Rede:
ID0200903200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2009

  • date_rangeDatum: 14. Januar 1954

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    2. Deutscher Bundestag — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1954 241 9. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1954. Nachrufe für die verstorbenen Abgeordneten Dr. Kolbe und Böhner 242 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Adenauer, Daum, Baur (Augsburg), Wagner (Deggenau), Kühn (Bonn), Dr. Lütkens, Spies (Brücken) und Dr. Will . . . . 242 C Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Veit . . . 242 D Eintritt des Abg. Geiger (Aalen) in den Bundestag 243 A Eintritt der Abg. Frau Welter (Aachen) in den Bundestag 243 A Ergänzungen der Tagesordnung . . . 243 A, 272 B Vereidigung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit Blücher . . . 243 A Geschäftliche Mitteilungen 243 B, 272 C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . 243 B Vorlage von Übereinkommen und Empfehlungen sozialpolitischer Art der 35. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf (Drucksache 163) 243 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 4 bis 12, 14, und 18 (Drucksachen 80, 147; 93, 153; 100, 154; 101, 102, 157; 111, 165; 116, 166; 129, 174; 141, 167; 143, 168; 155, 173) 243 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 124) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 125) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 171) 243 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 244 A Mellies (SPD) 245 A Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit 245 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Drucksache 5) 245 C Lücke (CDU/CSU), Antragsteller 245 C, 261 A Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 249 D Stierle (SPD) 251 D Engell (GB/BHE) 255 A Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 255 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP) 257 B Wirths (FDP) 258 A Leukert (CDU/CSU) 259 D Jakobi (SPD) 261 A Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht 260 D, 261 B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzes zur Überführung des kollektiven Wohnungseigentums und Hausbesitzes in Privateigentum (Drucksache 28) 261 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP): als Antragsteller 261 C zur Geschäftsordnung 271 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 264 C Dr. Brönner (CDU/CSU) 265 D Jacobi (SPD) 266 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 269 A Dr. Gille (GB/BHE) 270 D Antrag zurückgezogen 271 D Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 97) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 104), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 133) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 134) . 271 D Dr. Atzenroth (FDP) (Schriftliche Erklärung) 273 Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 272 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutz industrieller Geheimnisse (Drucksache 99) 272 B Überweisung an den Rechtsausschuß . . 272 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 114) 272 B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 272 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) 272 C Beschlußfassung 272 C Mitteilung betr. Austritt des Abg. Stegner aus der Partei und Fraktion der FDP . . 272 D Nächste Sitzung 272 D Anlage 1: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Atzenroth zu den Fraktionsgesetzentwürfen betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 273 Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) 274 Die Sitzung wird um 9 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    *) Siehe Anlage 2 Seite 274 Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 9. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über die von den Fraktionen des GB/BHE, der DP und der CDU/CSU eingebrachten Entwürfe von Gesetzen zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 97, 104, 133 und 134) Wir werden den vorgelegten Gesetzentwürfen zustimmen, da sie einmal jetzt endlich die Forderungen erfüllen, die von der FDP schon in der zweiten Lesung des Lastenausgleichsgesetzes erhoben, aber von der Mehrheit des damaligen Hauses abgelehnt worden sind und weil sie die Erfahrungen berücksichtigen, die inzwischen mit dem Altsparergesetz gemacht wurden. Der Zeitpunkt, an dem sich der neue Bundestag zum erstenmal wieder mit dem Lastenausgleichsgesetz beschäftigt, gibt aber Anlaß, auf die befremdliche Tatsache hinzuweisen, daß hierzu keine Vorlagen von seiten der Regierung gekommen sind. Alle, die praktisch an dem Lastenausgleichsgesetz mitgewirkt haben, wissen, daß erhebliche Unzulänglichkeiten geblieben sind, die wir erst ausmerzen können, wenn genügend Erfahrungen vorliegen. Das ist zweifellos in weitem Umfang der Fall bei der Kreditgewinnabgabe. Hier hat sich gezeigt, daß das Gesetz eine Reihe von schweren Härten gebracht hat, die wir als Gesetzgeber nicht gewollt haben, die aber weder durch Rechtsverordnung noch durch Einzelmaßnahmen der Verwaltung gemildert werden können. Hier ist eine Änderung des Gesetzestextes zwingend und dringend erforderlich. Die Einzelheiten sind dem Herrn Bundesminister der Finanzen ebenso bekannt wie den Abgeordneten, die sich mit diesen Fragen näher beschäftigt haben. Ich muß daher von dem Herrn Bundesfinanzminister erwarten, daß er uns seine Vorschläge zur Änderung des Gesetzes so rechtzeitig vorlegt, daß wir diese noch zusammen mit den heute an den Ausschuß überwiesenen Vorlagen beraten können. Bonn, den 14. Januar 1954 Dr. Atzenroth Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 9. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Absatz 1 der Geschäftsordnung dem zuständigen Ausschuß überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der FDP betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksache 94 — 2. Antrag der Fraktion der DP betr. Fahrpreisermäßigung für „Flüchtlinge B" — Drucksache 98 — 3. Antrag der Abgeordneten Günther und Genossen betr. Ausbau der Autobahn Köln-Aachen — Drucksache 109 — an den Ausschuß für Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß (f), an den Ausschuß für Verkehrswesen, an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen, an den Ausschuß für Heimatvertriebene an den Haushaltsausschuß (f), an den Ausschuß für Verkehrswesen Bonn, den 9. Dezember 1953 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Werner Jacobi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist fürwahr schwer, keine Satire zu schreiben, wenn man sich diesen Antrag anschaut und wenn man daran denkt, daß er zum viertenmal auf der Tagesordnung steht.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Dreimal ist er abgesetzt worden, und wahrscheinlich doch nicht deshalb, weil man ihm eine besondere Güte zusprach, sondern weil jeder nüchterne Betrachter von Anfang an erkennen konnte, daß dieser Antrag unreif ist.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Der Herr Bundeswohnungsbauminister und auch der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Herr Dr. Brönner, haben schon eine sehr deutliche Kritik ausgesprochen. Aber es war, ich möchte sagen, eine „koalitionshöflich" verbrämte Kritik.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Man hat gewisse Rücksichten genommen. Man hat zwar diesen Antrag nicht offiziell unterstützt, aber man hat bei der Prüfung alsbald gemerkt, daß man so nicht verfahren kann.
    Ich bedauere, nicht mit derselben Höflichkeit zu diesem Antrag Stellung nehmen zu können.

    (Abg. Kunze: Das hoffe ich aber doch!)

    In einem Punkte, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich von vornherein restlose Klarheit herstellen.

    (Abg. Frau Dr. Weber [Aachen] : Man kann doch höflich bleiben!)

    — Was meinten Sie, Frau Kollegin?

    (Abg. Frau Dr. Weber [Aachen] : Man kann doch höflich bleiben!)



    (Jacobi)

    — Warten Sie einmal ab; Höflichkeit ist ein relativer Begriff. Jedenfalls werde ich zu dem, was schwarz ist, schwarz sagen, und zu dem, was weiß ist, weiß. Das nenne ich eine ehrliche Aussage, und das braucht nicht in Widerspruch zur Höflichkeit zu stehen. Aber die Kritik, die vorhin laut geworden ist, war mir zu gedämpft. Sie war mir nicht klar genug.
    Nun, wie sieht es mit diesem Antrag aus? Zunächst einmal decken sich Überschrift und Text nicht im geringsten. Bei diesem Antrag ist einiges passiert. Man ist sehr eifervoll darangegangen, aber man hat sich dabei doch sehr schlecht beraten lassen. Ich bedauere — und das ist, Frau Kollegin Dr. Weber, eine unhöfliche Bemerkung von mir —, feststellen zu müssen, daß dieser Antrag das Produkt eines beispiellosen Dilettantismus ist.

    (Abg. Frau Dr. Weber [Aachen]: Das kann man höflich sagen!)

    — Das kann man noch höflicher sagen? (Heiterkeit und Zurufe.)

    — Na schön, ich habe es dann unhöflich gesagt. Jedenfalls ist dieser Antrag dilettantisch, und ich freue mich, daß Sie dem zustimmen, wenn Sie auch einen anderen Ausdruck dafür gebrauchen wollen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

    Wie soll man denn eine Vorlage anders bezeichnen, bei der sich nicht einmal Überschrift und Text decken und in der die Verschwommenheiten und Unklarheiten der Formulierungen nur noch durch die Unbekümmertheit, ja Dreistigkeit übertroffen werden, mit denen hier Recht und Ordnung, nämlich wesentliche und jeder Abänderung entzogene Verfassungsbestimmungen mißachtet werden?
    Zunächst die Überschrift. Sie spricht von kollektivem Eigentum und überläßt es der Phantasie, sich unter diesem politischen Schlagwort, das offenbar zu dem Zwecke, gruseln zu machen, gebraucht wird, etwas Greifbares vorzustellen.

    (Erneute Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

    In dem Antrag selbst dagegen wird von „gemeinwirtschaftlichem Haus-, Grundstücks- und Wohnungsbesitz des öffentlichen und privaten Rechts" gesprochen. Auch hier bedient man sich unscharfer Formulierungen. Was soll man denn eigentlich mit dem Begriff „gemeinwirtschaftlich" im Zusammenhang mit dem DP-Antrag verstehen? Wenn überhaupt etwas Sinnvolles darunter zu verstehen wäre, müßten dann nicht unter anderem auch die Verkehrs- und Grünflächen, die Parkanlagen darunterfallen? Das alles ist völlig unklar und gibt viele Möglichkeiten, hineinzuschieben, was man hineinschieben will.
    Natürlich werden die Antragsteller erklären — und ich glaube ihnen das —, daß sie das gar nicht gewollt und gemeint haben. Aber warum haben sie es dann nicht gesagt, warum haben sie auf ihren Antrag nicht mehr Sorgfalt verwendet? Warum mußte Herr Dr. Schild hier einen Kommentar abgeben, der selbst den Herrn Bundeswohnungsbauminister, der einiges gewöhnt ist, in Erstaunen versetzte, weil Herr Dr. Schild etwas ganz anderes ausführte, als in dem Antragstext und in seiner Überschrift zu finden war?

    (Abg. Frau Dr. Weber [Aachen] : Das kommt manchmal vor! — Abg. Dr. Brönner: Herr Preusker weiß aber Bescheid!)

    — Natürlich weiß er Bescheid. Er weiß sogar über
    die Hintergründe Bescheid, Herr Kollege Brönner!

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

    So wie sich der Text liest, ist man jedenfalls auf Vermutungen angewiesen, was als gemeinwirtschaftlich im Sinne des Antrags verstanden werden soll.
    Keine Vermutungen aber brauchen hinsichtlich der Tendenzen angestellt zu werden, die die Antragsteller bewegen. Ihr Anliegen ist offensichtlich, den Haus- und Bodenbesitz der öffentlichen Hand und der Wohnungsgesellschaften in die Hand privater Einzelpersonen zu überführen.

    (Zurufe rechts.)

    — Verzeihen Sie, wenn es sich um private Einzelpersonen handelte, wie sie vorhin bei der Beratung des Familienheimgesetzes angesprochen worden sind, wenn es sich um Menschen handelte, die zu echten Eigentum kommen sollen, dann hätte ich keine Bedenken. Aber es gab einige sehr interessante Randbemerkungen von Herrn Dr. Schild, als er von dem kaufwilligen und kauffähigen Mieter in den Wohnblocks sprach, der sich ja auch demnächst als Hausbesitzer präsentieren könnte. Da weiß man, was man im eigentlichen will, und da wird man dann doch sehr nachdenklich.
    Der Antrag ist — ich sagte es schon — eifervoll, aber er ist sachlich nicht verständlich und er ist praktisch unbrauchbar, weil er in keiner Weise als Grundlage für eine gleich wie geartete Regelung dienen kann. Deshalb muß ich sagen, daß mir die nicht als eine sehr klare Feststellung zu bezeichnende Stellungnahme des Herrn Kollegen Dr. Brönner in keiner Weise eingeht. Was soll denn der unglückselige Wiederaufbauausschuß mit einem solchen Antrag anstellen? Dort kann man doch nur am Daumen lutschen und sich Gedanken darüber machen, was man vielleicht demnächst in dieser oder jener Richtung unternehmen sollte.

    (Heiterkeit.)

    Als einer der Gründe für die Überweisung an den Ausschuß wird von Herrn Dr. Brönner angeführt, man könne ja die künftige Gesetzgebung in dieser Richtung beeinflussen. Warten wir doch die Vorlagen der Regierung ab! Warten wir doch ab, was der Herr Bundeswohnungsbauminister uns in einem neuen Wohnungsbaugesetz zu bieten hat! Dann können wir auf diesen unglückseligen Antrag zurückkommen, und vielleicht hat er dann doch noch irgendwie einen Sinn gehabt. Aber für die legislatorische Arbeit ist uns mit diesem Antrag keine brauchbare Grundlage an die Hand gegeben. Es liegt ein offenbares Unvermögen der Antragsteller vor, ein Petitum klar zum Ausdruck zu bringen.
    Der Antrag ist vor allem deshalb unbrauchbar, weil er in elementarster Weise gegen das Grundgesetz und seine Grundrechte verstößt. Ich verweise auf die Artikel 14 und 19. Ich beschränke mich darauf, hierzu im einzelnen kurz folgendes auszuführen:
    Nach Art. 14 des Grundgesetzes ist die Enteignung nur dann zulässig, wenn ein nachgewiesenes öffentliches, im konkreten Falle vorliegendes Interesse den Eigentumswechsel erfordert, d. h. wenn das in Rede stehende öffentliche Bedürfnis ohne den Eigentumswechsel nicht erfüllt werden kann. Es muß sich also um eine rechtliche Notwendigkeit handeln. Der Antrag der Deutschen Partei wird jedoch nicht von Gründen getragen, die die


    (Jacobi)

    Voraussetzungen des Art. 14 Abs. 3 zu erfüllen vermögen. Erkennbare Grundlage des Antrags ist ein politisches Interesse. Einem politischen Interesse aber kann die Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht dienstbar gemacht werden. Dabei ist es völlig unstreitig, daß auch das Eigentum der von dem Antrag der DP betroffenen Rechtsträger dem Schutz des Art. 14 unterliegt. Bei den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen handelt es sich um juristische Personen des privaten Rechts, denen das Grundrecht des Eigentums niemals bestritten worden ist und denen es nicht bestritten werden kann. Auch das Eigentum der öffentlichen Hand, das ja hier berührt wird, genießt den Grundrechtsschutz. In beiden Fällen sind die Voraussetzungen des Art. 19 Abs. 3 des Grundgesetzes erfüllt. Da niemals in Abrede gestellt worden ist, daß juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts die volle Eigentümerstellung einnehmen können, kann auch kein Zweifel daran bestehen, daß das Grundrecht des Eigentums seinem Wesen nach auf die genannten juristischen Personen anwendbar ist.
    Sonst, meine Damen und Herren, sind gerade die Antragsteller, die Damen und Herren der DP, so sehr darauf aus, sich bei jeder Gelegenheit auf die Eigentumsgarantien der Verfassung zu berufen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Das geschah sogar anläßlich der Debatten über die Mitbestimmung, bei denen schon diese bescheidene Forderung der Arbeitnehmer als ein Enteignungsbegehren bezeichnet worden ist. Ist für Sie, meine Damen und Herren von der DP, eigentumsschutzwürdig nur, was Ihnen genehm erscheint? Ist die Verfassung nach Ihrer Auffassung ein Instrument, mit dem man manipulieren kann? Welch merkwürdige Auffassung von der Bedeutung der Verfassung und welch merkwürdige Auffassung vorn Rechtsstaat, welche Vorstellungswelt präsentiert sich aus diesem unmöglichen Antrag! Da wird ein Einzeleingriff, also eine unzulässige Enteignung verlangt. Der Gleichheitsgrundsatz wird verletzt, und es wird auch in die Koalitionsfreiheit rigoros eingegriffen.

    (Zuruf des Abg. Dr. Schild [Düsseldorf].)

    — Ja, Herr Dr. Schild, daß diese Feststellung für Sie unangenehm ist, ist mir klar. Daß Sie hinterher zu einer Kommentierung Ihres Antrages kommen, die mit dem Wortlaut des Textes und der Überschrift nicht übereinstimmt, damit sollten Sie sich selbst auseinandersetzen. Ich stelle nur fest, daß aus diesem Antrag ein anderes Begehren herauszulesen ist, als Sie es vor dem Plenum wahrhaben wollen.
    Es ergeben sich also eine Fülle rechtlicher Bedenken. Aber auch in tatsächlicher Hinsicht sind eine ganze Reihe von kritischen Bemerkungen zu machen, und wie man die Sache auch betrachtet, es gibt keinerlei Anhaltspunkte für eine positve Beurteilung des Antrages.
    Auch Sie, meine Damen und Herren von der Deutschen Partei, haben im Wahlkampf Wert darauf gelegt, die großen Leistungen auf dem Gebiete des Wohnungsbaues herauszustellen. Sie haben davon gesprochen, daß es der Arbeit vor allem der Bundesregierung zuzuschreiben sei, daß diese Leistungen erbracht worden seien, Leistungen, die nicht erbracht worden wären ohne die intensive Arbeit gerade der Unternehmen, denen Sie jetzt den Garaus machen wollen

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    und gegen die Sie jetzt in dieser Weise zu intervenieren versuchen. Diese Unternehmen — ich nehme doch an, daß Sie das Gemeinnützigkeitsrecht kennen — sind ja gar nicht in der Lage, Kapitalien auf die Dauer kapitalistischen Zwecken zuzuführen, sondern sie müssen bekanntlich ihr gesamtes Geld ständig im Kreislauf des Wohnungsbaues arbeiten lassen.
    Im übrigen: Es ist ja nicht so, daß sich hier unternehmerische Initiative an einem Objekt betätigt hat, an dem an sich Kritik zu üben wäre. Wir haben hinsichtlich des sozialen Wohnungsbaues manches Kritische zu bemerken, und manche Wohnung erscheint auch uns nicht so, wie wir sie wünschen möchten. Aber jede Wohnung, die gebaut worden ist, hat doch schlimmeres Elend beseitigt!

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Erst aus der gesamten Leistung, die sich im Wohnungsbau präsentiert, ergibt sich ein Grund zu einer gewissen Freude und Genugtuung.
    Sie können diese Gesellschaften — ich gebe zu, das ist ein rein moralischer Einwand — schließlich nicht behandeln wie den Mohr, der seine Schuldigkeit getan hat und der nun gehen kann und gehen soll, weil sich gewisse Kreise nunmehr etwas ausrechnen, was — ich sage das mit aller Deutlichkeit — bisher beim sozialen Wohnungsbau nicht möglich war, nämlich ein Geschäft!

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)

    Ich bin nicht der Meinung, daß Sie bei diesem Antrag sehr stolz auf die Vaterschaft sein können. Ich halte ihn für ein mißgestaltetes Wesen, das in den Papierkorb gehört, und wir sollten diesen Antrag schon im Plenum ablehnen, weil Sie in den Ausschußberatungen von allen sachlichen Beurteilern der Materie weiß Gott nicht sehr freundlich bedient werden können. Sie sollten sich hier überstimmen lassen, und auch die Damen und Herren der CDU/ CSU sollten sich die Frage vorlegen, ob es gut ist. im Bundestag eine neue Praxis einzuführen: daß man an einen Ausschuß einen Antrag überweist, der aus sich heraus gar nicht beraten werden kann. — Ich darf mich darauf beschränken, diese Bemerkungen zu machen. Ich könnte Ihnen angesichts der vielen Zahlen, die hier genannt worden sind, noch einiges Nachdenkliche sagen; ich will darauf verzichten.

    (Zuruf rechts: Das ist auch besser!)

    Ich will nur eine Abschlußbemerkung machen, damit nicht nach dieser Richtung hin uns gegenüber wieder einmal eine Unterstellung erfolgt: Dieser Antrag hat mit dem Anliegen des Familienheimgesetzes nicht das geringste zu tun.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Dieser Antrag hat mit einer familiengerechten Wohnungsbaupolitik nicht das geringste zu tun.

    (Erneute Zurufe von der SPD: Sehr richtig!)

    Dieser Antrag hat mit einer positiven und von uns allen bejahten Eigentumsförderung nicht das geringste zu tun. Dieser Antrag ist ein Antrag, der auf Enteignung abstellt. Wir von der sozialdemokratischen Opposition unterstützen alle Bestrebungen, die der Familie dienen können, die ihren Zusammenhalt zu fördern geeignet sind und diese als einen sittlich-ethischen Faktor in der Gemeinschaft zu stabilisieren vermögen.

    (Bravo-Rufe rechts.)



    (Jacobi)

    Würde der Antrag diesen Zielen dienen, er fände unsere Zustimmung. Wir haben keine Rücksicht auf Unternehmen zu nehmen, uns ist in dieser Beziehung die Möglichkeit einer absolut freien Entscheidung gegeben. Aber dieser Antrag bezweckt positive Dinge nicht. Dieser Antrag ist rechtsstaatlich bedenklich, sachlich unmöglich, und wir bitten Sie daher, ihn hier schon im Plenum abzulehnen.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Becker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Max Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Grundgedanken des Antrags, so wie er heute in den Ausführungen des Herrn Kollegen Schild zum Ausdruck gebracht worden ist — d. h. mit der Abneigung dagegen, daß aus den Taschen der privaten Steuerzahler Geld herausgeholt und dann in anonyme Körperschaften privaten oder öffentlichen Rechts hineingebracht wird —, mit diesem Grundgedanken fühle ich mich durchaus und fühlen sich meine Freunde ebenso verbunden.
    Die Frage ist nur: Wie schaffen wir die Dinge richtig a) für die Zukunft oder, wie dieser Antrag auch will, b) noch für die Vergangenheit? Wenn ich mir nun die Begründung überlege: gewiß, Sie sprachen, Herr Kollege Schild, von den Körperschaften öffentlichen Rechts; Sie sprachen auch von den Aktiengesellschaften und GmbHs, bei denen der bestimmende Einfluß in der Hand der Kommunen, des Bundes oder der Länder liegt, d. h. also von den gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen. Ja, gewiß, es ist ein altes Übel, das ich als alter Kommunalpolitiker, der freilich nur in kommunalpolitischen Parlamenten gesessen hat, immer bekämpft habe, nämlich daß die Kontrollrechte dieser Kommunal- und Länderparlamente praktisch dadurch umgangen werden, daß die öffentlichen Mittel in den gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen stecken und im Haushalt des Landes und der Kommunen nur die paar Groschen Dividende, die herauskamen, oder der Minus-
    Minus-Verlust aufgezeigt worden sind.

    (Sehr gut! bei der FDP.)

    An dem Punkt muß man ansetzen, Herr Kollege Schild.
    Weiter: Sie haben die Grunderwerbsteuer kritisiert. Ich stimme mit Ihnen vollkommen überein. Es ist nicht zum erstenmal, daß ich heute davon spreche. Ich habe in einer Fragestunde mal folgendes Thema angeschnitten. Ich habe gesagt: Schaffen Sie den Preisstopp für unbebaute Grundstücke ab. Ich kann Ihnen auf Grund meiner Erfahrung versichern — ich bin Notar und sehe in vieles hinein —, daß in mindestens 95 % aller solchen Fälle ein unwahrer Preis angegeben wird. Wissen Sie warum? Weil es nichts mehr schadet. Seitdem nämlich Hitler das grandiose, geniale Gesetz vom 7. Juli 1942 über den Preisstopp bei Grundstücken erlassen hat, in dem es heißt: wenn in einem Vertrag eine falsche Zahl als Preis angegeben ist, sind die Leute an diese falsche Zahl gebunden, — seit dem Moment ist dem Schwindel Tür und Tor geöffnet; denn weil der Überpreis, der nicht im Vertrag steht, gleich hingegeben wird, hat der Verkäufer seinen Rebbach in der Tasche, und der, der gekauft hat, kann's nicht zurückfordern, weil sich jeder scheuen wird zu sagen: Wir haben gemeinsam den Staat betrogen. Der Grundsatz des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach derartige Verträge dann nichtig und dreißig Jahre lang beide Parteien ' im Zweifel waren, was nun kommen würde, ist dabei viel gesünder. Wenn Sie nun diesen Preisstopp abschaffen und dann die Grunderwerbsteuer, sagen wir, mindestens auf 4 % heruntersetzen, dann bekommen die Länder sehr viel mehr Einnahmen, als sie heute haben. Ich garantiere Ihnen dafür. Aber der Herr Kollege Schild will ja mit seinem Antrag einen gesetzgeberischen Akt auslösen und muß dann hinsichtlich der Grunderwerbssteuer selbst sagen, daß er nur eine Art Willenskundgebung des Parlaments herbeiführen kann, daß aber die eigentliche gesetzgeberische Aktion nur in den Ländern und nicht hier gestartet werden kann. Also eine Begründung des vorliegenden Antrages mit diesem Punkt der Grunderwerbssteuer ist keine Begründung dafür, daß ein Bundesgesetz nach dieser Richtung kommen solle.
    Die andere Frage, die zur Begründung angeführt wurde, hat mich sehr interessiert. Herr Kollege Schild hat in seinen Ausführungen darauf verwiesen, daß der Grund dafür, daß diese Bundesgesetze nicht in dem Sinne durchgeführt werden könnten, wie sie von oben geplant werden, bei der Exekutive zu suchen sei, die leider Gottes in den Händen der Länder liege. Ich stimme mit ihm vollkommen überein. Wir von der FDP freuen uns, daß wir nun auch von Ihrer Seite Unterstützung gegen den übertriebenen Föderalismus bekommen; denn ich entsinne mich noch sehr genau, Herr Kollege Schild — Sie vielleicht nicht mehr, aber ich —, wie drüben in dem anderen Saal bei der Schlußabstimmung des Parlamentarischen Rats über das Grundgesetz die Herren der DP gegen das Grundgesetz gestimmt haben, weil es ihnen nicht föderalistisch genug war.

    (Heiterkeit. — Zuruf von der SPD: Sehr richtig!)

    Was steckt in dem ganzen Antrag an sachlich Möglichem drin? Eine Enteignung? — Nein! Da müssen Sie schon eine generelle Enteignung festlegen. Weil nämlich das Gesetz für alle gleichmäßig angewendet werden muß, müssen Sie für alle Fälle und alle Häuser, auch gegen die bisherigen Privatbesitzer, unter Umständen dann, wenn ein Mieter dieses Privathauses in den Besitz des Hauses zu kommen wünscht, das Enteignungsrecht spielen lassen.
    Und dann bitte ich Sie: woher das Geld? Die Vorschrift des Art. 14 des Grundgesetzes betreffend Entschädigung — ich will auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Jacobi im einzelnen nicht zurückkommen — muß doch auch gelöst werden. Nein, das einzige, was möglich scheint, wäre vielleicht eine gesetzgeberische Aktion, um eine Anbietungspflicht zu konstruieren. Eine Anbietungspflicht! Aber auch da müssen Sie den verfassungsmäßigen Grundsatz beachten, daß alle gleichmäßig behandelt werden müssen. Das heißt also: Sie können die Anbietungspflicht auf einen Teil der Betroffenen, sagen wir die Genossenschaften oder GmbHs oder was Sie wollen, nur dann beschränken. wenn diese wieder eine Klasse für sich bilden, d. h. etwa in einer besonderen Form bei der Erstellung der Gebäude bevorzugt worden sind. Dann geht's; aber mit der Anbietungspflicht allein ist es ja noch nicht getan. Es gehören dann die Leute dazu, die von ihr Gebrauch machen wollen; und die, die wollen, sind schon zum Teil in Bausparkassen oder könnten vom Wohnungseigentum Gebrauch machen und von all den Möglichkeiten, die unsere Gesetzgebung bietet. Soviel zu dem vorliegenden Antrag.


    (Dr. Becker [Hersfeld])

    Nun hätte ich gern noch eine allgemeine Berner-kung hieran geknüpft. Wir in diesem Hohen Hause haben nach dem Grundgesetz das Recht der Gesetzesinitiative. Unter der Gesetzesinitiative verstehe ich aber, daß ein durchdachter, ausgearbeiteter Vorschlag vorgelegt wird.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Ich betone das nicht, weil es sich um die DP handelt, nicht, weil es sich um die hier vorliegende Materie handelt, sondern weil dieser Antrag in einem Ramsch von über 20 Anträgen der gleichen Art in diesem Hause eingebracht worden ist.

    (Beifall bei der FDP und SPD.)

    Es handelt sich doch um folgendes: Man kann die Initiative so auffassen, daß man einen Gesetzesvorschlag, einen ausgearbeiteten, einbringt. Dann hat man alle Probleme selbst durchdacht und braucht nicht wie der Herr Kollege Schild am Schluß seiner Ausführungen zu sagen: Der Zweck dieses Antrages ist, daß der Ausschuß für Wohnungswesen sich einmal Gedanken macht und sie dann in Leitsätzen niederlegt. O nein, die Gedanken soll sich der Antragsteller machen. Er soll sich auch die Leitsätze ausarbeiten. Das soll er an Hand von Hilfsmitteln tun. Und da, sehr verehrter Herr Präsident, müssen wir die Möglichkeit der Hilfsmittel in diesem Hause allerdings noch sehr erweitern.

    (Lebhafte Zustimmung.)

    Ich brauche auf die Diskussionen, die wir hierzu schon oft gehabt haben, nicht zurückzukommen; aber unterstreichen möchte ich sie noch einmal. Dann muß jedoch nach Benutzung dieser Hilfsmittel der Antrag von uns selbst kommen.
    Napoleon hat einmal gesagt: Jeder Soldat trägt den Marschallstab im Tornister. Auf Ministersessel angewandt ist das etwas ungewöhnlich; denn der Tornister ist ein viel zu unbequemes Transportmittel für Ministersessel. Ich bin aber überzeugt, daß in diesem Hohen Hause mindestens eine Reihe von Ministrablen sind oder sich wenigstens dafür halten,

    (Heiterkeit)

    also von Leuten, die sozusagen in Gedanken auch den Ministersessel auf dem Buckel herumschleppen. Ja, wenn die, die auf dem Ministersessel einst sitzen, in der Lage sein sollen, auf solche Anträge, wie sie heute hier gestellt worden sind, mit einer Gesetzesvorlage zu antworten, dann müssen doch wohl auch die, die danach streben, schon als Abgeordnete in der Lage sein, einen solchen Vorschlag Paragraph für Paragraph auszuarbeiten. Das wäre sogar um so empfehlenswerter, als sie damit ihre Ministrabilität — ich bin Gott sei Dank nicht gestolpert — erweisen.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Was geschieht nun statt dessen? Wir haben hier einen Haufen Anträge liegen, die beginnen: „die Regierung möge ein Gesetz vorlegen . . ." Dann wird hier in diesem Hohen Hause über diesen Antrag verhandelt. Im vorigen Bundestag wurden dabei neunmal, in diesem Bundestag werden fünfmal — entsprechend der Zahl der Fraktionen — die Menschengattung, die vom Gesetz betroffen, und die Menschengattung, die davon beglückt werden soll, von jeder Fraktion ihres besonderen Wohlwollens versichert. Man zankt sich dann darüber, ob man in diesem oder im vorigen Jahrhundert im Kreisblatt von Obertupfenhausen, oder weiß Gott sonst in welchem „Bulletin", als erster diesen Gedanken geäußert hätte. Dann geht es in den Ausschuß, vielleicht auch in zwei oder drei Ausschüsse. Da wird geredet und dann Papier vollgedruckt, nämlich als Bericht. Sodann kommt es wieder hierher. Und was geschieht nun? Es wird ein Satz angenommen, der heißt entweder: „Der Antrag wird angenommen" oder: „Der Antrag wird abgelehnt".

    (Abg. Mellies: Es gibt auch noch weitere Möglichkeiten!)

    — Ja, es gibt auch noch mehr; ich komme gleich darauf zurück, Herr Mellies. — Nun liest die Öffentlichkeit in der Presse davon. Die ganze Welt glaubt: Jetzt haben wir aber etwas geschafft, jetzt kommt das Gesetz. Nun, es kommt gar nichts. Und wenn nichts kommt, folgt 3 Monate darauf eine Interpellation der antragstellenden Fraktion, in der es heißt: Wir fragen die Regierung, warum sie dem Beschluß des Bundestages vom soundsovielten nicht nachgekommen ist.

    (Zuruf rechts: Siehe Heimkehrergesetz!)

    — Jawohl, richtig! — Dann kommt endlich das Gesetz, und jetzt gehen die ganze Diskussion und die ganze Kommissionsverhandlung und die Berichterstattung nochmals los. Was ist das für ein unnützer Leerlauf! Wir sollten uns für die Zukunft zusammennehmen und entsprechend der Würde dieses Hauses und unserer eigenen Würde als Vertreter des souveränen Volkes verhüten, daß einfach so im Ramsch Anträge auf Erlaß eines Gesetzes gestellt werden, anstatt daß die Gesetzesvorlagen selber von uns ausgearbeitet werden.
    Ich habe deshalb für die Zukunft die Bitte an den Ältestenrat — Sie wollen mir diese Ausführung noch gestatten —, bei derartigen Anträgen zu prüfen, ob sie nicht in Wirklichkeit, das heißt materiell, Kleine Anfragen in dem Sinne sind, daß darin die Regierung gefragt wird, ob sie eine Gesetzesvorlage über dieses Thema bringen wird. Ich betrachte einen derartigen Antrag als eine solche Anfrage.
    Da der heutige Antrag im Sinne einer solchen Anfrage von der Bundesregierung, nämlich durch den Mund des Herrn Bundeswohnungsbauministers, schon beantwortet, und zwar erklärt worden ist, daß ein Gesetz, auch ein solches vorbereitet wird, in dem etwa in Änderung des Gemeinnützigkeitsgesetzes die Frage der Anbietungspflicht irgendwie zu regeln versucht wird, so bin ich der Auffassung, daß dieser Antrag — juristisch ausgedrückt — nunmehr in der Hauptsache erledigt ist. Deswegen stelle ich den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung, der geschäftsordnungsmäßig allen anderen vorgeht.

    (Beifall bei der FDP, in der Mitte und links.)