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ID0201100600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag - 11. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1954 303 11. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Januar 1954. Geschäftliche Mitteilungen 304 A Mitteilung über Zurückziehung des Antrags der Fraktion der DP betr. Genocide-Konvention (Drucksache 23), des Antrags der Fraktion der FDP betr. Stillegung von Getreidemühlen (Drucksache 145) und des Antrags der Fraktion der DP betr. Finanz- und Steuerreform (Drucksache 177) . . . 304 A Absetzung der Großen Anfragen betr. Regelung der verbrieften Reichsschulden (Drucksache 95) und betr. Regelung der Anleihen des Deutschen Reiches und des Landes Preußen (Drucksache 140) von der Tagesordnung 304 A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (Drucksache 151) 304 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz-und Steuerfragen und an den Ausschuß für Kommunalpolitik 304 B, 320 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) einschließlich Ergänzungsvorlage (Drucksache 200) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 (Drucksache 201) 304 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 304 C Weiterberatung vertagt 319 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Nachträgliche Mitteilung an den Bundestag von der Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Teilgrundstück des früheren Munitionsdepots in Kiel-Dietrichsdorf (Drucksachen 123, 26) 319 C Beschlußfassung 319 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zweiten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksachen 130, 69) in Verbindung mit der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dritten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksachen 131, 1) sowie mit der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Vierten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Zollkontingents-Verordnung) (Druck- sachen 132, 2) 319 D Birkelbach (SPD): als Berichterstatter 320 A Schriftliche Berichte . . . 321, 322, 323 Beschlußfassung 320 C Nächste Sitzung 304 C, 319 C, 320 C Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zweiten Verordnung über Zolltarifänderungen (Drucksache 130) . . . . 321 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dritten Verordnung über Zolltarifänderungen (Drucksache 131) . . . . 322 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Vierten Verordnung über Zolltarifänderungen (Zollkontingents-Verordnung) (Drucksache 132) 323 Die Sitzung wird um 9 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 11. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) (Drucksache 130) über den Entwurf einer Zweiten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 69) Berichterstatter : Abgeordneter Birkelbach Nachdem dem Ausschuß für Außenhandelsfragen die Stellungnahme des Wirtschaftspolitischen Ausschusses zugeleitet worden war, wurde in der Sitzung vom 4. Dezember 1953 zu der Zweiten Verordnung über Zolltarifänderungen—Drucksache 69 — in der Diskussion zu den handelspolitischen Konsequenzen Stellung genommen. Dabei ergab sich, daß nach Ansicht der Bundesregierung die handelspolitischen Beziehungen zu den nicht zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl gehörenden Ländern durch die nun eingeräumten Zölle in einer günstigen Richtung beeinflußt worden sind. Weiterhin wurde auf Anregung der Bundesregierung vom Ausschuß beschlossen, an die Stelle der bisherigen Fassung der Eingangsformel eine Neufassung treten zu lassen. Das gleiche gilt für die Fassung des § 3. Nach dieser Abänderung wurde die Vorlage vom Außenhandelsausschuß einstimmig angenommen. Bonn, den 4. Dezember 1953 Birkelbach Berichterstatter Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 11. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) (Drucksache 131) über den Entwurf einer Dritten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1) Berichterstatter : Abgeordneter Birkelbach Nachdem dem Ausschuß für Außenhandelsfragen die Stellungnahme des Wirtschaftspolitischen Ausschusses zugeleitet worden war, wurde in der Sitzung vom 4. Dezember 1953 zu der Dritten Verordnung über Zolltarifänderungen — Drucksache 1 — in der Diskussion zu den handelspolitischen Konsequenzen Stellung genommen. Dabei ergab sich, daß nach Ansicht der Bundesregierung die handelspolitischen Beziehungen zu den nicht zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl gehörenden Ländern durch die nun eingeräumten ermäßigten Zölle in einer günstigen Richtung beeinflußt worden sind. Weiterhin wurde auf Anregung der Bundesregierung vom Ausschuß beschlossen, an die Stelle der bisherigen Fassung der Eingangsformel eine Neufassung treten zu lassen: Das gleiche gilt für die Fassung des § 3. Nach dieser Abänderung wurde die Vorlage vom Außenhandels ausschuß einstimmig angenommen. Bonn, den 4. Dezember 1953 Birkelbach Berichterstatter Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 11. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) (Drucksache 132) über den Entwurf einer Vierten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Zollkontingents-Verordnung) (Drucksache 2) Berichterstatter : Abgeordneter Birkelbach Nachdem dem Ausschuß für Außenhandelsfragen die Stellungnahme des Wirtschaftspolitischen Ausschusses zugeleitet wonden war, wurde in der Sitzung vom 4. Dezember 1953 zu der Vierten Verordnung über Zolltarif änderungen — Drucksache 2 — in der Diskussion zu den handelspolitischen Konsequenzen Stellung genommen. Der Außenhandelsausschuß begrüßt die durch die Initiative der Bundesregierung eingeleiteten Entwicklungsmöglichkeiten, über deren Auswirkungen erst nach längerem Zeitablauf ein endgültiges Bild gewonnen werden kann. Weiterhin wurde auf Anregung der Bundesregierung vom Ausschuß beschlossen, an die Stelle der bisherigen Fassung der Eingangsformel eine Neufassung treten zu lassen. Das gleiche gilt für die Fassung des § 3. Nach dieser Abänderung wurde die Vorlage vom Außenhandelsausschuß esstimmig angenommen. Bonn, den 4. Dezember 1953 Birkelbach Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willi Birkelbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich beziehe mich auf den Schriftlichen Bericht.')


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Der Herr Berichterstatter bezieht sich auf den Schriftlichen Bericht. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, ich darf dann über die drei Punkte gemeinsam abstimmen lassen. Wer
*) Siehe Anlagen 1 bis 3, Seiten 321, 322, 323 ihnen die Zustimmung gibt, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, ich darf noch einen Augenblick um Aufmerksamkeit bitten. Das Hohe Haus hat zu Punkt 2 der Tagesordnung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes an den Finanz- und Steuer-ausschuß überwiesen. Herr Abgeordneter Dr. Dresbach bittet, diesen Gesetzentwurf auch dem Ausschuß für Kommunalpolitik zur Mitberatung zu überweisen. Federführend soll der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen bleiben. Wird gegen diesen nachträglichen Antrag Widerspruch erhoben? — Das ist nicht der Fall. Dann ist einstimmig so beschlossen.
Ich berufe die nächste, die 12. Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 4. Februar 1954, 9 Uhr 30, und schließe die 11! Sitzung des Deutschen Bundestages.