegenheit nach Sparsamkeit in der öffentlichen Verwaltung und nach Einschränkung der öffentlichen Ausgaben rufen, dann aber, wenn gerade ihr Sonderinteresse, das sie vertreten, in Frage steht, sehr laut und sehr rasch nach dem Staate rufen.
Es genügt auch nicht, wenn wir hier im Parlament die Erkenntnis gewonnen haben, daß das Haushaltsvolumen ein Höchstmaß erreicht hat, uns aber bei der Stellung von Anträgen, mit denen weitere Ausgaben verbunden sind, nicht die erforderliche weise Mäßigung auferlegen. Ich gebe Herrn Kollegen Schoettle durchaus recht: da müssen auch wir von den Regierungsparteien uns an die Brust klopfen!
Wenn wir in diesem Hohen Hause Gesetze beschließen oder beraten, sollten wir uns immer und jedesmal zuvor die erste Frage vorlegen: Ist dieses Gesetz denn auch wirklich unabdingbar notwendig und, wenn ja, ist es unabdingbar notwendig auf der Bundesebene? Diese Fragen wird man, scheint mir, in erster Linie prüfen müssen.
Es erscheint auch uns von der CSU — es ist gestern schon von den Sprechern der CDU zum Ausdruck gebracht worden — die Anwendung des von der christlichen Soziallehre immer schon vertretenen Subsidiaritätsprinzips einmal notwendig zu werden. Nach meiner Ansicht haben wir heute schon wieder auf vielen Gebieten eine viel zu starke Reglementierung und Einmischung des Staates. Eine Einschränkung ist notwendig; sie kann erfolgen, wenn wir wieder mehr und mehr das Verantwortungsbewußtsein und die Verantwortungspflich t des Staatsbürgers ansprechen, wenn wir uns auch erinnern, daß wir Organisationen haben — Standesorganisationen. Wir sind überzeugt, daß die derzeitige Überlastung des Steuerzahlers, über die wir uns in diesem Hohen Hause ziemlich einig sind, neben den Kriegsfolgen in erster Linie auf die ungebührliche Ausweitung der Staatsaufgaben zurückzuführen ist. Es liegt an uns, die Konsequenzen aus dieser Erkenntnis zu ziehen.
Aus dieser grundsätzlichen Einstellung heraus begrüßt es die CSU, daß der Bundesfinanzminister sich von der bisherigen Lehrbuchauffassung abwendet, nach der die öffentlichen Einnahmen grundsätzlich dem staatlichen Ausgabenbedarf anzupassen sind, und in Zukunft den Grundsatz zur Anwendung bringen will, daß die öffentlichen Ausgaben sich nach den Einnahmen zu richten haben.
Wir nehmen in diesem Zusammenhang auch gern zur Kenntnis, daß der vorliegende Haushalt, vom Auswärtigen Amt abgesehen, im wesentlichen keine Stellenvermehrungen und Stellenverbesserungen enthält. Fast scheint es uns aber, besonders in Blickrichtung auf einige Bundesministerien, daß dieser Zeitpunkt schon etwas zu spät gewählt ist.
Wenn ich vorher davon sprach, daß die Zahlen des Haushaltsplans das Schicksal unseres Volkes widerspiegeln, so liegt darin auch die Feststellung, daß der Bundeshaushalt die verfassungspolitische Entwicklung des Verhältnisses zwischen Bund und Ländern deutlicher aufzeigt, als irgendein Kommentar zum Grundgesetz dies tun könnte. Als Sprecher einer bayerischen Landespartei kann ich von einer Betrachtung des Haushaltsplans unter dem Gesichtspunkt des föderativen Aufbaus nicht Abstand nehmen.
Zwei Fakten sind es, die uns da vor allem ins Auge fallen. Das eine ist ,die Tatsache, daß auch im Haushalt 1954 wieder, wie schon in den. vergangenen Haushalten, in den verschiedensten Ressorts verstreut Ausgabetitel erscheinen für Aufgaben, die nach unserer Auffassung das Grundgesetz den Ländern zugewiesen hat. Der Bundesrat hat bei seinen alljährlichen Haushaltsberatungen diese Positionen beanstandet. Auch in diesem Jahr war es nicht anders. Praktische Folgerungen sind bisher aus den Beanstandungen nicht gezogen worden. Dies konnte wohl auch gar nicht der Fall sein; denn die Lösung dieses äußerst schwierigen Problems ist nicht eine juristische Frage der Auslegung des Grundgesetzes, sondern eine finanzielle Frage der Verteilung der Einnahmen und Ausgaben zwischen Bund und Ländern.
Die Gründe für die Ausweitung der Fondsbewirtschaftung liegen in der unausgeglichenen Wirtschaftsstruktur unseres Bundesgebiets, das auch heute noch finanzschwache und finanzstärkere Länder kennt. Die Gefahr einer solchen Entwicklung darf nicht verkannt werden. Das Mittel der Finanzierung von Aufgaben durch Zentralfonds war von jeher die beste Methode, im Laufe der Zeit auch die Zuständigkeit für diese Aufgaben nachzuziehen. Der Erfolg der Zuständigkeitsverlagerung tritt um so leichter und eher ein, wenn, wie es häufig der Fall ist, auf der Landesebene unmittelbar interessierte Kreise heimlich oder offen nachhelfen und auf der Bundesebene andererseits womöglich ein Ressortminister steht mit offenen Armen oder freundlichem Winken. Da aber alle diese Zuschüsse, auch wenn sie von der Zentralstelle gewährt werden, irgendwie gedeckt werden müssen, hat die Fondsbewirtschaftung zur Folge, daß neben der Zuständigkeit und dem tatsächlichen Einfluß des Bundes mittelbar auch sein Steuerbedarf immer mehr wächst und auf der ,anderen Seite die Staatshoheit der Länder immer mehr unterhöhlt und ihre finanzielle Eigensubstanz immer mehr verringert wird. Es kann nicht bezweifelt werden, daß eine Ausweitung der zentralen Fondsbewirtschaftung mittelbar auch die bundesstaatliche Kräfteverteilung beeinflußt und zum Schluß zu einer Verlagerung des Schwergewichts führt, die mit der geschriebenen Verfassung nicht mehr in Einklang steht. Wir sind uns darüber klar, daß auch in diesem Jahr an diesem Zustand nichts geändert werden kann. Denn mit einer bloßen Streichung all dieser Titel ist es nicht getan. Diese Titel enthalten Aufgaben — darüber sind wir uns alle einig —, die unabweisbar notwendig sind. Die Länder andererseits sind nach dem derzeitigen Finanzausgleich einfach nicht in der Lage, diese ihnen nach dem Grundgesetz an sich zukommenden Aufgaben zu erfüllen.
Mit der Streichung, sagte ich, ist es nicht getan.
Wir müssen trotzdem diesen Mißstand heute deutlieh ansprechen, weil aus ihm unsere Forderung


(Niederalt)

an die Bundesregierung resultiert, schon den Entwurf zum Finanzausgleichs-Gesetz nach Art. 107 so zu gestalten, daß auch die finanzschwachen Länder in der Lage sind, die ihnen vom Grundgesetz überwiesenen Aufgaben in eigener Zuständigkeit durchzuführen, ohne jeweils einer Hilfestellung des Bundes zu bedürfen. Dabei — ich bitte das zu beachten — gestehen wir dem Bund bei gewissen überregionalen Aufgaben eine Ausgleichsfunktion durchaus zu. Indem der Bund bei solchen überregionalen Aufgaben finanziell mitwirkt, werden diese Aufgaben von der gesamten Volkswirtschaft erfüllt und aus den Steuermitteln der gesamten Volkswirtschaft getragen. Nur so wird es möglich sein, die großen Unterschiede, die nun einmal auf Grund der verschiedenen Finanzkraft der Länder bestehen, einigermaßen aus der Welt zu schaffen. Das ist nach unserer Auffassung überhaupt Voraussetzung für den Bestand eines föderativen Aufbaus.

(Vizepräsident Dr. Schmid übernimmt den Vorsitz.)

Gerade wenn wir es mit dem föderalistischen Gedanken ernst nehmen, müssen wir uns vor jenem engstirnigen Scheuklappen-Föderalismus hüten, der — teils gutgläubig, weil er die Dinge nicht überblickt, teils in absolut demagogischer Art und Weise — immer und überall nur seinen Kirchtum sieht

(Beifall bei der CDU/CSU)

und der damit nicht bloß zum Gespött aller Vernünftigen, sondern — was weit schlimmer ist —
zum Totengräber des Föderalismus überhaupt wird.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die zweite Tatsache, die uns vom föderalistischen Standpunkt aus bei einer Betrachtung des Bundeshaushalts 1954 mit ernster Sorge erfüllt und die mit dem eben Dargelegten in engem Zusammenhang steht, ist das ständige Anwachsen des vom Bund in Anspruch genommenen Anteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer der Länder. 1951 waren es 27 %, 1952 37 %, 1953 38 %, und dem gegenwärtigen Haushalt liegen 42 % zugrunde. Sie werden verstehen, daß uns das vom Standpunkt der Länder, vom föderalistischen Standpunkt aus mit ernster Sorge erfüllt. Dabei sind uns die Ursachen für den wachsenden Bedarf des Bundes durchaus bekannt. Der Bund hat eben nach der Aufgabenverteilung neben der Last der Verteidigung die Aufgaben zu lösen, die es mit der Beseitigung der Kriegsfolgen zu tun haben. Daß die Ausgaben für diese Aufgaben von einer außerordentlichen Dynamik sind, liegt auf der Hand. Auch im Jahre 1953 hat sich diese Dynamik wieder gezeigt. Es sei nur an das Heimkehrer-Entschädigungsgesetz, an das Israel-Abkommen oder an das Londoner Schuldenabkommen erinnert.
Um kein falsches Bild entstehen zu lassen, muß auch hervorgehoben werden, daß — rein quantitativ gesehen — den Ländern selbst bei Zugrundelegung eines 42%igen Anteils immer noch eine höhere Summe aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer verbleibt als bei der früheren 27%igen oder 37%igen Inanspruchnahme. Auch muß darauf hingewiesen werden, daß die Hälfte der aus der 4 %igen Erhöhung erwarteten Steuereinnahmen zweckgebunden ist und in irgendwelchen Formen gewissen Ländern wieder zugute kommt, so daß der von den Ländern zu erbringende Bundesanteil im Durchschnitt der Länder bei etwa 40 % und nicht bei 42 % liegt.
Vielleicht ist nun gerade dieser Vorschlag des Bundesfinanzministers, bei der 4 %igen Erhöhung an Länder mit besonderen Aufgaben wieder gewisse Rücküberweisungen zu machen, von der Perspektive der Länder aus gesehen als eine besondere List des listenreichen Bundesfinanzministers angesehen worden, indem man in dieser Rücküberweisung das trojanische Pferd sieht, wodurch der Bundesfinanzminister in die geschlossene Abwehrfront der Länderfinanzminister einzudringen versucht. Ohne eine authentische Interpretation für den von dem Bundesfinanzminister eingeschlagenen Modus zu haben, möchte ich annehmen, daß er mit dieser Maßnahme ad oculus demonstrieren wollte, wie sehr die Erfüllung gewisser Bundesaufgaben, an denen der Bundesfinanzminister nicht vorbeigehen konnte, letzten Endes finanziell wieder den Ländern zugute kommt. Mit der vorgeschlagenen Lösung, die ich durchaus begrüße, hat der Bundesfinanzminister ein Stück horizontalen Finanzausgleichs, also die Berücksichtigung der Finanzkraft der einzelnen Länder, in das System des Bundesanteils einzubauen versucht. Gerade vom Standpunkt der finanzschwachen Länder müssen wir dem Bundesfinanzminister für diese Absicht grundsätzlich dankbar sein.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Der Bundesrat hat, wie Sie wissen, im sogenannten ersten Durchgang die Erhöhung des Bundesanteils abgelehnt. Seine Begründung hierfür ist wenig befriedigend. Herr Kollege Schoettle hat gestern die Bemerkung gemacht, der Bundesrat habe es sich leicht gemacht. Ich möchte das etwas abmildern und sagen, die Arbeit des Bundesrates zu dieser Vorlage fällt weit von der sonst gerade beim Bundesrat gewohnten Qualitätsarbeit ab.

(Hört! Hört! bei der CSU.)

Der Bundesrat hat nämlich praktisch nur eine ad hoc-Berechnung angestellt, die davon ausgeht, daß die Länder infolge des wachsenden Staatsbedarfs nicht in der Lage sind, mehr zu geben. Um die Rechnung aufgehen zu lassen, hat man beispielsweise verlangt, daß 250 Millionen DM, die im Haushalt als Darlehen an die Bundesbahn enthalten sind, als echt es Darlehen in den außerordentlichen Haushalt überwiesen werden, obwohl, wie Sie alle wissen, es sich hier nicht um ein echtes Darlehen, sondern nur um einen Buchungsvorgang bezüglich der nicht einbringbaren Beförderungs-Steuer handelt, auf den der Bundesfinanzminister aus kameralistischen Gründen nicht verzichten kann. Ich glaube, daß zumindest insoweit die Stellungnahme des Bundesrates an der Wirklichkeit vorbeigeht. Ich bin überzeugt, daß kein Land, wäre es in der gleichen Situation wie der Bundesfinanzminister, bei seinem eigenen Haushalt die vom Bundesrat empfohlene Maßnahme akzeptieren würde.

(Abg. Schütz: Sehr richtig!)

Der Stellungnahme des Bundesrates hat der Bundesfinanzminister in der Begründung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommen- und Körperschaftsteuer eine Berechnung der Mehrausgaben und Mindereinnahmen der Länder im Rechnungsjahr 1954 gegenüber 1953 entgegengestellt, in der er zahlenmäßig belegt, daß die Haushaltslage der Länder, im Durchschnitt gesehen, für 1954 sich


(Niederalt)

nicht unerheblich verbessert. Der Bundesrat hat diesen zahlenmäßigen Angaben, was mir nicht unwichtig erscheint, bisher jedenfalls nicht widersprochen. Meine Damen und Herren, es ist schwer, in diesem Dschungel der Zahlen zu entscheiden, wo das größere Recht ist. Aber die Landesgruppe der CSU hat die Überzeugung, daß der Föderalist Schäffer an die Erhöhung des Bundesanteils, die er sicher nur schweren Herzens vorgeschlagen hat, nicht ohne zwingende Not und auch nicht ohne den Gedanken an die finanzielle Existenz der Länder herangegangen ist. Wir wissen auch um das Defizit, das wir seit 1951 im Bundeshaushalt mitschleppen.

(Zuruf von der SPD: Das sollten Sie mal in Bayern erzählen!)

Nun hat uns Herr Kollege Schoettle gestern mitgeteilt, daß seine Fraktion gegen die Erhöhung des Bundesanteils um 4 % stimmen wird. Diese Mitteilung ist für uns äußerst aufschlußreich. Man kann nur sagen: welche Länderfreundlichkeit, welche Länderfreudigkeit der SPD! Doch ach, mir fehlt der Glaube an diese Länderfreundlichkeit, und ich fürchte sehr, daß für diese Haltung nicht das maßgebend war, was maßgebend sein muß, nämlich die nackten Zahlen auf der einen Seite über die Einnahmen und Ausgaben des Bundes und auf der anderen Seite über die Einnahmen und Ausgaben der Länder. Ich fürchte sehr, daß dafür politische Gründe maßgebend waren,

(Abg. Schoettle: Sie merken alles!)

und in dieser Befürchtung werden wir bestärkt, wenn wir hören, daß die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag einen Antrag gestellt hat, in dem die bayerische Staatsregierung ersucht wird, unter allen Umständen zu verhindern, daß die 4 %ige Erhöhung kommt.

(Abg. Marx: Und die CSU hat zugestimmt!)

– Das stimmt nicht. — Wir können leider nicht hundertprozentig überzeugt sein, daß dieser Antrag der SPD-Landtagsfraktion in München aus einer echten, an das Land denkenden föderalistischen Einstellung kommt.

(Abg. Marx: Das müssen Sie dem Ministerpräsidenten sagen! — Abg. Baur [Augsburg]: Ihr glaubt, ihr könnt das nur allein!)

Wir können diese Überzeugung leider Gottes nicht haben, und wir müssen befürchten, daß es sich hier um einen Zweckantrag, um einen Zweckföderalismus handelt.

(Abg. Marx: Sagen Sie das dem Ministerpräsidenten!)

— Wir werden von dieser Sorge erst frei sein, Herr Kollege Marx, wenn diese Art des Föderalismus — so will ich sie einmal nennen — etwas länger anhält, mindestens über den Kerbst 1954 hinaus anhält,

(Sehr gut! bei der CSU — Lachen bei der SPD)

und wenn die Ernsthaftigkeit dieser Art von Föderalismus praktisch unter Beweis gestellt wird, etwa
dadurch, daß in Zukunft die sattsam bekannten Bestrebungen der SPD in Richtung einer Bundesfinanzverwaltung schon im Keime erstickt werden.

(Zustimmung bei der CSU. — Lachen bei der SPD. — Abg. Schoettle: Da sind Sie im Irrtum, Herr! — Abg. Marx: Wir wollen einmal an das Rundfunkgesetz denken!)

Derlei Anträge erschüttern unser Vertrauen zum Bundesfinanzminister und zu dessen föderalistischer Einstellung keineswegs.

(Abg. Marx: Denken wir einmal an die innere Politik!)

Die Versuche, an den finanziellen Ausgleich zwischen Bund und Ländern nicht von der rechnerischen, sondern von der parteipolitischen Seite her heranzugehen, machen uns höchstens hellhörig, und ich könnte mir vorstellen, daß dadurch auch die Ministerpräsidenten der Länder etwas hellhörig werden.
Nach allem erscheint uns der vom Bundesfinanzminister eingeschlagene Weg der direkten Verhandlungen mit den Ländern als der beste. In seiner Etatrede hat der Herr Bundesfinanzminister zum Ausdruck gebracht, daß er von diesen Verhandlungen eine für beide Teile, für Bund und Länder, befriedigende Lösung erwarte. Wir wünschen von Herzen, daß diese Verhandlungen vom Geist der Loyalität getragen werden, der das Ganze sieht, aber auch die Glieder nicht aus dem Auge läßt, da ein Bundesstaat trotz aller verbrieften Zuständigkeiten ohne diese Loyalität nicht auskommen kann. Wir wünschen weiter ganz besonders dringend, daß das künftige Finanzausgleichsgesetz nach Art. 107 des Grundgesetzes ein für allemal dem alljährlich wiederkehrenden unerfreulichen Krieg zwischen Bund und Ländern ein Ende macht. Dieser Streit fügt dem Ansehen des Bundes ebenso wie dem Ansehen der Länder Schaden zu und nimmt die Arbeitskraft und die Arbeitszeit in einem Ausmaß in Anspruch, wie es heute angesichts der sonstigen politischen Aufgaben einfach nicht mehr verantwortet werden kann.
Eines aber muß ich dem Herrn Bundesfinanzminister für seine Verhandlungen mit den Ländern als Richtlinie von der CSU-Landesgruppe mitgeben. Die Landesgruppe der CSU im Bundestag könnte keinesfalls damit einverstanden sein, daß die Verhandlungen mit einem Kompromiß enden etwa dergestalt, daß der Teil der 4 %igen Erhöhungen in Wegfall kommt, an den gewisse Rücküberweisungen an wirtschaftlich schwache Länder mit bestimmten Grenzlandaufgaben gebunden sind. Ich muß hier ein kurzes, aber sehr, sehr ernstes Wort zur Lage in unserem Zonenrandgebiet und in unserem Gebiet an der bayerisch-tschechoslowakischen Grenze sagen. Der Bundestag hat mit Beschluß vom 2. Juli 1953 einmütig ein umfangreiches Hilfsprogramm für dieses Gebiet beschlossen. Die bis jetzt von der Bundesregierung eingeleiteten Hilfsmaßnahmen betreffen leider nur einen geringen Teil des geplanten und beschlossenen Programms. Insbesondere ist die beschlossene Hilfe auf dem kulturellen Sektor vollkommen unter den Tisch gefallen. Ich muß es mir hier bei der Debatte in diesem Rahmen leider versagen, die Not, die in diesen Grenzgebieten vielfach herrscht, näher zu schildern. Nur ein einziger Hinweis, wie alarmierend die Wirtschaftsverhältnisse dort sind, sei mir gestattet: es ist die Arbeitslosenziffer. Am 31. Dezember 1953 entfielen im Bundesgebiet auf 100 Arbeitnehmer 8.9 Arbeitslose; dagegen entfielen in den beiden Arbeitsamtsbezirken Cham und Deggendorf an der bayrisch-tschechoslowakischen Grenze auf 100 Arbeitnehmer — nun hören Sie gut zu! — 35,8 bzw. 33,1 Arbeitslose.

(Hört! Hört! bei der CSU.)



(Niederalt)

Nicht ohne Absicht füge ich noch die entsprechenden Ziffern für West-Berlin hinzu. Dort waren am 31. Dezember 1953 von 100 Arbeitnehmern 22,7 arbeitslos. Die Arbeitslosenziffer ist also in den Arbeitsamtsbezirken Deggendorf und Cham um 11 bzw. 13 % höher als in West-Berlin.
Ich glaube, meine Damen und Herren, dieser Hinweis besagt alles. Es geht einfach weiter nicht an, daß Teile unserer Bundesrepublik in einer verhältnismäßigen Wohlhabenheit leben, während andere sich buchstäblich allmählich zum Armenhaus entwickeln. Dort leben die gleichen guten Staatsbürger wie anderswo, und die Menschen dort sind wirtschaftlich genau so tüchtig wie in der übrigen Bundesrepublik. Sie haben ihre wirtschaftlichen Fähigkeiten vielfach schon durch eine Eigeninitiative unter Beweis gestellt, die weit über das übliche Mali hinausgeht. Nunmehr aber haben sie nach unserer Auffassung einen Anspruch darauf, daß die gesamte Bevölkerung des Bundesgebietes an den besonderen Lasten und an den besonderen Schwierigkeiten mitträgt, die ihr durch die Zonen- und Landesgrenzen auferlegt sind. Es handelt sich hier um eine echte Bundesaufgabe, da die wirtschaftlichen Schwierigkeiten im wesentlichen auf die Grenzverhältnisse zurückzuführen sind. Soweit aber einzelne Teile früher schon Notstandsgebiete waren, ist hier geradezu der typische Fall der Ausgleichsfunktion des Bundes gegeben. Der Bund kann und darf an dieser Aufgabe einfach nicht vorübergehen. Ich bitte Sie deshalb, Herr Bundesfinanzminister, noch einmal so dringend wie möglich, bei Ihren Verhandlungen mit den Ländern, sollte es zu einem Kompromiß kommen, gerade diesen Teil Ihrer Ergänzungsvorlage unter keinen Umständen preiszugeben. Ich bitte Sie weiter heute schon, bei der Durchführung der Aufgaben, an die die Rücküberweisung gebunden ist, den Ländern möglichst große Freiheit zu lassen, so daß sie in eigener Verantwortung die Entscheidungsfreiheit über den zweckmäßigsten Einsatz im Rahmen der Zweckbindung haben und so in der Lage sind, auch den kulturellen Sektor, der gerade in diesen Gebieten besonders im argen liegt, genügend zu berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, die Prüfung des Bundeshaushaltsplans gäbe noch Anlaß zu mancherlei Betrachtung in sozialpolitischer und wirtschaftspolitischer Hinsicht. Ich kann mich hier weitgehend auf die Ausführungen der Herrn Kollegen Dr. Krone und Dr. Vogel beziehen und bezüglich des Mittelstandes auch weitgehend auf die Ausführungen des Herrn Kollegen von Merkatz. Ich möchte mich hier und heute auf die paar Grundsatzfragen beschränken, die ich Ihnen vorzutragen die Ehre hatte.
So verführerisch gestern die von Herrn Dr. Dehler angewandte Methodik für den Redner und so interessant diese Methodik vielleicht auch für den Zuhörer ist, so halte ich es doch nicht ganz für richtig, daß man aus Anlaß des Bundeshaushaltsplans alle möglichen Probleme anschneidet, aus allen möglichen Problemen stichwortartig gewissermaßen die Rosinen herausnimmt und dann das Thema unfertig liegen läßt.

(Beifall in der Mitte.)

Ich möchte mich deshalb auf diese grundsätzlichen Ausführungen beschränken, muß aber zu dem auch von Herrn Dr. Dehler angeführten Artikel in der ,.Bayerischen Staatszeitung" einen Satz hinzu-
fügen. Deshalb, weil Herr Dr. Dehler in diesem Zusammenhang den CSU-Bundesminister —

(Abg. Dr. Becker [Hersfeld]: Herr Präsident, gestatten Sie eine Zwischenfrage an den Herrn Redner?)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, bitte pausieren Sie für eine Zwischenfrage des Herrn Dr. Becker.